INSPIRE Datensatz der Auerhuhnverbreitung in Baden-Württemberg. Die Verbreitungskarte zeigt den zeitlich letzten Stand des Auerhuhn-Monitorings. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.
Basierend auf den Ergebnissen der Zwischenevaluation des Aktionsplans Auerhuhn wurde der Maßnahmenplan 2023 – 2028 erstellt. Dieser beschreibt die zentralen Handlungsfelder für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald. Im Zusammenhang mit dem Maßnahmenplan 2023-2028 wurden auch das Flächenkonzept grundlegend überarbeitet und vereinfacht. Es fokussiert auf die für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald wichtigsten Flächen. Ausführliche Informationen gibt es auf der Seite des Wildtierportals unter: Aktionsplan Auerhuhn - Wildtierportal (wildtierportal-bw.de)
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (A) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (A) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungssdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Die integrative Waldwirtschaft strebt an, ökologische, ökonomische und soziale Ziele gleichermaßen bei der Bewirtschaftung der gesamten Waldfläche zu verwirklichen. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Konzepte u. a. für die naturnahe Waldwirtschaft und für den Artenschutz entwickelt. In Baden-Württemberg zählen dazu die Richtlinie landesweiter Waldentwicklungstypen (WET-Richtlinie) und der Aktionsplan Auerhuhn (APA), der der Erhaltung der Population von Auerhühnern (Tetrao urogallus) im Schwarzwald dient. Anhand zweier Evaluationen, die 2018 – 2020 von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) durchgeführt wurden, wird im Beitrag dargelegt, welche Hürden bei der Umsetzung dieser integrativen Konzepte existieren. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Konzepte in bestehenden Planungsinstrumenten unzureichend verankert sind. Vielmehr existieren die integrativen Konzepte parallel dazu und finden (bislang) keinen wirksamen Eingang in praxisrelevante Steuerungsinstrumente. Strukturelle Veränderungen sind daher notwendig, um den Umsetzungsdefiziten entgegenzuwirken und die vorgegebene Zielsetzung zu erreichen. Die diskutierten Lösungsansätze sind auf andere forstpolitische Ziele übertragbar und können dazu beitragen, verschiedene Ökosystemleistungen in das Waldmanagement künftig besser zu integrieren.
Die Verbreitungskarte zeigt den Stand der letzten Kartierung. Verbreitungskarten für Auerhuhnvorkommen im Schwarzwald werden seit 1993 erstellt, als mit einer kontinuierlichen Dokumentation aller Sichtungen und Hinweise auf das Vorkommen von Auerhühnern begonnen wurde. Im Turnus von 5 Jahren wird jeweils eine neue Verbreitungskarte mit den in diesem Zeitraum gesammelten Nachweisen erstellt. Als Auerhuhn-Verbreitungsgebiet werden jene Flächen definiert, für die mindestens drei Nachweise innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen. Die gefüllten 3 x 3 km Rasterzellen basieren auf Hinweisen verschiedenster Art (Sichtung, jährliche Balzplatzzählung, Kot, Federn, Huderpfannen, Trittsiegel). Aus Gründen der Sensibilität der Vogelart wird die Verbreitung nur mit einer Auflösung von 3 x 3 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von Jägern, Förstern, Waldarbeitern, Ornithologen und Naturschützern.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Niederlausitzer Landrücken einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der 586 Quadratkilometer große Naturpark liegt im Nordwesten der Niederlausitz. Der Naturpark besitzt eines der größten kaum zerschnittenen Waldgebiete im südlichen Brandenburg. Im Kontrast dazu stehen die Bergbaufolgelandschaften. Die imposanten Hinterlassenschaften des 1991 eingestellten Kohleabbaus sind längst keine "Mondlandschaft" mehr. Durch Flutung der Bergbaurestlöcher und Wiederanstieg des Grundwassers sind sechs größere Seen entstanden oder werden in den nächsten Jahren ihren endgültigen Wasserstand erreicht haben. Daneben bilden sich etwa 30 kleinere Seen. Wertvoll für Tiere und Pflanzen sind auch die Dünen, Trockenrasen und Sandheiden auf ehemaligen Kippen. Während am Hindenberger, Stoßdorfer und Schönfelder See Naherholungsgebiete entstehen, wird über die Hälfte der Bergbaufolgelandschaft im Sinne der Natur saniert. Ein besonders eindrucksvolles Erlebnis ist die Rast von bis zu 70.000 Wildgänsen und bis zu 4.500 Kranichen im Herbst zwischen Luckau und Calau. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Niederlausitzer Landrücken sind unter anderem: - Erhalt des großen störungsarmen bewaldeten Endmoränenzuges des Landrückens - Umbau naturferner Forste in naturnahe strukturreiche Wälder mit standortgerechten heimischen Baumarten und Entwicklung von Innenstrukturen als Voraussetzung für das Vorkommen von z.B. Auerhuhn - Natürlich Entwicklung grundwasserbeeinflusster Waldgesellschaften, insbesondere der Fichte - Sicherung der linearen Strukturen (Alleen, Hecken und Baureihen) in den Becken - Erhalt gesunden Grundwassers durch grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung - Nutzung traditioneller Grünlandstandorte durch Dauergrünland - Schutz und Entwicklung nährstoffarmer Heiden und Magerrasen - Bewahrung der Lebensräume atlantischer Florenelemente in nährstoffarmen Mooren in den Randlagen des Landrückens - Wiederherstellung und langfristige Sicherung eines ausgeglichenen Naturhaushalt für die Bergbaufolgelandschaft Darüber hinaus werden für die einzelnen Landschaftsräume Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung gesondert konkretisiert.
