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Nationalpark Zone (NLP)

Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein – unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.

Geplanter Offshore-Windpark “Triton” südlich der Küste von Skåne in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

ID: 1263 Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten Offshore-Windparks “Triton” Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Triton“ liegt in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee etwa 30 Kilometer südlich von Ystad, Schweden und grenzt an ein Natura-2000-Gebiet. Die Entfernung des geplanten Windparks zu Bornholm beträgt ca. 37 km und zur deutschen Insel Rügen ca. 47 km, die Entfernung zum deutschen Festland ca. 80 km. Die Entfernung des Windparks nach Polen beträgt etwa 130 km. Der Windpark wird eine installierte Leistung von etwa 1800 MW haben und je nach Größe der Turbinen etwa 68-129 Windturbinen beherbergen. Die Windturbinen werden auf Fundamenten verankert, und eine oder mehrere Verbindungen mit Exportkabeln werden den erzeugten Strom von den einzelnen Offshore-Umspannwerken zu einem Anschlusspunkt an Land leiten. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 03.11.2021 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. OX2 OX2 AB Lilla Nygatan Box 2299 103 17 Stockholm Schweden Homepage: http://www.ox2.com Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                          09:00–16:00 Uhr Freitag 0 9:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 19.11.2021 Enddatum der Auslegung 07.12.2021 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bibliothek - Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag          0 8:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr Dienstag                                                        geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 19.11.2021 Enddatum der Auslegung 07.12.2021 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.12.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.11.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben

"Zukunftsplan Wasser": Jetzt beginnt die Umsetzung

Nach einem Jahr unter Mitwirkung des Landesamtes für Umwelt und mit umfangreicher Beteiligung der maßgeblichen Stakeholder liegt der “Zukunftsplan Wasser” jetzt vor. Im Bürgerhaus Mainz-Finthen läutete Klimaschutzministerin Katrin Eder am 31. Oktober in einer Veranstaltung mit zahlreichen Fachvorträgen offiziell die Phase der Umsetzung ein. „Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1, Wirtschaftsgut, Transportmedium, Energiequelle, Betriebsmittel für Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft sowie Erholungs- und Freizeitort und Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Der Klimawandel stellt die Wasserwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Sie muss nicht nur die Trinkwasserversorgung sichern, sondern auch für Mensch und Umwelt die Vorsorge vor Extremereignissen wie Dürre oder Starkregen treffen. Daher hat das Klimaschutzministerium zusammen mit dem Landesamt für Umwelt (LfU) ein Jahr lang gemeinsam mit allen maßgeblichen Stakeholdern der Wasserwirtschaft, Wassernutzern und anderen Interessensgruppen für Rheinland-Pfalz den „Zukunftsplan Wasser“ entwickelt, der nun in die Umsetzung geht“, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder Mittwoch in Mainz. Im Beteiligungsverfahren wurden über 2.500 Kommentare aus 61 Stellungnahmen, zahlreiche Fachgespräche mit Expertinnen und Experten sowie Diskussionen in Rahmen von Workshops und Arbeitssitzungen ausgewertet und sind in die Fortschreibung des Zukunftsplans mit eingeflossen. Mit dem „Zukunftsplan Wasser“ werden unter anderem Managementstrategien für drohende Wasserknappheit, Maßnahmen für klimaresiliente Gewässer sowie der Schutz einer energieeffizient und leistungsfähig aufgestellten Wasserwirtschaft als Teil der kritischen Infrastruktur verfolgt. Zwölf Handlungsschwerpunkte Zum Erreichen der Ziele definiert der Plan zwölf Handlungsschwerpunkte. So sollen unter anderem der Wasserrückhalt in der Fläche gestärkt, Gewässer und Auen renaturiert werden sowie Wassernutzungen und Wasserverteilung nachhaltig gesteuert und bewirtschaftet werden. Aber auch das Bewusstsein für die Ressource Wasser soll größer sein. Dafür sind insgesamt 144 Maßnahmen den zwölf Handlungsschwerpunkten zugeordnet und ihre Wirkung auf die zentralen Ziele bewertet und schließlich priorisiert worden. Von den 144 Maßnahmen befinden sich bereits 81 in der Umsetzung beziehungsweise sind Daueraufgaben. 63 weitere Maßnahmen sind geplant, von denen 36 kurzfristig (bis 2027), 23 mittelfristig (zwischen 2027 und 2030) und vier langfristig (nach 2030) angegangen werden sollen. Der Zeithorizont des Zukunftsplans reicht dabei über die nächsten zehn Jahre hinaus. Ein Beispiel für eine konkrete Maßnahme, die zeitnah angegangen wird, ist die Bereitstellung eines digitalen Hochwasser- und Starkregenrisikochecks. So sollen zukünftig alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Rheinland-Pfalz einen digitalen Hochwasserpass erstellen lassen können. Dieser enthält dann basierend auf unseren neuen landesweiten Sturzflut- und Hochwassergefahrenkarten auch konkrete Maßnahmenvorschläge, die den Hochwasser- und Starkregenschutz des Gebäudes verbessern können. Damit soll auch das Risikobewusstsein der rheinland-pfälzischen Bevölkerung weiter gestärkt werden. Eine weitere Maßnahme wird eine vom Land finanzierte Beratungsstelle Abwasser an der RPTU Kaiserslautern Landau sein, die ausgewählte Kommunen und deren Planer bei der Einrichtung von 4. Reinigungsstufen auf Kläranlagen ab Dezember 2024 unterstützt, um den Eintrag von Spurenstoffen in die Gewässer zu reduzieren. Weitere beispielhafte Maßnahmen sind: die Ausstattung von Grundwassermessstellen mit Datenfernübertragung zur Überwachung der Grundwassermenge; der Pakt „Resiliente Wasserversorgung“ sowie die Erarbeitung eines Wasserversorgungsplans Landwirtschaft. Klimawandel sorgt für Extremereignisse „Wir stehen mit fortschreitendem Klimawandel in einem Spannungsfeld zwischen extremen Ereignissen durch zu viel und durch zu wenig Wasser. Und die Schere geht immer weiter auseinander. Das scheinbar Normalste der Welt gerät aus dem Gleichgewicht“, erklärte Eder mit Blick auf die Zukunftsszenarien. Neueste Modellrechnungen für Rheinland-Pfalz zeigen, dass in der Zukunft mit höheren Hochwasserabflüssen gerechnet werden muss. Bis zum Jahr 2100 liegt die Zunahme teilweise über 40 Prozent. Gleichzeitig zeigen die Modelle, dass die Niedrigwasserabflüsse deutlich abnehmen und Niedrigwasserphasen sich verschärfen. Bis zum Ende des Jahrhunderts sind Abnahmen von bis zu -60 Prozent in Teilen von Rheinland-Pfalz nicht ausgeschlossen. „Die Extreme werden zur neuen Normalität“, führte Eder aus. „Die Zeit zu handeln, um den Klimawandel einzudämmen und uns an die Folgen anzupassen, ist jetzt. Tun wir das nicht, werden die Folgen des Klimawandels mit jedem Jahrzehnt gravierender und wir sehen uns mit enormen Folgekosten konfrontiert. Mit dem Zukunftsplan Waser stellen wir uns als Landesregierung dieser dringenden gesamtgesellschaftlichen Aufgabe“, schloss die rheinland-pfälzische Umweltministerin. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 30.10.2024

Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2019 für den Landkreis Wesermarsch

