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Erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung

Dem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung steht ein Rückgang der konventionellen Stromerzeugung gegenüber. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse sind zusammen inzwischen die wichtigsten Energieträger im Strommix und sorgen für sinkende Emissionen. Zeitliche Entwicklung der Bruttostromerzeugung Die insgesamt produzierte Strommenge wird als ⁠ Bruttostromerzeugung ⁠ bezeichnet. Sie wird an der Generatorklemme vor der Einspeisung in das Stromnetz gemessen. Zieht man von diesem Wert den Eigenverbrauch der Kraftwerke ab, erhält man die Nettostromerzeugung . In den Jahren 1990 bis 1993 nahm die Bruttostromerzeugung ab, da nach der deutschen Wiedervereinigung zahlreiche, meist veraltete Industrie- und Kraftwerksanlagen in den neuen Bundesländern stillgelegt wurden. Seit 1993 stieg die Stromerzeugung aufgrund des wachsenden Bedarfs wieder an. In der Spitze lag der deutsche ⁠ Bruttostromverbrauch ⁠ im Jahr 2007 bei 624 Terawattstunden (Milliarden Kilowattstunden). Gegenüber diesem Stand ist der Verbrauch bis heute wieder deutlich gesunken. Im Jahr 2009 gab es einen stärkeren Rückgang in der Stromerzeugung. Ursache dafür war der stärkste konjunkturelle Einbruch der Nachkriegszeit und die folgende geringere wirtschaftliche Leistung (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch“). Seit 2017 nimmt die inländische Stromerzeugung ab. Gründe dafür sind ein rückläufiger Stromverbrauch, die Außerbetriebnahme von konventionellen Kraftwerken und mehr Stromimporte. Entwicklung des Stromexportes Importe und Exporte im europäischen Stromverbund gleichen die Differenzen zwischen Stromverbrauch und -erzeugung aus. Die Abbildung „Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch“ zeigt, dass die ⁠ Bruttostromerzeugung ⁠ in den Jahren 2003 bis 2022 stets größer war als der Verbrauch. Entsprechend wies Deutschland in diesem Zeitraum beim Stromaußenhandel einen Exportüberschuss auf. Im Jahr 2017 erreichte der Überschuss mit etwa 52 ⁠ TWh ⁠ einen Höchststand, damals wurden 8 Prozent der Stromerzeugung exportiert. In den folgenden Jahren ging der Netto-Export zurück. Seit dem Jahr 2023 ist Deutschland wieder Nettoimporteur - mit einem Nettoimport von etwa 24 TWh wurden im Jahr 2024 knapp 5 Prozent des inländischen Stromverbrauchs gedeckt. Der Netto-Stromimport ist Ergebnis des europäischen Strombinnenmarktes, der es im Rahmen der vorhandenen Interkonnektor-Kapazitäten erlaubt, einen grenzüberschreitenden Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch herzustellen und insofern nationale Schwankungen abzufedern. Die inländische Erzeugung hätte in bestimmten Bedarfsfällen zu höheren Kosten geführt als der Import von Strom aus unseren Nachbarländern. Bruttostromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern Die Struktur der ⁠ Bruttostromerzeugung ⁠ hat sich seit 1990 deutlich geändert (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung nach Energieträgern“). Im Folgenden werden die nicht-erneuerbaren Energieträger kurz dargestellt. Erneuerbare Energieträger werden im darauffolgenden Abschnitt näher erläutert. Der Anteil der Energieträger Braunkohle , Steinkohle und Kernenergie an der Bruttostromerzeugung hat stark abgenommen. 2024 hatten die drei Energieträger zusammen nur noch einen Anteil von 21 %. Im Jahr 2000 waren es noch 80 %. Der Einsatz von Steinkohle zur Stromerzeugung ist gegenüber früheren Jahren deutlich zurückgegangen. Die Kosten für CO 2 -Emissionszertifikate machten und machen den Betrieb von Kohlekraftwerken zunehmend unwirtschaftlicher. Im Jahr 2024 trugen Steinkohlekraftwerke noch etwa 5% zur gesamten Bruttostromerzeugung bei, im Jahr 2000 waren es noch 25 %. Auch die Stromerzeugung aus Braunkohle verringerte sich in den letzten Jahren deutlich. 