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Vorgaben für das Anbringen von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Beleuchtung

Für die Nutzung der Maste durch Zirkusplakate sowie Plakatierungen für Volksentscheiden, Volksbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren gelten die Vorgaben entsprechend. An den Anlagen der öffentlichen Beleuchtung dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden und es darf keine Beeinträchtigung der Beleuchtung eintreten. Wahlwerbung an Lichtmasten ist daher nur in dem Umfang erlaubt, der die Stand- und Betriebssicherheit des Lichtmastes nicht gefährdet. Wahlwerbung ist nur an den Masten erlaubt, für die nicht bereits eine anderweitige Sondernutzung (z.B. Ladeinfrastruktur) erlaubt worden ist. Das Format des Wahlplakates darf die Größe A0 (Höhe 1,18 m und Breite 0,84 m) nicht übersteigen. Aus Standsicherheitsgründen sind – je nach Masthöhe – maximal drei Wahlplakate je Mast zulässig, die Plakate sind ausschließlich im Hochformat anzubringen. Für die Befestigung der Halterungen dürfen ausschließlich nichtrostende Materialien (z.B. Kabelbinder) verwendet werden. Die Verwendung selbstklebender Materialien ist nicht gestattet. Die Höhe der Unterkante der Wahlwerbung darf im Fahrbahnbereich 4,50 m und im Fußgänger- bzw. Radfahrerbereich 2,50 m nicht unterschreiten. Bei Aufstellern an Lichtmasten ist darauf zu achten, dass der ungehinderte Zugang zum Mastklappenbereich sichergestellt ist. Der Sicherheitsbereich von 0,50 m zur Fahrbahnkante und 0,25m zu Geh- und Radwegen ist einzuhalten. Die Nutzung von Laternenmasten mit einer Masthöhe bis zu 3,50 m ist ausgeschlossen. Die Anbringung von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Gasstraßenbeleuchtung ist aufgrund der Brandlast nicht gestattet. Die zusätzliche Windangriffsfläche führt darüber hinaus zur Lockerung der Verbindung der Gasanschlussrohre. Die Standorte der Gasstraßenbeleuchtung sind im Geoportal Berlin abrufbar. Karte Öffentliche Beleuchtung im Geoportal Die Nutzung der Maste in Grünanlagen ist ausgeschlossen. Das Anbringen von Wahlwerbung an Verkehrseinrichtungen (z.B. Maste mit Verkehrszeichen, Signalgebern) ist nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass keine Sichteinschränkungen auf Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen entstehen. Das Anbringen von Werbeträgern an historischen/gestalteten Leuchten und Masten ist nicht gestattet. Ein Katalog dieser Masten ist dem PDF-Dokument „Katalog historischer und gestalteter Maste“ zu entnehmen. Bei der Anbringung von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen elektrisch betriebenen Beleuchtung ist zu beachten, dass der Schutz der Funkantenne sowie die Erkennbarkeit der Mastnummer gewährleistet sind. Darüber hinaus ist die Zugänglichkeit der Mastklappe sicher zu stellen (siehe PDF-Dokument „Anbringen von Zusatzeinrichtungen“ ) damit die Wartung der Leuchte und des Mastes nicht behindert wird. Am Wahltag ist während der Wahlzeit (8 bis 18 Uhr) die Wahlwerbung im Umkreis vom 30 Metern des Zugangs eines Grundstückes, auf dem sich ein Wahllokal befindet, verboten (siehe § 28 Landeswahlgesetz). Entsprechende Wahlwerbung ist daher während der Wahlzeit zu entfernen. Sollte die Wahlwerbung entgegen dieser Auflagen angebracht worden sein, kann die Werbung ohne vorherige Aufforderung an den Sondernutzer durch den Betreiber der öffentlichen Beleuchtung entfernt werden. Bei der Entfernung der Plakate ist darauf zu achten, dass alle Befestigungsmaterialien restlos zu beseitigen sind und die Oberflächenbeschichtung der Masten nicht beschädigt wird. Ebenso ist eine Beschädigung der Funkantenne sowie Mastnummer auszuschließen. Sollte dies dennoch passieren, ist der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung unverzüglich über den Schaden zu informieren (Hotline: (0800) 110 2010) Kosten für die Herstellung, die Anbringung sowie die Entfernung der Wahlplakate trägt allein der Sondernutzer. Ebenso gehen Ersatzvornahmen zu Lasten des Sondernutzers.

