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Untersuchung von Reststoffen aus der Automobilverwertung

Das Projekt "Untersuchung von Reststoffen aus der Automobilverwertung" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Trier - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung, Fachbereich Versorgungstechnik.

Ruecknahmeverpflichtungen als abfallwirtschaftliches Instrument

Das Projekt "Ruecknahmeverpflichtungen als abfallwirtschaftliches Instrument" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Münster, Lehrstuhl für Volkswirtschaftstheorie.Ruecknahmeverpflichtungen finden zunehmend Anwendung in der Abfallwirtschaft. Sie sollen den Zielsetzungen 'Schonung natuerlicher Ressourcen' und 'Umweltvertraegliche Entsorgung von Abfaellen' des 1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrW-/AbfG) dienlich sein, indem die Stoffstroeme der jeweiligen Produkte weitestgehend geschlossen werden. Fragestellungen sind beispielsweise, unter welchen Voraussetzungen Rezyklierungsaktivitaeten gesamtwirtschaftlich wuenschenswert sind, welche Auswirkungen auf das bestehende Entsorgungssystem durch derartige punktuelle Eingriffe zu erwarten sind sowie wie die Anreizstrukturen der Akteure im Hinblick auf Allokationseffizienz beeinflusst werden sollten und koennen. Als Anwendungsbeispiele dienen insbesondere die Produktbereiche 'Personenkraftwagen' und 'Elektrogeraete'.

TSR Deutschland GmbH & Co. KG– Wesentliche Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, ein-schließlich Autowracks sowie die Behandlung von nicht gefährlichen Ab-fällen auf einer Lagerfläche von 33.000 m² mit einer Lagerkapazität von 27.500 t Errichtung und Betrieb einer Paketschrottpresse mit einer Durch-satzkapazität von 10 t/d

Die TSR Deutschland GmbH & Co. KG (TSR) betreibt am Standort Halle Radewell eine Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, sowie zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 27.500 t und Gesamtlagerfläche von 33.000 m². Geplant ist die Errichtung und der Betrieb einer Schrottpaketierpresse mit einem Durchsatz von > 10 t/d. Mit dieser Änderung soll das Leistungsspektrum des Standorts erweitert werden, sodass die wirtschaftliche Absicherung für die Zukunft im Bereich des Metallrecyclings weiter-hin gegeben ist. Die Paketschrottpresse wird ergänzend zu der am Standort betriebenen Schrottschere die Varianz der Verarbeitungskapazität zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen erhöhen. Eine Erhöhung des Durchsatzes der genehmigten Behandlungskapazität für die Gesamtanlage oder eine Erhöhung der genehmigten Lagerkapazität ist damit nicht verbunden. Mit der Errichtung und dem Betrieb einer effizienter und leiser arbeitenden Paketschrottpresse sollen die zu pressenden Mengen von der Schere wegverlagert werden. Die wesentlichen Inhalte der Änderung sind: -bauliche und entwässerungstechnische Erneuerung von ca. 4.500 m² befestigter Lagerflächen im Lagerbereich für Nichteisenschrotte (BE 1 NE-Lager) in Beton- oder Asphaltbauweise; -Errichtung und dauerhafter Betrieb einer Paketschrottpresse des Herstellers ATM mit einem Durchsatz von > 10 t/d im Bereich des NE-Lagers; -bauliche Errichtung einer Lärmschutzwand mit 8 m Höhe sowie von Lagerboxen zur Zwischenlagerung von Schrotten mit 4 m Höhe aus verschieden Baustoffen; -Entwässerung der BE 1 NE-Zwischenlagerflächen über ein Rohrrigiolen-Versickerungssystem unterhalb der Lagerflächen mit vorgeschalteten Abscheidesystemen wie Ölabscheidern und Substratfiltern. Die Paketschrottpresse als Verwendungsanlage WGK 2 erhält einen eigenen Abscheider, die weitere Entwässerung erfolgt ebenfalls über Substratfilter in das Rohrrigiolensystem

Änderungsgenehmigung der Willi Plum u. Sohn GmbH & Co. KG für die Anlage zur Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten in Wegberg

Die Firma Willi Plum u. Sohn GmbH & Co. KG betreibt auf ihrem Betriebsgelände in 41844 Wegberg, Friedrich-List-Allee 19, eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks. Die Anlage soll im Rahmen des vorliegenden Verfahrens um 2.158 m² Lagerfläche erweitert werden und die Positivliste des Abfallkatalogs um fünf Abfallschlüsselnummern ergänzt werden. Die Anlage ist mit einer Gesamtlagerkapazität bis zu 1499 Tonnen genehmigungspflichtig nach dem BImSchG. Für die Änderung des Schrottlagerplatzes ist ein Antrag auf Genehmigung gem. § 16 BImSchG im vereinfachten Verfahren zu stellen.

