Müll, Lärm und Klimawandel belasten zunehmend das sensible Ökosystem Die Antarktis ist ein Kontinent der Extreme: Kalt, rau und unwirtlich – dennoch wunderschön und sehr sensibel. Seit dem 1. Dezember 1959 steht die Antarktis daher unter besonderem Schutz: Damals unterzeichneten zwölf Staaten den Antarktis-Vertrag und legten ihre territorialen Ansprüche wortwörtlich ‚auf Eis‘; mitten im Kalten Krieg wurde die Antarktis zu einem Ort des Friedens und der Forschung. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA): „Tourismus und Forschung nehmen in der Antarktis zu. Gerade in den stark genutzten Gebieten der Antarktis ist es besonders wichtig, hier regulierend und lenkend entgegenzuwirken. Nur so können wir Zivilisationsspuren, wie die ‚Vermüllung‘ und landschaftliche Zerstörung wirksam eindämmen.“ Alle von Deutschland ausgehenden Aktivitäten in der Antarktis muss das UBA genehmigen; egal ob diese touristischen Zwecken oder der Forschung dienen. Keine Frage: Die Forschung im ewigen Eis bringt wertvolle Erkenntnisse für die Bio-, Geo- und Klimaforschung. In Gebieten, in denen viele wissenschaftliche Stationen nah beieinander liegen, steigt aber der Druck auf die Umwelt: Besonders betroffen ist die Fildes-Halbinsel auf King George Island. Nur 800 km von Südamerika entfernt, ist sie vergleichsweise leicht zu erreichen. Dort besteht inzwischen die höchste Dichte von Forschungsstationen in der Antarktis. Da die Fildes-Halbinsel als eines der wenigen Gebiete in der Antarktis eisfrei ist, konzentriert sich dort im Südsommer, wenn auf der Nordhalbkugel Winter herrscht, auch das Leben der bekannten Seevogel- und Pinguinkolonien. Gleichzeitig ist die Fildes-Halbinsel mit ihrem Interkontinentalflughafen die logistische Drehscheibe nicht nur für die Polarforscher, sondern auch für Touristen. Um die sensible Flora und Fauna vor Ort noch besser zu schützen, setzt sich das UBA für anspruchsvolle internationale Richtlinien und Beschlüsse der Antarktisvertragsstaaten ein. Anders als die eher lokalen Umweltprobleme auf der Fildes-Halbinsel, breitet sich der Unterwasserlärm durch Schifffahrt und Forschung großräumig im Südozean aus. Sogenannte Airguns oder Luftpulser, die als Forschungsgeräte zur Erkundung des Meer-Untergrundes eingesetzt werden, können die Kommunikation von Walen und Robben noch in 2.000 Kilometern Entfernung stören. Wale und Robben orientieren sich im Meer vor allem durch das Gehör. Zu viel Lärm erschwert ihnen die Suche nach Nahrung oder einem Paarungspartner. Blau- oder Finnwale, die ohnehin gefährdet sind, können so zusätzlich beeinträchtigt werden. Derzeit laufen Untersuchungen, um zu erkunden, wie es antarktisweit um die Pinguin-Bestände bestellt ist. Jenaer Forscher werten dazu im Auftrag des UBA erstmals Satellitenbilder aus. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass die zum Teil dramatischen Bestandseinbußen Folge einer klimabedingt veränderten Krillverteilung im Meer sind. Krill, d. h. kleine Leuchtgarnelen, sind nicht nur Hauptnahrung von Pinguinen, sondern auch Lebensgrundlage unzähliger Vögel, Fische und Meeressäuger. Der Hauptinitiator des jährlichen Antarctica Day am 1. Dezember ist die Stiftung “Our Spaces – Foundation for the Good Governance of Interna-tional Spaces” –mit Sitz in Heydon, Großbritannien. Sie möchte damit auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert des eisigen Kontinents in