Dieses Arbeitsblatt richtet sich an Behörden und Unternehmen, insbesondere Bauherren, bauausführende Unternehmen, Planer und beratende Ingenieure, Transportunternehmen und Entsorger, die mit dem Ausbau, Umgang und Entsorgung von Straßenaufbruch in NRW befasst sind. Das Arbeitsblatt enthält Hinweise für die Erkennung von Schadstoffen in Straßenausbaustoffen, Anforderungen an den ordnungsgemäßen Umgang sowie an die Entsorgung und den Wiedereinbau von Straßenaufbruch.
Antrag gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG auf wesentliche Änderung der Asphaltmischanlage durch die Lagerung von Ausbauasphalt und Asphaltgranulat über ein Jahr und Erhöhung der Durchsatzkapazi-tät der mobilen Brecheranlage (Anlage nach Nr. 8.14.2.2 „G“ und Nr. 8.11.2.4 „V“ des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1218, Gemarkung Stein a. d. Traun/Stadt Traunreut durch die Traun-Tiefbau GmbH -
Die Bayerische Asphalt-Mischwerke GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Asphaltmischanlage auf dem Betriebsgrundstück Flur-Nrn. 710 und 808/1 der Gemarkung Königsbrunn beantragt. Dieser Antrag umfasst die Erhöhung der Gesamtlagermenge an Ausbauasphalt in Form von Schollen und Fräsgut (AVV 17 03 02) auf 68.000 t. Zudem soll die Einsatzdauer der mobilen Aufbereitungsanlage (Asphaltbrecher) auf 30 Tage ausgeweitet werden. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr mit einer Gesamtlagerkapazität von 150 t oder mehr ist der Nummer 8.9.2.1 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „A“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend den §§ 9 Abs. 2 und 4 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.
Mineralische Bau und Abbruchabfälle und industrielle Massenabfälle wie Aschen und Schlacken bilden den größten Abfallstrom in NRW. Gleichzeitig kann ein erheblicher Teil dieser mineralischen Abfälle als Ersatzbaustoff wieder in den Baustoffkreislauf zurückgeführt werden. Die Randbedingungen für die Verwendung von güteüberwachten mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technischen Bauwerken werden seit dem 01.08.2023 bundesweit einheitlich durch die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der so genannten Mantelverordnung geregelt. Die dafür in NRW bisher anwendbaren "Verwertererlasse" wurden aufgehoben. In der ErsatzbaustoffV ist neben Recyclingbaustoffen, Gleisschotter, Aschen und Schlacken auch die Verwendung von Bodenmaterial und Baggergut in technischen Bauwerken geregelt. Mit der Ersatzbaustoffverordnung wird eine verpflichtende Güteüberwachung für die Hersteller mineralischer Ersatzbaustoffe eingeführt. Die Güteüberwachung beinhaltet den grundlegenden Eignungsnachweis, die werkseigene Produktionskontrolle sowie die Fremdüberwachung durch anerkannte Überwachungsstellen und akkreditierte Untersuchungsstellen. Der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in bestimmten Bauweisen des Erd- und Straßenbaus bzw. Bahnbauweisen kann ohne wasserrechtliche Erlaubnis erfolgen. Die dazu erforderlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sind in der Verordnung konkret geregelt. Zudem gibt es Einbaubeschränkungen abhängig von den hydrogeologischen Voraussetzungen am Einbauort. In einigen Fällen sind Anzeigepflichten vor Beginn der Maßnahme zu beachten. Den gesamten Verordnungstext finden Sie hier: ErsatzbaustoffV Aktuelles Einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen zum Übergang auf das neue Regelwerk sowie weitere aktuelle Hinweise und Dokumente finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Informationen MUNV Einen Überblick über die Lieferwerke in NRW, die güteüberwachte Ersatzbaustoffe herstellen, bietet z.B. der quartalsweise veröffentlichte Bericht „Güteüberwachung im Straßenbau“ mit den jeweils aktuellen Testaten. Güteüberwachung NRW Gemäß § 12 (2) ErsatzbaustoffV hat der Betreiber einer Aufbereitungsanlage eine Ausfertigung des Prüfzeugnisses über den Eignungsnachweis der zuständigen Behörde vorzulegen. Das LANUV bittet um Zusendung der Eignungsnachweise für die Aufbereitungsanlagen in NRW als pdf-Dokument an die folgende E-Mail-Adresse (Funktionspostfach): gueteueberwachungMEB(at)lanuv.nrw.de. Um einheitliche Datenstrukturen für die Erstellung der Anzeigen nach § 22 ErsatzbaustoffV und für die Führung von Ersatzbaustoffkatstern zu gewährleisten, stellt das LANUV Excel-Dateien zur Verfügung, mit denen die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen unter Verwendung des Musterformulars gem. Anlage 8 (Reiter Formular) angezeigt werden können. Die ausgefüllte Datei kann per E-Mail an die jeweils zuständige Untere Umweltschutzbehörde übermittelt werden. Musterformular Anlage 8 - Straßen- und Erdbauweisen Musterformular Anlage 8 - Bahnbauweisen Auskünfte zu Grundwasserständen in NRW erteilt das LANUV auf Antrag. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Grundwasserstand Die LAGA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) hat eine Sammlung von Fragen und Antworten zur ErsatzbaustoffV veröffentlicht, die unter dem folgenden link zu finden ist: LAGA FAQ ErsatzbaustoffV (aktuelle Version) Die Anforderungen für das Auf- oder Einbringen von Materialien auf oder in den Boden, insbesondere im Rahmen der Rekultivierung, der Wiedernutzbarmachung, des Landschaftsbaus, der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Folgenutzung und der Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht insbesondere auf technischen Bauwerken regeln die §§ 6 bis 8 der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in der geänderten Fassung, die als Artikel 2 der MantelV hier zu finden ist: BBodSchV Maßnahmen zum Schutz und zur möglichen Wiederverwendung von Boden sollten bereits bei der Bauplanung und Ausführung berücksichtigt werden: Fachinformationssystem Bodenschutz Das LANUV erarbeitet fachliche Grundlagen für die Ermittlung und Sanierung von Altlasten und führt die zentrale Datei der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten. Hier finden sich weitere detaillierte Informationen zu den Themen Bodenschutz und Altlasten: Bodenschutz und Altlasten Für teer-/ pechhaltigen Straßenaufbruch und Ausbauasphalt mit bituminösem Bindemittel finden sich Hinweise zur abfallrechtlichen Einstufung, zu den umweltfachlichen Anforderungen an den Umgang und zu Entsorgungsmöglichkeiten im LANUV-Arbeitsblatt 47, das 2020 in NRW per Erlass des MULNV eingeführt wurde: Arbeitsblatt 47 Straßenaufbruch
Betreiberinformation für die Öffentlichkeit: Das Abfalllager wurde vom 19.5. - 2.6.2021 zur Lagerung von falsch deklariertem Ausbauasphalt betrieben. Berichtsjahr: 2021 Adresse: Am Mischwerk 1 38557 Osloß Bundesland: Niedersachsen Flusseinzugsgebiet: Weser Betreiber: DEUTAG Nord Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d
Leitfaden Mineralische Abfälle Modul: Wiederverwendung, Verwertung und Beseitigung von Ausbauasphalt (WVB Asphalt) Impressum Herausgeber: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Kompetenznetzwerk Mitteldeutsche Entsorgungswirtschaft Bornknechtstr. 5 06108 Halle (Saale) Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt Alter Markt 8 39104 Magdeburg Bauindustrieverband Ost e. V. Karl-Marx-Straße 27 14482 Potsdam 2. Edition im Stand Juni 2021 Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt Inhaltsverzeichnis 1.Veranlassung ................................................................................................................................... 2 2.Begriffsbestimmungen .................................................................................................................... 2 3.Qualitätsgesicherter Recycling-Baustoff ......................................................................................... 3 4.Wiederverwendung im Asphalt....................................................................................................... 4 5.Verwertung ...................................................................................................................................... 4 5.1Asphaltfundationsschicht ........................................................................................................ 5 5.2Frostschutz und Schottertragschichten................................................................................... 5 5.3Offener, gebundener Einbau ohne Anforderungen als Wegebefestigung ............................. 5 5.4Offener, ungebundener Einbau ............................................................................................... 5 5.5Hydraulisch gebundene Schichten .......................................................................................... 