Das Projekt "Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.
Die Studie untersucht die Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 zum Tausch von Heizungsanlagen in Mietgebäuden, einschließlich des Umstiegs auf gewerbliche Wärmelieferungen (z.B. Fernwärme). Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse für die Umsetzung der Vorgabe analysiert, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Wärme einbauen (§ 71 GEG). Ziel der erarbeiteten Vorschläge ist es, die Umsetzung der 65 %-Erneuerbaren-Wärme-Vorgabe zu erleichtern. Vermieter für die Umsetzung zu motivieren, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Besonders werden Änderungen bei der Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die Regelung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
: Tipps für den umweltbewussten Einkauf im Internet Nachhaltig online shoppen: Daran sollten Sie sich orientieren Egal, wo Sie einkaufen: Bevorzugen Sie umweltfreundliche Produkte. Nehmen Sie sich Zeit für die Produktauswahl und vermeiden Sie so Retouren. Bestellen Sie – wenn möglich – Waren gebündelt und vermeiden Sie Spontankäufe von einzelnen Produkten. Lassen Sie ihr Paket nicht warten (nutzen Sie Pick-up-Points). Nutzen Sie – wenn möglich – Mehrwegverpackungen oder lassen Sie sich Produkte ohne zusätzliche Versandverpackungen senden. Gewusst wie Einfach von der Couch zu Hause über den Laptop oder unterwegs mit dem Smartphone zu shoppen, ist für uns zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Das Überraschende dabei: Das Onlineshoppen kann unter bestimmten Umständen sogar emissionsärmer als der Einkauf im stationären Handel sein. Im konkreten Einzelfall lässt sich das allerdings nur selten genau beurteilen, welche Einkaufsvariante aus Umweltsicht die bessere wäre. In den folgenden Tipps erfahren Sie deshalb, wie Sie den Onlineeinkauf selbst umweltfreundlicher gestalten können. Umweltfreundliche Produkte bevorzugen: Für den Onlinehandel gilt das gleiche wie für den stationären Handel: Die meisten Umweltbelastungen eines Produktes entstehen bei der Herstellung und während der Nutzung, weniger jedoch beim Transport. Bevorzugen Sie deshalb auch beim Onlinekauf umweltfreundliche Produkte und achten Sie – unabhängig vom Einkaufsort – auf eine umweltschonende Nutzung. Informieren Sie sich vor dem Kauf, worauf bei einzelnen Produkten aus Umweltsicht besonders zu achten ist. In unseren UBA-Umwelttipps finden Sie hierzu viele konkrete Hinweise. Achten Sie auf Umweltsiegel . Nutzen Sie Onlineshops, die sich auf umweltfreundliche Produkte spezialisiert haben und z. B. nur zertifizierte nachhaltige Produkte anbieten. Nutzen Sie das reichhaltige Angebot von Online-Secondhandbörsen. Im Bereich Elektronik gibt es beispielsweise diverse Händler, die Refurbished-Geräte anbieten. Dabei handelt es sich um generalüberholte Gebrauchtware mit Garantie. Auch fürs Leihen, Tauschen, Teilen und Reparieren bieten Onlineplattformen bequeme Lösungen an. Retouren vermeiden durch bewusste Auswahl: Da im Onlinehandel die Ware nicht angefasst, ausprobiert und geprüft werden kann, kommt es häufig zu Rücksendungen. Die Retourenquoten sind besonders bei Kleidungsstücken und Schuhen sehr hoch. Dadurch werden das Transportaufkommen und zum Teil der Verpackungsverbrauch und der Ausschuss erhöht. Achten Sie deshalb bei Ihrem Einkauf im Internet darauf, sich vorab genau über das gewünschte Produkt zu informieren. Lesen Sie die Produktbeschreibungen und schauen Sie sich Fotos und Darstellungen der Produkte an. Wenn Sie Kleidung oder Schuhe bestellen, nutzen Sie Größentabellen. So vermeiden Sie Käufe von nicht passender Kleidung oder Schuhen. Vergleichen Sie z. B. die Größenangaben auch mit realen Produkten bei Ihnen zu Hause. Lesen Sie außerdem Bewertungen von anderen Kundinnen und Kunden. Diese geben oft gute Einschätzungen und Einsichten zu den Vor- und Nachteilen der Produkte. Kaufen Sie im Zweifelsfall lieber vor Ort. So vermeiden Sie Retouren und unterstützen den Einzelhandel in Ihrer Umgebung. Gebündelt bestellen: Werden zwei Bücher in einem Paket geliefert, verursacht das natürlich weniger Transportaufwand, als wenn jedes Buch einzeln verschickt wird. Wann immer möglich, sollten Sie deshalb: Bestellungen bündeln, einzelne Spontankäufe vermeiden und möglichst nur bei einem Händler bestellen (wobei dies manchmal gar nicht so einfach zu erkennen ist, da insbesondere bei größeren Online-Portalen die Ware oft von verschiedenen Händlern angeboten und versendet wird). In der Regel führen die Versandkosten dazu, dass diese Tipps automatisch berücksichtigt werden. Bei neuen Büchern oder bei Versandhändlern, die grundsätzlich versandkostenfrei liefern, ist die Verlockung zu Einzelbestellungen hingegen groß. Eine weitere Möglichkeit zur Bündelung von Bestellungen ist es, im Freundeskreis, mit Nachbar*innen oder im Kollegium gemeinsam zu bestellen. ACHTUNG : Lassen Sie sich nicht durch Schwellenwerte für die versandkostenfreie Lieferung zu zusätzlichen, nicht wirklich benötigten Bestellungen verleiten. Lassen Sie ihr Paket nicht warten: Für die Transportemissionen eines Pakets ist überraschenderweise weniger der gesamte Transportweg als vor allem die sogenannte "letzte Meile" entscheidend, also der Transport der Pakete vom letzten Paketzentrum bis zu Ihnen nach Hause. Besonders ungünstig ist es hier, wenn Zustellversuche erfolglos sind und diese "letzte Meile" deshalb wiederholt werden muss. Stellen