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Elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft: (Teilvorhaben 1) Weiterentwicklung und Ausbau der elektronischen Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Bürokratieabbau durch elektronische Kommunikation in der Kreislaufwirtschaft auf Basis des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes - Teilvorhaben 2: Pflege und Aktualisierung der BMU-Schnittstelle und der konkretisierenden Hinweise gemäß Paragraph 18 Abs. 1 Satz 2 NachwV

Im Rahmen der Einführung der elektronischen Nachweisführung ist das BMU nach Paragraph 18 Absatz 1 Satz 2 der Nachweisverordnung zur Bekanntgabe der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Datenschnittstellen sowie zur Bekanntgabe nachfolgend erforderlich werdender Änderungen oder Berichtigungen verpflichtet. Zur Unterstützung und Erläuterung der Datenschnittstelle gibt das BMU zudem die 'konkretisierenden Hinweise' heraus. Die Pflege und Aktualisierung der Schnittstelle stellt den reibungslosen Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sicher. Wie schon in der Vergangenheit kann die technische Umsetzung nicht durch das BMU selbst geleistet werden, sondern ist nur mit externer Unterstützung möglich. Das o. g. Forschungsvorhaben soll das BMU bei der Erfüllung der o. g. gesetzlichen Aufgabe fachlich unterstützen.

Erweiterung der Nutzbarkeit der Werkzeuge und elektronischen Prozessketten des europäischen und deutschen PRTR-Schadstoffregisters - Beitrag zum Bürokratieabbau

Alle auf Industrieanlagen bezogenen EG-Richtlinien sehen umfangreiche Datenflüsse von Betreibern an Behörden und an die EU vor. Insbesondere die bis Ende 2010 verabschiedete, novellierte IVU-Richtlinie, für die künftig grundsätzlich elektronische Datenflüsse gefordert werden. Betroffen sind auch die 7 Sektor-Richtlinien, die in die künftige IVU-RL integriert werden. Mit der Umsetzung der E-PRTR Verordnung EG 166/2006 und dem Aufbau des deutschen PRTR gibt es ein europaweit anerkanntes 'best practice' Beispiel für elektronisch abgewickelte Prozessketten. Deutschland hat dazu erfolgreich ein Datenerfassungssystem geschaffen (BUBE online). Die Daten werden von der Betriebseinrichtung, über die Länderbehörden bis zur EU übertragen. Gleichzeitig wurde ein Webportal (prtr.bund.de) aufgebaut, in dem jährlich die Emissionsdaten von über 4.000 deutschen Unternehmen im Internet veröffentlicht werden. Seit Jahren wird beklagt, dass es durch die getrennten Datenflüsse in erheblichem Umfang zu Doppel- und Mehrfacharbeiten und damit zu erheblichen Bürokratieaufwänden kommt. Die Integration der bisherigen 7 Sektor-Richtlinien in die IVU-RL bietet Chancen für eine Harmonisierung und Vereinfachung der bisher getrennten Prozessketten. Um auch für die Betriebe den bürokratischen Aufwand zu senken, sollten bestehende, bewährte elektronische Eingabesysteme genutzt und Mehrfacheingaben sowie redundante Datenhaltung vermieden werden. Die Weiterentwicklung von BUBE wäre ein folgerichtiger Schritt, der aber nur Akzeptanz bei den Nutzern findet, wenn die Nutzerführung deutlich verbessert wird. Notwendig ist ein Konzept zur Komplexitätsreduktion der Nutzerinteraktion, z.B. durch rollenbasierte Einstiege in die Berichtsportale. Fragen der inhaltlichen und visuellen Darstellung der Inhalte, insbesondere auch der Kartenwerke und der daraus abgeleiteten Anforderungen an die Datenaufbereitung, sowie der technischen Realisierung sind ebenfalls zu klären und umzusetzen.

