Bild von myimmo auf Pixabay Dem Wohnraummangel ökologisch begegnen - Sanieren im Bestand ist Schlüssel für mehr bezahlbaren Wohnraum und Klimaschutz Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt (UBA), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Der Wohnraummangel ist in vielen Großstädten und Ballungsräumen ein immenses soziales Problem. Gleichzeitig verfehlt der Gebäudesektor seit Jahren seine Umwelt- und Klimaziele. Wie sich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen lassen, ohne dabei Umwelt und Gesundheit unnötig zu schaden, haben Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) in einem aktuellen Positionspapier untersucht. Demnach ist die wichtigste Stellschraube für mehr Umweltschutz beim Wohnraumbau, dass der vorhandene Gebäudebestand wo immer möglich erhalten bleibt oder sinnvoll umgebaut und umgenutzt wird. Klimaemissionen und unnötig hohe Rohstoffverbräuche lassen sich so am einfachsten vermeiden. Heute hat UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner die Vorschläge der KNBau an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Berlin überreicht. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wasserknappheit und Hitze in Folge der Klimakrise setzen unsere Städte und ihre Bewohner*innen unter Stress. Was wir brauchen, sind klimaresiliente Städte mit einer klug geplanten blauen und grünen Infrastruktur aus Wasser und Stadtgrün zur Erholung von Natur und Mensch. Beim dringend benötigten Wohnraum können wir gleichzeitig Umwelt und Klima schützen: Angesichts des enormen Ressourcenbedarfs im Bauwesen müssen wir Wohnraumschaffung, Ressourcenschonung und Klimaanpassung zusammendenken. Wenn neuer Wohnraum in erster Linie in Innenstädten und auf Siedlungsbrachen entsteht und Bestandsgebäude saniert und umgebaut werden, spart das Energie, Abfälle und Treibhausgase und senkt den Flächenverbrauch.“ Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Bauen und Klimaschutz müssen immer zusammen und sozial gedacht werden. Heute beim Bauen – ob Umbau, Aufstockung oder Neubau – auf Klimastandards zu verzichten, ist schon auf kurze Sicht unrentabel und schadet nachfolgenden Generationen. Wir brauchen eine Neuausrichtung. Dafür müssen wir weg von der Fokussierung auf den Primärenergieverbrauch hin zu einer Lebenszyklusbetrachtung von Neubau und Bestand, die die gesamte Treibhausgasbilanz in den Blick nimmt. Mit dem QNG-Siegel setzen wir das bereits um. Mit der anstehenden kommunalen Wärmeplanung als wichtigen Bestandteil der Wärmewende und der anstehenden großen Baugesetzbuchnovelle, die viele Forderungen aus dieser Studie aufgreifen wird, planen wir weitere notwendige Schritte auf dem Weg zum Dreiklang 'Bauen - Klimaschutz - Sozial'.“ UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Neben dem dringend nötigen Neubau müssen wir vor allem den Umbau und die Umnutzung bestehender Gebäude stärker in den Fokus rücken. Sonst werden wir unsere Klima- und Ressourcenschutzziele im Gebäudesektor krachend verfehlen. Die sozial-ökologische Transformation unserer Städte braucht einen Paradigmenwechsel. Neuer Wohnraum im Bestand spart Rohstoffe und schützt die freie Landschaft vor weiterer Zersiedlung. Außerdem müssen wir viel mehr Baustoffe recyceln und im Kreislauf führen.“ Dr. Matthias Lerm, Leiter des Stadtplanungsamtes Magdeburg und gemeinsam mit Prof. Christa Reicher Leiter der KNBau: „Wir plädieren auch dafür, in der Stadtplanung das neue Leitbild der dreifachen Innenentwicklung festzuschreiben. Das bedeutet, dass die Stadtplanung der Zukunft die drei Säulen kompaktes Bauen, gesundes Stadtgrün und nachhaltige Mobilität nicht gegeneinander ausspielen darf: Wenn heutige Parkplatzhöfe wieder zu Hausgärten werden, muss dies einhergehen mit passenden Mobilitätsalternativen, also einem erweiterten ÖPNV- und Sharingangebot sowie zusätzlichen Fahrradstraßen und Fußgängerflächen. Und wenn statt kleinteilig und aufgelockert künftig verstärkt kompakt und flächensparend gebaut wird, dann sind auch intensiv nutzbare Spielplätze und klimawirksame Grünzüge in die Projekte aufzunehmen." Um die Klimaemissionen und den Rohstoffverbrauch beim Bau zu senken, empfiehlt die KNBau die Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen anzupassen. Sie sollten sich künftig an ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien orientieren und beispielsweise Ressourcenschonung sowie den Vorrang des Bestandsschutzes vor Neubau vorsehen. Auch fördernde Rahmenbedingungen für den Einsatz besonders ökologischer Baustoffe wären dort zu verankern, ebenso wie reduzierte Mindestabstände für Photovoltaikanlagen auf Dächern zulassen. Zusätzlich sollten Rechtsgrundlagen in Landesbauordnungen so erweitert werden, dass auch Standards für die Vorsorge vor Gefahren für Gesundheit und Umwelt vorgeschrieben werden können. Das Positionspapier finden Sie hier.