Sie deshalb sicher, dass Sie das Paket beim ersten Zustellversuch erreicht: Lassen Sie Ihre Pakete in sogenannte Pick-up-Points, wie Paketstationen oder Paketshops in Ihrer Nähe liefern. Diese Einstellung können Sie bei vielen Anbietern auch dauerhaft speichern. So werden Emissionen eingespart, da die Lieferdienste weniger Stationen anfahren müssen. Sie sollten die alternativen Zustellorte gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, auch einige ÖPNV – Haltestellen haben mittlerweile Paketstationen integriert. Eine Extra-Fahrt mit dem Pkw würde der Umwelt mehr schaden als eine Zustellung durch die Paket-Dienstleister. Ermöglichen Sie dem Zustelldienst das Ablegen der Ware oder die Zustellung bei Nachbarn für den Fall, dass Sie nicht zu Hause sind. Das lässt sich bei vielen Anbietern auch kurzfristig online anpassen. Für eine effiziente Zustellung ist allerdings Planungssicherheit von Vorteil. Mehrwegverpackungen nutzen: Einige Onlineshops bieten an, ihre Ware in Mehrwegversandverpackungen oder in der Originalverpackung ohne Extra-Versandverpackung zu senden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Sie verringern dadurch den durch Versandverpackungen entstehenden Abfall und schonen Ressourcen. Verwenden Sie gegebenenfalls Kartons und Verpackungsmaterialien wieder. Was Sie noch tun können: Online umweltfreundliche Produkte finden: In vielen Produktbereichen ist das Angebot an umweltfreundlichen Produktalternativen vor Ort nicht immer (in ausreichender Vielfalt) vorhanden. Nutzen Sie in diesem Fall das vielfältige Onlineangebot, um umweltfreundlichere Produkte zu finden. Expresslieferungen vermeiden: Expresslieferungen haben in der Regel nicht nur deutlich höhere Versandkosten, sondern führen auch zu höheren Transportemissionen, da Fahrten nicht optimal geplant werden. Bestellen Sie deshalb rechtzeitig im Voraus und nutzen Sie möglichst den Standardversand. Reparatur vor Neukauf: Einige Onlineshops bieten zu ihrer Ware bereits Reparaturanleitungen an oder kooperieren mit Dienstleistern, die die Reparaturen übernehmen. Auf die Versandadresse achten: Deutschsprachige Internetseite, aber die Lieferung aus den USA oder China? Das Internet macht es auch bei Produkten möglich, bei denen man es auf den ersten Blick nicht vermutet. Achten Sie deshalb möglichst darauf, dass die Lieferung nicht aus Übersee erfolgt. Prüfen Sie hierzu die Versandadresse, um so unnötige Ferntransporte – möglicherweise sogar mit dem Flugzeug – zu vermeiden. Seien Sie kritisch gegenüber Werbung: Viele Internetseiten finanzieren sich durch Werbung. Umso wichtiger ist es, sich immer wieder zu fragen: "Brauche ich das Produkt wirklich?" Nehmen Sie sich Zeit, um über die Notwendigkeit und den Nutzen eines neuen Produktes zu entscheiden. So sparen Sie Geld und schonen die Umwelt. Hintergrund Umweltsituation: Der Umsatz im Onlinehandel ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Insbesondere während der Corona-Pandemie gab es sprunghafte Anstiege und auch im Jahr 2023 ist der Umsatz nicht wieder auf das Niveau vor der Pandemie gesunken. 2023 lag der Umsatz rund 44,3% höher als 2019 vor der Pandemie 1 . Das hat Folgen für die Umwelt und das Wohlbefinden von Menschen, insbesondere in Ballungsräumen. Denn das erhöhte Transportaufkommen führt zu einer höheren Beanspruchung der Infrastruktur. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Die Nutzung von Nachfülloptionen, der Kauf von nachhaltigeren Produkten und die Nutzung von Secondhand-Angeboten hat zugenommen. Bücher und Bekleidung sind online die beliebtesten Secondhand-Produkte. Wird Ware retourniert, was im Jahr 2018 bei jedem siebten ausgelieferten Paket der Fall war, ist der Transport doppelt so aufwendig, zudem kommt es vor, dass retournierte Ware entsorgt wird . 2022 sagten laut Bitkom bereits 70 Prozent der befragten Online-Käufer*innen, sie schickten weniger Waren zurück und knapp die Hälfte (47 Prozent) achtet nach eigenen Angaben auf möglichst kurze Lieferwege, um die Umwelt zu schonen 2 . Gesetzeslage: Das Recht auf Widerruf ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt bei fast allen online bestellten Waren. Demnach haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit für den Widerruf. Innerhalb dieser Frist können die Käufer*innen die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden, müssen aber den Widerruf der Bestellung schriftlich erklären. Viele Online-Marktplätze oder Shops bieten dafür Retourenscheine oder Formulare im Kundenportal an oder legen sie bereits der Sendung bei. Der Kaufpreis wird erstattet, die Kosten für die Retouren können aber den Käufer*innen auferlegt werden. Im Oktober 2020 ist außerdem ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das sich gegen die Vernichtung von Retouren oder Neuware richtet. Bisher fehlt jedoch eine Rechtsverordnung und somit gibt es noch keine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung für die Händler. Verbraucher*innen sollen auch gegen bestimmte unerlaubte Werbe- und Marketing- oder Geschäftspraktiken geschützt werden. In den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken fallen irreführende und aggressive geschäftliche Handlungen, zum Beispiel wenn falsche Angaben zur Dauer von Rabattaktionen oder Lieferbeständen gemacht werden, die Verbraucher*innen täuschen können. Marktbeobachtung: Um den Onlinehandel weniger umweltschädlich zu gestalten, gibt es bereits Ideen für umweltfreundliche