Konzeption und Umsetzung eines modellhaften länderübergreifenden Informations-, Kooperations- und Partizipationsprozesses zur besseren Integration der Nachhaltigen Entwicklung in alle relevanten Politikbereiche des Küstenraums

A) Problemstellung: Die am 22.03.06 von der BReg. auf der Grundlage der EU-Empfehlung 2002/413/EG verabschiedete Nationale IKZM-Strategie fordert, für den IKZM-Prozess im deutschen Küstenraum geeignete Koordinierungs- und Kommunikationsstrukturen zu schaffen. Auch Forderungen des Dt. Bundestages an die BReg. (angenommene BT-Anträge 16/2502, 16/3143) und des WGBU (Sondergutachten 2006: Die Zukunft der Meere) zielen in die gleiche Richtung. Dabei geht es darum, die Meeres- u. Küstenbereiche als räumlich-funktional zusammenhängende Gebiete - unabhängig von den Verwaltungsstrukturen - zu betrachten und die Interessen der Akteure auf den verschiedenen Entscheidungsebenen (Bund, Länder, Regionen, NGOs) frühzeitig zu bündeln, um Synergien und Konfliktlösungen für eine nachhaltige Entwicklung bereits im Vorfeld formeller Planungs-/Genehmigungsververfahren ermitteln zu können. B) Handlungsbedarf: Die betroffenen Bundesressorts haben Ende 2007 Ressortgespräche zur geplanten Einrichtung einer 'IKZM-Koordinierungsstelle' und zu deren institutioneller Anbindung aufgenommen. Sie vereinbarten, dass diese Stelle als Moderator, Dienstleister und Initiator für die beteiligten öffentlichen und privaten Akteure tätig werden soll. BMU und UBA halten es in für geboten, die Aufgaben durch ein Begleitvorhaben zu unterstützen. C) Ziel ist es, den Entscheidungsprozess der Bundesressorts und der Länder fachlich-wissenschaftlich vorzubereiten, zu moderieren und die Ergebnisse aufzubereiten, vor allem durch den Vergleich verschiedener Modelle und die Prüfung der rechtlichen, fachlichen, finanziellen u. organisatorischen Voraussetzungen. Unter Berücksichtigung der relevanten Handlungsfelder eines IKZM, der maßgeblichen Akteure und zentralen Herausforderungen (Lösung von Nutzungskonkurrenzen, Anpassung an die Folgen des Klimawandels; sparsamer Umgang mit Flächen und Ressourcen u.a.) erwarten wir fundierte Vorschläge für verschiedene Organisationsmöglichkeiten und deren Durchführung. Dabei ist die Anbindung an vorhandene Strukturen besonders zu untersuchen (Transparenz, Bürokratieabbau, Synergieeffekte). Als Ergebnis ist ein Umsetzungskonzept zur Einrichtung einer länderübergreifenden IKZM-Stelle vorzulegen. In einem weiteren Schritt soll das Vorhaben die eigentliche Aufbauphase durch die wissenschaftliche Auswertung erster modellhafter Aktivitäten der IKZM-Stelle (z.B. Informationsvermittlung, Moderation, Öffentlichkeitsarbeit) und durch fachliche Empfehlungen hinsichtlich Effektivität und Effizienz im Sinne der Umwelt fördern.

Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 1: Pflege der BMU-Datenschnittstelle (Paragraph 18 Abs. 1 Nachweisverordnung-NachV)

Elektronische Überwachung und Kommunikation als Beitrag zum Bürokratieabbau - Teilvorhaben 2: Unterstützung des BMU bei der Einführung und Weiterentwicklung des eANV in der Zeit von 2009-2011

Statusanalyse zur Situation des extensiven Grünlandes in Baden-Württemberg

Der rapide Wandel unserer Landschaften in den vergangenen Jahrzehnten kann als Spiegelbild oder auch als Produkt unserer Gesellschaft gesehen werden. Das Verständnis der auslösenden Prozesse ist wichtig, ebenso wie auch die laute Kritik an den negativen Entwicklungen und selbstverständlich auch das Einfordern von Maßnahmen, um den ablaufenden Diversitätsverlust in bedeutenden Kulturlandschaften zu stoppen. Eine ständige Thematik des Naturschutzes und in der Kulturlandschaftsdebatte ist die des extensiven Grünlandes. Grünland generell - seien es Wiesen oder Weiden - war und ist in unserem kulturlandschaftlichen Kontext immer ein Produkt von landwirtschaftlichen Nutzungen und damit auch von den Akteuren, den Bauern. Forderungen nach der Erhaltung von bestimmten Kulturlandschaften und deren biotischem Inventar sind politisch-gesellschaftlich durchaus akzeptiert und haben auch zu positiven Strategieansätzen geführt. Dazu dürfen in Baden-Württemberg die Ausweisung von Schutzgebieten wie den Naturparken (Schwarzwald Süd/Mitte und Schwarzwald Nord), dem vor der Einrichtung stehenden Biosphärengebiet Schwäbischer Alb und mit besonderer Bedeutung zahlreiche FFH- und SPA Gebiete und auch Förderinstrumente wie das MEKA Programm und die Landschaftspflege-Richtlinie gerechnet werden. Gerade die genannten Gebietskulissen haben als Begründung und Zielsetzung die Erhaltung von Kulturlandschaften mit einer besonderen Ästhetik, strukturellen Ausstattung und biotischen Diversität. Das extensive Grünland hat hierbei einen zentralen Stellenwert. Gleichzeitig muss allerdings auch konstatiert werden, dass die Situation der Akteure, der Landwirte, nüchtern gesehen ein ständiger Verschlechterungsprozess ist. Ansprüche aus Sicht des Naturschutzes und die reale Wirklichkeit stehen weniger denn je in Deckung miteinander. Fragestellungen: Welche Trends und welche Triebkräfte bestimmen die Situation des extensiven Grünlandes und wie wird mutmaßlich die weitere Entwicklung aussehen? Welche Empfehlungen sind auszusprechen, um den Bürokratieaufwand der Förderung von extensivem Grünland zu reduzieren und moderne Naturschutzzielsetzungen tatsächlich zur Umsetzung zu bringen? Wie hoch sind die Bürokratiefolgekosten für Extensive Grünlandbetriebe und wo wirken diese wirtschaftlich und moralisch als Entwicklungsbremse (Viehverkehrsordnung, Kennzeichnungsvorschriften für Schafe und Ziegen, etc.)? Wie sieht die ökonomische und strukturelle Situation des Partners Landwirt aus, der extensives Grünland produziert, vor welchen Entscheidungszwängen stehen die Betriebe und durch welche Faktoren werden die Entscheidungen gesteuert? Wie behindert oder begünstigt der derzeit starke Trend zur energetischen Nutzung eine nachhaltige Entwicklung von Extensivgrünlandbetrieben? Welche Nutzungs- / Erhaltungs-Szenarien sind unter den Prämissen bestimmter Vorgaben vorstellbar?

Untersuchung der Erfüllung der Sachkundeanforderungen nach Paragraph 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung im Industriebereich - Tätigkeiten an KFZ-Klimaanlagen

A) Problemstellung: Für die sachgerechte Anwendung der Sachkunderegelungen des Paragraphen 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 ChemKlimaschutzV im Industriebereich in Bezug auf Installation, Wartung und Instandhaltung von F-Gase enthaltenen KFZ-Klimaanlagen durch zertifiziertes Personal ist die kurzfristige Klärung der folgenden Fragen zwingend erforderlich: 1. Welche Gewerke sind durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung betroffen? 2. Welche bisherigen Ausbildungen erfüllen die Sachkundeanforderungen der Verordnung bereits vollständig (d.h. in unmittelbar anerkennungsfähiger Weise)? 3. Welche Zustandsanforderungen müssen in welchen Bereichen erfüllt werden ('Teilanerkennung')? B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Vorhaben ist insbesondere erforderlich im Hinblick auf die wirksame Realisierung der Ziele des IEKP, in dessen Rahmen die Verordnung verabschiedet wurde. C) Ziel des Vorhabens: Beschleunigung es Vollzuges und Bürokratievermeidung durch Entwicklung von Entscheidungshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem IEKP.

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