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Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 88

Liebe Leser*innen, Am 16.01.2024 startete der Wettbewerb "Blauer Kompass" von BMUV und UBA in seine nun schon fünfte Runde. Warum sich eine Teilnahme lohnt, erfahren Sie aus erster Hand in unserem Schwerpunktartikel. Gewinner*innen des letzten Wettbewerbs berichten, welche positiven Wirkungen der Bundespreis für sie entfaltet hat. Bewerbungen können noch bis 22. März 2024 eingereicht werden. Auch in diesem Newsletter: Do-it-yourself Anleitungen zu niedrigschwelligen naturbasierten Lösungen der Klimaanpassung, Umsetzungshilfen für mehr Klimaanpassung durch das Projekt "Grüne Stadt der Zukunft" sowie viele weitere Neuigkeiten und Publikationen rund um Klimafolgen & Anpassung. Eine spannende Lektüre wünscht das KomPass-Team Neue Runde: „Blauer Kompass“ prämiert beste Klimaanpassungsprojekte – Bewerbung bis 22. März 2024 Bundespreis "Blauer Kompass" Quelle: UBA & BMUV Die besten Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels werden auch in diesem Jahr wieder vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt ausgezeichnet: Der Bundeswettbewerb „Blauer Kompass“ geht 2024 bereits in die fünfte Runde. Zur Bewerbung zugelassen sind all jene Projekte, die einen innovativen und wirksamen Beitrag zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der globalen Erwärmung leisten. Welche Vorteile eine Auszeichnung mit dem Bundespreis hat, berichten drei Gewinner aus der vergangenen Wettbewerbsrunde. Die Auszeichnung „Blauer Kompass“ hat die Projekte auf vielfältige Art vorangebracht. Workshop zu Klimaanpassungskompetenzen in der beruflichen Bildung, 27.-28. Februar Das Umweltbundesamt veranstaltet gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung und Institut für ökologische Wirtschaftsforschung einen Fachworkshop zu Klimaanpassungskompetenzen in der beruflichen Bildung. Insbesondere für die Berufe Dachdecker/-in, Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung und Umwelttechnologe/-in für Abwasserbewirtschaftung sowie für das Studium der Landschaftsarchitektur wird diskutiert, wie Klimaanpassung bereits in der Aus- und Weiterbildung adressiert ist, welche neuen Kompetenzen gefragt sind und wie diese in der beruflichen Aus- und Weiterbildung verankert werden können. Der Fachworkshop findet vom 27.-28. Februar 2024 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau statt und richtet sich an Akteure aus der Anpassungspraxis, aus den Bereichen der beruflichen Bildung und Hochschulbildung mit einem Schwerpunkt auf die oben genannten Berufe sowie weitere interessierte Vertreterinnen und Vertreter anderer Branchen. Diskussionspapier zu transformativen Policy Mixes am Beispiel der Klimawandelanpassung Politikinstrumente sind ein wesentliches Gestaltungsmittel, um Transformationsprozesse und die damit verbundenen Veränderungen hin zu einer nachhaltigeren Gesellschaft umzusetzen. Das neue UBA-Diskussionspapier zur Entwicklung transformativer Policy Mixes stellt einen multikriteriellen Bewertungsansatz vor, welcher die Auswahl von wirksamen Politikinstrumenten ermöglicht. Dafür wurden 14 Transformationskriterien entwickelt und beispielhaft für drei Politikinstrumente der Klimawandelanpassung angewendet. Im Ergebnis werden methodische Weiterentwicklungen vorgeschlagen, Empfehlungen für die Anwendung der Transformations-Kriterien in der Politikberatung formuliert und Wege für die zukünftige Anwendung und Übertragung auf andere Politikbereiche aufgezeigt. UBA-Studie: Management von Klimakrisen in Unternehmen Die mit der Corporate Sustainability Reporting Directive und der EU-Taxonomie eingeführten Berichtspflichten werden in vielen EU-ansässigen Unternehmen dazu führen, dass sie sich mit ihren physischen Klimarisiken befassen und diese systematisch managen. Die neue UBA-Studie „Management von Klimarisiken in Unternehmen: Grundlagen, Anleitungen, Stand der Praxis und Empfehlungen“ beschreibt fachliche Hintergründe, Rahmenwerke und Regulierungen zum Management physischer Klimarisiken in Unternehmen. Dabei werden Praxisansätze und das komplexe Informationsangebot vorgestellt und ein modellhaftes Management physischer Klimarisiken abgeleitet. Die Ergebnisse der Studie dienten der Entwicklung von Informationsangeboten für Unternehmen und sind für die Planung weiterer Maßnahmen zur Förderung des Managements physischer Klimarisiken von Bedeutung. Lokale Klimaanpassung: Naturbasierte Lösungen selbstgemacht Ob Regenbänke, Blühstreifen oder Kistengärten: Naturbasierte Lösungen zur Klimaanpassung fangen klein an und jeder kann etwas beitragen. In dem vom KomPass betreuten Verbändeprojekt „Klimaanpassung selbstgemacht – Deine grüne Nachbarschaft“ wurden aus diesem Grund mehrere Do-it-Yourself Anleitungen zusammengestellt. Das Ziel ist es, Bürger*innen niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen näher zu bringen. Im Laufe des Jahres wird die Liste erweitert. Finden Sie heraus, wie Sie naturbasierte Lösungen ganz einfach selbst umsetzen können: Erste Klimaaußenpolitikstrategie der Bundesregierung Die Bundesregierung hat erstmals eine Klimaaußenpolitikstrategie verabschiedet. Diese – weltweit umfassendste – Strategie bündelt die klimapolitischen Ziele und Maßnahmen der einzelnen Ressorts, definiert Prioritäten und stellt einen Fahrplan für das Handeln der Bundesregierung in der Außenpolitik vor. Das knapp 90 Seiten starke Papier wurde auf Englisch und Deutsch verfasst und richtet sich klar an dem obersten Ziel aus: Die Welt auf einen 1,5 Grad Celsius-Pfad zu bringen und eine klimaresiliente Entwicklung und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel weltweit zu stärken. Dazu werden neben den ressortübergreifenden Schwerpunkten auch konkrete Handlungsfelder und Instrumente definiert. Charlottenburg-Wilmersdorf treibt Klimaanpassung voran Im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf soll die Klimaanpassung und vor allem die Entsiegelung von Flächen weiter vorangetrieben werden. Dazu hat das zuständige Bezirksamt ein Klimaanpassungskonzept sowie konkrete Maßnahmen für die einzelnen Ortsteile erarbeitet. Bereits in den vergangenen Jahren wurden im Bezirk rund 17.000 Quadratmeter Wege- und Straßenflächen überarbeitet, um eine höhere Versickerung zu erreichen. Dafür wurden laut Bezirksamt insgesamt 2.758.000 Euro aus Mitteln der Stadtverschönerung eingesetzt. Dieser Etat falle nun weg; die konzeptionell wirksamsten Maßnahmen sollen nun mit den vorhandenen bezirklichen Mitteln umgesetzt werden. Leipzig: Mit 17 Maßnahmen gegen Hitze und Wassernot Die Stadt Leipzig will mit einem „Sofortprogramm Klimaanpassungsmaßnahmen in 2024“ ihre Bewohner*innen besser vor Hitze und Wassernot schützen. Das Programm enthält 17 Maßnahmen – der Großteil dreht sich um Vorhaben zur Hitzeprävention von besonders betroffenen Menschen. Für die Umsetzung der Maßnahmen steht insgesamt eine Million Euro zur Verfügung. Unter anderem sollen Schulen und Kindertageseinrichtungen mit mehr Verschattungselementen ausgestattet, mehr grüne Dächer und Fassaden errichtet und die Wasserversorgung durch die Errichtung von Speicherungsmöglichkeiten verbessert werden. Das Sofortprogramm ist Bestandteil des künftigen Klimaanpassungskonzeptes. Projektabschluss „Grüne Stadt der Zukunft“ liefert Umsetzungshilfen für mehr Klimaanpassung Wie lassen sich Grünflächen in die Stadtplanung integrieren und Nutzungskonflikte minimieren? Um diese und weitere Fragen rund um die Klimaresilienz von Städten drehte sich das mehrjährige BMBF-Projekt „Gründe Stadt der Zukunft“, dessen Ergebnisse nun in einer großen Abschlusskonferenz in München vorgestellt wurden. Das Projektteam der Stadt München, der Technischen Universität München, der Ludwig-Maximilians-Universität München und des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) hat dazu 19 Steckbriefe, Checklisten und Leitfäden sowie weitere Handreichungen für grüne, klimaresiliente Quartiere zusammengestellt, die auf der Projekt-Webseite abrufbar sind. Pathways2Resilience: Offene Ausschreibung für Regionen gestartet Mit dem Projekt Pathways2Resilience (P2P) sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre 100 Regionen dabei unterstützt werden, sich mithilfe von maßgeschneiderten Lösungen an den Klimawandel anzupassen. Die erste Ausschreibungsrunde, die sich speziell an Regionen und Gemeinden richtet, ist Ende vergangenen Jahres gestartet und noch bis 22. Februar geöffnet. Über die erste Runde können bis zu 40 Regionen und Gemeinden eine finanzielle Unterstützung von maximal 210.000 Euro für eine Laufzeit von bis zu 18 Monaten erhalten. Im Fokus des Projekts stehen besonders gefährdete Regionen, die einem hohen Klimarisiko bei geringer Anpassungsfähigkeit ausgesetzt sind. Düsseldorf passt Grünanlage in Gerresheim dem Klimawandel an Der mittlerweile zu einem Park umgewidmete Alte Gerresheimer Friedhof in Düsseldorf wird derzeit umgebaut. Das Ziel: Den Park grüner und artenreicher zu gestalten und dabei die Aspekte der Klimaanpassung und Biodiversität zu beachten. Laut Planung sollen unter anderem versiegelte Plätze und Wege in Grünflächen umgewandelt, neue Bäume und Blühsträucher gepflanzt werden und Staudenbeete entstehen. Außerdem will die Stadt den Umbau nutzen, um das Spiel-, Bewegungs- und Freizeitangebot in der Grünanlage aufzuwerten. Die rund 600.000 Euro teuren Bauarbeiten sollen bis zum Sommer dauern. Machbarkeitsstudie zur Finanzierung von kommunalem Klimaschutz Welche Finanzierungsinstrumente sind geeignet, damit Kommunen ihre freiwilligen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung auch langfristig durchführen können? Dieser Frage geht das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) in einer Machbarkeitsstudie nach, die die Klima-Allianz Deutschland in Auftrag gegeben hat. In der Studie sollen zwei Finanzierungsmöglichkeiten für den kommunalen Klimaschutz in ihren praktischen Anwendungsmöglichkeiten analysiert und deren Vor- und Nachteilen diskutiert werden: die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe und eine mögliche Umverteilung der Umsatzsteuereinnahmen zugunsten von Ländern und Kommunen. BMBF gibt Förderrichtlinie zur Zusammenarbeit mit Vietnam bekannt Die Bundesregierung möchte die Wissenschaftlich-Technologische Zusammenarbeit (WTZ) – insbesondere im Risikomanagement von Naturgefahren – mit Vietnam weiter intensivieren. Dazu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit der Sozialistischen Republik Vietnam“ veröffentlicht. Sie ergänzt die nationalen BMBF-Fördermaßnahmen „Regionale Informationen zum Klimahandeln (RegIKlim)“ und „Klima-Anpassung, Hochwasser, Resilienz (KAHR)“, die Teil der Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) sind, sowie den internationalen SURE-Förderschwerpunkt „Nachhaltige Entwicklung urbaner Regionen“ in der FONA-Strategie. BMBF fördert Nachwuchs in der interdisziplinären Nachhaltigkeitsforschung Mit der Richtlinie „sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen“ möchte das Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchskräfte fördern, die mit transdisziplinärem Forschungsansätzen innovative Ideen und Lösungen entwickeln, um Städte zukunftsfähig zu machen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Die Projekte werden bis zu fünf Jahre gefördert, die Frist zum Einreichen von Projektskizzen endet am 29. April 2024. Die Richtlinie ist der Teil der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ der Bundesregierung sowie der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft der Strategie „Forschung für Nachhaltigkeit“ des BMBF. RKI-Bericht zu Klimawandel und Gesundheit: Dritter Teil erschienen Das Robert Koch-Institut (RKI) hat den dritten und letzten Teil des Sachstandsberichts „Klimawandel und Gesundheit“ veröffentlicht. Der gesamte Bericht unter der Federführung des RKI besteht aus 14 Einzelbeiträgen von rund 90 Autorinnen und Autoren aus über 30 Forschungseinrichtungen und Behörden und fasst die aktuellen Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die menschliche Gesundheit in Deutschland zusammen. Während im ersten Teil der Fokus auf Infektionskrankheiten und antimikrobielle Resistenzen liegt, widmete sich der zweite Teil nicht-übertragbaren Erkrankungen und der psychischen Gesundheit. Der nun veröffentlichte dritte Teil konzentriert sich auf soziale Determinanten, Kommunikation und Handlungsoptionen. ClimXtreme Phase geht in die zweite Forschungsphase Für die BMBF-Fördermaßnahme „Klimawandel und Extremereignisse (ClimXtreme)“ hat die zweite Phase begonnen. Nachdem sich das Projektteam drei Jahre lang darauf konzentriert hat, inwieweit der Klimawandel Extremwetterereignisse verursacht hat und verursachen wird, geht es nun darum, Zukunftsprognosen für Anwender*innen zu entwickeln. Dabei sollen die Ergebnisse aus Phase eins für Versicherungen, Katastrophenschutz, Landwirtschaftsverbände, Hochwasservorsorge und weitere Institutionen aufbereitet werden. An dem Projekt sind die Freie Universität Berlin, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, das Karlsruher Institut für Technologie und der Deutsche Wetterdienst beteiligt. Es läuft bis Ende September 2026 und wird vom BMBF mit 8 Millionen Euro gefördert. EU-Fortschrittsbericht zur Umsetzung des 8. Umweltaktionsprogramms Das 8. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Union legt die Umweltziele der Staatengemeinschaft bis zum Jahr 2030 fest. Wie weit die EU bereits mit der Umsetzung dieser Ziele ist, zeigt erstmals der „Monitoring report on progress towards the 8th EAP objectives 2023 edition“ der Europäischen Umweltagentur. Der Bericht analysiert die Fortschritte und Entwicklungen anhand von 28 Leitindikatoren und soll künftig jährlich erscheinen. Außerdem bewertet der Bericht, wie wahrscheinlich es ist, dass die EU die gesteckten Ziele auch erreichen wird. Im Bereich Anpassung an den Klimawandel werden die Indikatoren klimabedingte wirtschaftliche Verluste und Auswirkungen der Dürre auf die Ökosysteme beleuchtet. OECD-Papier: „Warum Kommunen es nicht allein schaffen können“ Obwohl lokale Behörden einen großen Einfluss auf die Anpassungen an den Klimawandel haben – etwa durch Landnutzungsentscheidungen und Genehmigungen – sind ihnen vielfach aufgrund von nationalen Vorgaben und politischen Entscheidungen die Hände gebunden. Das OECD-Grundsatzpapier „Climate adaptation: Why local governments cannot do it alone“ zeigt, warum eine Zusammenarbeit zwischen den Regierungsebenen notwendig ist, um die Anpassung an den Klimawandel auf nationaler Ebene zu stärken. Wie die lokale Anpassung effektiv gefördert werden kann, war auch Thema der OECD-Podiumsdiskussion auf der UN-Klimakonferenz in Dubai. So könnte sich extreme Hitze in Städten entwickeln Wie wird sich extreme Hitze künftig auf Städte und deren Bewohner auswirken? Dieser Frage gehen mehrere Autoren in einem Artikel der US-amerikanischen Non-Profit-Organisation World Resources Institute nach. In dem interaktiven Text mit dem Titel „The Future of Extreme Heat in Cities: What We Know — and What We Don’t“ wird unter anderem untersucht, an wie vielen Tagen in verschiedenen Städten weltweit extreme Hitze herrschen wird, wenn sich das Klima um 1,5 Grad erwärmt und was passiert, wenn die Erderwärmung bei 3 Grad liegt. In einigen Städten wird demnach an fast der Hälfte des Jahres mit extremen Temperaturen gerechnet. Fünfte nationale Klimabewertung für die USA Zum fünften Mal haben Wissenschaftler und Organisationen den gemeinsamen Klimabewertungsbericht für die USA veröffentlicht. Im „Fifth National Climate Assessment“ werden Auswirkungen und Risiken des Klimawandels, sowie Reaktionen darauf, bewertet und prognostiziert. Der Bericht, den der US-Kongress in Auftrag gegeben hat, bildet eine wissenschaftliche Grundlage zur Entscheidungsfindung für Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und dessen Auswirkungen. Neben zahlreichen Daten und Fakten werden auch Beispiels zur Anpassung an den Klimawandel beschrieben. Neuer Tagungsband zur Veranstaltung „Biodiversität und Klima“ Seit 2004 veranstaltet das Bundesamt für Naturschutz (BfN) jährlich die trans- und interdisziplinäre Tagung „Biodiversität und Klima – Vernetzung der Akteure in Deutschland“. Nun ist der Tagungsband zur 18. Ausgabe der Veranstaltung im September 2021 erschienen. Der Band enthält die damals gehaltenen Vorträge von verschiedenen Expert*innen aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung und von Nicht-Regierungsorganisationen. Die Beiträge drehen sich um aktuelle Forschungsergebnisse und Projekte im Überschneidungsbereich der Themen Biodiversität, Naturschutz, Klimawandel und Klimaanpassungsmaßnahmen. 15 Vorschläge für eine nachhaltige Finanzwirtschaft Eine nachhaltige Finanzwirtschaft ist eine wichtige Grundvoraussetzung für eine Transformation der Realwirtschaft. Wie der deutsche Finanzsektor nachhaltiger gestaltet werden kann, fasst die UBA-Kurzbroschüre „Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Finanzwirtschaft“ zusammen. Dabei werden von den Autor*innen insgesamt 15 Vorschläge zur systematischen Integration von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten in der Finanzwirtschaft vorgestellt. Zu den Empfehlungen zählt etwa, nachhaltige Anlagestrategien kenntlich zu machen und die Schaffung von mehr Vergleichbarkeit durch standardisierte Umweltkennzahlen. Rechtliche Fragen zum Klimaanpassungs- und Gesundheitsrecht Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels betreffen in vielen Fällen auch den akuten Gesundheitsschutz. So können etwa Hitzeschutzmaßnahmen juristisch nicht nur der vorsorgenden Klimaanpassung, sondern auch dem akuten Gesundheitsschutz zugerechnet werden. Welche rechtlichen Fragen damit verbunden sind und inwieweit das Klimaanpassungs- und Gesundheitsrechts sowie das Verfassungsrecht bereits aufeinander abgestimmt sind, untersucht die Juristin Prof. Dr. Andrea Kießling in ihrem Blogbeitrag „Klimaanpassung und Gesundheit – Kompetenzen, Aufgaben und Befugnisse am Beispiel des Hitzeschutzes“. So können naturbasierte Lösungen in Ungarn umgesetzt werden Naturbasierte Lösungen sind ein wichtiges Instrument bei der Klimafolgenanpassung. Wie solche Lösungen auch in Ungarn umgesetzt werden können, beschreibt das Papier „Promoting nature-based solutions in municipalities in Hungary“. Der Texte wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen der Schriftenreihe OECD-Umweltpolitikpapiere erstellt und gibt Empfehlungen, wie die Nutzung von naturbasierten Lösungen durch ungarische Kommunen gefördert werden kann und welche Rolle Reformen auf das Förderumfeld sowie öffentliche und private Investitionen spielen können. EEA-Briefing zu nationalen Anpassungsmaßnahmen in Europa Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat einen neuen Bericht veröffentlicht, der den aktuellen Stand der nationalen Anpassungsmaßnahmen in Europa behandelt. Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen und Starkniederschläge sind die häufigsten extremen Wetterereignisse. Die meisten Länder erwarten eine Zunahme der Häufigkeit und/oder Intensität dieser Gefahren in der Zukunft. Dieser Bericht ist der zweite seiner Art und konzentriert sich auf die neuesten Entwicklungen seit 2021. Neun neue nationale Anpassungsstrategien und/oder -pläne wurden von den Ländern seit 2021 verabschiedet, während andere noch dabei sind, sie zu überarbeiten und anzunehmen. Kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen Sicht von unten auf das Kanalkataster im Stadtmodell der Gemeinde Aßling Quelle: Dr. Stefan Trometer Zunehmende Starkregenereignisse aus denen Hochwasser und Überschwemmungen resultieren – das ist die Prognose für die kommenden Jahre. Ziel des dreijährigen Projekts „SHOWERS – Stadtmodellplattform für effizienten HochWasserschutz“ war es, kleine Kommunen zu befähigen, Maßnahmen dagegen besser zu planen. Ebenso sollte ihnen durch das Projekt die Möglichkeit gegeben werden, auf künftige Hochwasserereignisse gut und effektiv reagieren zu können. In der Zeit von August 2019 bis Juni 2022 wurde der Aufbau einer 3D-Stadtmodellplattform für Planung, Management und Kommunikation effizienter und nachhaltiger kommunaler Hochwasserschutzmaßnahmen erstellt. Projektpartner war die bayrische Gemeinde Aßling aus dem Landkreis Ebersberg, wo über die kommenden Jahre eine umfassende Sanierung des veralteten und teilweise maroden Kanalnetzes ansteht. Es wurde ein Demonstrator realisiert, mit dem Kanalnetze von Gemeinden dargestellt und zur Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen genutzt werden können. Dazu wurde das digitale Modell des 3D-Kanalkatasters von Aßling als zusätzliche Ebene in die Stadtmodellplattform integriert. Auch eine Simulation von Starkregenereignissen wurde angekoppelt. Hochwasserschutzmaßnahmen, -konzepte und Planungsvarianten können über die Plattform viel verständlicher dargestellt werden als in konventionellen 2D-Karten und Berichten.