2024 lag die Stromerzeugung aus Braunkohle auf dem niedrigsten Wert seit 1990. Mit nur mehr 79 ⁠ TWh ⁠ halbierte sich die Stromerzeugung aus Braunkohle innerhalb der letzten 10 Jahre. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung lag 2024 bei 16 %. Die deutliche Abnahme der Kernenergie seit 2001 erfolgte auf der Grundlage des Ausstiegsbeschlusses aus der Kernenergie gemäß Atomgesetz (AtG) in der Fassung von 2002, 2011 und 2022. Die Stromerzeugung aus Kernenergie betrug 2023 nur noch einen Bruchteil der Erzeugung von Anfang der 2000er Jahre. Im Frühjahr 2023 wurde die Stromerzeugung aus Kernkraft gemäß AtG vollständig eingestellt. Der Anteil von Mineralöl an der Stromerzeugung hat sich nur wenig geändert und bleibt marginal. Er schwankt seit 1990 zwischen 1 % und 2 % der gesamten Stromerzeugung. Die Stromerzeugung auf Basis von Erdgas lag 2024 höher als im Jahr 2000, insbesondere durch den Zubau neuer Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der Höhepunkt der Erzeugung wurde im Jahr 2020 erreicht (95 TWh). Seitdem ist die Erzeugung auf Basis von Erdgas wieder gefallen. Ein Grund waren insbesondere auch die in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine stark gestiegenen Gaspreise und der voranschreitende Ausbau erneuerbarer Energien. Bruttostromerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energieträgern Der Strommenge, die auf Basis erneuerbarer Energien (Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, ⁠ Biomasse ⁠, biogener Anteil des Abfalls, Geothermie) erzeugt wurde, hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Im Jahr 2023 machte grüner Strom erstmals mehr als 50 % der insgesamt erzeugten und verbrauchten Strommenge aus. Diese Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2024 fort. Angestoßen wurde das Wachstum der erneuerbaren Energien maßgeblich durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2024“). Das EEG hat ganz wesentlich zum Rückgang der fossilen Stromerzeugung und dem damit verbundenen Ausstoß von Treibhausgasen beigetragen (vgl. Artikel „ Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase “). Die verschiedenen erneuerbaren Energieträger tragen dabei unterschiedlich zum Anstieg der Erneuerbaren Strommenge bei. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft war bis etwa zum Jahr 2000 für den größten Anteil der erneuerbaren Stromproduktion verantwortlich. Danach wurde sie von Photovoltaik -, Windkraft - und Biomasseanlagen deutlich überholt. Im Jahr 2024 wurden auf Basis der Wasserkraft noch etwa 8 % des erneuerbaren Stroms erzeugt – und ca. 4 % der insgesamt erzeugten Strommenge. In den letzten Jahren stieg die Bedeutung der Windenergie am schnellsten: Im Jahr 2024 wurde knapp die Hälfte des erneuerbaren Stroms und etwa 28 % des insgesamt in Deutschland erzeugten Stroms durch Windenergieanlagen an Land und auf See bereitgestellt (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“). Bemerkenswert ist zudem die Entwicklung der Stromerzeugung aus Photovoltaik , die im Jahr 2024 26 % des erneuerbaren Stroms beisteuerte und inzwischen 15 % der gesamten ⁠ Bruttostromerzeugung ⁠ ausmacht. Ausführlicher werden die verschiedenen erneuerbaren Energieträger im Artikel „ Erneuerbare Energien in Zahlen “ beschrieben. Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2024 Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Diagramm als PDF Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat Diagramm als PDF

Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie

Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie Informationsveranstaltung zu einem geplanten Forschungsvorhaben zu den Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie Anfang 07.07.2025 10:00 Uhr Ende 07.07.2025 11:00 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes und fördert Forschung zu den Themen der nuklearen Sicherheit und Entsorgung. Die Forschungsaktivitäten finden sich in der Forschungsagenda . Entsprechend des Themenfeldes „6.1 Energiesystemtransformation im Rahmen der internationalen Nachhaltigkeitsdebatte“ der Forschungsagenda beabsichtigt das BASE einen Auftrag für ein Forschungsvorhaben auszuschreiben. In diesem Forschungsvorhaben soll erforscht werden, wie die Nutzung von Kernenergie zur Stromerzeugung in Bezug auf Nachhaltigkeit zu bewerten ist. Hierbei soll eine Definition der Nachhaltigkeit auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Diskurses zugrunde gelegt werden, die die Dimensionen ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit umfasst. Bei der Bewertung der Kernenergie sollen die Auswirkungen der gesamten Kette – von nuklearer Versorgung über den Betrieb bis zur nuklearen Entsorgung - berücksichtigt werden. Insbesondere müssen auch Aspekte nuklearer (Non-)Proliferation Berücksichtigung finden. Aufgrund der großen fachlichen Breite dieses Themas wird eine Bearbeitung durch einen Verbund von Auftragnehmern nötig sein. Vorstellung des Vorhabens an interessierte Auftragnehmer Am 07.07.2025 um 10:00 wird das geplante Vorhaben im Rahmen eines 60-minütigen Onlinetermins (Zoom) vorgestellt. Falls Sie Interesse an dieser Ausschreibung haben, laden wir Sie ein an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Infomationen zur Teilnahme Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung ist freiwillig. Alle im Rahmen einer späteren Ausschreibung abgegeben Angebote werden nach den gleichen Maßstäben behandelt und bewertet werden. Die Vorstellung dient der Vorinformation zur Ausschreibung und stellt einen vorläufigen Stand dar. Verbindlich sind ausschließlich die Dokumente, die im Laufe der Ausschreibung online veröffentlicht werden; diese enthalten auch alle relevanten Informationen. Sobald Sie sich zur Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie den Zugangslink per Mail. Adresse Online Veranstaltungsanmeldung Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie Anrede * bitte auswählen Andere Frau Herr Titel bitte auswählen Dr. Prof. Prof. Dr. Vorname * Nachname * E-Mail * Organisation Datenschutzerklärung zu diesem Termin: Datenschutzerklärung Ja, ich melde mich für die Veranstaltung des BASE an und bin damit einverstanden, dass meine Daten ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet werden. Ich habe die oben genannten Dokumente zur Kenntnis genommen. Stand: 26.05.2025 Veranstaltungsanmeldung Nachhaltigkeitsrisiken der Kernenergie Anrede * bitte auswählen Andere Frau Herr Titel bitte auswählen Dr. Prof. Prof. Dr. Vorname * Nachname * E-Mail * Organisation Datenschutzerklärung zu diesem Termin: Datenschutzerklärung Ja, ich melde mich für die Veranstaltung des BASE an und bin damit einverstanden, dass meine Daten ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet werden. Ich habe die oben genannten Dokumente zur Kenntnis genommen.

Öffentliche Fachkonferenz zu World Nuclear Industry Status Report – BASE ist Co-Host