Klagen und Bürgerbegehren als Hemmnisse für den Windenergieausbau in Deutschland

Das Vorhaben besteht aus drei an der FernUniversität in Hagen angesiedelten Teilprojekten, die jeweils sowohl eigenständig als auch gemeinsam forschen. Es ist das Ziel des skizzierten Gesamtvorhabens, die (insbesondere prozeduralen, rechtlichen und gesellschaftlichen) Bedingungen zu identifizieren, unter denen Klagen und Bürgerbegehren gegen Windkraftprojekte an Land zu einem Hemmnis für den Windenergieausbau werden. Beide Verfahren sind für den stockenden Windkraftausbau zentral und überdies so beschaffen, dass mit Hilfe der beteiligten Disziplinen, aus psychologischer und politik- sowie rechtswissenschaftlicher Perspektive, relevante Erkenntnisse gewonnen werden können, um die Hemmnisse zu reduzieren und den Ausbau zu beschleunigen. Diese Erkenntnisse sollen insbesondere den Projektierer:innen von Windenenergieanlagen helfen, Risiken, die in den Planungs- und Genehmigungsverfahren liegen, zu erkennen, rechtzeitig in ihre Windenergie-Projektplanung mit einzubeziehen und sie so signifikant zu reduzieren. Die Erkenntnisse unseres Vorhabens, unter welchen Bedingungen es zu Bürgerbegehren und Klagen kommt (bei erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern) und unter welchen Bedingungen diese erfolgreich sind, werden es den Projektierer:innen erlauben, potentielle Konflikte bereits bei der Planung von Windparks zu berücksichtigen und erstens Strategien zu entwickeln, um mangelnde Akzeptanz 'einzufangen', bevor konfrontative formale Verfahren ergriffen werden. Sind Verfahren einmal ergriffen, Bürgerbegehren eingeleitet oder Klagen erhoben, so können die Projektergebnisse - zweitens - auch Hinweise dazu geben, wie von Seiten der Projektierenden solche Verfahren erfolgreich bestritten werden können. Durch das Ansetzen bei den Projektierer:innen nutzt das Projekt entlang der Wertschöpfungskette auch den Anlagenherstellern und den zuliefernden Unternehmen sowie auch den Dienstleister:innen.

Der Bürgerrat Osterburg als Instrument zur Stärkung von Beteiligung und Akzeptanz vor Ort

Der Bürgerrat Osterburg als Instrument zur Stärkung von Beteiligung und Akzeptanz Regionalforum „Wärmezukunft nach Plan“ 15./16.Oktober 2024 Anke Schulze-Fielitz/ Frank Ernst, Netzwerk Zukunft Sachsen-Anhalt e.V. Konzeption und Moderation des Bürgerrates Warum ein Bürgerrat? Stufen der Bürgerbeteiligung  Information: bspw. mit Informationsveranstaltungen, in Kenntnis setzen  Befragung: bspw. Ermitteln von Meinungen  Mitgestaltung: bspw. Bürgerrat, Kompetenz von Bürgerinnen und Bürger, informationsbasierte Empfehlungen  Mitbestimmung: bspw. Bürgerbegehren und – entscheide Zum Grundkonzept von Bürgerräten gehört, dass die Teilnehmenden nicht in erster Linie Eigeninteressen verfolgen, sondern die für alle am besten erscheinende Lösung empfehlen. Warum ein Bürgerrat? Kernqualitäten von Bürgerräten  Zufallsauswahl sorgt für Perspektivenvielfalt und hohe Legitimität der Ergebnisse  Austausch auf Augenhöhe und ausgewogene Informationen ermöglichen informationsbasierte, tragfähige Kompromisse  Wirksamkeitserfahrung und gelebte demokratische Praxis stärken die Demokratie

Zweiter Nationalpark in NRW und EU-Biodiversitätsstrategie

Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Interesse habe ich die Entwicklungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen verfolgt, insbesondere im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag verankerten Pläne zur Errichtung eines neuen Nationalparks. Vor diesem Hintergrund möchte ich einige Fragen an Sie richten. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist der Bürgerentscheid zum Nationalpark Egge gescheitert. Vor diesem Hintergrund interessiert mich, wie das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen nun plant, den im Koalitionsvertrag verankerten Nationalpark umzusetzen. Des Weiteren stellt sich die Frage, wie das Land Nordrhein-Westfalen ohne einen zweiten Nationalpark gedenkt, die EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 zu erfüllen. Diese Strategie sieht vor, dass 10% der Landesfläche in Deutschland als strenge Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir eine detaillierte Auskunft über die geplanten Maßnahmen und Strategien zur Umsetzung dieser wichtigen Umweltziele geben könnten. Es wäre hilfreich zu erfahren, welche alternativen Ansätze in Erwägung gezogen werden, um sowohl die nationalen als auch die EU-weiten Biodiversitätsziele zu erreichen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Mühe. Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Anfrage zum Bürgerbegehren "Stromwende Magdeburg"

Der gesamte Schriftverkehr zwischen dem Landesverwaltungsamt LSA und der Landeshauptstadt Magdeburg, bei dem es um das Bürgerbegehren "Stromwende Magdeburg" geht.

