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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und sonstiger Rechtsvorschriften

Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist am 16. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es wurde seitdem lediglich zweimal geändert, nämlich zum einen § 36 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583), zum anderen §§ 30 und 31 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287). Mit den beabsichtigten Änderungen soll das Gesetz punktuell an die zwischenzeitlich erkennbaren Erfordernisse angepasst werden. Das betrifft insbesondere die Etablierung von Naturschutzstationen, die essenzieller Bestandteil der neuen Regelungen sind, mittels derer die Aufgabe des Naturschutzmanagements verstetigt und außerdem Synergien mit anderen Maßnahmen des Naturschutzes in den Regionen erzeugt werden sollen. Mit der Zeit haben sich außerdem, etwa im Zuge des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wie auch im Hinblick auf den Aufbau und den Schutz des Netzes „Natura 2000“, einige Änderungsbedarfe ergeben. Neben der Arrondierung des FFH-Gebiet „Hochwald“ ist der Begriff der „Nebenvorkommen“ aus Anhang 2 zu streichen. Aufgrund der seit dem Inkrafttreten des LNatSchG gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Ersatzzahlungen sollen ferner die landesrechtlichen Regelungen zur Verwendung der Ersatzzahlungen im Sinne einer Flexibilisierung reformiert werden. Die Neuregelungen dienen insbesondere der Entbürokratisierung, indem Doppelprüfungen, einerseits durch die Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU), andererseits durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), vermieden werden. Schließlich gilt es, auch mit Blick auf inzwischen aufgefallene redaktionelle Fehler oder fehlende Zuständigkeitsregelungen, verschiedene Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Naturschutzes anzupassen. Das gilt für die Landesverordnung für Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NatSchZuVO), die Landesverordnung über Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten sowie für die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO).

Ostdeutsche Landwirtschaftsminister fordern eine praxistaugliche Agrarpolitik

Brüssel. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsstaatssekretär Gert Zender hat sich in dieser Woche mit den Agrarministern der ostdeutschen Länder in Brüssel zu aktuellen agrar- und forstpolitischen Themen ausgetauscht. Er vertrat Minister Sven Schulze, der an den Koalitionsverhandlungen in Berlin teilnimmt. Wolfsmanagement: Mehr Spielraum für praxistaugliche Lösungen Im gemeinsamen Gespräch mit der Generaldirektorin für Umwelt, Florika Fink-Hooijer, stand unter anderem das Wolfsmanagement im Mittelpunkt. Die Berner Konvention hatte im März den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Die EU-Kommission schlägt daher die Angleichung an das Übereinkommen von Bern vor. Damit ist ein neuer Handlungsspielraum für ein praxistaugliches Wolfsmanagement eröffnet worden – ein Anliegen, das die ostdeutschen Länder seit Langem mit Nachdruck verfolgen. Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hatte sich wiederholt für diese Herabstufung eingesetzt. Staatssekretär Gert Zender begrüßte die Entscheidung deutlich und fordert eine schnelle Umsetzung: „Im Sinne der Weidetierhalter müssen endlich Veränderungen her. Ich freue mich, dass wir mit den ostdeutschen Agrarministern parteiübergreifend Konsens haben. Nun haben wir die Chance dazu, endlich ein realistisches Wolfsmanagement zu erreichen.“ Der Wolf steht auch bei der anstehenden Agrarministerkonferenz in Baden-Baden (26.03.2025 – 28.03.2025) auf der Tagesordnung. EU-Wiederherstellungsverordnung: Augenmaß und Praxisnähe gefordert Darüber hinaus haben die Beteiligten auch andere umweltrelevante Fragen aufgegriffen. Staatssekretär Gert Zender hat sich dabei klar zur geplanten EU-Wiederherstellungsverordnung positioniert. „Wir brauchen bei der Wiederherstellungsverordnung mehr Augenmaß und eine stärkere Praxisnähe. Ohne ausreichenden Ausgleich für mögliche Ertragsausfälle darf es keine zusätzlichen Eingriffe in die Land- und Forstwirtschaft geben“, so Staatssekretär Gert Zender. Gleichzeitig hat er sich für verlängerte Fristen bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne und der Umsetzung der Maßnahmen ausgesprochen. Zukunft der GAP: Förderung sichern, Bürokratie abbauen Ein weiterer Schwerpunkt hat auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 gelegen. Bei einer Abendveranstaltung unter dem Titel „Die GAP ab 2028 - Positionen der ostdeutschen Bundesländer für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft, lebenswerte ländliche Räume und einen starken Zusammenhalt in Europa“ haben die Teilnehmenden die besonderen Herausforderungen der ostdeutschen Agrarpolitik diskutiert. Staatssekretär Gert Zender hat dabei deutlich gemacht: „Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der zur Versorgungssicherheit beiträgt, muss eine Förderung erhalten – unabhängig von Struktur oder Größe.“ Er hat sich klar gegen Mittelkürzungen im EU-Haushalt ausgesprochen, den Erhalt der beiden Fördersäulen gefordert. Auch beim Thema Bürokratie hat er klare Worte gefunden: „Wenn die Ökoregelungen in der 1. Säule abgeschafft würden, hätte man gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung geschaffen“, so Gert Zender. Breite Beteiligung aus Ostdeutschland An der Diskussionsrunde haben außerdem Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen, Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, sowie Marcus Malsch, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, teilgenommen. Aus Mecklenburg-Vorpommern war Marion Zinke, Abteilungsleiterin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, vertreten. Sie hat Minister Dr. Till Backhaus ersetzt, der kurzfristig an Koalitionsverhandlungen gebunden war.