Öffentliche Fachkonferenz zu World Nuclear Industry Status Report – BASE ist Co-Host Anfang 26.03.2024 10:00 Uhr Ende 26.03.2024 17:00 Uhr Der „World Nuclear Industry Status Report” (WNISR) berichtet seit 2007 jährlich über den aktuellen Stand der weltweiten Atomindustrie: aktuelle Reaktorneubauprojekte, der Fortschritt beim Rückbau von Kernkraftwerken oder neue Entwicklungen im Betrieb werden vorgestellt. Ein besonderer Fokus des aktuellen Reports liegt auf einer umfassenden Analyse wirtschaftlicher Aspekte der Atomkraftnutzung. Der Report wurde u.a. aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gefördert. Autoren der TU Berlin waren an der Erstellung des Reports maßgeblich beteiligt. Zeit: Dienstag, 26.03.2024, 10:00 – 12:00 Uhr Ort: TU Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Hauptgebäude, Raum H3143 Am Nachmittag des gleichen Tages findet eine öffentliche Fachkonferenz von 15:00 – 17:00 Uhr im Hörsaal H0107 des Hauptgebäudes statt. Im Pressegespräch am Vormittag werden die zentralen Ergebnisse des WNISR2023 plus Updates vorgestellt und diskutiert von: Jochen Ahlswede Abteilungsleiter Forschung und Internationales des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Mycle Schneider Unabhängiger Energie- und Atompolitik-Analyst, Paris, Frankreich, Projektleiter des WNISR Antony Froggatt Stellvertretender Leiter des Environment and Society Programs, Chatham House, London, Großbritannien, WNISR2023 Co -Lead Doug Koplow Gründer-Direktor von Earth Track, Cambridge, USA , WNISR2023 Co -Autor Alexander Wimmers Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fachgebiet Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik, Technische Universität Berlin, WNISR2023 Co -Autor Kurzbiografien der Autor:innen Kann ein neuerlichen Ausbau der Atomkraft den Kampf gegen die Klimakrise unterstützen, wie jüngste Beschlüsse auf der UN -Klimakonferenz in Dubai im Dezember 2023 (COP28) suggerierten? Fünf Tage nach dem geplanten „Nuclear Energy Summit“ der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA am 21. März 2024 in Brüssel besteht bei der Vorstellung des World Nuclear Industry Status Report in Berlin die Möglichkeit, dies mit führenden unabhängigen Experten zu diskutieren. Der WNISR2023 liefert dazu die Fakten: Im Jahr 2022 wurde der größte Rückgang des nuklearen Anteils an der weltweiten Stromerzeugung seit der Reaktorkatastrophe von Fukushima festgestellt. Er sank um 0,6 Prozentpunkte gegenüber 2021 auf einen Anteil von 9,2 Prozent. Zum Vergleich: Das historische Maximum lag 1996 bei 17,5 Prozent, der Anteil von Wind und Solar lag 2022 bei 11,7 Prozent. 2023 gingen fünf neue Atomkraftwerke ( AKW ) ans Netz, fünf wurden endgültig abgeschaltet. Daraus resultiert eine Nettoreduktion von einem Gigawatt elektrischer Leistung. Zum Vergleich: Die Leistung von Solaranlagen stieg im Jahr 2023 um 440 Gigawatt. Anfang 2024 sind 213 Reaktoren weltweit offiziell abgeschaltet – zurückgebaut sind aber nur 22 Reaktoren in Deutschland, Japan und den USA . Unabhängige Meta-Analysen, die unter anderem auch an der TU Berlin durchgeführt wurden, gehen von regelmäßig unterschätzten Kosten für die Atomenergie aus. So kann nach Ergebnissen des WNISR2023 Strom aus Atomkraftwerken bis zu viermal so teuer sein bei Betrachtung aller Kosten wie Strom aus Off-Shore-Windkraftanlagen. Hinweis: Der WNISR2023 wurde erstmals am 06.12.2023 in Brüssel vorgestellt. Nach diesem internationalen Launch diskutieren maßgebliche Autor*innen in Länderkonferenzen mit Stakeholdern vor Ort die Ergebnisse und erste Erkenntnisse zum Jahresende. Eine Vorstellung fand bereits am 6. März 2024 an der „Sciences Po“ in Paris statt. Neben den Events in Berlin wird es zudem Konferenzen in Dänemark und an vier Universitäten in Schweden geben (8. – 12. April 2024) sowie mit der Princeton University in Washington D.C. in den USA (2. Mai 2024). Adresse TU Berlin Hauptgebäude, Raum H3143 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Der WNISR-Report 2023 zum Download World Nuclear Industry Status Report 2023 Kurzbiografien der Autor:innen World Nuclear Industry Status Report - Who We Are

What is the role of nuclear energy in achieving climate targets in global scenarios?

This factsheet analyses the role of nuclear energy in global climate scenarios. It shows, that a global tripling of nuclear capacity until 2050 is neither realistic nor is it needed to achieve climate targets according to the Paris agreement. The factsheet presents an analysis of nine global climate scenarios that achieve climate targets according to the Paris agreement as well as two non-target scenarios with an emphasis on the role of nuclear energy. In order to assess how realistic these top-down scenarios are, it compares these figures with the plans and programmes of governments for the expansion (or phase out) of nuclear power. Quelle: umweltbundesamt.de

Mangelnde Sicherheit der Atomenergie

Berichterstattung der Landesregierung über den Beitrag von Atomstrom zur Energie sowie Wärmeversorgung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

