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Corona-Statistik (Kreis Recklinghausen / Vektordaten)

Interaktive Darstellung der Corona-Statistik (bestätigte Fälle und Todesfälle) im Kreis Recklinghausen und deren zehn Gemeinden. In der Regel werden die Daten vormittags automatisiert aktualisiert.

Schiffswrack Gulser Ana verursacht schwere ökologische Schäden in Madagascar

Ausgetretener Giftmüll von der Havarie des türkischen Frachters Gulser Ana im August 2009 vor Madagaskar, hat ein Walsterben und weitreichende Schäden für die Bevölkerung und Umwelt verursacht. Laut eines WWF-Reports gleichen einige Strandabschnitte regelrechten Todeszonen. Im September 2009 strandeten neun Wale an der Küste, an der normalerweise drei tote Wale im Jahr verzeichnet werden. Die Einwohner der Region leiden unter Atemwegserkrankungen, Durchfall und Hautkrankheiten.

EU billigt neue Vorschriften zur drastischen Reduzierung der Luftverschmutzung durch die Mitgliedstaaten

Am 14. Dezember 2016 verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie), die auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa festlegt. Sie tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft. Nach der vollständigen Umsetzung der Richtlinie werden sich die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung, beispielsweise Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle, bis 2030 um fast 50 % verringert haben. Die Richtlinie ist der zentrale Bestandteil des umfassenderen Programms „Saubere Luft für Europa“. Den Mitgliedstaaten kommt bei der Koordinierung und Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene eine sehr wichtige Rolle zu. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm ausarbeiten, dessen Maßnahmen sicherstellen, dass die Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe bis 2020 bzw. 2030 um die vereinbarten Prozentsätze verringert werden. Außerdem müssen sie diese Programme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen.

2.050 Tonnen Feinstaub durch Feuerwerk pro Jahr

Feinstaubbelastung in der Atemluft an Neujahr besonders hoch Die Feinstaubbelastung in den ersten Stunden der Neujahrsnacht gehört üblicherweise zur höchsten im ganzen Jahr, insbesondere in Ballungsräumen und Städten. Grund ist das Silvesterfeuerwerk und dessen Feinstaubausstoß. Bislang war man davon ausgegangen, dass 4.500 Tonnen Feinstaubausstoß durch das Feuerwerk für die schlechte Luft verantwortlich sind. Neue Berechnungen zeigen nun: Es sind knapp halb so viel, nämlich pro Jahr rund 2.050 Tonnen Feinstaub, die die hohen Belastungen durch den Abbrand von Feuerwerkskörpern auslösen. Damit macht Feuerwerk knapp ein Prozent der jährlichen PM10-Gesamtemission sowie knapp zwei Prozent der jährlichen PM2,5-Gesamtemission aus. Die neue Menge wurde anhand experimentell ermittelter Emissionsfaktoren berechnet, die gegenüber den bislang verwendeten Daten realitätsnähere Werte des Feinstaubausstoßes liefern. Die Änderung der Methodik geht auf einen fachlichen Austausch des UBA mit dem Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) zurück. Der Verband der pyrotechnischen Industrie hat von einem unabhängigen Prüfinstitut Emissionsmessungen beim Abbrand von Feuerwerk durchführen lassen, aus denen Emissionsfaktoren abgeleitet werden können. Dem ⁠ UBA ⁠ wurden die Ergebnisse dieser experimentellen Studie vorgestellt. Die auf Grundlage der Studie und in der Diskussion zwischen VPI und UBA entwickelte Vorgehensweise zur Ermittlung der Feinstaubemissionen aus Feuerwerk ist valide und fachlich korrekt. Das UBA wird für die Luftschadstoffemissionsberichterstattung im Jahr 2021 erstmals die nach der neuen Methode ermittelten Emissionen verwenden und plant zudem, die neue Berechnungsmethode in das EMEP Guidebook für die Berichterstattung unter ⁠ UNECE ⁠ und NEC einzubringen. Der VPI wird seine Studienergebnisse in Kürze in einem wissenschaftlichen Journal publizieren. Das Einatmen von Feinstaub gefährdet die menschliche Gesundheit – und zwar bei kurzfristig hoher wie auch bei langfristig erhöhter Belastung. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu vermehrten Krankenhausaufnahmen wegen Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen sowie einer Zunahme der Sterblichkeit. Auch wenn über die akuten Wirkungen einer kurzfristig hohen Feinstaubbelastung wie zu Silvester wesentlich weniger bekannt ist als über langfristig erhöhte Konzentrationen in der Atemluft: Jegliche Reduzierung und Vermeidung von Feinstaubemissionen ist unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge sinnvoll und empfehlenswert.

