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Found 132 results.

Luftdaten der Station Baden-Baden (DEBW076) in Baden-Baden

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Cadmium im Feinstaub (Cd), Blei im Feinstaub (Pb), Kohlenmonoxid (CO), Feinstaub (PM₁₀). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Baden-Baden (Oos)

Die Messstation Baden-Baden befindet sich am Fluss Oos und wird betrieben vom RP Karlsruhe.

Kulturlandschaftsforschung in Südwestdeutschland

Das Projekt "Kulturlandschaftsforschung in Südwestdeutschland" wird/wurde gefördert durch: Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege.Das Typische und die Eigenart einer Landschaft setzen sich aus zwei großen Komponenten zusammen: Auf der einen Seite aus den durch die Landschaftsgenese entstandenen natürlichen Standortfaktoren und zum anderen aus anthropogenen Einflüssen - wie beispielsweise Nutzung, Kultivierung, Pflege. Die Jahrhunderte lange Einwirkung des Menschen auf die Landschaft ist gleichsam ein Spiegelbild gesellschaftlicher, demographischer, politisch-ökonomischer und kultureller Entwicklungen. Das auf einen großen Zeitrahmen festgelegte Forschungsvorhaben soll, neben dem monographisch ausgerichteten Aspekt historischer Landschaftsanalysen, zu folgenden übergeordneten Fragestellungen Ergebnisse liefern: - Determinanten der landschaftlichen Entwicklung, Faktoren bei der Herausbildung regionaler Eigenarten von Kulturlandschaften, - Inventarisierung von Kulturlandschaften, Herausarbeitung historischer Erscheinungen einzelner Kulturlandschaftsepochen, - Erarbeitung regionaler Kulturlandschaftstypen Baden-Württembergs. Bisherige Schwerpunkte im Projekt: Wasserbaugeschichte, Wiesenwässerung, Kulturtechnik, historische Waldwirtschaft, historische Feldwirtschaft. Bisherige räumliche Schwerpunkte: Oberschwaben, Schwäbische Alb, Hotzenwald, Mittlerer Schwarzwald, Südlicher Schwarzwald, Kaiserstuhl. Weiterhin werden Möglichkeiten der Vermittlung von Kenntnissen über Kulturlandschaften erarbeitet. Kooperationspartner hierfür sind die Freilichtmuseen Baden-Württemberg, im Zusammenhang mit historischen Lehrpfaden, bestehen Kooperationen mit der Forstverwaltung und der Denkmalpflege.

Klarer Kurs statt Bürokratie: Minister Sven Schulze setzt auf Zukunft, Praxisnähe und Verlässlichkeit in der Agrarpolitik

Baden-Baden. Mit einem deutlichen Signal für eine realitätsnahe und zukunftsfeste Agrarpolitik ist heute die Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden zu Ende gegangen. Sven Schulze, Landwirtschaftsminister Sachsen-Anhalts und Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts , fordert einen klaren Kurswechsel: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen keine ideologischen Luftschlösser, sondern eine Politik mit Augenmaß – praxistauglich, verlässlich und zukunftsorientiert.“ Thematische Schwerpunkte Sachsen-Anhalts auf der AMK: Ein weiteres zentrales Anliegen Sachsen-Anhalts war die klare Verurteilung der jüngsten Angriffe auf politisch engagierte Landwirtinnen und Landwirte. Vor dem Hintergrund des gewaltsamen Eindringens auf das Privatgrundstück von Günther Felßner, Präsident des Bayerischen Bauernverbands, bezieht Minister Sven Schulze deutlich Stellung: „Wer Verantwortung übernimmt, verdient Respekt – nicht Einschüchterung. Wir stellen uns mit Nachdruck gegen jede Form von Gewalt oder Drohungen gegenüber Praktikern in politischen Ämtern. Der Wechsel aus der Praxis in die Politik ist ein Gewinn für unsere Demokratie, keine Angriffsfläche.“ Die AMK habe hier ein unmissverständliches Zeichen gesetzt: Demokratische Teilhabe braucht Schutz und Rückhalt – gerade im ländlichen Raum. Fazit von Minister Sven Schulze: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte brauchen endlich Rückenwind – keine neuen Vorschriften von oben. Ich habe mich in Baden-Baden klar für eine Agrarpolitik eingesetzt, die unsere Betriebe stärkt, Bürokratie abbaut und wieder näher an der Praxis ist. Was wir jetzt brauchen, ist ein klarer Kurswechsel in der Agrarpolitik – hin zu mehr Praxisnähe, Verlässlichkeit und Zukunftsorientierung.“

