Das Vorhaben besteht aus drei an der FernUniversität in Hagen angesiedelten Teilprojekten, die jeweils sowohl eigenständig als auch gemeinsam forschen. Es ist das Ziel des skizzierten Gesamtvorhabens, die (insbesondere prozeduralen, rechtlichen und gesellschaftlichen) Bedingungen zu identifizieren, unter denen Klagen und Bürgerbegehren gegen Windkraftprojekte an Land zu einem Hemmnis für den Windenergieausbau werden. Beide Verfahren sind für den stockenden Windkraftausbau zentral und überdies so beschaffen, dass mit Hilfe der beteiligten Disziplinen, aus psychologischer und politik- sowie rechtswissenschaftlicher Perspektive, relevante Erkenntnisse gewonnen werden können, um die Hemmnisse zu reduzieren und den Ausbau zu beschleunigen. Diese Erkenntnisse sollen insbesondere den Projektierer:innen von Windenenergieanlagen helfen, Risiken, die in den Planungs- und Genehmigungsverfahren liegen, zu erkennen, rechtzeitig in ihre Windenergie-Projektplanung mit einzubeziehen und sie so signifikant zu reduzieren. Die Erkenntnisse unseres Vorhabens, unter welchen Bedingungen es zu Bürgerbegehren und Klagen kommt (bei erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern) und unter welchen Bedingungen diese erfolgreich sind, werden es den Projektierer:innen erlauben, potentielle Konflikte bereits bei der Planung von Windparks zu berücksichtigen und erstens Strategien zu entwickeln, um mangelnde Akzeptanz 'einzufangen', bevor konfrontative formale Verfahren ergriffen werden. Sind Verfahren einmal ergriffen, Bürgerbegehren eingeleitet oder Klagen erhoben, so können die Projektergebnisse - zweitens - auch Hinweise dazu geben, wie von Seiten der Projektierenden solche Verfahren erfolgreich bestritten werden können. Durch das Ansetzen bei den Projektierer:innen nutzt das Projekt entlang der Wertschöpfungskette auch den Anlagenherstellern und den zuliefernden Unternehmen sowie auch den Dienstleister:innen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Interesse habe ich die Entwicklungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen verfolgt, insbesondere im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag verankerten Pläne zur Errichtung eines neuen Nationalparks. Vor diesem Hintergrund möchte ich einige Fragen an Sie richten. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist der Bürgerentscheid zum Nationalpark Egge gescheitert. Vor diesem Hintergrund interessiert mich, wie das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen nun plant, den im Koalitionsvertrag verankerten Nationalpark umzusetzen. Des Weiteren stellt sich die Frage, wie das Land Nordrhein-Westfalen ohne einen zweiten Nationalpark gedenkt, die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 zu erfüllen. Diese Strategie sieht vor, dass 10% der Landesfläche in Deutschland als strenge Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine detaillierte Auskunft über die geplanten Maßnahmen und Strategien zur Umsetzung dieser wichtigen Umweltziele geben könnten. Es wäre hilfreich zu erfahren, welche alternativen Ansätze in Erwägung gezogen werden, um sowohl die nationalen als auch die EU-weiten Biodiversitätsziele zu erreichen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Mühe. Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Landesverwaltungsamt LSA und der Landeshauptstadt Magdeburg, bei dem es um das Bürgerbegehren "Stromwende Magdeburg" geht.