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 505–511 31 Bearbeitet von Michael Wallaschek unter Mitarbeit von Daniel Elias, Björn Schäfer, Martin Schädler und Roland Schweigert (3. Fassung, Stand: Dezember 2018) Einführung Fossilien von Langfühlerschrecken (Ensifera) fanden sich bereits aus dem Oberkarbon, von Kurzfühler- schrecken (Caelifera) erst aus der Unteren Trias. Für das Gebiet Sachsen-Anhalts liegen Grillen- und Dornschreckenreste aus den mitteleozänen Ablage- rungen des Geiseltales sowie Laubheuschrecken- und Grilleninklusen im oberoligozänen bis untermiozänen Bitterfelder Bernstein vor (Wallaschek 2003). Man kennt ca. 20.000 rezente Heuschreckenar- ten (Orthoptera), darunter ca. 9.000 Ensifera und ca. 11.000 Caelifera, auf der Erde (Günther 2000). In ihrer Gesamtartenliste für Deutschland führen Maas et al. (2011) 85 Heuschreckenarten (Ensifera: 40, Caelife- ra: 45). Sie besitzen meist als Primärkonsumenten, ein Teil als Sekundärkonsumenten Bedeutung in ter- restrischen Ökosystemen. Im Grasland können die Tiere mit den sprichwörtlichen Sprungbeinen und den teils lautstarken Zirpgesängen zu den dominan- ten Wirbellosengruppen gehören. In extrem erschei- nender Weise tritt uns dies in Form von Schwärmen der Wanderheuschreckenarten, von denen es welt- weit etwa zehn gibt (Beier 1955), gegenüber. Das bedeutet jedoch in erster Linie für sesshafte Acker- bauern in den betroffenen Ländern, wie auch früher in Mitteldeutschland (Vater 1994), Verheerung der Saaten, Teuerung und Hungersnöte. Nomaden können Wanderheuschrecken hingegen auch heute noch recht effektiv als protein- und vitaminreiche Nahrung nutzen (Schimitschek 1968). Obwohl uns die Europäische Wanderheuschrecke in Folge der meliorativen Vernichtung ihrer südost- europäischen Brutplätze (Weidner 1938) schon lange nicht mehr heimgesucht hat, kennen auch wir noch indigene Heuschreckenarten, die zuweilen als Pflan- zenschädling (Maulwurfsgrille, Gewächshausschre- cke) oder als Lästling, Vorrats-, Material- und Gesund- heitsschädling (Heimchen) von sich Reden machen (Steinbrink 1989, Weidner 1993). Aufgrund ihrer bioindikatorischen Bedeutung hat die Nutzung der Heuschrecken in der Landschaftspla- nung einen immensen Aufschwung genommen. Wich- tig ist hierbei, dass inzwischen so gute Kenntnisse über die Verbreitung und Vergesellschaftung der Heuschre- cken vorliegen, gerade auch in Sachsen-Anhalt (Wal- laschek et al. 2004, Wallaschek 2013, 2016), dass für die Bewertung von Lebensräumen oder Eingriffen neben der Roten Liste und autökologischen Erkenntnissen mit Heuschrecken (Orthoptera) Erfolg auch zoogeographische und zoozönologische Fakten herangezogen werden können. Hierbei spielt z. B. die Lagebeziehung von Beständen zum Arealrand oder zu Verbreitungslücken, die Expansion, Stagnation oder Regression der Arealgrenze, die regionale Selten- heit, die Zugehörigkeit von Beständen zu Verbreitungs- schwerpunkten oder die Vagilität von Arten bzw. die Zugehörigkeit zu charakteristischen Artengruppen und deren Vollständigkeitsgrad eine Rolle. Nicht zu unter- schätzen ist auch die Wirkung der Heuschrecken auf das Landschaftsbild. Datengrundlagen In Sachsen-Anhalt wurden bislang 62 Heuschre- ckenarten (28 Ensifera, 34 Caelifera) festgestellt (Wallaschek et al. 2004, Wallaschek 2013, 2016). Diese Arbeiten enthalten die aktuelle Checkliste sowie die Liste der faunistischen Primärliteratur und wichtiger Beiträge der Sekundärliteratur über die Heuschrecken in Sachsen-Anhalt. Die Systematik und Nomenklatur der Heuschrecken richtet sich im Folgenden nach Coray & Lehmann (1998). Hinsichtlich der deutschen Namen folgen wir Detzel (1995). Für die Synonyma