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Special Envoys to the President for the Strategic Development of the BfS President‘s Department PB N. N. Dr. Thomas Jung 030|18333-2100 President Dr. Inge Paulini 030|18333-1100 Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100 Staff Unit St-RK Risk Communication Dr. Michael Thieme 030|18333-2500 Vice President Norbert Nimbach 030|18333-1110 Central Office Division Z Martina Hagemann (Commissioner for Finance) 030|18333 - 1200 Unit PB 1 President‘s Office N. N. 030|18333-1121 Unit PB 2 Public Relations Achim Neuhäuser 030|18333-4120 Unit PB 3 National and International Cooperation, Reporting Annemarie Schmitt-Hannig 030|18333-2110 Staff Unit St-QC QM, Compliance, Prevention of Corruption / Internal Revision Heike Hartmann 030|18333-1300 Department SW Radiation Protection and Environment Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100Department SG Radiation Protection and Health Dr. Thomas Jung 030|18333-2100Division RN Emergency Preparedness & Response Dr. Matthias Zähringer 030|18333-6710Division UR Environmental Radioactivity PD Dr. Frank Wissmann 030|18333-4200Division WR Effects and Risks of Ionising and Non-Ionising Radiation PD Dr. Michaela Kreuzer 030|18333-2200Unit Z 1 Organisational and Personnel Development Dr. Dirk Daiber 030|18333-1310Section RN 1 Coordination of Emergency Response Systems Christian Höbler 030|18333-6720Section UR 1 Radon Metrology Dr. Joachim Döring 030|18333-4260Section WR 1 Radiation Biology N. N.Unit Z 2 Human Resources Management Meike Winkelhaus (m.d.W.d.G.b.) 030|18333-1229Section RN 2 Emergency Response Centre – Situation Assessment Dr. Florian Gering 030|18333-2570Section UR 2 Radon and NORM Dr. Bernd Hoffmann 030|18333-4210Section WR 2 Biological Dosimetry Dr. Ulrike Kulka 030|18333-2210Section MB 2 Medical Reports on Radiation Hygiene Issues and in Approval Procedures Vladimir Minkov (m.d.W.d.G.b.) 030|18333-2311 Unit Z 3 Finance / Purchasing N. N. 030|18333-1272Section RN 3 Operation of the Emergency Response Centre Bianka Denstorf 030|18333-4110Section UR 3 Emissions / Immissions Air Dr. Christopher Strobl 030|18333-2510Section WR 3 Radiation Epidemiology and Risk Assessment Dr. Nora Fenske 030|18333-2250Section MB 3 External und Internal Dosimetry, Biokinetics Dr. Augusto Giussani 030|18333-2330 Unit Z 4 Coordination und Administration of Research Projects Dr. Michael J. Warning 030|18333-1528Section RN 4 IMIS Measuring Tasks Dr. Ulrich Stöhlker 030|18333-6730Section UR 4 Discharges / Immissions Water Dr. Christiane Wittwer 030|18333-4330Section WR 4 Optical Radiation (UV Radiation, Light, Infrared) Dr. Daniela Weiskopf 030|18333-2140Section MB 4 Occupational Radiation Protection, Radiation Protection Register Dr. Uwe Oeh 030|18333-2410 Unit Z 5 Legal Affairs, Notification and Approval Procedures Adina Inan 030|18333-1410Section RN 5 IMIS Management Dr. Werner Preuße 030|18333-4410Section UR 5 Dosimetry and Spectrometry N. N.Section WR 5 Electric, Magnetic and Electromagnetic Fields Dr. Gunde Ziegelberger 030|18333-2142Section MB 5 Incorporation Monitoring Dr. Udo Gerstmann 030|18333-2430 Unit Z 6 Information Technology N. N. 030|18333-1460Section RN 6 Atmospheric Radioactivity and Trace Analysis Dr. Andreas Bollhöfer 030|18333-6770Section UR 6 Radioecology Dr. Martin Steiner 030|18333-2540Competence Centre EMF N. N.Section MB 6 Safety of Radiation Sources, Radiological Incidents, Type Approval Renate Czarwinski 030|18333-4510 Unit Z 7 Properties and Internal Service Hans-Thomas Damm 030|18333-1320 Secretary of the Commission on Radiological Protection (SSK) Monika Müller-Neumann 030|18305-3730 Division MB Medical and Occupational Radiation Protection Professor Dr. Gunnar Brix 030|18333-2300 Section MB 1 Determination and Assessment of Patients’s Radiation Exposures in Diagnostics and Therapy Dr. Jürgen Griebel 030|18333-2320 Section RN 7 Response to Nuclear Security Events Dr. Britta Lange 030|18333-4142 Section MB 7 Evaluation of Significant Radiological Incidents in Medicine and Medical Emergency Management N. N. Data Protection Adina Inan Information Security Dr. Michael J. Warning 030|18333-1410Equal Opportunities Regina Gartung030|18333-1188 030|18333-1528IT Security Heimfried Kriegel030|18333-1151 Organisational chart of the Federal Office for Radiation Protection The structure of the laboratories operated in divisions SG and SW is depicted as an additional organisational chart on the BfS website in the section ‘Organisational structure of BfS’. Adresses Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter-Lebenstedt Ingolstädter Landstraße 1 85764 Oberschleißheim-Neuherberg Köpenicker Alle 120-130 10318 Berlin-Karlshorst Rosastraße 9 79089 Freiburg im Breisgau Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Graf-von-Stauffenberg-Straße 13 24768 Rendsburg Contact Phone: (+49) 030|18333-0 Internet: www.bfs.de E-Mail: epost@bfs.de WHO Collaborating Centre for Ionising and Non- Ionising Radiation and Health contact: Annemarie Schmitt-Hannig 030|18333-2110 Coordinators Standardisation: N.N. Officer of Research N. N. Employer‘s Officer for Severely Disabled People Heimfried Kriegel 030|18333-1151 General Counsellor for Severely Disabled People N.N. Local Counsellors for Severely Disabled People Salzgitter: Stephan Pinkert 030|18333-1618 Neuherberg: Nathalie Zander 030|18333-2577 Berlin: Detlef Gärtner 030|18333-4603 General Staff Council (Presidency) Michael Thomas030|18333-2517 Local Staff Councils (Presidency) Salzgitter: Saskia Ender Neuherberg: Lydia Heide Berlin: Martin Neumann Freiburg: Bernhard Prommer Bonn: Maria Volkert Rendsburg: Anna Schuster030|18333-1239 030|18333-2588 030|18333-4423 030|18333-6733 030|18305-3761 04331|13-2229 Radiation Protection Representatives Berlin: Dr. Klaus Gehrcke 030|18333-4100 Neuherberg: Prof. Dr. Gunnar Brix 030|18333-2300 Freiburg, Bonn, Rendsburg: Dr. Matthias Zähringer 030|18333-6710 Gz.: Z 1 – 04131/2018 As at: 2018-07-06

