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Untersuchungen ueber Hoerschaeden durch Schall- bzw. Explosionswirkungen in ihrem zeitlichen Ablauf mit dem Ziel der Verhuetung bleibender Folgen durch geeignete Schutzmassnahmen

Die bei Benutzung von Feuerwaffen entstehenden Knalle koennen im ungeschuetzten Ohr einen erheblichen Schaden ausloesen. Daher sind sogenannte Grenzpegeldiagramme aufgestellt worden, aus denen abgelesen werden kann, ob bei auftretenden Knallbelastungen mit einer Hoergefaehrdung zu rechnen ist. In USA und UK gilt dafuer das CHABA-Grenzpegeldiagramm, das sich von dem in der Bundesrepublik Deutschland zustaendigen Grenzpegeldiagramm deutlich unterscheidet. In Deutschland gibt es seit ca. 15 Jahren einen Messwagen (Audiomobil genannt), der es ermoeglicht, auf den militaerischen Schiessplaetzen eine audiometrische Ueberpruefung der Soldaten vor und unmittelbar z.B. 2 min. nach der Knallbelastung durchzufuehren. Durch diese audiometrischen Kontrollen bei planmaessigen Schiessuebungen konnte an ueber 10000 Soldaten bewiesen werden, dass das in Deutschland angwandte Grenzpegeldiagramm die Anforderungen in vollem Umfang erfuellt. Die erzielten audiometrischen Ergebnisse wurden ausgenutzt, um einen Vergleich des CHABA-Diagramms mit dem in Deutschland vorgeschriebenen Grenzpegeldiagramm durchzufuehren. Dabei ergab sich, dass das CHABA-Diagramm einen unnoetig strengen Massstab darstellt, wobei zuweilen Hoergefaehrdung abzulesen war der bei der audiometrischen Kontrolle nicht eingetreten war.

Entwicklung und Bewertung digitaler Hoergeraete-Algorithmen und Anpassungsverfahren (Klinische Erprobung)

Es werden digitale Hoergeraete-Algorithmen zur effizienten Stoerschallunterdrueckung und optimalen Wiederherstellung der Lautheitswahrnehmung klinisch getestet. Dabei sind das beidohrige Hoeren und die psychoakustisch messbaren Funktionsstoerungen des Schwerhoerigen zu beruecksichtigen. Dazu werden geeignete Anpassungsstrategien und Verfahren zur Quantifizierung des Versorgungserfolgs flankierend zu den Labor- und Feldtests entwickelt, erprobt und verbessert. Im Einzelnen werden objektive Messverfahren (z.B. Sondenmikrofonmessung), psychoakustische Ansaetze (z.B. Lautheitsskalierung) sowie subjektive Beurteilungsinstrumentarien (z.B. Frageninventare) einbezogen und auf ihre Eignung ueberprueft.

Schalluebertragung

Pruefung und Zulassung von Schallpegelmessgeraeten; messtechnische Grundlagen der Audiometerkalibrierung; Untersuchungen ueber die Wirksamkeit von Gehoerschuetzern; Entwicklung von Verfahren zur Beurteilung von Gehoerschaeden; Mitarbeit bei nationaler und internationaler Normung.

Nicht nur die Optik zählt: SGD Nord verrät Tipps für den Kauf von Karnevalskostümen