Minister Sven Schulze: „Die Vorschläge stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit, aber es müssen auch konkrete Maßnahmen folgen.“

Magdeburg. Anlässlich der heutigen Vorstellung des Strategiepapieres „Vision für Landwirtschaft und Ernährung“ durch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen äußert sich Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze positiv, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen sowie eine gerechtere Verteilung der Agrarfördermittel. „Die neue Vision der EU-Kommission stellt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte in den Fokus und erkennt die Landwirtschaft als strategischen Sektor an. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe in Sachsen-Anhalt und ganz Europa“, so Minister Sven Schulze. Ernährungssouveränität als Ziel Ein zentraler Punkt des Strategiepapieres ist die Stärkung der Ernährungssouveränität. Minister Sven Schulze begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich: „Europa muss bei der Lebensmittelversorgung unabhängiger werden. Eine starke, eigenständige Landwirtschaft sichert unsere Versorgung und stärkt unsere Betriebe.“ Minister Sven Schulze unterstützt zudem die Pläne, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028 weiterzuentwickeln. Ziel sei es, die Landwirtschaft so auszurichten, dass sie aktiv zur Ernährungssicherheit, zur wirtschaftlichen Stabilität der Branche sowie zum Umwelt- und Klimaschutz beiträgt. „Dabei muss jedoch die Balance zwischen klaren Regeln und gezielten Anreizen stimmen“, so Minister Sven Schulze. Weniger Bürokratie, mehr Praxisbezug Minister Sven Schulze fordert eine konsequente und praxisnahe Umsetzung der angekündigten Vereinfachungen. „Unsere Landwirte brauchen klare, verständliche Regeln und weniger bürokratischen Aufwand. Sie sollen sich auf ihre Arbeit auf dem Feld und im Stall konzentrieren können – nicht auf komplizierte Formulare und Verwaltungsaufgaben“, betont Minister Sven Schulze. Er betont, dass die geplanten Schritte zur Vereinfachung der GAP und zur Entbürokratisierung für die Landwirte in der täglichen Arbeit spürbar werden müssen. „Es reicht nicht, nur Ankündigungen zu machen. Die Vereinfachungen müssen in der Praxis ankommen und unsere Betriebe wirklich entlasten“, fordert Minister Sven Schulze. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung für Junglandwirte Minister Sven Schulze lobt auch die Pläne der EU-Kommission, die europäische Landwirtschaft im internationalen Handel zu stärken und fairen sowie nachhaltigen Wettbewerb zu fördern. „Unsere Landwirte stehen im globalen Wettbewerb. Es ist gut, dass die EU auf gleiche Standards für europäische und importierte Produkte setzt“, betont Minister Sven Schulze. Besonders positiv bewertet Minister Sven Schulze die Strategien zur Förderung des Generationswechsels und zur Unterstützung junger Landwirte. „Junge Menschen müssen in der Landwirtschaft lohnende Perspektiven sehen. Sie sind die Zukunft der Branche und sichern die langfristige Versorgung mit Lebensmitteln. Dafür sind gezielte Förderprogramme notwendig, die den Einstieg erleichtern und Innovationen fördern“, erklärt Minister Sven Schulze. Technologischer Fortschritt als Chance Um diese Zukunftsperspektiven weiter zu stärken, setzt Minister Sven Schulze auf technologische Innovation. Er sieht in der digitalen Transformation, in Künstlicher Intelligenz (KI) und in neuen Züchtungstechniken wichtige Schlüsseltechnologien, um die Landwirtschaft leistungsfähiger und nachhaltiger zu gestalten. „Innovation ist der Schlüssel, um die Produktivität zu steigern und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Mit modernen Technologien können wir effizienter wirtschaften und auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren“, erklärt Minister Sven Schulze. Kritik an Bevorzugung kleiner Betriebe Neben vielen positiven Impulse im Strategiepapier, äußert Minister Sven Schulze aber auch Kritik. Besonders die geplante gezielte Förderung kleiner und mittlerer Betriebe sowie die vorgesehene Degression bei den Direktzahlungen bewertet er kritisch. „Aber alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherung und müssen gleichwertig gefördert werden. Die geplante Degression ist ein falsches Signal und benachteiligt größere Betriebe, die gerade in Ostdeutschland wichtige Arbeitgeber und Stabilitätsanker in ländlichen Regionen sind“, betont Minister Sven Schulze. Appell für eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik Minister Sven Schulze appelliert an die EU-Kommission, eine ausgewogene und praxisnahe Agrarpolitik zu gestalten. „Die Vision der Kommission geht in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun. Wichtig ist, dass unsere Landwirte eine wirtschaftliche Perspektive behalten, die Bürokratie abgebaut wird und alle Betriebe – unabhängig von ihrer Größe – fair behandelt werden. Jeder Hektar zählt!“ Gute Zusammenarbeit mit der EU-Kommission Minister Sven Schulze hebt die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hervor. „Wir stehen in einem vertrauensvollen Dialog auf Augenhöhe. Ich schätze die klare Vision und die lösungsorientierte Herangehensweise von Christophe Hansen“, erklärt Minister Sven Schulze. Bereits im Februar hatte Minister Sven Schulze bei einem Treffen mit EU-Agrarkommissar Hansen und Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Interessen und Anliegen der ostdeutschen Bundesländer zur GAP ab 2028 deutlich gemacht. Dabei setzte er sich insbesondere für eine gerechte Förderung und den Abbau von Bürokratie ein. „Dieser Austausch ist wichtig, um unsere Positionen frühzeitig einzubringen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Agrarpolitik zu arbeiten“, betont Minister Sven Schulze abschließend.