Umweltbewusstsein und Umweltverhalten

Umweltbewusstsein und Umweltverhalten Der Umwelt- und Klimaschutz gehört für die Deutschen im Jahr 2022 zu den fünf wichtigsten Themen: für 57 Prozent ist dieses Thema sehr wichtig. Angesichts des Krieges in der Ukraine haben sich die Prioritäten aber etwas verschoben: Die Wichtigkeit des Themas Kriege und Terrorismus hat im Vergleich zu 2020 um 11 Prozentpunkte zugelegt, alle anderen Themen haben leicht an Bedeutung verloren. Das Umweltbewusstsein in Deutschland Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt lassen seit 1996 alle zwei Jahre Bürgerinnen und Bürger in einer repräsentativen Umfrage nach ihren Einschätzungen zum Zustand der Umwelt, ihrem eigenen umweltrelevanten Verhalten sowie zu aktuellen Themen der Umweltpolitik befragen. Die neue Studie aus dem Jahr 2022 zeigt: Die Wichtigkeit des Umwelt- und Klimaschutzes ist angesichts des Krieges in der Ukraine etwas zurückgegangen. Das Thema hat aber weiterhin einen hohen Stellenwert für die Menschen in Deutschland. Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes Trotz aktueller Herausforderungen, die insbesondere der Krieg in der Ukraine mit sich bringt, bleibt der Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ für die Menschen in Deutschland ein relevantes Thema. Die Teilnehmenden der Umweltbewusstseinsstudie sollten bewerten, wie wichtig sie verschiedene gesellschaftliche Herausforderungen finden, die ihnen in einer Liste vorgegeben waren. Im Jahr 2022 stufen 57 % Umwelt- und Klimaschutz als sehr wichtiges Thema ein, 2020 hatten noch 65 % diese Einstufung vorgenommen. Dieser Rückgang im Jahr 2022 betrifft alle Themen mit Ausnahme des Themas Kriege und Terrorismus. Der Umwelt- und Klimaschutz gehört demnach zu den fünf wichtigsten Themen in Deutschland.  Als wichtigste Themen werden2022 der Zustand des Gesundheitssystems (67 % „sehr wichtig“) sowie des Bildungswesens (66 % „sehr wichtig“) genannt. Die Themen soziale Gerechtigkeit sowie Kriege und Terrorismus bewerten 59 % der Befragten als sehr wichtig (siehe Abb. „Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes im Zeitvergleich“). Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz in anderen Politikbereichen Die Befragten sind bei vielen Politikbereichen der Ansicht, dass Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ dort eine größere Rolle spielen sollte. Insbesondere in den Bereichen Energie- (65 %) und Landwirtschaftspolitik (55 %) sollte der Umwelt- und Klimaschutz eine übergeordnete Bedeutung haben. In beiden Fällen ist dabei ein Rückgang der gewünschten Berücksichtigung des Umwelt- und Klimaschutzes zu erkennen. 2020 vertraten im Bereich der Energiepolitik noch 70 % diese Ansicht, für die Landwirtschaftspolitik waren es 59% (siehe Abb. „Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz in anderen Politikbereichen“). Dieser Rückgang im Jahr 2022 zeigt sich dabei in beinahe allen Politikbereichen. Nur in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik wünschen sich 2022 mehr Menschen eine übergeordnete Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes (mit einem Anstieg um sechs beziehungsweise fünf Prozentpunkte). Etwas weniger als die Hälfte der Befragten ist der Ansicht, dass Erfordernisse des Umwelt- und Klimaschutzes in den Bereichen Städtebaupolitik / Stadt- und Regionalplanung (44 %) sowie Verkehrs- und Wirtschaftspolitik (je 41 %) eine übergeordnete Bedeutung haben sollten. Es gibt auch Politikbereiche, bei denen nur ein kleiner Teil der Befragten eine solche Ansicht vertritt. Bei der Arbeitsmarktpolitik geben 2022 16 % der Befragten an, dass der Umwelt- und Klimaschutz dort eine übergeordnete Bedeutung haben sollte; 2020 waren es 18 %. Bei der Außenpolitik finden 18 %, er sollte ein stärkeres Gewicht bekommen; 2020 meinten dies noch 29 %. Bewertung des Handelns verantwortlicher Akteur*innen im Zeitvergleich Bei der Bewertung der Arbeit relevanter Akteure für den Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ zeigt sich ein ähnliches Bild wie im Jahr 2020. Nach dem Einbruch der Werte 2018 setzen sich die seitdem wieder etwas gestiegenen Werte auf recht stabilem Niveau fort: Dass die Bundesregierung „genug“ oder „eher genug“ für den Umwelt- und Klimaschutz tue, meinten 2022 30 % der Befragten. Dies stellt eine leichte Verbesserung im Vergleich zu 2020 (26 %) dar. Bezogen auf die Städte und Gemeinden sinkt der Wert im Vergleich zu 2020 um sieben Prozentpunkte auf 27 %. Beinahe gleichbleibende Werte lassen sich bei Industrie und Wirtschaft mit 15 % (bis 2019 nur „Industrie“) und bei den Bürger*innen mit 23 % feststellen. Mit Blick auf die Umweltverbände bewegt sich die Bewertung seit 2018 auf einem recht stabilen und, insbesondere im Vergleich zu den anderen Akteuren, weiterhin hohen Niveau (siehe Abb. „Bewertung des Handelns verantwortlicher Akteur*innen im Zeitvergleich“). Bewertung der Umweltqualität Der Zustand der Umwelt wurde in der Umweltbewusstseinsstudie 2020, ähnlich wie 2018 und 2019, schlechter bewertet als in früheren Jahren. 60 % der Befragten bewerteten die Umweltqualität in Deutschland als sehr gut oder recht gut, bei der Befragung 2016 waren es noch 75 %. Die Umweltqualität in der eigenen Stadt oder Gemeinde bewerteten im Jahr 2020 73 % der Befragten als gut. Dies stellte einen Rückgang um zwölf Prozentpunkte gegenüber 2016 dar. Die globale Umweltqualität schätzten die Befragten weiterhin deutlich pessimistischer ein als die Umweltqualität in Deutschland. Mit elf % der Befragten, die den Zustand der Umwelt weltweit als gut beurteilten, war dieser Wert gegenüber den Vorjahren leicht gestiegen (siehe Abb. „Bewertung der Umweltqualität im Zeitvergleich“). Die Bewertung der Umweltqualität wird an dieser Stelle im Frühjahr 2025 durch neue Daten aktualisiert. Belästigung durch Lärm Eine der Umweltbelastungen, von denen sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland am meisten betroffen fühlen, ist Lärm. Dabei steht der Straßenverkehr als Hauptlärmquelle weiterhin mit Abstand an erster Stelle. Insgesamt fühlten sich 76 % der Befragten 2020 durch Straßenverkehrslärm „zumindest etwas belästigt“ (siehe Abb. „Belästigung durch einzelne Lärmquellen 2020“). Die Summe setzte sich wie folgt zusammen: 21 % der Befragten fühlten sich durch Straßenverkehrslärm „äußerst gestört oder belästigt“ und „stark gestört oder belästigt“ sowie 56 % „mittelmäßig gestört oder belästigt“ und „etwas gestört oder belästigt“ (in der Summe 76 %, Abweichung bedingt durch Rundungsdifferenzen). Die Informationen über die Belästigung durch Lärm werden im Frühjahr 2025 durch neue Daten aktualisiert. Klimabewusster Konsum Die hohe Bedeutung des Klimaschutzes spiegelt sich zumindest teilweise im Konsumverhalten der Befragten wider. Dazu drei Beispiele: Im Jahr 2022 gaben 46 % der Befragten an, derzeit Ökostrom zu beziehen. Dieser Anteil liegt um sieben Prozentpunkte niedriger als im Jahr 2020, in dem dies 53 % bejahten. Im Vergleich zum Jahr 2018 liegt der Anteil um acht Prozentpunkte höher. Damals bejahten 38% diese Aussage. In den Jahren 2016 und 2014 bewegte sich der Anteil der Befragten, die angaben, schon einmal Ökostrom bezogen zu haben, mit 39 % auf einem ähnlichen Niveau. In den Befragungen von 2012 und 2008 waren es noch deutlich weniger Befragte, die angaben, Ökostrom zu beziehen. Im Jahr 2022 gaben 30 % der Befragten an, beim Kauf von Haushaltsgeräten immer Geräte mit einer besonders guten Energieeffizienzklasse zu wählen. Hinzu kommen weitere 30 %, die sehr oft zu einer besonders energieeffizienten Variante greifen. Im Jahr 2020 waren es noch 35 %, die sich immer, sowie 40 %, die sich häufig beim Kauf von Haushaltsgeräten für energieeffiziente Geräte entschieden. Seit 2018 lässt sich hier also ein Abwärtstrend erkennen. Im Jahr 2022 wurden keine Daten zum Thema Kompensation von Flugreisen erhoben. 2020 haben insgesamt 27 % der Befragten, die im vorangegangenen Jahr eine private Flugreise unternommen haben, eine freiwillige Kompensationszahlungen dafür geleistet – entweder sie selbst (8 %) oder die Airline bzw. der Reiseveranstalter (19 %). Im Jahr 2018 antworteten 13 % der Befragten, die in den vergangenen zwölf Monaten eine Flugreise unternommen haben, schon einmal oder mehrmals Kompensationszahlungen geleistet zu haben, um die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen ihrer Flugreisen auszugleichen. In den Jahren 2012 bis 2016 lag der Anteil der Befragten, die freiwillige Kompensationszahlungen angegeben haben, bei acht bis neun Prozent (siehe Abb. „Bereitschaft zu klimaschonendem Handeln im Zeitvergleich“). Umweltbewusstsein Jugendlicher Dass das Problembewusstsein für Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes in den letzten Jahren zugenommen hat, lässt sich insbesondere mit Blick auf die Jugend feststellen.  Unverändert zu 2020 finden auch 2022 74 % der 14- bis 22-Jährigen Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ sehr wichtig, während es in der Stichprobe ab 23 Jahren 55 % sind. Damit messen Jugendliche im Jahr 2022 dem Umwelt- und Klimaschutz von allen Themen sogar die größte Bedeutung bei, gefolgt vom Zustand des Bildungswesens. Dies stellt eine Veränderung zu 2020 dar, als die beiden wichtigsten Themen das Bildungswesen sowie der Verlauf und die Folgen der Corona Pandemie waren (siehe Abb. „Stellenwert des Umwelt- und Klimaschutzes, Angaben der 14- bis 22-Jährigen im Vergleich zur Gesamtstichprobe“). Infografiken mit weiteren Umfrage-Ergebnissen Mehrheit der Menschen spürt die Folgen des Klimawandels und sieht politischen Handlungsbedarf. Quelle: BMUV/UBA Eine große Mehrheit der Menschen befürwortet, die Wirtschaft umwelt- und klimafreundlich umzubauen. Quelle: BMUV/Umweltbundesamt Umwelt- und Klimaschutz bleibt für die Menschen wichtig. Quelle: BMUV/UBA Alle Umweltprobleme wirken bedrohlich auf die Menschen - der Klimawandel bereitet der Sorgen. Quelle: BMUV/UBA Immer mehr Menschen befürchten, dass der Klimawandel der eigenen Gesundheit schaden könnte. Quelle: BMUV/UBA Viele Menschen nehemn die Umweltprobleme wahr und sind betroffen. Quelle: BMUV/UBA Die Mehrheit ist bereit sich aktiv für die Umwelt und das Klima einzusetzen. Quelle: BMUV/UBA Die Mehrheit ist dafür, die deutsche Wirtschaft umwelt- und klimafreundlich umzubauen. Quelle: BMUV/UBA

Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner und Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Thema "Innere Sicherheit nach den Terroranschlägen in den USA" in der Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt am 11. Oktober 2001