Zustellmöglichkeiten. Paketstationen sind beispielsweise in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Zurzeit (Stand Februar 2025) betreibt DHL bundesweit über 15.000 Packstationen 3 . Online-Plattformen betreiben bereits eigene Abhol-Stationen. Der Anteil an elektrisch angetriebener Lieferfahrzeuge wird voraussichtlich weiter steigen. Auch Micro Hubs (kleine Zwischenlager), Lastenräder und Ähnliches sollen vermehrt eingesetzt werden. Einige Online-Shops setzen bereits Mehrweg-Versandverpackungen ein. Quellen: 1 Netto-Angabe ohne Umsatzsteuer; Handelsverband Deutschland (2024): HDE Online-Monitor 2024; downloadbar unter https://einzelhandel.de/images/Online_Monitor_2024_1305_WEB.pdf ; zuletzt abgerufen am 25.02.2025 2 Bitkom e.V., Presseinformation vom 21.10.2021: Retouren: Onlinehändler erhalten jede siebte Bestellung zurück; https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Retouren-jede-siebte-Bestellung ; zuletzt abgerufen am 1.11.2023 3 DHL Packstation ; zuletzt abgerufen 25.02.2025
Der Hamburger Mietenspiegel erscheint seit 1976 alle zwei Jahre. Er gibt einen Überblick über die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Der Mietenspiegel hat seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch für die Mietenspiegelerhebung 2021 wurden nach den gesetzlichen Vorgaben nur Mieten berücksichtigt, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden und keinerlei Preisbindung unterliegen. Die Erstellung erfolgt unter der Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und wird von einem Arbeitskreis begleitet, dem unter anderem Vertreter der Mieter- und Vermieterorganisationen sowie der Gerichte angehören. Die Mietwerte hängen außer von Aspekten wie der Wohnungsgröße oder der Ausstattung auch von der Einstufung der jeweiligen Wohnlage ab. Der Online-Mietenspiegel greift hierzu auf die Daten aus dem nicht-amtlichen Hamburger Wohnlagenverzeichnis 2021 zurück, das auf der Grundlage einer repräsentativen Datenerhebung von Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien, Stadtentwicklung mbH erstellt wurde. Die Mietenspiegel-Daten lassen sich nur richtig anwenden, wenn die "Erläuterungen zum Mietenspiegel" und die Hinweise zur "Anwendung des Mietenspiegels" genau beachtet werden.
Wenn ein Betreuter seinem ehrenamtlichen Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt, kann das für das Opfer ein Arbeitsunfall sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beteiligten miteinander verwandt sind und der Vorfall sich in der gemeinsamen Wohnung ereignet. Voraussetzung ist, dass der Angriff infolge der Betreuertätigkeit erfolgt ist. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in einem Fall bejaht, in dem der für den Bereich der Gesundheitsfürsorge als Betreuer zuständige Vater wegen eines Tobsuchtsanfalls seines Sohnes den Notarzt gerufen hatte und es unmittelbar danach zu dem Angriff kam. Der Kläger in diesem Verfahren war als ehrenamtlicher Betreuer für seinen erwachsenen Sohn bestellt worden, der aufgrund einer geistigen Behinderung beeinträchtigt war. Zum Aufgabenkreis des Betreuers gehörte u.a. die Gesundheitsfürsorge für den Sohn. Zwischen den beiden Männern kam es im Februar 2016 in der gemeinsamen Wohnung zum Streit, weil das Zimmer des Sohnes von Schimmel befallen war und ein Bausachverständiger den Schaden begutachten sollte. Der Vater versuchte, seinen 38jährigen Sohn dazu zu überreden, die Besichtigung zu dulden und vorher noch einen Teil seiner Lego-Steine zur Seite zu räumen, damit der Sachverständige die Möglichkeit hätte, sich die betroffenen Stellen anzusehen. Als der Vater seinem Sohn Hilfe beim Aufräumen anbot, zog dieser sich zunächst in sein Zimmer zurück. Wenig später schlug er wutentbrannt mit einem Hammer durch die Zimmertür. Als der Vater den Notruf wählte, um einen Notarzt und die Polizei zu rufen, stürzte sich der Sohn auf ihn und schlug ihm schließlich eine Vase auf den Kopf. Die zuständige Unfallkasse weigerte sich, die dabei erlittene Platzwunde als Folge eines Arbeitsunfalls anzuerkennen. Als ehrenamtlicher Betreuer falle der Vater zwar grundsätzlich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Vorfall habe sich aber nicht bei einer versicherten Tätigkeit ereignet. Dass Eltern ihre Kinder anhalten, ihr Zimmer aufzuräumen, gehöre zum Familienalltag und nicht zur unfallversicherten Tätigkeit eines Betreuers. Die dagegen gerichtete Klage des Vaters hatte nun in zweiter Instanz vor dem LSG Sachsen-Anhalt Erfolg. Das Gericht stellte darauf ab, dass zur versicherten Tätigkeit des Klägers als Betreuer seines Sohnes u.a. die Fürsorge für dessen Gesundheit gehört habe. Der Gefahr des Angriffs mit der Vase sei der Vater nicht nur deshalb ausgesetzt gewesen, weil er mit seinem Sohn in einem Haushalt gelebt habe, sondern auch weil er den Notruf gewählt habe, um ärztliche Hilfe für seinen Sohn herbeizurufen. Das sei ein Teil seiner Tätigkeit als Betreuer im Bereich der Gesundheitsfürsorge gewesen. Die Betreuertätigkeit könne jedenfalls nach dem seinerzeit geltenden Betreuungsrecht nicht auf die Vornahme von Rechtsgeschäften reduziert werden. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juni 2024, L 6 U 19/23, nicht rechtskräftig Hintergrund: Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Unfallversicherungsschutz begründenden Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuches Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung – SGB VII). Dazu gehören gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a SGB VII u.a. ehrenamtliche Tätigkeiten für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Unfälle sind nach der gesetzlichen Definition zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII). Gemäß § 1901 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der bis Ende 2022 galt, umfasste die Betreuung alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe näherer gesetzlicher Regelungen rechtlich zu besorgen. Zum 1. Januar 2023 ist das Betreuungsrecht umfassend reformiert worden. Die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter www.landesrecht.sachsen-anhalt.de . Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle (Saale) Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lsg.sachsen-anhalt.de