abgeschiedener Lage und mit einzigartigem Klima aufmerksam machen. Die Antarktis ist im Gegensatz zur Arktis ein von Wasser umgebener Kontinent. Bedeckt von einem riesigen Eispanzer war die Antarktis jahrhundertelang fast unberührt. Seit mehr als einem Jahrhundert finden vor Ort vielfältige, menschliche Aktivitäten statt. Nach der Zeit der Entdecker und Walfänger waren es vor allem die Forscher, die ein außerordentliches Interesse an dem weißen Kontinent zeigten. Um territoriale Zwistigkeiten und militärische Nutzung zu unterbinden, wurde 1959 der sogenannte Antarktis-Vertrag geschlossen. So soll die Antarktis „im Interesse der gesamten Menschheit“ für alle Zeiten ausschließlich für friedliche Zwecke genutzt werden. Mit dem Umweltschutzprotokoll (USP) zum Antarktisvertrag, das 1998 in Kraft trat, verpflichten sich die Vertragsparteien zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt und dem Verbot von Tätigkeiten im Zusammenhang mit kommerziellem Rohstoffabbau. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) setzt das USP in deutsches Recht um und überträgt dessen Vollzug und Überwachung dem Umweltbundesamt (UBA).
Das Geräuschmesslabor des Umweltbundesamtes Lärm ist ein gravierendes Umweltproblem. Zur Weiterentwicklung der Regelwerke zum Schutz vor Lärm und für die Erforschung neuer Geräuschquellen, wie zum Beispiel Drohnen, betreibt das Umweltbundesamt ein modernes Geräuschmesslabor. Zentraler Bestandteil des Labors ist ein Freifeld-Schallmessraum, in dem Geräusche mit Präzisionsmikrofonen ohne Störungen und Reflexionen gemessen und bewertet werden. Im Geräuschmesslabor des Umweltbundesamtes werden folgende wissenschaftliche Fragestellungen untersucht: Wie sollen Haushalts- und Gartengeräte gemessen werden, um vergleichbare und aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen? Reichen die vorhandenen Kenngrößen und Messverfahren für die Beurteilung der vielfältigen Geräuschsituationen aus? Werden die aktuellen Standards der Lärmminderungstechnik bei Produkten umgesetzt? Wie wirken sich Änderungen in den geltenen Rechtsvorschriften, zum Beispiel im Verkehrslärm , aus? Wie werden die verschiedenen Lärmarten von Menschen wahrgenommen? Welcher Lärm ist besonders störend? Mit den Messergebnissen werden die bestehenden Rechtsvorschriften und Normen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm weiterentwickelt. Für das Umweltzeichen " Der Blaue Engel " werden zudem Geräuschanforderungen für lärmarme Produkte abgeleitet. Akustische Messtechnik Für die Duchführung der Geräuschmessungen, sowohl im Labor, als auch bei Außenmessungen, ist das Geräuschmesslabor mit hochwertiger aktustischer Messtechnik ausgestattet, wovon ein Teil nachfolgend vorgestellt wird. Das Mehrkanalsystem des Umweltbundesamtes ermöglicht Messungen mit bis zu 12 Präzisionsmikrofonen und einem zwölfkanaligen Eingangsmodul zur gleichzeitigen Erfassung der Schalldruckpegel , beispielsweise auf einer Hüllkurve in einem reflexionsarmen Raum. Mittels der auf der Hüllkurve gemessenen Schalldruckpegel wird der Schallleistungspegel einer Quelle berechnet. Die spektrale Geräuschzusammensetzung und die zeitliche Veränderung des Signals werden erfasst. Aber auch für die Erfassung und den Vergleich von verschiedenen akustischen Gegebenheiten (zum Beispiel unterschiedlichen Mikrofonpositionen und -höhen) bei Feldmessungen werden häufig mehrere Mikrofonkanäle benötigt