Genehmigungsturbo für die Energiewende: Bundesgesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz

Klima als Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren u. a. bei Windenergie, Industrieanlagen und Elektrolyseuren, Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Agrarpolitik braucht Entbürokratisierung und Regionalverantwortung“

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat gemeinsam mit Staatssekretär Gert Zender an agrarpolitischen Gesprächen in Brüssel, u. a. mit dem designierten EU-Agrarkommissar Christophe Hansen sowie mit EU-Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI), Dr. Wolfgang Burtscher, teilgenommen. Im Fokus standen u. a. die zukünftige Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und aktuelle Herausforderungen für die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt und Europa. Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen Hier nahm der Minister an der Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen (AdR), die aufgrund des 30-jährigen Bestehens der Institution stattfand. Im Rahmen der Gespräche stellte Minister Sven Schulze klar, wie wichtig das Vertrauen in die Regionen ist. Er kritisierte die Pläne der EU-Kommission, Strukturfördermittel künftig zentral nach Berlin zu überweisen und forderte stattdessen eine stärkere Einbindung der Länder. „Wir brauchen ein Vertrauen in die Regionen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, wofür das Geld benötigt wird“, betonte Minister Sven Schulze. Er forderte zudem die Vereinfachung der Regelungen und warnt davor, Landwirtschaft und Regionalförderung gegeneinander auszuspielen. „Beide Bereiche brauchen ausreichend Geld, um die steigenden Aufgaben zu bewältigen“, betonte er. Planungssicherheit und gerechte Förderung gefordert Minister Sven Schulze unterstrich die Notwendigkeit, die GAP 2028 klar und verlässlich zu gestalten. „Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit. Sie müssen wissen, dass ihre Leistungen für die Produktion hochwertiger Lebensmittel sowie im Umwelt- und Klimaschutz ausreichend gefördert werden“, sagte Minister Sven Schulze. Er forderte eine faire Verteilung der Mittel als Einkommensgrundstützung über alle Betriebsgrößen und Rechtsformen hinweg. „Eine Benachteiligung ostdeutscher Betriebe ist für mich inakzeptabel“, stellte der Minister klar. Starke Unterstützung für Junglandwirte Ein weiterer Schwerpunkt der Gespräche war die Förderung von Junglandwirten. „Junge Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter stehen oft vor großen Hürden, sei es beim Zugang zu Flächen oder bei der Finanzierung durch Kredite“, erklärte Minister Sven Schulze. „Wir brauchen gezielte Programme, die der nächsten Generation eine echte Perspektive bieten. Zudem müssen wir dafür sorgen, dass der Berufsstand mehr Anerkennung erfährt. Der Generationswechsel in der Landwirtschaft ist eine zentrale Aufgabe – und wir müssen diesen Wandel aktiv gestalten.“ Bürokratieabbau für Landwirte angemahnt Minister Sven Schulze forderte die EU auf, die bürokratischen Belastungen für Landwirte spürbar zu senken. „Es darf nicht sein, dass Betriebe mehr Zeit mit Papierkram als mit ihrer eigentlichen Arbeit verbringen“, kritisierte er. „Wir brauchen weniger Kontrollen und mehr Vertrauen in die Eigenverantwortung der Landwirte“, betonte der Minister. Fazit: Sachsen-Anhalt bleibt eine starke Stimme in Brüssel Zum Abschluss betonte Minister Sven Schulze, dass Sachsen-Anhalt die Interessen seiner Landwirte weiterhin aktiv in Brüssel vertreten wird. „Wir setzen uns dafür ein, dass die Agrarpolitik fair und zukunftsfähig bleibt – für Betriebe jeder Größe und für die Menschen in unseren ländlichen Regionen. Wir werden auch in Zukunft Entscheidungen aus Brüssel frühzeitig und kritisch begleiten, indem wir direkt auf die Verantwortlichen zugehen. Nur so können wir sicherstellen, dass die Interessen unserer Landwirte und unserer Regionen von Anfang an Gehör finden“, betonte Minister Sven Schulze abschließend.