Umweltbundesamt: Der Himmel über der Ruhr ist wieder blau!

Nicht aus der Luft gegriffen: Willy Brandt fordert 1961 blauen Himmel über dem Ruhrgebiet „Der Himmel über dem Ruhrgebiet muss wieder blau werden.“ Willy Brandts Forderung während seiner Rede am 28. April 1961 in der Bonner Beethovenhalle kann zu Recht als der Beginn umweltpolitischen Denkens in Deutschland gelten. Damit rückte Brandt - lange bevor es die Begriffe Umweltschutz oder Umweltpolitik gab - ein regionales und bis dahin vernachlässigtes Problem ins Blickfeld gesellschaftspolitischer Debatten. Er machte aufmerksam auf die Schattenseiten des deutschen Wirtschaftswunders: Zwar waren die rauchenden Schornsteine ein Garant für Wohlstand, die ungefilterten Industrieabgase belasteten jedoch zunehmend die Gesundheit und das Wohlbefinden vieler Menschen im Ruhrgebiet. „Mit seiner Forderung nach klarer Luft, sauberem Wasser und weniger Lärm für die Bürgerinnen und Bürger des Ruhrgebiets machte Willy Brandt deutlich, dass Umweltschutz eine nicht zu vernachlässigende Gemeinschaftsaufgabe ist. Und diese Aufgabe wurde von den 1970er Jahren an erfolgreich angegangen“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠), Jochen Flasbarth. „Heute kennen wir Phänomene wie den Smog im Winter nicht mehr“, so Flasbarth. Anfang der 1960er Jahre war die Luftverschmutzung im Revier förmlich sichtbar: Millionen Tonnen von Staub, Asche und Ruß aus Hochöfen, Stahlkonvertern und Kokereien sanken alljährlich auf Stadtteile hernieder. Die Folgen waren eine Zunahme der Atemwegserkrankungen, vor allem von Lungenkrebs, bei Kindern wurden auch häufiger Symptome von Rachitis und Bindehautentzündungen festgestellt. Hohe Schwefeldioxid-Konzentrationen (SO 2 ) führten zu einem Absterben von Bäumen und mittelfristig zur ⁠ Versauerung ⁠ von Böden und Gewässern. Seit den 1970er Jahren sorgen eine Reihe von Gesetzen wie das Benzin-Blei-Gesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Verwaltungsvorschriften wie die Technische Anleitung Luft und die Großfeuerungsanlagen-Verordnung dafür, die Umweltbelastungen durch technische Lösungen zu verringern oder zu beseitigen. So führten die Rauchgasentschwefelung in Kraftwerken, die Reduktion des Schwefelgehalts in Kraftstoffen wie auch der Rückgang der Kohleheizungen in Privathaushalten dazu, dass sich die Luftqualität in Deutschland deutlich verbesserte. Nach Angaben des Umweltministeriums von Nordrhein-Westfalen konnte die Belastung an Rhein und Ruhr durch SO 2 um 97 Prozent gemindert werden: von 206 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m 3 ) im Jahr 1964 auf 8 µg/m 3 in 2007. Für die Schwebstaubbelastung (Partikel mit einer maximalen Größe von 30 bis 50 µm) zeigt sich im Zeitraum von 1968 bis 2002 eine ähnliche Entwicklung. Heute stehen wir in der Luftreinhaltung vor neuen Aufgaben: In deutschen Ballungsräumen werden die seit 2005 geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM 10 ) und für Stickstoffdioxid (NO 2 , diese gelten von 2010 an) an zahlreichen Hauptverkehrsstraßen überschritten. Als Hauptverursacher ist das wachsende ⁠ Verkehrsaufkommen ⁠ anzusehen. Epidemiologischen Studien zufolge bedeutet eine ⁠ Exposition ⁠ gegenüber NO 2 eine erhöhte Infektionsanfälligkeit und Beeinträchtigung der Lungenfunktion, während ein Zusammenhang zwischen einer Feinstaub-Exposition und Atemwegs- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachgewiesen wurde. Mit der vermehrten Verbrennung von ⁠ Biomasse ⁠ vor allem in kleinen Feuerungsanlangen bleibt jedoch eine Quelle für Feinstaubbelastungen, die es aufmerksam zu verfolgen gilt. Jochen Flasbarth: „Mit der Einrichtung von Umweltzonen ist ein wichtiger Schritt in Richtung bessere Luftqualität in Ballungsräumen getan. Wir müssen aber dafür sorgen, dass eine dezentrale Energieversorgung unter Einsatz von Biomasse diese Bemühungen nicht konterkariert.“ „Das Anliegen Willy Brandts nach mehr Umweltschutz hat auch bewirkt, dass Deutschland, 50 Jahre nach seiner Rede in vielen ‚grünen‘ Zukunftsmärkten Marktführer geworden ist. Schon heute arbeiten rund 1,8 Millionen Menschen in der Umweltwirtschaft“, sagte Jochen Flasbarth. 27.04.2011