: sachgerechter Gebrauch, Gewährleistung und Neukauf Wie Sie Produkte so lange wie möglich nutzen Aus Umweltsicht gilt (fast) immer: Nutzen Sie Ihre Elektro- und Elektronikgeräte so lange wie möglich. Achten Sie beim Neukauf auf langlebige und reparaturfreundliche Geräte. Machen Sie bei defekten oder nicht einwandfreien Geräten von Ihren Gewährleistungsansprüchen Gebrauch. Gehen Sie sorgsam mit Ihren Geräten um, warten und reinigen Sie diese regelmäßig. Lassen Sie defekte Geräte reparieren . Entsorgen Sie am Ende einer möglichst langen Nutzungszeit Ihr Altgerät sachgerecht. Gewusst wie Elektro- und Elektronikgeräte benötigen nicht nur Strom zum Betrieb, sondern auch viel Energie und andere Ressourcen zur Herstellung. Die Herstellung ist dabei häufig sogar von höherer Umweltrelevanz als die Betriebsphase. Deshalb gilt: Je länger ein solches Gerät genutzt wird, desto besser für die Umwelt. Deshalb gilt: Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich. Smartphones möglichst lange nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Elektrogeräte länger nutzen Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum Smartphones möglichst lange nutzen Elektrogeräte länger nutzen Produkte lange nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz Sorgsamer Umgang mit Geräten: Insbesondere Elektronikgeräte wie Smartphones, Laptops oder Flatscreens können leicht kaputt gehen. Nässe und Schmutz an den falschen Stellen oder Erschütterungen schaden den Geräten. Umso wichtiger ist ein besonders sorgsamer Umgang mit ihnen. Schützen Sie Ihre mobilen Geräte wie Smartphones durch Hüllen und Folien vor Stürzen und Kratzer. Achten Sie auf einen sicheren Stand beim Abstellen von Laptop oder Smartphone. Nutzen Sie Produkte im Außenbereich nur, wenn Sie dafür auch ausgelegt sind. Metall sollte möglichst vor Wasser geschützt werden, um Rost zu vermeiden. Akkus sollten vor Temperaturschwankungen geschützt werden. Auch Schmutz kann die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, wenn es in das Innere des Gerätes gelangt. Deshalb sollen Geräte regelmäßig gereinigt werden und in einer möglichst sauberen Umgebung gelagert und verwendet werden. Reparieren von defekten Geräten: Aus Umweltsicht lohnt sich eine Reparatur statt eines Neukaufs so gut wie immer. Doch vermeiden Sie Reparaturen in Eigenregie, wenn Sie Gewährleistungs- oder Garantieansprüche haben. Gewährleistungsrechte umweltfreundlich nutzen : Nicht immer läuft nach einem Neukauf alles rund. Hat die gekaufte Ware innerhalb der ersten zwei Jahre einen Mangel, sollten Sie von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Ob im stationären oder Online-Handel erworben: Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie bei Neugeräten für zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. Bei gebrauchten Produkten können gewerbliche Händler die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate beschränken , indem dies deutlich kenntlich ausgewiesen wird. Wenn Sie gebrauchter Ware von Privatpersonen kaufen, sollten Sie den Kaufvertrag dahingehend genau prüfen, ob die/der private Verkäufer*in jegliche Gewährleistung ausgeschlossen hat. Beachten Sie hierbei die sogenannte Beweislastumkehr. Innerhalb von zwölf Monaten (bei Geräten, die Sie vor dem 1. Januar 2022 gekauft haben, innerhalb von sechs Monaten) nach Übergabe der Ware müssen Sie als Käufer*in nicht nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand. Nach dieser Frist müssen Sie dies nachweisen. Reklamieren Sie den Mangel am besten schriftlich beim Verkäufer. Zunächst haben Sie gegenüber dem Händler einen Anspruch auf Nacherfüllung . Grundsätzlich können Sie wählen, ob das Produkt repariert oder durch ein neues, mangelfreies Produkt ersetzt werden soll. Ist beides nicht möglich oder für den Verkäufer unverhältnismäßig kostenintensiv, können Sie im Anschluss zwischen einem Rücktritt oder einer Kaufpreisminderung wählen. Wenn Sie sich mit einem Mangel arrangieren können und das Gerät nur unwesentlich vom Neuzustand abweicht, ist es ökologisch sinnvoller, das Produkt zu behalten. Wenn ein Mangel vom Verkäufer verursacht wurde, können Sie mitunter Schadensersatz beim Verkäufer geltend machen. Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen einige Hersteller oder Verkäufer für ihre Produkte Garantien . Klären Sie mit dem Garantiegeber, ob es sich bei Ihrem aufgetretenen Defekt um einen Garantiefall handelt. Weitere Informationen zum Thema Gewährleistung und Garantie finden Sie bei den Verbraucherzentralen und beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland . Langlebige Produkte bevorzugen : Wie lange ein Produkt halten wird, lässt sich im Voraus nicht exakt bestimmen. Folgende Tipps helfen Ihnen, beim Neukauf langlebigere Produkte zu erkennen: Langlebige Geräte sind tendenziell teurer. Dies ist beispielsweise auf eine höhere Materialqualität oder Ersatzteilvorhaltung zurückzuführen. Berücksichtigen Sie Lebensdauertests durch unabhängige Institute (wie z. B. durch Stiftung Warentest). Auf Reparierbarkeit achten Freiwillige Zusatzgarantien : Bevor Sie sich für eine kostenpflichtige Garantieverlängerung entscheiden, prüfen Sie die Garantiebedingungen . Achten Sie bei (Produkten ) auf den Blauen Engel. Bei diesen Produkten zählen neben einem niedrigen Energie- und Ressourcenverbrauch auch Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit zu den produktspezifischen Umweltkriterien des Blauen Engels . Geräte sind generell für eine vorher definierte Nutzungsintensität ausgelegt. Wenn Sie ein Gerät besonders intensiv nutzen werden, sollten Sie deshalb Geräte für den Profi- und Businessbereich wählen. Denn diese sind auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch. Achten Sie auf ein möglichst zeitloses Design , was Ihnen noch viele Jahre gefallen wird Bei modularen Geräten können Sie Bauteile selbstständig austauschen und Hardware updaten. Bisher sind jedoch nur wenige Produktkategorien im modularen Design verfügbar. Zusatzfunktionen an Geräten können kaputt gehen. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld genau, was sie wirklich benötigen und auf welche Gadgets Sie verzichten können. Achten Sie beim Kauf von elektronischen Geräten auf die Energieeffizienz , damit Sie auch bei langer Nutzung eine niedrige Stromrechnung haben. Sie sind verpflichtet, ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte fachgerecht zu entsorgen. Was Sie noch tun können: Aus ökologischer Perspektive ist es sinnvoll, Geräte zu leihen und gebraucht zu kaufen. Mehr Infos hier (Sharing). Nutzen Sie das umfassende und überwiegend kostenfreie Informations- und Beratungsangebot der Verbraucherzentralen zu Ihren Verbraucherrechten. Eine Schlichtung stellt eine risikofreie Alternative zu einem Gerichtsprozess dar, um Ihre Verbraucherrechte gegenüber einem Unternehmen geltend machen zu können. Hintergrund Umweltsituation: Ressourcenabbau, Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung von elektronischen Geräten verursachen erhebliche Umweltbelastungen. Begrenzt verfügbare Ressourcen werden verbraucht, Treibhausgase schaden dem Klima und das Abfallaufkommen wird erhöht. Zudem erfolgen insbesondere der Ressourcenabbau, die Herstellung und die Entsorgung nicht selten unter prekären sozialen Bedingungen. Auch Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit sind nicht immer auszuschließen. Wird der gesamte Lebenszyklus eines Gerätes betrachtet, sind die größten sozialen Probleme und ökologischen Schäden in den allermeisten Fällen mit dem Ressourcenabbau und der Herstellung verbunden. Diese überwiegen vor allem bei Elektronikgeräten fast immer die Umweltbelastungen, die durch den Verbrauch an Strom während der Nutzung entstehen. Zum Beispiel verursacht die Nutzung einer langlebigen Waschmaschine in einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren knapp 1.100 kg weniger CO₂-Äquivalente als die Nutzung von vier kurzlebigen Maschinen über den gleichen Zeitraum. Das sind knapp 30 Prozent weniger Treibhausgasemissionen, wie die nachstehende Abbildung veranschaulicht. Vor diesem Hintergrund ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, ein noch funktionierendes Gerät durch ein sparsameres Modell auszutauschen. Die Einspareffekte durch ein neues Gerät können die Energieverbräuche für die Herstellung eines Neugeräts i. d. R. nicht kompensieren. Wenn man beispielsweise ein Notebook durch ein neues, energieeffizienteres Notebook ersetzt, müsste man das neue Gerät mehrere Jahrzehnte lang nutzen, um den Aufwand für die Herstellung durch die Einsparung in der Nutzung wieder aufzuwiegen. Im Jahre 2017 – also bevor die Energieeffizienzklassen 2021 aktualisiert wurden – konnten wenige Gerätekategorien identifiziert werden, bei denen es ökologisch sinnvoll sein kann, besonders energieintensive Modelle (ggf. erst nach einem Defekt) gegen Geräte der besten Effizienzklasse auszutauschen. Die beistehende Abbildung veranschaulicht diese Fälle. Dazu gehören Trockner der Energieeffizienzklasse A oder niedriger, Kühlschränke der Energieeffizienzklasse A+ oder niedriger, Geschirrspülmaschinen der Energieeffizienzklasse A oder niedriger sowie Staubsauger der Energieeffizienzklasse C oder niedriger. Die Grafik zeigt, welche Geräte man der Umwelt wegen länger nutzen sollte (linke Seite). Gesetzeslage: Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, dem Käufer die gekaufte Ware mängelfrei zu übergeben. Andernfalls hat die/der Käufer*in einen Anspruch auf Gewährleistung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Darüber hinaus bieten einige Hersteller oder Händler für ihre Produkte auf freiwilliger Basis Garantien an. Durch die Inanspruchnahme dieser Rechte können Verbraucher*innen einen Beitrag zur Verlängerung der Nutzungs- und Lebensdauer von Produkten leisten. Die Lebensdauer eines Gerätes wird nicht nur durch das Gerätedesign, sondern auch durch die Nutzungsintensität und den sorgsamen Umgang beeinflusst. Geräte sind generell für eine vorher definierte Nutzungsintensität ausgelegt. Diese ist meistens für Nutzer*innen nicht transparent, Ausnahmen bilden etwa Angaben zum