und hierfür ein akustisches Mehrkanalsystem-Messsystem eingesetzt. Eine Akustische Kamera ist ein bildgebendes Messverfahren zur Analyse von Geräuschquellen. Durch die Auswertung der Laufzeitunterschiede der Schallwellen zwischen der Geräuschquelle und den Mikrofonen des Messsystems lassen sich Geräuschquellen optisch lokalisieren und Rückschlüsse auf die spektrale Zusammensetzung des Geräusches ableiten. Mit einer Akustischen Kamera können also alle Teilschallquellen von Objekten dargestellt und diese anschließend zielgerichtet lärmgemindert werden. Das Umweltbundesamt betreibt sowohl ein Ringarray mit 48 Mikrofonen zur Untersuchung von kleinen und mittelgroßen Objekten, wie zum Beispiel Garten- und Elektrogeräte, als auch ein Stararray. Das Stararray hat ebenfalls 48 Mikrofone, welche sternförmig angeordnet sind, und wird für die Geräuschanalyse von großen, starren oder beweglichen Objekten, Beispiel Windenergieanlagen oder Züge, verwendet. Der entscheidende Unterschied dieser beiden Messsysteme liegt in der Geometrie. Während das Ringarray einen Durchmesser von nur ca. 1 m aufweist, hat das Stararray einen Durchmesser von ca. 3,5 m. Für die Anlayse mancher Geräuschquellen sind Langzeitmessungen notwendig, um die zeitlichen Veränderungen der Geräusche zu erfassen. Dies kann zum Beispiel bei der Untersuchung der Geräuschbelastung durch Straßen- oder Schienenverkehr erforderlich sein, da sich die Verkehrsmengen und damit in der Regel auch der Beurteilungspegel im zeitlichen Verlauf eines Tages verändert. Durch die kontinuierliche Erfassung von Immissionspegeln ist es möglich, einen Dauerschallpegel zu ermitteln. Da eine dauerhafte Betreuung solch einer Messung durch Fachpersonal zu aufwendig wäre, besitzt das Umweltbundesamt eine Dauermessstelle. Hiermit können autonom kontinuierliche Langzeitmessungen ( Monitoring ) durchgeführt und die Messergebisse mit Wetter - und Radardaten verschnitten werden. Somit können unterschiedlichste Geräuschquellen erfasst, akustische Kennwerte gespeichert, analysiert und automatisch übermittelt werden. Viele normgerechte Messungen, zum Beispiel in der Bauakustik , benötigen keinen umfangreichen Messaufbau. Die einfachste und effizienteste Lösung ist bei solchen Messungen der Einsatz eines Handschallpegelmessgerätes. Diese sind portabel und handlich sowie in der Regel unkompliziert im Einsatz. Zudem ist es mit Handschallpegelmessgeräten möglich, ohne nennenswerten Aufwand eine akustische Messung durchzuführen und einen ersten messtechnischen Eindruck von einer Lärmquelle zu erhalten. Moderne, leistungsfähige Handschallpegelmessgeräte, wie sie das Umweltbundesamt in Betrieb hat, bieten unter anderem zudem die Möglichkeit einer Ausgabe eines Pegel-Zeit- und Pegel-Frequenz-Verlaufs sowie des Schalldruckpegelwertes mit unterschiedlichen Frequenzbewertungen (zum Beispiel A-, C- oder Z-Bewertung) während einer Messung. Das Umweltbundesamt besitzt zudem ein Handschallpegelmessgerät mit welchem binaurale Messungen mittels spezieller Kopfhörer durchgeführt werden können. Somit wird der natürliche Höreindruck des Menschen aufgezeichnet. Mit diesem Messsystem sind neben Aufnahme und Auswertung von Schalldruckpegeln auch psychoakustische Untersuchungen möglich, die der Erfassung der Wahrnehmung einer Schallquelle durch das menschliche Gehör dienen (siehe auch Lärmwirkungen ). Ein Dodekaeder ist ein Lautsprechersystem ohne