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s/austellung/Ausstellung/gi

Internationales Jahr des Riffes 1997

Das Internationale Jahr des Riffes versuchte insbesondere dazu beizutragen, die Öffentlichkeit besser über die Bedeutung der Riffe für die Menschheit, aber auch über die enorme Gefährdung der Riffe und mögliche Schutzmaßnahmen zu informieren. Auch in Deutschland gab es vielfältige Aktivitäten wie Vortragsreihen, Schulprojekte, Taucherseminare, Ausstellungen und vieles mehr. Darüberhinaus wurden im Rahmen von IYOR weltweit und erstmalig gleichzeitig und mit gleicher Methodik Riffe auf ihren Gesundheitszustand untersucht ('ReefCheck '97). IYOR-Deutschland organisierte hier die Untersuchungen im Roten Meer und auf den Malediven.

UBA schaltet Zertifikate bei acht UER-Projekten nicht frei

Fehlerhafte Zertifikate in Höhe von rund 215.000 Tonnen CO₂ gelangen nicht in den Markt Die intensive und komplexe Aufklärungsarbeit des Umweltbundesamtes (UBA) in Sachen „Upstream Emission Reductions“ (UER) zeigt weitere Erfolge: „Bei acht UER-Projekten in China, bei denen bis zum 31. August 2024 über die Freischaltung entschieden werden musste, werden wir aufgrund von uns ermittelter Unregelmäßigkeiten die beantragten Freischaltungen nicht durchführen. Es werden aus diesen Projekten also keine neuen UER-Zertifikate in den Markt gelangen. Das ist eine gute Nachricht“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Sein weiteres Fazit ist, dass die reine Begutachtung von UER-Projekten aus der Ferne auf Basis von Satellitenbildern oder die Papier-Prüfung der von Projektträgern eingereichten Berichte oftmals nicht ausreiche, um den Missbrauch des UER-Systems aufzudecken und nachzuweisen. Das UBA hat sich daher zusätzlich zu seinen eigenen Ermittlungen durch eine internationale Anwaltskanzlei unterstützen lassen. Diese hat Projekte in China vor Ort im Auftrag des UBA untersucht. Insgesamt gibt es weltweit 75 UER-Projekte, zumeist in China – das UBA wird neben den acht Projekten auch weitere kritische UER-Projekte untersuchen. UER-Projekte sind Maßnahmen zu Minderung von CO 2 -Emissionen bei Kraftstoffen im „Upstream“-Bereich, d.h. vor der Verarbeitung des Rohöls in der Raffinerie. Ein typisches Beispiel ist das Abstellen von so genannten Fackelungen auf Ölbohrtürmen, die üblicherweise Begleitgase bei der Förderung von Erdöl vor Ort verbrennen, da sich der Umbau der Anlage zur Sammlung und Speicherung der Gase nicht rentiert. Bei der Fackelung entstehen jedoch CO 2 -Emissionen, die sich durch erfolgreiche UER-Projekte vermeiden lassen. UER-Projekte sind attraktiv für die Mineralölwirtschaft, die damit eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit hat, ihre Treibhausgasminderungsquote nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu erfüllen. Bei sieben der acht Projekte – die von großen, internationalen Unternehmen durchgeführt werden – wurden die Anträge auf Freischaltung von UER-Zertifikaten für 2023 zurückgezogen, nachdem das ⁠ UBA ⁠ die Projektträger mit gravierenden rechtlichen und technischen Ungereimtheiten bei ihren Projekten konfrontiert und eine Vor-Ort-Überprüfung angedroht hatte. Das UBA hat so sichergestellt, dass für diese Projekte