Alte Diesel müssen schrittweise raus aus der Innenstadt

UBA-Berechnung zeigt: Luft in den Innenstädten wird trotz neuer Abgas-Grenzwerte frühestens 2030 spürbar sauberer Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt eine grundsätzliche Neuorientierung in der Verkehrspolitik, vor allem in Städten. Das sagte die Präsidentin des UBA, Maria Krautzberger, bei der Vorstellung des Jahresberichts „Schwerpunkte 2015“. Grund sind die immer noch zu hohen Stickstoffdioxid-Werte, die vor allem durch Diesel-Fahrzeuge verursacht werden. Maria Krautzberger: „Bis 2030 wird sich die Luftqualität in unseren Städten nicht wesentlich verbessern, wie erste Modellrechnungen auf Basis der neuen geplanten EU-Abgas-Grenzwerte zeigen. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, müssen wir die Luft deutlich früher sauber bekommen. Ich sehe nicht, wie der Diesel in seiner heutigen Form in den hoch belasteten Innenstädten noch eine lange Zukunft haben kann.“ Sie warb für eine umfassende Verkehrswende: „Wir wollen eine Stadt, in der Supermarkt, Schreibtisch oder Kino am besten schnell zu Fuß, mit dem Rad oder mit sauberen Bussen und Bahnen zu erreichen sind.“ Die Luft in deutschen Städten ist nach wie vor stark mit Stickstoffdioxid belastet. Stickstoffdioxid ist vor allem für Asthmatiker gefährlich, es kann zu Atemnot und Bronchitis führen. ⁠ UBA ⁠-Berechnungen zeigen, dass ohne weitere Maßnahmen in den Gebieten mit höchster NO2-Belastung, wie an der Landshuter Allee in München, erst gegen 2030 der NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten werden wird. Erst dann wirkt die Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Diesel-Pkw mit geringen Realemissionen. „Unsere Empfehlung an die Politik lautet: Die Kommunen müssen Maßnahmen ergreifen können, um die Stickstoffdioxid-Belastung in den Innenstädten kurzfristig zu reduzieren. Dazu gehört, dass die bestehenden Umweltzonen in den Großstädten für alte Diesel-Pkw, auch für solche bis zur Schadstoffklasse Euro 5, gesperrt werden können“, so Maria Krautzberger. Sie griff damit einen Punkt auf, für den das Bundesumweltministerium auf der jüngsten Umweltministerkonferenz Ende Oktober in Augsburg nur geringe Unterstützung im Kreise der Länderressorts gefunden hatte. Die UBA-Präsidentin kündigte stichprobenartige Abgasmessungen des UBA an, um zu prüfen, ob die neuen Grenzwerte auch im Fahrbetrieb wirken. Sie warb auch dafür, Elektromobilität zu fördern, und zwar sowohl für Fahrräder sowie für Autos und Busse. Denn E-Mobile stoßen im Betrieb keine Abgase aus: Weder gesundheitsschädliche Stickoxide noch Kohlendioxid. Maria Krautzberger: „Ich bin dafür, den Dieselsteuersatz nach und nach dem von Benzin anzupassen, um eine bessere Lenkungswirkung für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ zu erreichen.“ Die Privilegierung von Diesel bei der Energiesteuer kostet den Staat jährlich sieben Milliarden Euro an Einnahmen. „Dabei wäre auch zu prüfen, ob zunächst nur die privaten PKW erfasst und die Logistikbranche ausgespart werden sollte.“ Pro Liter ist Diesel um 18,4 Cent niedriger besteuert als Benzin. Dieselfahrzeuge verursachen deutlich mehr Umwelt- und Gesundheitsschäden als Benziner, nämlich 33 Milliarden Euro pro Jahr. Stickstoffverbindungen machen nicht nur in der Luft Probleme, sondern auch im Wasser: Über ein Viertel der Grundwasserkörper in Deutschland ist in einem sogenannten „schlechten chemischen Zustand“ und überschreitet den Grenzwert für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter. Nitrat ist insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder gesundheitsgefährdend. Noch liegt das Trinkwasser unter den Grenzwerten, allerdings könnte bald eine aufwendige und kostspielige Aufbereitung des Trinkwassers nötig werden. Hauptverursacher der hohen Nitratwerte ist die Massentierhaltung und übermäßige Düngung. Die „Schwerpunkte 2015“ zeigen, welche Maßnahmen für ein sauberes Wasser ergriffen werden müssen: Beispielsweise bringt eine um ein Prozent proteinärmere Kost für die Tiere eine Verminderung des Stickstoff- und Ammoniakausstoßes um zehn Prozent. Und wird Gülle aufs Feld ausgebracht, sollte sie innerhalb einer Stunde in den Boden eingearbeitet werden. Weiteres Thema der Schwerpunkte: Der Abfall. Ein erheblicher Anteil davon ist in Deutschland mit jährlich ca. 50 Millionen Tonnen der Bauschutt – das entspricht ungefähr der Masse von rund 180.000 Einfamilienhäusern. Das Recycling dieses Bauschutts erspart die Inanspruchnahme neuer Flächen für den Kiesabbau in einer Größenordnung von jährlich ca. 350 Fußballfeldern. Der Großteil des Bauschutts wird als Schüttung im Straßenbau verwertet, ein Verwertungsweg, der laut Studien des UBA zukünftig nicht mehr im heutigen Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Betonbruch sollte deswegen auch anderweitig hochwertig recycelt werden. Dafür kommt besonders ein Einsatz als gütegesicherte rezyklierte Gesteinskörnung in Beton für den Hochbau infrage.