Erdgasförderung

1. Sämtliche Gutachten, Studien, Gesundheitsuntersuchungen, Umweltuntersuchungen, Erdbebenuntersuchungen etc., die dem LBEG im Zusammenhang mit der konventionellen Erdgasförderung vorliegen 2. Sämtliche Informationen und Zusammenstellungen über Bürgerbegehren, Unterschriftensammlungen, die dem LBEG im Zusammenhang mit der konventionellen Erdgasförderung vorliegen 3. Sämtlichen Informationen, Zusammenstellungen, Protokolle und Analysen des LBEG zu den Auswirkungen von konventioneller Erdgasförderung auf a) die Akzeptanz in der Bevölkerung, b) gesundheitliche Risiken, c) Risiken für Erdbeben, d) Risiken für Gebäude, e) Risiken für Straßen, f) übrige Umweltrisiken 4. Sämtliche Rechtsgutachten und rechtliche Stellungnahmen (auch von der Rechtsabteilung des LBEG bzw. von anderen Ministerien oder deren Rechtsabteilungen, die für oder im Auftrag des LBEG erfolgt sind), die dem LBEG im Zusammenhang mit der konventionellen Erdgasförderungen vorliegen (zB Erteilung und Widerruf von Erlaubnissen und Bewilligungen, rechtlicher Rahmen des Verfahrens nach BBerG, Möglichkeiten der Beschränkung konventioneller Erdgasförderungen, rechtliche Anforderungen an den Betrieb der Anlage, den Betreiber der Anlage sowie die Gewährung von Erlaubnissen oder Bewilligungen einschließlich der Frage, ob eine UVP durchzuführen ist oder ob der Rechtsrahmen verändert werden kann / sollte)

Münchner stimmen gegen dritte Startbahn

Am 17. Juni 2012 wählten die Münchner die 3. Startbahn beim Bürgerentscheid ab. Bei einer Wahlbeteiligung von 32,8 Prozent votierte eine Mehrheit von 54,3 Prozent gegen den Flughafenausbau.

Helgoländer stimmen gegen Inselvergrößerung

In einem Bürgerentscheid haben die Bewohner der Nordseeinsel Helgoland am 26. Juni 2011 gegen eine Inselvergrößerung gestimmt. Mit deutlicher Mehrheit lehnten sie es ab, die einen Quadratkilometer große Hauptinsel mit der 0,7 Quadratkilometer großen Badedüne durch Sandaufspülungen zu verbinden. Nach dem vorläufigen Ergebnis votierten 54,7 Prozent der Insulaner gegen eine Landverbindung von der Hauptinsel zur Düne. 45,3 Prozent stimmten für ein solches Vorhaben. Die Beteiligung lag bei 81,4 Prozent. Die Gegner einer Vergrößerung fürchteten den Verlust des unverwechselbaren Charmes der Insel und die Abhängigkeit von Investoren. Auch Umweltverbände sahen die Pläne kritisch. Eine Aufspülung beeinträchtige die Natur, waren sich Sprecher von BUND und NABU einig. Unter anderem sei die Düne die Kinderstube von Seehunden und Kegelrobben, die dort ihren Nachwuchs aufziehen würden.

Erstes Europäisches Bürgerbegehren in Brüssel eingereicht

In der ersten europäischen Bürgerinitiative in der Geschichte der EU sprechen sich eine Million Menschen für eine gentechnikfreie Landwirtschaft aus. Vertreter von Greenpeace und Avaaz überreichten die gesammelten Unterschriften am neunten Dezember 2010 an den EU-Gesundheitsminister John Dalli. Mit der Petition fordern die EU-Bürger ein Moratorium für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen und eine unabhängige EU-Institution für deren Risiko-Bewertung. Einwohner aus allen 27 EU-Ländern haben sich an der Aktion beteiligt.