ausgeprägte Richtcharakteristik zur Erzeugung eines diffusen Schallfeldes. Dieser besitzt insgesamt zwölf Flächen, welche jeweils mit einem Lautsprecher versehen sind und eine Schallabstrahlung in unterschiedliche Richtungen ermöglichen. Solch eine Anordnung ist beispielsweise in der Bauakustik für die messtechnische Ermittlung der Schalldämm-Maße von Türen und Wänden erforderlich. Ein Dodekaeder ist also eine omnidirektionale (ungerichtete) Schallquelle, die in einem breiten Frequenzbereich eine konstante Schallleistung abstrahlt. Anwendungsbeispiele Das UBA führt Geräuschmessungen nicht nur im Schallmessraum, sondern auch im Freien durch, beispielsweise an Straßen- und Schienenverkehrswegen, oder auch an Drohnen. Auch hierfür wird Präzisionsmesstechnik eingesetzt, mit welcher durch spezielle Mikrofone Geräusche in ihrer Zeit-, Frequenz- und Richtcharakteristik analysiert und bewertet werden können. Ebenso ist eine Schallquellenortung und -analyse mit akustischen Kameras möglich.
Anhang 1 zu Anlage 6a Muster des Antragsformulars Antrag auf Zulassung nach § 24 Abs. 2 der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) und § 5 Abs. 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV) Hiermit beantrage ich die Erstmalige Zulassung nach § 24 Abs. 2 BinSchPersV und § 5 Abs. 1 RheinSchPersEV Zulassungs-Verlängerung nach § 24 Abs. 2 BinSchPersV und § 5 Abs. 1 RheinSchPersEV Hinweis: Für die Zulassungs-Verlängerung sind nur am Ende des Formblattes die Erklärungen und Nachweise nach 2.1 und 2.2 beizufügen. Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Dienstanschrift Einrichtung Straße PLZ, Ort Telefon Privatanschrift (freiwillige Angabe) Straße PLZ, Ort Telefax E-Mail 1.1*) Zeitpunkt der Approbation Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Zeitpunkt der Approbation Angaben Beleg: Seitenzahl der Anlage Datum: 1.2 Erwerb der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Angaben Erwerb der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“Datum: oder Erwerb der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“Datum: Seit wann sind Sie arbeitsmedizinisch tätig?Datum: Beleg: Seitenzahl der Anlage 1.3 Verkehrsmedizinische Erfahrungen Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Angaben Beleg: Seitenzahl der Anlage Betriebsarztfunktion in Logistikbetrieben oder Verkehrsmedizinische Untersuchungen: - welche?; - Anzahl pro Jahr 1.4 Teilnahme an von Ärztekammern anerkannten verkehrsmedizinischen Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Fortbildungspunkten/Lerneinheiten, innerhalb von 60 Monaten vor dem Antrag auf Erteilung der Zulassung Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Angaben Beleg: Seitenzahl der Anlage Teilnahme an von Ärztekammern anerkannten verkehrsmedizi- nischen Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Fortbil- dungspunkten/Lerneinheiten, innerhalb von 60 Monaten vor dem Antrag auf Erteilung der Zulassung 1.5 Teilnahme am Seminar „Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Verkehrsrecht in der Binnenschifffahrt“ der BG Verkehr Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Teilnahme am Seminar „Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Verkehrsrecht in der Binnenschifffahrt“ der BG Ver- kehr Angaben Beleg: Seitenzahl der Anlage Datum: 1.6 Arbeitsplatzkenntnisse in der Binnenschifffahrt Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Bescheinigung über Mitfahrt an Deck/im Steuerstand, Maschi- nenraum als Hospitant Angaben Beleg: Seitenzahl der Anlage Datum: oder Bescheinigung über vier betriebsärztliche Schiffsbegehun- gen (Binnen-, Küstenschiff) *) Die Nummerierung bezieht sich auf die jeweiligen Ziffern des Abschnitts 1 der Anlage 6a zu § 24 Absatz 2 BinSchPersV. 