Druckvolumen bei Druckern oder die täglichen Kaffeetassen bei einem Kaffeevollautomaten. Prinzipiell sind Geräte für den Profi- und Businessbereich auf eine deutlich intensivere Nutzung ausgelegt als solche für den privaten Gebrauch. Marktbeobachtung: Auf der einen Seite steigt die Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern. Auf der anderen Seite hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer vieler elektronischer Geräte in den letzten Jahren tendenziell verkürzt. Diese Erscheinung wird seit einigen Jahren unter dem Begriff „Obsoleszenz" diskutiert. Die Gründe dafür sind vielfältig: Neben kürzeren Innovationszyklen, Defekten durch Materialschwächen, schlechter Reparierbarkeit, hohen Reparaturkosten, fehlenden Software-Updates, aber auch dem Verbraucherwunsch nach modernen Geräten, verleiten aggressive Werbe- und Rabattaktionen zum Neukauf und Mehrkonsum. Die Ursache dafür ist unter anderem, dass Hersteller aufgrund der internationalen Konkurrenz Geräte unter einem enormen Kosten- und Zeitdruck designen und produzieren müssen. So ist der Anteil der innerhalb von weniger als fünf Nutzungsjahren aufgrund eines Defektes ausgetauschten Haushaltsgroßgeräte von 3,5 % im Jahr 2004 auf 8,3 % im Jahr 2013 gestiegen. Ein anderes Beispiel: 2012 waren über 60 % der ausgetauschten Flachbildschirmfernseher noch funktionstüchtig. 1 1 Quelle (Absatz Marktbeobachtung): Öko-Institut (2016): Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informationsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen „Obsoleszenz" , in Zusammenarbeit mit Universität Bonn, Institut für Landtechnik, im Auftrag des Umweltbundesamtes, UFOPLAN FKZ 3713 32 315, Dessau
§ 3 Entstehung, Fälligkeit, Verzinsung (1) Die Zahlungspflicht für die Befahrungsabgaben entsteht mit dem Antritt der Reise durch den Nord-Ostsee-Kanal. (2) Für Sportfahrzeuge sind die Befahrungsabgaben sofort fällig und müssen aus jeder Fahrtrichtung kommend in Kiel-Holtenau vor der Schleusennutzung mit Hilfe der dafür eingerichteten automatischen Einrichtung bezahlt werden. (3) Die Befahrungsabgaben für die Berufsschifffahrt werden mit Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. Sie sind vom 15. Tage nach dem Datum des Bescheides mit 9 Prozent über dem Basiszinsatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen. (4) Auf Antrag werden zur Abgeltung der Befahrungsabgaben für Sportfahrzeuge, die den Kanal gemäß § 51 Absatz 2 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung unbeschränkt nutzen dürfen, Pauschalen festgesetzt. Die Pauschale ist vor Antritt der ersten Fahrt zu entrichten. Als Nachweis händigt das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt der zahlungspflichtigen Person eine aktualisierte Kopie des Fahrtausweises nach § 51 Absatz 2 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung aus. Stand: 18. Mai 2023
Fundtieranzeige Finder: Name___________________________________________________________ Straße___________________________________________________________ PLZ, Ort___________________________________________________________ Telefon___________________________________________________________ E-Mail:___________________________________________________________ Nach § 965 ff. BGB wird nachstehendes Fundtier gemeldet: (Bitte für jedes Fundtier ein eigenes Formular ausfüllen) Angaben zum Tier: Tierart/Rasse: ______________________________________________________ Beschreibung (Geschlecht, geschätztes Alter, Farbe/Felkl, Besondere Merkmale etc.) ________________________________________________________________ ________________________________________________________________ ________________________________________________________________ Kennzeichnung ChipNr.: ______________________________________________ TätowierungNr.: ______________________________________________ MarkeNr.: ______________________________________________ RingNr.: ______________________________________________ Sonstiges__________________________________________________ Gesundheitlicher Zustand/ Verletzungen __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Tierärztliche Behandlung unaufschiebbar, daher bereits erfolgt bei Tierarzt: __________________________________________________________________ vorgesehen, bei Tierarzt: __________________________________________________________________ Umstände des Findens (Angaben zum Datum, Uhrzeit, Fundort, angebunden, freilaufend, seit wann beobachtet, Unfall etc. ) __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ Erklärung des Finders: Der Eigentümer des Tieres ist mir nicht bekannt. Ich verzichte auf Vergütung der Auslagen und Aufwendungen in Sinne von § 970 BGB. Ich verzichte auf das Recht zum Eigentumserwerb gemäß § 973 BGB. Datum: ______________________ ___________________________________________________________________ Unterschrift des Finders (bei Minderjährigen des Vertretungsberechtigten) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug § 965 Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht. § 970 Ersatz von Aufwendungen Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen. § 973 Eigentumserwerb des Finders (1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt ge- worden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlö- schen die sonstigen Rechte an der Sache. § 976 Eigentumserwerb der Gemeinde (1) Verzichtet der Finder der zuständigen Behörde gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundorts über.