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 546/01 Magdeburg, den 11. Oktober 2001 Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner und Innenminister Dr. Manfred Püchel zum Thema "Innere Sicherheit nach den Terroranschlägen in den USA" in der Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt am 11. Oktober 2001 Regierungserklärung Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! bis dahin nicht für mögliches gehaltenes, mörderisches Vorgehen ist am 11. September in New York und Washington Wirklichkeit geworden. Das Leben von fast 6000 Menschen wurde in einem kalt kalkulierten, präzise geplanten Anschlag vernichtet. "Diese Anschläge," so der Europäische Rat am 21. September, "stellen einen Angriff auf unsere offene, demokratische, tolerante und multikulturelle Gesellschaft dar. Das Gewissen jedes Menschen wird dadurch berührt." Die Erkenntnisse, die wir nach Wochen fieberhafter Untersuchungen zur Verfügung haben, zeigen ein weitverzweigtes, international agierendes Netzwerk des Terrors mit Ausbildungscamps, Finanzverflechtungen, Vorbereitungs- und Ruheräumen für Attentäter, jahrelange Planungen und eine geradezu generalstabsmässige Durchführung. Wenn viele heute sagen, die Welt habe sich seit dem 11. September verändert, so drückt sich darin auch die Gewissheit aus, dass auch nach der Ergreifung Osama bin Ladens die Gefahr terroristischer Anschläge keineswegs gebannt ist. Das Entsetzen über die Anschläge hat uns alle getroffen; die anhaltende terroristische Bedrohung betrifft uns ebenfalls alle ¿ und nicht nur die, die in erster Linie für die öffentliche Sicherheit zuständig sind. Die Anschläge und die weiter existierende Bedrohung wirken sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche aus. Sie zwingen uns, viele Dinge kritisch zu überprüfen und ggf. auch in Frage zu stellen. Die Auswirkungen berühren nicht nur die Innen- und Außenpolitik, Fragen der Sicherheit, der Wirtschaft und der Finanzpolitik, sondern auch das alltägliche Zusammenleben der Menschen untereinander. Dies gilt auch für unser Land. Zunächst und insbesondere werden wir die Frage zu beantworten haben, wie es um die Sicherheitslage bestellt ist, welche Maßnahmen wir bereits getroffen haben und welche weitere Schritte wir noch gehen werden. Dazu hat die Landesregierung für die heutige Sitzung ein Sicherheitspaket vorgelegt, das der Innenminister gleich noch erläutern und im einzelnen begründen wird. In den vergangenen Wochen hat es sich als Vorteil erwiesen, dass der Innenminister Sachsen¿ Anhalts derzeit auch der Vorsitzende der Konferenz der Innenminister ist und so in engstem Kontakt mit dem Bundesinnenminister, den Innenministern der Länder und der Europäischen Union steht. An dieser Stelle ist nicht erst seit dem 11. September vieles geleistet worden, und ich darf ¿ ich glaube, in unser aller Namen ¿ an dieser Stelle nicht nur Manfred Püchel, sondern auch vielen Mitarbeitern in den für unsere Sicherheit zuständigen Behörden und Organisationen danken. Anrede, am vergangenen Sonntagabend begannen militärische Maßnahmen gegen Osama Bin Laden und zur Ausschaltung seiner terroristischen Infrastruktur. Diese Maßnahmen richten sich offensichtlich auch gegen das Taliban-Regime in Afghanistan, das Bin Laden deckt. Die NATO hat den Beistandsfall beschlossen, die Bundesrepublik den USA Hilfe angeboten und dabei militärische Unterstützung ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Die Landesregierung kann die Sorgen und Befürchtungen, die viele Mitbürgerinnen und Mitbürger angesichts der barbarischen Anschläge und der jetzigen internationalen Lage überkommen, gut nachvollziehen. Dies gilt auch für mich ganz persönlich: so wie mich die Anschläge von New York und Washington vor vier Wochen entsetzt und mit Abscheu erfüllt haben, so bedrückt mich heute der Spannungszustand in der internationalen Politik. Aber wir können uns angesichts dieser Bedrohung nicht wegducken! Um es klar zu sagen: Ich halte militärische Maßnahmen gegen den Terror für notwendig. Wenn wir den Mördern jetzt nicht mit Entschlossenheit und auch mit der nötigen Härte in den Arm fallen, wird es weitere Anschläge geben. Und wir haben noch keine internationalen Polizeieinheiten, die so schlagkräftig vorgehen können, dass sie einem derart international agierenden Terrorismus Einhalt gebieten könnten. Die klassische pazifistische Position drückt sich um die Frage herum, wie wir gegen zu allem entschlossene Selbstmordattentäter vorgehen wollen. Das Leben und die körperliche Unversehrtheit unserer Bürger sind eines der vornehmsten Menschenrechte. Wir müssen Sicherheit und Frieden notfalls auch mit repressiven Mitteln durchsetzen, wenn sie durch Gewalt bedroht werden. Dies gilt für die äußere Sicherheit ebenso wie für die innere Sicherheit. Es ist in den vergangenen Wochen viel gewarnt worden vor einer befürchteten überreaktion der Amerikaner, die alles noch schlimmer machen könnte. Ich kann diese überreaktion nicht erkennen. Im ganzen reagiert die internationale Politik derzeit in den USA, in Europa, in Russland und auch in den arabischen Staaten eher besonnen, mit diplomatischer Vorsicht, mit erstaunlicher Geschlossenheit und Augenmass. Aber wir sollten uns auch vor einem anderen Risiko hüten, nämlich dem einer fatalen Unterreaktion. Sie könnte bei den Terroristen die Illusion erwecken, wir wären gegenüber solchen Anschlägen hilflos und nicht wirklich entschlossen, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen. Wichtig bleibt, dass die Militärschläge mit großer Präzision und mit der notwendigen Verhältnismäßigkeit geführt werden müssen, damit danach mit aller Macht nach Bin Laden und seinen Helfershelfern gesucht werden kann. Entscheidend wird der politische Prozess sein, der jetzt mit aller Anstrengung weitergeführt werden muss. Militärische Maßnahmen können nur ein Teil des Kampfes gegen den Terrorismus sein. "Den Widerspruch", so hat es der Bundespräsident vor wenigen Tagen in der Leipziger Nikolai-Kirche formuliert, "den Widerspruch zwischen militärischen Aktionen gegen den Terrorismus und zivilisatorisch angemessenen Mitteln in diesem Kampf müssen wir aushalten." Zu diesen zivilisatorischen Mitteln gehören verstärkte humanitäre Maßnahmen für die afghanische Bevölkerung und die Flüchtlinge innerhalb und außerhalb Afghanistans; denn hier bahnt sich eine Tragödie an. Dazu gehören die diplomatischen Anstrengungen der UN und der EU; dazu gehört die Beantwortung der Frage: Wer regiert nach den Taliban, wer hilft beim Wiederaufbau dieses von mehr als zwanzig Jahren Krieg geschundenen Landes? Wie kommt der Friedensprozess im Nahen Osten wieder in Gang? Wie tritt die sog. Erste Welt in Zukunft in der Völkergemeinschaft auf? Wie wird der Globalisierungsprozess organisiert, ohne dass sich die Bewohner ganzer Staaten als dessen Opfer fühlen müssen? Und: wie entziehen wir jenen Nutznießern dieser Situation den Boden, die daraus unter dem Deckmantel der Religion Terror predigen und Selbstmordattentäter ausbilden können? "Terror," so hat es einer der bedeutendsten muslimischen Würdenträger in Deutschland dieser Tage formuliert, "Terror hat keine Religion". Anrede, die Landesregierung hat sich in den vergangenen Wochen den Auswirkungen, die diese internationale Situation in ihrem Verantwortungsbereich hat oder haben könnte, mit großer Ernsthaftigkeit gestellt. Dies betrifft vor allem den Bereich der inneren Sicherheit. Die Sicherheitsmaßnahmen in Sachsen-Anhalt sind erheblich verstärkt worden. Wir legen heute ein zusätzliches Bündel von Maßnahmen vor, mit dessen Hilfe wir weitere Schritte zu größerer Sicherheit möglich machen wollen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird sich in den nächsten Tagen auch mit der Frage beschäftigen, was wir im Zivilschutz noch tun können, um die Bevölkerung in Katastrophenfällen zu schützen, die mit neuartigen Anschlägen ausgelöst werden könnten. Wir werden es bei den notwendigen Maßnahmen zur Inneren Sicherheit im engeren Sinne nicht belassen können: über die Fragen des Verfassungsschutzes, der Polizeiarbeit, des Katastrophen- und Zivilschutzes hinaus werden wir auch Antworten geben müssen, die unser demokratisches Zusammenleben betreffen. Besorgt sind derzeit Muslime, die in unserem Lande leben und die befürchten, unter einen Generalverdacht zu geraten. Sie sollten wissen, dass wir uns gegen den Terrorismus wenden und nicht gegen eine Religion, eine andere kulturelle Tradition oder ein Herkunftsland. Ich halte es gerade jetzt für wichtig, den "Dialog der Kulturen" auf allen Ebenen voranzutreiben. Besonderen Schutz schulden wir den jüdischen Mitbürgern und Gemeinden in unserem Land, die die politischen Entwicklungen, wie ich weiß, in großer Anspannung verfolgen. Sie sollen wissen, dass wir alles tun, ihre Sicherheit zu garantieren. Ich werde mit diesen Gruppen in der nächsten Zeit auch Gespräche führen, damit sie wissen, wir nehmen ihre Sorgen ernst und tun das Mögliche für ihren Schutz. Denken wir aber auch an unsere Kinder, die über das Fernsehen zu Augenzeugen grausamer und verstörender Ereignisse werden. Hier haben neben den Eltern auch die Lehrer große Verantwortung bei der Vermittlung von Erklärungen. Viel Vertrauen ist hier zerstört worden. Die Kriegsangst gerade unter jungen Leuten sollten wir sehr ernst nehmen. Sie wird ihren Mut zur Zukunft wesentlich beeinflussen. Verantwortung tragen auch die Medien, dass neben Information, Aufklärung und Betroffenheit nicht das Geschäft mit Angst und Hysterie blüht. Verantwortung tragen vor allem auch wir Politiker. Die Gewährleistung des Schutzes von Leben, Gesundheit, Eigentum und anderen Rechten ist ein elementares soziales Grundbedürfnis aller Menschen in diesem Lande. Lassen Sie uns besonnen und mit Augenmass das Verhältnis zwischen unser aller Sicherheitsbedürfnisse auf der einen Seite und den Freiheits- und Bürgerrechten auf der anderen Seite abwägen. Anrede, in dieser Situation liegt der Landesregierung daran, in ihre Bemühungen möglichst alle, die sich für dieses Land verantwortlich fühlen, mit einzubeziehen. Die Ministerpräsidenten der Länder sind vom Bundeskanzler mehrfach unterrichtet worden. Auch heute nachmittag wird in Berlin ein solches Gespräch im Kanzleramt stattfinden. Wir haben uns in diesem Sinne auch unter den ostdeutschen Ministerpräsidenten gestern verständigt und uns ausdrücklich gegen einen parteipolitisch geprägten Wettlauf