<p>Baumkataster Stand 2020. Inklusive Georeferenzierung und Angaben nach Art, Gattung und Alter der erfassten Bäume.</p> <p><strong>Was bedeuten die Felder?</strong></p> <p><strong>Objekttyp</strong>: Es gibt 14 Objekttypen die wie folgt unterteilt sind:</p> <p>1 NN; 2 Kleingarten; 3 Sportplatz; 4 Kinderspielplatz; 5 Gebäude/Schule/Heim; 6 Straße/Platz; 7 Grünanlage; 8 Friedhof; 9 Biotopflächen; 10 Fluss/Bach; 11 Sonderanlage; 12 Forst; 13 Ausgleichsfläche; 14 Unbekannt</p> <p><strong>Baumbest_1</strong> : Z.B Baumbest:1 : 22P => 22 P ist die Baumnummer<br /> Gängig sind folgende Buchstabenkürzel:<br /> G = Bäume auf der Seite mit geraden Hausnummern<br /> U = Bäume auf der Seite mit ungeraden Hausnummern<br /> P = Bäume auf einen Platz<br /> M = Bäume auf einem Mittelstreifen<br /> MU = Bäume auf einem Mittelstreifen zur Seite mit den ungeraden Hausnummern<br /> MG = Bäume auf einem Mittelstreifen zur Seite mit den geraden Hausnummern<br /> MM = Bäume auf einem Mittelstreifen in der mittleren Reihe<br /> Ein Teil der Bäume hat auch nur eine Nummer, das ist z.B. auf Spielplätzen der Fall oder wenn in einer Straße nur wenige Bäume stehen.<br /> Die Nummerierung ist teilweise so eingerichtet, dass bei einem Kontrollgang der kürzeste Weg genommen werden kann – dafür sind die Buchstaben teilweise auch hinter die Baumnummern gesetzt.<br /> </p> <p><strong>STAMMVON: </strong>z.B.<strong> </strong>"STAMMVON": 0.0<br /> Bei 2- oder mehrstämmigen Bäumen wird einmal der kleinste und einmal der größte Stammdurchmesser in cm angegeben.<br /> Der kleinste Stammdurchmesser wird bei „Stamm von“ und der größte bei „Stamm bis“<br /> </p> <p><strong>STAMMBIS: </strong>z.B. "STAMMBIS": 50.0<br /> Die ist die Angabe des Stammdurchmessers in cm.<br /> Bei 2- oder mehrstämmigen Bäume erfolgt hierunter der Eintrag des größten Stammdurchmessers</p> <p><strong>KRONE: </strong>z.B. "KRONE": 8.0<br /> Die ist die Angabe zum Durchmesser der Krone in Meter.</p> <p><strong>H_HE: </strong>z.B. "H_HE": 10.0,<br /> Dies ist die Angabe zur Höhe des Baumes in Meter.</p> <p><strong>Sorte:</strong> z.B.<br /> "Sorte": null,<br /> In der botanischen Nomenklatur unterteilt man Pflanzen in Gattung, Art und Sorte<br /> Bei Pflanzungen in früheren Zeiten wurden hierzu leider keine Angaben gemacht. Bei Neupflanzungen sollen diese Einträge nun standardmäßig durchgeführt werden.<br /> Der Eintrag „null“ gibt an, dass hier keine Sorte eingetragen wurde.<br /> </p> <p>Information</p> <p>Es sind noch nicht alle Bäume erfasst, die Erfassung des gesamten städtischen Baumbestandes wird angestrebt. Der Datensatz wird aus diesem Grunde unregelmäßig aktualisiert. Der Einsatz einer neuen Software ist in Planung und soll mittelfristig auch den Abruf von Daten des Baumkatatsers erleichtern.</p>
Das Baumkataster der Stadt Köln enthält ausschließlich von der Stadt Köln verwaltete und betreute Einzelbäume im Straßenland, sowie auf bebauten städtischen Objekten und deckt daher nicht den gesamten städtischen Baumbestand im Stadtgebiet ab. Die dargestellten Bäume werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen regelmäßig kontrolliert und gepflegt. Der Datensatz wird täglich aktualisiert und spiegelt den aktuellen Stand der Datenerfassung wider. Der dargestellte Baumbestand dient nur als Planungsergänzung und ersetzt bei Baumaßnahmen weder die Funktion eines amtlichen Lageplans, noch ist er mit diesem gleichzusetzen. Die Gewährleistung für eine exakte Verortung der Bäume, sowie deren Kronenausformungen in den Datensätzen des Baumkatasters wird nicht übernommen. Diese Informationen sind mittels eines amtlichen Lageplanes zu sichern.
Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft
Ökologisch wertvolle Waldflächen wurden durch 5 Waldschutzkriterien definiert und in einer Novellierung des LWaldG berücksichtigt. Diese Flächen wurden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Die 5 neuen Waldschutzkriterien werden wie folgt beschrieben und gelten für alle Besitzarten (Privatwald, Kommunalwald, Staatswald). 1. Laubwaldbestände, die in der Hauptschicht mindestens 75 Prozent der Baumartenanteile als mindestens 100 Jahre alte Laubbäume aufweisen, wozu auch Teile eines Bestandes zählen, in denen klein flächig jüngere Bäume des Zwischen- und Unterstandes oder Nadel- holz das Bestandsbild dominieren und die zum Stichtag 1. Januar 2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung ausgewiesen sind, oder, sofern eine solche nicht vorhanden ist, in der landesweiten Privatwaldinventur des Jahres 2014 in der Behandlungseinheit „Altholz“ oder „mittleres Baumholz“ ausgewiesen sind, 2. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 als Alt- und Totholz Biozönosen Flächen (ATB- Flächen) in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzte Forsteinrichtung kartiert sind, 3. Waldbestände, die der forstlichen Forschung dienen, sowie Marteloskopflächen, (Flächen, die der waldbaulichen Aus- und Weiterbildung dienen), 4. zugelassene Erntegutbestände nach dem Forstvermehrungsgutgesetz, 5. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung aus der regelmäßigen Bewirtschaftung genommen sind. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.
Als alte Waldstandorte werden im Landschaftsprogramm Saarland Flächen bezeichnet, die über mehrere Jahrhunderte (soweit Kartenaufzeichnungen vorliegen) als Waldflächen Bestand hatten. In diesen Bereichen ist davon auszugehen, dass sich die Bodenentwicklung unter dem Waldschirm (natürlich unter Einfluss der unterschiedlichen Waldnutzungsphasen mit Rottwald, Nieder- und Mittelwald sowie Alterklassenwald mit Nadelholzanbau) noch in der für Mitteleuropa naturnächsten Weise vollzogen hat. Eine naturnahe Bestockung muss nicht vorliegen. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.6.1. (Stand Juni 2009)
Gerade seltene Bodentypen in besonders naturnaher Ausprägung gehören zu den besonderen Schutzgütern aus Sicht des Bodenschutzes. Das Landschaftsprogramm schlägt daher seltene Bodenformen auf historischen Waldstandorten als Bereiche mit den vermutlich geringsten anthropogenen Bodenveränderungen („seltene, naturnahe Böden“) zur Ausweisung als Bodenschutzwälder nach § 19 Landeswaldgesetz vor. Hier soll die Waldwirtschaft im Hinblick auf den Bodenschutz besonders schonende Wirtschaftsweisen in Bezug auf Wegeerschließung, Bestockung und Maschineneinsatz anwenden. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.3. (Stand: Juni 2009)
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Der Downloaddienst stellt Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen bereit. Die Informationen beinhalten die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Der Datensatz beinhaltet Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden die Komponenten Gebäude, Konstruktionen, Fließgewässer, Stehendes Gewässer, Gemischte Landbedeckung, Ackerland, Büsche und Sträucher, Feste natürliche Oberflächen, Fels, Grasartige und krautige Pflanzen, Holzige Dauerkulturpflanzen, Laubbäume, Nadelbäume, Nicht-feste Oberfläche, Lockergestein und Organische Ablagerungen (Torf). Die Datenbasis für die Bodenbedeckung ist das Amtlich topographisch-kartographische Informationssystem Digitales Landschaftsmodell 1:25.000 (ATKIS Basis-DLM).
Der vom Bereich Grün, Umwelt und Klima verwaltete Baumbestand der Stadt Neuss ist hier abrufbar. Weitere Bereiche werden hinzukommen.
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