4 - Erze und Metallabfälle 41 Eisenerz (ausgenommen Schwefelkiesabbrände) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 410 Eisenerze und -konzentrate (ausgenommen Schwefelkiesabbrände) 4101 Eisenerze, Hämatitkonzentrate, Raseneisenerz, -stein A S 5) , 18) 4102 Abfälle und Zwischenerzeugnisse, die bei der Vorbereitung von Erzen für die Metallgewinnung entstanden sind X A S 4) , 5) 45 NE -Metallerze, -abbrände, -abfälle und Schrott Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 451 NE-Metallabfälle, -abbrände, -aschen und -schrott 4511 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Aluminium und Aluminiumlegierungen A, B A S 5) , 15) 4512 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Blei und Bleilegierungen X X S 4513 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Kupfer und Kupferlegierungen (Messing) B A, B S 5) , 15) 4514 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Zink und Zinklegierungen B S 5) 4515 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Zinn und Zinnlegierungen B A S 4) , 5) 4516 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von Vanadium und Vanadiumlegierungen B S 4) , 5) 4517 Abfälle, Aschen, Rückstände, Schlacken und Schrott von NE-Metallen und NE-Metalllegierungen, nicht spezifiziert X X S 4518 Abbrände von NE-Metallerzen X X S 452 Kupfererze und -konzentrate 4520 Kupfererze, -konzentrate X A S 4) , 5) 453 Bauxit, Aluminiumerze und -konzentrate 4530 Bauxit, auch kalziniert, Aluminiumerze, -konzentrate, Korund, Lepidolitherz A 18) 455 Manganerze und -konzentrate 4550 Braunstein, natürlich, Mangancarbonat, natürlich, Mangandioxid, natürlich, Manganerze, -konzentrate A 18) 459 Sonstige NE-Metallerze und -konzentrate 4591 Bleierze, -konzentrate X X S 4592 Chromerze, -konzentrate X X S 4) , 5) 4593 Zinkerze (Galmei), -konzentrate X A 18) 4599 NE-Metallerze, -konzentrate, nicht spezifiziert, z. B. Ilmenit (Titaneisenerz), Kobalterz, Monazit, Nickelerz, Rutil (Titanerz), Zinnerz, Zirkonerz, Zirkonsand X X S 4) 46 Eisen- und Stahlabfälle und -schrott, Schwefelkiesabbrände Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 462 Eisen- und Stahlschrott zur Verhüttung 4621 Abfälle, Späne, Schrott, zur Verhüttung, z. B. von Eisen- und Stahlblechen, Platinen, Formstahl X A 18) 4622 Sonstiger Eisen- und Stahlschrott, zur Verhüttung, z. B. Achsen, Altbleche, Autowracks, Eisen, alt, abgängig, Eisenstücke aus Abwrackarbeiten, Geschosse, Gusseisenbruch, -stücke, Restblöcke, Schienenstücke, Schwellen, Schrott aus nichtrostendem Stahl X A 18) 4623 Eisenpellets, zur Verhüttung X A 18) 463 Eisen- und Stahlschrott, nicht zur Verhüttung 4631 Abfälle, Abfallstücke von Eisen- und Stahlblechen, -platten, Platinen, Formstahl, Abfalleisenspäne, Walztafelabfallenden, sämtlich nicht zur Verhüttung X A 18) 4632 Eisen- und Stahlschrott, nicht zur Verhüttung, z. B. Achsen, Eisenmasse und Stahlmasse, Radreifen, -sätze, Räder, Schienen, Schwellen, Stahlstücke aus Abwrackarbeiten, Wellen aus Stahl X A 18) 465 Eisenschlacken und -aschen zur Verhüttung 4650 Hammerschlag, Walzschlacken, Walzsinter, Eisenschlacken, nicht spezifiziert X X S 466 Hochofenstaub 4660 Flugstaub, Gichtstaub, Hochofenstaub X X S 467 Schwefelkiesabbrände 4670 Eisenpyrit, geröstet, Pyritabbrände, Schwefelkiesabbrände, Schwefelkies, geröstet X X S Bemerkungen: 4) Als Alternative zu "S" ist ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich, sofern nationale Bestimmungen dies nicht verbieten. Ist das Aufspritzen auf die Lagerhaltung auf Grund innerstaatlicher Bestimmungen verboten, muss eine Abfuhr des Waschwassers in eine Einrichtung zur unschädlichen Beseitigung des Abwassers erfolgen. 