Zusaetzliche kleinraeumige Schluesselung des Arbeitsortes auf dem Personenfragebogen der Volkszaehlung 1980 (Bundesamt fuer Statistik nur auf der Basis der Gemeinden), Spezialauswertung des Pendlerverkehrs von Stadt und Region Bern fuer verkehrsplanerische und statistische Zwecke. Darstellung und teilweise Interpretation der Ergebnisse in Matrixform, Tabellen und Figuren: - Pendler nach Verkehrsmittel, Wohn- und Arbeitsort (kleinraeumig), - Arbeitsplaetze nach Arbeitsort (kleinraeumig) und Wirtschaftssektoren, - Verhaeltnis Wohnbevoelkerung/Arbeitsplaetze (kleinraeumig).
3 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Bodendruck, Bedeckung, Konvektionswolken und Niederschlag. - 3 days forecast. Wind, temperature, pressure mean sea level, cloud cover, convective clouds and precipitation.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Umweltbezug: Die in letzter Zeit haeufiger auftretenden Wurzelgallenaelchen an Gemuesekulturen sollen an Stellen von chemischen Mitteln durch biologisch wirksame Pilze bekaempft werden. Die Untersuchungen werden als Feldversuche in der Praxis durchgefuehrt. Betroffen ist vor allem das Gemuesebaugebiet des Seelandes.
Mit Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 22. März 2018 ist Berlin Mitglied der internationalen Vereinigung „Blue Community“ geworden. Die „Blue Community“ setzt sich dafür ein, dass Wasser als öffentliches Gut geschützt und als Menschenrecht anerkannt wird. Das Land Berlin verpflichtet sich damit nachhaltig zu folgenden Grundsätzen: Anerkennung von Wasser und sanitärer Grundversorgung als Menschenrecht Erhalt des Wassers als öffentlichem Gut Schutz der Qualität des städtischen Trinkwassers sowie der Berliner Flüsse und Seen Förderung von Berliner Leitungswasser gegenüber Flaschenwasser Pflege von internationalen Partnerschaften, betreffend die oben genannten Ziele Die Initiative Blue Community hat ihren Ursprung in Kanada. Gegründet wurde sie dort durch den größten zivilgesellschaftlichen Verband Kanadas, den „Council of Canadians“, der sich für soziale Gerechtigkeit und Umweltgerechtigkeit einsetzt. Als Blue Community legt eine Stadt oder Gemeinde die Selbstverpflichtung ab, die oben genannten Grundsätze zu verfolgen. Um diese Ziele umzusetzen, arbeiten in den Blue Communities mehrere Akteure aus z.B. Stadtverwaltung, lokalen Wasserversorgern, Universitäten, Schulen, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Inzwischen sind mehrere Dutzend Städte Teil des in Kanada gegründeten Netzwerks, darunter Montreal, Los Angeles, Bern, Brüssel und in Deutschland unter anderem München, Augsburg und Berlin. Der Weltwassertag, der seit 1993 jedes Jahr am 22. März begangen wird, ist ein jährlicher Gedenktag der Vereinten Nationen, der die Bedeutung von Süßwasser in den Mittelpunkt stellt. Der Weltwassertag feiert das Wasser und macht auf die 2,1 Milliarden Menschen aufmerksam, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Er ruft zum Handeln gegen die globale Wasserkrise auf. Ein zentrales Anliegen des Weltwassertags ist die Unterstützung des Ziels 6 für nachhaltige Entwicklung: Wasser und Sanitärversorgung für alle bis 2030. Jedes Jahr legt UN-Water – der Koordinierungsmechanismus der Vereinten Nationen für Wasser und Sanitärversorgung – das Thema für den Weltwassertag fest. 2024 stand er unter dem Motto „Wasser für den Frieden nutzen“, 2025 unter dem Motto „Gletscherschutz“. 2026 lautet das Thema „Wasser und Geschlechtergerechtigkeit“. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.unwater.org/our-work/world-water-day www.un.org/en/observances/water-day Im Auftrag der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) wurden zwei Kurzfilme zum Thema Blue Community produziert, welche am Weltwassertag 2021 ihre Premiere feierten. Wir möchten Sie herzlich einladen, die Ziele und Aktivitäten der Blue Community näher kennenzulernen und die Videos in Ihren Netzwerken zu teilen. Im ersten Film wird der Frage nachgegangen „Was ist eine Blue Community?“ und im zweiten Film wird eines der Ziele, „Förderung von Leitungswasser vor Flaschenwasser“ , näher vorgestellt.