TSR Recycling GmbH & Co. KG– Wesentliche Änderung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschließl. Autowracks mit einer Gesamtlagerfläche von 15.000 m² oder mehr oder einer Gesamtlagerkapazität von 1.500 t oder mehr (hier: Errichtung einer innovativen Behandlung zur Herstellung eines neuen Produktes mit bis zu 2.200 t/d) am Standort Magdeburg

Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg, Am Zweigkanal 17c, einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Geplant ist die Restrukturierung des gesamten Anlagenstandortes mit einer Umschlagsanlage für Eisen- (FE)- und Nichteisenmetalle (NE), sowie einer innovativen Aufbereitungsanalage zur Erzeugung eines neuen Produktes (TSR40). Die geplante Aufbereitungsanlage zur Herstellung des neuen Produktes (TSR40) wird kontinuierlich Werktags von Montag 06:00 bis Samstag 22:00 betrieben. Die Durchsatzleistung des Schredders beträgt ca. 2000 t/d. Die zu verarbeitenden Vormaterialien werden per Schiff, LKW und Bahn angeliefert. Die wesentlichen Inhalte der Änderung sind: -Errichtung einer innovativen Zerkleinerungs- und Separationsstrecke zur Erzeugung eines neuen Produktes (TSR40); - Vergrößerung der Lagerflächen von ca. 37.00 m² auf ca. 70.000 m²; - Erhöhung der Lagermenge von ca. 40.000 t (davon 186 t gefährliche Abfälle) auf 55.000 t nicht gefährliche und 1.200 t gefährliche Abfälle; - Aufnahme zusätzlicher Abfälle; - Erneuerung der Verkehrswege (einschließlich Gleisanlage) und Plätze, darunter die Anpassung von Flächen, auf denen Material gelagert wird, welches besonderen Anforderungen nach wasserhaushaltsrechtlichen Vorschriften genügen muss; - Errichtung eines Büro-/Sozialgebäudes, einschließlich Einstellplätze; - Errichtung eine automatischen Beladevorrichtung für Waggons; - Anpassung der Platzaufteilung innerhalb des Betriebsgeländes; - Instandsetzung der Uferbefestigung; - Sanierung des Altlastenstandortes in Abstimmung mit dem Landesamt für Altlastenfreistellung (LAF); - Entnahme von Wasser Das Betriebsgelände selbst wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten intensiv gewerblich genutzt. Hierzu zählt die langjährige Nutzung als Schrottplatz (seit mindestens 1975). Insbesondere in den Jahren vor 1975 haben sich am Standort Kontaminationen im Boden eingestellt, die teils ihren Ursprung in der Nutzung und teils ihren Ursprung durch Migration von Kontaminationen im Umfeld haben. Mit der Neugestaltung des Standortes werden am Standort Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu wurde ein Sanierungskonzept vorgestellt und mit den zuständigen Ämtern abgestimmt. Die Ergebnisse führen zu einer Sanierungsplanung, welche vorsieht die Oberfläche des Standortes größtmöglich abzudecken, um Niederschlagseinträge in den Boden zu verhindern. Dies hat zur Folge, dass nahezu die gesamte Fläche des Betriebsgrundstückes oberflächenversiegelt werden muss. Der Versiegelungs-grad des am Standort wird somit von ca. 63 % auf ca. 92 % erhöht werden.

Innovationslabor für Batterie-Logistik in der E-Mobilität, Teilprojekt: Lagerung, Außerbetrieblicher Transport, SCM

Das Projekt "Innovationslabor für Batterie-Logistik in der E-Mobilität, Teilprojekt: Lagerung, Außerbetrieblicher Transport, SCM" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rhenus Automotive SE.

Innovationslabor für Batterie-Logistik in der E-Mobilität, Teilprojekt: Studien im Bereich der Kreislaufwirtschaft Automotiv und ML-basiertes Dienstleistungsportfolio für die Lagerlogistik von Batterien für die E-Mobilität

Das Projekt "Innovationslabor für Batterie-Logistik in der E-Mobilität, Teilprojekt: Studien im Bereich der Kreislaufwirtschaft Automotiv und ML-basiertes Dienstleistungsportfolio für die Lagerlogistik von Batterien für die E-Mobilität" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Leipzig, Institut für Wirtschaftsinformatik.