1.7*) Apparative und räumliche Voraussetzungen für die Durchführung der Untersuchungen nach §§ 21, 22 BinSchPersV und §§ 4.01, 4.02 RheinSchPersV Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV AngabenBeleg: Seitenzahl der Anlage AngabenBeleg: Seitenzahl der Anlage Räumliche Größe der Praxis in qm Ich verfüge über ein Sehtestgerät Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Fabrikat/Hersteller Typ Baujahr mit den Untersuchungsmöglichkeiten Sehschärfe Ferne Dämmerungssehvermögen Stereosehen Farbsinn nach ISHIHARA Anzahl der prüfbaren Farbtafeln: Ich verfüge über ein Perimeter, das die Anforderungen nach CESNI erfüllt Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV AngabenBeleg: Seitenzahl der Anlage AngabenBeleg: Seitenzahl der Anlage AngabenBeleg: Seitenzahl der Anlage Fabrikat/Hersteller Typ Baujahr Farbunterscheidungsvermögen Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Farbtafeln nach ISHIHARA vorhanden? Anzahl der prüfbaren Tafeln: Velhagen-Test vorhanden? Alternativ: anderer Farbtest vorhanden? Falls ja, welcher? Gehöruntersuchung Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Ich verfüge über eine Hörprüfkabine gem. DIN EN ISO 8253-1 Über welche Audiometrie-Einrichtung, die die Norm nach ISO- 8253-1:2010 erfüllt, verfügen Sie? Fabrikat/Hersteller Typ Baujahr *) Die Nummerierung bezieht sich auf die jeweiligen Ziffern des Abschnitts 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV.
Anhang 2 - Relevante Kriterien in Bezug auf das Hörvermögen gemäß Diagnosecode H 68-95 Mindestkriterien in Bezug auf das Hörvermögen: Das Hörvermögen ist als ausreichend anzusehen, wenn der Mittelwert der Hörverluste der beiden Ohren, mit oder ohne Hörhilfe, bei den Frequenzen 500 Hz , 1000 Hz, 2000 Hz und 3000 Hz den Wert von 40 dB nicht überschreitet. Wird der Wert von 40 dB überschritten, ist das Hörvermögen dennoch als ausreichend anzusehen, wenn ein Hörtest mit einem Audiometer nach ISO 8253-1:2010 oder ein gleichwertiger Test bestanden wird. Beschränkung 02*** kann angezeigt sein. Stand: 07. Dezember 2021
4. Untersuchung des Hörvermögens 4.1 Test durch Flüstersprache Der zugelassene Arzt oder der Arzt des seeärztlichen Dienstes prüft das Hörvermögen, in dem sie/er in Richtung der zu untersuchenden Person, die in einer bestimmten Entfernung steht, mehrere Sätze in Flüstersprache spricht und überprüft, ob die zu untersuchende Person den Inhalt dieser Sätze verstanden hat. Je nach Dienstzweig hat die zu untersuchende Person die Sätze mit dem der Ärztin/dem Arzt zugewendeten Ohr oder mit beiden Ohren zugleich zu verstehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1 der Verordnung. 4.2 Audiometrie bei Nachuntersuchungen Stellt sich bei einer Nachuntersuchung eine Verschlechterung des Hörvermögens eines Besatzungsmitgliedes der Dienstzweige "Technischer Dienst" oder "Elektrotechnischer Dienst" heraus, ist eine ohrenfachärztliche Untersuchung mit Audiometrie durchzuführen. Stand: 21. August 2014