Der Landkreis Wesermarsch hat als Träger der Regionalplanung für das Kreisgebiet ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) nach ROG und NROG aufzustellen. Mit dem Kreistagsbeschluss vom 24.06.2013 sowie der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 29.11.2013 wurde die Neuaufstellung des RROPs eingeleitet. In den Jahren 2013-2017 wurden verschiedene Fachkonzepte teilweise unter Beteiligung der Kreispolitik, Fachämtern, Trägern öffentlicher Belangen sowie der Öffentlichkeit erstellt. Darunter fallen beispielsweise der landwirtschaftliche Fachbeitrag von 2017, der die Belange der Landwirtschaft gegenüber der Raumordnung aufzeigt oder aber der Landschaftsrahmenplan von 2016, dessen fachgutachterlichen Aussagen nach Abwägung in einen ersten Entwurf des RROPs eingeflossen sind. Im Jahr 2018 fand ein ersten vollumfängliches Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2-3 NROG im Zeitraum vom 23.04.2018 bis zum 02.07.2018 statt. Nach fachlicher Bewertung der eingegangen Stellungnahmen wurde der Entwurf angepasst, so dass ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig wurde. Dieses zweite vollumfängliche Beteiligungsverfahren fand im Zeitraum 27.03.2019 bis zum 13.05.2019 statt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 NROG ist mit den Trägern öffentlicher Belange über die fristgerecht eingegangen Stellungnahmen eine Erörterung durchzuführen. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 kann zum Erörterungstermin die Öffentlichkeit ebenfalls eingeladen werden. Am 26./27.06.2019 fand daher ein öffentlicher Erörterungstermin statt. Am 16.12.2019 wurde das neue RROP durch den Kreistag als Satzung beschlossen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 29.05.2020 erfolgte die Rechtskraft des neuen RROP. Das Raumordnungsprogramm ist über den Metroplplaner einsehbar und steht im INSPIRE Datenmodell PLU / Planned Land Use / Geplante Bodennutzung per Dienst bereit.

Bebauungspläne Stadt Walsrode

Die Stadt Walsrode ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Beim Bebauungsplan handelt es sich um das Instrument, bei dem der Bürger von der Stadtplanung am unmittelbarsten berührt wird.Als wichtigstes Element unterliegt er strengen gesetzlichen Normen des Baugesetzbuches (BauGB), die sowohl Inhalte als auch Verfahren regeln. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Art der Bebauung für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Er trifft Aussagen über Nutzungsart, welche Geschossigkeit, welche Bebauungsdichte und welches Überbauungsmaß bei einzelnen Grundstücken möglich ist. Darüber hinaus kann durch Baulinien und Baugrenzen die Bebauungsform festgelegt werden. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Stadtrat beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Der Bebauungsplan ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. Aufgrund seiner Rechtsverbindlichkeit ist das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen strikt geregelt. Das Verfahren setzt sich in der Regel aus drei wesentlichen Elementen zusammen: - frühzeitige Bürgerbeteiligung - Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Öffentliche Auslegung Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass sowohl die Interessen des einzelnen Bürgers als auch die Belange der Gesamtheit der Bevölkerung in diesem rechtsverbindlichen Instrument Berücksichtigung finden.

Digitales Partizipationssystem (DIPAS) Bremen

DIPAS ist ein Online-Tool zur Bürgerbeteiligung. Mit DIPAS können Bürgerinnen und Bürger von zu Hause aus, mobil oder in Veranstaltungen digitale Karten, Luftbilder, Pläne, 3D Modelle und Geodaten abrufen und ein genau lokalisiertes Feedback zu Planungsvorhaben geben. DIPAS besteht aus einer Online- und einer Onsite-Komponente sowie einer Übersichtskomponente: dem DIPAS Navigator.

Durchfuehrung der Umwelttage im Rahmen der Baltic Week Schleswig 1995

Das Projekt "Durchfuehrung der Umwelttage im Rahmen der Baltic Week Schleswig 1995" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Schulverwaltungsamt Kreis Schleswig-Flensburg.

Aufbau einer Kontaktboerse Umweltbildung bei der ANU

Das Projekt "Aufbau einer Kontaktboerse Umweltbildung bei der ANU" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung, Landesverband Hamburg (ANU) e.V..

'Denk-mal auch an die Natur.' - Durchfuehrung einer nachhaltigen Dialogkampagne zu Themenbereich 'Denkmalschutz/Natur- und Umweltschutz'

Das Projekt "'Denk-mal auch an die Natur.' - Durchfuehrung einer nachhaltigen Dialogkampagne zu Themenbereich 'Denkmalschutz/Natur- und Umweltschutz'" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: EUREGIO Natur.

Bundesweiter Umwelttag der Kinder

Das Projekt "Bundesweiter Umwelttag der Kinder" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, BUNDjugend.

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