Bald ist es wieder so weit: Piraten, Löwen und Superheldinnen ziehen an Karneval durch die Straßen des nördlichen Rheinland-Pfalz. Beim Kauf der Kostüme sollte jedoch nicht nur auf die Optik geachtet werden, sondern auch auf die Sicherheit. Auf welche Aspekte es beim Kostüm-Shopping ankommt – die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verrät es. In ihrer Funktion als Marküberwachungsbehörde prüft die SGD Nord jedes Jahr stichprobenartig, ob die Kostüme im Einzelhandel des nördlichen Rheinland-Pfalz den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Die Erfahrung zeigt: Beim Kauf gilt es, genau hinzuschauen. Mit den folgenden Tipps und Tricks steht einem sicheren Kostümvergnügen nichts im Wege. CE-Kennzeichen Beim Kauf sollte zunächst darauf geachtet werden, ob Sicherheitshinweise auf dem Produkt oder der Verpackung vorhanden sind. Fehlen diese, ist Vorsicht geboten. Das gilt auch, wenn die Hinweise in einer anderen Sprache verfasst sind. Denn dies kann ein Zeichen dafür sein, dass das Produkt nicht für den deutschen Markt hergestellt wurde und daher möglicherweise nicht den hier geltenden Anforderungen entspricht. Für Kinder sollten zudem nur Kostüme mit CE-Kennzeichen gekauft werden. Dieses zeigt an, dass das Produkt der Spielzeugrichtlinie entspricht und für den Gebrauch durch Kinder unter 14 Jahren geeignet ist. Auf Geruch achten Bei Textilien, die unmittelbar auf der Haut getragen werden, ist es empfehlenswert, sie nach dem Kauf zunächst zu waschen. Masken sollten zudem nicht zu lange getragen werden, denn sie enthalten oft schädliche Weichmacher. Generell gilt: Riecht ein Produkt stark chemisch, ist vom Kauf abzuraten. Kritisch hingeschaut werden sollte zudem bei sehr günstigen Produkten. Denn auch, wenn es nach einer Binsenweisheit klingt: Qualität hat ihren Preis. Tipps für Kinderkostüme Kinder sollten keine Kostüme mit langen Schnüren, Bändeln oder Schärpen tragen. Denn verfangen sich diese in Rolltreppen oder Bustüren, kann es zur Strangulation kommen. Auch ist darauf zu achten, dass Kostüme und Accessoires keine leicht ablösbaren Kleinteile enthalten, denn diese könnten verschluckt werden. Hierzu zählen etwa Knöpfe oder Schmuck. Nicht zu unterschätzen sind auch Spielzeugpistolen und -revolver mit Zündplättchen, die einen lauten Knall erzeugen. Wie Untersuchungen zeigen, können sie insbesondere bei Kindern zu Frühschäden am Gehör und zu bleibender Hörminderung führen. Bei Spielzeugpistolen mit Munition besteht zudem die Gefahr von Sehschäden. Um Sicherheitsmängel beanstanden zu können, ist es wichtig, beim Kauf auf die Anschrift des benannten Verantwortlichen in der EU zu achten. Denn es liegt in der Verantwortung des Herstellers und des benannten Verantwortlichen, die Sicherheit der Artikel zu gewährleisten. Eine unabhängige Prüfung durch Sachverständigenorganisationen, wie den TÜV-Rheinland, ist in Europa hingegen nicht vorgeschrieben. Wenn alle „Jecken“ diese Tipps beim Kauf ihrer Kostüme beherzigen, steht einem unbeschwerten Karnevalstreiben nichts mehr im Wege.