3. Anforderungen an das Hörvermögen 3.1 Decksdienst Bei Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes muss ohne Hörhilfe Flüstersprache mit dem jeweils dem Untersucher zugewandten Ohr auf eine Entfernung von 3 Metern oder auf eine Entfernung von 1 Meter mit dem schlechteren und auf eine Entfernung von 5 Metern mit dem besseren Ohr verstanden werden. Sprache gewöhnlicher Lautstärke muss auf eine Entfernung von 5 Metern mit dem jeweils dem Untersucher zugewandten Ohr verstanden werden. 3.2 Technischer Dienst und Elektrotechnischer Dienst Bei Besatzungsmitgliedern des Technischen Dienstes und Elektrotechnischen Dienstes muss ohne Hörhilfe Sprache in gewöhnlicher Lautstärke mit beiden Ohren zugleich auf eine Entfernung von 3 Metern verstanden werden; das Gesicht muss dabei dem Untersucher zugewandt sein. Stellt sich bei einem befahrenen Besatzungsmitglied der Dienstzweige Technischer Dienst oder Elektrotechnischer Dienst anlässlich einer Seediensttauglichkeitsuntersuchung eine Verschlechterung des Hörvermögens gegenüber der vorangegangenen Seediensttauglichkeitsuntersuchung heraus, so besteht die Seediensttauglichkeit nur dann weiter, wenn nach dem Ergebnis der Audiometrie keine erhöhte Gefährdung des Hörorgans durch den Maschinenlärm zu erwarten ist. 3.3 Dienstzweige Küche und Bedienung und Übriger Schiffsdienst Bei Besatzungsmitgliedern der Dienstzweige Küche und Bedienung sowie Übriger Schiffsdienst muss Sprache in gewöhnlicher Lautstärke mit beiden Ohren zugleich auf eine Entfernung von 3 Metern verstanden werden; das Gesicht muss dabei dem Untersucher zugewandt sein. 3.4 Hörhilfen Bei Besatzungsmitgliedern der Dienstzweige Decksdienst, Technischer Dienst und Elektrotechnischer Dienst sind Hörhilfen nicht zulässig. Bei Besatzungsmitgliedern der Dienstzweige Küche und Bedienung sowie Übriger Schiffsdienst sind Hörhilfen zulässig, wenn diese Personen ihre Tätigkeiten an Bord während der Gültigkeitsdauer des Seediensttauglichkeitszeugnisses sicher und effizient durchführen können, jederzeit (Tag und Nacht) einen Notfallalarm zuverlässig wahrnehmen können. Bei Verwendung einer Hörhilfe sind ein Ersatzhörgerät und Batterien in ausreichender Zahl sowie andere erforderliche Verbrauchsmaterialien an Bord des Schiffes mitzuführen. Stand: 21. August 2014
Das Projekt "Hochtonaudiometrie und lärmbedingter Hörschaden - ein Beitrag zur Prävention durch Früherkennung eines vulnerablen Gehörs?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Düsseldorf, Universitätsklinikum Düsseldorf, Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin durchgeführt. Da zwischen dem Hörverlust (HV) im Standardaudiogramm und dem HV im Hochtonbereich (9 bis 16 kHz) ein enger Zusammenhang besteht, wurde aufgrund spezifischer Merkmale gefolgert, dass der HV im Hochtonbereich prognostischen Wert für lärmbedingte Gehörschäden haben könnte. In der NaRoMI-Studie wurden u.a. akustische Kenngrößen für die berufliche Lärmexposition ermittelt. Zusätzlich wurden 500 Personen otologisch untersucht und audiometriert (einschl. Hochtonaudiometrie). Die Auswertung dieses Untersuchungsabschnitts erfolgte im Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin der Universität Düsseldorf. Im Standardaudiogramm findet sich zwischen 3 und 8 kHz wie erwartet eine deutliche Progredienz des HV mit zunehmendem Alter, der in den jüngeren Altersklassen eine Senke bei 6 kHz aufweist. Im Hochtonbereich schreitet der HV in allen Altersdekaden fort mit einer weiteren Senke zwischen 