PowerPoint-Präsentation

Workshop: Strom – Wärme – Eigenverbrauch Hintergrund - Energieversorgung - Strom vs. Wärme ? Anteil am Stromerzeugung 2021 in % Erneuerbare Energien Braunkohle Anteil an Wärmeversorgung 2021 in % 3 13,9 11,5 Erneuerbare Energien Erdgas 14 Steinkohle Öl 39,6 Mineralöl Fernwärme 14,9 Erdgas Kernenergie sonstige 25,6 0,8 9,1 48,2 18,1 Ziel: CO2 Reduktion, Ausbau erneuerbarer Energien 30.06.2022 Workshop „Strom – Wärme – Eigenverbrauch“ Folie 2 Hintergrund - Wärme Umweltw. Biomasse Thüringen22% Schleswig-Holstein19% Kohle Öl Strom 51% 27% Sachsen30% 25% 3% 48% 48% Rheinlan-Pfalz 3% 54% 17% 2% 3%36% 5%32% 14% Nordrhein-Westfalen8%63%5%20% Niedersachsen6%68%3%20% Meckl--Vorp. 38% Hessen 41% 6% 54% Hamburg Bremen 58% 29% Berlin 50% 43% 9%37% Baden-Würtenberg7%42% 0 10 20 30 4% 14% 0%17% 2% 12% 22% Öl / Gas dominieren Wärmeversorgung •erneuerbare Energien nur sehr gering vertreten •Ist Stand: - ungenutzte Flexibilitätspotentiale da wenige Speichermöglichkeiten (th./el.) - Potentiale zum Eigenverbrauch werden oft nicht ausgenutzt •de facto: ab 2025 sollen keine neuen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energieträger mehr installiert werden 50 36% 60 70 80 90 Prozentualer Anteil des genutzen Energieträgers in Wohngebäuden 30.06.2022 • 39% 6% 40 sehr unterschiedliche Beheizung von Liegenschaften in Deutschland 12% 5% 2% 33% Bayern• 32% 42% 25% Brandenburg 2% 4% 39% FW 17% 2% 49% 9% Gas 3% 51% Sachsen-Anhalt Saarland Holz 100 gekoppelte „ganzheitliche“ Betrachtung zwischen Sektoren: Strom – Wärme & Speicherung Workshop „Strom – Wärme – Eigenverbrauch“ Folie 3

EU-Taxonomie: Atomkraft und Erdgas sind nicht nachhaltig

Der Entwurf der Europäischen Kommission für einen delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von fossilem Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie würde verhindern, dass die Taxonomie ein wirksames Transparenzinstrument für die Finanzmärkte ist, so das Umweltbundesamt. Die Europäische Kommission schlägt vor, Atomkraft in die Taxonomie aufzunehmen. Im Wesentlichen müssen die entsprechenden Anlagen dafür den Euratom-Vertrag erfüllen, und der betreffende Mitgliedsstaat muss einen Plan für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bis 2050 vorlegen können. Dieser Vorschlag steht nicht im Einklang mit dem in der Taxonomie verankerten Grundsatz des "Do no significant harm" (DNSH), denn die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle bleibt ungelöst. Es gibt in der EU kein Endlager, das tatsächlich in Betrieb ist und empirische Belege oder wissenschaftliche Analysen zu den langfristigen Auswirkungen der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle liefern könnte. Eine Technologie, die künftigen Generationen erhebliche Mengen hochproblematischer Abfälle hinterlässt, kann nicht als mit dem Do-no-significant-harm-Prinzip vereinbar angesehen werden. Außerdem kann keine der derzeit verfügbaren Reaktor-Technologien das Auftreten schwerer Unfälle ausschließen. Auch wenn das Risiko sehr gering sein mag, stellt es in Verbindung mit den potenziell immensen Schäden, die solche Unfälle verursachen können, einen Verstoß gegen das DNSH-Prinzip dar. Zudem werden keine Kriterien für den Abbau und die Verarbeitung von Uran definiert, das für den Betrieb der Anlagen erforderlich sind. Die Europäische Kommission schlägt vor, Erdgas-betriebene Kraftwerke in die Taxonomie aufzunehmen, wenn sie die Grenze von 270 g/kWh direkten Emissionen oder 550 kg/kW durchschnittlichen direkten Emissionen über 20 Jahre nicht überschreiten. Letzteres ist ein Kapazitätskriterium, das bis zu 1,4 Milliarden Tonnen CO2e als nachhaltig deklariert, wenn alle bestehenden Kohlekraftwerke durch Gaskraftwerke ersetzt werden. Es führt auch dazu, dass es praktisch keinen Schwellenwert für die Emissionen pro kWh in den nächsten zehn Jahren gibt, und dass positive ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen sogar über das Jahr 2050 hinaus als nachhaltig gelten. Diese Kriterien setzen Anreize für den Bau einer großen Zahl von Gaskraftwerken, anstatt erneuerbare Energien auszubauen und Technologien zur direkten Stromnutzung voranzubringen. Sie verstoßen gegen den Grundsatz der Technologieneutralität, da sie deutlich höhere Emissionen festlegen als das Kriterium von 100 g CO2e/kWh Lebenszyklusemissionen, das in der Taxonomie für andere Energieträger gilt. Darüber hinaus machen es diesen Kriterien fast unmöglich, die Taxonomie-Konformität von Investitionen zu überprüfen, was zu einer erheblichen ⁠ Unsicherheit ⁠ für berichtspflichtige Unternehmen, Prüfer und Investoren führt. Wenn die Europäische Kommission Atomkraft und Erdgas als notwendig erachtet, um "den Energiebedarf kontinuierlich und zuverlässig zu decken" (Erwägungsgrund 6) oder sie als Stabilitätsreserve während des Übergangs zu einem vollständig erneuerbaren und ökologisch nachhaltigen Energiesystem sieht, sollte sie die beiden Technologien separat regulieren, bspw. als Teil des Fit-for-55-Pakets oder einer „Transformationstaxonomie“, statt sie in die grüne Taxonomie aufzunehmen. In einer solchen separaten Verordnung sollten Fragen der Lagerung atomarer Abfälle und die Risiken atomarer Unfälle strenger reguliert werden als im derzeitigen Entwurf, und es sollten engere Fristen für die Berücksichtigung bestehender und den Bau neuer Kraftwerke festgelegt werden. In Bezug auf Erdgas müssten in einer solchen Verordnung jährliche Obergrenzen auf der Grundlage von Grenzwerten mit einem klaren, abnehmenden Verlauf festgelegt werden. Außerdem müssten Kriterien für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, die Erdgas ersetzen sollen, spezifiziert werden. Die Verordnung müsste zudem Fristen festlegen, die mit den Pariser Klimazielen vereinbar sind und die Entwicklung und den Einsatz von Technologien zur vollständigen Dekarbonisierung der Wirtschaft (Energieeffizienz, Elektrifizierung von Industrieprozessen usw.) nicht behindern.  Schließlich müsste die Verordnung die offenen Umsetzungsfragen regeln, die im aktuellen Entwurf offen bleiben.