Ostdeutsche Landwirtschaftsminister fordern eine praxistaugliche Agrarpolitik

Brüssel. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsstaatssekretär Gert Zender hat sich in dieser Woche mit den Agrarministern der ostdeutschen Länder in Brüssel zu aktuellen agrar- und forstpolitischen Themen ausgetauscht. Er vertrat Minister Sven Schulze, der an den Koalitionsverhandlungen in Berlin teilnimmt. Wolfsmanagement: Mehr Spielraum für praxistaugliche Lösungen Im gemeinsamen Gespräch mit der Generaldirektorin für Umwelt, Florika Fink-Hooijer, stand unter anderem das Wolfsmanagement im Mittelpunkt. Die Berner Konvention hatte im März den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Die EU-Kommission schlägt daher die Angleichung an das Übereinkommen von Bern vor. Damit ist ein neuer Handlungsspielraum für ein praxistaugliches Wolfsmanagement eröffnet worden – ein Anliegen, das die ostdeutschen Länder seit Langem mit Nachdruck verfolgen. Auch Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hatte sich wiederholt für diese Herabstufung eingesetzt. Staatssekretär Gert Zender begrüßte die Entscheidung deutlich und fordert eine schnelle Umsetzung: „Im Sinne der Weidetierhalter müssen endlich Veränderungen her. Ich freue mich, dass wir mit den ostdeutschen Agrarministern parteiübergreifend Konsens haben. Nun haben wir die Chance dazu, endlich ein realistisches Wolfsmanagement zu erreichen.“ Der Wolf steht auch bei der anstehenden Agrarministerkonferenz in Baden-Baden (26.03.2025 – 28.03.2025) auf der Tagesordnung. EU-Wiederherstellungsverordnung: Augenmaß und Praxisnähe gefordert Darüber hinaus haben die Beteiligten auch andere umweltrelevante Fragen aufgegriffen. Staatssekretär Gert Zender hat sich dabei klar zur geplanten EU-Wiederherstellungsverordnung positioniert. „Wir brauchen bei der Wiederherstellungsverordnung mehr Augenmaß und eine stärkere Praxisnähe. Ohne ausreichenden Ausgleich für mögliche Ertragsausfälle darf es keine zusätzlichen Eingriffe in die Land- und Forstwirtschaft geben“, so Staatssekretär Gert Zender. Gleichzeitig hat er sich für verlängerte Fristen bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne und der Umsetzung der Maßnahmen ausgesprochen. Zukunft der GAP: Förderung sichern, Bürokratie abbauen Ein weiterer Schwerpunkt hat auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 gelegen. Bei einer Abendveranstaltung unter dem Titel „Die GAP ab 2028 - Positionen der ostdeutschen Bundesländer für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft, lebenswerte ländliche Räume und einen starken Zusammenhalt in Europa“ haben die Teilnehmenden die besonderen Herausforderungen der ostdeutschen Agrarpolitik diskutiert. Staatssekretär Gert Zender hat dabei deutlich gemacht: „Jeder landwirtschaftliche Betrieb, der zur Versorgungssicherheit beiträgt, muss eine Förderung erhalten – unabhängig von Struktur oder Größe.“ Er hat sich klar gegen Mittelkürzungen im EU-Haushalt ausgesprochen, den Erhalt der beiden Fördersäulen gefordert. Auch beim Thema Bürokratie hat er klare Worte gefunden: „Wenn die Ökoregelungen in der 1. Säule abgeschafft würden, hätte man gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung geschaffen“, so Gert Zender. Breite Beteiligung aus Ostdeutschland An der Diskussionsrunde haben außerdem Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen, Hanka Mittelstädt, Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, sowie Marcus Malsch, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, teilgenommen. Aus Mecklenburg-Vorpommern war Marion Zinke, Abteilungsleiterin im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, vertreten. Sie hat Minister Dr. Till Backhaus ersetzt, der kurzfristig an Koalitionsverhandlungen gebunden war.