Neue Anforderungen an alte Öfen

Alte Holzöfen und -heizkessel verursachen einen erheblichen Ausstoß an Feinstaub und zahlreichen anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen. Deshalb gelten ab 1. Januar 2015 neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von alten Holzheizkesseln und -öfen. Zu diesem Zeitpunkt laufen Übergangsregelungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV) aus. Kessel und Öfen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, sollten noch vor der Heizperiode gegen neue Geräte ausgetauscht oder mit Staubfiltern nachgerüstet werden. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger: „Die neue Regelung trägt dazu bei, dass die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung abnimmt. Die hierfür geltenden Luftgrenzwerte werden immer noch nicht überall eingehalten, die darüber hinaus gehenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nahezu überall überschritten.“ Alte Holzöfen und -kamine verschlechtern die Luftqualität, insbesondere in der direkten Nachbarschaft ihrer Standorte. Die Emissionen aus diesen Anlagen tragen vor allem in den Wintermonaten zu hohen Feinstaubkonzentrationen in der Umgebungsluft bei. Diese sind gesundheitsschädlich und können zu Atemwegserkrankungen führen  bzw. das Herzinfarktrisiko erhöhen. Für mit festen Brennstoffen, wie Holz, betriebene Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden, müssen ab Januar 2015 die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten werden. Dabei handelt es sich meist um Anlagen, die ein ganzes Haus oder eine Wohnung mit Heizwärme versorgen. Außerdem müssen Öfen und Kamine, die zur Beheizung von Einzelräumen dienen und vor dem 1. Januar 1975 errichtet wurden, ebenfalls ab dem Januar 2015 anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte einhalten. Die Feststellung zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Heizkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen erfolgt über das Schornsteinfegerhandwerk. Für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 21. März 2010 errichtet wurden sowie für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, laufen die Übergangsfristen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus. Öfen und Kessel, die ab dem 22. März 2010 eingebaut wurden, darf man unbegrenzt weiterbetreiben. Um die Übergangsregelung sozialverträglich zu gestalten, gibt es in der 1. ⁠ BImSchV ⁠ mehrere Ausnahmen: Öfen und Kamine, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen, sind von der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen. Auch für neue Heizkessel und Öfen treten ab 2015 veränderte Anforderungen in Kraft: Wer ab 1. Januar 2015 ein neues Gerät kauft, muss die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImschV beachten. Um festzustellen, ob die neuen Grenzwerte eingehalten werden, ist bei Kesseln ebenfalls eine Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk erforderlich. Diese muss spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme, danach alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen ist eine Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der geforderten Emissionswerte auf dem Prüfstand ausreichend.