1. Sämtliche Gutachten, Studien, Gesundheitsuntersuchungen, Umweltuntersuchungen, Erdbebenuntersuchungen etc., die dem LBEG im Zusammenhang mit der konventionellen Erdgasförderung vorliegen 2. Sämtliche Informationen und Zusammenstellungen über Bürgerbegehren, Unterschriftensammlungen, die dem LBEG im Zusammenhang mit der konventionellen Erdgasförderung vorliegen 3. Sämtlichen Informationen, Zusammenstellungen, Protokolle und Analysen des LBEG zu den Auswirkungen von konventioneller Erdgasförderung auf a) die Akzeptanz in der Bevölkerung, b) gesundheitliche Risiken, c) Risiken für Erdbeben, d) Risiken für Gebäude, e) Risiken für Straßen, f) übrige Umweltrisiken 4. Sämtliche Rechtsgutachten und rechtliche Stellungnahmen (auch von der Rechtsabteilung des LBEG bzw. von anderen Ministerien oder deren Rechtsabteilungen, die für oder im Auftrag des LBEG erfolgt sind), die dem LBEG im Zusammenhang mit der konventionellen Erdgasförderungen vorliegen (zB Erteilung und Widerruf von Erlaubnissen und Bewilligungen, rechtlicher Rahmen des Verfahrens nach BBerG, Möglichkeiten der Beschränkung konventioneller Erdgasförderungen, rechtliche Anforderungen an den Betrieb der Anlage, den Betreiber der Anlage sowie die Gewährung von Erlaubnissen oder Bewilligungen einschließlich der Frage, ob eine UVP durchzuführen ist oder ob der Rechtsrahmen verändert werden kann / sollte)
Am 17. Juni 2012 wählten die Münchner die 3. Startbahn beim Bürgerentscheid ab. Bei einer Wahlbeteiligung von 32,8 Prozent votierte eine Mehrheit von 54,3 Prozent gegen den Flughafenausbau.
In einem Bürgerentscheid haben die Bewohner der Nordseeinsel Helgoland am 26. Juni 2011 gegen eine Inselvergrößerung gestimmt. Mit deutlicher Mehrheit lehnten sie es ab, die einen Quadratkilometer große Hauptinsel mit der 0,7 Quadratkilometer großen Badedüne durch Sandaufspülungen zu verbinden. Nach dem vorläufigen Ergebnis votierten 54,7 Prozent der Insulaner gegen eine Landverbindung von der Hauptinsel zur Düne. 45,3 Prozent stimmten für ein solches Vorhaben. Die Beteiligung lag bei 81,4 Prozent. Die Gegner einer Vergrößerung fürchteten den Verlust des unverwechselbaren Charmes der Insel und die Abhängigkeit von Investoren. Auch Umweltverbände sahen die Pläne kritisch. Eine Aufspülung beeinträchtige die Natur, waren sich Sprecher von BUND und NABU einig. Unter anderem sei die Düne die Kinderstube von Seehunden und Kegelrobben, die dort ihren Nachwuchs aufziehen würden.
In der ersten europäischen Bürgerinitiative in der Geschichte der EU sprechen sich eine Million Menschen für eine gentechnikfreie Landwirtschaft aus. Vertreter von Greenpeace und Avaaz überreichten die gesammelten Unterschriften am neunten Dezember 2010 an den EU-Gesundheitsminister John Dalli. Mit der Petition fordern die EU-Bürger ein Moratorium für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen und eine unabhängige EU-Institution für deren Risiko-Bewertung. Einwohner aus allen 27 EU-Ländern haben sich an der Aktion beteiligt.
Weitere Beispielmaßnahmen INFORMATION Internetportal Fachausstellungen Bürgerjournalismus Infobroschüren / Flyer etc. KONSULTATION Einwohnerfragestunden Befragungen / Meinungsbild Bürgerforen Bürgerbeauftragte Ansprechpartner und Kontakt Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Hannover-Hildesheim An der Scharlake 39, 31135 Hildesheim Telefon: 05121/509-0 (Zentrale) E-Mail: corinna.forberg@nlwkn-hi.niedersachsen.de markus.anhalt@nlwkn-hi.niedersachsen.de Internet: www.nlwkn.niedersachsen.de Die umfassende Broschüre zum Thema „Hochwasserrisiken bewältigen – Information und Beteiligung der Öffentlichkeit“ mit Beschreibungen der Maßnahmen ist beim NLWKN unter der E-Mail Adresse: corinna.forberg@nlwkn-hi.niedersachsen.de oder markus.anhalt@nlwkn-hi.niedersachsen.de erhält- lich und steht zum Download unter www.nlwkn.niedersachsen.de zur Verfügung. etc. MITBESTIMMUNG DER BÜRGER Der Maßnahmenkatalog ist innerhalb des KLIFWA- Vorhabens entstanden – ein Projekt aus dem Verbund- projekt „Klimafolgenforschung in Niedersachsen (KLIFF)“ gefördert vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Arbeitsgruppen / Arbeitskreise Bürgerbegehren (Volksbegehren) Hochwasser-Abwehr-Übungen www.iww.uni-hannover.de/KLIFWA www.kliff-niedersachsen.de Interessensvertretungen durch Bürgerinitiative etc. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz klimaneutral natureOffice.com | DE-275-672478 gedruckt Stand: August 2013 Foto- u. Abbildungsnachweis: NLWKN Hochwasserrisiken bewältigen Bürger sensibilisieren und Akzeptanz schaffen Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Bevölkerung in Ihrer Kommune Hochwasserrisiken bewältigen – Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Für erfolgreiche Hochwasserschutzmaßnahmen sind alle Akteure gefragt: Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger. Sie sind in das Geschehen einzubinden. Ziel muss es sein, die Öffentlichkeit gegenüber Hochwasserrisiken zu sensibilisieren. Die Zuständigkeit hierfür liegt im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge bei den Kommunen (vgl. § 2 Abs. 2 NKomVG). Unterstützend steht der NLWKN den Kommunen zur Seite und zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie die Bevölkerung über Hochwasserschutzprojekte aufgeklärt und aktiv an der Umsetzung beteiligt werden kann (siehe Abbildung 1). Beschreibungen und Hinweise zu den Maßnahmen sollen den Akteuren die Auswahl einer geeigneten Methode er- leichtern. Hierzu hat der NLWKN im Rahmen des Projektes KLFWA einen Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der Kommunen erstellt (Bezug siehe Kontakt). Information und Beteiligung - Vorteile für Ihre Kommune - Hierbei ist abzuwägen welche Maßnahme für die jeweilige Kom- mune bzw. das betroffene Risikogebiet geeignet ist und inwie- weit die Bevölkerung bereits sensibilisiert oder eingebunden wurde. Generell basieren die Maßnahmen auf 3 Säulen: 1. INFORMATION Intensität der Beteiligung der Bevölkerung ► Bereitstellung von Informationen (über ein Vorhaben und seine Auswirkungen) für die breite Öffentlichkeit zu einem bestimmten Thema MITBESTIMMUNG INFORMATION Bsp. Maßnahmen: KONSULTATIONBsp. Maßnahmen: Bsp. Maßnahmen:Bürgerforen (Diskussions-) Internetplattform Presse Radio Informationsstelle Hochwasser- MarkenMediation Öffentliche AuslegungAnhörung/ Erörterung Sensibilisierung Runde Tische Workshops ► Dient vor allen Dingen der Schaffung von Bewusst- sein (Sensibilisierung) zu einem Thema, Problem oder Konflikt etc. 2. KONSULTATION ► Transparenz schaffen ► Akzeptanz stärken ► Beschleunigung der Umsetzung ► Interessenslagen erkennen und transparent gestalten ► Konflikte lösen ► Baut auf den Informationsprozessen auf ► Betroffene können in diesem Prozess Rückmeldung zu Vorschlägen, Plänen und Entscheidungen geben, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden ► Vertrauen schaffen ► Kooperative Zusammenarbeit fördern Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid Partizipation Abb.1: Informations- und Beteiligungsmethoden in Abhängig- keit der Intensität der Beteiligung; (blaue Schrift = formale, gesetzlich vorgeschriebene Methode) 3. MITBESTIMMUNG ► Beteiligungsverfahren, die eine aktive Teilnahme und das persönliche Einbringen erfordert ► Dabei besteht die Möglichkeit der Mitbestimmung bei der Entwicklung und Ausführung eines Vorhabens ► Behördenimage verbessern ► Vernetzung stärken/schaffen