11,2 und 14 kHz, - hier vor allem bei den Älteren. Ein Effekt der Lärmexposition zeigt sich nur zwischen 3 und 8 kHz, in den sehr hohen Tönen nicht mehr. Die bessere Hörfähigkeit der Frauen zwischen 3 und 9 kHz gleicht sich im Hochtonbereich aus. In der multivariaten Analyse sind wie erwartet die jeweils benachbarten Frequenzen am bedeutsamsten. Sehr aufschlussreich ist es, dass im Standardaudiogramm die Hörfähigkeit darüber hinaus von anderen Prädiktoren beeinflusst wird als im Hochfrequenzbereich. Das Risiko eines Hörschadens (größer 40 dB bei 3 kHz) wird im Standardaudiogramm von Geschlecht (OR 4,5; CI95 Prozent 1,5/14,2), Alter (OR für 10 Jahre 1,9; CI95 Prozent 1,2/3,0), Rauchen (OR 2,2; CI95 Prozent 1,2/4,1) und Schulbildung (OR 1,52; CI95 Prozent 1,0/2,1) bestimmt. Im Hochtonbereich dominiert das Alter. Die mit verschiedenen Auswertestrategien erhaltenen Ergebnisse zur Vorhersage des HV im Standard- bzw. Hochtonbereich sind durchgängig konsistent. Aufgrund des höheren Alters und der insgesamt niedrigen Lärmbelastung der Probanden sind die Beziehungen zwischen Lärm und Hörschaden schwach. Die Frage der Frühwarnfunktion der Hochtonaudiometrie im Hinblick auf lärmbedingte Hörschäden kann angesichts des Mangels an jungen Probanden nicht definitiv beantwortet werden. Nichtsdestoweniger lässt sich für diese Studie festhalten, dass im Hochtonbereich keine längerfristigen Schäden festgestellt werden konnten, die einer Lärmexposition zuzuschreiben wären.
Das Projekt "Die Auswirkungen von Arbeitslaerm auf den Waldarbeiter und die Umgebung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft, Institut für Arbeitswissenschaft durchgeführt. Audiometrische Messungen an einer repraesentativen Gruppe von Laermarbeitern und einer Vergleichsgruppe ohne Arbeitslaermeinfluesse (300 bzw. 50 vpn. statistische Auswertungen.
Das Projekt "Untersuchungen ueber Hoerschaeden durch Schall- bzw. Explosionswirkungen in ihrem zeitlichen Ablauf mit dem Ziel der Verhuetung bleibender Folgen durch geeignete Schutzmassnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Pfander durchgeführt. Die bei Benutzung von Feuerwaffen entstehenden Knalle koennen im ungeschuetzten Ohr einen erheblichen Schaden ausloesen. Daher sind sogenannte Grenzpegeldiagramme aufgestellt worden, aus denen abgelesen werden kann, ob bei auftretenden Knallbelastungen mit einer Hoergefaehrdung zu rechnen ist. In USA und UK gilt dafuer das CHABA-Grenzpegeldiagramm, das sich von dem in der Bundesrepublik Deutschland zustaendigen Grenzpegeldiagramm deutlich unterscheidet. In Deutschland gibt es seit ca. 15 Jahren einen Messwagen (Audiomobil genannt), der es ermoeglicht, auf den militaerischen Schiessplaetzen eine audiometrische Ueberpruefung der Soldaten vor und unmittelbar z.B. 2 min. nach der Knallbelastung durchzufuehren. Durch diese audiometrischen Kontrollen bei planmaessigen Schiessuebungen konnte an ueber 10000 Soldaten bewiesen werden, dass das in Deutschland angwandte Grenzpegeldiagramm die Anforderungen in vollem Umfang erfuellt. Die erzielten audiometrischen Ergebnisse wurden ausgenutzt, um einen Vergleich des CHABA-Diagramms mit dem in Deutschland vorgeschriebenen Grenzpegeldiagramm durchzufuehren. Dabei ergab sich, dass das CHABA-Diagramm einen unnoetig strengen Massstab darstellt, wobei zuweilen Hoergefaehrdung abzulesen war der bei der audiometrischen Kontrolle nicht eingetreten war.