um die besten Sicherheitsmaßnahmen ausgesprochen. Ich habe deshalb in der vergangenen Woche auch das Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden der CDU und der PDS gesucht, um sie über unsere Unterredungen in Berlin zu unterrichten und die Sicherheitslage im Lande zu besprechen. Ich glaube nicht, dass wir angesichts der jetzigen politischen Lage ¿ abgesehen von der Konkurrenz um die bessere Lösung in Detailfragen ¿ allzu viel Raum geben sollten für parteipolitische Geplänkel. Wir alle tragen Verantwortung, und die Bürgerinnen und Bürger im Lande verlangen von jedem von uns, dass wir uns in entscheidenden Fragen "zusammenraufen" und gemeinsam die Maßnahmen treffen, die jetzt geboten sind. Sicherheit, Kampf gegen terroristische Bedrohungen und Kriminalität sind solche entscheidenden Fragen. Wir sollten uns aber auch über einen weiteren Punkt verständigen können: Es hat keinen Sinn, Bedrohungsängste oder Hysterie zu schüren. Die Sicherheitslage im Lande ist stabil, es gibt keinerlei Erkenntnisse oder Anzeichen für terroristische Anschläge. Auch gilt die Wahrscheinlichkeit, dass Sachsen-Anhalt ein bevorzugtes Ziel solcher Anschläge sein könnte, als nicht hoch. Aber wir können dies ¿ oder andere in diesem Zusammenhang entstehende Straftaten - auch nicht mit letzter Sicherheit ausschließen. Wir werden deshalb aufmerksam, konzentriert und verantwortungsvoll das Notwendige zum Schutze des Landes und seiner Bürger tun. Dazu dient unser Maßnahmenpaket, das der Innenminister nun erläutern wird. Regierungserklärung Innenminister Dr. Manfred Püchel Für mich und wahrscheinlich auch für alle meine Innenministerkollegen waren die vergangenen vier Wochen die schwersten in unserer Amtszeit. Unter dem Eindruck der im innersten aufwühlenden und auch heute noch unfassbaren Anschläge auf New York und Washington mussten wir unmittelbar auf die deutlich geänderte Gefahr des internationalen Terrorismus für die Innere Sicherheit reagieren. Bei einer ersten Zwischenbilanz kann ich heute feststellen: Die ergriffenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr waren der Situation entsprechend und haben sich bewährt. Mein besonderer Dank gilt hier den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Polizei und Verfassungsschutz, die unter dem schockierenden Eindruck der Ereignisse professionell und engagiert gehandelt haben. Lassen Sie mich einen aktuellen überblick zur polizeilichen Lage und zu den veranlassten Maßnahmen geben. Die ersten Ermittlungen der amerikanischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden sind sehr zügig und gemessen an der kurzen Zeit sehr erfolgreich verlaufen. In Deutschland hat der Generalbundesanwalt Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung eingeleitet und das BKA mit den Ermittlungen beauftragt. Gegen zwei flüchtige Mittäter wurden Haftbefehle erlassen und eine öffentlichkeitsfahndung eingeleitet. Das Spurenaufkommen des BKA liegt aktuell bei über 9000 Spuren. Für Sachsen-Anhalt gab es bisher 61 Hinweise. 27 davon wurden abschließend bearbeitet. Konkrete Bezüge, die unmittelbar mit den Terroristen in Verbindung gebracht werden könnten, liegen jedoch in Sachsen-Anhalt nicht vor. Sofort nach Bekanntwerden der schrecklichen Anschläge auf das WTC und das Pentagon hatte das Innenministerium am 11. September erste Maßnahmen veranlasst. Wie z.B. den Schutz jüdischer Einrichtungen, Niederlassungen amerikanischer Unternehmen, arabischer/islamischer Einrichtungen oder von Gemeinschaftsunterkünften für Ausländer. In meinem Ministerium wurde ein Führungsstab eingesetzt, der insbesondere die polizeilichen Einsatzmaßnahmen mit den Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen im Lande abstimmt. In den Polizeibehörden wurden ebenfalls Führungsstäbe eingerichtet. Durch veränderte Prioritätensetzungen konnte das Personal im polizeilichen Präsenzdienst verstärkt werden. Im LKA wurde eine Informations- und Sammelstelle eingerichtet. Als Sofortmaßnahme habe ich die Verstärkung des MEK Staatsschutz mit 8 Beamten veranlasst. Im Verbund mit den anderen Landeskriminalämtern und dem BKA führen wir eine Spurendokumentationsdatei zur Bearbeitung von Hinweisen in Sachsen-Anhalt bzw. Sachsen-Anhalt betreffende Spuren. Daneben begannen wir auch mit der Unterstützung des Landes Berlin beim Objektschutz mit einer Hundertschaft unserer BePo. Beim Verfassungsschutz wurde u.a. unmittelbar nach Bekanntwerden der Terrorattentate in den USA eine Arbeitsgruppe "Islamistischer Extremismus" eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht in der Sammlung und Auswertung der eingehenden Informationen sowie der daraus abzuleitenden Erarbeitung von Maßnahmen, die mit den anderen Sicherheitsbehörden abgestimmt werden. Der Vollständigkeit halber will ich noch berichten, dass wir frühzeitig einen Vermögensermittler zum BKA zur Unterstützung von Finanzermittlungen abgeordnet haben. Ein weiterer Vermögensermittler wird ihm auf Bitten des BKA in Kürze folgen. Zusätzlich haben wir dem BKA spezielle Software zur Verfügung gestellt, die von unserem LKA zur Auswertung im Rahmen von Finanzermittlungen entwickelt wurde. Letztere Maßnahmen sind mir besonders wichtig, denn ein entscheidender Aspekt im Kampf gegen den Terrorismus ist die Ausschaltung seiner Finanzierungsquellen. So stammt z.B. mindestens 75 % des gesamten Heroins auf dem Weltmarkt aus Afghanistan, eine für die Bin Laden schützenden Taliban wichtige Einnahmequelle. Anrede, wie Sie wissen, hatte ich den Mitgliedern des Innenausschusses bereits einen Zwischenbericht gegeben. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal bei den Innenausschussmitgliedern für die konstruktive und zielführende Diskussion bedanken. Unser gemeinsames besonnenes Handeln trägt mit dazu bei, überbordende ängste in der Bevölkerung zu vermeiden und schafft Vertrauen. Wir Politiker haben hier eine gemeinsame Verantwortung, der sich alle Abgeordneten im Ausschuss auch bewusst waren. Ich hoffe, dass dieser Konsens erhalten bleibt. Denn die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist Aufgabe aller Demokraten. Anrede, es ist derzeit nicht absehbar, über welchen Zeitraum sich die Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erstrecken werden. Eines ist klar, es wird keine kurzfristig lösbare Aufgabe sein, dem terroristischen Netzwerk den Boden zu entziehen. Deutschland wurde, wie auch andere europäische Staaten, von einzelnen Terroristen als Ruhe- und Vorbereitungsraum genutzt, ohne selbst bisher Ziel von spektakulären Anschlägen gewesen zu sein. Festnahmen in der Bundesrepublik in der Vergangenheit zeigen jedoch, dass auch bei uns Anschläge nicht völlig auszuschließen sind. Ich erinnere nur an den geplanten Anschlag auf den Weihnachtsmarkt von Straßburg im letzten Jahr. Hier haben die Sicherheitsbehörden, insbesondere das BKA, sofort und erfolgreich reagiert. Durch die schnelle Festnahme der Täter in Deutschland konnte ein Blutvergießen ungeahnten Ausmaßes verhindert werden. Die Gefahr, dass sich in Deutschland weitere sogenannte Schläfer aufhalten, die jederzeit aktiviert werden könnten, ist weiter vorhanden. Als Teil der Anti-Terror-Koaltion kann die Bundesrepublik als Ziel entsprechender terroristischer islamistischer Anschläge nicht ausgeklammert werden. Sofort nach Bekanntwerden des amerikanischen Gegenschlages haben wir deshalb am Sonntagabend die hierfür im Lande geplanten Maßnahmen eingeleitet. So wurden u.a. die polizeiliche Präsens erhöht und Objektschutzmaßnahmen verstärkt. Es muss davon ausgegangen werden, dass es infolge der militärischen Aktionen der NATO-Verbündeten zunehmend zu Demonstrationen kommt, die auch mit Gewaltstraftaten verbunden sein können. Die Zahl sogenannter Resonanzstraftaten hat sich mit den Militärschlägen wieder erhöht. Sie sind allerdings der kleinste Teil unserer Sorge. Was die mittlerweile drei Milzbrandfälle in den USA betrifft, ist bisher nicht endgültig geklärt, ob sie einen terroristischen Hintergrund haben. Die Reaktionen auf die Meldungen haben gezeigt, wie verunsichert viele Menschen sind. Festzuhalten bleibt, dass die Lage in der Bundesrepublik stabil ist und es keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass unser Land Ziel terroristischer Anschläge werden könnte. Anrede, da ich in diesem Jahr den IMK-Vorsitz innehabe, steht Sachsen-Anhalt auch bei Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene besonders in der Pflicht. Der Beschluss der IMK vom 18.09.2001, der von mir maßgeblich mitgestaltet worden ist, wird, soweit wir im Einzelnen die Zuständigkeit haben, unmittelbar umgesetzt. Die CDU-Fraktion greift mit Ihrem Antrag diesen Beschluss auf. Ich gehe davon aus, dass er hier im Haus ungeteilte Zustimmung finden wird. Als eine wichtige Maßnahme haben wir in Sachsen-Anhalt das Mittel der Rasterfahndung zeitnah umgesetzt. Das Amtsgericht Magdeburg hat am 26.09.2001 dem Antrag zur Anordnung der Rasterfahndung zugestimmt. Weitere Punkte des IMK-Beschlusses, wie die Einführung einer restriktiveren Visa-Erteilung, Maßnahmen der Luftsicherheit und die Intensivierung der Erkenntnisgewinnung auf nationaler und internationaler Ebene sind an die Bundesregierung gerichtet. Sie hat in der Folge einen Maßnahmenkatalog beschlossen, der u.a. mehr Geld für die Sicherheitsbehörden und die Bundeswehr vorsieht. Im Verfahren befindliche Gesetzesänderungen betreffen u.a. einen neuen Terrorismus-Paragrafen sowie die Einschränkung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht. Ergänzende Maßnahmen auf Bundesebene, wie z.B. die Wiedereinführung der Kronzeugenregelung und eine Lockerung des sogenannten Bankgeheimnisses, um Transaktionen von Terroristen rechtzeitig erkennen zu können, sind derzeit in Erarbeitung. Natürlich hat sich die IMK auch mit den Problemen des Katastrophen- und Zivilschutzes beschäftigt. Der Arbeitskreis V hat den Bund u.a. gebeten, sich mit den Themen Warnung und Selbstschutz der Bevölkerung, Verbesserung des Gesundheitsschutzes sowie mit dem ABC-Fahrzeugkonzept zu befassen. Im Lande werden gegenwärtig z.B. die Abwehrkalender und Sonderpläne des Katastrophenschutzes aktualisiert, die Führungsbereitschaft erhöht und die Aus- und Fortbildung inhaltlich angepasst. Auf Maßnahmen der Landesregierung in Form unseres Sicherheitspaketes komme ich noch zurück. Lassen Sie mich an dieser Stelle einen kurzen Ausblick auf die europäische Ebene geben. In meiner Funktion