Anhang 1 Anlage 6a Anlagen BinSchPersV - Muster des Antragsformulars

Anhang 1 zu Anlage 6a Muster des Antragsformulars Antrag auf Zulassung nach § 24 Abs. 2 der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) und § 5 Abs. 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung (RheinSchPersEV) Hiermit beantrage ich die Erstmalige Zulassung nach § 24 Abs. 2 BinSchPersV und § 5 Abs. 1 RheinSchPersEV Zulassungs-Verlängerung nach § 24 Abs. 2 BinSchPersV und § 5 Abs. 1 RheinSchPersEV Hinweis: Für die Zulassungs-Verlängerung sind nur am Ende des Formblattes die Erklärungen und Nachweise nach 2.1 und 2.2 beizufügen. Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Dienstanschrift Einrichtung Straße PLZ, Ort Telefon Privatanschrift (freiwillige Angabe) Straße PLZ, Ort Telefax E-Mail 1.1*) Zeitpunkt der Approbation Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Zeitpunkt der Approbation Angaben Beleg: Seitenzahl der Anlage Datum: 1.2 Erwerb der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Angaben Erwerb der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“Datum: oder Erwerb der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“Datum: Seit wann sind Sie arbeitsmedizinisch tätig?Datum: Beleg: Seitenzahl der Anlage 1.3 Verkehrsmedizinische Erfahrungen Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Angaben Beleg: Seitenzahl der Anlage Betriebsarztfunktion in Logistikbetrieben oder Verkehrsmedizinische Untersuchungen: - welche?; - Anzahl pro Jahr 1.4 Teilnahme an von Ärztekammern anerkannten verkehrsmedizinischen Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Fortbildungspunkten/Lerneinheiten, innerhalb von 60 Monaten vor dem Antrag auf Erteilung der Zulassung Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Angaben Beleg: Seitenzahl der Anlage Teilnahme an von Ärztekammern anerkannten verkehrsmedizi- nischen Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Fortbil- dungspunkten/Lerneinheiten, innerhalb von 60 Monaten vor dem Antrag auf Erteilung der Zulassung 1.5 Teilnahme am Seminar „Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Verkehrsrecht in der Binnenschifffahrt“ der BG Verkehr Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Teilnahme am Seminar „Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Verkehrsrecht in der Binnenschifffahrt“ der BG Ver- kehr Angaben Beleg: Seitenzahl der Anlage Datum: 1.6 Arbeitsplatzkenntnisse in der Binnenschifffahrt Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Bescheinigung über Mitfahrt an Deck/im Steuerstand, Maschi- nenraum als Hospitant Angaben Beleg: Seitenzahl der Anlage Datum: oder Bescheinigung über vier betriebsärztliche Schiffsbegehun- gen (Binnen-, Küstenschiff) *) Die Nummerierung bezieht sich auf die jeweiligen Ziffern des Abschnitts 1 der Anlage 6a zu § 24 Absatz 2 BinSchPersV. 1.7*) Apparative und räumliche Voraussetzungen für die Durchführung der Untersuchungen nach §§ 21, 22 BinSchPersV und §§ 4.01, 4.02 RheinSchPersV Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV AngabenBeleg: Seitenzahl der Anlage AngabenBeleg: Seitenzahl der Anlage Räumliche Größe der Praxis in qm Ich verfüge über ein Sehtestgerät Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV  Fabrikat/Hersteller  Typ  Baujahr mit den Untersuchungsmöglichkeiten  Sehschärfe Ferne  Dämmerungssehvermögen  Stereosehen  Farbsinn nach ISHIHARA Anzahl der prüfbaren Farbtafeln: Ich verfüge über ein Perimeter, das die Anforderungen nach CESNI erfüllt Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV AngabenBeleg: Seitenzahl der Anlage AngabenBeleg: Seitenzahl der Anlage AngabenBeleg: Seitenzahl der Anlage  Fabrikat/Hersteller  Typ  Baujahr Farbunterscheidungsvermögen Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV  Farbtafeln nach ISHIHARA vorhanden? Anzahl der prüfbaren Tafeln:  Velhagen-Test vorhanden?  Alternativ: anderer Farbtest vorhanden? Falls ja, welcher? Gehöruntersuchung Angaben/Nachweise gem. Abschnitt 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV Ich verfüge über eine Hörprüfkabine gem. DIN EN ISO 8253-1 Über welche Audiometrie-Einrichtung, die die Norm nach ISO- 8253-1:2010 erfüllt, verfügen Sie?  Fabrikat/Hersteller  Typ  Baujahr *) Die Nummerierung bezieht sich auf die jeweiligen Ziffern des Abschnitts 1 der Anlage 6a zu § 24 Abs. 2 BinSchPersV.

Hörfähigkeit von Pinguinen

Das Hauptziel des Vorhabens besteht darin das Basiswissen über die Hörfähigkeiten von Pinguinen zu verbessern. Um eine Prognose über die Auswirkungen von Unterwasserschall auf Pinguine zu erstellen, gibt es derzeit keinerlei Basisdaten und keine nicht invasive Methode, um die Hörfähigkeiten der Tiere zu erfassen. Innerhalb des Vorhabens sollen Verfahren entwickelt werden, um: - das Hörvermögen von Pinguinen in Menschenhand mit Hilfe psychoakustischer Methoden zu testen. Hierzu gehört das notwendige Tiertraining, um psychoakustische Messungen durchzuführen. Dafür sollen Humboldt-Pinguine des Ozeaneums Stralsund sowie Eselspinguine, Felsenpinguine oder Königspinguine des Zoos Odense durch die Methode der operanten Konditionierung getestet werden. - die Methodenentwicklung zu leisten, um in Gefangenschaft oder im Freiland Pinguine oder nahe verwandte Arten mit Hilfe auditorisch evozierter Potentiale (AEP) hinsichtlich ihrer Hörfähigkeiten beurteilen zu können. - Öffentlichkeitswirksame Verfahren einzusetzen, um Forschungsergebnisse direkt für die Medien, für Webpräsenz und Präsentation im musealen Kontext aufzubereiten. Die Zielgruppe ist dabei vorranging die breite Öffentlichkeit. Dieses Ziel soll unter der Verwendung von Open Science Ansätzen und Methoden im Projekt erreicht werden. - Methoden zur besseren Verdeutlichung akustischer Problemstellungen zu entwickeln. Diesem Ziel untergeordnet ist die Erstellung einer englisch- und deutschsprachigen Web-Datenbank zu verfügbaren Audiogrammen von marinen Wirbeltieren mit dem Ziel Benutzer Sachverhalte selbstständig analysieren zu lassen. Grundvoraussetzung für alle Versuche ist dabei stets das Wohlergehen der zu trainierenden und zu testenden Tiere.