Unter "auerhuhnrelevanten Flächen" werden Flächen verstanden, die nicht nur die aktuelle Verbreitung des Auerhuhns sondern auch potenzielle Lebensräume dieser Tierart einschließen und die somit für den langfristigen Erhalt einer überlebensfähigen Auerhuhnpopulation im Schwarzwald von Bedeutung sind.
Heft. 2 Beiträge zur Tierwelt: "Beiträge zur Tierwelt des Elbsandsteingebirges" Inhalt: - Artenschutz als Gemeinschaftsaufgabe (H. Kubasch) - Der Schwarzstorch in der Sächsischen Schweiz und den angrenzenden Landschaften (A. Sturm) - Das Aussterben des Auerhuhns Tetrao urogallus L. im Elbsandsteingebirge - Versuch einer Analyse (S. Klaus, U. Augst) - Fledermäuse in der Sächsischen Schweiz (U. Löser, M. Wilhelm, U. Zöphe) - Der Fischotter Lutra lutra L. 1758 in der Sächsischen Schweiz (H. Riebe) - Zum Status des Luchses, Felis (Lynx) lynx L. im Elbsandsteingebirge - die Luchsnachweise der letzten sechzig Jahre (H. Riebe)
Auf der Grundlage des § 52 Abs. 2a und 2b BBergG i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Ziff. 1 Buchstabe b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72-78 VwVfG wird - der RBP „Kiessandtagebau Auerhahn-NW“ vom 7. Oktober 1998 (RPB 1998) mit der Planpräzisierung zum RBP vom 5. Juli 1999 der Planpräzisierung des RBP vom 1. November 1999 der Ergänzung zur Planpräzisierung des RBP vom 25. Februar 2000 der Planpräzisierung zum RBP vom 25. August 2004 und - der Aktualisierung und Präzisierung des RBP vom 30. April 2020 (PÄ 2020) der Natursteinwerke Weiland GmbH (NSW GmbH) zugelassen. Die Zulassung für die bergbauliche Inanspruchnahme einer Gesamtfläche von insgesamt 45,3 ha (Anlage 1) umfasst entsprechend den Angaben des RBP 1998 und der PÄ 2020 insbesondere folgende Tätigkeiten: - Gewinnung von grundeigenen Kiesen und Kiessanden mittels Abbau im Trocken und im Nassschnitt auf Flächen gemäß § 3 Abs. 4 BBergG im Abbaubereich NW auf einer Abbaufläche von insgesamt 30,0 ha (PÄ 2020, Kapitel 1.2.2.). Die Inanspruchnahme der Abbaufläche in den Abbauphasen 3 und 4 (PÄ 2020, Kapitel 1.2.2) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung der noch ausstehenden Erstaufforstungsgenehmigungen (Nebenbestimmung A.8.14.10). - Teilinanspruchnahme von 2,2 ha des auflässigen Bereiches des Tontagebaus Auerhahn durch Verspülungen von Aufbereitungsrückständen. - Aufbereitung und Zwischenlagerung der gewonnen und aufbereiteten Kiese und Sande. - Wiedernutzbarmachung der durch den Bergbau in Anspruch genommenen Flächen sowie die Errichtung und der Betrieb der für diese Tätigkeiten erforderlichen Einrichtungen. Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf den Gemarkungen Schwarzkollm, Forst Neida und Bröthen der Stadt Hoyerswerda im Landkreis Bautzen. Sie sind in Anlage 1 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) und Anlage 2 (Liste der beanspruchten Flurstücke) dargestellt. Das Vorhaben ist nach Maßgabe der unter Gliederungspunkt A.7 aufgeführten Planunterlagen auszuführen, soweit sich aus den Nebenbestimmungen und der Begründung zu diesem Beschluss nicht etwas anderes ergibt. Der PFB beinhaltet die Gestattung des mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffs gemäß § 15 BNatSchG i. V. m. § 10 SächsNatSchG. Mit dem PFB wird die Ausnahme gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG vom Verbot der erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1 SächsNatschG für das vom Vorhaben betroffene geschützte Biotop „auflässige Tongrube Auerhahn“ auf einer Teilfläche von 2,2 ha erteilt. Die Genehmigung zur Inanspruchnahme des geschützten Biotopes wurde mit Bescheid zum vorzeitigen Beginn vom 9. August 1999 erstmals erteilt. Durch diesen PFB wird die Zulässigkeit des Vorhabens in den angegebenen Grenzen (Anlagen 1 und 2) im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belangen festgestellt. Das PFV Kiessandtagebau Auerhahn-NW ist ein nach § 52 Abs. 2b BBergG gestuftes Verfahren. Die vorliegende Zulassung beinhaltet nicht den Abbau des im RBP beschriebenen Abbaubereich SO. Für die Fortführung des Abbaues in diesem Bereich ist zu gegebener Zeit ein weiteres bergrechtliches Verfahren erforderlich.
Origin | Count |
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Bund | 57 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 43 |
Taxon | 1 |
Text | 13 |
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