Das Projekt "Untersuchung und Beurteilung evtl. Belastungen durch Pinger (akustische Vergrämer) auf das Gehör von Schweinswalen in der EU-Fischerei" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von tian-Albrechts-Universität zu Universität zu Kiel, Forschungs- und Technologie-Zentrum Westküste durchgeführt. In den Fanggründen von Nord- und Ostsee sind vor allem die zu den Kleinwalen gehörenden Schweinswale von Beifängen bedroht. Zwar sieht die Verordnung (EG) Nr. 812/2004 des Rates zur Festlegung von Maßnahmen gegen Walbeifänge in der Fischerei u.a. seit dem 1.6.2005 obligatorisch vor, dass bestimmte Fanggeräte mit akustischen Warngebern, sog. Pingern, zu versehen sind, um Wale davor zu bewahren, dass sie sich in den Netzen verfangen und ertrinken. Die Wirkung der Pinger auf die Wale ist allerdings noch relativ unbekannt (Scheuchwirkung, Auswirkungen auf das Gehörsystem). Ziel dieses Forschungsvorhabens ist deshalb die Wirkung akustischer Vergrämer auf die Morphologie und die Funktion der Innenohren bei Schweinswalen zu untersuchen. Beifänge aus Gebieten mit Pinger-Einsatz sollen frischtoten Schweinswalen aus Gebieten ohne Pinger-Einsatz gegenüber gestellt werden. Die ermittelten Befunde sollen anschließend mit Daten aus dem Projekt 01HS089 zur 'akustischen Belastung von Schweinswalen' verglichen werden. Des Weiteren sollen zur besseren und eindeutigeren Bewertung der akustischen Belastung zusätzlich mikrobiologisch, histologische, serologische, parasitol. und virologische Untersuchungen durchgeführt werden. Es wurden die Ohren von frisch verstorbenen Schweinswalen entnommen und nach einer histologischen Aufarbeitung und Anfertigung von Serienschnitten unter dem Mikroskop pathologisch ausgewertet. Zur besseren und eindeutigeren Bewertung der Untersuchungsergebnisse wurden zusätzlich computertomographische, mikrobiologische, serologische, parasitologische und virologische Untersuchungen herangezogen. Sie sind unabdingbar, um nichtakustische Veränderungen im Innenohrbereich zu untersuchen. Eine ausführliche pathologische Untersuchung des gesamten Tierkörpers, ergab Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand der untersuchten Schweinswale. Bei fast allen Schweinswalohren fand sich ein Befall mit Parasiten (Nematoden), die teils hochgradige Entzündungen verursachten und zu Ansammlungen von Abwehrzellen in diesen Bereichen führten. Auch wenn die Innenohrschäden nicht direkt mit dem Einsatz von Pingern in Bezug gebracht werden konnten, da diese 'akustischen Vergrämer' noch immer nicht flächendeckend in der Nord- und Ostsee eingesetzt werden, konnten Tiere aus Gebieten mit erhöhten Lärmaufkommen untersucht werden. Anhand der untersuchten Präparate fanden sich jedoch deutliche Hinweise auf durch dauerhafte Lärmexpositionen und akute Belastungsspitzen ausgelöste Gehörtraumata (in Form von Blutungen im Innenohr). Daneben konnten erstmals altersbedingte Veränderungen, ein verheilter Knochenbruch im Ohr, eine Pilzinfektion und andere pathologische Veränderungen beschrieben werden. Diese Studie unterstreicht die Wichtigkeit, systematisch auch die Ohren zu untersuchen, um den Einfluss von Lärm und Umweltverschmutzung auf den Gesundheitszustand und die Hörfähigkeit von marinen Säugern besser zu verstehen und die Tiere besser schützen zu können. (Text gekürzt)
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