Stellungnahme des Landkreises Rastatt

LANDKREIS RASTATT | Landratsamt Rastatt | Postfach 1863 | 76408 Rastatt | Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Wegelystraße 8 10623 Berlin Landratsamt Rastatt Amt für Wirtschaft Klima und Mobilität Raum- und Regionalplanung / Verkehr und Statistik Zimmer: Telefon: Fax: E-Mail: Datum: Aktenzeichen 6. Dezember 2024 3.1/614.0 Stellungnahme des Landkreises Rastatt zum Konzept der Atommüll-Endlagersuche des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) hat ein Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche veröffentlicht. Das Konzept beschreibt unter der Überschrift „Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen“, wie das BASE in den kommenden Jahren seinen gesetzlichen Informations- und Beteiligungsauftrag ausgestalten möchte. Der Landkreis Rastatt bedankt sich für die Beteiligung am Konzept. Über die hausinterne Anhörung haben sich für den Landkreis folgende Bedenken, Anmerkungen und Anregungen ergeben: 1 Umwelt und Gewerbeaufsicht Fachliche Ansprechpartner: E-Mail: Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig, konkrete Anregungen zum Konzept für die Beteiligung in Phase I zu geben, da für den Landkreis Rastatt bisher noch kein Arbeitsstand vorliegt. Die Steckbriefe der Beteiligungsmaßnahmen sind insgesamt noch sehr unkonkret und es ist unklar zu überblicken, wann die jeweiligen Beteiligungen wie gestartet werden sollen. Beim Forum Endlagersuche am 22. und 23. November wurde deutlich, dass im kristallinen Wirtsge- stein der Prüfschritt 1 (u.a. die Überprüfung der Mächtigkeit) abgeschlossen ist. Für eine mögliche Eignung muss die Mächtigkeit des Wirtsgesteins oberhalb des Suchraums von 1.500 m mehr als 200 m betragen. Für das nördliche Teilgebiet des kristallinen Wirtsgesteins (regionalgeologische Einheit KontaktÖffnungszeitenSparkasse Rastatt-Gernsbach Landratsamt RastattMo.-Do. 07:30 - 17:00 Uhr Freitag 07:30 - 13:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.IBAN: DE06 6655 0070 0000 0033 92 SWIFT-BIC: SOLADES1RAS Am Schlossplatz 5 76437 Rastatt www.landkreis-rastatt.de “Saxothuringikum”) wurden aufgrund großer Überdeckungen keine kristallinen Wirtsgesteine in Teu- fen oberhalb 1.300 m vorgefunden. Somit hat die BGE nach dem Prüfschritt 1 dieses Teilgebiet in die Kategorie (ungeeignet) eingestuft. Das kristalline Wirtsgestein im Landkreis Rastatt weist demnach eine Mächtigkeit des Wirtsgesteins- bereichs mit Barrierefunktion (WbB) 1 von mindestens 200 m in einer Teufe unter 1.300 m auf und wird nun dem Prüfschritt 2 unterzogen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse des nächsten Prüf- schritts soll dann Ende 2025 erfolgen, bis dann Ende 2027 die BGE ihren Vorschlag für Standortre- gionen zur übertägigen Erkundung übermittelt. Wie schon beim Forum Endlager angeregt wurde, wäre es für eine bessere