keine UER-Nachweise für 2023 mehr ausgestellt werden können. Insgesamt hat das UBA auf diese Weise verhindert, dass unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 159.574 Tonnen CO 2 -Äquivalente in den Markt gelangt sind. Bei einem weiteren Projekt in China hat das UBA die Ausstellung von UER-Zertifikaten untersagt, weil das Projekt, wie umfassende Satellitenbild- und vertiefte technische Analysen durch UBA-Experten ergaben, vorzeitig begonnen wurde. Ein solcher vorzeitiger Beginn ist nach der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) nicht zulässig. Hier hat das UBA durch die Versagung der Freischaltung verhindert, dass allein aus diesem Projekt unberechtigte UER-Zertifikate im Umfang von 55.225 Tonnen CO 2 -Äquivalenten in den Markt gelangten. Den nächsten Aufklärungsschwerpunkt setzt das UBA zusätzlich zu den acht Projekten mit Freischaltungsanträgen für das Jahr 2023 auf weitere 13 Projekte. In allen diesen 21 Projekten wurden die Projektträger um Autorisierung von Kontrollbesuchen vor Ort gebeten. In nur fünf dieser 21 Projekte hat das UBA diese Autorisierungen uneingeschränkt bekommen; zwei der Besuche fanden schon statt, drei weitere stehen aus. „Für uns ist die Verweigerung der Vor-Ort-Kontrollen ein sehr starkes Indiz, dass die Projektträger nicht bereit sind, ihre Verpflichtungen unter der UERV zu erfüllen, oder – wie in der UERV gefordert – die erforderliche Kontrolle über die Projekte haben. Wir nehmen das unter anderem zum Anlass, die Aufhebung unserer Zustimmung zu diesen Projekten zu prüfen. Und wir werden sicherstellen, dass nur noch rechtmäßige UER-Zertifikate neuer Projekte in den Markt kommen“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Neben den acht nun nicht freigeschalteten Projekten wird das UBA weitere kritische UER-Projekte weltweit überprüfen, bis alle Vorwürfe ausgeräumt sind. „In den nächsten Wochen und Monaten wird das UBA seine Aufklärungstätigkeit, auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Erkenntnisse aus China, mit Hochdruck fortsetzen. Dafür setze ich mich persönlich mit einem ganz erheblichen Teil meiner Arbeitszeit ein“, sagte Messner. Die vielen Kolleginnen und Kollegen im UBA, die intensiv mit der Aufklärung des UER-Komplexes befasst sind, werden dabei von einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei mit deren Partnerkanzlei in China unterstützt. Die Kanzlei fungiert als „Augen und Ohren“ des UBA vor Ort. Parallel ermittelt – laut Pressemitteilung – die Staatsanwaltschaft Berlin gegen 17 Personen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges. Bei den Beschuldigten handelt es sich um die Geschäftsführer bzw. Mitarbeitende von Prüfstellen, die an der Verifizierung UER-Projekten beteiligt gewesen sein sollen. Gegen die Beschuldigten bestehe der Anfangsverdacht, die zuständigen Mitarbeitenden des UBA hinsichtlich der Existenz und/oder jedenfalls der Antragsberechtigung verschiedener Klimaschutzprojekte getäuscht zu haben, weshalb zwischenzeitig gewährte Sicherheiten der Projektträger nicht zugunsten der Staatskasse vereinnahmt werden konnten.

Kommission verklagt Deutschland vor dem EU-Gerichtshof wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen

Die Europäische Kommission gab am 10. Dezember 2015 ihren Beschluss bekannt, gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage zu erheben. Grund hierfür ist die Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/40/EG über Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen, in der die Verwendung von Fahrzeug-Kältemitteln mit geringerem Treibhauspotenzial sowie ein schrittweises Abschaffen bestimmter fluorierter Treibhausgase vorgeschrieben wird. Die Kommission behauptet, Deutschland habe gegen die EU-Rechtsvorschriften verstoßen, indem es zuließ, dass der deutsche Fahrzeug-Hersteller Daimler AG Fahrzeuge auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht hat, die nicht der Richtlinie über Klimaanlagen in Fahrzeugen entsprachen, und es versäumte, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Daimler AG machte Sicherheitsbedenken bezüglich der in der Richtlinie vorgeschriebenen Kältemittel geltend. Diese Bedenken fanden keine Unterstützung seitens der übrigen Kraftfahrzeug-Hersteller und wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, die 2014 eine zusätzliche Risikoanalyse durchführte, verworfen. Trotz Kontakten zwischen der Kommission und den deutschen Behörden im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren unternahm Deutschland keine weiteren Schritte gegen die Ausstellung von Typgenehmigungen für nicht vorschriftsmäßige Kraftfahrzeuge und traf keine Abhilfemaßnahmen gegen den Hersteller. Mit der Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof bezweckt die Kommission, sicherzustellen, dass die Klimazielsetzungen dieser Richtlinie erfüllt werden und dass das EU-Recht einheitlich in der gesamten EU angewendet wird, so dass allen Wirtschaftsteilnehmern gerechte Wettbewerbsbedingungen garantiert werden.

Die Nutzung von Exergieströmen in kommunalen Strom-Wärme-Systemen zur Erreichung der CO2-Neutralität von Kommunen bis zum Jahr 2050

Mit der Einbeziehung der Exergie eines Energiestroms in die Betrachtung von kommunalen Energiesystemen lässt sich neben der Quantität von Energieströmen auch die Qualität berücksichtigen. Als Maßstab für die Qualität eines Energiestroms gilt dabei die physikalische Arbeitsfähigkeit. Wie die verschiedenen kommunalen Energieversorgungssysteme und Energieabnahmesysteme in Zukunft sowohl exergetisch als auch in Bezug auf CO 2 -Minderung optimiert werden können, wurde im Rahmen dieses Forschungsprojektes analysiert. Bei der Betrachtung von Basissystemen zeigt sich, dass in den klassischen konventionellen Systemen Exergie in hohem Maße verloren geht. In modernen gekoppelten Fernwärme- oder Abwärme-Systemen in Kombination mit der Nutzung erneuerbarer Energieträger und unter Einbeziehung von Kaskaden-Nutzung von Wärme auf jeweils dem angepassten Temperaturniveaus zeigt sich die Stärke des Exergie-Konzepts. Hier werden die wenigsten Ressourcen beansprucht, um den größtmöglichen Nutzen zu erhalten. Im Forschungsbericht wird sowohl die Übertragung des Exergie-Konzepts auf die Ausstellung von Energie/Exergie-Ausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude untersucht, als auch ein Vorschlag für die exergetische Bewertung von kommunalen Energiesystemen gemacht. Die Exergie sollte als zusätzlicher ⁠ Indikator ⁠ in das Benchmark Kommunaler ⁠ Klimaschutz ⁠ mit aufgenommen werden. Außerdem sollte bei der Berechnung von Kraft-Wärme-Kopplungsprozessen nach der exergetischen Methode allokiert werden. Für Kommunen ist es notwendig, den Exergieansatz in die kommunale Bewertungs- und Planungspraxis zu integrieren. Veröffentlicht in Climate Change | 35/2016.

Umweltfreundlich und innovativ: „Weihnachten wieder Sonne verschenken”