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2024

Liebe Lesende, der Frühling bringt jedes Jahr aufs Neue sattes Grün und vielerlei andere Farben. Er steht damit nicht nur für die wiederkehrende Erneuerung der Natur, sondern auch für neues Wachstum. Wir erleben das Wachstum des HKNR ja seit vielen Jahren, jetzt aber mit einem neuen Schub im Lichte der neuen Register. Die Verabschiedung der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) ordnet diese neuen Aufgaben endgültig dem Umweltbundesamt zu und damit erhalten wir die Zusagen für neue Personalstellen, die wir hoffentlich schnell besetzen können. Im Rahmen der Debatten zu dieser Verordnung in den Ausschüssen wurde die Entbürokratisierung von vielen Seiten betont. Es liegt auch in unserem Interesse, einen effizienten Vollzug aufzusetzen. Gleichzeitig muss er rechtssicher umsetzbar sein, auch das ist im Interesse aller Beteiligten. Daneben wird der laufende Betrieb des Strom-HKNR stetig angepasst an neue Anforderungen, wie z. B. die gekoppelten HKN. Der Leitfaden zur Kopplung wird von Ihnen brennend erwartet und liegt nun endlich vor. Wir haben mehrere Abstimmungsrunden dazu gedreht und sind froh, Ihnen nun ein hoffentlich ausgereiftes Dokument an die Hand geben zu können. Wir haben außerdem die Ausschreibung für ein Projekt zur Energiekennzeichnung auf den Weg gebracht. Die Herkunftsnachweise haben ja keinen Selbstzweck, sondern dienen der Kennzeichnung. Wie das für Gas und Wasserstoff aussehen könnte und welche Anforderungen an europäische Regelungen daraus erwachsen, soll unser Projekt erarbeiten. In diesen Zusammenhang ist auch die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandard für den Klimawandel einzuordnen. Große Unternehmen werden ab dem Jahr 2025 die Treibhausgasemissionen ihres Energiebezugs berichten müssen und wir setzen uns ausführlich mit diesen Fragestellungen auseinander. Last but not least blicken wir im Newsletter kurz zurück auf die E-world im Februar und kündigen Ihnen einen wichtigen Termin an: Die Planung für die 7. HKNR-Fachtagung hat begonnen! Wir wünschen Ihnen einen wunderbar bunten Frühling! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters

Fachkräftesicherungspakt: Gemeinsam für gelingende Fachkräftezuwanderung nach Sachsen-Anhalt