6 5.6Erdbau im Straßenbau ............................................................................................................. 6 5.7Deponiebau ............................................................................................................................. 6 6.Beseitigung ...................................................................................................................................... 7 7.Dokumentationspflichten (Archivierung von Einsatz und Verwertung) ......................................... 7 8.Technisches Regelwerk ................................................................................................................... 8 8.1Straßenbau .............................................................................................................................. 8 8.2Ländlicher Wegebau .............................................................................................................. 10 8.3(Sonstiger) Hoch- und Tiefbau ............................................................................................... 10 8.4Baumaßnahmen und Beseitigung auf Deponien................................................................... 10 WVB Asphalt, 2. Edition in der Version Juni 2021 Seite 1
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] HANDBUCH ENTSORGUNGSPLANUNG FÜR DEN KOMMUNALEN TIEF- UND STRASSENBAU IN RHEINLAND-PFALZ IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Redaktion:Viktoria Meiser, Sabine Zerle, Kevin Handke Titelbild:Tiefbauarbeiten mit verschiedenen Baumaschinen, One more picture, Limburg Layout:LfU 2. Auflage November 2024 © LfU 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Publikation das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Mitglieder der Arbeitsgruppe „Aktualisierung Handbuch Entsorgungsplanung“ Sven Elberskirch Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Eike Grabowski Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Harald GuggenmosVerbandsgemeindewerke Schweich (GStb) Kevin Handke Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (Obmann) Dirk Lorig SAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz Viktoria Meiser Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard MeuserMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Dr. Kai Mifka Stadt Koblenz Tobias Pein Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (vormals) Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 3 Inhalt Abkürzungsverzeichnis Glossar8 Vorwort16 1Vorerkundung17 2Umwelttechnische Untersuchung18 2.1Qualitätssicherung bei der Untersuchung18 2.2Ermittlung des Untersuchungsbedarfs19 2.3Verzicht auf Untersuchung und Wiederverwendung vor Ort20 2.4Allgemeine Anforderungen an die Probenahmeplanung22 2.5Entsorgungswege und Untersuchungen 2.5.1 Probenbildung und Probenvorbereitung 2.5.2 Untersuchung des Straßenkörpers 2.5.3 Untersuchung des Straßenrandbereichs 2.5.4 Untersuchung des Untergrundes22 23 24 25 25 2.6Darstellung und Auswertung26 3 4 6 Entsorgungskonzept28 3.1Abfalleinstufung, Nachweis- und Registerführung30 3.2Straßenaufbruch 3.2.1 Ausbauasphalt 3.2.2 Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch 3.2.3 Sonstiger Straßenaufbruch31 32 32 32 3.3Bodenmaterialien 3.3.1 Auf- und Einbringen von Materialien in den Boden oder die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht 3.3.2 Verwertung unterhalb/außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht bei bodenähnlichen Anwendungen 3.3.3 Verwertung in technischen Bauwerken 3.3.4 Verwertung auf Deponien32 40 40 41 3.4Mineralische Bauabfälle42 3.5Vermeidung, Wiederverwendung und Umlagerung 42 3.5.1 Vermeidung, insbesondere Verbleib schadstoffhaltiger Materialien 42 3.5.2 Wiederverwendung – Bodenmaterial als Nebenprodukt von Baumaßnahmen 43 3.5.3 Wiedereinbau und Umlagerung von gefährlichen Abfällen auf der Baustelle 44 3.6Zwischenlagerung und Behandlung44 3.7Entsorgung von Kleinmengen46 34 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 4 5 Ausschreibung und Beauftragung 48 4.1Vergabe von umwelttechnischen Untersuchungen 48 4. 