Innovationslabor für Batterie-Logistik in der E-Mobilität, Teilprojekt: Konzeptionelle und technologische Entwicklungen für die Batterie-Logistik in der E-Mobilität

Das Projekt "Innovationslabor für Batterie-Logistik in der E-Mobilität, Teilprojekt: Konzeptionelle und technologische Entwicklungen für die Batterie-Logistik in der E-Mobilität" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik.

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Eisen- und Nichteisenschrotten (Bitterfelder Metallrecycling GmbH)

Die Bitterfelder Metallrecycling GmbH (BMR) plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschließlich Autowracks, sowie eine Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen am Standort „An den Rohrwerken 16“ in 06749 Bitterfeld. Am Standort ist die Beanspruchung einer Fläche von ca. 10.000 m² vorgesehen. Das genutzte Gelände liegt im Gewerbegebiet innerhalb des „Gewerbepark Bitterfeld“. Das Betriebsgelände ist aufgrund der vorherigen industriellen Nutzung bereits erschlossen und weist teilversiegelte, sowie verdichtete Flächen auf. Somit sind bauliche Änderungen lediglich im geringen Umfang zur Errichtung der Anlage notwendig. Für den Betrieb der Anlage, werden auf dem Gelände ein mobiler Büro- und Sozialtrakt, die Wiegeeinrichtung und Lager für die verschiedenen angelieferten und zur Ablieferung verarbeiteten Stoffe, Containerstellflächen, sowie die Arbeitsflächen für die Bearbeitung und Trennung der Schrottfraktionen und die Zwischenlager für potentiell anfallenden gefährliche Stoffe neu eingerichtet. Im Betrieb werden Mischschrotte unterschiedlicher Zusammensetzung und trockengelegte Autowracks mit LKW in Containern angeliefert, auf anhaftende oder enthaltende Schadstoffe überprüft, diese ggf. entfernt und den Lagerflächen zugeführt. Die Mischschrotte werden manuell mittels Bagger und Greifer sortenrein fraktioniert. Größere Schrottteile werden separiert und mit Schneidbrennern, Handsägen und Trennschleifern zerkleinert und in die einzelnen Metallfraktionen sortiert. Großdimensionierte lärmintensive Verarbeitungsmaschinen wie Schredder, Scheren und Pressen kommen hierbei nicht zum Einsatz. Die bei der Handhabung des Schrotts anfallenden gefährlichen Stoffe werden abgetrennt und Entsorgung zwischengelagert. Die in Containern getrennten Schrottfraktionen werden abschließend mit LKW abtransportiert und entsprechend den jeweiligen Abnehmern, Gießereibetrieben und sonstigen weiterverarbeitenden Unternehmen übergeben.

Autoverwertung Birkenfeld

Bekanntmachung der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG) Die Firma Autoverwertung Birkenfeld, Am Bahnhof 2, 32694 Dörentrup, beantragt die wesentliche Ände-rung und den geänderten Betrieb einer Anlage zur Behandlung von Altfahrzeugen und zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschl. Autowracks durch die Erhöhung der Durchsatzmen-gen zur Behandlung, die Anpassung der Lagerfächen sowie die Errichtung einer Betonfläche zur Lagerung trockengelegter Autos am Standort Am Bahnhof 2, 32694 Dörentrup, Gemarkung Hillentrup, Flur 8, Flur-stücke 5, 294, 460. Das beantragte Vorhaben unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-vorbehalt nach § 16 des BImSchG i. V. mit den Nrn. 8.9.2 V und 8.12.3.2 V des Anhangs zu § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV). Die Anlage ist in der Liste der UVP-pflichtigen Vorhaben (Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG, Nr. 8.7.1.2 Spalte 2) als Vorhaben genannt, für das eine stand-ortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 UVPG auf das Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung hin durchzuführen ist. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Trä-ger öffentlicher Belange wurde festgestellt und entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, so dass gem. § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 S. 2-6 keine UVP-Pflicht besteht. Die Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Hier war insbesondere die Lage des Vorhabens in der Nähe des FFH-Gebiet „DE-3919-302 Begatal“ zu be-achten. Im Ergebnis war keine Betroffenheit der fraglichen Schutzgebiete festzustellen. Nach den behördlich geprüften fachgutachterlichen Unterlagen sind erhebliche nachteilige Umweltauswir-kungen, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären, nicht zu erwarten. Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 S. 1ff UVPG der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

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