Magdeburg. Landesministerien, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kammern, kommunale Spitzenverbände, Arbeitsagentur und weitere Partner des Fachkräftesicherungspaktes wollen künftig bei der Gewinnung von ausländischen Arbeitskräften enger zusammenzuarbeiten. In einer gemeinsamen Erklärung wurde vereinbart, neben der Erschließung inländischer Arbeitsmarktpotentiale durch Aus- und Weiterbildung verstärkt auf die Gewinnung internationaler Arbeits- und Fachkräfte zu setzen. Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne sagt: „Auf zwei Beschäftigte, die altersbedingt den Arbeitsmarkt verlassen, kommt derzeit nur eine junge Arbeitskraft nach. Zur Fachkräftesicherung setzen wir, zuerst auf den Nachwuchs. Denn: Azubis von heute sind die Fachkräfte von morgen. Zweitens, wollen wir inländische Fachkräftepotentiale besser erschließen, indem wir Beschäftigte, aber auch Menschen mit schwierigen Startbedingungen qualifizieren. Zugleich muss Sachsen-Anhalt mehr um internationale Fachkräfte werben, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Im gemeinsamen Schulterschluss mit Arbeitgebern und Gewerkschaften wollen wir die Weichen stellen, damit mehr in- und ausländische Fachkräfte in den Unternehmen ankommen und unser Land als attraktiven Arbeits- und Lebensort kennenlernen.“ Die Partner des Fachkräftesicherungspaktes setzen folgende Schwerpunkte für eine gelingende Fachkräftezuwanderung nach Sachsen-Anhalt: Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sagt: „Die IG Metall steht voll und ganz hinter dem Fachkräftesicherungspakt Sachsen-Anhalt. Gute, tarifierte und mitbestimmte Arbeit sehen wir als unabdingbar für attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen. Diese braucht es unbedingt in Sachsen-Anhalt, um Arbeits- und Fachkräfte im Land zu halten bzw. für die vielen Neugründungen zu gewinnen“. Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Halle betont: „Das demografische Echo der Wiedervereinigung trifft Sachsen-Anhalt besonders stark. In der Folge ist das Fachkräfteproblem inzwischen zu einer der größten Herausforderungen der Unternehmen geworden. Selbst wenn wir alle Hebel in Bewegung setzen, wird es uns nicht gelingen, den Arbeitskräftebedarf in Sachsen-Anhalt nur mit inländischem Potential zu decken. Deshalb hat die Integration der geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt und die gezielte Zuwanderung von Fachkräften eine hohe Priorität. Nur wenn dabei alle Partner am Arbeitsmarkt an einem Strang ziehen, gemeinsam und abgestimmt vorgehen, werden wir erfolgreich sein.“ Marco Langhof, Arbeitgeberpräsident Sachsen-Anhalts sagt: „Die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte ist ein Baustein, um den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Gemeinsame Erklärung der Paktpartner ist ein gutes Zeichen für die Wirtschaft und die Unternehmen im Land. Wir dürfen hier jedoch nicht stehenbleiben. Denn: Weitere Hindernisse, weshalb ausländische Fachkräfte nicht nach Deutschland und damit auch nicht nach Sachsen-Anhalt finden, sind unter anderem die hohe steuerliche Belastung von Einkommen, ein Übermaß an Bürokratie und ein entsprechender Mangel an Digitalisierung im Alltag.“ „Die IHK Magdeburg engagiert sich seit Jahren für die Anwerbung und Integration ausländischer Auszubildender und Fachkräfte für unsere Unternehmen. Umso mehr begrüßen wir das positive Signal der Partner des Fachkräftesicherungspaktes, sich noch intensiver gemeinsam für das Heben ausländischer Arbeitskräftepotenziale einzusetzen“, so Klaus Olbricht, Präsident der Industrie- und Handelskammer Magdeburg . Sebastian Schenk, Geschäftsführer des Allgemeinen Arbeitgeberverbandes der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e.V. sagt: „Wir möchten unsere ausdrückliche Unterstützung für die gemeinsame Erklärung des Fachkräftesicherungspaktes bekunden. In diesem Zusammenhang richten wir einen Appell an die Landesregierung, die Umsetzung von Schlüsselthemen wie die Digitalisierung, Entbürokratisierung und Vereinfachung der Verwaltung energisch voranzutreiben. Uns ist bewusst, dass die Herausforderungen groß sind, aber wir sind überzeugt, dass durch gemeinsame Anstrengungen und konkrete Maßnahmen eine nachhaltige Verbesserung der Fachkräftesituation in Sachsen-Anhalt erzielt werden kann. Wir stehen bereit, unseren Teil dazu beizutragen und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren.“ Hintergrund Im Präsidium des Fachkräftesicherungspaktes arbeiten unter Leitung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zusammen: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt; Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt; Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt; Bildungsministerium Sachsen-Anhalt; Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit; Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau; Industrie- und Handelskammer Magdeburg; Handwerkskammer Halle; Handwerkskammer Magdeburg; Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e. V.; Allgemeiner Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e.V.; Deutscher Gewerkschaftsbund Sachsen-Anhalt; IG Metall Niedersachsen/Sachsen-Anhalt; IGBCE Bezirk Halle-Magdeburg Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt; Landkreistag Sachsen-Anhalt; Landesverband der freien Berufe Sachsen-Anhalt; Landesrektorenkonferenz Sachsen-Anhalt; LIGA der freien Wohlfahrtspflege Sachsen-Anhalt e. V. Anlage Gemeinsame Erklärung der Partner des Fachkräftesicherungspaktes: Weitere Arbeitsmarktpotentiale erschließen – Fachkräftezuwanderung gestalten – Gemeinsam für ein zukunftsfestes Sachsen-Anhalt Die wirtschaftliche Entwicklung in Sachsen-Anhalt, die geplanten Neuansiedlungen, der Strukturwandel und die Energiewende bieten große Gestaltungschancen für den Wirtschaftsstandort. Die Zukunft Sachsen-Anhalts hängt dabei in entscheidendem Maße davon ab, wie es gelingen wird, einerseits die Fachkräftebasis quantitativ und qualitativ zu sichern und andererseits sich an das verringerte Fachkräfteangebot anzupassen. Die Paktpartner arbeiten verstärkt daran, die junge Generation auf ihrem Bildungsweg bis zur Einmündung auf dem Arbeitsplatz zu unterstützen, Schul- und Ausbildungsabbrüche zu verhindern und die Ausbildungsreife zu verbessern.  Zugleich müssen die vorhandenen inländischen Arbeitsmarktpotentiale bestmöglich erschlossen und durch Qualifizierung und Weiterbildung nutzbar gemacht werden. Zusätzlich muss die Zu- und Rückwanderung von Fachkräften aus dem In- und Ausland gestärkt werden, mit dem Ziel, weitere Fachkräftepotentiale zu erschließen. Sachsen-Anhalt ist auf internationale Fachkräfte, Studierende und ausbildungsinteressierte junge Menschen aus dem Ausland angewiesen. Die Paktpartner sind sich darin einig, eine positive Haltung zur Gewinnung qualifizierter Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland proaktiv zu unterstützen sowie die bisher erarbeiteten Maßnahmen stärker zu nutzen, besser aufeinander abzustimmen und weitere Initiativen zu entwickeln. Als zentrale Themenbereiche werden dabei gesehen: Attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen sind zentral für die erfolgreiche und nachhaltige Anwerbung inländischer und internationaler Arbeits- und Fachkräfte. Um für qualifizierte Zuwanderung attraktiv zu sein, ist eine Orientierung auf die Bedürfnisse der Beschäftigten und ihrer Familien elementar.  Dazu gehören Arbeitsplatzsicherheit, faire Entgelte und Mitgestaltungsmöglichkeiten, gute berufliche Entwicklungschancen ebenso wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Sozialpartner möchten Unternehmen in Sachsen-Anhalt dabei unterstützen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber durch gute Arbeitsbedingungen hochzuhalten. Um die Fachkräftepotenziale von Ausländerinnen und Ausländern umfassend zu erschließen und eine niedrigschwelligere Einmündung in den Arbeitsmarkt sicherzustellen, gilt es die Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen zu beschleunigen, zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Unabdingbar ist in diesem Zusammenhang auch eine Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Land . Zudem setzen sich die Paktpartner nachdrücklich für eine auskömmliche Finanzierung der für eine erfolgreiche Zuwanderung notwendigen Strukturen (u.a. Jobcenter, Ausländerbehörden, IQ-Netzwerk) ein. Verlässliche, transparente und unbürokratische Antrags- und Aufenthaltsverfahren sind eine wichtige Voraussetzung, um das Ankommen und die Integration ausländischer Arbeits- und Fachkräfte zu verbessern. Auch können feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den örtlichen Ausländerbehörden die Genehmigungsprozesse maßgeblich unterstützen. Die berufsvorbereitende und berufsbegleitende Sprachförderung muss weiter ausgebaut, in allen Landkreisen angeboten, transparent kommuniziert und an den Erfordernissen des Berufs- und Familienalltages ausgerichtet werden, damit qualifizierte Fachkräfte ihren Beruf sachgerecht ausführen können. Um die Fachkräfteeinwanderung und -integration in Sachsen-Anhalt zukunftssicher und nachhaltig zu gestalten, vereinbaren die Paktpartner, in ihren Netzwerken dafür zu werben, mehr jungen Ausländerinnen und Ausländern eine berufliche Ausbildung oder ein Studium zu ermöglichen und die beruflichen Potentiale ausländischer Fachkräfte durch die Unternehmen noch gezielter zu erschließen. Beratungs- und Unterstützungsangebote zur interkulturellen Öffnung und bedarfsgerechten Unterstützung der Unternehmen , aber auch zur individuellen Begleitung und Betreuung müssen bereitgestellt werden, damit die Arbeitsmarktintegration nachhaltig gelingt. Die Information von EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über die schon bestehenden, häufig noch nicht bekannten Möglichkeiten der legalen Beschäftigung muss durch flächendeckende Beratungsangebote unterstützt bzw. begleitet werden. Die Sprachförderungs-, Berufsorientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen stärker darauf ausgerichtet werden, die Chancen zur Arbeitsmarktintegration migrantischer Frauen zu verbessern. Um eine nach transparenten und fairen Kriterien gestaltete Anwerbung im Ausland zu ermöglichen und die Zukunftsfähigkeit der Herkunftsländer nicht zu gefährden, gilt es, die IRIS-Standards zur internationalen Fachkräfteanwerbung einzuhalten. Die durch eine Kampagne begleitete Anwerbung von Fachkräften im Ausland muss koordiniert und gemeinsam im Land abgestimmt werden. Die Integration Geflüchteter und Zugewanderter darf sich nicht nur auf den Spracherwerb und die erfolgreiche Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt beschränken. Nur wenn sich Menschen in Sachsen-Anhalt willkommen fühlen und eine Migration in den Arbeitsmarkt positiv anerkannt und befördert wird, werden sie sich für eine Zukunft in Sachsen-Anhalt entscheiden. Wichtiger Baustein ist die diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben. Wir alle sind gefordert, Ausländerfeindlichkeit aktiv und konsequent entgegenzutreten, die Potentiale einer vielfältigen Gesellschaft in den Vordergrund zu rücken sowie eine Willkommenskultur zu etablieren. Die Präsidiumsmitglieder bekennen sich zu ihrer Verantwortung, auf die vorgenannten Handlungsbedarfe zu reagieren, indem sie sich im Rahmen ihrer Arbeitsbereiche für nachhaltig wirkende Maßnahmen für eine gelingende Fachkräfteeinwanderung in Abstimmung mit den Partnern einsetzen bzw. die Umsetzung bestehender Initiativen und Maßnahmen im Land unterstützen. Die Arbeitsgruppen des Fachkräftesicherungspaktes werden gebeten, dem Präsidium konkrete Handlungsvorschläge vorzulegen. Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Sachsen-Anhalt stellt Strategie zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement vor

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat heute die gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, Stiftungen, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden erarbeitete Engagementstrategie vorgestellt. Mit der Engagementstrategie möchte die Landesregierung die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement im Land verbessern und noch mehr Menschen zur aktiven Mitarbeit begeistern. In Sachsen-Anhalt engagiert sich jede dritte Bürgerin bzw. jeder dritte Bürger ehrenamtlich. Die Engagementfelder sind so vielfältig wie die Menschen in Sachsen-Anhalt. Ob im Elternrat, in der freiwilligen Feuerwehr, in der Flüchtlingshilfe, im Sport- und Heimatverein oder bei der Nachbarschaftshilfe. Staatssekretärin Susi Möbbeck betont: „Engagement stärkt Zusammenhalt. Die Landesregierung steht an der Seite der vielen Engagierten, die sich mit Herzblut für ein gutes Miteinander einsetzen. Die Engagementstrategie soll dafür sorgen, dass Engagierte den Rücken frei haben und nicht durch bürokratische Hürden ausgebremst werden. Gleichzeitig wollen wir noch mehr Menschen für Engagement gewinnen. Denn: ein Drittel der Bevölkerung ist bereit, sich stärker als bislang zu engagieren. Dieses Potential wollen wir erschließen.“ Die Engagementstrategie enthält Anregungen für Land, Bund, Kommunen und Zivilgesellschaft, durch die Engagierte besser unterstützt werden können. Dazu gehören beispielsweise: Bürgerschaftliches Engagement verdient mehr Anerkennung und Wertschätzung Ehrenamt braucht Hauptamt Entbürokratisierung und Vereinfachung der Projektförderung Inklusive Engagementförderung An der Entstehung der Engagementstrategie haben neben den Fachministerien, die kommunalen Spitzenverbände, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e.V., engagierte Unternehmen sowie zivilgesellschaftliche Akteure wie die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt e.V.,  Sportverbände, Umwelt- und Naturschutzverbände und Feuerwehren mitgewirkt. Die Engagementstrategie findet sich in Kürze auf dem Engagementportal der Landesregierung. Über die Umsetzung der Engagementstrategie wird das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung künftig anlassbezogen dem Kabinett berichten. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Energieministerium will 55 Millionen Euro für Wasserstoff-Infrastrukturen bereitstellen

