Zu den mittelfristigen Aufgaben des Umweltschutzes zaehlt der integrierte Umweltschutz. Dieses Ziel wird auf EU-Ebene durch die IVU-Richtlinie verfolgt. Im Vergleich zur bisherigen Umweltpolitik wird nicht mehr der mediale Ansatz, sondern der medienuebergreifende Ansatz mit dem Ziel der Foerderung der Besten Verfuegbaren Technik (BVT, englisch: BAT: Best Available Technology) angestrebt. Eine einheitliche, verbindliche Bewertungsmethodik der Festlegung der BAT konnte bisher trotz vielfaeltiger nationaler und internationaler Bestrebungen nicht entwickelt erden. Deshalb sollen in diesem Vorhaben auf pragmatischer Basis (Ermittlung der Techniken, verbale fachliche Bewertung) fuer die Prozesse der in der IVU-Richtlinie genannten Branchen der Lebensmittelindustrie 'BVT-Merkblaetter' bzw. 'EURO-BAT-Normen' beschrieben werden. Die entwickelten BVT-Arbeitsblaetter (deutsch und englisch) sollen als nationale Vorschlaege zu den EU-BVT-Merkblaettern eingebracht werden. In dem Vorhaben sollen fuer die Anlagen des Anhangs 1 Nummer 6.4, 6.5, 6.6 der IVU-Richtlinie (Anlage 1) eine Literaturrecherche, eine Abfrage zu dem Stand der Technik bei den Laendern, eine Stoffstrom- und Energiebilanz fuer die wesentlichen Produktionsprozesse und auf dieser Basis jeweils BVT-Arbeitsblaetter entwickelt werden.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Zur Erstellung der Merkblaetter zu den besten verfuegbaren Techniken (BVT-Merkblaetter) im Rahmen der IVU-Richtlinie ist ab 2002 die Produktion organischer Spezialchemikalien zu bearbeiten. Es soll eine Bestandsaufnahme und Bewertung von Entwicklungen bei fortgeschrittenen, hochselektiven Katalysatorsystemen bei den Produktionsanlagen zur Herstellung von organischen Spezialchemikalien (hier insbesondere Pharmaka, Pflanzenschutzmittel/Biozide, Feinchemikalien), die zu hoeheren Ausbeuten fuehren, geringere Abfallmengen verursachen und damit gegenueber herkoemmlichen Verfahren insgesamt umweltvertraeglicher sind, vorgenommen werden. Es handelt sich dabei um wichtige Produkte der chemischen Industrie, die zwar in kleintonnagigen Groessenordnungen produziert werden, die aber aufgrund ihrer komplexen und ausserordentlich vielstufigen Synthesewege einen erheblichen Beitrag zu den Emissionen und zum Ressourcen- und Energieverbrauch der chemischen Produktionen insgesamt leisten. Insbesondere bei speziellen Synthesen (z.B. mit optisch aktivem Kohlenstoffatom) entstehen grosse Mengen an unerwuenschten Nebenprodukten, die die Ausbeute an unerwuenschtem Produkt z.T. um ein Vielfaches uebersteigen und letztendlich als Abfall verwertet, zurueckgefuehrt oder entsorgt werden muessen. Im Rahmen des Vorhabens sollen neue Entwicklungen und Verfahren unter Anwendung hochselektiver Katalysatorsysteme und -techniken zur Verbesserung der Ausbeutesituation und Verminderung des Abfallaufkommens bei der Produktion organischer Spezialchemikalien untersucht werden. Ziel ist es die Moeglichkeiten im Rahmen eines produktionsintegrierten Umweltschutzes bei der Herstellung organischer Spezialchemikalien zu untersuchen und eine produktionsbezogene Bilanzierung zur Ressourceneinsparung und Umweltbelastung dieser neuen Entwicklungen gegenueber herkoemmlichen Verfahren aufzuzeigen.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Zur Erstellung der Merkblaetter zu den besten verfuegbaren Techniken (BVT-Merkblaetter) im Rahmen der IVU - Richtlinie sind ab 2002 fuer die Produktion anorganischer Spezialchemikalien u.a. folgende Produktionsbereiche zu bearbeiten: Nichtmetalle, Metalloxide, Calziumcarbid, Silizium, Siliziumkarbid, anorganische Pigmente und Explosivstoffe. Es handelt sich dabei um wichtige Produkte der chemischen Industrie, die, obwohl sie mit einer Produktionsmenge unter 10000 t/a nicht den Grosschemikalien zuzurechnen sind, einen erheblichen Beitrag zu den Emissionen der chemischen Produktion insgesamt leisten. Den Produktionen liegen sehr unterschiedliche Produktionsverfahren zugrunde, an die aus Umweltsicht auch sehr unterschiedliche Anforderungen zu stellen und zu beruecksichtigen sind. Im Rahmen des Vorhabens sollen neue Entwicklungen und Verfahren aufgezeigt werden. Ziel ist es, Moeglichkeiten eines produktionsintegrierten Umweltschutzes bei der Herstellung anorganischer Spezialchemikalien zu untersuchen und eine produktionsbezogene Bilanzierung zur Ressourceneinsparung und Umweltbelastung dieser neuen Entwicklungen gegenueber herkoemmlichen Verfahren aufzuzeigen. Zu beruecksichtigen sind insbesondere die Umweltmedien Luft, Wasser, Abfall und Energie sowie deren wechselseitige Beeinflussung (cross-media-Effekte), um daraus einen fortgeschrittenen Stand der Technik und erreichbare Emissionswerte abzuleiten.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbraeuche sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlier Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins Englische zu uebersetzen.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Zur Erstellung der Merkblaetter zu den besten verfuegbaren Techniken (BVT-Merkblaetter) sind fuer die Produktion anorganischer Grundchemikalien folgende Produktionsbereiche zu bearbeiten: Salze, wie Kalium- und Natriumkarbonat, Perborate, Silbernitrat, Russ, Silizium, Titandioxid, Duengemittel und Elektrographit. Es handelt sich dabei um wichtige Produkte der chemischen Industrie, die zu den Mengenstoffen gehoeren. Den Produktionen fuer diese Stoffe liegen jedoch sehr unterschiedliche Produktionsverfahren zugrunde, an die aus Umweltsicht sehr unterschiedliche Anforderungen zu stellen und zu beruecksichtigen sind. Im Rahmen des Vorhabens sollen neue Entwicklungen bzw. Verfahren aufgezeigt werden. Ziel ist es, Moeglichkeiten eines produktionsintegrierten Umweltschutzes bei der Herstellung anorganischer fester Grundchemikalien zu untersuchen und eine produktionsbezogene Bilanzierung zur Ressourceneinsparung und Umweltbelastung dieser neuen Entwicklungen gegenueber herkoemmlichen Verfahren aufzuzeigen. Zu beruecksichtigen sind insbesondere die Umweltmedien Luft, Wasser, Abfall und Energie sowie deren wechselseitige Beeinflussung (cross-media-Effekte), um daraus einen fortgeschrittenen Stand der Technik und erreichbare Emissionswerte abzuleiten.
Origin | Count |
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Bund | 9 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 9 |
License | Count |
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offen | 9 |
Language | Count |
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Deutsch | 9 |
Resource type | Count |
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Keine | 3 |
Webseite | 6 |
Topic | Count |
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Boden | 8 |
Lebewesen und Lebensräume | 8 |
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