Transparenz sinnvoll, im Endlagersuche Navigator die graue Kategorie (noch keine Einordnung erfolgt) zu unterteilen in Be- reiche, die noch keinen Prüfschritt durchlaufen haben und in Bereiche, die den Prüfschritt 1 absolviert haben und nicht der Kategorie D (ungeeignet) zugeordnet wurden. Wir weisen darauf hin, dass in der Raumschaft Murgtal (Bad Rotenfels) und Oostal bedeutende Thermalwasservorkommen vorliegen, die auch entsprechend genutzt werden (Thermalbad Bad Ro- tenfels und Baden-Baden). Diese Thermalwasservorkommen sollten bei den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) bei der untertätigen Erkundung mit betrachtet und analysiert werden, da diese bei der nachfolgenden übertägigen Erkundung nach unserer Einschätzung nicht zielsicher betrachtet werden können. Wir bitten um entsprechende Beteiligung und Unterrichtung zur Betrach- tung und Analyse dieser Thermalwasservorkommen. 2 Naturschutz Fachliche Ansprechpartner: E-Mail: Der Landkreis Rastatt verfügt über ein engmaschiges Schutzgebietsnetz. Dazu zählen unter anderem mehrere europarechtlich und national geschützte Gebiete. Eine Übersicht zu den vorhandenen Schutzgebieten und Schutzgütern ist über den Daten- und Kartendienst der LUBW unter folgendem Link abrufbar. Darüber hinaus wäre bei einer Standortwahl der Biotop- und Artenschutz zu berück- sichtigen. 3 Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung 3.1 Vermessung Fachlicher Ansprechpartner (Vermessung): E-Mail: Gegen das Konzept des Bundesamts für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) für die Beteiligung in der Phase I der Endlagersuche bestehen keine Bedenken und Anregungen. Eine weitere Beteiligung am Erörterungsprozess wird gewünscht. 2/4 3.2 Flurneuordnung Fachlicher Ansprechpartner (Flurneuordnung): E-Mail: Gegen das Konzept des Bundesamts für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) für die Beteiligung in der Phase I der Endlagersuche bestehen keine Bedenken und Anregungen. Eine wei- tere Beteiligung am Erörterungsprozess wird gewünscht. 4 Straßenverkehr 4.1 Straßenverkehrsamt Fachlicher Ansprechpartner (Straßenverkehrsamt): E-Mail: Es wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. 4.2 Straßenbauamt Fachliche Ansprechpartnerin (Straßenbauamt): E-Mail: Wir weisen darauf hin, dass bei der Suche des Atommüll Endlagers das Straßengesetz zu beachten ist. Laut § 22 StrG dürfen Hochbauten jeder Art an Kreisstraßen in einer Entfernung bis zu 15 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Sollten zukünftig Flächen des Landkreises Rastatt in Betracht gezogen werden, ist eine enge Abstimmung mit dem Straßenbauamt notwendig. Weitere Anregungen oder Bedenken zur punktuellen Anhörung wurden nicht vorgebracht. Fachlicher Ansprechpartner, Gesamtkoordination E-Mail: Freundliche Grüße Nachrichtlich: Dezernat 3, 4 und 5 3.1 3.2 3/4