Easy Hive - sensorgestütztes Imkern

Während des Gründerstipendiums soll die Entwicklung des Easy-Hive Moduls zu einem marktfähigen Produkt vorangetrieben werden. Im Frühjahr 2019 wird das System gemeinsam mit Pilotkunden getestet. Die anvisierten Kunden sind Imker, deren Arbeitsaufwand und Verlustrisiko (durch Varroa-Befall oder Schwärmen der Bienen) durch das Gerät deutlich reduziert wird. Ziel ist am Ende des Förderungszeitraumes den Vertrieb für das Produkt Easy-Hive umzusetzen. Das zu entwickelnde Modul wird aus einem Rechenkern mitsamt Funkmodul (Wifi/GSM/sigfox) bestehen. An das Modul werden Temperatur-, Feuchtigkeits-, Gewichts- und Audiosensoren angeschlossen, woraus auf unterschiedliche Zustände im Bienenvolk geschlossen werden kann, z. B. auf Schwarmstimmung. Die Pilotkundenphase dient der Erhöhung der Zuverlässigkeit des Gerätes. Insgesamt werden 25 Prototypen für die erste Testphase produziert. Die Daten werden per Funk zentral gesammelt und ausgewertet. Gemeinsam mit den Imkern werden Nutzungserfahrungen und Probleme erkannt und behoben, sodass ein marktfähiges Produkt entwickelt werden kann.

4. Untersuchung des Hörvermögens

4. Untersuchung des Hörvermögens 4.1 Test durch Flüstersprache Der zugelassene Arzt oder der Arzt des seeärztlichen Dienstes prüft das Hörvermögen, in dem sie/er in Richtung der zu untersuchenden Person, die in einer bestimmten Entfernung steht, mehrere Sätze in Flüstersprache spricht und überprüft, ob die zu untersuchende Person den Inhalt dieser Sätze verstanden hat. Je nach Dienstzweig hat die zu untersuchende Person die Sätze mit dem der Ärztin/dem Arzt zugewendeten Ohr oder mit beiden Ohren zugleich zu verstehen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1 der Verordnung. 4.2 Audiometrie bei Nachuntersuchungen Stellt sich bei einer Nachuntersuchung eine Verschlechterung des Hörvermögens eines Besatzungsmitgliedes der Dienstzweige "Technischer Dienst" oder "Elektrotechnischer Dienst" heraus, ist eine ohrenfachärztliche Untersuchung mit Audiometrie durchzuführen. Stand: 21. August 2014

3. Anforderungen an das Hörvermögen

3. Anforderungen an das Hörvermögen 3.1 Decksdienst Bei Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes muss ohne Hörhilfe Flüstersprache mit dem jeweils dem Untersucher zugewandten Ohr auf eine Entfernung von 3 Metern oder auf eine Entfernung von 1 Meter mit dem schlechteren und auf eine Entfernung von 5 Metern mit dem besseren Ohr verstanden werden. Sprache gewöhnlicher Lautstärke muss auf eine Entfernung von 5 Metern mit dem jeweils dem Untersucher zugewandten Ohr verstanden werden. 3.2 Technischer Dienst und Elektrotechnischer Dienst Bei Besatzungsmitgliedern des Technischen Dienstes und Elektrotechnischen Dienstes muss ohne Hörhilfe Sprache in gewöhnlicher Lautstärke mit beiden Ohren zugleich auf eine Entfernung von 3 Metern verstanden werden; das Gesicht muss dabei dem Untersucher zugewandt sein. Stellt sich bei einem befahrenen Besatzungsmitglied der Dienstzweige Technischer Dienst oder Elektrotechnischer Dienst anlässlich einer Seediensttauglichkeitsuntersuchung eine Verschlechterung des Hörvermögens gegenüber der vorangegangenen Seediensttauglichkeitsuntersuchung heraus, so besteht die Seediensttauglichkeit nur dann weiter, wenn nach dem Ergebnis der Audiometrie keine erhöhte Gefährdung des Hörorgans durch den Maschinenlärm zu erwarten ist. 3.3 Dienstzweige Küche und Bedienung und Übriger Schiffsdienst Bei Besatzungsmitgliedern der Dienstzweige Küche und Bedienung sowie Übriger Schiffsdienst muss Sprache in gewöhnlicher Lautstärke mit beiden Ohren zugleich auf eine Entfernung von 3 Metern verstanden werden; das Gesicht muss dabei dem Untersucher zugewandt sein. 3.4 Hörhilfen Bei Besatzungsmitgliedern der Dienstzweige Decksdienst, Technischer Dienst und Elektrotechnischer Dienst sind Hörhilfen nicht zulässig. Bei Besatzungsmitgliedern der Dienstzweige Küche und Bedienung sowie Übriger Schiffsdienst sind Hörhilfen zulässig, wenn diese Personen ihre Tätigkeiten an Bord während der Gültigkeitsdauer des Seediensttauglichkeitszeugnisses sicher und effizient durchführen können, jederzeit (Tag und Nacht) einen Notfallalarm zuverlässig wahrnehmen können. Bei Verwendung einer Hörhilfe sind ein Ersatzhörgerät und Batterien in ausreichender Zahl sowie andere erforderliche Verbrauchsmaterialien an Bord des Schiffes mitzuführen. Stand: 21. August 2014