Familien sind ein wichtiger Grundbaustein unserer Gesellschaft. Ihnen verlässliche und wirksame Rahmenbedingungen zu schaffen, ist ein wichtiges Anliegen, insbesondere wenn es um gute Startbedingungen für alle Kinder geht. Das Landesverwaltungsamt unterstützt Familien auf ganz unterschiedlichen Gebieten. Das betrifft sowohl die direkte Beratung und finanzielle Unterstützung, wie auch die Förderung geeigneter Angebote für Familien. Hier einige ausgewählte Beispiele:Statistik zur Familienförderung 2019Förderprogramm Projekte voraussichtlicher Mittelabfluss 2019Familienverbände 5 268.200,00 ?Familienbegegnungsmaßnahmen mit Bildungsinhalten 5 S180.543,00 ?Familienzentren 15 422.617,00 ?Familienbildungsangebote 5 44.412,00 ?Förderung der assistierten Reproduktion 425 410.000,00 ?"Familienpaten" - Frühe Hilfen 1 42.000,00 ?Landesseniorenvertretung 1 32.365,00 ?Online Beratung des Bundes 1 8.000,00 ?Schwangerschaftsberatungsstellen 39 3.447.000,00 ?Stiftung "Familie in Not" 1 352.799,75 ?Wohlfahrspflegerische Einzelmaßnahme - Online Beratung 1 32.931,07 ?Summe 499 5.240.867,82 ? Prioritäten bei der Förderung von Familien aus Landesmitteln Mit der Förderung von Familienbildungsangeboten und Familienbegegnungsmaßnahmen mit Bildungsinhalten fand ein Wechsel von der individuellen Förderung von Familien hin zur Förderung von freien Trägern, die verschiedene Angebote für Familien vorhalten, statt. Diese Angebote sollen eine Unterstützung für die Familien im Alltag geben und Hilfe in verschiedenen Lebenssituationen bieten. Die Stiftung ?Familie in Not? bietet Unterstützung für Familien in schwierigen Lebenslagen an. Mit den auf das Land verteilten 15 Familienzentren wird ebenfalls ein großes Unterstützungsangebot für Familien in alle Lebenslagen bereitgestellt. Dabei bieten die Familienzentren je nach ihrer Ausrichtung Hilfen und Kurse für junge Eltern und deren Kinder/Babys, frühkindliche Entwicklungskurse, Beratung im Bereich der Pflege von Familienangehörigen, Beratung bei der Entwicklung von Kindern/Jugendlichen, Beratung in Konfliktsituationen und in allen anderen familiären Lebensbereichen an. Sie befinden sich in verschiedenen Regionen in Sachsen-Anhalt, sowohl in den Großstädten als auch in Kreisstädten oder im ländlichen Raum. Gefördert werden dabei auch 3 Familienferienstätten, in denen Familien mit geringen Einkommen zu günstigen Konditionen einen Urlaub oder Freizeit verbringen können.Insgesamt werden jährlich Landesmittel in Höhe von über 2 Mio. Euro für die Familienverbände und Projekte und Einrichtungen für Familienbildung und Familienerholung ausgegeben. Dazu gehören seit einigen Jahren auch Zuschüsse für Paare für Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Damit konnten bereits viele junge Paare mit unerfülltem Kinderwunsch Unterstützung erhalten. Elterngeld als Unterstützung für Familien und neue Möglichkeiten der Vereinbarung von Familie und Beruf für Mütter und Väter Seit zwölf Jahren ist das Elterngeld eine wichtige Leistung zur Unterstützung junger Familien.Die Gewährung von Elterngeld erfolgt seit 2010 in den Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt.Das Elterngeld wird jungen Eltern nach der Geburt eines Kindes gezahlt, um den Einkommensverlust, der mit der Betreuung des neugeborenen Kindes und damit dem Verzicht auf Erwerbseinkommen einhergeht, zumindest teilweise auszugleichen.Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am modifizierten Nettoeinkommen des jeweils antragstellenden Elternteils und ersetzt dieses zu 65 -67 Prozent, bei geringfügigen Einkünften bis zu 100 Prozent.Mindestens gibt es 300 Euro, höchstens 1.800 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhalten die Eltern zusätzlich zum ermittelten Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Leben weitere Geschwister im Haushalt, erhalten die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des ermittelten Elterngeldanspruches, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.Elterngeld kann von den Eltern gemeinsam unter bestimmten Voraussetzungen längstens für 14 Monate (12 Monate + 2 Partnermonate) in Anspruch genommen werden.Mit der letzten Änderung des BEEG zum 01.07.2015 wurde das Elterngeld Plus eingeführt. Das Elterngeld Plus ermöglicht den Eltern eine flexiblere Gestaltung der Inanspruchnahme von Elterngeld. Anstelle von 14 Basis-Monaten können nunmehr 28 Monate Elterngeld Plus bezogen werden, wobei für Elterngeld Plus- Monate maximal die Hälfte des zustehenden (Basis-)Elterngeldes gezahlt wird.Das Elterngeld Plus wirkt sich für die Eltern, die während der Elternzeit einer Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden nachgehen, positiv aus und erleichtert damit den Eltern den Einstieg in das Berufsleben nach der Elternzeit.Die neuen Regelungen zum Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonusmonaten knüpfen an die Wünsche junger Familien an. Insbesondere die Partnerschaftsbonusmonate sollen es den Eltern erleichtern, in der frühen Phase der Elternschaft in eine partnerschaftliche Arbeitsteilung hineinzufinden. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig parallel in vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 ? 30 Wochenstunden, erhält jeder Elternteil für diese vier Monate zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonusmonate).Erfreulich ist die Anzahl der Väter, die sich nach der Geburt um ihre Kinder kümmern und Elterngeld in Anspruch nehmen.Während vor dem Inkrafttreten des BEEG lediglich 1,4 Prozent aller Antragsteller Väter waren, betrug der Väter-Anteil im Kalenderjahr 2018 25,6 Prozent.Nachfolgende Aufstellung verdeutlicht die Entwicklung:Kalenderjahr Anzahl der Anträge nach dem BEEG darunter Anträgevon Vätern Prozentualer Anteil2007 16.890 1.768 10,52008 20.321 3.281 16,12009 19.685 3.548 18,02010 20.775 3.800 18,32011 19.916 3.858 19,42012 20.156 4.109 20,42013 20.677 4.321 20,92014 22.852 5.325 23,32015 22.022 5.238 23,82016 22.794 5.344 23,42017 23.576 5.724 24,32018 23.106 5.917 25,6Schwangerschaftsberatungsstellen als Angebote für Frauen und Paare in allen Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Familiengründung