als IMK-Vorsitzender habe ich an den Ratssitzungen der EU- Innen- und Justizminister in Brüssel teilgenommen. Die Beschlüsse dieser Konferenz sehen generelle Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung auf internationaler Ebene vor. Hierzu gehören u.a. Verbesserungen bei der Auslieferung mutmaßlicher Täter an andere Staaten auf der Basis eines zu schaffenden europäischen Haftbefehls, eine stärkere überwachung der Außengrenzen der EU sowie Maßnahmen zur verbesserten Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten von Amerika vor. Terrorismusexperten der Mitgliedsstaaten sollen EUROPOL, temporär für zunächst sechs Monate unterstützen. EUROPOL hat bereits kurzfristig den Informationsaustausch mit den US-Stellen aufgenommen. Ferner wird auf EU-Ebene derzeit die baldige Umsetzung eines Entwurfs über eine Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und für einen Rahmenbeschluss über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln geprüft. Auch ist von deutscher Seite durch Bundesinnenminister Schily u.a. die Einführung neuer Methoden zur Identitätssicherung und Identifizierung durch Aufnahme von Fingerabdrücken bzw. anderer biometrischer Verfahren in VISA, Aufenthaltstitel und Identitätspapiere gefordert worden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine sichere Zuordnung von Personalien und Personen gerade aus dem arabischen Raum häufig Schwierigkeiten bereitet. Deshalb halte auch ich es für sinnvoll, biometrische Verfahren oder die Fingerabdruckkennzeichnung von Visa und Pässen einzuführen. Anrede, wichtig ist, dass in - weltweiter - intensiver Zusammenarbeit Bekämpfungsstrategien erarbeitet werden, die nicht nur kurzfristig Erfolge erzielen, sondern langfristig Wirkung entfalten. Vor diesem Hintergrund müssen auch zahlreiche Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder auf den Prüfstand. Hierbei bedarf es eines auf allen Ebenen, also zwischen Bund und Ländern, innerhalb der EU und auch weltweit abgestimmten Konzeptes. Gesetzesinitiativen der Länder sollten sich daher in ein abgestimmtes Gesamtkonzept einfügen. Meine Ministerkollegen und ich haben in regelmäßigen Telefonschaltkonferenzen in diesem Sinne bereits seit dem 11. September intensive Abstimmungen getroffen, in denen ein gemeinsames Vorgehen vereinbart wurde. Die bundesweite Rasterfahndung nach sogenannten Schläfern in Deutschland ist nur ein Beispiel hierfür. Und auch auf der bevorstehenden Innenministerkonferenz werden die Konsequenzen aus den Terroranschlägen ausführlich beraten werden. Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU verkennt diesen Kontext. So wird wieder die Einführung der sogenannten Schleierfahndung gefordert. Bekanntermaßen haben wir erst im vergangenen Jahr gemeinsam die Möglichkeit einer lagebildabhängigen Kontrolle im SOG verankert. Diese Regelung befindet sich zur Zeit auf dem Prüfstand des Landesverfassungsgerichts. Und nun soll sie schon wieder geändert werden. Meines Erachtens gibt die aktuelle Lage hierzu keinen Anlass. Vorgeschlagen wird weiterhin, die polizeiliche Befugnis zur sogenannten Rasterfahndung zu ändern. Die Vorschrift war 1991 auf Betreiben der CDU in unser SOG aufgenommen worden, einschließlich des Richtervorbehalts. Ich habe die Diskussion dazu noch in Erinnerung und kann heute feststellen, dass sich die Regelung bewährt hat. Das Amtsgericht Magdeburg hat am 26.9. nur 24 Stunden nach Beantragung durch das LKA eine Rasterfahndung nach unserem SOG angeordnet. Dies zeigt doch wohl, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Rasterfahndung der gegenwärtigen Lage angemessen sind. Der Richtervorbehalt hindert die Polizei nicht daran, ihre Maßnahmen schnell und effektiv durchzuführen. Zum Vorschlag, den Verfassungsschutz nach bayrischem Vorbild in die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität einzubinden, kann ich nur sagen, dass bei uns in Sachsen-Anhalt die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität bei der Polizei in guten Händen ist, in sehr guten sogar. Sie ist technisch und personell so ausgestattet, dass sie ihrem Auftrag, die OK konsequent zu bekämpfen, in vollem Umfang nachkommen kann. Dort, wo es überschneidende Kompetenzen gibt, arbeiten die Sicherheitsbehörden kooperativ zusammen. Ich erinnere nur an die gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit BGS und Zoll im Bereich Betäubungsmittelkriminalität, Schleusungen und Steuervergehen. Im Falle einer überschneidung von Organisierter Kriminalität und internationalem Terrorismus bleibt festzustellen, dass eine Beobachtung terroristischer Bestrebungen durch die Verfassungsschutzbehörde auf Grund der bestehenden Rechtslage bereits möglich ist und auch tatsächlich erfolgt. Allerdings stehen wir allen vernünftigen Vorschlägen, auch gesetzgeberischer Art, offen gegenüber. Was wirksam und verhältnismäßig ist, wird auch eingeführt werden. Der Gesetzentwurf der CDU sollte deshalb ausführlich in den Ausschüssen erörtert werden. Anrede, ausdrücklich begrüßen möchte ich die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zur Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes der Landespolizei. Eine kontinuierliche Aufgabenerfüllung und die situationsgerechte Bewältigung auch besonderer polizeilicher Lagen ist damit gewährleistet. Unser Personalentwicklungskonzept beinhaltet eine kontinuierliche Einstellungspraxis im Einklang mit einem Stellenhebungsprogramm. Mit dem Stellenhebungsprogramm soll der Anteil des gehobenen Polizeivollzugsdienstes von derzeit 30 auf über 70 % angehoben werden. Hier gehen sicherheitspolitische Aspekte einher mit Strukturveränderungen. Damit wird den steigenden Anforderungen an die Qualität polizeilicher Arbeit Rechnung getragen. Anrede, lassen Sie mich nun zu den von mir angesprochenen Maßnahmen in Form eines "Sicherheitspakets" für Sachsen-Anhalt kommen, welches in Reaktion auf die Ereignisse des 11. September 2001 unsere Planungen entsprechend ergänzt. Die Bedrohungsszenarien sind zweifellos besorgniserregend. In dieser Situation muss unsere wehrhafte Demokratie eindeutig Flagge zeigen. Die neue Lage erfordert zusätzliche Maßnahmen bei Personal und Sachmitteln von Polizei und Verfassungsschutz. Deshalb hat die Landesregierung beschlossen, hierfür 8 Millionen DM zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Kurzfristiges Ziel ist es zunächst, die Bereiche des Verfassungsschutzes sowie des Staatsschutzes im LKA personell zu verstärken. Um eventuelle Irritationen zu vermeiden, will ich an dieser Stelle eines deutlich machen: Nicht die allgemeine Sicherheitslage in Sachsen-Anhalt, sondern die Bekämpfung eines bisher einmaligen internationalem Terrorismus erfordert diese ergänzende Maßnahmen im Personalbereich. Dafür wird die Mitarbeiterzahl des Verfassungsschutzes um insgesamt 15 erhöht. Um ausgebildete und fachlich qualifizierte sowie auch persönlich geeignete Mitarbeiter schnellstmöglich einsetzen zu können, werden geeignete Bedienstete in erster Linie aus dem Personalbestand der Landespolizei übernommen werden. Die kurzfristige Unterstützung des Verfassungsschutzes und die bereits umgesetzte Verstärkung des Staatsschutzes machen außerdem für die Landespolizei eine entsprechende Kompensation durch Anhebung der Zahl der Neueinstellungen um 15 Stellen im nächsten Jahr erforderlich. Anrede, der erhöhten Anforderungen an die Polizei in diesen schwierigen Zeiten führen zu einem spürbaren Anstieg an Mehrarbeit. Sie allein durch Freizeit auszugleichen, ist nicht mehr möglich und muss deshalb wenigstens teilweise vergütet werden. Hierfür haben wir im für das laufende sowie für das kommende Haushaltsjahr Mittel in Höhe von jeweils 1 Mio DM vorgesehen. Nicht allein die Maßnahmen im Bereich der personellen Ressourcen können und sollen ihre Wirkungen entfalten. Polizei und Verfassungsschutz müssen natürlich auch die entsprechenden Arbeitsmittel und technischen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Für die Landesregierung kommt dem Schutz der eingesetzten Polizisten dabei besondere Bedeutung zu. Deshalb legen wir auf die Erhöhung der persönlichen Sicherheit der Einsatzkräfte besonderen Wert. Die eingeleiteten Beschaffungsmaßnahmen beinhalten hierfür ballistische Schutzwesten sowie Oberkörper-Schlag- und Stichschutzwesten, Einsatzanzüge, Helm-Masken-Kombinationen, Atemschutzfilter gegen chemische bzw. bakteriologische Kampfstoffe und besondere Schutzanzüge. Zur technischen Ausstattung ist anzumerken, dass die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt gemessen an der Ausstattung der anderen Bundesländer keinesfalls schlechter gestellt ist. So wird regelmäßig die technische Ausstattung der Polizei erweitert bzw. dem technischen Stand angepasst. Allerdings müssen wir in der aktuellen Situation neue Prioritäten bei der Beschaffung für die polizeiliche Ermittlungstätigkeit setzen. So ist die Nachrüstung und Neubeschaffung von Aufzeichnungstechnik zur Telekommunikationsüberwachung, von Auswerte- und Analysetools im Bereich des Staatsschutzes sowie eines Labor-Informations- und Managementsystems zum beweissicheren Spurennachweis bei kriminaltechnischen Untersuchungen erforderlich. Für diese Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen von Ausrüstungen der persönlichen Sicherheit der Polizeivollzugsbeamten und von technischen Komponenten für polizeiliche Maßnahmen werden für die Jahre 2001 und 2002 insgesamt 4,3 Mio DM zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für die technische Ausstattungsergänzung des Verfassungsschutzes sind für das Haushaltsjahr 2002 noch einmal zusätzlich 200.000 DM geplant. Anrede, lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Sie sehen, dass Landesregierung, Polizei und Verfassungsschutz die Probleme mit dem notwendigen Ernst und Nachdruck aber auch mit Augenmaß angehen. Vor uns liegen weitreichende Entscheidungen zur Sicherung unserer offenen Gesellschaft. Wenn wir im Einzelfall in Grundrechte eingreifen müssen, dann tun wir dieses, um den ebenfalls aus den Grundrechten erwachsenen Schutzpflichten zur Sicherung von Leib und Leben gerecht zu werden. Hier haben wir es systemimmanent mit einer Gratwanderung zwischen den Zielen Freiheit und Sicherheit zu tun. Für meine politische Arbeit gilt dabei, dass es wirkliche Freiheit nur in Sicherheit geben kann. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Rückblick: Workshop Rural-Urban-Nexus Berlin