Entwicklung von Sparmaßnahmen, Optimierungsmöglichkeiten oder neuen energiesparenden Techniken bzw. Konzeptionen der bzw. in der Kanalisation

Nach den Kläranlagen tragen maschinentechnische Aggregate in den Sonderbauwerken der Abwasserableitung mit 10 - 15 Prozent einen erheblichen Anteil am Gesamtenergiebedarf der Abwasserentsorgung bei. Ob und durch welche Maßnahmen Einsparungspotenziale realisierbar sind, wurde im Rahmen des Vorhabens untersucht. Hier wurden - der Energiebedarf von Sonderbauwerke ermittelt, - mittels Variantenbetrachtung ein energieeffizienter Planungsansatz für Abwasserpumpwerke entworfen, - weitergehende Maßnahmen für einen energieeffizienten Betrieb von Sonderbauwerken in der Kanalisation aufgezeigt, - die Betriebssicherheit energetisch optimierter Pumpwerke mittels Sensitivitätsbetrachtungen überprüft und - die Vorgehensweise für eine energieoptimierte Planung in einem Pflichtenheft für Betriebs- und Energieeffizienzanalysen von Sonderbauwerken in der Siedlungsentwässerung zusammengefasst. Bei der Auswertung der Betriebsdaten zu den Energieverbräuchen von rd. 200 Pumpwerken ergaben sich Datendefizite. Bei nur einem Drittel der Pumpwerke standen Daten für eine Energieanalyse zur Verfügung. Der Energiebedarf der analysierten Pumpwerke betrug 4-15 Wattstunden je Kubikmeter und Meter Förderhohe (Wh/(m3 x m)). In Ausnahmefällen lagen die Energiebedarfswerte darüber. Im Vergleich benötigen effizient arbeitende Pumpwerken zwischen 4-6 Wh/(m3 x m). Bei der Energieoptimierung von Abwassersystemen gibt es im Wesentlichen vier bewährte Strategien, um den Energiebedarf zu reduzieren: - Senkung des Bedarfes an Transportenergie. - Einsatz effizienter Systeme. - Richtige Konzeption und Dimensionierung der Förderanlagen. - Lastabhängiger Betrieb mit Spitzenlastmanagement. Wie eine energetisch optimierte Planung sowie ein energetisch optimierter Betrieb zu gestalten ist, wurde mittels Variantenbetrachtung am Beispiel des Pumpwerks Gelsenkirchen-Polsum gezeigt. Für die Darstellung der Einsparungspotentiale sind die Bau und Betriebskosten in Relation zu den Energiekosten zu stellen. Werden die Energiekosten auf die gesamten Neu- oder Umbaukosten bezogen, nehmen die Energiekosten eine untergeordnete Rolle ein. Betrachtet man ausschließlich die elektrotechnischen Einbauten eines Pumpwerkes als Investitionskosten, lassen sich über den verminderten Energiebezug hohe Einsparungspotentiale aufzeigen. Eine intensive Energieanalyse von Pumpwerken und die daraus resultierenden Maßnahmen können eine Reduzierung des Energiebedarfes von rd. 20 Prozent erzielen. Dabei ist jede Anlage mit ihren spezifischen Randbedingungen zu betrachten. Die Sanierungsansätze können durch die Simulation des Pumpwerksbetriebes in einem Berechnungsmodell bewertet werden. Hierzu sind belastbare Betriebsdaten Voraussetzung. Die Durchführung eines Energiechecks ist ein erster Schritt hin zu einem energieeffizienten Betrieb von Abwasserpumpwerken.

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