2Bau- und Entsorgungsleistungen 50 4.3Anzeige und Erlaubnis zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von Abfällen 52 4.4Grenzüberschreitender Abfalltransport 53 4.5Anzeige- und Dokumentationspflichten 4.5.1 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei der Verwendung nach EBV 4.5.2 Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV 4.5.3 Anzeige- und Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV 54 54 55 56 Praxisbeispiele 5. 1 Vermeidung des Anfalls mineralischer Abfälle am Beispiel der Sanierung einer innerstädtischen Straße 58 58 5.2Unmittelbare Wiederverwendung anfallender Böden und mineralischer Baustoffe am Beispiel des Neubaus einer Großbrücke 59 5.3Verwendung von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen (geogene Hintergrundwerte)59 Ausbau/Erneuerung einer Ortsdurchfahrt (Bauen im Überschwemmungsbereich)60 5.4 6Behörden und Aufgaben Bereich Kreislaufwirtschaft/Abfallwirtschaft Bereich Bau- und Naturschutz-, Wasser- sowie Bergrecht Bereich Immissionsschutzrecht Bereich Bodenschutzrecht Sonderregelung im Bereich der Straßenzuständigkeit des LBM62 62 62 62 62 63 7Literatur, Vorschriften, technische Regelwerke, Gesetze, Verordnungen64 8Verzeichnis der Anlagen67 Anlage 1: Vorsorge-, Beurteilungs- und Materialwerte (EBV und BBodSchV)68 Anlage 2: Entsorgungskonzept – Zuordnungskriterien für Deponien73 Anlage 3: Entsorgungskonzept – Abfallklassifikation und Entsorgungswege74 Anlage 4: Formulare für die Dokumentationspflicht gemäß § 6 Abs. 7 BBodSchV und Anzeigepflicht gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV75 Anlage 5: Zwischenlagerung – Zulassung und Anforderungen an Abfälle aus dem kommunalen Tiefbau85 Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV87 Anlage 7: Allgemeinverfügungen der SAM88 Anlage 8: Übersicht der Geodaten (Links, Ressourcen, Bezug)88 Handbuch Entsorgungsplanung Tief- und Straßenbau 5
3 Steckbrief „Bituminöser/teerhaltiger Abfall“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 17 03 01*kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01* fallen 17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 06 05*asbesthaltige Baustoffe - bei asbesthaltigen Dichtungsbahnen auf Bitumenbasis ZUSAMMENSETZUNG Bei Bitumen handelt es sich um ein halbfestes bis hartes Destillationsprodukt des Erdöls, bei Teer hingegen um einen durch thermische Behandlung von Steinkohle entstehenden flüssigen bis halbfesten Stoff. Die PAK16-Gehalte von Bitumen werden in der Literatur i. d. R. zwischen 2,5 und 100 mg/kg angegeben. Die PAK16-Gehalte von Teer liegen bis zu 4 Zehnerpotenzen höher. Ab einem PAK16-Gehalt von 200 mg/kg wird in Baden-Württemberg ein teerhaltiger Abfall als gefährlich eingestuft [1], [2]. Straßenaufbruch Bituminöser oder teerhaltiger Straßenaufbruch besteht aus mineralischen Stoffen (Splitt, Kies, Schotter), die mit Bitumen oder Teer gebunden sind. Teer wurde bis etwa 1980 im Straßenbau verwendet. Da teerhaltige Schichten teilweise mit bitumenhaltigen Schichten (Asphalt) überbaut wurden, fallen bei Straßenbaumaßnahmen auch heute noch teilweise beide Materialien gemischt, teilweise auch mit ungebundenen, mineralischen Anteilen (Trag- und Frostschutzschutzschichten) an. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 1 Dichtungsbahnen Teerhaltige Dichtungsbahnen wurden in Deutschland bis zum Jahr 1962 produziert. Auf Grund der Erkenntnis über kanzerogene Wirkungen der Teerinhaltsstoffe wurde danach der Einsatz von Teerdichtungsbahnen eingestellt. In anderen Staaten werden diese Dachbahnen teilweise heute noch produziert. Teerhaltige Dachbahnen, besser bekannt als Dachpappen, bestehen in der Regel aus dünnen Pappen mit beidseitigen Teerkaschierungen. Bitumenhaltige Dichtungsbahnen gibt es in verschiedensten Ausführungen, Farben und Varianten als reine Bitumenbahn oder mit entsprechenden Einlagen aus Geweben oder Einstreuungen mineralischer Stoffe (z. B. Schiefersplitt in verschiedenen Farbtönen). In der Regel bestehen die Dichtungsbahnen aus eingelegtem Gewebe aus Glasfasern, Polyester oder Jute mit Bitumen oder Polymerbitumenbeschichtung. An allen Dichtungsbahnen können Styropor, Kork, Aluminium-Kaschierungen und ggf. auch Verbunde mit Holz- oder Metallverblendungen anhaften. Asbesthaltige Dichtungsbahnen auf Bitumenbasis wurden beispielsweise als Dachpappen oder Sperrisolierpappen verwendet. Diese sind unter dem AVV-Schlüssel 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe) einzustufen. PROBLEMBESCHREIBUNG Bitumen- / teerhaltiger