PFAS-Belastung des Grundwassers in Mittelbaden

null PFAS-Belastung des Grundwassers in Mittelbaden Baden-Württemberg/Rastatt/Baden-Baden. Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat heute ihre neue Simulation zur Belastung des Grundwassers mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht für die Regionen Rastatt und Baden-Baden. Das Modell liefert wertvolle Informationen für die Nutzung und den Schutz des Grundwassers. PFAS im Grundwasser: Eine Herausforderung für Mittelbaden Die Belastung des Grundwassers durch PFAS-Verbindungen ist seit dem Jahr 2013 ein zentrales Umweltthema in Mittelbaden. Die Industriechemikalien, oft als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, sind bekannt für ihre extreme Beständigkeit und können sich in Wasser, Boden und Lebewesen anreichern. Im Sommer 2013 wurde bei einer Routineuntersuchung eines Trinkwasserbrunnens im Landkreis Rastatt eine PFAS-Verunreinigung festgestellt. Weitere kontaminierte, landwirtschaftlich genutzte Böden wurden im Raum Rastatt und Baden-Baden gefunden. Dies führte zu Einschränkungen bei der Entnahme von Grundwasser. „Für alle Betroffenen ist wichtig, im Vorfeld möglichst genau abschätzen zu können, wie sich in den kommenden Jahren die Schadstoffe im Grundwasser weiterbewegen“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Deshalb haben wir unsere Prognosen erweitert.“ Interaktive Karten: Prognosen bis 2033 für drei Grundwassertiefen Die Simulation zeigt für drei verschiedene Tiefenbereiche des Grundwassers die derzeitige Situation und prognostiziert die räumliche Ausdehnung der PFAS-Verunreinigung nun bis zum Jahr 2033. Nutzerinnen und Nutzer der interaktiven Karten können selbst wählen und sich für drei verschiedene Tiefenbereiche im Grundwasserleiter und unterschiedliche Prognosejahre die Entwicklung darstellen lassen. Die Konzentrationen werden sowohl als Summenwerte als auch für jede der neun modellierten Einzelverbindungen gezeigt. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden. Die interaktiven Karten können über die Webseiten der LUBW abgerufen werden: PFAS-Karten-Online . Erweiterte Modellierung: Neun PFAS-Verbindungen erfasst Die neue Simulation umfasst vier weitere Verbindungen und ermöglicht mit nun insgesamt neun für die Region relevante PFAS-Verbindungen eine verbesserte Bewertung der Gesamtsituation. So binden sich kurzkettige PFAS-Verbindungen weniger stark an Bodenpartikel oder organische Substanzen. Sie lösen sich leichter im Wasser und breiten sich entsprechend schneller mit dem Grundwasserstrom aus. Langkettige Verbindungen binden sich hingegen stärker an organische Substanzen oder Bodenschichten und breiten sich langsamer aus. Hintergrundinformation Trinkwasserverordnung legt ab 2026 Grenzwerte für PFAS fest Mit der zweiten Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 24.06.2023 in Kraft getreten ist, wird auch den Herausforderungen durch PFAS im Wasser Rechnung getragen. Erstmals werden Grenzwerte für die Industriechemikalien festgelegt und in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) für eine Gruppe von 20 PFAS-Verbindungen. Zusätzlich enthält die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert in Höhe von 0,02 μg/L für die Summe von PFOA, PFNA, PFHxS sowie PFOS (Summe PFAS-4). Dieser Grenzwert gilt ab dem 12. Januar 2028. Grundwassermodell Seit dem Bekanntwerden der PFAS-Verunreinigung in der Region Rastatt und Baden-Baden im Jahr 2013 erfolgten zahlreiche Untersuchungen. Alle verfügbaren Daten der unteren Wasserbehörden, der Wasserversorger und der LUBW wurden für die Modellierung der Verbreitung von PFAS im Grundwasser genutzt. Die erste Online-Veröffentlichung der Ergebnisse der Simulation erfolgte im Jahr 2018 . Seitdem wird das Modell regelmäßig an neue Erkenntnisse angepasst und aktualisiert. Das Ergebnis ist ein konsistentes Modell, das die Grundwasserströmungen und den PFAS-Transport in der Region Rastatt/Baden-Baden möglichst realitätsnah abbildet. Das Modell wird auch künftig weiterentwickelt. Die aktuelle Simulation deckt neun für die Region relevante PFAS-Verbindungen ab: PFBA, PFPeA, PFHxA, PFHpA, PFOA und neu hinzugekommenen sind PFNA, PFBS, PFHxS und PFOS. Die Konzentrationen werden sowohl als Summenwerte als auch für jede der neun modellierten Einzelverbindungen gezeigt. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden, das auf der Basis des großräumigen Grundwassermodells Basel-Karlsruhe entwickelt wurde, das im Rahmen der grenzüberschreitenden Projekte LOGAR (Länderübergreifende Organisation für Grundwasserschutz am Rhein) und MoNit (Modellierung der Grundwasserbelastung durch Nitrat im Oberrheingraben) erstellt wurde. Das Grundwassermodell der LUBW ist ein wichtiges Instrument, um die Entwicklung der PFAS-Belastung zu verstehen und zukünftige Maßnahmen zu planen. Weitere Informationen zur Methodik, den Datenquellen und den Komponenten des Modells finden sich im Zwischenbericht der LUBW „ Grundwassermodell Mittelbaden – Analyse und Prognose der PFAS-Belastung im Raum Rastatt und Baden-Baden (Stand: Dezember 2017) “ sowie in den dazugehörigen FAQs zur Grundwassermodellierung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg

null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2025 oder 02.01.2025 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur Änderung des Brunnenmanagements im Wasserwerk Rastatt-Ottersdorf und Neubau von drei Tiefbrunnen

Die Stadtwerke Rastatt GmbH hat mit den eingereichten Erläuterungen und Plänen vom 9. September 2022 beim Landratsamt Rastatt, Amt für Umweltamt und Gewerbeaufsicht, die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 14. März 1975 zur Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasser-versorgung sowie die wasserrechtliche Erlaubnis für drei Tiefenbohrungen für drei neue Tiefbrunnen D, E und F (Tiefe ca. 60 m, 38 m und 62 m), Flst.-Nr. 4294, Gemarkung Ottersdorf, nach §§ 8, 9 und 12 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 43 Wassergesetz (WG) beantragt. Das beantragte geänderte Brunnenmanagement sieht künftig eine Umverteilung der Entnahmemengen auf die sechs Brunnen A bis F vor. Die Entnahme an den Bestandsbrunnen A bis C wird künftig zurückgefahren und stattdessen an den neu geplanten Brunnen wie beantragt Wasser entnommen. Die prognostizierte Grundwasserabsenkung ≥ 10 cm liegt bei Normalbetrieb auf Gemarkung Rastatt. Es handelt sich fast ausschließlich um Waldflächen. Bei Notbetrieb liegen außerdem landwirtschaftlich genutzte Flächen der Gemarkung Rastatt sowie Waldflächen der Gemarkungen Baden-Baden und Iffezheim innerhalb der prognostizier-ten Grundwasserabsenkung ≥ 10 cm. Siedlungs- oder Gewerbeflächen sind nicht betroffen. Die bisher erlaubte Gesamtentnahmemenge von Qges = 342 l/s, 23.600 m³/d, 4,45 Mio m³/a aus sechs Brunnen bleibt unverändert. Die Versorgungsgebiete werden erweitert.

Netzausbau der Erdgaspipeline TENP III E/141 Abschnitt Schwarzach - Eckartsweier, Prüfbereich Regierungspräsidium Karlsruhe

Bauvorhaben „Netzausbau der Erdgaspipeline TENP III im Regierungsbezirk Karlsruhe durch die Errichtung einer Leitung mit einem Durchmesser von DN 1.000 Leitungsabschnitt Schwarzach – Eckartsweier Die Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (TENP) GmbH & Co. KG hat die Planfeststellung nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für folgendes Bauvorhaben beantragt: Im Bereich des Leitungsabschnitts zwischen den in Baden-Württemberg gelegenen Gemeinden Rheinmünster (Regierungsbezirk Karlsruhe) und Willstätt (Regierungsbezirk Freiburg) soll durch die Errichtung einer Erdgasfernleitung mit einem Durchmesser von DN 1.000 (ca. 1,0 m) der Ausbau des TENP-Leitungssystems erfolgen. Die geplante Erdgaspipeline (TENP III) soll nahezu vollständig in der bestehenden Trasse der im Jahr 1973 mit einem Durchmesser von DN 950 errichteten TENP I verlegt werden, welche in diesem Zuge entfernt wird. 6,7 km des 28,7 km langen Trassenabschnitts befinden sich im Regierungsbezirk Karlsruhe, die übrigen 22 km verlaufen im Regierungsbezirk Freiburg. Der Plan beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Umlegung der parallel zur TENP I verlaufenden Glasfaserkabeltrasse - Ausbau der vorhandenen und defekten TENP I Leitung; - Verschweißung der Einzelrohre zu einem Rohrstrang; - Einbringung der neuen TENP III Erdgasleitung im bereits bestehenden Rohrgraben mit Ausnahme im Bereich des FFH-Gebiets „Bruch bei Bühl und Baden-Baden“ und Verlegung der neuen TENP III Erdgasleitung. - Verlegung der neuen TENP III Erdgasleitung außerhalb des bereits bestehenden Rohrgrabens im Bereich des FFH-Gebiets „Bruch bei Bühl und Baden-Baden“. Durch die Maßnahme erfolgt ein Eingriff in den Naturhaushalt. Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind vorgesehen. Weiter wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für temporäre Grundwasserentnahmen und Einleitung des geförderten Grundwassers und Druckprobenwassers über eine Entwässerungsleitung sowie die offene bzw. geschlossene Querung von Gewässern und die offene Querung eines Wasserschutzgebietes beantragt. Im Übrigen wurde die wasserrechtliche Erlaubnis für den Aus- und Neubau von Dränageanlagen beantragt. Das Vorhaben erstreckt sich auf die Gemarkungen der Städte Lichtenau und Bühl und der Gemeinden Rheinmünster und Ottersweier (Landkreis Rastatt).

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