Bauleitplanung der Stadt Achim | Stadt Achim Stadt Achim Achim, die Stadt Aktuelles Aktuelle Meldungen Bürgerbeteiligungen Baustellen & Umleitungen Jobs Vergaben & Ausschreibungen Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Achim Amtsblatt des Landkreises Verden Stadtmagazin "Achim geht immer" Achim in den Medien Soziale Medien WhatsApp-Kanal der Stadt Achim Die Stadt Achim bei Facebook DorfFunk-App für Achim Youtube Presse Tourismus Tourist-Info am Rathaus Unterkünfte Gastronomie Sehenswertes Sehenswürdigkeiten QR-Code-Tour durch Achims Innenstadt Führungen Stadt- und Themenführungen Audiotour durch Achim Radtouren & Wanderungen Weser-Schifffahrt Shop Publikationen Achimer Innenstadt Herzlich willkommen! 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Raum für Jugend Jugendplatz "Wavepark" Spielplätze in Achim Ferienspaß in Achim Kinderwunschbaum Geflüchtete & Migration Zuwanderung & Teilhabe Bürgerzentrum (BÜZ) INTEGREAT-App für den Landkreis Verden Interkultureller Kalender Ehrenamt Freiwilligenagentur Achim Repair-Café Achim Offener Frühstückstreff Achimer Ehrenpreis Ehrenamtskarte Senioren & Behinderte Hilfe bei der Rentenantragstellung Freizeit & Kultur Veranstaltungen, Feste & Märkte Veranstaltungskalender Werbung für Ihre Veranstaltung Großveranstaltungen in der Innenstadt Märkte Achimer Wochenmarkt Achimer Weihnachtsmarkt Kultur KASCH Kommunales Kino GartenKultur-Musikfestival Kunstschule Kreismusikschule in Achim Kreisvolkshochschule in Achim Dröönländ Emil Kritzky Sport Sportportal Sportbox Schwimmbäder Stadtbibliothek Achim Medienverlängerung E-Medien Aktuelles aus der Stadtbibliothek Über uns Förderverein Vereine Neuen Verein eintragen Bauen & Mobilität Stadtentwicklung Achimer Innenstadt Stadtsanierung Energetische Quartierssanierung Nördliche Innenstadt Magdeburger Viertel Barrierefreies Infoterminal im Baubereich Stadteigene Gebäude und Grundstücke Demografie und Bevölkerungsentwicklung Bauen in Achim Bauleitplanung Überarbeitung alter Bebauungspläne Glossar: Bauberatung Schottergärten & Gartengestaltung Wohnen Wohnraumversorgungskonzept Wohnraumbeschaffungsprogramm Wohnungsmarkt Wohnungsbau-Vorhabenträger Abfallentsorgung & Sperrmüll Entwässerung Verkehr & Mobilität Bahnprojekt betrifft auch Achim Mobilitätsregion AZWEIO Europäische Mobilitätswoche Lärmaktionsplan Kfz-Verkehr Car-Sharing Parken Parkplätze in der Innenstadt Mobilitätsstation am Bahnhof Mitfahrerparkplätze Radfahren Fahrradabstellanlagen Weserradweg und mehr Premiumradroute 1 Stadtradeln ÖPNV Zug & Bus BürgerBus Bauhof Der städtische Bauhof Friedhöfe Klimaschutz & Naturschutz Klimaschutz und Klimaschutzmanagement Klimaschutz Klimaschutzmanagement Ihre Idee für den Klimaschutz in Achim Umwelt- und Naturschutz Förderung der biologischen Vielfalt Förderung des Vogelschutzes Förderung des Insektenschutzes Winterquartier Baumschutz Schottergärten & Gartengestaltung Umgang mit Saatkrähen Landschaftswart Achim Altlastenfund in Uphusen Energie und Energieberatungen Energieberatungen Wärmebildkamera zum Ausleihen Kommunale Wärmeplanung Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Achim Weser-Wasser-Wärme Wirtschaft & Finanzen Wirtschaftsförderung Attraktiver Standort Freie Gewerbeimmobilien Städtische Wirtschaftsförderung Existenzgründung EVG Achim GmbH Unternehmerpersönlichkeit des Jahres Verbrauchermesse Achimer Fachausstellung (AFA) Gewerbegebiete Gewerbegebietsübersicht Projekt Achim-West Branchenbuch Achim24.de - 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Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und hieraus abgeleitete Bebauungspläne. Diese legen verschiedene Nutzungsarten wie z.B. Wohnbau-, Gewerbe- oder Grünflächen bzw. -gebiete und Straßenflächen fest, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern. Dabei sollen sie den jeweils aktuellen sowie zukünftigen Anforderungen der Bürger an ihre Umgebung