Eine Nachsuche im Schwarzwald ist bisher nicht erfolgt. Von Südwesteuropa einstrahlende Art. Alte, undatierte Belege aus dem Schwarzwald vorhanden und seit langem bekannt ( Horion 1958, Krell & Fery 1992), wurden von Geiser (1998) jedoch offenbar nicht akzeptiert (vgl. Köhler 2000). Diese Exemplare werden bisher der Unterart Trypocopris pyrenaeus splendens ( Heer , 1841) zugeschrieben. In der Nordschweiz (ebenfalls T. p. splendens , Cosandey et al. 2017) in den Kantonen St. Gallen und Bern, häufig in den französischen Vogesen, auch im Elsass (in der Nominat-Unterart) etabliert und weit verbreitet, westlichster Fundort: Forêt de Grittwald-Geudersheim bei Strasbourg ( Krell & Fery 1992). Deshalb wird auch für Deutschland von einer (ehemaligen) Etablierung ausgegangen, derzeit verschollen.
Im oberen Murifeld am Ortsrand von Bern, wird ein neues Stadtstück mit einem hohen Wohnanteil etabliert. Drei sechsgeschossige Gebäude sehen drei unterschiedliche Wohnsegmente vor: Kostengünstige Wohnungen, normale Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. Das Projekt wird zu 100% regenerativ erstellt. Die Wärmebereistellung gründet auf solar regenerierte Eisspeicher. Hierbei wird mittels einer Wärmepumpe die Energie aus dem Wasser entnommen, wodurch das Wasser vereist. Mittels Absorberflächen auf dem Dach und einer zusätzlichen Abwasserwärmepumpe wird dieser Speicher auch im Winter immer wieder regeneriert. Die Abwasserwärmepumpe dient dabei auch zur Aushebelung des Performance Gap (Differenz zw. Theoretischem und tatsächlichem nutzerbedingten Energiebedarf). Diese Wärmeversorgungsstrategie ist 2000-Watt tauglich und eignet sich in hohem Masse im urbanen Raum, wo erneuerbare Energien vor Ort sowie Fernwärmenetze nicht oder nur beschränkt verfügbar sind.
Internationale Befähigungsnachweise für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen nach Resolution Nr. 40 ECE Voraussetzungen für die Ausstellung (Interner Link) eines internationalen Befähigungsnachweises für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen Bilddateien der in den UNECE -Mitgliedstaaten ausgestellten ICC können auf der Internetseite der UNECE unter www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html (Externer Link) eingesehen werden. Übersicht der Staaten, die die Resolution Nummer 40 ECE anwenden Republik Österreich Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Binnen- und Küstenschifffahrt) Motorsport und Seefahrtsverband Österreich ( MSVOE ) (bis 31. Dezember 2011) Dienststellen der Regionalregierungen (nur Binnenschifffahrt) Österreichischer Segel-Verband ( ÖSV ) (bis 31. Dezember 2011) Ja via donau - Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft mbH (ab 01. Januar 2012) Republik Weißrussland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Aufsichtsbehörde für kleine Schiffe Aufsichtsbehörde für kleine Schiffe Königreich Belgien Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Abteilung für Seeverkehr des Föderalen Öffentlichen Diensts für Mobilität und Transportwesen Abteilung für Seeverkehr des Föderalen Öffentlichen Diensts für Mobilität und Transportwesen Republik Bulgarien Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Bulgarische Schifffahrtsverwaltung Bulgarische Schifffahrtsverwaltung Republik Kroatien Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Büro des Hafenmeisters ( Lučka Kapetanija Sisak, Lučka Kapetanija Slavonski Brod, Lučka Kapetanija Osijek und Lučka Kapetanija Vukovar ) Büro des Hafenmeisters ( Sisak, Slavonski Brod, Osijek und Vukovar ) Tschechische Republik Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Staatliche Schifffahrtsverwaltung ( Štátni Plavebni Správa ) Staatliche Schifffahrtsverwaltung Republik