Gemeinsame Presseinformation mit der Jury Umweltzeichen und der Systaic AG Ausstellung im Energiedesign-Center Berlin präsentiert solarbetriebene Alltagsprodukte mit dem Blauen Engel Die Sonne ist eine kostengünstige und umweltfreundliche Energiequelle. Die Nutzung der Sonnenenergie schont die natürlichen Ressourcen der Erde und den Geldbeutel der Menschen. Ob Uhren, Taschenrechner, Milchaufschäumer oder verschiedene Beleuchtungen: solarbetriebene Produkte mit dem Blauen Engel, die ohne Batterie und Steckdose laufen, zeigen die sinnvolle Verwendung der Solartechnik im Haushalt. Aber auch als spezielle Haus- oder Autodächer gehören Solaranwendungen längst zum Lebensalltag vieler Menschen. Nach dem Erfolg des letzten Jahres präsentieren die Systaic AG, die Jury Umweltzeichen und das Umweltbundesamt auch in diesem Jahr wieder eine Ausstellung mit solarbetriebenen Alltagsprodukten. Ziel ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern Anregungen zum Kauf innovativer und umweltfreundlicher Weihnachtsgeschenke zu geben. Zur Eröffnung der Ausstellung „Weihnachten wieder Sonne verschenken” am 19. November 2009 im Energiedesign-Center Berlin sagte Prof. Dr. Edda Müller, stellvertretende Vorsitzende der Jury Umweltzeichen: „Der Blaue Engel hilft seit 30 Jahren Unternehmen und kreativenErfindern, innovative Produkte für die Verbraucher erkennbar zu machen, damit sie am Markt erfolgreich sind. Das Ziel ist klar, für die Realisierungbedarf es zahlreicher Mitstreiter. Es ist der Handel,der solche Produkte ins Sortiment nimmt und es sind kritische, informierte und selbstbewusste Verbraucher, die im Konsumalltag einen wertorientierten Kompass haben. Diesen Kompassmuss bereits die Schule vermitteln. Die Sonnenenergie und die vielfältigen Möglichkeiten, sie für den Gebrauch von Produkten des täglichen Lebenszunutzen, sind ein exzellentes Lehrfeld und eine Erfahrungswelt gerade für junge Menschen.Ich begrüße und unterstützte daher das Engagement von Systaic, die Ausstellung und den Verkauf von Solarprodukten mitProgrammen für Kinderund Schüler zu verbinden,dass diese mit einer Belobigungund einem Zertifikat als„Solarexperte” absolvieren können.” Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes betont: „Diese Ausstellung zeigt, mit welchen einfachen Mitteln wir alle wirksam zum Umweltschutz beitragen können. Die schon heute verfügbaren Techniken sind zukunftsweisend und mit den erneuerbaren Energien setzen wir auf eine dauerhaft umweltgerechte Entwicklung.” Auch Olaf Achilles, Vorstand der Systaic AG ist erfreut: „Es ist schön, dass Systaic in diesem Jahr wieder als Gastgeber der Ausstellung fungiert, denn sie ist gleich in mehrfacher Hinsicht zeitgemäß. Unser Credo, dass umweltschonende Solartechnologie von vorneherein ein integrierter Bestandteil von Gebäuden und Fahrzeugen sein muss, wird hier, mit den kleinen Alltagsprodukten, überzeugend gespiegelt. Ich freue mich auch, dass die Schülerinnen und Schüler der Freien Evangelischen Schulen Berlin hier gemeinsam mit ihren Lehrkräften schuleigene Projekte präsentieren, die sich mit Umwelt und Energie befassen.” „Die Vermittlung von Umweltbewusstsein - verbunden mit einer Bereitschaft auch danach zu handeln - ist wesentlicher Teil des christlichen Werteverständnisses unserer Schulen. Schon weit vor den diesjährigen Kopenhagener Klimaverhandlungen haben wir unsere energetische Sanierung unter das Motto „Global denken, lokal handeln” gestellt. Nicht zuletzt durch die energetische Sanierung unseres Schulgebäudes ist dieses Thema wieder ganz neu in den Focus der Eltern, Lehrer und Schüler geraten. Viele unserer Schüler sind begeistert. Deshalb planen wir nach den Weihnachtsferien eine Umwelt AG und denken aktiv über ein ergänzendes Unterrichtsfach „Umwelttechnik, ⁠ Klimaschutz ⁠ und Erneuerbare Energien” für die Klassen 8 und 9 nach. Viele andere kleinere Aktionen des Schulalltages sorgen jetzt schon dafür, dass das Thema bei den Schülern präsent bleibt.” sagt Clemens Volber, 1. Vorsitzender und Geschäftsführer des Freie Evangelische Schulen Berlin e.V. Die Ausstellung im Energiedesign-Center Berlin, Friedrichstraße 136, 10117 Berlin, ist vom 20. November 2009 bis 17. Januar 2010 täglich von Montag bis Sonntag zwischen 10 und 20 Uhr geöffnet. An folgenden Tagen bleibt die Ausstellung geschlossen: 25. bis 27. Dezember 2009 und 31. Dezember 2009 bis 1. Januar 2010. 20.11.2009

Parklandschaften, Wurzelwerk, Baumzeichen

Das Umweltbundesamt zeigt künstlerische Arbeiten zur Ressource Baum 29. Mai 2008 Im und um das Foyer des ⁠ UBA ⁠ zeigen die Künstlerinnen ihre Arbeiten als individuelle Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Architektur und der zeitlosen Natur. So hat beispielsweise Cornelia Fischer mit ihrem achteckigen Nomadenzelt einen Meditationsraum geschaffen, in dem vielfältige Sinneseindrücke des Waldes simuliert werden und die Künstlichkeit unserer Wahrnehmung erfahrbar wird. Synästhetische Assoziationen zu Licht, Blättergeraschel und Baumsilhouetten weckt das vierteilige Wandobjekt von Irmtraud Klug-Berninger. In ihrer Skulptur „Dafne” greift Brigitte Menne die Geschichte der gleichnamigen Nymphe aus der griechischen Mythologie auf, die sich auf der Flucht vor dem Sonnengott Apollon in einen Baum verwandelte. Auf sachsen-anhaltinische Gartenkultur verweist Angelika Summas Objekt „Parklandschaft” aus Eisendraht und Kastanienblättern, das der Verwitterung preisgegeben wird. Der Ausstellungsparcours, der auch Werke von Christine Straszewski, Silke Stock, Brigitte Neufeldt, Hedda Wilms und Sevim Bäuerle umfasst, geht der kulturellen Bedeutung des Baumes nach und will über sinnliche Erlebnisse zu einem bewussten Umgang mit der Natur anregen. Die Ausstellung wird am um 18 Uhr von Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, eröffnet. Die Kunsthistorikerin Charlotte Lindenberg gibt eine Einführung in die Werke, die Berliner Tänzerin Sarah Menger zeigt ihre Performance „Da - The Tree Piece”. Die Ausstellung im Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau ist zu sehen bis zum 11. Juli 2008, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr. Der Einstritt ist frei. Am 25. Juni 2008 um 19.30 Uhr findet in der Ausstellung die experimentelle Klangperformance „Die vier Elemente” des NOW!-Ensembles statt.

Ahorn, Eschen- (Acer negundo)

Schwarze Liste Managementliste Sachsen-Anhalt: Steckbrief , Verbreitungskarte Atlas Lebensräume: Auwälder, Flussufer, Brachen Problematische Vorkommen: Auwälder, besonders Weichholzauwälder, Flussufer Bestimmungshilfe: pdf 0,3MB Steckbriefe/Factsheets: neobiota.de , Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband , Wikipedia , CABI Invasive Species Compendium (engl.) Informationen zur Eschen-Ahorn-Ringelung in Halle finden Sie hier . Poster über den Eschen-Ahorn in der Ausstellung “Riesen-Bärenklau & Co” im Techn. Rathaus Halle

Eine Fassade, die erneuerbare Energie erzeugt

Gemeinsame Pressemeldung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt Preisrichter küren Siegerentwurf für Erweiterungsbau des Umweltbundesamtes in Dessau Wie wird der Erweiterungsbau des Umweltbundesamtes (UBA) in Dessau-Roßlau aussehen, der rund 100 Arbeitsplätze aufnehmen soll? Diese Frage wurde am 07. August 2012 mit der Entscheidung über den interdisziplinären Wettbewerb für Architekten und Ingenieure beantwortet. Eine hochkarätige Jury aus Architekten, Ingenieuren und weiteren Fachleuten unter Vorsitz des Dortmunder Architekten Prof. Eckhard Gerber votierte einstimmig für den Entwurf der Bewerbergemeinschaft um das Architektenbüro „Anderhalten Architekten“ aus Berlin. In ihrer Begründung führte die Jury aus: „Den Verfassern des Siegerentwurfes ist es in herausragender Weise gelungen, die Anforderungen an ein Null-Energie-Haus zu erfüllen.“ Und weiter: „Mit dem Entwurf eines freistehenden, viergeschossigen, solitären Baukörpers haben die Verfasser ein Gebäude konzipiert, das sich einerseits als selbstverständlicher Bestandteil der gesamten Liegenschaft in den städtebaulichen Kontext einfügt und sich andererseits aber auch selbstbewusst gegenüber dem Bestandsgebäude durch seine eigenständige architektonische Ausdruckskraft behauptet.“ Der Erweiterungsbau wird mindestens als Null-Energie-Gebäude errichtet und den Gold-Standard nach dem Bewertungssystem des Bundes „Nachhaltiges Bauen“ erreichen. Die benötigte Energie wird zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Vom 15. bis 26. August zeigt das UBA im Dienstgebäude Dessau-Roßlau den Gewinnerentwurf und alle anderen eingereichten Entwürfe in einer Ausstellung. Der Eintritt ist kostenlos. Insgesamt waren 21 Vorschläge für den zukünftigen Erweiterungsbau eingegangen. Die Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Ingenieuren standen vor der Aufgabe, einen Neubau mit hohen städtebaulichen, gestalterischen und energetischen Anforderungen zu entwerfen - ein Demonstrationsobjekt für nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben. Gefordert war ein Null-Energie-Gebäude, d.h. am und im Gebäude soll in der Bilanz eines Jahres mindestens so viel Energie, also Wärme, Kälte und Strom erzeugt werden, wie dieses im Betrieb verbraucht. Bei der Stromversorgung setzt der Neubau zu 100% auf modernste Fotovoltaik. In die Süd-, West- und Ostfassade integrierte und auf dem Dach befindliche Fotovoltaikelemente werden den notwendigen Strom bereitstellen. Solarthermiemodule werden in die Photovoltaik integriert. Sie liefern die Wärme, die ein Saisonalwasserspeicher für den Winter erhält. Alle Anlagen werden hocheffizient ausgeführt, dazu gehört u.a. auch eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung. Die Jury bewertete den siegreichen Entwurf als besonders herausragend, weil Architektur und technisch-energetisches Konzept eine schlüssige und intelligente Einheit bilden. Die Eigenständigkeit des zukünftigen Erweiterungsbaus wird durch die amorphe Gebäudeform und insbesondere die Fassadengestaltung erzielt. Die weitere Realisierung des Baus in Dessau-Roßlau wird nun die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, gemeinsam mit dem Umweltbundesamt und dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement einleiten. Mit dem Erweiterungsbau werden zukünftig Räume für rund 100 Arbeitsplätze geschaffen. Daneben wird auch ein zusätzlicher Konferenzbereich entstehen.

Staatliche Unterstützung für regionale Produkte

Nach alledem wird staatliche Werbung für Regionalerzeugnisse vom Welthandelsrecht in vergleichbarem Umfang wie vom Gemeinschaftsrecht gestattet. Lediglich in dreierlei Hinsicht gehen die Rechtsordnungen einen unterschiedlichen Lösungsweg: Erstens bietet das Gemeinschaftsrecht eine breitere Palette an Rechtfertigungsmöglichkeiten als das Welthandelsrecht, weshalb etwa die Veranstaltung von Wochen- und Bauernmärkten oder von Messen und Ausstellungen auf Gemeinschaftsebene einfacher zu rechtfertigen ist als auf Ebene des Welthandelsrechts. Veröffentlicht in Texte | 42/2004.

WMS Bildung und Kultur Eimsbüttel Hamburg

Web Map Service (WMS) zum Thema Bildung und Kultur Eimsbüttel Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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