in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht werden. Der Flächennutzungsplan (F-Plan) legt die allgemeine Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet Achim fest. Er dokumentiert die planerische Zielvorstellung und entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit. Die Bebauungspläne (B-Pläne) stellen detailliert für einen jeweils abgegrenzten Bereich des Stadtgebietes Achim die baulichen und anderweitigen Nutzungsmöglichkeiten der betreffenden Flächen dar. Es können die Zulässigkeit von Bodennutzungen (z.B. Wohnbaugebiete, Straßenflächen, Grünflächen, Ausgleichsflächen, Gemeinbedarf usw.) und deren Ausgestaltung (wie überbaubare Fläche, Anzahl der Vollgeschosse, Anpflanzung von Grünbestandteilen, Anlagen zur äußeren Erschließung der Grundstücke usw.) festgesetzt werden. B-Pläne besitzen den Status einer Satzung und sind für jedermann rechtsverbindlich. Einbeziehungssatzungen können von der Stadt Achim aufgestellt werden, um ein Gebiet ohne Bebauungsplan (unbeplanter Innenbereich) verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben auf diese Weise zu steuern, ohne die Komplexität eines Bebauungsplanes zu erreichen. In der Auflistung der Bauleitpläne im Verfahren können alle Planungen, die sich aktuell im Verfahrensschritt der Beteiligung befinden, eingesehen werden. Bauleitplanauskunft im Geoportal In der Bauleitplanauskunft im Geoportal der Stadt Achim sind die rechtskräftigen und im Verfahren befindlichen Pläne über eine Karte ersichtlich. Ebenso können Pläne anhand der Nummern oder Namen gesucht werden. Durch Auswahl eines Planes können weitere Details und die hinterlegten Planunterlagen angezeigt werden. Wichtig: Die Bauleitplanauskunft ersetzt keine Beratung in baurechtlichen Fragen. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Bauleitplanung können nur von den zuständigen Stellen getroffen werden. Die Rechtsgrundlage ist der unterschriebene analoge Bauleitplan bzw. die Satzung. Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung in dieser Anwendung angebotenen Informationen entsteht, ist ausgeschlossen. Die Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen aufbereitet. Aufgrund der umfangreichen Daten kann aber die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität nicht garantiert werden. Um zu erfahren, ob Ihr Grundstück bzw. Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen oder im Verfahren befindlichen Bebauungsplans liegt, kontaktieren Sie bitte die Stadtplanung unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@stadt.achim.de. Bauleitplanauskunft starten! Zur Nutzung der Bauleitplanauskunft im Geoportal finden Sie im Folgenden einige Hilfestellungen zur Handhabung: Kurzübersicht der Funktionen und Werkzeuge Register Karte Kartenansicht des Stadtgebietes und der Pläne, Suche nach Grundstücken IP Planauskunft (web) Suche nach Plänen / Satzungen anhand von Namen und Nummern, Anzeige von Details und Dokumenten Werkzeuge Gesamtausdehnung der Karte wird angezeigt Zurück zum vorherigen Kartenausschnitt Weiter zum nächsten Kartenausschnitt Drucken im gewünschten Maßstab und Format mit Beschriftung („Stempel“) Vergrößern des Kartenausschnitts durch Klick oder Aufziehen eines ausgewählten Bereiches Verkleinern des Kartenausschnitts durch Klick Verschieben des Kartenausschnitts Identifizieren von Kartenobjekten Messen sowie erstellen, bearbeiten und exportieren von Skizzen Aktuelles Kartenbild abspeichern Planauskunft zu vorhandenen Plänen und Satzungen durch Klick auf die Karte Suche nach Flurstücken und Adressen Wie finde ich ein bestimmtes Grundstück / Flurstück? Für die Suche nach einem bestimmten Grundstück / Flurstück gibt es verschiedene Möglichkeiten. Navigation in der Karte Durch Betätigung des Mausrades oder Nutzung der Lupen-Werkzeuge / kann die Karte vergrößert oder verkleinert werden. Mithilfe des Hand-Werkzeugs kann die Karte verschoben werden. Mit dem Welt-Werkzeug wird die Gesamtausdehnung der Karte wiederhergestellt. Suche nach Flurstücken und Adressen Über die Flurstückssuche kann ein bestimmtes Flurstück oder eine bestimmte Adresse gesucht werden. Die gefundenen Flurstücke können dann durch Klick auf in der Karte angezeigt werden. Wie finde ich heraus, ob ein bestimmtes Grundstück bzw. Flurstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (bzw. eines anderen Planes / einer anderen Satzung) liegt? Mit dem Werkzeug „Planauskunft“ kann durch Klick auf das gewünschte Flurstück in der Karte nach geltenden und im Verfahren befindlichen Plänen gesucht werden. Dabei wird nach den folgenden Planarten unterschieden: B-Pläne: Bebauungspläne (B) und vorhabenbezogene Bebauungspläne (VB) Satzungen: Einbeziehungssatzungen (EBS) und Gestaltungssatzungen / Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) F-Pläne: Flächennutzungsplan (FNP) 1999 inkl. Änderungen und Berichtigungen Sonstige Pläne: Ablösesatzung, Baumschutzsatzung, Sanierungssatzungen und Vorkaufsrechtssatzungen Standardmäßig wird nach B-Plänen (inkl. vorhabenbezogenen B-Plänen) gesucht. Die Suche kann entsprechend unter „Planart“ angepasst werden. Alternativ kann mit der Auswahl „Alle“ die Eingrenzung aufgehoben werden. Alle für das angeklickte Flurstück relevanten Pläne werden in der Ergebnisliste angezeigt. Wenn mehrere Pläne existieren, liegt der neueste oben. Wenn kein Plan für das Grundstück vorliegt, bleibt das Feld frei. Durch Klick auf „Details“ für den jeweils markierten Plan werden alle hinterlegten Informationen und Verfahrensdaten sowie die Planunterlagen angezeigt. Die vollständige Planzeichnung eines Bebauungsplanes kann z.B. über Klick auf die „Planurkunde“ als PDF geöffnet werden. Wie kann ich nach einem bestimmten Plan suchen? Wenn Name oder Nummer eines Planes bekannt sind, kann über die Registerkarte „IP Planauskunft (web)“ auch direkt danach gesucht werden. Die in der Ergebnisliste angezeigten Pläne können einzeln oder alle in der Karte angezeigt werden. In der Kartenansicht muss anschließend einmal das Werkzeug "Planauskunft" angeklickt werden. Kann ich mir in der Karte anzeigen lassen, wo es überall Pläne gibt? Durch Setzen eines Häkchens beim Layer „Planauskunft“ können alle Pläne im ausgewählten Kartenausschnitt angezeigt werden. Dabei kann nach den folgenden Planarten unterschieden werden: B-Pläne: Bebauungspläne (B) und vorhabenbezogene Bebauungspläne (VB) Satzungen: Einbeziehungssatzungen (EBS) und Gestaltungssatzungen / Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) F-Pläne: Flächennutzungsplan 1999 inkl. Änderungen und Berichtigungen Sonstige Pläne: Ablösesatzung, Baumschutzsatzung, Sanierungssatzungen und Vorkaufsrechtssatzungen Die vorhandenen Pläne werden in der Karte mit Umrandung des Geltungsbereiches und Bild anzeigt. Bei Plänen ohne Bild und bei Plänen im Verfahren ist der Geltungsbereich umrandet und weiß gefüllt. Gibt es eine Möglichkeit, gleichzeitig einen Plan und die darunter liegende Kartengrundlage zu sehen? Durch Rechtsklick auf den Layer „Planauskunft“ kann dafür eine Transparenz eingestellt werden. Bei z.B. 50 % sind sowohl der Plan als auch die überlagerten Flurstücke sichtbar. Ich versuche, die zum Plan hinterlegten Dokumente zu öffnen, aber es funktioniert nicht. Woran kann das liegen? Große Planzeichnungen werden im Browser manchmal nicht oder nicht gut lesbar dargestellt. Daher am besten in den Internet-Einstellungen für PDFs „Windows-Standardanwendung verwenden“ auswählen. Organisationseinheiten Räumliche Planung und Entwicklung Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 9529-577 E-Mail: stadtplanung@stadt.achim.de nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung über die angegebene E-Mail-Adresse. Links Geoportal Bauleitplanung Verfahren zurück Stadt Achim Obernstraße 38 28832 Achim Tel. 0 42 02 / 95 29 - 0 Fax: 0 42 02 / 95 29 - 299 E-Mail: stadt@stadt.achim.de Folgen Sie uns auf Öffnungszeiten des Rathauses Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Barriere melden Folgen Sie uns auf
Bebauungspläne · Rinteln im Weserbergland, Stadt an der Weser Leben in Rinteln Stadtportrait Mobilität, Stadtplan & Parken Busverbindungen im Landkreis Schaumburg Altstadt erleben Der Nachtwächter Historie Weserrenaissance Blick in die Fußgängerzone Der Nachtwächter Einwohnerstatistik Historie Historischer Stadtrundgang Mitmach-Projekt: Hier blüht euch was! Ortsteile Dorfgemeinschaftshäuser Ahe Deckbergen Engern Exten Friedrichswald Goldbeck Hohenrode Kohlenstädt Krankenhagen Möllenbeck Schaumburg Steinbergen Strücken Todenmann Uchtdorf Volksen Wennenkamp Westendorf Reinhold-Tüxen-Preis Reinhold Tüxen Der Preisträger 2024 Bisherige Preisträgerinnen und Preisträger Rintelner Symposium Öffentlicher Abendvortrag Symposiumsband Reinhold-Tüxen-Gesellschaft e.V. Presseartikel Presse 2024 Impressionen vergangener Preisverleihungen Preisverleihung 2024 an Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Haber Preisverleihung 2021 an Prof. Dr. Richard Pott Preisverleihung 2018 an Prof. Wildpret de la Torre Preisverleihung 2015 an Prof. Dierschke Preisverleihung 2012 an Prof. Pignatti Preisverleihung 2009 an Prof. Weber Preisverleihung 2006 an Prof. Klötzli Rinteln-Artikel Rintelner Persönlichkeiten Stadtmarketing Wappen und Siegel Weserrenaissance Bildung Schulen, Fachhochschule und Hochschule Kindertagesstätten Sonstige Bildungseinrichtungen Infos rund um Schule Stadtbücherei Rinteln Kinder & Jugend Kindertagesstätten städtische Kitas Bärenstark Betreuungsangebote Die Heidestrolche Konzeption und Informationsflyer Die Waldzwerge Goldbecker Bergracker Klabauternest Betreuungsangebote Klosterbande Kunterbunt MinniMax Betreuungsangebote Nordstadtkita Förderverein der Nordstadtkita Betreuungsangebote Wichtelburg Betreuungsangebot Zum Gänseblümchen Betreuungsangebote Rechtsgrundlagen und Formulare kirchliche Kitas sonstige Kitas u. 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Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rinteln (Bereich: Auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen) BPlan Nr. 9, „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Auf dem Berge“, OT Krankenhagen wirksame Flächennutzungsplanänderungen Einzelhandelskonzept Fördermöglichkeiten Zuschuss zum Kauf alter Häuser Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal Städtebaulicher Denkmalschutz Natur und Umwelt Rintelner Blütenzauber Gehölzpflegearbeiten Invasive Pflanzenarten Herkulesstaude Japanischer Staudenknöterich Drüsiges Springkraut Naturnahe Vorgärten Naturpavillon Starkregen und Hochwasser Naturgefahrenportal des DWD Umweltschutz im Alltag - so können Sie helfen Leitungswasser trinken Insektentränke Dorferneuerung Arbeitskreis Dorfentwicklungsplan Immobilienportale Lärmaktionsplan Mietpreisübersicht Bodenrichtwerte Seniorinnen & Senioren Aktiv im Alter Beratung & Hilfe Generation 50+ Interessante Links für Seniorinnen & Senioren Lokale Allianz für Menschen mit Demenz Seniorentaxi Gesundheit Stiftung für Rinteln Aktuelles Kuratorium Vorstand Das Motto Werden Sie Stifter! 