wird auf Zacher (1917) und Harz (1957, 1960, 1969, 1975) verwiesen. Die letzten vier Bücher sowie Bell- mann (1993), Fischer et al. (2016) und Götz (1965) sind hilfreiche Bestimmungswerke. Der enorme faunistische Erkenntniszuwachs seit Erscheinen der ersten Roten Liste der Heuschrecken des Landes Sachsen-Anhalt geht aus dem Vergleich der Gitternetzkarten in Wallaschek et al. (2002, 2004) und Wallaschek (2013) hervor. Dennoch existieren weniger gut bearbeitete Regionen. Das ist an den Karten der sehr weit verbreiteten Arten Metrioptera roeselii (Ha- genbach, 1822), Chorthippus parallelus (Zetterstedt, 1821) und C. biguttulus (L., 1758) erkennbar. Insgesamt stützt sich die vorliegende Rote Liste auf ein inzwischen recht fundiertes Material, auch wenn die Einstufung von Arten in die Gefährdungskategorien nach wie vor den Charakter einer Konvention zwischen den Mitarbeitern trägt. Bemerkungen zu ausgewählten Arten Gegenüber der zweiten Fassung der Roten Liste der Heuschrecken Sachsen-Anhalts sind nur wenige Ver- änderungen erforderlich (Wallaschek 2004). Bisher galt Calliptamus italicus in Sachsen-Anhalt als „ausgestorben“. Jedoch konnte L. Huth, Bernburg, im Jahr 2013 ein Weibchen der Art unweit von Löben an der Schwarzen Elster nachweisen. Eine weitere Nachsu- che blieb erfolglos, sodass es sich wohl um ein einzel- nes verdriftetes Tier gehandelt hat. Im Jahr 2016 gelang 505 Heuschrecken 1 2 Abb 1: Nadelholz-Säbelschrecke (Barbitistes constrictus): 03.08.2005, Leinawald bei Altenburg/Thüringen (Foto: D. Klaus). Abb. 2: Blauflüglige Sandschrecke (Sphingonotus caerulans). Diese streng an vegetationsarme Pionierstandorte gebundene Art lebt in Sachsen-Anhalt an ihrem nordwestlichen Arealrand und profitierte in den 1990er Jahren zunächst stark von der Zunahme von Bergbaufolgelandschaften sowie Industrie- und Siedlungsbrachen. Inzwischen befindet sich die Art infolge von Rekultivierungs- und Sukzessionsprozessen stark auf dem Rückzug (Foto: M. Schädler). 506 Heuschrecken 3 4 5 Abb. 3: Zwerggrashüpfer (Stenobothrus crassipes). Mit dem Fund der Art auf Trockenrasenstandorten des östlichen Huy (nördlich Halber- stadt) wurde die Art erst zum zweiten Mal überhaupt in Deutschland nachgewiesen. Ein weiteres Vorkommen befindet sich im Kyff- häusergebiet und reicht nur randlich in das Gebiet Sachsen-Anhalts hinein. Es handelt sich dabei um nordwestliche Exklaven der sonst schwerpunktmäßig pannonisch verbreiteten Art (Foto: M. Schädler). Abb. 4: Waldgrille (Nemobius sylvestris): 28.07.2009, Zeitzer Forst/Sach- sen-Anhalt (Foto: D. Klaus). Abb. 5: Maulswurfsgrille (Gryllotalpa gryllotalpa): Juni 1995, Gartenanlage in Lucka/Thüringen (Foto: D. Klaus). 507
Das Projekt "Neue Energien 2020, Bioenergy-Silphium - Erhöhung der Biomasseproduktion durch Silphium perfoliatum L. zur energetischen Verwertung in Österreich" wird/wurde gefördert durch: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG). Es wird/wurde ausgeführt durch: Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen.Ausgangslage: Bei der Erzeugung von erneuerbarer Energie spielt die Biomasse eine wesentliche Rolle. Werden zur Rohstoffgewinnung Acker- oder Grünlandflächen verwendet, ergibt sich zwischen Futter- bzw. Nahrungsmittelproduktion und der Biomasseerzeugung ein gewisses Konfliktpotential. Um dieses zu minimieren, braucht es Alternativen. Silphium perfoliatum L. könnte so eine Alternative sein, da sie eine ertragsstarke, mehrjährige, anspruchslose Pflanze ist die auch auf Nichtackerflächen (Brach-, Kommunalflächen, ehemaligen Abraum- bzw. Deponieflächen, etc.) und erosionsgefährdeten Flächen (u.a. Hanglagen) kultiviert werden kann. Damit ließen sich die verfügbaren Flächen für die Produktion von Biomasse-Rohstoffen erhöhen, ohne die Flächen für die Futter- und Nahrungsmittelproduktion einzuschränken.