Am 29. November 2018 fand der Abschlussworkshop des vom Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium geförderten und vom Ecologic Institut in Zusammenarbeit mit dem Öko-institut, der TU Berlin und ICLEI durchgeführten Forschungsprojektes „ Rural Urban Nexus – Global nachhaltige Landnutzung und Urbanisierung “ (RUN) am Leipziger Platz mit ca. 40 Teilnehmer*innen statt. Im Gegensatz zur Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus des BMBF, geht es in RUN insbesondere um Stadt- Um land-Beziehungen. Hierbei galt es nichtsdestotrotz verschiedenste Dimensionen zu betrachten: Globale Trends (Bevölkerungswachstum, Urbanisierungstrend, verschwimmende Grenzen durch Digitalisierung und Mobilität), die in einer sich beschleunigenden Dynamik die Stadt-Umland-Beziehungen beeinflussen. Im Status quo sind diese stark sektoral und administrativ überprägt mit mangelnder Priorisierung und Kooperationsanreizen für die Stadt-Umland-Interaktion – wobei insbesondere die Stoffströme und Dynamiken eine größere Integration erfordern. RUN betrachtet insbesondere die globalen Implikationen und Wirkungen. Die SDGs sind ein Ansatz, die unter anderem integrierte Entwicklungspläne für Großstadtregionen einfordern ebenso wie die Beteiligung der Zivilgesellschaft. Auch die New Urban Agenda Habitat III hat die Stadt-Land-Beziehungen verstärkt in den Blick genommen. In RUN werden nachhaltige Stadt-Land-Beziehungen definiert als: „eine integrierte Ausgestaltung von Stadt-(Um)Land Beziehungen, die die funktionalen Interaktionen zum Nutzen der Gesamtregion“. Der Workshop gab einen Überblick über die Projektresultate und fokussierte auf bundespolitische Empfehlungen in 7 Bereichen: Verbesserung der Informationsgrundlagen zum Verständnis von Stadt-Umland-Beziehungen Forschung bezieht sich bisher stark auf Städte, es gibt kaum regionale Daten, es bedarf weiterer, insbesondere partizipatorischer Forschung. Es Bedarf der Diskussion und des Tests zu Indikatoren. Eine Möglichkeit biete der nächste Raumordnungsbericht (2022): Vorschlag: Stadt-Umland-Interaktion in Raumordnung als Schwerpunktthema hervorzuheben. Engagement für die Umsetzung internationaler Ziele und Leitbilder (insb. der SDGs, New Urban Agenda, UN Habitat Urban-Rural Linkages Guiding Principles) SDG 11, New Urban Agenda, OECD, UN Guiding Principles sollten in deutscher Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit verstärkt mitgedacht werden. In internationalen Gremien sollte auf stärkere Zusammenarbeit der relevanten Akteure hingewirkt werden. Auf EU-Ebene soll die Leipzig Charta weiterentwickelt werden und die Bundesregierung das Gelegenheitsfenster die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen, dezidiert auf integrierte Stadt und Stadt-Umland Entwicklungen in der EU hinzuwirken. Kommunikation auf nationaler Ebene durch BMI, BMEL, BMU, BMBF stärken Integration nachhaltiger Stadt-Land-Beziehungen in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie SDG-Ziel 11a stärker in dt. Nachhaltigkeitsstrategie einbringen und mit Indikatoren und Maßnahmen untersetzen. Flächensparziel (< 30 Hektar-Ziel) als wichtiger Beitrag zur Umsetzung 11a – hier Operationalisierung auf Bundesländer und regionale Ebene Instrumente der Raumentwicklung und Raumordnung nutzen und schärfen Konkretisierung und Operationalisierung der Stadt-Land-Partnerschaften der Ministerkonferenz Raumordnung unter Beteiligung von Städten und Regionen Regionalplanung durch stärkere demokratische Partizipation stärken Nutzung informeller Instrumente Anreize für nachhaltige Stadt-Umland-Beziehungen stärken Stärkung im Rahmen bestehender Förderprogramme durch Verbesserung der Möglichkeiten für Stadt und Umland gemeinsam Fördermittel einzuwerben sowie über eine Kopplung von Fördermitteln an Stadt-Land-Kooperationsstrukturen (z.B. Strukturfördermittel nur für Regionen und nicht für einzelne Kommunen, Reform der Städtebauförderung 2020) Schaffung eines neuen Programms zur Verbesserung von Stadt-Umland-Konzepten, etwa auch für nicht strukturschwache Regionen (vor dem Hintergrund nachhaltiger Landnutzung). Abbau von Hemmnissen, insbesondere Eigensicht kommunaler Planungshoheit. Institutionelle Verankerung der nachhaltigen Entwicklung des Stadt-Land-Nexus Spezifische Arbeitsgruppe in Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ oder im IMA „Nachhaltige Stadtentwicklung“ – oder aktive Berücksichtigung des Stadt-Land-Nexus‘ in den bestehenden Foren. Schaffung einer formalen Zuständigkeit auf Bundesebene – „Servicestelle“ Diskutiert wurden insbesondere die Priorisierung und Dynamik der Felder sowie sinnvolle Strategien für Narrative. Wie muss eine Region aussehen, damit sie „erfolgreich“ ist? Sind Metropolregionen oder Regiopolen ein Lösungsweg – und welche bundespolitischen Instrumente können dies untersetzen? Am Nachmittag wurde auf den Ernährungsbereich fokussiert diskutiert, da Ernährung einen besonders zugängigen Bereich darstellt mit zahlreichen aktuellen Entwicklungen (z.B. Ernährungsräte, solidarische Landwirtschaft, Milan Urban Food Policy Pact sammeln bereits Städte mit 500 Millionen Einwohnern) In Arbeitsgruppen wurden diskutiert Bundespolitische Empfehlungen Regionale / Lokale Ebenen der Stadt-Land-Integration Regionale Ernährung Informationsgrundlagen zum Verständnis des Stadt-Land-Nexus Framing / Sprache / Narative Der Endbericht soll im Frühjahr 2019 fertiggestellt werden. Im Rahmen des Ausblicks wurde die Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus durch Vertreter des Querschnittsvorhabens vorgestellt. Auf dem Workshop selbst waren auch Betreiligte aus den Stadt-Land-Plus-Verbundvorhaben NEILA und ReProLa vertreten. Weitere Informationen zum Vorhaben und zur Veranstaltung gibt es auf der Projektwebsite von RUN .