Straßenaufbruch Sowohl bitumenhaltiger als auch teerhaltiger Straßenaufbruch kann organische Anteile enthalten, welche die Zuordnungskriterien nach Anhangs 3 Tabelle 2 Deponieverordnung (DepV) für den organischen Anteil (Glühverlust oder TOC) sowie die extrahierbaren lipophilen Stoffe überschreiten. Der Möglichkeit von Überschreitungen bei diesen Parametern hat der Gesetzgeber durch Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 5 DepV Rechnung getragen. Die Bezeichnung „Asphalt auf Bitumen oder Teerbasis“ umfasst nach dem Willen des Gesetzgebers die Abfallschlüssel 17 03 01* und 17 03 02. Bitumenhaltiger und teerhaltiger Straßenaufbruch führt trotz der erhöhten Organik durch den Bitumen- bzw. Teergehalt zu keiner Gasbildung. Diese Bindemittel sind daher für ihre hohe Stabilität und Langlebigkeit beim Einsatz im Straßenbau bekannt. Maßgeblich für die Ablagerbarkeit ist der PAK16-Gehalt des Materials gemäß der „Aktualisierten Handlungshinweise für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen auf Deponien („Handlungshilfe organische Schadstoffe auf Deponien“) in Baden- Württemberg [3]. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 2 Zum grundsätzlichen Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch, insbesondere des Vorranges einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder Behandlung zur Vermeidung einer Deponierung enthält das LAGA Papier „Grundsätze zum Umgang mit teerhaltigem Straßenaufbruch“ [4] Hinweise und Anforderungen. Bitumen- und teerhaltige Dachdichtungsbahnen Unabhängig von der Produktionseinstellung für teerhaltige Dachdichtungsbahnen in Deutschland im Jahr 1962 ist stets damit zu rechnen, dass beim Rückbau von Altbauten und bei der Sanierung von Dachbahnen auch teerhaltige Bahnen anfallen, ggf. auch in untergeordneten Mengen als Restbestände einer früheren Dachabdichtung. Der organische Anteil der Dichtungsbahnen sowie der Brennwert liegen deutlich über den Zuordnungswerten nach Deponieverordnung. Eine Ablagerung auf Deponien ist deshalb nicht möglich. ENTSORGUNGSWEGE Bitumen- und teerhaltiger Straßenaufbruch Die Unterscheidung von bitumen- und teerhaltigem Straßenaufbruch erfolgt über den PAK16- Gehalt. Demnach gilt Straßenaufbruch mit einem PAK16-Gehalt > 25 mg/kg als belastet [5] und unterliegt im Einsatzbereich des Straßenbaus bereits seit längerem Verwendungsbeschränkungen. Bitumenhaltiger Straßenaufbruch, der einen PAK16-Gehalt von ≤ 25 mg/kg und einen Phenolindex im Eluat von ≤ 0,1 mg/l aufweist, wird gemäß RuVA-StB 01 als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A zugeordnet. Bei diesem wurden keine Bindemittel eingesetzt, die pech- oder kohlestämmige Öle enthalten. Die Verwertung von Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Straßenbau gemäß den RuVA-StB 01 01 ist somit weiterhin uneingeschränkt möglich. Straßenaufbruch, der entsprechend der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) als Recyclingbaustoff klassifiziert wurde (Einhalten der Überwachungswerte nach Anlage 4 Tabelle 2.2 der ErsatzbaustoffV), kann als Ersatzbaustoff nach den Regeln der ErsatzbaustoffV verwertet werden. Bei Straßenaufbruch mit Bestandteilen von Teer ist der Grenzwert der RuVA-StB 01 für die Verwertungsklasse A von 25 mg/kg PAK16 überschritten. Da der in der ErsatzbaustoffV festgelegte Grenzwert für RC-3 – Material von 20 mg/kg PAK16 ebenfalls überschritten ist, ist LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 3 - Stand: 09.09.2024 3
Publikationen Leitfaden für die Ausschreibung und Vergabe bei Baumaßnahmen (Anlage II; Stand: Oktober 2003) Übersicht der Bauabfallaufbereitungsanlagen (Anlage III; Stand: September 2010) Informationsblatt für die Bauherrin/den Bauherrn (Anlage IV; Stand: Oktober 2003) Informationsbroschüre "Merkblatt für Architektur und Bauen" (Anlage V; Stand: Oktober 2003) Vorkommen häufiger Schadstoffe in Gebäuden (Anlage VI; Stand: Oktober 2003) Checkliste zu Aufgaben und Verantwortung des Bauherrn beim Abbruch baulicher Anlagen (Anlage VII; Stand: Oktober 2002) Haftung des Erzeugers / Besitzers bei Drittbeauftragung (Anlage VIII; Stand: Mai 2007) Behandlung/Verwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen - Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz (Anlage IX.1; Stand: August 2008) Gemeinsames Positionspapier