Feinstaub und Stickstoffdioxid belasten auch 2013 weiter die Gesundheit

Jährlich rund 47.000 vorzeitige Todesfälle durch schlechte Luft Vor allem Stickstoffdioxid und Feinstaub beeinträchtigten auch im Jahr 2013 die Luftqualität und damit die menschliche Gesundheit in Deutschland. Das zeigen vorläufige Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (UBA). Beim Stickstoffdioxid war die Belastung im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert hoch. Mehr als die Hälfte der städtisch verkehrsnahen Stationen überschritten den zulässigen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm (μg) Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter (m3) Luft. Auch beim Feinstaub gab es anhaltende Grenzwertüberschreitungen. Verglichen mit den Vorjahren war 2013 allerdings eines der am geringsten belasteten Jahre. Entwarnung ist aber nicht angezeigt, sagte Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA: „Der Feinstaub-Grenzwert wurde zwar nur an rund drei Prozent aller Messstationen überschritten. Das scheint gering, spiegelt aber die tatsächliche Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Feinstaub nicht wider, gerade wenn man an die deutlich strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO denkt.“ Die ⁠ WHO ⁠ rät bei Feinstaub der Partikelgröße kleiner als zehn Mikrometer (PM 10 ) schon lange zu einem weitaus strengeren Luftgüteleitwert von 20 μg/m 3 im Jahresmittel. Dieser wurde 2013 an fast 51 Prozent aller Messstationen in Deutschland überschritten. Thomas Holzmann: „Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes gibt es jährlich im Schnitt rund 47.000 vorzeitige Todesfälle infolge der zu hohen Feinstaubbelastung – durch akute Atemwegserkrankungen, kardiopulmonale Erkrankungen oder Lungenkrebs. Wir plädieren für eine rasche Verschärfung der geltenden EU-Grenzwerte auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.“ Bei einem weiteren wichtigen Luftschadstoff – dem vor allem im Sommer auftretenden bodennahen Ozon – hielten etwa acht Prozent der Messstationen den Acht-Stunden-Wert eines Tages nicht ein. Dieser liegt bei 120 μg/m 3 und darf an höchstens 25 Tagen pro Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre, überschritten werden. Thomas Holzmann: „Die Belastung mit Ozon fiel erfreulicherweise gering aus. Dabei hat der zeitweise heiße Sommer die Bildung von Ozon durchaus begünstigt. Durch eine anspruchsvolle Luftreinhaltepolitik in den vergangenen Jahren sind die Emissionen der Vorläufersubstanzen des Ozons wie Stickstoffoxide und flüchtige Kohlenwasserstoffe aber deutlich zurückgegangen – und damit auch die Ozonbelastung im Sommer“. Im Jahr 2013 musste daher nicht ein einziges Mal Ozonalarm ausgelöst werden, aus Sicht eines anspruchsvollen Gesundheitsschutzes sind aber auch hier die Belastungen nach wie vor zu hoch. Für gesunde Luft bleibt also noch viel zu tun. Und zwar in allen Sektoren: von der Holzheizung, über Autos und Lkw bis hin zum großen Kraftwerk. Das ⁠ UBA ⁠ begrüßt daher das Programm „ Saubere Luft für Europa “, das die EU-Kommission zum Ende des Jahres der Luft 2013 vorgestellt hat. Thomas Holzmann: „Die EU-Kommission hat Ende 2013 anspruchsvollere Minderungsziele  für die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe vorgeschlagen. Deren Einführung wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren Luftqualität in Deutschland und Europa.“

WHO: Bericht über Daten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung

Nach einem am 31. Januar 2013 veröffentlichten Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann eine langfristige Exposition gegenüber Feinstaub (PM2,5) zu Arteriosklerose führen, Geburten beeinträchtigen und Atemwegserkrankungen bei Kindern auslösen. Der Bericht über Daten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung (Review of Evidence on Health aspects of air pollution – REVIHAAP) deutet zudem darauf hin, dass möglicherweise ein Zusammenhang mit der Entwicklung des Nervensystems, kognitiven Funktionen und Diabetes besteht, und erhärtet den kausalen Zusammenhang zwischen PM2,5 und Sterbefällen bei Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der WHO-Bericht liefert neue Daten über die Auswirkungen einer langfristigen Ozon-Exposition auf die Sterblichkeit bei Atemwegserkrankungen und unter Menschen mit Prädispositionen aufgrund chronischer Erkrankungen. Zudem deutet der Bericht darauf hin, dass sich die Ozon-Exposition auf die kognitive Entwicklung und die reproduktive Gesundheit einschließlich Frühgeburten auswirkt. Die Forschungsarbeiten wurden im Auftrag der Europäischen Kommission im Rahmen der für 2013 vorgesehenen Überprüfung der EU-Politik für Luftqualität durchgeführt.

Umweltgerechtigkeit - Umwelt- und Gesundheitsschutz für alle!

Sozial Schwächere leiden oft stärker unter Umweltproblemen Wer arm ist, lebt häufiger in einer Umwelt, die krank machen kann. Das belegen sozial- und umweltepidemiologische Studien: Sozial Schwächere wohnen in Deutschland beispielsweise häufiger an stark befahrenen Haupt- oder Durchgangsstraߟen und sind Lärm und Abgasen so stärker ausgesetzt als sozial besser gestellte Menschen. Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislaufstörungen und Schlafstörungen können mögliche Folgen sein. „In Deutschland entscheidet der soziale Status mit darüber, ob und wie Kinder, Jugendliche und Erwachsene unter Lärm oder Umweltschadstoffen leiden. Bildung oder Einkommen beeinflussen die Wohnbedingungen, Lebensstile und damit die Gesundheitsrisiken der Menschen. Sozial Schwächere sind von Umweltproblemen vielfach stärker betroffen - das muss sich ändern”, sagte der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) Dr. Thomas Holzmann anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „UMID: Umwelt und Mensch - Informationsdienstes” (UMID). Der neue UMID behandelt das Thema „Umweltgerechtigkeit - Umwelt, Gesundheit und soziale Lage”. Bereits im vergangenen Jahr stellte das ⁠ UBA ⁠ Ergebnisse seines Kinder-Umwelt-Surveys (2003-2006) vor und wies auf die ungleiche soziale Verteilung der Umweltbelastungen in Deutschland hin: 3- bis 14-jährige Kinder aus sozial schwächeren Familien sind unter anderem stärker mit Tabakrauch und Blei belastet. Allerdings tragen Kinder aus sozial besser gestellten Familien unter anderem eine höhere Last an chlororganischen Verbindungen in sich; zum Beispiel polychlorierte Biphenyle (⁠ PCB ⁠) und Dichlordiphenyldichlorethylen (⁠ DDE ⁠). Die Daten des KUS lieferten erstmals repräsentative Aussagen über die Schadstoffbelastung der Kinder in Deutschland. Die aktuelle UMID-Themenausgabe „Umweltgerechtigkeit - Umwelt, Gesundheit und soziale Lage” widmet sich nun ausführlich diesem in Deutschland noch neuen Forschungsfeld. Die soziale (Ungleich-)Verteilung der Umweltbelastungen und deren gesundheitliche Wirkungen fand lange kaum Beachtung. Bisher liegen nur wenige systematische Untersuchungen zum Einfluss der Umwelt auf die Gesundheit und die Lebensqualität verschiedener sozialer Bevölkerungsgruppen vor. Der aktuelle UMID stellt ausgewählte Forschungsprojekte und Aktivitäten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene vor, die soziale Faktoren in die Analyse umweltbedingter Gesundheitsrisiken einbeziehen. Die Beiträge beschäftigen sich unter anderem mit folgenden Themen: Der UMID erscheint drei- bis viermal pro Jahr und informiert kostenlos zu Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Die am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) - neben dem Bundesumweltministerium, dem Bundesgesundheitsministerium und dem Bundesverbraucher­schutzministerium - beteiligten Einrichtungen Umweltbundesamt, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesinstitut für Risikobewertung und Robert Koch-Institut geben den UMID gemeinsam heraus. Der UMID richtet sich vor allem an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der öffentlichen Verwaltung, an Ärztinnen und Ärzte, Nichtregierungsorganisationen sowie die interessierte Bevölkerung. Eine gedruckte Ausgabe des UMID kann bestellt werden unter info [at] umweltbundesamt [dot] de sowie unter 0340 2103-2130. 01.08.2008

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