Impact Evaluation of the Rwandan Electricity Access Roll

Das Projekt "Impact Evaluation of the Rwandan Electricity Access Roll" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. The Rwandan Electricity Access Roll-Out Programme (EARP) is one of the most ambitious electrification interventions in Sub-Saharan Africa endowed with a budget of USD 377 million. Next to the lead donor, the World Bank, the Netherlands are one of the major members of the multi-donor fund that finances the EARP. Against the background of a low electrification rate in Rwanda of around 6 percent, the EARP aims at increasing the total number of household and enterprise connections from 100,000 to 350,000 by 2013, thereby reaching an electrification rate of 16 percent. Additionally, 100 percent of health stations and government offices and 50 percent of schools shall be connected to the national grid by then. As part of the series of impact evaluations of development activities supported by the Netherlands on behalf of the Dutch Ministry of Foreign Affairs, RWI assesses the socio-economic impact of EARP. The idea is to conduct a difference-in-difference approach based on household surveys before and after electrification. Between April and June 2011, a baseline survey has been implemented, for which 1,500 households located in non-electrified rural areas all over Rwanda were interviewed. Within this sample, one part of the surveyed households live in villages that are scheduled to be connected to the electricity grid within the next 12 month following the baseline survey. The other group of households will not be connected before the follow-up survey is scheduled and, hence, serve as a control group. All households of the 2011 sample will be revisited in 2013. By comparing the over time difference in the performance of the by then EARP-electrified households to those households that stay non-electrified, insights can be gained about how the electrification changes the socio-economic living conditions of the households. Various aspects like expenditure and income structure, safety perceptions, changes in the daily routines and activities after nightfall, changes of attitudes and behaviour, and changes in school enrolment and attendance are measured and assessed as indicators for the socio-economic changes. In addition to the household survey, electricity usage and its impacts in social institutions and enterprises will be examined as well using qualitative interviews.

Impacts of Solar Home System Usage in Rural Burkina Faso

Das Projekt "Impacts of Solar Home System Usage in Rural Burkina Faso" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. In remote areas with low electrification rates, Solar Home Systems (SHS) can be seen as a promising alternative to the investment-intensive extension of the electricity grid. The Dutch Ministry of Foreign Affairs provides funding to a project in Burkina Faso that offers SHS to rural households using a market-based approach. The SHS that are distributed can provide electric lighting and - depending on the chosen capacity of the system - allow for the usage of small electric appliances up to colored television. As part of the series of impact evaluations of development activities supported by the Netherlands on behalf of the Dutch Ministry of Foreign Affairs, RWI and ISS assess the socio-economic impact of the usage of SHS such as improved living conditions, time savings, increased security, better health conditions, and educational attainment trough extended study hours. The idea is to conduct a difference-in-difference approach based on household surveys before and after the intervention, in combination with propensity score matching (PSM) to better match control and treatment households on pre-program characteristics (e.g. education, socio-economic status, income, asset-ownership, characteristics of the villages they live in). Following the roll-out plan of Yeelen Ba's activities, a baseline survey was conducted in November 2010 based on a random sample of villages that are in the program's catchment area. In total, 1,200 households in 40 villages (30 households per village) were interviewed. A particular focus was on the use of appliances and energy expenditures, as well as convenience and comfort aspects before and after the SHS was installed. For the difference-in-difference approach the sample will be divided into a treatment group consisting of households who will have obtained an SHS in the meantime and a control group consisting of untreated households. The follow-up survey will be conducted two years after the baseline survey in November 2012. All households will be revisited and differences in the changes in the outcome variables between the treatment group and the control group will be assessed, providing insights about how ownership of an SHS changes the socio-economic living conditions of the households.

Impact Evaluation of the Indonesian Domestic Biogas Programme (IDBP)

Das Projekt "Impact Evaluation of the Indonesian Domestic Biogas Programme (IDBP)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. In its transition from a lower income to a middle income country, Indonesia faces the challenge of rapidly scaling up its energy sector. At the same time, Indonesia is a country well endowed with both renewable and non-renewable energy resources. Renewable decentralized energy sources such as domestic biogas are especially suitable to meet this challenge due to the country's archipelagic nature. In this context, the Indonesian Domestic Biogas Programme (IDBP), funded by the Netherland's Ministry of Foreign Affairs and implemented by the Dutch NGO Hivos, aims at disseminating around 8 000 domestic biogas digesters by the end of 2012. The purpose is to provide clean energy for cooking and lighting and thereby improve the living conditions of rural households. The target population are dairy farmers with a sufficient number of cows that produce the dung for biogas production. The total investment required per digester is around 500 Euros of which one fourth is subsidized by the programme with the remaining costs being carried by the farmers who usually receive a credit provided by the farmers' cooperative. As part of the series of impact evaluations of development activities supported by the Netherlands on behalf of the Dutch Ministry of Foreign Affairs, RWI and ISS assess IDBP's socio-economic impacts. The idea is to conduct a difference-in-difference approach based on household surveys before and after the intervention. Possibly, this will be combined with a cross-section based pipeline comparison approach in the follow-up phase of the evaluation in order to make the impact evaluation less dependent on the assumptions underlying the difference-in-difference analysis. In May 2011, a baseline survey was conducted in the province of East Java, where 75 percent of ISBP's digesters have been built. In total, 695 cooperative members in 60 villages were included in the survey. For the difference-in-difference approach, two groups of households were interviewed: First, the treatment group consisting of dairy cooperative members who had applied for the program and were about to obtain a biogas digester. Second, the control group consisting of dairy cooperative members with comparable features that have not applied for a digester. For the pipeline comparison approach, a second treatment group was defined, consisting of 101 farms, which were already using biogas digesters at the time of the baseline survey. For this pipeline approach, the applicants serve as control group. In a follow-up survey conducted one year after the baseline survey, all households of the 2011 sample will be revisited. By comparing the over-time difference in the performance of biogas using households to those households that do not own a biodigester, insights can be gained about how biogas usage changes the socio-economic living conditions of the households. Various aspects, e.g. expenditures and income.

Developing a model for sustainable water and waste management for rural areas in Bulgaria

Das Projekt "Developing a model for sustainable water and waste management for rural areas in Bulgaria" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Hamburg-Harburg, Institut für Abwasserwirtschaft und Gewässerschutz B-2 durchgeführt. The Municipalities of Stara Zagora and Varna will be the targets for a 2,5 year project by WECF and its NGO partners from Bulgaria and the Netherlands; the Earth Forever Foundation, the Institute of Ecological Modernization and WASTE and IRC Netherlands. The project receives financial support from the Netherlands Ministry of Foreign Affairs MATRA programme. The Institute of Wastewater Management (TUHH) is supporting this project with respect to the introduction of ecological sanitation and extensive wastewater treatment technologies like planted soil filters. Workshops are given and technical knowledge regarding the design, construction and operation of these facilities is provided. This will help to improve the current situation in the villages and will provide an example for further distribution of appropriate wastewater management in Bulgarian villages. Currently, only a very small part of the population is connected to a central sewer system, which discharges the wastewater without any further treatment into the environment. The remaining families are depending on outdoor pit latrines, soakaways and septic tanks which are very often subject to clogging. Thus, overflowing and discharging of wastewater onto streets is a very common problem.

Evaluierung der Umweltstrategien der Weltbank für Russland und Mittel- und Osteuropa

Das Projekt "Evaluierung der Umweltstrategien der Weltbank für Russland und Mittel- und Osteuropa" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Im Herbst 2000 legte die Weltbank überarbeitete Strategien für die Bereiche Umwelt und Energie für die Russische Föderation und die mittel- und osteuropäischen Staaten vor. Ecologic wurde gebeten, die vorliegenden Entwürfe zu kommentieren und in Teilen zu ergänzen. Vor dem Hintergrund der Aufnahme von Verhandlungen im Umweltbereich mit fünf weiteren Mittel- und Osteuropäischen Staaten im Zuge des zukünftigen Beitritt zur Europäischen Union galt es vor allem die Beitrittsstrategie der EU näher auszuführen.

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