Das Projekt "Die integrative Stadt. Stadtbrachen als Katalysatoren für eine ressourcenschonende und sozialverträgliche Stadtentwicklung. - Vienna - Buenos Aires Exchange" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Wien, Institut für Städtebau, Landschaftsarchitektur und Entwerfen, Fachbereich Städtebau.
Das Projekt "Teilvorhaben 4: Akteurseinbindung^REFINA - KMU entwickeln KMF - Kleine und mittlere Unternehmen entwickeln kleine und mittlere Flächen, Teilvorhaben 6: Managementstrategien" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Komma.Plan.
Das Projekt "Flächenmanagement-Datenbank für die bayerischen Kommunen (FMD)" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Landesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: BAADER Konzept GmbH.Aufbau einer Flächenmanagement-Datenbank mit den Bausteinen Erfassung Innenentwicklungspotenziale, Baulandbedarfsermittlung, Eigentümeransprache und Grundstücks-/Gebäudebörse. Die Datenbank wurde an alle bayerischen Kommunen verteilt.
Das Projekt "Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Nutzung städtischer Freiflächen für erneuerbare Energien" wird/wurde gefördert durch: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Nordhausen, Studiengang Umwelt- und Recyclingtechnik.Im Rahmen der Revitalisierung von Stadtbrachen und der Neunutzung von Freiflächen spielt die Nutzung erneuerbarer Energien kaum eine Rolle. Im Mittelpunkt standen die Analyse und Bewertung der Potenziale, die sich aus der Verschneidung der Aufgabenbereiche Nutzung städtischer Flächenressourcen und Einsatz erneuerbarer Energien ergeben. Ausgangslage: Das Thema Nutzung und Erschließung alternativer Energiequellen hat in den letzten Jahren einen gewaltigen Boom erfahren. Im Mittelpunkt stehen bislang jedoch technische Fragen und Analysen. Es existieren kaum Untersuchungen dazu, welche Flächenpotenziale in den Städten und Gemeinden überhaupt zur Verfügung stehen und unter welchen Voraussetzungen diese für die Nutzung erneuerbarer Energien in Frage kommen. Zudem fordert die nationale Nachhaltigkeitsstrategie einen sparsamen Umgang mit der Ressource Fläche sowie die Verminderung der Flächenneuinanspruchnahme bis 2020 auf 30 ha pro Tag, so dass keinesfalls weitere Flächen in größerem Umfang für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieversorgung in Anspruch genommen werden sollten. Ziel: Im Fokus der Untersuchungen standen die Ermittlung der mengenmäßigen Verfügbarkeit und die Eignung der städtischen Flächenpotenziale für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Neben Fragen der Anforderungen der verschiedenen Optionen erneuerbarer Energien sowohl an die Fläche als auch an die erforderliche Infrastruktur wurden städtebauliche Aspekte wie Standortqualität, Stadtverträglichkeit, Image, Planungsrecht usw. beleuchtet. Alle Untersuchungen und Analysen mündeten in der Erarbeitung eines Katalogs, der die Optionen der Nutzung erneuerbarer Energien auf urbanen Freiflächen übersichtlich darstellt, die Anforderungen an die Flächen eindeutig definiert, Randbedingungen darstellt und Handlungsoptionen aufzeigt. In diesem Zusammenhang wird auch der temporäre Einsatz von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien näher erörtert. Weitere Aspekte wie Fragen zur derzeitigen Wirtschaftlichkeit einzelner Energieoptionen, zur Eignung von informellen als auch formellen Instrumenten zur Förderung der praktischen Umsetzung sowie die Rückbauproblematik wurden im Rahmen der Forschungsarbeit untersucht.