Für den Aufbau einer klimaneutralen Wirtschaft setzt Sachsen-Anhalt auf grünen Wasserstoff als Energieträger. Am Mittwoch hat Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann im Umweltausschuss des Landtags über den Umsetzungsstand der Wasserstoffstrategie des Landes berichtet und erhebliche Infrastruktur-Investitionen für die geplante Wasserstoff-Versorgung in Aussicht gestellt. "Ab 2023 plant das Energieministerium allein für länderübergreifende Projekte zum Ausbau von Leitungen und Speichern mit mehr als 55 Millionen Euro", erklärte Willingmann. Das Ministerium habe die Mittel bereits für den Landeshaushalt angemeldet. "Wir sichern damit den Zugang Sachsen-Anhalts zum künftigen europäischen Wasserstoff-Leitungsnetz und tragen so zum langfristigen Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den energieintensiven Branchen unseres Landes bei." Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr länderübergreifende Infrastruktur-Projekte für den Aufbau eines europäischen Wasserstoffnetzes als "wichtige Vorhaben im gemeinsamen europäischen Interesse" (IPCEI) ausgewählt, die zwischen 2023 und 2027 umgesetzt werden sollen. Voraussetzung ist, dass sich die Bundesländer zu 30 Prozent an den Kosten beteiligen. Die konkrete Höhe der Förderanteile hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor zwei Wochen mitgeteilt. Für die Realisierung der Leitungs- und Speicherprojekte in Sachsen-Anhalt wird der Bund voraussichtlich rund 130 Millionen Euro einplanen, das Umweltministerium entsprechend 55 Millionen Euro; insgesamt werden also rund 185 Millionen Euro investiert. Das Gros der Mittel – 149,1 Millionen Euro – soll in Wasserstoffspeicher in Bad Lauchstädt (Saalekreis) sowie in eine Pipeline zwischen Bad Lauchstädt, Leuna und dem niedersächsischen Salzgitter investiert werden. 35,7 Millionen Euro fließen in zwei weitere Pipeline-Projekte. "Unser Ziel ist es, Sachsen-Anhalt zum Vorreiter auch bei grünem Wasserstoff zu entwickeln. Dafür sind entsprechende Infrastruktur-Investitionen unerlässlich", betonte Willingmann. "Es geht darum, jetzt die Weichen für die erfolgreiche Entwicklung des Landes in den kommenden Jahrzehnten zu stellen. Wir müssen nach vorne schauen und in die Zukunft der Energieversorgung investieren, statt kurzatmig über die Verlängerung bisheriger Energieträger zu feilschen." Im Hinblick auf die Umsetzung der Wasserstoff-Strategie erklärte der Minister, dass eine ganze Reihe weiterer Wasserstoff-Projekte konkrete Formen angenommen hätten. Der Gasekonzern Linde hat in Leuna mit dem Bau einer modernen Elektrolyseanlage mit einer Leistung von 24 Megawatt begonnen. Mit der Anlage kann eine Produktion von 3.200 Tonnen grünem Wasserstoff pro Jahr erreicht werden. Der Elektrolyseur bettet sich unmittelbar in die im mitteldeutschen Chemiedreieck vorhandene Wasserstoffinfrastruktur ein. Auf einem guten Weg seien zudem der Energiepark Zerbst sowie die Energieregion Staßfurt. Bereits im Sommer 2021 hat die vom Ministerium geförderte Elektrolyse-Testplattform der Fraunhofer-Gesellschaft ihren Betrieb aufgenommen. Für die Errichtung der Anlage wurden seitens des Landes zehn Millionen Euro investiert. Das Hydrogen Lab verfügt über fünf Teststände und ein Technikum für Elektrolyseure bis fünf Megawatt. Es ist die erste Pilotanlage für Test und Skalierung von Elektrolysesystemen im industriellen Maßstab, die vollständig in einen Chemiepark integriert ist. Der erzeugte grüne Wasserstoff wird vor Ort aufbereitet und direkt in die 157 km lange H2-Pipeline eingespeist, von wo aus er zu den Industriestandorten der Region verteilt wird. "Für den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft in Sachsen-Anhalt ist auch ein weiterer Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Energien notwendig", betonte Willingmann. Die Wasserstoffstrategie setzt das Ziel, bis zum Jahr 2030 jeweils zusätzlich fünf Gigawatt Solar- und Windenergie in Betrieb zu nehmen, um die für eine grüne Wasserstoffwirtschaft erforderliche erneuerbare Energie bereitzustellen. "Um dies zu erreichen, müssen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und mehr Flächen ausgewiesen werden. Hier ist in erster Linie der Bund in der Pflicht zur Entbürokratisierung; zugleich sind wir im Lande gefordert, unseren Beitrag zu leisten. Bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans muss etwa dieser Flächenbedarf angemessen berücksichtigt werden", erklärte der Minister. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus den Bereichen Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn und Twitter .

Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens

Das Projekt "Evaluation der Praxis der Strategischen Umweltprüfung in Deutschland und Entwicklung von Vorschlägen zur Optimierung des Vollzugs und des Rechtsrahmens" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Sonderforschung interdisziplinäre Institutionenanalyse (sofia) e.V..2004 (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) bzw. 2005 (SUP-Gesetz) wurde die europarechtlich vorgegebene Strategische Umweltprüfung (SUP) über Änderungen des BauGB, ROG und nicht zuletzt des UVPG in Deutschland verbindlich eingeführt. Seither wurden über einen 10-Jahreszeitraum vielfältige Praxiserfahrungen mit diesem Instrument gesammelt. Im Vorhaben soll zum Einen die in Deutschland inzwischen etablierte SUP-Praxis im Sinne einer retrospektiven Gesetzesfolgenabschätzung evaluiert werden. Es gilt zu überprüfen, ob und in welchem Umfang und welcher Qualität die mit der Einführung der SUP angestrebten Ziele erreicht wurden oder ob in der Vollzugspraxis und im Recht Nachjustierungen erforderlich sind. Zum Anderen dient das Vorhaben der Vorbereitung eines deutschen Beitrags zur Evaluierung der SUP-Richtlinie auf europäischer Ebene. Diese Evaluierung erfolgt gemäß Art. 12 SUP-RL alle sieben Jahre und ist im Arbeitsprogramm der Juncker-Kommission für 2015/2016 vorgesehen. Der turnusmäßigen Evaluierung der SUP-RL wird gegebenenfalls eine gesonderte sogenannte REFIT-Evaluierung (Ziel: Entbürokratisierung) folgen. Im Ergebnis dieser Prozesse ist eine (punktuelle) Novellierung der SUP-Richtlinie möglich, zumal die UVP-Richtlinie 2014 nach vorangegangener Evaluation ebenfalls novelliert wurde. Es ist notwendig, diese europäischen Prozesse im Interesse einer wirksamen Umweltvorsorge aktiv mitzugestalten und einem möglichen Standardabbau (unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung) entgegenzuwirken. Um die deutschen Interessen wirksam wahrnehmen zu können, bedarf es allerdings verlässlicher Datengrundlagen zu den Erfahrungen mit der SUP in Deutschland. Sie können durch die Auswertung einer statistisch relevanten Anzahl von Einzelfällen gewonnen werden. Da ein Register oder eine systematische Erfassung Strategischer Umweltprüfungen in Deutschland nicht existiert, müssen die notwendigen Daten zunächst durch Recherchen in den Ländern und beim Bund generiert werden.

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