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V. Budo SV Rinteln e. V. DLRG Ortsgruppe Rinteln e. V. Luftsportverein Rinteln e. V. Rheuma-Liga Niedersachsen e. V. AG Rinteln Rintelner Kanu Klub e. V. SC Deckbergen-Schaumburg e. V. SC Rinteln e. V. von 1911 SC Schwalbe Möllenbeck 1920 e.V. Sportfahrergemeinschaft Rinteln e.V. SV Engern von 1911 e. V. SV-Todenmann e. V. Tennisverein Rot-Weiß Rinteln e. V. TSV Eintracht Exten e. V. TSV Krankenhagen e. V. TSV Steinbergen e. V. TSV Todenmann Rinteln e. V. Vereinigte Turnerschaft Rinteln e.V. WSV Rinteln e. V. Eine Stadt macht Sport Pressebericht Schaumburger Wochenblatt Pressebericht Schaumburger Zeitung Eine Stadt macht Sport - Bildergalerie Sportentwicklungskonzept Wandel des Vereinssports Sport- und Gesundheitszentrum Badespaß in Rinteln Draisinen-Touren Generationenplatz Gravity Park Nordic Walking Eröffnung des Zentrums Radeln Reiten Rinteln-Sport.de Segelfliegen Sportanlagen Sportlerehrungen 2024 2022/23 2020/21 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 Skaten Spiel- und Bolzplätze Sportvereine Wandern Wasserwandern Kanuverleih Großenwieden Kanuverleih Hameln Kanuwandern auf der Weser Schlauchbootfahrten Kunst, Kultur, Musik Burg Schaumburg Das Märchen "Tischlein deck dich" Die Sage "Der Kobold in der Mühle" Dingelstedtdenkmal Generationenpark Kloster Möllenbeck Kulturring Rinteln e.V. 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November 2019 Wirtschaft & Arbeit Standortbeschreibung Industrie- & Gewerbegebiete Industriegebiet Rinteln-Süd Gewerbegebiet Rinteln-West Gewerbegebiet Deckbergen Infomaterial anfordern Der Konzern Stadt Rinteln als Arbeitgeber Ausbildung im Konzern Stadt Rinteln Die Stadt Rinteln auf Fachkräfte-Messen Stellenausschreibungen Ausbildungs- und Jobportale in Rinteln Bundesagentur für Arbeit Jobs für NIEDERSACHSEN.de Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer Hannover Wirtschaftsförderung Angebote & Projekte Rinteln morgen - Leerstand neu gedacht Rintelner Tag der Berufsorientierung #JugendKomm Ansiedlung von Haus- und Fachärztinnen und -ärzten Nachfolgerin oder Nachfolger Netzwerke & Kontakte Hochschulkooperation Netzwerke & Standortmarketing Das Unternehmernetzwerk der Stadt Rinteln Sie möchten sich informieren? 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Grundstückbesitzer, Bauherrn oder Bauträger können sich somit informieren, was bei einem Bauvorhaben planungsrechtlich zu berücksichtigen ist. Eine Bebaubarkeit von Grundstücken ist nur verbindlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag. Klicken Sie einfach auf einen beliebigen Ortsteil in der Karte und Sie gelangen auf eine neue Seite, wo Sie eine Übersicht über die Geltungsbereiche der Bebauungspläne des jeweiligen Ortsteils bekommen, sowie in der darunter befindlichen Tabelle den Bebaungsplan einsehen, runterladen oder ausdrucken können. In den Ortsteilen Kohlenstädt und Wennenkamp sind keine Bebauungspläne vorhanden, deshalb sind sie auf der Karte auch nicht anwählbar. Die Stadt Rinteln ist bemüht, Ihnen vielfältige Informationen zu Bebauungsplänen zur Verfügung zu stellen. Oftmals sind jedoch verschiedene Angaben der Bebauungspläne allein schon aufgrund deren Alter und der Möglichkeit der Digitalisierung kaum noch lesbar. Auch sind mache Bebauungspläne nicht mehr für Digitalisierungszwecke geeignet. Berücksichtigen Sie daher bitte, dass die Informationen nicht rechtsverbindlich sind. Für rechtsverbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die angegebenen Ansprechpartner des Bauamtes der Stadt Rinteln. Sie können jeden Bebauungsplan nach einer entsprechenden Terminvereinbarung im Bauamt einsehen. Facebook Instagram YouTube Stadt Rinteln Klosterstraße 19 D-31737 Rinteln Telefon: 05751 403-0 E-Mail: stadtverwaltung@rinteln.de Service Impressum Datenschutz Erklärung zur Barrierefreiheit Cookies Sitemap Stadtplan Kontakt Websites der städtischen Betriebe Stadtwerke Rinteln Bäderbetriebe Rinteln GVS Rinteln Abwasserbetrieb Rinteln
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