Flyer "Hochwasserrisiken bewältigen"

Weitere Beispielmaßnahmen INFORMATION  Internetportal  Fachausstellungen  Bürgerjournalismus  Infobroschüren / Flyer  etc. KONSULTATION  Einwohnerfragestunden  Befragungen / Meinungsbild  Bürgerforen  Bürgerbeauftragte Ansprechpartner und Kontakt Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Betriebsstelle Hannover-Hildesheim An der Scharlake 39, 31135 Hildesheim Telefon: 05121/509-0 (Zentrale) E-Mail: corinna.forberg@nlwkn-hi.niedersachsen.de markus.anhalt@nlwkn-hi.niedersachsen.de Internet: www.nlwkn.niedersachsen.de Die umfassende Broschüre zum Thema „Hochwasserrisiken bewältigen – Information und Beteiligung der Öffentlichkeit“ mit Beschreibungen der Maßnahmen ist beim NLWKN unter der E-Mail Adresse: corinna.forberg@nlwkn-hi.niedersachsen.de oder markus.anhalt@nlwkn-hi.niedersachsen.de erhält- lich und steht zum Download unter www.nlwkn.niedersachsen.de zur Verfügung.  etc. MITBESTIMMUNG DER BÜRGER Der Maßnahmenkatalog ist innerhalb des KLIFWA- Vorhabens entstanden – ein Projekt aus dem Verbund- projekt „Klimafolgenforschung in Niedersachsen (KLIFF)“ gefördert vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur.  Arbeitsgruppen / Arbeitskreise  Bürgerbegehren (Volksbegehren)  Hochwasser-Abwehr-Übungen www.iww.uni-hannover.de/KLIFWA www.kliff-niedersachsen.de  Interessensvertretungen durch Bürgerinitiative  etc. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz klimaneutral natureOffice.com | DE-275-672478 gedruckt Stand: August 2013 Foto- u. Abbildungsnachweis: NLWKN Hochwasserrisiken bewältigen Bürger sensibilisieren und Akzeptanz schaffen Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Bevölkerung in Ihrer Kommune Hochwasserrisiken bewältigen – Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Für erfolgreiche Hochwasserschutzmaßnahmen sind alle Akteure gefragt: Land, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger. Sie sind in das Geschehen einzubinden. Ziel muss es sein, die Öffentlichkeit gegenüber Hochwasserrisiken zu sensibilisieren. Die Zuständigkeit hierfür liegt im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge bei den Kommunen (vgl. § 2 Abs. 2 NKomVG). Unterstützend steht der NLWKN den Kommunen zur Seite und zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie die Bevölkerung über Hochwasserschutzprojekte aufgeklärt und aktiv an der Umsetzung beteiligt werden kann (siehe Abbildung 1). Beschreibungen und Hinweise zu den Maßnahmen sollen den Akteuren die Auswahl einer geeigneten Methode er- leichtern. Hierzu hat der NLWKN im Rahmen des Projektes KLFWA einen Maßnahmenkatalog zur Unterstützung der Kommunen erstellt (Bezug siehe Kontakt). Information und Beteiligung - Vorteile für Ihre Kommune - Hierbei ist abzuwägen welche Maßnahme für die jeweilige Kom- mune bzw. das betroffene Risikogebiet geeignet ist und inwie- weit die Bevölkerung bereits sensibilisiert oder eingebunden wurde. Generell basieren die Maßnahmen auf 3 Säulen: 1. INFORMATION Intensität der Beteiligung der Bevölkerung ► Bereitstellung von Informationen (über ein Vorhaben und seine Auswirkungen) für die breite Öffentlichkeit zu einem bestimmten Thema MITBESTIMMUNG INFORMATION Bsp. Maßnahmen: KONSULTATIONBsp. Maßnahmen: Bsp. Maßnahmen:Bürgerforen (Diskussions-) Internetplattform Presse Radio Informationsstelle Hochwasser- MarkenMediation Öffentliche AuslegungAnhörung/ Erörterung Sensibilisierung Runde Tische Workshops ► Dient vor allen Dingen der Schaffung von Bewusst- sein (Sensibilisierung) zu einem Thema, Problem oder Konflikt etc. 2. KONSULTATION ► Transparenz schaffen ► Akzeptanz stärken ► Beschleunigung der Umsetzung ► Interessenslagen erkennen und transparent gestalten ► Konflikte lösen ► Baut auf den Informationsprozessen auf ► Betroffene können in diesem Prozess Rückmeldung zu Vorschlägen, Plänen und Entscheidungen geben, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden ► Vertrauen schaffen ► Kooperative Zusammenarbeit fördern Bürgerbegehren/ Bürgerentscheid Partizipation Abb.1: Informations- und Beteiligungsmethoden in Abhängig- keit der Intensität der Beteiligung; (blaue Schrift = formale, gesetzlich vorgeschriebene Methode) 3. MITBESTIMMUNG ► Beteiligungsverfahren, die eine aktive Teilnahme und das persönliche Einbringen erfordert ► Dabei besteht die Möglichkeit der Mitbestimmung bei der Entwicklung und Ausführung eines Vorhabens ► Behördenimage verbessern ► Vernetzung stärken/schaffen

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