Das Projekt "Regulating informality - the influence of planning standards on long term suitability of urban settlements - the cases of Dar es Salaam/Tanzania and Durban/South Africa" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dortmund, Fachgebiet Stadt- und Regionalplanung.In Sub-Saharan Africa urbanisation is progressing at a rate unprecedented in human history. In most countries, the state is not in a position to apply a responsive legal framework and to mobilise adequate resources to guide urbanisation. A major obstacle are the outdated legal framework and the inappropriate planning concepts inherited from colonial governments which often contradict post colonial policies (Ambe 1999) and are unsuitable to respond to rapid urban growth. Consequently, insufficient formal building land is released to the market and informal settlements emerge resulting often in dysfunctional urban fabrics. In Dar es Salaam, informal settlements cover more than 70Prozent of the city area because the public sector cannot provide sufficient land and settlers have to buy plots on the informal land market. In Durban, where 25 to 30Prozent of the population live in informal settlements, the rate has remained relatively constant despite large scale provision of housing through government programmes. Both cases show the need for a new approach to statutory planning in order to guide urban development effectively and to create more functional settlements. Using a mainly empirical approach this study will analyse factors that determine space standards and land use in prevalent types of formally planned and informal settlements. It aims to identify parameters to ascertain the long-term suitability of settlements, understood as being functional and flexible to respond to future demands resulting from socio-economic development. Starting point of the research are the livelihood strategies of the residents. The aim is to evolve a responsive framework for statutory planning including spatial standards for settlements that reflect the current reality of urbanisation under poverty while addressing future needs.
Das Projekt "Scenarios for the transport system and energy supply and their potential effects (STEPS)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Buck Consultants International B.V., Department of Economics, Spatial Planning, Transport and Infrastructure.Objective: To achieve the tasks of Research Domain 1.10, the proposed project STEPS has the following overall objective:to develop, compare and assess possible scenarios for the transport system and energy supply of the future taking into account the state of the art of relevant research within and outside of the 6th RTD Framework and such criteria as the autonomy and security of energy supply, effects on the environment and economic, technical and industrial viability including the impact of potential cost internalisation and the interactions between transport and land use.To achieve this overall objective, STEPS has chosen a two-way approach. As the task description mentions research and assessment, modelling and forecasting activities on the one hand and co-ordination, comparison and dissemination activities on the other, the consortium has come up with a work plan consisting of two main activity 'lines': A Co-ordination activities (clustering meetings, dissemination, publications etc.); B Supporting research activities (scenario development, evaluation and assessment). These two lines of activities are closely related and constantly influencing each other. In all phases of the project,the interlinking of the two 'paths' will ensure a fruitful cross-fertilisation. Moreover, the chosen approach offers an added value to a project plan strictly confined to one of the two activities (research and co-ordination/dissemination).To achieve the project's goals, a well-balanced consortium of renowned research institutes, experienced in the fields of scenario-building and modelling, transport research and energy has been composed. Together with external experts, representatives of governments and other relevant authorities, market parties and transport and energy organisations, this consortium will make the possible consequences on the transport systems and energy supply of the future of the implementation of transport innovations, or the lack thereof, clear'.
Das Projekt "Vorstrukturierung von Bauerwartungsland fuer neue Formen des Wohnens in Einfamilienhausgebieten" wird/wurde gefördert durch: Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kunst / Niedersächsisches Zahlenlotto GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hannover, Institut für Grünplanung und Gartenarchitektur.Den Gemeinden sollen im Rahmen ihrer Bauleitplanung neue, verbesserte Konzepte zur integrierten Planung von Einfamilienhausgebieten an die Hand gegeben werden, die - bei sparsamer Nutzung der Baulandreserven eine optimale Einbindung in den orts- und landschaftsraeumlichen Zusammenhang gewaehrleisten, - durch Vorstrukturierung mit landschaftbaulichen Mitteln der Vegetation, des Reliefs, der Wasserfuehrung und des Klimaschutzes qualitaetvolle Wohnformen ermoeglichen, - durch Raumbildung Voraussetzungen fuer das Entstehen lokaler Identitaet der kuenftigen Bewohner schaffen.