Atomkraft in Rheinland-Pfalz

Rückbau des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich, Nutzung von Atomstrom in Rheinland-Pfalz, Bewertung der Initiative "Nuclear Pride Coalition", Nutzung von Kernfusion, Suche nach einem Endlager für Atommüll; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Validierung und Weiterentwicklung des Simulationscodes ATHLET anhand experimenteller Daten zur Untersuchung thermohydraulischer Vorgänge in überkritischen Reaktorkonzepten

Auch wenn in Deutschland der schrittweise Ausstieg aus der nuklearen Stromerzeugung gesetzlich beschlossen wurde, besteht weiterhin international Interesse an der Entwicklung neuer überkritischer Reaktorkonzepte. Da diese Neuentwicklungen auch Standorte in der europäischen Nachbarschaft der BRD betreffen können, besteht auch in der BRD weiterhin der Bedarf an Kenntnissen hinsichtlich der sicherheitstechnischen Aspekte der neuen Reaktorkonzepte. Zur Analyse von sicherheitstechnischen Aspekten im Hinblick auf Lecks und Transienten wird derzeit das Thermohydraulik-Systemrechenprogramm ATHLET von der GRS eingesetzt. Um auch weiterhin ATHLET zur Analyse der neuen überkritischen Reaktorkonzepte nutzen zu können, ist eine Bewertung und gegebenenfalls Anpassung der implementierten Modelle notwendig. Entsprechend beschäftigt sich das Vorhaben IVTTS mit der Validierung und Optimierung des Simulationscodes ATHLET im Hinblick auf stationäre und transiente thermohydraulische Vorgänge neuer überkritischer Reaktorkonzepte. Zur experimentellen Untersuchung dieser Vorgänge steht am Lehrstuhl für Energiesysteme der TU München eine Hochdruck Verdampferstrecke bereit. Mit dieser lassen sich stationäre als auch transiente Daten im relevanten Parameterraum generieren.

Abschlussdokumentation der Onlinebeteiligung zur Fachkonferenz Teilgebiete

Abschlussdokumentation der Onlinebeteiligung zur Fachkonferenz Teilgebiete 1. September 2021 Inhalt 1. 2. 3. 4. Einleitung .......................................................................................................................... 3 1.1Ziele und Aufgabenstellung ...................................................................................... 3 1.2Umgang mit den Ergebnissen ................................................................................... 4 1.3Aufbau der Konsultationsplattform und des Berichts .............................................. 5 Beiträge zur Geschäftsordnung ...................................................................................... 11 2.1Gegenstand und Ablauf der Kommentierung ........................................................ 11 2.2Beteiligung in Zahlen .............................................................................................. 11 2.3Umgang mit den Ergebnissen ................................................................................. 11 2.4Beiträge zu den einzelnen Abschnitten der Geschäftsordnung ............................. 12 Beiträge zum Zwischenbericht Teilgebiete .................................................................... 24 3.1Gegenstand und Ablauf der Kommentierung ........................................................ 24 3.2Beteiligung in Zahlen .............................................................................................. 24 3.3Inhaltsverzeichnis Zwischenbericht Teilgebiete ..................................................... 25 3.4Beiträge zu den einzelnen Kapiteln des Zwischenberichts Teilgebiete .................. 26 Stellungnahmen zum Zwischenbericht Teilgebiete...................................................... 137 4.1Beteiligung in Zahlen ............................................................................................ 138 4.2Alle Stellungnahmen............................................................................................. 138 2 1.Einleitung 1.1Ziele und Aufgabenstellung Deutschland sucht nach einem Endlager für die hochradioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Atomkraftwerke. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2011 mit breiter Mehrheit den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung. Spätestens im Jahr 2022 soll das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet und bis zum Jahr 2031 innerhalb Deutschlands ein Endlagerstandort für die Abfälle gefunden werden. Mit Inkrafttreten des novellierten Standortauswahlgesetzes 2017 hat die Suche nach einem Endlager in Deutschland neu begonnen - ergebnisoffen, wissenschaftsbasiert und transparent. Beteiligung spielt dabei eine wesentliche Rolle – Bürgerinnen und Bürger sollen das Verfahren intensiv begleiten und mitgestalten können. Ziel der Suche ist es, den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit zu finden. Mit der Suche ist ein bundeseigenes Unternehmen beauftragt, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH. Die BGE mbH hat am 28. September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht. Mit dem Bericht erhielt die Öffentlichkeit erstmals einen Einblick in den Stand der Arbeiten zur Endlagersuche und die Möglichkeit, diese nachvollziehen und zu kommentieren. Die Veröffentlichung des Zwischenberichtes war der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat: die Fachkonferenz Teilgebiete. Nach einer Auftaktveranstaltung zur Vorstellung des Berichts konnten sich alle Interessierten an drei Terminen mit ihren Fragen, Hinweisen und Kritiken zum Zwischenbericht einbringen. Die Teilnehmenden entschieden dabei eigenverantwortlich über die Arbeitsweise und Gestaltung der Beratungstermine. Organisatorisch unterstützt wurde die Fachkonferenz von einer Geschäftsstelle, die beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) angesiedelt war. Das BASE beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager und hat den Auftrag, die gesetzlich vorgesehenen Formate zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren. Zudem bietet das BASE zahlreiche weitere Möglichkeiten zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Zu dieser sogenannten „informellen“ Beteiligung zählt beispielsweise die Online- Beteiligungsplattform, deren Ergebnisse folgend dokumentiert und unter www.endlagersuche-infoplattform.de veröffentlicht sind. Die Online-Beteiligungsplattform war ein Zusatzangebot des BASE, sich unabhängig von den Fachkonferenzterminen in das Suchverfahren einzubringen und den Zwischenbericht zu diskutieren. In der Zeit vom 18. Oktober 2020 bis zum 20. August 2021 hatten alle Interessierten unter www.onlinebeteiligung-endlagersuche.de die Möglichkeit, den Zwischenbericht Teilgebiete abschnittsweise zu kommentieren und eigene Stellungnahmen hochzuladen. Neben der Kommentierung des Zwischenberichtes Teilgebiete befand sich auf der Beteiligungsplattform ein eigener Bereich „Fachkonferenz“. Dieser hat der Fachkonferenz selbst als Instrument gedient, um die Diskussion zur eigenen Arbeitsweise abzubilden. In der Zeit von Oktober 2020 bis Januar 2021 war es möglich, den Entwurf der 3

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