5) S für wasserlösliche Metallsalze obligatorisch; schließt Aufspritzen auf Lagerhaltung aus. 15) wenn Abfälle und Schrott: A, sonst B 18) Alternativ ist für den Fall, dass auf eine Reinigung in Verbindung mit dem geforderten Entladungsstandard verzichtet werden soll, auch ein Aufspritzen auf Lagerhaltung möglich. Stand: 01. Januar 2018
Die Firma Willi Plum u. Sohn GmbH & Co. KG betreibt auf ihrem Betriebsgelände in 41844 Wegberg, Friedrich-List-Allee 19, eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks. Die Anlage soll im Rahmen des vorliegenden Verfahrens um 2.158 m² Lagerfläche erweitert werden und die Positivliste des Abfallkatalogs um fünf Abfallschlüsselnummern ergänzt werden. Die Anlage ist mit einer Gesamtlagerkapazität bis zu 1499 Tonnen genehmigungspflichtig nach dem BImSchG. Für die Änderung des Schrottlagerplatzes ist ein Antrag auf Genehmigung gem. § 16 BImSchG im vereinfachten Verfahren zu stellen.
Die TSR Recycling GmbH und Co. KG hat am Standort Schrottinsel 2-10 in 47138 Duisburg bei der Stadt Duisburg gem. § 16 BImSchG einen Antrag zur Änderung eines Schrottplatzes (Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen bei Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerkapazität von 1500 Tonnen oder mehr) i.V.m. einer Schredderanlage (Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen metallischen Abfällen in Schredderanlagen mit einer Durchsatzkapazität an Einsatzstoffen von 50 Tonnen oder mehr je Tag) gestellt. Die Gesamtlagerfläche des Schrottplatzes soll von 61.430 m² auf 54.000 m² reduziert werden, bei Beibehaltung der Lagerkapazität von 52.000 Tonnen und einer Durchsatzkapazität von 540.000 t/a. Wird ein Vorhaben geändert, für das bisher keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, so wird gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG für das Änderungsvorhaben eine Vorprüfung durchgeführt, wenn das Vorhaben in Anlage 1 UVPG aufgeführt ist. Das beantragte Vorhaben fällt in Bezug auf die Änderung des Schrottplatzes unter Nummer 8.7.1.1 „Errichtung und Betrieb von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle bei Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerkapazität von 1500 t oder mehr“ der Anlage 1 zum UVPG. Für des beantragte Vorhaben wurde noch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und es ist in Anlage 1 Spalte 2 Nr. 8.7.1.1 zum UVPG mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet. Für das o.g. Vorhaben ist in Bezug auf die Änderung des Schrottplatzes somit eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Prüfwerte sind nicht vorgeschrieben. Die Änderung des Schredders bedarf keiner Vorprüfung.
Die Firma Friedrich Hofmann GmbH Erlangen hat bei der Stadt Erlangen mit Schreiben vom 18. März 2022 eine wesentliche Änderung der Lagermengen von Eisen- und Nichteisenschrotte, einschließlich Autowracks für das Werk I in der Frauenauracher Straße 73 in 91056 Erlangen nach § 16 BImSchG beantragt. Die Änderung besteht aus der Erhöhung der Lagermengen von 150 Tonnen auf 200 Tonnen von Eisen– und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks.