des MKUEM und MWVLW: Zukünftige Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch in Rheinland-Pfalz (Stand: November 2023) Rundschreiben zum gemeinsamen Positionspapier (November 2023) Behandlung/Verwertung von Boden und pechfreien Straßenbaustoffen Leitfaden Boden-Straßenbaustoffe (Stand: Juli 2024, 3. überarb. Auflage) Verfüllung von Abgrabungen Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu den Anforderungen an die bodenähnliche Verfüllung von Abgrabungen mit Bodenmaterial von 2006 (Anlage XI.1a; Stand: Dezember 2006) Gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu den Anforderungen an die bodenähnliche Verfüllung von Abgrabungen mit Bodenmaterial, Ergänzung zu Hangsicherung, von 2010 (Anlage XI.1b; Stand: Juli 2010) Entsorgung auf Deponien Entscheidungshilfe für die Festlegung von Feststoffwerten bei der Entsorgung von Boden bzw. mineralischem Bauabfall auf Deponien der Klasse I und II (Stand: Januar 2023) Entsorgung von Gleisschotter Merkblatt Entsorgung von Gleisschotter - Analytik, Abfalleinstufung, Deponierung, Verwertung (August 2024) Abgrenzung gefährliche – nicht gefährliche Abfälle Schreiben des MKUEM: Abgrenzung gefährlicher / nicht gefährlicher Boden bzw. mineralischer Bauabfall (Januar 2023) Nachweisführung Allgemeinverfügung der SAM zur Erleichterung beim Führen von Registern gemäß § 24 Abs. 4 Nachweisverordnung (NachwV) bei der Verwertung von unbelasteten Böden und Bauschutt im Rahmen von Baumaßnahmen (Anlage XV; Stand: April 2007) Handbuch für Kommunen Handbuch Entsorgungsplanung für den kommunalen Tief- und Straßenbau in Rheinland-Pfalz (Anlage XVI; Stand: April 2008) Trennblätter Anlagentrennblätter zum gesonderten Ausdrucken z. B. auf farbigem Papier (Anlagen I-XVI; Stand: Mai 2011)
Das Projekt "Energie- und ressourceneffizientes Asphaltrecycling mit Schaumbitumen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Verkehrswesen, Sachgebiet Bau und Erhaltung von Verkehrswegen durchgeführt. Bei der Erneuerung von Straßenbefestigungen anfallender Ausbauasphalt wird bereits fast voll-ständig in neuem Heißasphalt wiederverwertet. Wie bei der Herstellung von konventionellem Asphalt werden die Baustoffkomponenten (Gesteinskörnungen, Bitumen und Asphaltgranulat) auf Temperaturen von mehr als 150 Grad Celsius erhitzt. Da der mit hohen Recyclinganteilen hergestellte Asphalt nahezu die gleichen Eigenschaften aufweist wie konventioneller Heißasphalt wird das Recycling von Ausbauasphalt seit Jahrzehnten praktiziert. Bei der Herstellung von Asphaltstraßen ist die Erhitzung der Baustoffkomponenten auf die erforderliche Mischtemperatur der Arbeitsschritt, welcher den höchsten Energiebedarf aufweist und somit den größten Anteil der CO2-Emissionen verursacht. Zur Reduktion des Energieverbrauchs bei der Herstellung von Asphaltstraßen kann die Schaumbitumen-Technologie angewendet werden, bei der die für die Mischguterzeugung und die Verdichtung erforderliche geringe Bitumenviskosität nicht ausschließlich über die Mischguttemperatur, sondern hauptsächlich über das Aufschäumen des Bindemittels erreicht wird. Die granularen Eigenschaften des rezyklierten Ausbauasphaltes ermöglicht dabei der Herstellung von neuen bitumen-gebundenen Konstruktionsschichten bei Umgebungstemperatur (Kaltrecycling) oder reduzierter Herstellungstemperaturen (Warmasphalt). Mit diesen Technologien kann die hohe Ressourceneffizienz im Asphaltstraßenbau mit höherer Energieeffizienz kombiniert werden. Durch den Aufbau einer neuen Projektkooperation zwischen der Universität Kassel und der Tarbiat Modares Universität sollen die Erkenntnisse aus laufenden Forschungsprojekten zur Umweltforschung im Bereich Straßenbau wissenschaftlich ausgetauscht werden.
Origin | Count |
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Bund | 26 |
Land | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 25 |
Text | 4 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 8 |
offen | 26 |
Language | Count |
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Deutsch | 34 |
Englisch | 2 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 5 |
Keine | 22 |
Webseite | 8 |
Topic | Count |
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Boden | 28 |
Lebewesen & Lebensräume | 27 |
Luft | 21 |
Mensch & Umwelt | 34 |
Wasser | 19 |
Weitere | 32 |