Durch die Förderung aus Landesmitteln bietet das Land flächendeckend Schwangerschaftsberatungsstellen in dem Umfang an, dass wie bundesgesetzlich geregelt pro 40.000 Einwohner mindestens eine vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkraft zur Verfügung steht.Im Jahr 2019 werden in Sachsen-Anhalt insgesamt 39 Schwangerschaftsberatungsstellen mit einem Stellenanteil von insgesamt 56,4 Beratungsfachkräften gefördert. Diese Stellen werden mit fast 3,5 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt finanziert. Schwangerschaftsberatungsstellen sind die erste Anlaufstelle für Frauen und Paare bei Fragen rund um die Schwangerschaft und eine geplante Familiengründung. Dabei bieten sie ein breit gefächertes Beratungsspektrum an. Sie beraten insbesondere vor und nach der Geburt, bei ungewollter Schwangerschaft, bei Konflikten, die durch die Schwangerschaft entstehen, etwa mit dem Partner, den Eltern oder dem Arbeitgeber, zur Situation als Alleinerziehende/-r, zu Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, zu Fragen der Pränataldiagnostik, bei einer vermuteten Behinderung des Kindes, über Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, bei Teenagerschwangerschaften und nach einem Schwangerschaftsabbruch. Zum Tätigkeitsfeld der Schwangerschaftsberatungsstellen gehören neben den Beratungskontakten in den Beratungsstellen auch Haus- und Klinikbesuche, Behördengänge und -kontakte und die Unterstützung bei Stiftungsanträgen. Die Beratungsstellen führen außerdem vielfältige Gruppenveranstaltungen mit vorrangigem Präventionscharakter durch. Den Hauptanteil bilden dabei sexualpädagogische Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene entsprechend ihres Alters und in den verschiedenen Schulformen. Weiterhin wird in den Beratungsstellen umfassend über (finanzielle) Hilfen für Schwangere, Familien und Kinder informiert und zur vertraulichen Geburt, anonymen Geburt und Babyklappen beraten.Adoption als Möglichkeit der Familiengründung ? aktuelle Entwicklungen Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ist neben den modernen Möglichkeiten der assistierten Reproduktion eine Adoption oft die Option, ein Familienleben mit Kindern zu führen.Gesellschaftliche Entwicklungen haben in der Vergangenheit und gerade in den letzten Jahren Auswirkungen auf Adoptionen gehabt.Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Adoptionsvermittlung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Mit dessen Einführung wurde auch 1896 der Schutzgedanke für das Kind erstmalig in das Rechtssystem aufgenommen. Insbesondere durch die gesetzlichen Änderungen seit 2014 haben sich die Bedingungen der Antragsteller erheblich verändert. So konnten bis zu diesem Zeitpunkt nur verheiratete heterosexuelle Paare gemeinsam adoptieren. Personen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften konnten nur allein adoptieren. Seit 2014 durften verpartnerte Personen im Rahmen einer Sukzessivadoption dasselbe Kind nacheinander adoptieren. Mit dem Eheöffnungsgesetz, dem Recht der Ehe für alle, erfolgte nunmehr die Gleichstellung aller Eheleute im Rahmen der Adoption. So können auch gleichgeschlechtliche Ehepaare gemeinsam adoptieren. Aktuell wurde mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 der Gesetzgeber beauftragt, bis 2020 die gesetzlichen Grundlagen für die gemeinsame Adoption nichtehelicher Lebensgemeinschaften für Stiefkindadoptionen zu schaffen.Während mit der Ratifizierung 2002 des Haager Übereinkommens vom 29.03.1993 über den Schutz von Kindern und der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption Auslandsadoptionen in Deutschland eine große Rolle spielten, sind diese Fallzahlen bundesweit extrem rückläufig. In Sachsen-Anhalt selbst haben Auslandsadoptionen kaum eine Rolle gespielt, da im Inland ein Bedarf an geeigneten Adoptionsbewerbern bestand und weiterhin besteht. Die Durchführung von Adoptionsvermittlungen ist Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Sie werden dabei von der Zentralen Adoptionsstelle im Landesverwaltungsamt unterstützt, die auch in allen Fällen mit Auslandsberührung zu beteiligen ist. Zuständig für internationale Adoptionen sind die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter und anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Magdeburg (MJ). Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb macht sich für das ?Girokonto für jedermann? stark. Mehr als 650.000 Verbraucher hätten kein Girokonto und seien damit vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen, sagte Kolb im Vorfeld der Bundesratssitzung in Berlin. Das grenze sie im Wirtschaftsleben aus. Sie fordert ein Bundesgesetz, das das Recht auf die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis festschreibt. ?Die seit 1995 existierende Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, jedermann ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, ist auch nach mehr als 15 Jahren nicht umgesetzt. Auch die Einführung des so genannten Pfändungsschutzkontos (?P-Konto?) hat daran nichts geändert?, so Kolb. Ihr Fazit: ?Wir brauchen eine gesetzliche Regelung. Und wir brauchen sie schnell.? Der Zugriff auf das Existenzminimum durch Gläubiger kann ab dem 1. Januar 2012 nur noch durch Einrichtung eines P-Kontos verhindert werden. ?Da die Banken nur bereits bestehende Girokonten in pfändungsgeschützte Konten umzuwandeln müssen, fallen genau diejenigen durchs Raster, die den Schutz besonders benötigen würden.? Wer kein Girokonto habe, weil Banken wegen fehlender Bonität abwinkten, bleibe wieder außen vor. Sachsen-Anhalt unterstützt eine Gesetzesinitiative der Hansestadt Hamburg im Bundesrat, deren Ziel die Einführung eines subjektiven Anspruchs auf ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen ist. Zudem sollen die Regelungen zum Pfändungsschutzkonto verbessert werden. Kolb: ?Die angestrebten Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und der Zivilprozessordnung sind wichtig.? Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de
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