Das Projekt "Management von Flaechennutzungs- und Infrastruktursystemen im Umstrukturierungsprozess von Metropolregionen" wird/wurde gefördert durch: IRS Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung Erkner. Es wird/wurde ausgeführt durch: IRS Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung Erkner.Infolge wirtschaftlicher und politischer Umstrukturierungen aendern sich die Art und raeumliche Verteilung von Nutzungsanspruechen an Flaechen, Stoffen und Energie. Besonders ausgepraegt ist diese Entwicklung in Metropolenregionen, wo die hoechsten Ressourcenumsaetze auftreten. Brachflaechen sind ein Ausdruck dieses Bedarfswandels nach Wegfall einer industriellen oder militaerischen Nutzung. Das Brachfallen einer grossdimensionierten Flaeche von hoher raumstruktureller Bedeutung verursacht Brueche nicht nur in der Regionalwirtschaft, sondern - was weniger Beachtung findet - in gewachsenen Flaechennutzungs- und Infrastruktursystemen. Einzelflaechenbezogen erfolgt zwar eine Reduzierung der Ressourceninanspruchnahme; aus stadtregionaler Sicht allerdings entstehen beachtliche Folgeprobleme z.B. in Form der raeumlichen Verlagerung von Flaechennutzungen oder unausgelasteter Ver- und Entsorgungssysteme. Diese Probleme und Potentiale des Brachflaechenmanagements aufzugreifen, ist Aufgabe einer jeweils neuen Konstellation von regionalen Akteuren und Institutionen, die mit unterschiedlichen Interessen und Mitteln die Um- bzw. Nichtnutzung einer Brachflaeche verfolgen und die sich den veraenderten steuerungspolitischen Rahmenbedingungen zu stellen haben. Die Leitfrage des Projekts lautet deshalb: Inwieweit bieten grossflaechige Siedlungsbrachen Anknuepfungspunkte fuer die Entwicklung dauerhaft-umweltgerechter Flaechennutzungs- und Infrastruktursysteme in Metropolregionen und wie kann das Management von Siedlungsbrachen in diesem Sinne durch institutionelle und steuerungspolitische Innovationen weiterentwickelt werden?
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt (UBA), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Sanieren im Bestand ist Schlüssel für mehr bezahlbaren Wohnraum und Klimaschutz Der Wohnraummangel ist in vielen Großstädten und Ballungsräumen ein immenses soziales Problem. Gleichzeitig verfehlt der Gebäudesektor seit Jahren seine Umwelt- und Klimaziele. Wie sich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen lassen, ohne dabei Umwelt und Gesundheit unnötig zu schaden, haben Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) in einem aktuellen Positionspapier untersucht. Demnach ist die wichtigste Stellschraube für mehr Umweltschutz beim Wohnraumbau, dass der vorhandene Gebäudebestand wo immer möglich erhalten bleibt oder sinnvoll umgebaut und umgenutzt wird. Klimaemissionen und unnötig hohe Rohstoffverbräuche lassen sich so am einfachsten vermeiden. Heute hat UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner die Vorschläge der KNBau an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Berlin überreicht. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wasserknappheit und Hitze in Folge der Klimakrise setzen unsere Städte und ihre Bewohner*innen unter Stress. Was wir brauchen, sind klimaresiliente Städte mit einer klug geplanten blauen und grünen Infrastruktur aus Wasser und Stadtgrün zur Erholung von Natur und Mensch. Beim dringend benötigten Wohnraum können wir gleichzeitig Umwelt und Klima schützen: Angesichts des enormen Ressourcenbedarfs im Bauwesen müssen wir Wohnraumschaffung, Ressourcenschonung und Klimaanpassung zusammendenken. Wenn neuer Wohnraum in erster Linie in Innenstädten und auf Siedlungsbrachen entsteht und Bestandsgebäude saniert und umgebaut werden, spart das Energie, Abfälle und Treibhausgase und senkt den Flächenverbrauch.“ Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Bauen und Klimaschutz müssen immer zusammen und sozial gedacht werden. Heute beim Bauen – ob Umbau, Aufstockung oder Neubau – auf Klimastandards zu verzichten, ist schon auf kurze Sicht unrentabel und schadet nachfolgenden Generationen. Wir brauchen eine Neuausrichtung. Dafür müssen wir weg von der Fokussierung auf den Primärenergieverbrauch hin zu einer Lebenszyklusbetrachtung von Neubau und Bestand, die die gesamte Treibhausgasbilanz in den Blick nimmt. Mit dem QNG-Siegel setzen wir das bereits um. Mit der anstehenden kommunalen Wärmeplanung als wichtigen Bestandteil der Wärmewende und der anstehenden großen Baugesetzbuchnovelle, die viele Forderungen aus dieser Studie aufgreifen wird, planen wir weitere notwendige Schritte auf dem Weg zum Dreiklang 'Bauen - Klimaschutz - Sozial'.“ UBA -Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Neben dem dringend nötigen Neubau müssen wir vor allem den Umbau und die Umnutzung bestehender Gebäude stärker in den Fokus rücken. Sonst werden wir unsere Klima- und Ressourcenschutzziele im Gebäudesektor krachend verfehlen. Die sozial-ökologische Transformation unserer Städte braucht einen Paradigmenwechsel. Neuer Wohnraum im Bestand spart Rohstoffe und schützt die freie Landschaft vor weiterer Zersiedlung. Außerdem müssen wir viel mehr Baustoffe recyceln und im Kreislauf führen.“ Dr. Matthias Lerm, Leiter des Stadtplanungsamtes Magdeburg und gemeinsam mit Prof. Christa Reicher Leiter der KNBau: „Wir plädieren auch dafür, in der Stadtplanung das neue Leitbild der dreifachen Innenentwicklung festzuschreiben. Das bedeutet, dass die Stadtplanung der Zukunft die drei Säulen kompaktes Bauen, gesundes Stadtgrün und nachhaltige Mobilität nicht gegeneinander ausspielen darf: Wenn heutige Parkplatzhöfe wieder zu Hausgärten werden, muss dies einhergehen mit passenden Mobilitätsalternativen, also einem erweiterten ÖPNV- und Sharingangebot sowie zusätzlichen Fahrradstraßen und Fußgängerflächen. Und wenn statt kleinteilig und aufgelockert künftig verstärkt kompakt und flächensparend gebaut wird, dann sind auch intensiv nutzbare Spielplätze und klimawirksame Grünzüge in die Projekte aufzunehmen." Um die Klimaemissionen und den Rohstoffverbrauch beim Bau zu senken, empfiehlt die KNBau die Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen anzupassen. Sie sollten sich künftig an ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien orientieren und beispielsweise Ressourcenschonung sowie den Vorrang des Bestandsschutzes vor Neubau vorsehen. Auch fördernde Rahmenbedingungen für den Einsatz besonders ökologischer Baustoffe wären dort zu verankern, ebenso wie reduzierte Mindestabstände für Photovoltaikanlagen auf Dächern zulassen. Zusätzlich sollten Rechtsgrundlagen in Landesbauordnungen so erweitert werden, dass auch Standards für die Vorsorge vor Gefahren für Gesundheit und Umwelt vorgeschrieben werden können.