Finnland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Finnische Transport und Kommunikations Agentur ( TRAFICOM ) Finnische Transport und Kommunikations Agentur (TRAFICOM) Französische Republik Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Bundesrepublik Deutschland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Bundesministerium für Digitales und Verkehr Deutscher Motoryachtverband e. V. ( DMYV ) Vinckeufer 12 - 14 47119 Duisburg Ja Bundesministerium für Digitales und Verkehr Deutscher Segler-Verband e. V. ( DSV ) Gründgenstraße 18 22309 Hamburg Republik Ungarn Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Nationale Verkehrsbehörde ( Nemzeti Közlekedési Hatóság ) Nationale Verkehrsbehörde Republik Irland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Ministerium für Verkehr, Tourismus und Sport Irish Sailing Association ( ISA ) Ja Ministerium für Verkehr, Tourismus und Sport I nternational Yacht Training (früher bekannt unter der Bezeichnung " International Yachtmaster Training ") Ja Ministerium für Verkehr, Tourismus und Sport Irish Waterski and Wakeboard Federation ( IWWF ) Italienische Republik Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Republik Lettland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Straßenverkehrssicherheitsbehörde Straßenverkehrssicherheitsbehörde Litauen Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Litauische Verkehrssicherheitsverwaltung Litauischer Yachtverband Großherzogtum Luxemburg Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Commissariat aux Affaires Maritimes (Luxemburger Schifffahrtsregister) Commissariat aux Affaires Maritimes (Luxemburger Schifffahrtsregister) Königreich der Niederlande Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Stichting VAMEX ( Stiftung "Vaarbewijs en Marifoonexamens" ) Stichting VAMEX (Stiftung " Vaarbewijs en Marifoonexamens ") Königlich Niederländischer Frendenverkehrsverband ( Koninklijke Nederlandse Toeristenbond ) ( ANWB ) Königlich Niederländischer Wassersportverband ( Koninklijke Nederlandse Watersport Verbond ) ( KNWV ) Königlich Niederländischer Motorbootclub ( Koninklijke Nederlandse Motorboot Club ) ( KNMC ) Niederländischer Wasserskiverband ( Nederlandse Waterskibond ) ( NWB ) Königreich Norwegen Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Norwegisches Schifffahrtsdirektorat Norsk Test AS Republik Polen Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Republik Moldau Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Republik Rumänien Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Rumänische Schifffahrtsbehörde Rumänische Schifffahrtsbehörde Russische Föderation Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Republik Serbien Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Ministerium für Bau, Verkehr und Infrastruktur der Republik Serbien Büro des Hafenmeisters, Belgrad Slowakische Republik Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Verkehrsbehörde ( Dopravny úrad ) Verkehrsbehörde, Abteilung für Binnenschifffahrt (Letisko M.R. Stefanika, 823 05 Bratislawa, E-Mail: plavba@nsat.sk ) Republik Südafrika Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Südafrikanische Seefahrtssicherheitsbehörde ( SAMSA ) Südafrikanische Seefahrtssicherheitsbehörde (SAMSA) Ja Südafrikanische Seefahrtssicherheitsbehörde (SAMSA) Südafrikanischer Segelverband ( SAS ) Schweizerische Eidgenossenschaft Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Bundesamt für Verkehr ( BAV ), 3003 Bern; Kantone, vertreten durch deren Straßenverkehrs- und Schifffahrtsämter (vollständige Liste unter www.vks.ch/de/heroes/services-de-lanavigation/html/ (Externer Link) Cruising Club Schweiz (Cruising Club de Suisse, CCS ), Marktgasse 9, 3011 Bern Verband