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche und wird aus regionalen Kaufpreisen und weiteren Tatbeständen ermittelt. Er ist ein Wert von Grundstücken eines Gebietes (Bodenrichtwertzone), die in den Grundstücksmerkmalen (z. B. Entwicklungszustand, Art der Nutzung) weitgehend übereinstimmen. Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen sind nicht enthalten. Der Bodenrichtwert ist Grundlage für die Berechnung von Grundstückswerten einschließlich der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes durch die Finanzverwaltung . Seine Rechtsgrundlage erhält der Bodenrichtwert aus dem Baugesetzbuch § 196 BauGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) und der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV - Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (gesetze-im-internet.de) . Die Bodenrichtwertzone ist ein räumlich zusammenhängendes Gebiet mit Grundstücken gleichartiger Eigenschaften (z. B. Entwicklungszustand, Art der Nutzung) und Werte. Für die Entwicklungsstufen Bauerwartungsland, Rohbauland und Bauland sind die Bauleitpläne der Gemeinden zu berücksichtigen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nach dem Baugesetzbuch aufgestellt werden. Die Bodenrichtwertzonen werden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung gebildet § 15 ImmoWertV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) . Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung verschiedener Tatbestände ermittelt und beschlossen. Der Gutachterausschuss setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die verschiedenen Berufsgruppen angehören wie z. B. Architekten, Bausachverständige, Bankkaufleute, Immobilienmakler und land- und forstwirtschaftliche Sachverständige. Weitere Informationen lesen Sie hier Gutachterausschuss für Grundstückswerte (sachsen-anhalt.de) . Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt erhält eine Kopie von jedem Kaufvertrag über ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Erbbaurecht von den Notaren. Anhand der hier dokumentierten gezahlten Kaufpreise werden Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen ermittelt. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein räumlich zusammenhängendes Gebiet mit Grundstücken gleichartiger Eigenschaften (z. B. Entwicklungszustand, Art der Nutzung) und Werte (Kaufpreise). Dieses Gebiet wird als Bodenrichtwertzone bezeichnet. Für die Entwicklungsstufen Bauerwartungsland, Rohbauland und Bauland sind neben den örtlichen Grundstückspreisen sowie weiteren Erfahrungen zum Verhalten der Marktteilnehmer die Bauleitpläne der Gemeinden zu berücksichtigen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nach dem Baugesetzbuch aufgestellt werden. Da die Anzahl der Grundstückskaufverträge für jede Bodenrichtwertzone abhängig vom Marktgeschehen ist, sind neben den mathematisch-statistischen Methoden die Erfahrungen und Kenntnisse der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zum Grundstücksmarkt gefragt. Weitere Informationen über den Bodenrichtwert finden Sie auf der Website des LVermGeo Bodenrichtwerte (sachsen-anhalt.de) und auch hier Neuigkeiten (sachsen-anhalt.de) . Seine Rechtsgrundlage erhält der Bodenrichtwert aus dem Baugesetzbuch § 196 BauGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) und der Immobilienwertermittlungsverordnung ImmoWertV - Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (gesetze-im-internet.de) . Es gibt Bodenrichtwerte für baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und land- und forstwirtschaftliche Flächen. Diese Bodenrichtwerte werden für räumlich begrenzte Gebiete, den Bodenrichtwertzonen, mit im Wesentlichen gleichen Nutzungsverhältnissen (u. a. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Ackerland) zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen (u. a. offene Bauweise, Anzahl der Geschosse, Grundstücksgröße, Ackerzahl) angegeben. In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen nach dem Baugesetzbuch bezieht sich der Bodenrichtwert entweder auf den Grundstückszustand vor dem Beginn der Maßnahme (sanierungs- oder entwicklungsunbeeinflusster Zustand) oder nach Abschluss der Maßnahme (sanierungs- oder entwicklungsbeeinflusster Zustand). Die Bodenrichtwerte für Bauland und für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden flächendeckend für Sachsen-Anhalt in einer digitalen Bodenrichtwertkarte zur Verfügung gestellt Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt . Die für die Besteuerung des Grundvermögens erforderlichen Bodenrichtwerte für Bauland sind auch im Grundsteuer-Viewer einsehbar Grundsteuer-Viewer (sachsen-anhalt.de) . Einzelne Bodenrichtwerte sind nicht zu begründen. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte werden die örtlichen Grundstückspreise, das Verhalten der Marktteilnehmer, die Bauleitpläne der Gemeinden, die wertbeeinflussenden Besonderheiten (u. a. Art und Maß der baulichen Nutzung, Daten zur Erschließung, Überschwemmungsgebiete) und die Erfahrungen und Kenntnisse der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte berücksichtigt und gegeneinander abgewogen. Diese Faktoren führen zum Bodenrichtwert, der durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt beschlossen wird. Die Bodenrichtwerte für Bauland und für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden regelmäßig alle zwei Jahre flächendeckend für Sachsen-Anhalt in einer digitalen Bodenrichtwertkarte zur Verfügung gestellt - Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt -. Die für die Besteuerung des Grundvermögens erforderlichen Bodenrichtwerte für Bauland für den Stichtag 01. Januar 2022 sind auch im Grundsteuer-Viewer einsehbar. Grundsteuer-Viewer (sachsen-anhalt.de) . Die Bodenrichtwerte für die Entwicklungszustände baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und land- und forstwirtschaftliche Flächen werden für räumlich begrenzte Gebiete, den Bodenrichtwertzonen, mit im Wesentlichen gleichen Nutzungsverhältnissen (u. a. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Ackerland) zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen (u. a. offene Bauweise, Anzahl der Geschosse, Grundstücksgröße, Ackerzahl) dargestellt. Für die steuerliche Bewertung wird in der Regel der Bodenrichtwert für alle Flächen in der Bodenrichtwertzone verbindlich angesetzt. Über Ausnahmen entscheidet die Finanzverwaltung. Zuständig für Ihre Fragen zur Grundsteuer ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Grundbesitz befindet. Ihr zuständiges Finanzamt können Sie dem Informationsschreiben zur Grundsteuerreform entnehmen oder hier suchen BZSt - Finanzamtsuche. Rechtsgrundlage der steuerlichen Bewertung unbebauter Grundstücke ist das Bewertungsgesetz § 247 BewG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) . Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Sachsen-Anhalt ermittelt Bodenrichtwerte für Bauland und für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Verfahren der Bodenrichtwertermittlung bleibt dem Gutachterausschuss vorbehalten und das Ergebnis wird beschlossen. Hierbei wirkt der Gutachterausschuss als selbständiges und unabhängiges Kollegialgremium. Die aktuellen Bodenrichtwerte für Bauland und werdendes Bauland beziehen sich auf den Stichtag 1. Januar 2022 und für die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen auf den Stichtag 31. Dezember 2020. Diese Bodenrichtwerte werden grundsätzlich nicht rückwirkend geändert. Die Bodenrichtwerte für die Entwicklungszustände baureifes Land, Rohbauland, Bauerwartungsland und land- und forstwirtschaftliche Flächen werden für räumlich begrenzte Gebiete, die Bodenrichtwertzonen, mit im Wesentlichen gleichen Nutzungsverhältnissen (u. a. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Ackerland) zusammen mit den wesentlichen wertbeeinflussenden Merkmalen (u. a. Lage, offene Bauweise, Anzahl der Geschosse, Grundstücksgröße, Ackerzahl) dargestellt. Ein Flurstück in mehreren Bodenrichtwertzonen kann somit Flächenanteile unterschiedlicher Entwicklungszustände, Nutzungsverhältnisse und / oder wertbeeinflussende Merkmale enthalten. Bodenrichtwerte sind grundsätzlich unverbindlich. Ihrer Funktion nach sind sie in erster Linie als Orientierungswerte für die am Grundstücksmarkt Beteiligten anzusehen. Da die Ermittlung des Bodenrichtwertes kein Verwaltungsakt ist, entfällt auch ein Widerspruchsverfahren. Im Gegensatz zu den Bodenrichtwerten unterliegen allerdings die vom örtlichen Finanzamt festgestellten Grundsteuerwerte und erlassenen Steuerbescheide der gerichtlichen Kontrolle. Gegen Grundsteuerwertbescheide und Steuerbescheide als Verwaltungsakte der Finanzverwaltung stehen dem Steuerpflichtigen Rechtsmittel zu. Der Bodenrichtwert wird ausschließlich für Grundstücke verwendet, die nicht land- und forstwirtschaftlich genutzt werden. Zu diesem sogenannten Grundvermögen zählen alle unbebauten Baugrundstücke sowie u. a. Einfamilienhäuser, Geschäfts- und Mietgrundstücke und Wohnungseigentum. Durch Multiplikation der Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert (§ 196 des Baugesetzbuchs § 196 BauGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) ) wird der jeweilige Bodenwert ermittelt. Aus dem so daraus ermittelten Bodenwert und der etwaigen darauf stehenden Bebauung ermittelt die Finanzverwaltung nach den im Bewertungsgesetz festgelegten Wertansätzen und Modellgrößen den sogenannten Grundsteuerwert. Das örtlich zuständige Finanzamt erteilt darüber einen Grundsteuerwertbescheid. Eine Überprüfung des Grundsteuerwerts ist im Rahmen eines Widerspruchverfahrens möglich. Für die Ermittlung der Grundsteuer bildet der Grundsteuerwert lediglich einen „Teilwert“. Die Grundsteuer ermittelt sich neben dem Grundsteuerwert zusätzlich aus der Steuermesszahl nach Grundsteuergesetz und dem durch die Kommune festgelegten Hebesatz. Weitere Erläuterungen erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Finanzen Grundsteuer (sachsen-anhalt.de) . Soweit es sich um Grundvermögen handelt und in Ausnahmefällen vom Gutachterausschuss kein Bodenrichtwert ermittelt wurde, ist von dem örtlich zuständigen Finanzamt der Bodenwert aus den Werten vergleichbarer Flächen abzuleiten (§ 247 Absatz 3 BewG § 247 BewG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) ). Durch die Befugnis der Finanzverwaltung zur Ableitung des Werts des unbebauten Grundstücks aus den Werten vergleichbarer Flächen, wenn der Gutachterausschuss in Ausnahmefällen keinen Bodenrichtwert ermittelt hat, soll eine vollständige Bewertung aller wirtschaftlichen Einheiten sichergestellt werden. Zuständig für Ihre Fragen zur Grundsteuer ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Grundbesitz befindet. Ihr zuständiges Finanzamt können Sie dem Informationsschreiben zur Grundsteuerreform entnehmen oder hier suchen BZSt - Finanzamtsuche . Grundsätzlich werden Abweichungen zwischen den Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes nach dem Bewertungsgesetz nicht berücksichtigt. Für den Grundsteuerwert ist der jeweils vorhandene Bodenrichtwert heranzuziehen, unabhängig von den individuellen Merkmalen des zu bewertenden Grundstücks (§ 247 Absatz 1 BewG § 247 BewG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) ). Bei unterschiedlichen Entwicklungszuständen entscheidet das Finanzamt über Ausnahmen bei der steuerlichen Bewertung. Zuständig für Ihre Fragen zur Grundsteuer ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Grundbesitz befindet. Ihr zuständiges Finanzamt können Sie dem Informationsschreiben zur Grundsteuerreform entnehmen oder hier suchen BZSt - Finanzamtsuche. Die im Grundsteuer-Viewer enthaltenen Bodenrichtwerte für Sachsen-Anhalt sind in einer Datenbank hinterlegt und werden durch einen FME-Prozess direkt aus dieser abgefragt. Eine Rest-API ist nicht verfügbar. Nach § 232 Bewertungsgesetz § 232 BewG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) gehört zur Land- und Forstwirtschaft die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse. Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszweige. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören der Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen.