Liebe Lesende, der Frühling bringt jedes Jahr aufs Neue sattes Grün und vielerlei andere Farben. Er steht damit nicht nur für die wiederkehrende Erneuerung der Natur, sondern auch für neues Wachstum. Wir erleben das Wachstum des HKNR ja seit vielen Jahren, jetzt aber mit einem neuen Schub im Lichte der neuen Register. Die Verabschiedung der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) ordnet diese neuen Aufgaben endgültig dem Umweltbundesamt zu und damit erhalten wir die Zusagen für neue Personalstellen, die wir hoffentlich schnell besetzen können. Im Rahmen der Debatten zu dieser Verordnung in den Ausschüssen wurde die Entbürokratisierung von vielen Seiten betont. Es liegt auch in unserem Interesse, einen effizienten Vollzug aufzusetzen. Gleichzeitig muss er rechtssicher umsetzbar sein, auch das ist im Interesse aller Beteiligten. Daneben wird der laufende Betrieb des Strom-HKNR stetig angepasst an neue Anforderungen, wie z. B. die gekoppelten HKN. Der Leitfaden zur Kopplung wird von Ihnen brennend erwartet und liegt nun endlich vor. Wir haben mehrere Abstimmungsrunden dazu gedreht und sind froh, Ihnen nun ein hoffentlich ausgereiftes Dokument an die Hand geben zu können. Wir haben außerdem die Ausschreibung für ein Projekt zur Energiekennzeichnung auf den Weg gebracht. Die Herkunftsnachweise haben ja keinen Selbstzweck, sondern dienen der Kennzeichnung. Wie das für Gas und Wasserstoff aussehen könnte und welche Anforderungen an europäische Regelungen daraus erwachsen, soll unser Projekt erarbeiten. In diesen Zusammenhang ist auch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandard für den Klimawandel einzuordnen. Große Unternehmen werden ab dem Jahr 2025 die Treibhausgasemissionen ihres Energiebezugs berichten müssen und wir setzen uns ausführlich mit diesen Fragestellungen auseinander. Last but not least blicken wir im Newsletter kurz zurück auf die E-world im Februar und kündigen Ihnen einen wichtigen Termin an: Die Planung für die 7. HKNR-Fachtagung hat begonnen! Wir wünschen Ihnen einen wunderbar bunten Frühling! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters
Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist am 16. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es wurde seitdem lediglich zweimal geändert, nämlich zum einen § 36 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583), zum anderen §§ 30 und 31 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287). Mit den beabsichtigten Änderungen soll das Gesetz punktuell an die zwischenzeitlich erkennbaren Erfordernisse angepasst werden. Das betrifft insbesondere die Etablierung von Naturschutzstationen, die essenzieller Bestandteil der neuen Regelungen sind, mittels derer die Aufgabe des Naturschutzmanagements verstetigt und außerdem Synergien mit anderen Maßnahmen des Naturschutzes in den Regionen erzeugt werden sollen. Mit der Zeit haben sich außerdem, etwa im Zuge des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wie auch im Hinblick auf den Aufbau und den Schutz des Netzes „Natura 2000“, einige Änderungsbedarfe ergeben. Neben der Arrondierung des FFH-Gebiet „Hochwald“ ist der Begriff der „Nebenvorkommen“ aus Anhang 2 zu streichen. Aufgrund der seit dem Inkrafttreten des LNatSchG gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Ersatzzahlungen sollen ferner die landesrechtlichen Regelungen zur Verwendung der Ersatzzahlungen im Sinne einer Flexibilisierung reformiert werden. Die Neuregelungen dienen insbesondere der Entbürokratisierung, indem Doppelprüfungen, einerseits durch die Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU), andererseits durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), vermieden werden. Schließlich gilt es, auch mit Blick auf inzwischen aufgefallene redaktionelle Fehler oder fehlende Zuständigkeitsregelungen, verschiedene Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Naturschutzes anzupassen. Das gilt für die Landesverordnung für Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NatSchZuVO), die Landesverordnung über Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten sowie für die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO).
Klima als Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren u. a. bei Windenergie, Industrieanlagen und Elektrolyseuren, Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 399/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 399/06 Magdeburg, den 5. September 2006 Landesregelung soll möglichst vor Weihnachten in Kraft treten Kabinett gibt Gesetzentwurf zu Ladenöffnungszeiten zur Anhörung frei Nach der Änderung der bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen steht in Kürze den Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Ladenschlusses zu. Das Land Sachsen-Anhalt will diese Chance nutzen. Dazu hat das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit eine landesrechtliche Regelung vorgelegt, die heute vom Kabinett gebilligt wurde. Danach würde dem Einzelhändler in sehr viel größerem Umfang als bisher die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Bestimmung der Öffnungszeiten seines Geschäfts gegeben. Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Gesetzentwurf zur Anhörung von Kirchen, Industrie- und Handelskammern, Einzelhandelsverbänden, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden freigegeben. Die Frist der Anhörung soll am 15. September 2006 enden. Die zweite Kabinettsbefassung soll am 26. September 2006 erfolgen. Danach könnte das Gesetz dem Landtag vorgelegt werden. Dem Handel ist daran gelegen, bereits für das Weihnachtsgeschäft 2006 über die Möglichkeit längerer Öffnungszeiten verfügen zu können. Die Landesregierung setzt alles daran, dass das Gesetz schnellstmöglich in Kraft treten kann. Zum Gesetzentwurf Der vorgelegte Entwurf zum Ladenöffnungsgesetz Sachsen-Anhalt regelt ausschließlich die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie am Heiligabend. Eine Regulierung der Öffnungszeit von Verkaufsstellen an Werktagen findet nicht mehr statt. Das heißt, über den Zeitpunkt der Ladenöffnung an Werktagen entscheiden künftig allein die Händler. Sonn- und Feiertage stehen unter einem besonderen Schutz. Im Gesetzentwurf heißt es, Gemeinden können erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens vier Sonn- und Feiertagen für maximal fünf Stunden zwischen 11 und 20 Uhr geöffnet werden. Mit Ausnahme des 1. Advent dürfen Sonn- und Feiertage im Dezember nicht frei gegeben werden. Sonn- und Feiertags öffnen dürfen Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Flugplätzen und Schiffsanlegestellen. An Sonn- und Feiertagen dürfen zudem für fünf zusammenhängende Stunden angeboten werden: Bäcker- oder Konditoreiwaren vom Herstellungsbetrieb, Blumen vom Blumengeschäft sowie Zeitungen und Zeitschriften. In anerkannten Kur- und Erholungsorten mit besonders starkem Fremdenverkehr gelten besondere Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. Die Verkaufsstelleninhaber können selbst entscheiden, ob sie an 40 Tagen im Jahr jeweils 8 Stunden oder an allen Sonn- und Feiertagen für jeweils 6 Stunden zwischen 11 und 20 Uhr öffnen. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Von einer Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. In Einzelfällen kann das Landesverwaltungsamt im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium erlauben, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden, wenn dies im öffentlich Interesse notwendig ist. Anmerkungen Die Steigerung des Umsatzes und der Zuwachs von Beschäftigung im Einzelhandel werden mit dem Gesetzentwurf nicht verfolgt. Es geht lediglich darum, dem Einzelhändler mehr Freiraum zu geben. Sofern es infolge der Neuordnung der Ladenöffnung zu Umsatzsteigerungen und zu einem Beschäftigungszuwachs kommen sollte, wäre dies angesichts der Entwicklung der Zahlen der vergangenen Jahre ein erfreulicher Nebeneffekt. Mit dem Gesetzentwurf wird den sowohl aus dem Grundgesetz als auch aus der Landesverfassung Sachsen-Anhalts folgenden Anforderungen des Sonn- und Feiertagsschutzes Rechnung getragen. Darüber hinaus wurden Arbeitnehmerschutzgesichtspunkte berücksichtigt und den Erfordernissen und Wünschen nach Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung Rechnung getragen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 197/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 197/03 Magdeburg, den 14. Mai 2003 Ministerpräsident Böhmer: "Wir machen Sachsen-Anhalt für die Zukunft fit" Zum Jahrestag der Regierungsübernahme am 16. Mai 2002 hat Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer heute in Magdeburg eine umfassende Leistungsbilanz der von ihm geführten Landesregierung vorgestellt (Anlage). Insgesamt habe das Kabinett 348 Vorlagen beraten. 17 Gesetze seien verabschiedet, zwölf zur Anhörung freigegeben bzw. in den Landtag eingebracht worden. Ferner seien 41 Verordnungen erlassen sowie acht Gesetze, acht Verordnungen und 119 Verwaltungsvorschriften aufgehoben worden. Die Landesregierung habe bislang 13 Bundesratsinitiativen eingebracht, bei neun sei sie Mitantragstellerin gewesen. Der Regierungschef ermunterte die Bürgerinnen und Bürger, den Reformprozess aktiv mitzugestalten: ¿Wir machen Sachsen-Anhalt für die Zukunft fit. Wer dabei immer nur Nein sagt, hilft uns nicht weiter. Status-quo-Denken ist menschlich verständlich, aber eröffnet keine Perspektiven für die Zukunft. Um Sachsen-Anhalt aus der erdrückenden Spirale von Arbeitslosigkeit und Verschuldung herauszuführen, müssen wir unseren Sanierungskurs weiter konsequent fortführen. Wir haben vor dem Hintergrund dramatisch sinkender Steuereinnahmen und wegbrechender Konjunktur, die nicht von uns, sondern von der Bundesregierung zu verantworten sind, leider keine andere Wahl. Aber wir tun alles, um die Belastungen für die Menschen im Land gerecht und sozial ausgewogen zu verteilen. Wir sind auf einem guten Weg, wenn er auch sehr mühsam ist. Ich wünsche mir, dass wir alle am Ende der Legislaturperiode sagen werden: Es war hart, aber es hat sich gelohnt.¿ Der Regierungschef nannte zehn Leitlinien für die Politik der nächsten Jahre: 1. Wir werden unseren Sanierungskurs und den vorgesehenen Personalabbau konsequent fortsetzen müssen, weil es dazu keine Alternative gibt. 2. Wir werden alles dafür tun, dass im eigenen Land wieder Arbeitsplätze entstehen und Sachsen-Anhalt trotz des anhaltenden negativen Bundestrends ein zukunftsfähiger und innovativer Wirtschaftsstandort wird. 3. Wichtiges Ziel dieser Legislaturperiode ist eine Verwaltungsreform mit dem Ziel schlanker, effizienter und transparenter Verwaltungsstrukturen in der Landes- und Kommunalverwaltung. 4. Grundsätzlich ist die Durchführung einer Gemeindefinanzreform eine Aufgabe der Bundesregierung. Wir werden unsererseits die Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und Land neu ordnen. Dabei werden wir den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nach einem verlässlichen Finanzrahmen so weit wie möglich berücksichtigen. 5. Nach der eingeleiteten Umsetzung der Bildungsreform an unseren Schulen werden wir die Hochschulstrukturreform vorantreiben. Ziel ist es, durch innere Profilierung und abgestimmte Spezialisierung wettbewerbsfähige und damit zukunftsfähige Hochschulen zu entwickeln, die auch langfristig finanzierbar bleiben. 6. Wir werden die modernen, internetbasierten Kommunikationstechnologien ausbauen, das Landesportal für alle Kommunen öffnen und so schnell wie möglich Service für viele Verwaltungsfunktionen anbieten. 7. Gemeinsam mit unseren Nachbarländern Sachsen und Thüringen werden wir die ¿Initiative Mitteldeutschland¿ weiter ausbauen, den Wirtschaftsstandort Mitteldeutschland stärken und durch sinnvolle Kooperationen oder Ämterzusammenlegungen Synergie- und Einspareffekte schaffen. 8. Wir werden unseren Einfluss im Bundesrat nutzen, um zur Schaffung von Arbeitsplätzen wieder Bewegung in die verkrusteten Strukturen des Arbeitsmarktes und der Sozialversicherungssysteme zu bringen und die Wirtschaft zu entlasten. 9. Wir drängen auf Reformen in der Förderpolitik in der EU und setzen uns dafür ein, dass wir nicht nach der Ost-Erweiterung allein aus statistischen Gründen die Höchstförderung verlieren. Wir werden uns aktiv in den Prozess der Integration unserer jetzt in die EU aufgenommenen Nachbarstaaten einbringen. 10. In Deutschland gestalten wir die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung mit. Dabei müssen wir wegkommen vom Ost-West-Denken. Dazu muss innerhalb Deutschlands Bedürftigkeit neu definiert werden. Anlage: 1. Die wichtigsten Maßnahmen/Erfolge der Landesregierung im ersten Jahr 2. Bilanz 2002/2003 ¿ Alle Maßnahmen auf einem Blick Verhältnismäßig positive wirtschaftliche Entwicklung Während das Bruttoinlandsprodukt in Thüringen (- 0,6 Prozent), Brandenburg (- 0,5 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (- 0,2 Prozent) im vergangenen Jahr rückläufig war, verzeichnete Sachsen-Anhalt ebenso wie Sachsen ein Plus von 0,1 Prozent. Beachtlich war erneut die Entwicklung des Verarbeitenden Gewerbes. Hier war Sachsen-Anhalt Spitzenreiter mit einem Zuwachs von 6,5 Prozent, gefolgt von Sachsen und Thüringen mit 4,4 Prozent. Der bundesdeutsche Durchschnitt lag bei ¿ 0,3 Prozent. Das Wachstum der Industrie spiegelt sich noch nicht auf dem Arbeitsmarkt wider. Entgegen dem Trend in den übrigen Ländern konnte der Anstieg der Arbeitslosigkeit in Sachsen-Anhalt aber zumindest begrenzt werden. Erstmals war es seit 1994 gelungen, die rote Laterne in der Arbeitsmarktstatistik zwischenzeitlich abzugeben. Die Kombination aus betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungsförderprogrammen bewirkte, dass auch 2002 wieder jedem interessierten Jugendlichen ein Ausbildungsplatzangebot verschafft werden konnte. Sachsen-Anhalt hatte damit das beste Vermittlungsergebnis der neuen Bundesländer. In diesem Jahr zeichnet sich eine schwierigere Lage ab. Die Landesregierung hat daher ein neues Förderprogramm für die rund 12.000 Betriebe im Land aufgelegt, die bisher noch nicht ausgebildet haben. Das Ziel sind bis zu 2.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze in Sachsen-Anhalt. In der Landesverwaltung werden mindestens rund 500 Lehrstellen bereitgestellt. Darüber hinaus wird zur Zeit geprüft, ob über den Bedarf hinaus weitere Ausbildungsplätze angeboten werden können. Ansiedlungsdynamik wächst stetig ¿ 2,75 Milliarden können investiert werden Das Landesförderinstitut hat 2002 insgesamt 625 Förderanträge positiv beschieden. Dahinter steht ein Investitionsvolumen von 2,75 Mrd. Euro. Das ist eine Milliarde Euro mehr als im Vorjahr. Diese Dynamik setzt sich ungebrochen fort. Im ersten Quartal 2003 wurden 203 Förderanträge mit einem Investitionsvolumen von 417 Mio. Euro positiv beschieden. Realisierung bedeutender Investitionen In das erste Amtsjahr der Regierung Böhmer fiel auch die Realisierung bedeutender Investitionen. So erfolgte die Grundsteinlegung für das Zellstoffwerk Stendal, nachdem letzte Hürden bei den Förderkonditionen der Europäischen Union ausgeräumt werden konnten (Investitionsvolumen 824 Mio. Euro, 580 Arbeitsplätze, Inbetriebnahme Mitte 2004). Für die IFA Antriebstechnik ¿ ein Gelenkwellenwerk in Gardelegen ¿ begann der Produktionsstart (Investitionsvolumen 50 Mio. Euro, 120 Arbeitsplätze). Für die Agrolinz Melamin GmbH Piesteritz erfolgte ebenfalls die Grundsteinlegung (Investitionsvolumen 148,3 Mio. Euro, 93 Arbeitsplätze, Fertigstellung 2. Halbjahr 2004). Jüngstes Beispiel für eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik ist der geplante Bau eines Flachglas-Werkes der e-glas AG in Osterweddingen (120 Mio. Euro Investitionsvolumen, 190 Arbeitsplätze, Produktionsstart Anfang 2005). Wirtschaftsstandort durch Entbürokratisierung gestärkt Mit einem Bündel von Maßnahmen und Initiativen sind die Rahmenbedingungen für Investoren und Unternehmen deutlich verbessert worden. Das Erste und Zweite Investitionserleichterungsgesetz, die Neuausrichtung der Existenzgründungsoffensive ego, die Ansiedlungs- und Biotechnologieoffensive, die Einrichtung eines Wirtschaftsbeirates beim Ministerpräsidenten, das Forum für Wirtschaft und Arbeit sowie die Gründung einer Investitions- und Strukturbank sollen Sachsen-Anhalt attraktiv für Unternehmen machen. Weil die Möglichkeiten für Deregulierung durch Landesrecht sehr begrenzt sind, wirkt Sachsen-Anhalt durch Bundesratsinitiativen an der Entbürokratisierung von Wirtschaft und Arbeit mit. Einstieg in die Sanierung der Landesfinanzen Das finanzpolitische Erbe war erdrückend. Nach ¿Kassensturz¿ und notwendigem Nachtragshaushalt 2002 wurden mit dem Haushalt 2003 erstmals strukturelle Änderungen eingeleitet. Ein Kernpunkt ist der mittelfristig konsequente Personalabbau in der Landesverwaltung. Erstmals sind die Ziele des Stellen- und Personalabbaus konkret festgeschrieben. Instrumente wie Altersteilzeit und Abfindungsregelungen sind so angeboten worden, dass sie greifen können. Mit dem Haushaltsgesetz 2003 konnte die Nettokreditaufnahme gegenüber dem Haushaltsjahr 2002 auf jetzt 750 Mio. Euro halbiert werden. Auch wurde die Vorgabe des Finanzplanungsrates (keine Steigerung der Haushaltsvolumina über ein Prozent gegenüber dem Vorjahr) deutlich unterschritten. Die weitere Umsetzung der Stellen- und Personalabbaukonzepte in der Landesverwaltung, die mittelfristige Absenkung der Nettoneukreditaufnahme auf null Euro und eine weiterhin möglichst hohe Investitionsquote sind die Kernpunkte der mittelfristigen Finanzplanung. Verlässliche Rahmenbedingungen in der Bildungspolitik/ Rechtssicherheit für Lehrer Die Schulpolitik wurde grundlegend neu ausgerichtet. Schüler, Eltern und Lehrer haben wieder verlässliche Rahmenbedingungen. Die Einführung der Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten, die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur auf zwölf Jahre, die Wiedereinführung des Gymnasiums ab dem 5. Schuljahr sowie eine grundlegende inhaltliche Reform der Sekundarschule und der gymnasialen Oberstufe stehen für leistungsgerechtes Fördern und Fordern der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrerinnen und Lehrer haben durch den Abschluss des Lehrertarifvertrages wieder eine Perspektive. Daneben hat die Landesregierung den Weg für Verbeamtungen von ca. 2.500 Kräften freigemacht, um vor allem Lehrerinnen und Lehrer, die Mangelfächer unterrichten, im Lande halten zu können. Auf der Basis von Zielvereinbarungen haben die Hochschulen mittelfristige Planungssicherheit bis 2006 erhalten, sie müssen sich aber auch an der Konsolidierung des Landeshaushalts beteiligen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen des Landes sowohl untereinander als auch im überregionalen Vergleich weiter zu verbessern. Ein neues Hochschulstrukturkonzept und die Novellierung des Hochschulgesetzes werden vorbereitet und sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Regierungspräsidien abgeschafft, höhere polizeiliche Präsenz Mit der Abschaffung der Regierungspräsidien und der Errichtung eines neuen Landesverwaltungsamtes zum 1. Januar 2004 hat die Landesregierung schnell die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Verwaltung schlanker und effizienter arbeiten kann. Damit einhergehen sollen Abschaffung ineffektiver Sonderbehörden, Personalabbau, Umstrukturierungen und Entbürokratisierung. Auf dem Gebiet der Kommunalreformen liegt der Schwerpunkt in der Verwaltungs- und Funktionalreform. Im Bereich der inneren Sicherheit ist mit der Novellierung des Polizeigesetzes und der Polizeistrukturreform die Basis für eine schlagkräftige Polizei gelegt worden. Beide Maßnahmen entsprechen dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger, sie erhöhen die polizeiliche Präsenz, sorgen für einen effektiveren Personal- und Mitteleinsatz und konzentrieren Verwaltungstätigkeiten auf ein Mindestmaß. Noch in diesem Jahr soll das Katastrophenschutzgesetz unter Einschluss der beim Jahrhunderthochwasser gesammelten Erfahrungen novelliert werden. Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn abgeschlossen, Nordverlängerung der A 14 in Bundesverkehrswegeplan aufgenommen In kurzer Zeit hat die Landesregierung die am Ende der Legislaturperiode gescheiterten Verhandlungen zum Verkehrsvertrag mit der Deutschen Bahn AG erfolgreich abgeschlossen. Er regelt die Gestaltung des Schienenpersonennahverkehrs in den nächsten 13 Jahren und wird Investitionen von rund 100 Mio. Euro auslösen. Zugleich wird mit dem Vertrag die schrittweise Öffnung des Schienennahverkehrs für den Wettbewerb festgeschrieben. Daneben hat sich die Landesregierung für die Verbesserung der Straßenin-frastruktur eingesetzt. So konnte die A 14¿Nordverlängerung von Magdeburg ¿ Wittenberge ¿ Schwerin in den überarbeiteten Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden. Bereits im kommenden Jahr soll das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden. Darüber hinaus wird der Ausbau der Bundesfern- und Landesstraßen planmäßig fortgesetzt. In den vergangenen zwölf Monaten sind rund 30 Einzelmaßnahmen begonnen oder abgeschlossen worden. Mit den beiden Investitionserleichterungsgesetzen sind grundlegende Vereinfachungen von Verwaltungsvorschriften beim Bauen erzielt worden. So wird beispielsweise auf die Prüfung des Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutzes sowie die Einhaltung örtlicher Bauvorschriften verzichtet, den Gemeinden werden größere Freiräume bei der Regelung zu Stellplätzen und Garagen sowie bei der Höhe der Stellplatz-Ablösungsbeträge eingeräumt. Große Bedeutung misst die Landesregierung dem Stadtumbau in Sachsen-Anhalt bei. Im Rahmen einer Internationalen Bauausstellung sollen in den nächsten Jahren beispielhafte Lösungen für die zukunftsfähige Umgestaltung von Kommunen entwickelt werden. Neuausrichtung der Kinderbetreuung Mit dem neuen Kinderförderungsgesetz wurde eine zukunftsfähige Tagesbetreuung gesichert. Es entspricht den finanzpolitischen Erfordernissen des Landes und verhilft zugleich vorschulischen Bildungsprojekten in Kindertagesstätten auf den Weg. Unter der Maxime ¿Gesetzesklarheit statt Regelungswut¿ werden Voraussetzungen geschaffen, die den Akteuren vor Ort eine flexible, bedarfsgerechte Gestaltung der Betreuungsangebote ermöglichen. Trotz der Einsparungen ist die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt mit diesem Gesetzeswerk nach wie vor auf hohem Niveau und bundesweit beispielhaft gesichert. Auch im Vergleich mit den anderen neuen Bundesländern nimmt Sachsen-Anhalt noch immer einen Spitzenplatz in der Kinderbetreuung ein. Neue Impulse hat die Landesregierung auch bei der Sicherung des ärztlichen Berufsnachwuchses gesetzt: Um einer Unterversorgung entgegen zu wirken, sollen Allgemeinmediziner künftig in die Existenzgründer-Kampagne des Landes einbezogen werden. Konsequentes Vorgehen gegen Straftäter ¿ schnellere Verfahren Im Justizbereich ist die Landesregierung entschieden und konsequent gegen Straftäter vorgegangen und hat eine deutliche Entschlackung sowie Vereinfachung von Rechtsvorschriften vorgenommen. In Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften und den Gerichten ist es gelungen, das sogenannte Beschleunigte Verfahren zu fördern. Die Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr durchschnittlich nur gut anderthalb Monate für die Erledigung der Verfahren benötigt. Das ist die kürzeste Verfahrensdauer seit Beginn der statistischen Erhebungen im Jahr 1993. Damit ist ein richtiges und deutliches Signal gesetzt worden: Die Täter werden für ihre Tat unmittelbar zur Verantwortung gezogen, die Strafe folgt auf dem Fuße. Darüber hinaus hat die Landesregierung die Vereinfachung aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Angriff genommen. Dabei ist sie neue Wege gegangen: Es wurden mehr als 200 Verbände beteiligt, damit die Praxiserfahrungen der Betroffenen berücksichtigt werden. Erste Ergebnisse sollen bis zum Jahresende vorliegen. Neue Hochwasserschutzkonzeption/ Einsatz für wettbewerbsfähige Landwirtschaft Bereits ein halbes Jahr nach der Hochwasserkatastrophe im August 2002 hat die Landesregierung eine Hochwasserschutzkonzeption vorgelegt. Darin enthalten sind notwendige Maßnahmen zur Erhöhung des jetzigen Hochwasserschutzes und zur künftigen besseren Hochwasservorsorge. Alle schweren Schäden an den Deichen waren drei Monate nach dem Jahrhunderthochwasser behoben. 17 Deichbrüche und 53 Deichschlitzungen wurden DIN-gerecht geschlossen. Das Bauvolumen betrug 24,5 Mio. Euro und ging zu 80 Prozent an einheimische Bau- und Planungsunternehmen. In der Landwirtschaftspolitik hat sich die Landesregierung sowohl in Berlin wie in Brüssel für die Interessen der ostdeutschen Landwirtschaft stark gemacht. Erste Teilerfolge konnten verbucht werden. So hat sich auf Initiative Sachsen-Anhalts eine Ländermehrheit im Bundesrat dafür ausgesprochen, die wissenschaftlich nicht gerechtfertigte Kohortentötung nach einem BSE-Fall zu beenden. Auf EU-Ebene konnte erreicht werden, dass vor allem die größenbezogene Kappung von Agrarbeihilfen verhindert werden konnte. Gleichzeitig machte die Landesregierung einen Vorstoß für eine Neugestaltung und Vereinfachung der europäischen Agrarpolitik. Damit gehörte das Land zu den Ersten, die ein Alternativmodell zu den Reformvorschlägen der Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik vorgelegt haben. Durch umfangreiche Privatisierungen und Verkäufe im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich soll die Staatsquote gesenkt, Einnahmen für den Landeshaushalt erzielt und die Konzentration auf Landesaufgaben gestärkt werden. Neben dem geplanten Verkauf wasserwirtschaftlicher Ressourcen des Talsperrenbetriebs werden rund 5.000 Hektar Wald an private Interessenten verkauft, der Landesanteil an der Agrarmarketinggesellschaft von derzeit 52 auf mittelfristig 25,1 Prozent gekürzt und das Landesweingut für den Verkauf vorbereitet. Als eines der ersten Bundesländer wird Sachsen-Anhalt sämtliche europa- und bundesrechtlichen Vorgaben zum Naturschutzgesetz in Landesrecht umsetzen. Parallel dazu wird die gesamte Umwelt- und Naturschutzverwaltung grundlegend modernisiert. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 084/04 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 084/04 Magdeburg, den 6. Mai 2004 Redebeitrag von Innenminister Klaus Jeziorsky zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD eines Gesetzes zum Schutz vor den von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren für das Land Sachsen-Anhalt (LT-Drs. 4/1559 TOP 6 der Landtagssitzung am 6./7. Mai 2004 Anrede, die Menschen unseres Landes, insbesondere unsere Kinder müssen wirksam vor Angriffen gefährlicher Hunde geschützt werden. Dies wird am besten durch ausreichende Vorsichtsmaßnahmen und verantwortungsbewusstem Verhalten der Hundehalter bewirkt. Wir sind uns sicherlich einig darüber, dass die meisten Hundehalter sich dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechend handeln. Gleichwohl haben sich in der Vergangenheit wiederholt dramatische Beißvorfälle ereignet, die ¿ wie wir wissen - zu verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Regelungen geführt haben, mit denen der Schutz vor besonders gefährlichen Hunden verbessert werden sollte. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelungen war vielfach umstritten, und sehr häufig hatten diese Regelungen vor Gericht keinen Bestand. Dies betraf auch die von meinem Amtsvorgänger erlassene Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vom 26. März 2002. Mit dieser Verordnung war für die im Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde genannten Hunderassen u.a. ein Zucht- und Handelsverbot geregelt worden. Dies hätte nach Auffassung unseres Oberverwaltungsgerichts jedoch nur gesetzlich geregelt werden dürfen. Anrede, bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März d.J. war insbesondere strittig, ob Verbote oder Schutzmaßnahmen an der Rassezughörigkeit festgemacht werden dürfen. Auf Grund dessen habe ich die zuständigen Gefahrenabwehrbehörden im Dezember letzten Jahres mit einem umfangreichen Erlass und einer Mustergefahrenabwehrverordnung - ohne Rassenbezug - auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren hingewiesen und aufgefordert, von diesen Möglichkeiten im Bedarfsfall rechtzeitig und konsequent Gebrauch zu machen. Anrede, vor ca. 8 Wochen hat das Bundesverfassungsgericht das bundesgesetzliche Verbot der Einfuhr und Verbringung von Hunden vier bestimmter Rassen in das Inland bestätigt. Es handelt sich um die Rassen Pit-Bull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie um Kreuzungen von Hunden dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden. Für diese Hunde gäbe es ¿ so das Gericht - genügend Anhaltspunkte dafür, dass sie für Leib und Leben von Menschen so gefährlich sind, dass ihre Einfuhr und ihr Verbringen in die Bundesrepublik unterbunden werden kann. Hinsichtlich der unterschiedlichen Behandlung von Hunderassen ist nach Auffassung des Gerichts jedoch die weitere Beobachtung und überprüfung des Beißverhaltens der Hunderassen erforderlich. Bei Vorliegen verlässlicher Ergebnisse müssten bestehende Regelungen entsprechend angepasst, also bestimmte Rassen wieder herausgenommen oder noch nicht erfasste Rassen neu aufgenommen werden. Ferner hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das im Tierschutzgesetz und in der Tierschutzhundeverordnung geregelte Zuchtverbot für die hier in Rede stehenden Hunde insbesondere dem Schutz des Menschen diene und deshalb ¿ als Maßnahme der Gefahrenabwehr - in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. Für dieses landesrechtlich zu regelnde Zuchtverbot sieht die Agrarministerkonferenz die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung in Deutschland. Hierzu soll bis zur Herbst-Agrarministerkonferenz unter Beteiligung der Gremien der Innenministerkonferenz ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden. Anrede, vor dem Hintergrund der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und dem Bemühen um eine möglichst bundeseinheitliche Regelung zum Zuchtverbot halte ich es nicht für sachgerecht, dass die SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf erneut eine landesgesetzliche Regelung anstrebt, die in verschiedenen Punkten rechtlich zumindest zweifelhaft ist. So soll zum Beispiel nach § 9 des Gesetzentwurfs Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 unter Strafandrohung verboten werden. In § 3 werden jedoch von den Hunden, die nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts als besonders gefährlich eingestuft werden können, solche Hunde ausgenommen, bei denen der Phänotyp dieser Rassen nicht deutlich hervortritt. Diese Regelung dürfte kaum dem - insbesondere bei einer Strafnorm zu beachtenden - Bestimmtheitsgebot genügen. Im Gegensatz zu dieser unbestimmten Ausnahmeregelung soll das Verbot jedoch im vollen Umfang solche Hunde treffen, die als Schutzhunde ausgebildet worden sind oder bei denen mit der Ausbildung zum Schutzhund begonnen wurde. Ich nehme an, dass diese Regelungen vor Gericht kaum Bestand haben würden. Des Weiteren soll gemäß § 10 des Gesetzentwurfs der Umgang mit einer Reihe weiterer Hunderassen unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt werden. Der Gesetzentwurf liefert jedoch keinerlei Begründung dafür, warum ausgerechnet die in § 10 genannten Rassen dem Erlaubnisvorbehalt unterworfen werden sollen. Insbesondere müsste man sich hier nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts richten und über diese Rassen zunächst einmal zuverlässige Beißstatistiken erstellen. übereilte Gesetze dürften hier prompt wieder zur Verfassungswidrigkeit führen. Anrede, der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion enthält - neben den Widersprüchen und Unklarheiten - die Forderung nach einem umfangreichen Erlaubnisverfahren, das zu einem zusätzlichen, nicht erforderlichen bürokratischen Aufwand führt. Dies steht im krassen Widerspruch zu allen Bemühungen um eine sachgerechte Entbürokratisierung. Dies gilt auch für die vorgesehene Einführung von Verhaltensprüfungen. Anrede, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und sehe den Erörterungen in den Ausschüssen mit großem Interesse entgegen. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 1-2 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 584/02 Magdeburg, den 18. September 2002 Ministerpräsident Böhmer: "Sachsen-Anhalt auf dem Weg nach vorn" Der Einstieg in die Haushaltssanierung, verstärkte Wirtschaftsförderung, wichtige Reformen im Schulwesen und der Start der "Initiative Mitteldeutschland" zur Wiedererstarkung des mitteldeutschen Wirtschaftsraumes sind nach Auffassung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer die wesentlichen Schwerpunkte, die seine Regierung in den ersten Monaten gesetzt hat. Das unterstrich der sachsen-anhaltische Regierungschef heute im Rahmen eines Pressegespräches im Magdeburger Palais am Fürstenwall. Der ursprünglich vorgesehene Vorstellungstermin der sogenannten 100-Tage-Bilanz war wegen des Hochwassers verschoben worden. Die Regierung Böhmer war am 23. August 2002 100 Tage im Amt. Böhmer betonte: "Wir haben bereits in der kurzen Zeit seit unserem Amtsantritt wichtige Weichenstellungen auf verschiedenen Politikfeldern vorgenommen, die Sachsen-Anhalt wieder nach vorn bringen sollen. Daneben galt und gilt es, die Folgen zu bewältigen, die die katastrophale Hochwasserflut in Teilen unseres Landes angerichtet hat. Die Not der Menschen lindern wir mit ersten Soforthilfeprogrammen der Landesregierung. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die diversen Hilfsmaßnahmen von EU, Bund und Land dazu beitragen werden, die angerichteten Schäden so schnell wie möglich zu beseitigen." Hinzu komme die beispiellose Welle der Hilfsbereitschaft, die sich durch unser Land ziehe. Sie zeige, dass die Menschen in der Not sehr wohl zusammenstünden und bereit seien, Opfer für sich und andere zu bringen. "Diese Solidarität wünsche ich mir auch, wenn wir in den kommenden Monaten Sparentscheidungen treffen müssen, die ebenfalls von den Menschen Opfer abverlangen", sagte Böhmer. Hauptherausforderungen für die kommenden Jahre sind für den Ministerpräsidenten die Schaffung von Arbeitsplätzen, der Stopp der Abwanderung und die Sanierung des Landeshaushaltes. "Ob es uns gefällt oder nicht: An einem konsequenten Sparkurs führt kein Weg vorbei, sonst sind wir in Kürze handlungsunfähig. Dabei darf es keine Tabus geben. Wir müssen jedes Leistungsgesetz unseres Landes daraufhin prüfen, ob wir es uns noch leisten können. Niemand nutzt uns, der zur Lösung seiner Probleme mehr Geld haben will. Jeder aber hilft uns, der uns aufzeigt, wie man mit weniger Geld vielleicht doch mehr bewegen kann", unterstrich der Ministerpräsident. Die Schwerpunkte der Ministerien im Einzelnen: Wirtschafts- und Arbeitsminister Rehberger: "Investitionen erleichtert, Arbeitsmarkt gestärkt" Die alte Landesregierung war vor allem wegen ihrer offensichtlich erfolglosen Wirtschaftspolitik abgewählt worden. Die dringlichste Aufgabe, neue Arbeitsplätze zu schaffen, war nicht gelungen. "Das Wirtschaftswachstum und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu unterstützen, ist deshalb unser wichtigster Schwerpunkt. Aus diesem Grund ist auch der Bereich Arbeit aus dem Sozialministerium in das Wirtschaftsministerium verlagert worden", unterstreicht Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Horst Rehberger . Mit der sofort gestarteten Ansiedlungsoffensive sollen gezielt Unternehmen für eine Investition in Sachsen-Anhalt geworben und bestehende in ihrem Wachstum unterstützt werden. Rehberger: "Wir wollen Musterland für Investoren werden." Ein Generalbevollmächtigter für Investitionen wurde benannt, früher oft lähmende Bearbeitungszeiten wurden signifikant verkürzt, so dass ein Investor jetzt bereits binnen 24 Stunden ein erstes qualifiziertes Angebot erhält. Bereits im zweiten Quartal dieses Jahres konnten deutlich mehr Förderanträge bewilligt werden als im ersten. Sie bewirken die Schaffung von 3.000 Arbeitsplätzen. Mit dem noch vor der Sommerpause im Landtag verabschiedeten "Ersten Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und zur Entbürokratisierung von Verwaltungsverfahren" (Erstes Investitionserleichterungsgesetz) wurde das überflüssige und die Wirtschaft behindernde Vergabegesetz abgeschafft. Das Zweite Investitionserleichterungsgesetz ist bereits in Arbeit. Hier sollen u. a. der Bildungsurlaub und kommunalwirtschaftliche Aktivitäten neu geregelt werden. Im Bereich Arbeit wird neben der Senkung der Arbeitslosigkeit die Sicherung des Fachkräftepotenzials künftig eine wichtige Aufgabe sein. Gemeinsam mit den Kammern hat sich der Wirtschaftsminister an die Unternehmen gewandt, durch genügend Ausbildungsplätze den Bedarf an Fachkräften vorausschauend zu sichern. Finanzminister Paqué: "Wende zur Haushaltssanierung eingeleitet" "Der Regierungswechsel bedeutete für Sachsen-Anhalts Finanzpolitik eine 180-Grad-Wende: weg vom Kurs des Schuldenmachens, der das Land in den Haushaltsnotstand geführt hat, hin zu einer Politik der konsequenten Haushaltssanierung. Diesen schmerzhaften, aber notwendigen Prozess haben wir mit einem in kürzester Zeit vorgelegten Nachtragshaushalt eingeleitet", erläutert Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué . Der Nachtragshaushalt habe das wahre, von der alten Landesregierung übernommene Defizit offengelegt: ein Loch von 900 Mio. Euro. Auf der nun gezogenen sauberen Abschlussbilanz lasse sich solide aufbauen. Paqué nannte als nächste Herausforderungen den Haushalt 2003, das Haushaltssanierungsgesetz und das Personalabbaukonzept. Der Finanzminister: "Mit dem Haushalt 2003 müssen wir eine tiefgreifende Strukturreform einleiten, ohne die es keine Sanierung der zerrütteten Landesfinanzen geben kann. Das bedeutet ein Umdenken in allen Ressorts, ein kritisches Infragestellen aller Ausgabetitel." Ein vom Finanzminister in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten hatte verdeutlicht, dass Land und Kommunen in fast allen Bereichen überdurchschnittlich viel Geld ausgeben. Der Finanzminister: "Wir werden deshalb ein Haushaltssanierungsgesetz vorlegen, mit dem bisherige gesetzliche Landesleistungen vermindert oder im Einzelfall ganz abgeschafft werden. Dies wird mit Sensibilität und dem Blick auf vergleichbare Leistungen anderer Länder geschehen. Nur so können wir es schaffen, die Nettokreditaufnahme zu halbieren." Paqué will auch den Personalabbau in der Landesverwaltung in Angriff nehmen, da die Personalausgaben fast ein Drittel des Budgets beanspruchen. Eine erste Sondersitzung des Kabinetts hierzu, sieht vor, dass der Haushalt 2003 maximal 63.828 Stellen beinhalten soll. Die darüber hinausgehenden 5.000 Stellen sollen in einem gesonderten Titel geführt und zügig abgebaut werden. In den Folgejahren, so Paqué, soll der Personalbestand an der Durchschnittszahl der alten Bundesländer orientiert werden. Finanzminister Paqué unterstreicht auch, dass die Landesregierung das kommunale Investitionsprogramm überarbeitet habe. Städte und Gemeinden erhalten Mittel aus diesem Programm als Darlehen. Deren vollständige Tilgung übernimmt jetzt das Land. Das Programm ist für die Kommunen nun so attraktiv geworden, dass die Gelder auch abgerufen werden. Auch habe man eine neue Richtlinie über Zuwendungsverträge für Dritte auf den Weg gebracht, die Organisationen und Institutionen, die vom Land Geld erhalten, künftig mehr Spielraum einräumt. Danach werden die jährlichen Bewilligungsbescheide durch mehrjährig laufende Verträge ersetzt. Die Empfänger können so flexibler mit den Mitteln arbeiten und das, was sie zusätzlich einwerben, für den Förderzweck einsetzen oder zur Bildung von Rücklagen nutzen. Kultusminister Olbertz: "Reformen im Schulwesen begonnen" "Seit langem überfällige, von vielen Lehrerinnen und Lehrern sowie den Eltern gewünschte Reformen haben wir im Schulbereich umgehend in Angriff genommen", hebt Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz hervor. Unmittelbar begonnen wurde mit der Konzipierung einer grundlegenden Reform der Gymnasialen Oberstufe. Bereits ab dem kommenden Schuljahr sollen sechs Kernfächer im Klassenverband unterrichtet werden und das bisherige Kurssystem ersetzen. Das Gymnasium beginne wieder mit Klasse 5 und werde künftig nach 12 Schuljahren zum Abitur führen. Dafür nötige änderungen der Abläufe und Stundentafeln setzen schon zum nächsten Schuljahresbeginn ein. Ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich bereits in der Anhörung. Ferner wurde mit der Einführung der Grundschule mit verlässlichen öffnungszeiten der freie Elternwille wieder eingesetzt. Mit einer Neugestaltung der Grundschullehrpläne soll in kurzer Frist mehr Nachhaltigkeit beim Erwerb von Grundkompetenzen erreicht werden. Außerdem wurde gemeinsam mit dem Sozialministerium eine interministerielle Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines vorschulischen Bildungsprogramms für das letzte Halbjahr des Kindergartens beauftragt. Für den Herbst kündigt der Kultusminister die Zusammenfassung dieser und weiterer Initiativen in einem landesweiten Reformprogramm für die Schulen an. Olbertz: "Wichtiger Schwerpunkt ist dabei auch die Umgestaltung und inhaltliche Profilierung des Sekundarschulbildungsgangs auf der Grundlage bundesweiter Bildungsstandards, der zu qualitativ hochwertigen und nachfragegerechten Abschlüssen führen wird. Innerhalb dieser Legislaturperiode wird dieses Programm zu wesentlichen Verbesserungen vor allem der inneren Rahmenbedingungen der schulischen Bildung führen." Auch im Bereich von Kultur und Wissenschaft seien wesentliche Reformen in Angriff genommen bzw. bereits umgesetzt worden, insbesondere die änderung des Denkmalschutzgesetzes im Rahmen des Ersten Investitionserleichterungsgesetzes. Die Hochschulen des Landes würden ihre Arbeit auf der Basis von Zielvereinbarungen und budgetierten Haushalten fortsetzen bzw. erstmals damit beginnen. Nachdrücklich vorangetrieben worden sei die Schaffung der Voraussetzungen für eine Ansiedlung der Europäischen Spallations-Neutronenquelle (ESS) am Standort Halle-Leipzig. Bau- und Verkehrsminister Daehre: "Verkehrsplanung optimiert, Förderung des Stadtumbaus neu ausgerichtet" "Mit dem Ersten Investitionserleichterungsgesetz haben wir auch die Bauordnung vereinfacht. Teure und zeitaufwendige Prüfverfahren entfallen. Damit entlasten wir Investoren und Bauindustrie von aufwendiger Bürokratie", hebt Bau- und Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre hervor. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Neuausrichtung bei der Förderung des Stadtumbaus gewesen, den er als "eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung" bezeichnet. "Der quartierweise Abriss darf und wird dabei kein Tabuthema sein", so Daehre. Im Programmjahr 2002 werde der großflächige Abriss von rund 8.000 Wohnungen ermöglicht, für die es dauerhaft keinen Bedarf mehr gibt. Für Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen stellt das Land den Kommunen für dieses Jahr 53,4 Mio. Euro zur Verfügung. Daehre: "Damit hat die Landesregierung einen ersten Schritt zur zielgerichteten Verringerung des Wohnungsleerstandes getan." Der Minister weist auch auf die Begleitung des Stadtumbaus durch die Internationale Bauausstellung (IBA) hin. Die Landesregierung habe die Tätigkeit der IBA für die nächsten Jahre finanziell gesichert. Im Verkehrsbereich nennt Daehre die Nachmeldung wichtiger Infrastrukturvorhaben für den Bundesverkehrswegeplan und vor allem die Einigung mit dem Bund sowie den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg auf die Umsetzung der sogenannten Hosenträger-Variante im Zuge der Verlängerung der A 14 als wesentliche Punkte. Damit sei der zügige Planungsbeginn für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Norden Sachsen-Anhalts jetzt gesichert. "Diese Paketlösung ist genauso wichtig wie die Weiterführung der A 71 und der B6n", betont der Bau- und Verkehrsminister. Beim öffentlichen Personennahverkehr setzt das Land auf Optimierung. So wird zum 1. Oktober knapp ein Dutzend Bahnverbindungen abbestellt, die jährlich mit zweistelligem Millionenbetrag bezuschusst werden mussten, aber kaum von den Fahrgästen genutzt wurden. Das auf zwölf Monate befristete Bahn-Bus-Modellprojekt für die Altmark-Strecke Salzwedel-Wittenberge sei "ein Angebot, mit dem kreative Potenziale in der Region mobilidiert werden sollen." Auf Strecken, wo reges Kundeninteresse besteht, soll das Angebot gehalten und schrittweise verbessert werden. "Durch die Abbestellung unrentabler Strecken wird Geld frei für gezielte Investitionen", hebt Daehre hervor. Innenminister Jeziorsky: "Verwaltung modernisiert, Polizeigesetz novelliert" Die Modifizierung der kommunalen Vorschaltgesetze, die Novellierung des Polizeigesetzes, das Verwaltungsmodernisierungsgesetz, die vorgesehene änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage, die Grafitti-Gefahrenabwehrverordnung und eine neue Sicherheitspartnerschaft zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sind nach Auffassung von Innenminister Klaus-Jürgen Jeziorsky wesentliche Marksteine im innenpolitischen Bereich. Mit der Modifizierung der kommunalen Vorschaltgesetze habe das Prinzip der Freiwilligkeit bei kommunalen Gebietsänderungen oberste Priorität. Die bislang festgeschriebenen Mindesteinwohnerzahlen von 7.000 Einwohnern für eine Einheitsgemeinde mit eigener Verwaltung und 10.000 Einwohnern für eine Verwaltungsgemeinschaft entfallen künftig. Jeziorsky: "Von ¿oben¿ verfügte Zwangszusammenschlüsse von Gemeinden in einer sogenannten ¿staatlichen Phase¿ wird es nicht geben. Die kommunale Selbstverwaltung hat für mich einen so hohen Stellenwert, dass man sie nicht allein an der Einwohnerzahl messen kann." Mit der Novellierung des Polizeigesetzes habe man dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger sowie den neuen Erfordernissen der polizeilichen Praxis Rechnung getragen. Jeziorsky nennt beispielhaft die Befugnis der Polizei, an gefährlichen Orten Bildaufnahmen oder ¿aufzeichnungen anzufertigen, die Anpassung der Voraussetzung für die präventive Rasterfahndung an die aktuellen Erfordernisse, die Modifizierung der Regelung über den erweiterten Platzverweis sowie die Einführung eines ausdrücklichen Wegweisungsrechts in Fällen häuslicher Gewalt. Mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz sollen die Regierungspräsidien bereits Ende 2003 aufgelöst und das neue Landesverwaltungsamt zum 1. Januar 2004 gebildet werden. Jeziorsky: "Mit dem Gesetz werden die maßgeblichen Strukturen für die Modernisierung unserer Landesverwaltung festgeschrieben. Wir bündeln und konzentrieren Aufgaben, um Synergieeffekte und Einsparungen zu erzielen." Mit dem vorgesehenen Gesetz über die Sonn- und Feiertage können künftig wieder gewerbliche Marktveranstaltungen an Sonntagen durchgeführt werden. Mit der Grafittiverordnung ist die Verunstaltung von Gebäuden in Sachsen-Anhalt eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Die Sicherheitspartnerschaft zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen soll die Zusammenarbeit der Polizeibehörden zwischen diesen drei Ländern weiter verbessern. Sie ist erstes konkretes Ergebnis der von Ministerpräsident Böhmer angestoßenen "Initiative Mitteldeutschland". Landwirtschafts- und Umweltministerin Wernicke: "Mehr Geld für die Dörfer, Deichsanierung gut angelaufen" Als "großen Erfolg" bezeichnet Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke die Mittelaufstockung des Dorferneuerungsprogrammes. Trotz der Sparmaßnahmen sei es bei den Verhandlungen zum Nachtragshaushalt gelungen, ca. 7,3 Mio. Euro Landesmittel mehr als ursprünglich geplant einzustellen. Dadurch könnten ca. elf Mio. Euro Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz ins Land geholt werden. Wernicke: "Damit können wir bis zu 50 Mio. Euro Investitionen ankurbeln." Neben Dorferneuerungsmaßnahmen sollen die Gelder jetzt auch hochwassergeschädigten Dörfern zugute kommen. Die Ministerin hebt auch den sogenannten Good-practice-Leitfaden hervor, der Praxistipps für umweltbewusste Betriebsführung vor allem in klein- und mittelständischen Betrieben gibt. Mit dem Leitfaden stehe erstmals ein umfassender Wegweiser zur Verfügung für alle, die sich im Rahmen der Umweltallianz engagieren wollen. Künftig stünden besonders zwei Themen auf der umwelt- und agrarpolitischen Tagesordnung: erstens die Stärkung des Hochwasserschutzes, zweitens der Einsatz zur Wahrung ostdeutscher Interessen bei der Umstrukturierung der EU-Agrarpolitik. Ministerin Wernicke kündigt ein Landeskonzept "Hochwasserschutz" an, in das die Erkenntisse aus der Hochwasserkatastrophe einfließen sollen. Um die Hauptdeiche des Landes DIN-gerecht auszubauen, würden in den nächsten Jahren bis zu 200 Millionen Euro benötigt. Allein die Reparatur der mehr als 300 Schadstellen an den Deichen, die das verheerende Hochwasser in Sachsen-Anhalt verursacht habe, werde 50 Millionen Euro verschlingen. Wernicke: "Die Finanzierung des Hochwasserschutzes muss als nationale Aufgabe definiert werden, die der gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern bedarf. Der Binnenhochwasserschutz muss genauso wie der Küstenhochwasserschutz gefördert werden." Die Landwirtschaftsministerin spricht sich klar gegen eine Benachteiligung großer landwirtschaftlicher Betriebe durch größenabhängige Förderobergrenzen aus. Von der undifferenzierten Kappung der Direktbeihilfen auf 300.000 Euro wären in Sachsen-Anhalt ca. 300 Betriebe betroffen. Wernicke: "Das hat mit verantwortungsvoller Agrarpolitik nichts mehr zu tun. Jede vierte Mark, die bisher aus Brüssel kam, insgesamt etwa 80 Mio. Euro, würden jährlich verloren gehen." Darüber hinaus soll in Zukunft der weitere Ausbau erneuerbarer Energien wie Biomasse forciert werden. Ein Holzlogistikkonzept soll Wege aufzeigen, wie die enorme Nachfrage der in Sachsen-Anhalt tätigen Zellstoff- und Spanplattenwerke nach Holz soweit wie möglich aus dem Land gedeckt werden kann. Justizminister Becker: " Konsequenteres Vorgehen gegen Straftäter, Opferschutz ausgebaut" "Im Bereich der Justiz haben wir wichtige Weichen gestellt, um konsequenter gegen Straftäter vorgehen und den Opferschutz ausbauen zu können", betont Justizminister Curt Becker . So werde die Landesregierung in Kürze eine Rechtsverordnung zur weiteren Beschleunigung von Strafverfahren erlassen. Mit dieser Verordnung soll die Zuständigkeit für sogenannte beschleunigte Verfahren auf jeweils ein, maximal zwei Amtsgerichte pro Landgerichtsbezirk konzentriert werden. Im Justizvollzug seien die Sanierung vorhandener Gefängnisse fortgesetzt und Vorbereitungen zum Bau einer weiteren Vollzugsanstalt im Raum Magdeburg getroffen worden. Beim Bau des neuen Gefängnisses will Sachsen-Anhalt neue Wege gehen. So soll auf alternative Finanzierungsformen wie etwa ein Investorenmodell zurückgegriffen werden. Darüber hinaus forciere man im Justizbereich eine Verlagerung von Kompetenzen auf die jeweils ortnächste Ebene. So wurden bereits grundsätzliche Strukturentscheidungen getroffen, die zum 1. Januar 2003 für den Bereich der Justizvollzugsanstalten, der ordentlichen Gerichte, Staatsanwalten und der Fachgerichte umgesetzt werden sollen. Gesundheits- und Sozialminister Kley: "Verbraucherschutz gestärkt, Gleichstellungspolitik vorangetrieben" Gesundheits- und Sozialminister Gerry Kley unterstreicht die Stärkung des Verbraucherschutzes, der jetzt in weiten Teilen beim Ministerium für Gesundheit und Soziales angesiedelt ist. Die Qualität aller Lebensmittel tierischen oder pflanzlichen Ursprungs wird hier überwacht. Gerry Kley: "Mit dieser Neuregelung werden gerade in Zeiten der Verunsicherung die Rechte der Verbraucher gestärkt, indem die überwachung und Qualitätskontrolle der Produkte in die Verantwortung des für den Gesundheitsschutz zuständigen Ministeriums übergehen." Im Zuge der Umstrukturierung seien durch Auflösung und Zentralisierung von ämtern auch effektivere und kostengünstigere Strukturen geschaffen worden. In der Frauen- und Gleichstellungspolitik wolle Sachsen-Anhalt seine bundesweite Vorreiterrolle auf diesem Gebiet weiter ausfüllen. Das Ministerium habe u. a. den bundesweit ersten Gender-Report in Auftrag gegeben, der im Herbst erscheinen und Aufschluss über die geschlechtsspezifischen Lebensumstände in Sachsen-Anhalt geben soll. Minister Kley hebt auch hervor, dass in Halle die landesweit erste Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt eröffnet worden sei. "Sie ist ein zentrales Element, um eine lückenlose Schutzkette für betroffene Frauen und Kinder aufzubauen", so Kley. Auf dem Feld der Gesundheitspolitik werde es künftig vor allem um die Entwicklung von Strategien gegen den Fachärztemangel im niedergelassenen Bereich gehen. Ein wichtiges Element werde die weitere Ost-West-Angleichung bei der Vergütung sein. Im Sportbereich will der Minister realistische Konzepte zur stärkeren Einbindung Sachsen-Anhalts bei der Bewerbung Leipzigs für die Olympischen Sommerspiele 2012 sowie zur Einbeziehung des Landes bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 vorlegen. Staatsminister Robra: "Zusammenarbeit der Ressorts reibungslos, neue europa- und medienpolitische Akzente" Die Staatskanzlei hat neben der Wahrnehmung ihrer Kernaufgabe, der Ressortkoordinierung, europa- und medienpolitische Akzente gesetzt. Angesichts der Entwicklungen auf der europäischen Ebene wird das Thema "Europa" auch für Sachsen-Anhalt immer wichtiger. Um dieser wachsenden Bedeutung gerecht zu werden, hat die Staatskanzlei eine neue Europaabteilung eingerichtet. Außerdem sind ¿ u. a. durch Einsatz eines Beauftragten des Staatsministers für den Medienstandort Halle ¿ Maßnahmen zur Schaffung eines attraktiven Umfelds für neue Medien in Sachsen-Anhalt eingeleitet worden. Staatsminister Rainer Robra erklärt:" Die Zusammenarbeit der Ressorts und die Arbeit im Kabinett funktionieren weitgehend reibungslos. Alle Kabinettsmitglieder sind sich ihrer Verantwortung für Sachsen-Anahlt, das sie in schlechter Verfassung vorgefunden haben, uneingeschränkt bewusst." Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Wassergesetz. Einen entsprechenden Entwurf stellte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens am Dienstag im Kabinett vor. Hintergrund ist, dass das alte, im März 2011 beschlossene Wassergesetz am 31. März 2013 außer Kraft tritt. Das Kabinett billigte den Entwurf und gab ihn zur Anhörung bei. Aeikens sagte: ?Wir haben die Chance genutzt, mit dem Entwurf eines neuen Wassergesetzes auch auf die Probleme mit den in vielen Teilen des Landes auftretenden Vernässungen und hohen Grundwasserständen zu reagieren. So wollen wir künftig wo immer möglich Gewässerunterhaltung und -ausbau aus einer Hand mit klaren Zuständigkeiten. Es sollen rund 15 Prozent der Gewässer der ersten Ordnung mit einer Gewässerlänge von insgesamt 328 Kilometern künftig als Gewässer 2. Ordnung ausgewiesen werden.? Grundlage dafür sei ein Rechtsgutachten, wonach einige Gewässer nicht (mehr) die Bedingung für eine Einstufung als Gewässer 1. Ordnung erfüllten. Mit der Neuregelung entfielen bisher notwendige aufwendige Abstimmungen zwischen dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und den Unterhaltungsverbänden. Gewässer werden in die erste Kategorie eingestuft, wenn sie eine erhebliche wasserwirtschaftliche Bedeutung haben. Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Einzugsgebiet des Gewässers größer als 150 km² ist, das Gewässer von Hochwasserschutzdeichen des Landes begleitet wird, Hochwassermeldepegel, wichtige Gütemessstellen und abflussbedeutsame Anlagen vorhanden sind oder von diesen Gewässern eine potenzielle Hochwassergefährdung ausgeht oder das Gewässer eine außerordentliche Bedeutung für den Natur- und Gewässerschutz oder Hochwasserschutz hat. Aeikens sagte, die Unterhaltungsverbände bekämen 2015 die Gewässer in einem guten Zustand. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz sei 2012 und 2013 mit deutlich mehr Mitteln als in der Vergangenheit (ca. 10 Mio. ? für 2012) ausgestattet worden für die Gewässer- und Anlagenunterhaltung. Für das jeweils zu übergebende Gewässer würde dann eine Zustandsanalyse erstellt. Das Land Sachsen-Anhalt unterhält derzeit 2.314 km Gewässer erster Ordnung. Knapp 24.000 km sind Gewässer 2. Ordnung und werden von den Unterhaltungsverbänden unterhalten. Aeikens sagte weiter, der Gesetzentwurf ziele auch auf mehr Beitragsgerechtigkeit mit Blick auf die Gewässerunterhaltung ab. So sollen künftig auch für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung Beiträge erhoben werden; bislang geschieht das nur bei Gewässern unter der Obhut der Unterhaltungsverbände, also denen zweiter Ordnung. Der Gesetzentwurf regelt auch neu, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde die Beseitigung des Niederschlagswassers ganz oder teilweise an sich ziehen kann. Aeikens: ?Das ist kein globaler Anschlusszwang zur Beseitigung von Regenwasser. Wir müssen aber Gemeinden und Zweckverbänden für Einzelfälle die Möglichkeit einräumen, Grundstücke mit anzuschließen, wenn es hier Probleme mit der Entwässerung gibt und es dadurch zu hohen Grundwasserständen kommt.? Aeikens wies darauf hin, dass die Gemeinden oder Zweckverbände einen sachlichen Grund vorweisen müssen, wenn sie den Anschluss verlangten. Das neue Gesetz stellt außerdem klar, dass für die Beseitigung von Straßenoberflächenwasser die Straßenbaulastträger und nicht die Gemeinden oder Abwasserzweckverbände zuständig sind. Hierdurch würde eine vorhandene rechtliche Schieflage beseitigt. Aeikens sagte weiter, die Novellierung des Wassergesetzes sei auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. So müssten die Zweckverbände künftig nicht mehr die Konzepte zur Beseitigung von Niederschlagswasser mit denen der Abwasserbeseitigung in einem Stück vorlegen. Dies habe in der Vergangenheit zu erheblichem Mehraufwand geführt, da die Angaben zu den Regenwasserbeseitigungskonzepten grundstückgenau aufgeführt werden mussten. Da aber in den meisten Fällen die Grundstückseigentümer selbst für die Entsorgung von Regenwasser zuständig sind, entfällt dies nun. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 033/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 033/06 Magdeburg, den 18. Januar 2006 Wirtschaftsdynamik erheblich gesteigert, Arbeitsmarkt in Bewegung gekommen, beste Ausbildungsquote Deutschlands Ministerpräsident Böhmer: "Sachsen-Anhalt wird als ein Land wahrgenommen, das seine Probleme selbst anpackt und löst" ¿Wir haben guten Grund, optimistisch ins neue Jahr zu blicken. Sachsen-Anhalt wird inzwischen als Land wahrgenommen, das seine Probleme anpackt und löst,¿ das betonte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer beim traditionellen Pressebrunch zum Auftakt des Jahres 2006. Unter der von ihm geführten Landesregierung habe Sachsen-Anhalt seit 2002 in der öffentlichen Wahrnehmung einen Imagewechsel erarbeitet, das ¿Verlierer-Image¿ abgestreift. ¿Sachsen-Anhalt ¿ ein Land auf der Überholspur¿, so der ¿Focus¿. Die Bertelsmann-Stiftung nannte Sachsen-Anhalt in dieser Legislaturperiode ¿shooting star¿. Daten, Zahlen und Fakten belegten, dass sich Sachsen-Anhalt seit 2002 besser entwickelt habe als die meisten deutschen Bundesländer. Obwohl Deutschland insgesamt im gleichen Zeitraum in Europa zurückgefallen sei und die bundespolitischen Rahmenbedingungen durch ständig wegbrechende Steuereinnahmen und sinkende Konjunktur denkbar schlecht gewesen seien, habe Sachsen-Anhalt mit ¿mutigem Schwimmen gegen den Strom¿ wichtige Reformen auf den Weg gebracht, die Wirtschaftsdynamik gesteigert und Bewegung in den Arbeitsmarkt gebracht. Das werde auch von der unabhängigen Fachwelt bestätigt. So konstatierte die Bertelsmann-Stiftung, dass Sachsen-Anhalt erstmals seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr den letzten Platz beim Erfolgsindex belege. Das Land habe sich vom letzten auf den 13. Platz verbessert und erreiche damit die beste Platzierung, die beginnend mit der Wiedervereinigung je für das Land ermittelt worden sei. Kein anderes Bundesland habe sich um so viele Positionen und um so einen hohen Punktwert verbessern können. Das wird von den Autoren auf einen Richtungswechsel zurückgeführt: weg von einer scheinbar fürsorglichen, aber nicht dauerhaft tragbaren Sozialpolitik hin zu einer Politik, die stärker auf Eigenverantwortung setzt und mehr auf Investitionen abzielt. Die neueste PISA-Studie bescheinigte Sachsen-Anhalt die größten Fortschritte in der Bildung. Die ¿Welt¿ vermeldete: ¿Im Osten was Neues - den größten Schritt nach vorn macht überraschenderweise Sachsen-Anhalt.¿ Die heutige Bundesbildungsministerin Annette Schavan erklärte das so: ¿Sachsen-Anhalt hat der Bildung in der Landespolitik Priorität eingeräumt und konsequente Bildungsreformen angestrengt. Diese Reformen sind so angelegt, dass sie sich nachhaltig auswirken.¿ Alle Reformen, so der Regierungschef, seien einem Ziel untergeordnet gewesen: der Entwicklung eines attraktiven Wirtschaftsstandorts Sachsen-Anhalt und der Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen. Böhmer: ¿Sachsen-Anhalt hat die Potenziale und Fähigkeiten, auf die eigenen Füße zu kommen. Wer dieses Land liebt, versucht nicht, es abzuschaffen, sondern seine eigenen Kräfte zu mobilisieren und zu stärken.¿ Viele Indikatoren belegten, dass Sachsen-Anhalt auf dem richtigen Weg sei: 1. Die wirtschaftliche Dynamik wurde durch eine Investitions- und Ansiedlungsoffensive erheblich gesteigert . Seit 2002 wurden in Sachsen-Anhalt rund 8,4 Milliarden Euro investiert, damit verbunden sind 21.500 neue Dauerarbeitsplätze. Das gesamtwirtschaftliche Wachstum war mit 1,0 Prozent im ersten Halbjahr 2005 das höchste in Ostdeutschland, das dritthöchste in Deutschland (Bundesdurchschnitt: 0,6 Prozent). In den ersten neun Monaten des Jahres 2005 ist der Umsatz der Industrie (Verarbeitendes Gewerbe und Gewinnung von Steinen und Erden) gegenüber den drei Vorjahresquartalen um 14,9 Prozent gestiegen ¿ dreimal höher als der deutsche Durchschnitt. Der Auslandsumsatz der Industrie erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 27,6 Prozent auf 5,1 Milliarden Euro. Investoren aus 40 Ländern sichern in Sachsen-Anhalt z.Zt. rund 40.000 Arbeitsplätze. 2. In den Arbeitsmarkt ist Bewegung gekommen . Nach acht Jahren Stillstand ist Sachsen-Anhalt nicht mehr das Land mit der höchsten Arbeitslosigkeit. Im November 2005 war die Arbeitslosigkeit mit 17,6 Prozent und im Dezember mit 18,2 Prozent so niedrig wie seit zehn bzw. neun Jahren nicht mehr in diesen Monaten. Sachsen-Anhalt ist das einzige Land, das gegenüber 2001 eine Zunahme der Erwerbstätigkeit in der Industrie erreichte. Die Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau sehen das Land in vielen Bereichen ¿auf einem guten Weg¿. ¿Der Strukturwandel der sachsen-anhaltischen Wirtschaft setzt sich erfolgsgerichtet fort¿, konstatiert ihr gemeinsamer Wirtschaftsreport. Magdeburgs IHK-Präsident Klaus Hieckmann: ¿Die Landesregierung macht eine wirtschaftsfreundliche, der Entwicklung unseres Landes förderliche Politik.¿ Viele Investitionen seien getätigt, neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Albrecht Hatton, Präsident der IHK Halle-Dessau, sieht die Industrie ¿auf einem robusten Wachstumspfad mit guten Umsatzzuwächsen¿ (Mitteldeutsche Zeitung/ Volksstimme 12./13. Januar 2006). Trotzdem bleibe noch viel zu tun, sei die Arbeitslosigkeit immer noch inakzeptabel hoch, so der Regierungschef. 3. Sachsen-Anhalt hat bundesweit den höchsten Versorgungsgrad bei den Auszubildenden. Von 30.276 Bewerbern konnten lediglich 152 (= 0,5 Prozent) nicht untergebracht werden. Dies ist auch ein Erfolg des von der Landesregierung initiierten ¿Paktes für Ausbildung¿ und des gemeinsamen Handelns aller Paktpartner. Als weitere Schwerpunkte der zu Ende gehenden Legislaturperiode zählte der Ministerpräsident auf: - Familien stärken und fördern, - Kinderbetreuung auf hohem Niveau sichern, - Qualität der Schulen verbessern, - Hochschulen profilieren und effizienter machen, - Innovationen fördern durch stärkere Vernetzung von Forschung und Wirtschaft, - Kulturelles Potenzial des Landes nutzen, - Stadtumbau bis zur IBA 2010 vorbildlich umsetzen, - Natur und Umwelt bewahren, - Infrastruktur leistungsfähig ausbauen, - Innere Sicherheit stärken, - Sozialpolitik als Hilfe zur Selbsthilfe organisieren, - Effiziente und leistungsstarke Verwaltungsstrukturen schaffen, - Haushalt konsolidieren, - Personalkosten sozialverträglich reduzieren, - Stellung Sachsen-Anhalts in Europa stärken. In vier Jahren, so Böhmer, wurde mehr geschafft und umgesetzt, als die Vorgängerregierung in acht Jahren diskutiert und geplant, aber nicht einmal ansatzweise verwirklicht habe. Zu den wichtigsten Reformen zähle neben der Schul- und Hochschulreform die Neuorganisation der Verwaltung auf Landes- und Kommunalebene bis hin zur Kreisgebietsreform, deren gesetzliche Grundlagen gelegt seien. Auch der mit den Gewerkschaften ausgehandelte Tarifvertrag über einen sozialverträglichen Stellenabbau im öffentlichen Dienst sei vorbildlich und zukunftsweisend. Als wichtigste Ziele für die kommende Legislaturperiode nannte Böhmer: 1. Weitere Verstärkung der Wirtschaftsdynamik und Schaffung von Arbeitsplätzen, 2. Ausgleich des Wanderungssaldos durch eine aktive Familienpolitik und zunehmendes Angebot von Arbeitsplätzen, 3. Senkung der Neuverschuldung u. a. durch weitere Sparmaßnahmen und eine Neuausrichtung der Förderpolitik. Böhmer: ¿ Wir müssen Dinge, die wir nicht verändern können, als Chance begreifen, um sie bewusst und aktiv zu gestalten. Wenn uns das gelingt, werden wir einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, unser Land zukunftsfähig zu machen. Die nächste Legislaturperiode muss davon gekennzeichnet sein, dass umgesetzt wird, was wir in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben. Wir brauchen jetzt nach den vielen Reformen eine Phase der Kontinuität für die Umsetzung.¿ Abschließend wies der Regierungschef darauf hin, dass die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung über den Aufbau Ost gute Chancen für die weitere Gestaltung der neuen Bundesländer biete. So solle die Investitionszulage über 2006 hinaus erhalten bleiben und in den neuen Ländern bewusst auf wachstumsrelevante und Arbeitsplatz schaffende Investitionen konzentriert werden. Wichtig für die zügige Fortsetzung des Aufbaus Ost seien auch Verfahrensbeschleunigung und Entbürokratisierung im Bundesrecht. Erfreulich sei weiterhin, dass die Föderalismusreform nun endlich umgesetzt werde. Mehr Gestaltungsspielraum der neuen Länder schaffe bessere Voraussetzungen für den Aufbau Ost. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 169/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 169/03 Magdeburg, den 8. April 2003 Novelle Naturschutzgesetz: Kabinett gibt Entwurf frei für Anhörung Als eines der ersten Bundesländer wird Sachsen-Anhalt sämtliche europa- und bundesrechtlichen Vorgaben zum Naturschutzgesetz in Landesrecht umsetzen. Der vorliegende Entwurf ist vorbildlich in Entbürokratisierung, Deregulierung und Flexibilisierung und trägt darüber hinaus dazu bei, Investitionshemmnisse abzubauen. Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke betonte im Anschluss an die heute Kabinettssitzung: ¿In den vergangenen Jahren ist bei manchem Bürger der Eindruck entstanden, dass der Naturschutz gegen die Bürger gerichtet ist. Wir setzten auf kooperativen Naturschutz, der von den Menschen akzeptiert wird.¿ Daher werde vertraglichen Vereinbarungen mit Landnutzern zum Schutz der Natur Vorrang eingeräumt. Insbesondere bei dem vom Bund geforderten Biotopverbund sollen die bereits gesetzlich geschützten Kernflächen durch vertraglich genutzte Korridore verbunden werden. Neue Schutzkategorien werde es für diese ¿grünen Bänder¿ nicht geben. Der Biotopverbund umfasst gemäß Bundesnaturschutzgesetz ca. zehn Prozent der Landesfläche. Der Entwurf der Novelle geht jetzt in die Anhörung und wird anschließend noch einmal im Kabinett beraten, bevor er in den Landtag geht. Wesentliche Neuregelungen: Flexibilisierung Kompensationsmaßnahmen bei Baumaßnahmen (=Eingriffe in die Natur) Es besteht für Investoren kein Druck mehr, naturschutzfachlich fragliche Ausgleichsmaßnahmen an Ort und Stelle durchzuführen, sondern dies wird künftig auch in gewisser Entfernung (aber in der Region) möglich sein. Bildung von Ökokonten Beispiel: Gemeinden, die in absehbarer Zeit Baumaßnahmen vorhaben (=Eingriff in die Natur) können in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden Naturschutzmaßnahmen durchführen, die später als Kompensation anerkannt werden. Naturschutzbeiräte Diese waren bislang zwingend bei allen Naturschutzbehörden (Landkreise, Regierungspräsidien, Ministerium) vorgeschrieben. Künftig können sie gebildet werden. Das MLU wird den Naturschutzbeirat weiter führen, da er wertvolle Arbeit leistet. Naturschutzbeauftragte und -helfer Die fachlich wertvolle Arbeit der Ehrenamtlichen kann auch ohne Verfahrensvorschriften geleistet werden, deshalb wird künftig auf gesetzliche Regelungen verzichtet. Verwaltungsvereinfachung, Entbürokratisierung Genehmigungsfiktion Wenn eine Behörde trotz vorliegender Antragsunterlagen nicht binnen zwei Monaten über einen Eingriff in die Natur entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt. Vorschriften für die interne Arbeit der Verwaltung wurden möglichst weggelassen. Diese müssen nicht in ein Gesetz. Beispiel: Verzicht auf Genehmigungsvorbehalt und Ersatz durch Anzeigepflicht bei Änderungen von Natur- oder Landschaftsschutzgebieten. Verzicht auf naturschutzrechtliche Genehmigung von Tiergehegen Di ese Aspekte werden bereits durch die Tierschutzbehörden im Verfahren berücksichtigt. Zum Hintergrund: Mit der Novelle sollen in Landesrecht umgesetzt werden: EU: Zoo-Richtlinie und Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie Bundesrecht: Bundesnaturschutzgesetz Naturschutzgebiete: Sachsen-Anhalt hat ca. 53.000 ha als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Im Ausweisungsverfahren befinden sich noch ca. 8.500 ha. Für die Ausweisung sind die Regierungspräsidien zuständig. Als Naturschutzgebiete sollen nur Flächen ausgewählt werden, deren Schutz anderweitig nicht zu sichern ist. So soll bei den fast 200.000 ha FFH- und Vogelschutzgebieten so weit wie möglich von der Sicherung durch vertragliche Vereinbarungen oder Förderprogramme mit EU-Kofinanzierung Gebrauch gemacht werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Origin | Count |
---|---|
Bund | 11 |
Land | 34 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 10 |
Text | 32 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 35 |
offen | 10 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 43 |
unbekannt | 2 |
Resource type | Count |
---|---|
Dokument | 3 |
Keine | 41 |
Webseite | 2 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 25 |
Lebewesen & Lebensräume | 34 |
Luft | 17 |
Mensch & Umwelt | 45 |
Wasser | 16 |
Weitere | 45 |