Sanieren im Bestand ist Schlüssel für mehr bezahlbaren Wohnraum und Klimaschutz Der Wohnraummangel ist in vielen Großstädten und Ballungsräumen ein immenses soziales Problem. Gleichzeitig verfehlt der Gebäudesektor seit Jahren seine Umwelt- und Klimaziele. Wie sich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen lassen, ohne dabei Umwelt und Gesundheit unnötig zu schaden, haben Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) in einem aktuellen Positionspapier untersucht. Demnach ist die wichtigste Stellschraube für mehr Umweltschutz beim Wohnraumbau, dass der vorhandene Gebäudebestand wo immer möglich erhalten bleibt oder sinnvoll umgebaut und umgenutzt wird. Klimaemissionen und unnötig hohe Rohstoffverbräuche lassen sich so am einfachsten vermeiden. Heute hat UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner die Vorschläge der KNBau an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Berlin überreicht. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wasserknappheit und Hitze in Folge der Klimakrise setzen unsere Städte und ihre Bewohner*innen unter Stress. Was wir brauchen, sind klimaresiliente Städte mit einer klug geplanten blauen und grünen Infrastruktur aus Wasser und Stadtgrün zur Erholung von Natur und Mensch. Beim dringend benötigten Wohnraum können wir gleichzeitig Umwelt und Klima schützen: Angesichts des enormen Ressourcenbedarfs im Bauwesen müssen wir Wohnraumschaffung, Ressourcenschonung und Klimaanpassung zusammendenken. Wenn neuer Wohnraum in erster Linie in Innenstädten und auf Siedlungsbrachen entsteht und Bestandsgebäude saniert und umgebaut werden, spart das Energie, Abfälle und Treibhausgase und senkt den Flächenverbrauch.“ Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Bauen und Klimaschutz müssen immer zusammen und sozial gedacht werden. Heute beim Bauen – ob Umbau, Aufstockung oder Neubau – auf Klimastandards zu verzichten, ist schon auf kurze Sicht unrentabel und schadet nachfolgenden Generationen. Wir brauchen eine Neuausrichtung. Dafür müssen wir weg von der Fokussierung auf den Primärenergieverbrauch hin zu einer Lebenszyklusbetrachtung von Neubau und Bestand, die die gesamte Treibhausgasbilanz in den Blick nimmt. Mit dem QNG-Siegel setzen wir das bereits um. Mit der anstehenden kommunalen Wärmeplanung als wichtigen Bestandteil der Wärmewende und der anstehenden großen Baugesetzbuchnovelle, die viele Forderungen aus dieser Studie aufgreifen wird, planen wir weitere notwendige Schritte auf dem Weg zum Dreiklang 'Bauen - Klimaschutz - Sozial'.“ UBA -Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Neben dem dringend nötigen Neubau müssen wir vor allem den Umbau und die Umnutzung bestehender Gebäude stärker in den Fokus rücken. Sonst werden wir unsere Klima- und Ressourcenschutzziele im Gebäudesektor krachend verfehlen. Die sozial-ökologische Transformation unserer Städte braucht einen Paradigmenwechsel. Neuer Wohnraum im Bestand spart Rohstoffe und schützt die freie Landschaft vor weiterer Zersiedlung. Außerdem müssen wir viel mehr Baustoffe recyceln und im Kreislauf führen.“ Dr. Matthias Lerm, Leiter des Stadtplanungsamtes Magdeburg und gemeinsam mit Prof. Christa Reicher Leiter der KNBau: „Wir plädieren auch dafür, in der Stadtplanung das neue Leitbild der dreifachen Innenentwicklung festzuschreiben. Das bedeutet, dass die Stadtplanung der Zukunft die drei Säulen kompaktes Bauen, gesundes Stadtgrün und nachhaltige Mobilität nicht gegeneinander ausspielen darf: Wenn heutige Parkplatzhöfe wieder zu Hausgärten werden, muss dies einhergehen mit passenden Mobilitätsalternativen, also einem erweiterten ÖPNV- und Sharingangebot sowie zusätzlichen Fahrradstraßen und Fußgängerflächen. Und wenn statt kleinteilig und aufgelockert künftig verstärkt kompakt und flächensparend gebaut wird, dann sind auch intensiv nutzbare Spielplätze und klimawirksame Grünzüge in die Projekte aufzunehmen." Um die Klimaemissionen und den Rohstoffverbrauch beim Bau zu senken, empfiehlt die KNBau die Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen anzupassen. Sie sollten sich künftig an ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien orientieren und beispielsweise Ressourcenschonung sowie den Vorrang des Bestandsschutzes vor Neubau vorsehen. Auch fördernde Rahmenbedingungen für den Einsatz besonders ökologischer Baustoffe wären dort zu verankern, ebenso wie reduzierte Mindestabstände für Photovoltaikanlagen auf Dächern zulassen. Zusätzlich sollten Rechtsgrundlagen in Landesbauordnungen so erweitert werden, dass auch Standards für die Vorsorge vor Gefahren für Gesundheit und Umwelt vorgeschrieben werden können.
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