der Schweizerischen Motorboot- und Segelschulen (Association des Ecoles Nautiques Suisses, AENS ), Al Lago, 6614 Brissago Bundesamt für Verkehr (BAV), 3003 Bern Regionale Straßenverkehrs- und Schifffahrtsämter (der Kantone) Cruising Club Schweiz ( Cruising Club de Suisse , CCS) Swiss Yachting Association ( SYA ) St. Alban-Rheinweg 94, 4052 Basel Straßenverkehrs- und Schifffahrtsämter der Kantone Republik Ukraine Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Staatsdienst der Ukraine für Verkehrssicherheit Staatsdienst der Ukraine für Verkehrssicherheit Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Ja Maritime and Coastguard Agency ( MCA ) Royal Yachting Association ( RYA ) Ja Maritime and Coastguard Agency (MCA) British Water Ski and Waterboard Ja Maritime and Coastguard Agency (MCA) International Yachtmaster Training Ja Maritime and Coastguard Agency (MCA) British Sub Aqua Club Vereinigte Staaten von Amerika Resolution Nummer 40 (Annahme) Ja/Nein Für die Genehmigung internationaler Befähigungsnachweise zuständige Behörde Für die Ausstellung internationaler Befähigungsnachweise anerkannte Vereinigung(en) Nein Stand: 15. September 2022
Ziel dieses Projekts ist es Kosten-Nutzen Rechnungen für bestimmte Anpassungsoptionen in zwei ausgewählten Sektoren und drei Kantonen der Schweiz durchzuführen. Es handelt sich hier um die Landwirtschaft und die Naturgefahren, und die Kantone Bern, Tessin und Fribourg. Die ökonomische Bewertung von Anpassungsoptionen ist ein wichtiges Hilfsmittel um Prioritäten im Entscheidungsprozess zu bestimmen. Bei der Bewertung ist es jedoch äusserst wichtig, dass sowohl die inhärente Zufälligkeit im gekoppelten System 'Klima-Ökonomie', wie auch die Unsicherheiten der eigentlichen Klimaauswirkungen einbezogen werden. Dafür wird in diesem Projekt ein neuartiger Ansatz vorgeschlagen, welcher auf einer numerischen stochastischen Optimierung der Klimaauswirkungen und des ökonomischen Systems beruht. Insbesondere wird ein multidimensionales, nicht-lineares, dynamisches stochastisches Optimierungsmodell über einen langen Zeithorizont gelöst, um die optimalen Anpassungsoptionen zu bestimmen. Ziel dieses Projekts ist es Kosten-Nutzen Rechnungen für bestimmte Anpassungsoptionen in zwei ausgewählten Sektoren und drei Kantonen der Schweiz durchzuführen. Es handelt sich hier um die Landwirtschaft und die Naturgefahren, und die Kantone Bern, Tessin und Fribourg.
Untersucht werden der Einfluss des in Raum und Zeit unvorhersehbar wechselnen Nahrungsangebots bzw. der Erreichbarkeit der Nahrung auf die Verteilung der Brutpaare im Raum und auf die Nachwuchsrate bzw. Populationsdynamik. Als Beitrag zur Grundlagenforschung werden wichtige Aussagen zur 'optimal foraging Hypothese' gemacht, als Umweltschutz-Beitrag Antworten zur Frage der Restwassermengen und zum Einfluss von Hochwasserschutzbauten usw. auf die Biozoenose von Fliessgewaessern im Gebirge und auf davon lebende Wirbeltiere erwartet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 105 |
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| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 98 |
| Taxon | 1 |
| Text | 4 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 4 |
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| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 99 |
| Englisch | 17 |
| Resource type | Count |
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| Archiv | 1 |
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| Dokument | 1 |
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| Webseite | 8 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 70 |
| Lebewesen und Lebensräume | 108 |
| Luft | 58 |
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