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Quellen (WFS Dienst)

Dargestellt ist die punktuelle Lage der Quellen im Stadtgebiet von Dresden. Entsprechend § 2 (4) SächsWG sind Quellen "der natürliche, an einer bestimmten, örtlich begrenzten Stelle nicht nur vorübergehend erfolgende Austritt von Grundwasser." Die Quellen wurden in den Jahren 2007/2008 im Auftrag des Umweltamtes durch das Büro nature concept kartiert. Ergänzungen erfolgten in den Jahren 2010, 2015, 2021 und 2023. Zu den einzelnen Quellen sind folgende Sachinformationen angeboten: eindeutige Nummer (STANDNR); laufende Nr. (NR); Bezeichnung (NAME); Lagebeschreibung (LAGE); Quelltyp, z.B. Sickerquelle, Linearquelle (TYP_QUELLE und TYP_QUELLE_ERL); Subtyp, z.B. feinmaterialreich (SUBTYP_QUELLE und SUBTYP_QUELLE_ERL); Aussage zur Wasserführung, z.B. permanent (WASSERFUEHRUNG und WASSERFUEHRUNG_ERL); Aussage zur Naturnähe (ZUSTAND und ZUSTAND_ERL); Einschätzung, ob es sich um ein Biotop nach § 30 BNatSchG handelt (BIOTOP und BIOTOP_ERL); Erfassungsdatum (Datum); Hoch- und Rechtswert (HOCH, RECHTS); eine Beschreibung (BESCHREIBUNG); Angaben zur Gefährdung (GEFAEHRDUNG); eventuelle Bemerkungen (BEMERKUNGEN); pH-Wert, Leitfähigkeit und Wassertemperatur zum Zeitpunkt der Erfassung. Zudem gibt es zu jeder Quelle zwei Fotos.

Quellen

Dargestellt ist die punktuelle Lage der Quellen im Stadtgebiet von Dresden. Entsprechend § 2 (4) SächsWG sind Quellen "der natürliche, an einer bestimmten, örtlich begrenzten Stelle nicht nur vorübergehend erfolgende Austritt von Grundwasser." Die Quellen wurden in den Jahren 2007/2008 im Auftrag des Umweltamtes durch das Büro nature concept kartiert. Ergänzungen erfolgten in den Jahren 2010, 2015, 2021 und 2023. Zu den einzelnen Quellen sind folgende Sachinformationen angeboten: eindeutige Nummer (STANDNR); laufende Nr. (NR); Bezeichnung (NAME); Lagebeschreibung (LAGE); Quelltyp, z.B. Sickerquelle, Linearquelle (TYP_QUELLE und TYP_QUELLE_ERL); Subtyp, z.B. feinmaterialreich (SUBTYP_QUELLE und SUBTYP_QUELLE_ERL); Aussage zur Wasserführung, z.B. permanent (WASSERFUEHRUNG und WASSERFUEHRUNG_ERL); Aussage zur Naturnähe (ZUSTAND und ZUSTAND_ERL); Einschätzung, ob es sich um ein Biotop nach § 30 BNatSchG handelt (BIOTOP und BIOTOP_ERL); Erfassungsdatum (Datum); Hoch- und Rechtswert (HOCH, RECHTS); eine Beschreibung (BESCHREIBUNG); Angaben zur Gefährdung (GEFAEHRDUNG); eventuelle Bemerkungen (BEMERKUNGEN); pH-Wert, Leitfähigkeit und Wassertemperatur zum Zeitpunkt der Erfassung. Zudem gibt es zu jeder Quelle zwei Fotos. Das Thema ist Daten- und Kartengrundlage zu Lage und Namen der Quellen im Sinne des Sächsischen Wassergesetzes. Bei Bebauungsvorhaben und sonstigen Nutzungen im Bereich der Quellen sind die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und die Untere Wasserbehörde einzubeziehen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.

Unwetterschadens-Datenbank der Schweiz

Unwetter richten in der Schweiz jährlich Schäden von rund 360 Millionen an (Mittel der Jahre 1972 bis 2007, teuerungsbereinigt). Diese Schäden werden von der WSL, im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt BAFU, seit 1972 aufgrund von Zeitungsmeldungen systematisch erfasst und analysiert. Berücksichtigt werden Schäden durch auf natürliche Weise ausgelöste Hochwasser, Murgänge, Rutschungen und (seit 2002) Felsbewegungen. Die vorgeherrschten Witterungsbedingungen werden, wenn möglich, als Ursache ebenfalls aufgenommen. Die Datenbank wird in Bezug auf Ort, Ausmass und Ursache, aber auch im Hinblick auf die zeitliche und räumliche Verteilung der Unwetterereignisse ausgewertet und analysiert. Die Ergebnisse werden jährlich in der Zeitschrift Wasser Energie Luft publiziert. Die Schadensdaten werden öffentlichen Institutionen auf Anfrage zur Verfügung gestellt und dienen somit als breite Informationsbasis für die Gefahrenbeurteilung.

Solarpotenzial

<p>Dieser Datensatz enthält das <strong>Solarpotenzial der Gebäudeflächen </strong>in der Stadt Konstanz.</p> <p>Die Analyse beinhaltet den Neigungswinkel, die Ausrichtung sowie die nutzbare Dachfläche aller berücksichtigten Gebäude als Basiswerte. Abschattungseffekte, die infolge umliegender Gebäude oder topographischer Gegebenheiten entstehen, fließen als Kennzahl in die Ertragsberechnung mit ein. Diese geht von der lokalen Globalstrahlung aus und wird entsprechend den oben genannten Parametern beeinflusst. Die Leistung der Photovoltaikanlagen, der voraussichtliche Stromertrag sowie die jährliche CO2-Einsparung werden als Ergebnis ausgegeben.</p> <p><strong>Quelle: </strong>Die Daten wurden 2018 durch das <strong>Ingenieur Büro Smart Geomatics<em> </em></strong>Informationssysteme GmbH im Auftrag der Stadt Konstanz erhoben.</p>

Biotopkartierung (SH4) Linien gesamt

Landesweite Biotopkartierung SH (SH4) - Gesamtdatensatz der linienförmig erfassten Biotope, mit Alleen, Knicks, Feldhecken, Baumreihen, Steinmauern und Steinriegel (Erfassung seit 2014) Der vorliegende Geodatensatz zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten und digitalisierten Alleen und Steinstrukturen (Steinmauern und Steinriegel). Diese wurden schwerpunktmäßig innerhalb von ausgewiesenen Prüfkulissen erfasst, welche auf der Basis unterschiedlicher Fachdaten und Datenaktualität zusammengestellt wurden. Darüber hinaus enthält der Geodatensatz die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelten Knicks, Feldhecken und Baumreihen. Diese Elemente wurden von einem vom damaligen LLUR beauftragten Büro über die Auswertung von Geometrien aus dem Basis-DLM in Verbindung mit digitalem Geländemodell (DGM) und Orthophotos (DOP) digital ermittelt. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eines der enthaltenen Linieniotope die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Alleen, Knicks und Feldhecken zu geschützten Biotopen, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei den Baumreihen handelt es sich um keine in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Projektbezogene Herkunft der (Einzel-)Datensätze im (BKSH-Gesamt-)Geodatensatz: Die projektbezogene Herkunft der Einzeldaten ist im vorliegenden (BKSH-Gesamt-) Geodatensatz durch Einträge in der Tabellenspalte „Herkunft“ der Attributtabelle kenntlich gemacht. Im Einzelnen liegen hier Einträge mit folgender Bedeutung vor: BK – Datensatz stammt aus der BKSH (seit 2014), Seen – Datensatz stammt aus dem eigenständigen Projekt WRRL-Seenmonitoring, SH2 – Datensatz stammt aus dem Register der gesetzlich geschützten Biotope, Knicks – Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (2014-2020) luftbildgestützt ermittelte Knicks, Feldhecken und Baumreihen. FFH - Seit Abschluss der Phasen 1 (2014) und 2 (2015-2020) der landesweiten Biotopkartierung erfolgt das FFH-Monitoring wieder als eigenständiges Projekt. Die seit 2021 im Rahmen des FFH-Monitorings erhobenen Daten sind über die Herkunft "FFH" identifizierbar.

Quellen (WMS Dienst)

Dargestellt ist die punktuelle Lage der Quellen im Stadtgebiet von Dresden. Entsprechend § 2 (4) SächsWG sind Quellen "der natürliche, an einer bestimmten, örtlich begrenzten Stelle nicht nur vorübergehend erfolgende Austritt von Grundwasser." Die Quellen wurden in den Jahren 2007/2008 im Auftrag des Umweltamtes durch das Büro nature concept kartiert. Ergänzungen erfolgten in den Jahren 2010, 2015, 2021 und 2023. Zu den einzelnen Quellen sind folgende Sachinformationen angeboten: eindeutige Nummer (STANDNR); laufende Nr. (NR); Bezeichnung (NAME); Lagebeschreibung (LAGE); Quelltyp, z.B. Sickerquelle, Linearquelle (TYP_QUELLE und TYP_QUELLE_ERL); Subtyp, z.B. feinmaterialreich (SUBTYP_QUELLE und SUBTYP_QUELLE_ERL); Aussage zur Wasserführung, z.B. permanent (WASSERFUEHRUNG und WASSERFUEHRUNG_ERL); Aussage zur Naturnähe (ZUSTAND und ZUSTAND_ERL); Einschätzung, ob es sich um ein Biotop nach § 30 BNatSchG handelt (BIOTOP und BIOTOP_ERL); Erfassungsdatum (Datum); Hoch- und Rechtswert (HOCH, RECHTS); eine Beschreibung (BESCHREIBUNG); Angaben zur Gefährdung (GEFAEHRDUNG); eventuelle Bemerkungen (BEMERKUNGEN); pH-Wert, Leitfähigkeit und Wassertemperatur zum Zeitpunkt der Erfassung. Zudem gibt es zu jeder Quelle zwei Fotos.

Umfrage zum Energie- und Mobilitätsverhalten in der Landesverwaltung

Die Landesregierung hat sich mit § 7 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine bilanziell klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Dieses ressortübergreifende Vorhaben wird durch die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gesteuert. Zu den Maßnahmen zählt auch die mission E, die Motivationskampagne für energiebewusstes Verhalten. NRW.Energy4Climate ist mit der Aufgabe betraut, die mission E bis 2030 in der gesamten Landesverwaltung umzusetzen. Die mission E zielt darauf ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Senkung des Strom- und Wärmeverbrauchs zu motivieren, um den verhaltensbedingten CO2-Ausstoß dauerhaft zu verringern. Die durchgeführte Umfrage der Mitarbeitenden in der Landesverwaltung war freiwillig und anonym. Sie liefert grundlegende Daten über die Ausgangslage zu den Themen Energie- und Mobilitätsverhalten im Büro und Zuhause. Dieser Datensatz beinhaltet die Umfrage sowie deren Ergebnisse. Die Umfrage wurde 2024 zum ersten Mal durchgeführt und in 2025 wiederholt, wobei die Fragenreihenfolge und das Wording etwas angepasst wurden. In der Variablenübersicht wird deutlich, welche Änderungen vorgenommen wurden.

Umfrage zum Energie- und Mobilitätsverhalten in der Landesverwaltung

Die Landesregierung hat sich mit § 7 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine bilanziell klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Dieses ressortübergreifende Vorhaben wird durch die Geschäftsstelle Klimaneutrale Landesverwaltung im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gesteuert. Zu den Maßnahmen zählt auch die mission E, die Motivationskampagne für energiebewusstes Verhalten. NRW.Energy4Climate ist mit der Aufgabe betraut, die mission E bis 2030 in der gesamten Landesverwaltung umzusetzen. Die mission E zielt darauf ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Senkung des Strom- und Wärmeverbrauchs zu motivieren, um den verhaltensbedingten CO2-Ausstoß dauerhaft zu verringern. Die durchgeführte Umfrage der Mitarbeitenden in der Landesverwaltung war freiwillig und anonym. Sie liefert grundlegende Daten über die Ausgangslage zu den Themen Energie- und Mobilitätsverhalten im Büro und Zuhause. Dieser Datensatz beinhaltet die Umfrage sowie deren Ergebnisse. Die Umfrage wurde 2024 zum ersten Mal durchgeführt und in 2025 wiederholt, wobei die Fragenreihenfolge und das Wording etwas angepasst wurden. In der Variablenübersicht wird deutlich, welche Änderungen vorgenommen wurden.

Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin

Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Sie veranschaulichen auf wissenschaftlicher Grundlage, wie es um das Überleben von Tier- und Pflanzenarten in einem bestimmten Gebiet bestellt ist. Da Arten oft an bestimmte Lebensräume gebunden sind, kann aus ihrer Gefährdung auch auf den Zustand ihrer Lebensräume geschlossen werden. Insofern ergeben sich konkrete Ansatzpunkte für Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auch die zuständigen Flächenbesitzer oder Flächennutzer können ihre Verantwortung für das Überleben der Arten erkennen. Auch der Öffentlichkeit bieten Rote Listen Informationen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Berlin. Ein Blick in die Listen zeigt Fachleuten wie interessierten Laien gleichermaßen, welche Arten in Berlin vorkommen, welche gefährdet oder sogar ausgestorben sind. Daneben enthalten die Listen viele ergänzende Informationen, beispielsweise zum gesetzlichen Schutzstatus der Arten. Rote Listen sind seit langem eine häufig genutzte Entscheidungshilfe der Verwaltung. Sie unterstützten die Ausweisung von Schutzgebieten, die Entwicklung von Biotopverbundsystemen, die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft und viele andere Aufgaben. Sie helfen damit auch, die beschränkten öffentlichen Mittel auf die dringendsten Naturschutzaufgaben zu konzentrieren. Die Erstellung und Fortschreibung Roter Listen organisiert in Berlin traditionsgemäß der Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege in Kooperation mit der Obersten Naturschutzbehörde in einem Turnus von etwa 10 Jahren. Die fachlichen Grundlagen über das Vorkommen und die Gefährdungssituation einzelner Arten werden jedoch immer von einer Vielzahl meist ehrenamtlich tätiger Experten, insbesondere von Mitgliedern botanischer und faunistischer Fachverbände erhoben. Die Bearbeiter der verschiedenen Organismengruppen werten diese Angaben systematisch aus und integrieren dabei auch Informationen aus neueren naturschutzfachlichen Gutachten, Forschungsarbeiten und Fachpublikationen. Die Neubearbeitung erfolgte nach der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009) und wurde durch das Büro für tierökologische Studien Berlin koordiniert. Die neuen Roten Listen wurden vom Universitätsverlag der Technische Universität Berlin als DOI (Digital Object Identifier) veröffentlicht und stehen hier auf den Internetseiten zur Verfügung. Zu jeder Liste wird der Bearbeitungsstand (Monat/Jahr) angegeben, so dass sofort erkennbar ist, ob es sich um eine bereits aktualisierte bzw. eine noch nicht aktualisierte Liste handelt. Bild: Max Ley Methodik Die Neubearbeitung der Roten Listen folgt in der Regel der bundesweiten Methodik von Ludwig et al. (2009). Weitere Informationen Bild: Justus Meißner Liste der wildwachsenden Gefäßpflanzen des Landes Berlin mit Roter Liste Die vierte Fassung der Roten Liste und Gesamtartenliste der etablierten Farn- und Blütenpflanzen Berlins enthält 1.527 Sippen, davon 307 Neophyten. Fast die Hälfte (46,4 %) wurde einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Weitere Informationen Bild: Hanna Köstler Rote Liste und Gesamtartenliste der Moose (Bryophyta) von Berlin Die Gesamtartenliste der Moose Berlins umfasst 411 Arten und Varietäten, darunter drei neophytische Arten. Von den 408 indigenen Arten wurden 270 (= 66 %) als gefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: Volker Otte Rote Liste und Gesamtartenliste der Flechten (Lichenes) von Berlin Derzeit sind aus Berlin 315 Flechtensippen (310 Arten, 3 Unterarten, eine Varietät und eine Form) bekannt. Davon werden 112 (35,6 %) in die Rote Liste aufgenommen. Weitere Informationen Bild: Joachim Ehrich Rote Liste und Gesamtartenliste der Pilze (Fungi) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Röhrlinge, Flechtenbewohnenden Pilze, Brandpilze und Blätterpilze. Weitere Informationen Bild: Wolf-Henning Kusber Rote Liste und Gesamtartenliste der Algen (Phycophyta) von Berlin Für Berlin wurden seit dem 18. Jahrhundert 21 Arten limnischer Armleuchteralgen (Characeae) in den Gattungen Chara, Lychnothamnus, Nitella, Nitellopsis und Tolypella nachgewiesen. Davon sind 11 Arten ausgestorben oder verschollen, weitere vier Arten sind als bestandsgefährdet eingestuft und auch Bestandteil der Roten Liste. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) von Berlin Die Gesamtartenliste der Säugetiere umfasst 59 Arten, von denen fünf Arten seit 1991 neu für Berlin nachgewiesen wurden: Nordfledermaus, Teichfledermaus, Biber, Nutria und Marderhund. Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Rote Liste und Liste der Brutvögel (Aves) von Berlin Seit den ersten ornithologischen Aufzeichnungen in Berlin wurden 185 Arten, davon 165 als Brutvögel in Berlin nachgewiesen. Davon sind 32 Arten in Berlin ausgestorben, 17 vom Aussterben bedroht, 6 stark gefährdet und 17 gefährdet. Weitere Informationen Bild: Ekkehard Wachmann Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin zwölf Amphibienarten vor, von denen eine nicht autochthon ist und in der Roten Liste nicht bewertet wird (Bergmolch). Die autochthonen Populationen von zwei weiteren Arten sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Daniel Bohle Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) von Berlin Aktuell kommen in Berlin sechs Reptilienarten vor, die autochthonen Bestände einer weiteren Art sind ausgestorben. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Gesamtartenliste und Rote Liste der Fische und Neunaugen (Pisces et Cyclostomata) von Berlin Die Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin umfasst 44 Arten, darunter 41 Fischarten und drei Neunaugenarten, von denen 36 autochthone (einheimische) und acht neobiotische (eingewanderte/eingebrachte) Arten sind. Weitere Informationen Bild: Ira Richling Rote Liste und Gesamtartenliste der Weichtiere – Schnecken und Muscheln (Mollusca: Gastropoda und Bivalvia) von Berlin Von den in Berlin nachgewiesenen 158 Molluskenarten und Unterarten wurden 38,6 % als bestandsgefährdet eingestuft. Weitere Informationen Bild: A. Kormannshaus Rote Liste und Gesamtartenliste der Insekten (Insecta) von Berlin Rote Liste und Gesamtartenliste der Großschmetterlinge, Libellen, Heuschrecken und Grillen, Zikaden, Netzflügler, Bienen und Wespen, Köcherfliegen, Schnabelfliegen, Raubfliegen, Eintagsfliegen, Schwebfliegen, Wanzen, Wasserkäfer, Laufkäfer, Prachtkäfer, Blattkäfer, Blatthornkäfer, Kurzflügelkäfer­artige und Stutzkäfer, Kapuzinerkäfer­artige und weitere, Bockkäfer und Rüsselkäfer. Weitere Informationen Bild: Ingolf Rödel Rote Liste und Gesamtartenliste der Spinnen (Araneae) und Gesamtartenliste der Weberknechte (Opiliones) von Berlin Aus Berlin sind bis heute 576 Spinnenarten bekannt, davon wurden 32 Arten als Neozoen nicht bewertet. 41 Arten konnten gegenüber der letzten Gesamtartenliste neu in die Liste aufgenommen werden. 194 der 544 bewerteten Arten (35,7 %) mussten einer Gefährdungskategorie zugeordnet werden. Weitere Informationen Bild: Torsten Richter Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. Weitere Informationen

METOP GOME-2 - Bromine Monoxide (BrO) - Global

The Global Ozone Monitoring Experiment-2 (GOME-2) instrument continues the long-term monitoring of atmospheric trace gas constituents started with GOME / ERS-2 and SCIAMACHY / Envisat. Currently, there are three GOME-2 instruments operating on board EUMETSAT's Meteorological Operational satellites MetOp-A, -B and -C, launched in October 2006, September 2012, and November 2018, respectively. GOME-2 can measure a range of atmospheric trace constituents, with the emphasis on global ozone distributions. Furthermore, cloud properties and intensities of ultraviolet radiation are retrieved. These data are crucial for monitoring the atmospheric composition and the detection of pollutants. DLR generates operational GOME-2 / MetOp level 2 products in the framework of EUMETSAT's Satellite Application Facility on Atmospheric Chemistry Monitoring (AC-SAF). GOME-2 near-real-time products are available already two hours after sensing. The operational BrO (Bromine monoxide) total column products are generated using the algorithm GDP (GOME Data Processor) version 4.x integrated into the UPAS (Universal Processor for UV / VIS Atmospheric Spectrometers) processor for generating level 2 trace gas and cloud products. For more details please refer to https://atmos.eoc.dlr.de/app/missions/gome2

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