Die Fa. Deneke Autoverwertung GmbH hat einen Antrag gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 19 BIm-SchG zur wesentlichen Änderung der Behandlungsanlage von Altfahrzeugen (Nr. 8.9.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV) gestellt. Die wesentliche Änderung der oben genannten Anlage um-fasst die Erhöhung der Lagerkapazität von Autowracks von 120 t auf 480 t (Nr. 8.12.3.2 (V) der Anlage 1 zur 4. BImSchV).
Die Firma INRO Industrierohstoffe beantragt, künftig an ihrem Standort Hahnenkammstraße 2, 63811 Stockstadt, folgende Anlagen nach dem Anhang 1 der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (4. BImSchV) errichten und betreiben zu dürfen: - Anlage zur sonstigen Behandlung mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen, soweit nicht durch Nummer 8.11.2.3 erfasst, von 10 Tonnen oder mehr je Tag nach Nr. 8.11.2.4 des Anhang 1 der 4. BImSchV; - Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auch soweit es sich um Schlämme handelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle und Anlagen, die durch Nummer 8.14 erfasst werden bei nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr nach Nr. 8.12.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV; - Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerfläche von 1.000 bis weniger als 15.000 Quadratmeter oder einer Gesamtlagerkapazität von 100 bis weniger als 1.500 Tonnen nach Nr. 8.12.3.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV; - Anlage zum Umschlagen von Abfällen mit einer Kapazität von 100 Tonnen oder mehr nicht gefährlichen Abfällen je Tag nach Nr. 8.15.3 des Anhang 1 der 4. BImSchV.
Immissionsschutzrecht; Fa. Mildt Gmbh & Co. KG, Turonstr. 3, 93426 Roding; Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, sowie zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen; Wesentliche Änderung des Betriebes (zeitweiser Betrieb (maximal 10 Kalendertage im Jahr) eines B3 Backenbrechers der Firma KEESTRACK oder eines analogen Gerätes eines anderen Herstellers für die Aufbereitung von Betonbruch bzw. geeigneten Bauschutt zu Schotter (0/45) auf dem Grundstück Fl.Nr. 498/20 Gemarkung Altenkreith
Der Betrieb der Scholz Recycling GmbH basiert im Wesentlichen auf dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Dingolfing vom 27.02.2007. Änderungen wurden durch verschiedene Anzeigen nach § 15 gewürdigt (mobile Schrottschere, Einsatz einer mobilen Containerschere). Durch die Scholz Recycling GmbH erfolgt insbesondere die Aufbereitung und Verwertung metallhaltiger Abfälle der unmittelbar im Norden angrenzenden BMW AG. Aufgrund steigender Verwertungsanforderungen und - ziele bei BMW erhöht sich der zeitlich konzentrierte Verschrottungsbedarf stetig. Um dieser Situation gerecht zu werden und zudem eine höhere Anlagenflexibilität zu erreichen, soll in westlicher Richtung eine Erweiterungsfläche zum Lagern und Umschlagen von trockenen, nicht behafteten Schrotten sowie zum Abstellen von Leercontainern und betriebseigenen LKW errichtet werden. Bei den Schrotten soll es sich insbesondere um Flurfördergestelle der BMW AG handeln, die dort zwischengelagert werden. Zudem soll eine Parkfläche für Fahrzeuge von Mitarbeitern und Besuchern angelegt werden. Das zusätzliche Geländeareal auf Fl.Nr. 3177/7 der Gemarkung Dingolfing umfasst insgesamt 7204 m2, wovon circa 3900 m2 aktuell genutzt werden sollen. Wie bei der Genehmigung 2010 dient die Erweiterungsfläche in erster Linie zum Umschlagen und Abstellen von trockenen, nicht behafteten Schrotten (insbesondere Flurfördergestelle der Fa. BMW – Genehmigungserfordernis nach Nr. 8.12.3.2 V der 4. BImSchV) sowie zum Abstellen von Leercontainern und betriebseigenen LKW (ca. 3300 m2). Darüber hinaus sind 22 PkW- Stellplätze für Mitarbeiter und Besucher an der Nordostseite vorgesehen (ca. 600 m2).
Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg, Am Zweigkanal 17c, einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Geplant ist die Restrukturierung des gesamten Anlagenstandortes mit einer Umschlagsanlage für Eisen- (FE)- und Nichteisenmetalle (NE), sowie einer innovativen Aufbereitungsanalage zur Erzeugung eines neuen Produktes (TSR40). Die geplante Aufbereitungsanlage zur Herstellung des neuen Produktes (TSR40) wird kontinuierlich Werktags von Montag 06:00 bis Samstag 22:00 betrieben. Die Durchsatzleistung des Schredders beträgt ca. 2000 t/d. Die zu verarbeitenden Vormaterialien werden per Schiff, LKW und Bahn angeliefert. Die wesentlichen Inhalte der Änderung sind: -Errichtung einer innovativen Zerkleinerungs- und Separationsstrecke zur Erzeugung eines neuen Produktes (TSR40); - Vergrößerung der Lagerflächen von ca. 37.00 m² auf ca. 70.000 m²; - Erhöhung der Lagermenge von ca. 40.000 t (davon 186 t gefährliche Abfälle) auf 55.000 t nicht gefährliche und 1.200 t gefährliche Abfälle; - Aufnahme zusätzlicher Abfälle; - Erneuerung der Verkehrswege (einschließlich Gleisanlage) und Plätze, darunter die Anpassung von Flächen, auf denen Material gelagert wird, welches besonderen Anforderungen nach wasserhaushaltsrechtlichen Vorschriften genügen muss; - Errichtung eines Büro-/Sozialgebäudes, einschließlich Einstellplätze; - Errichtung eine automatischen Beladevorrichtung für Waggons; - Anpassung der Platzaufteilung innerhalb des Betriebsgeländes; - Instandsetzung der Uferbefestigung; - Sanierung des Altlastenstandortes in Abstimmung mit dem Landesamt für Altlastenfreistellung (LAF); - Entnahme von Wasser Das Betriebsgelände selbst wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten intensiv gewerblich genutzt. Hierzu zählt die langjährige Nutzung als Schrottplatz (seit mindestens 1975). Insbesondere in den Jahren vor 1975 haben sich am Standort Kontaminationen im Boden eingestellt, die teils ihren Ursprung in der Nutzung und teils ihren Ursprung durch Migration von Kontaminationen im Umfeld haben. Mit der Neugestaltung des Standortes werden am Standort Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu wurde ein Sanierungskonzept vorgestellt und mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. Die Ergebnisse führen zu einer Sanierungsplanung, welche vorsieht die Oberfläche des Standortes größtmöglich abzudecken, um Niederschlagseinträge in den Boden zu verhindern. Dies hat zur Folge, dass nahezu die gesamte Fläche des Betriebsgrundstückes oberflächenversiegelt werden muss. Der Versiegelungs-grad des am Standort wird somit von ca. 63 % auf ca. 92 % erhöht werden.
Die Firma Volkswagen Group Services GmbH, Major-Hirst-Str. 11, 38442 Wolfsburg, beantragte am 29.11.2021 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Demontageanlage für Altfahrzeuge durch folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Altfahrzeugen (einschließlich Trockenlegung) mit einer Durchsatzkapazität je Woche von 125 Altfahrzeugen gemäß Nr. 8.9.2 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. • Errichtung und Betrieb einer zugehörigen Nebenanlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 42,5 Tonnen gemäß Nr. 8.12.1.2 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. • Errichtung und Betrieb einer zugehörigen Nebenanlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerkapazität von 180 Tonnen gemäß Nr. 8.12.3.2 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. • Errichtung und Betrieb einer zugehörigen Nebenanlage zur sonstigen Behandlung (hier: Faltanlage für Restkarossen) mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen von 70 Tonnen je Tag gemäß Nr. 8.11.2.4 V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.
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Bund | 93 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 91 |
Text | 3 |
Umweltprüfung | 20 |
unbekannt | 2 |
License | Count |
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