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Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 12 Windkraftanlagen in Netphen (Prinz Wittgenstein Projektentwicklung - Windpark Siegerland 1)

Die Prinz Wittgenstein Projektentwicklung, Schloss Wittgenstein 1 in 57334 Bad Laasphe, hat mit Datum vom 30.04.2025 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 30.04.2025), letztmalig ergänzt am 20.08.2025, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 12 Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Netphen beantragt: Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von 12 Windkraftanlagen Fabrikat: Vestas Wind Systems A/S Typ: Vestas V172-7,2 MW (mit Stahlrohrturm und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) Rotordurchmesser: 172,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) Leistung: 7.200 kW elektrische Nennleistung in der Stadt Netphen (57250) an den Standorten mit folgenden Koordinaten: WEA-Nr. Gemarkung Flur Flurstück ETRS 89 Zone 32 Nabenhöhe [m] 1 Nauholz 10 10 O: 441830 N: 5640820 199 2 Nauholz 1 13 O: 442848 N: 5641672 199 3 Nauholz 4 108 O: 442849 N: 5640807 199 4 Nauholz 4 46 O: 441060 N: 5639700 199 5 Grissenbach 1 24 O: 441387 N: 5639180 199 6 Grissenbach 1 23 O: 441045 N: 5638704 199 7 Nenkersdorf 1 19 O: 442393 N: 5639893 199 8 Nenkersdorf 1 19 O: 442741 N: 5640138 199 9 Nenkersdorf 1 14 O: 442023 N: 5639529 199 10 Beienbach 1 47 O: 439775 N: 5640018 164 11 Beienbach 1 119 O: 440338 N: 5639911 164 12 Walpersdorf 14 3 O: 443352 N: 5640932 199 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an den jeweiligen Windkraftanlagen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dar-gestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die Windkraftanlagen sollen 2027 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG. Die Anlage gehört zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Gleichzeitig ist das Vorhaben in Nr. 1.6.2 (A) des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist daher im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 19 ff. BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV durchzuführen. Zuvor ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht erforderlich. Die Antragstellerin hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantragen und einen UVP-Bericht vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG (mit Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen ist. Das Vorhaben der Prinz Wittgenstein Projektentwicklung wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Kompensationsflächenverzeichnis (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.

WFS Baugenehmigungen

Web Feature Service (WFS) zum Thema erteilte Baugenehmigungen in Hamburg in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Baufertigstellungen 2013

Der Web Map Service (WMS) zeigt die Zahl der fertiggestellten Bauvorhaben pro Stadtteil in Hamburg im Jahr 2013. Zur genaueren Beschreibung der Daten und der Datenverantwortung Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Bautätigkeit

Statistiken zur Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigungen, genehmigungsfreie Bauvorhaben, Baufertigstellungen im genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Bauen, Abriss bzw. Abgang von Gebäuden oder Gebäudeteilen, Bauüberhang, Wohngebäude- und Wohnungsbestandsfortschreibung, Bewilligungen im sozialen Wohnungsbau)

Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 9 Windkraftanlagen in Erndtebrück (ATE Windpark Erndtebrück GmbH & Co. KG)

Das Unternehmen ATE Windpark Erndtebrück GmbH & Co. KG, Kleinoberfeld 5 in 76135 Karlsruhe hat mit Datum vom 12.12.2023 letztmalig geändert am 11.03.2024, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von neun Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern im Außenbereich der Gemeinde Erndtebrück an den Standorten WEA 1: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 2: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 3: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 4: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1 Flurstück: 51, WEA 5: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flur-stück:6, WEA 6: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 4, WEA 7: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 20, WEA 8: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flur-stück: 26, WEA 9: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 35, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von neun Windkraftanlagen Fabrikat: Nordex Windenergieanlagen Typen: N133/4.8 (mit Stahlturm TS83 und Fundament sowie Säge-zahnhinterkante) für WEA 1, WEA 2, WEA 5, WEA 9, N149/5.X (mit Stahlturm TS105-01 und Fundament sowie Sä-gezahnhinterkante) für WEA 3, WEA 4, WEA 6, WEA 7 und N163/6.X (mit Stahlturm TS118-03 und Fundament sowie Sä-gezahnhinterkante) für WEA 8 im Außenbereich der Gemeinde Erndtebrück WEA 1: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 2: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 3: Gemarkung: Benfe, Flur: 3, Flurstück: 27, WEA 4: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1 Flurstück: 51, WEA 5: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück:6, WEA 6: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 4, WEA 7: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 20, WEA 8: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 26, WEA 9: Gemarkung: Erndtebrück, Flur: 1, Flurstück: 35 an den Standorten mit folgenden Koordinaten: Koordinaten in ETRS89/UTM-32N: WEA 1 Ost: 8,2376 Nord: 50,9547 WEA 2 Ost: 8,2229 Nord: 50,9620 WEA 3 Ost: 8,2368 Nord: 50,9614 WEA 4 Ost: 8,2477 Nord: 50,9607 WEA 5 Ost: 8,2192 Nord: 50,9660 WEA 6 Ost: 8,2179 Nord: 50,9706 WEA 7 Ost: 8,2300 Nord: 50,9697 WEA 8 Ost: 8,2426 Nord: 50,9712 WEA 9 Ost: 8,2367 Nord: 50,9742 mit den jeweiligen Abmessungen Anlagennummer | Typ| Nabenhöhe [m]| Rotorradius [m] | Elektrische Nennleistung [kW] WEA 1 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 2 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 3 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 4 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 5 N133/4.8 82,5 66,60 4800 WEA 6 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 7 N149/5.X 104,7 74,55 5700 WEA 8 N163/6.X 118,0 81,50 6800 WEA 9 N133/4.8 82,5 66,60 4800 2. die Herrichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen, interne Verkabelung im Windpark sowie Montage- und Lagerflächen an WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4, WEA 5, WEA 6, WEA 7, WEA 8 und WEA 9 zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. die Baugenehmigung nach § 60 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2018 (Landesbauordnung -BauO NRW 2018-) in der zurzeit gelten-den Fassung 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Das beantragte Vorhaben ist unter Nummer 1.6.2 (V) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) genannt und bedarf daher grundsätzlich einer Genehmigung gemäß § 4 i. V. m. § 19 BImSchG.

Anzeigepflicht für Tiergehege an die Naturschutzbehörden der Landkreise 1. Was sind Tiergehege? 2. Wie und an wen erfolgt die Anzeige? 3. Ausnahmen von der Anzeigepflicht? 4. Wichtiger Hinweis 5. Haltungsgutachten

Kurzinformation "Anzeigepflicht Tiergehege" (PDF) Seit dem Inkrafttreten des aktuellen Bundesnaturschutzgesetzes am 1. März 2010 besteht mit § 43 wieder eine gesetzliche Anzeigepflicht für Tiergehege außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Eine Anzeigepflicht mindestens einen Monat im Voraus gilt für die Errichtung (Neubau) und die Erweiterung (Vergrößerung) sowie die wesentliche Änderung eines Tiergeheges (z.B. die Hinzunahme einer neuen Tierart oder die Vergrößerung der Anzahl der Tiere). Die Anzeigepflicht gilt auch für alle bereits bestehenden Tiergehege sowie für bestehende Tiergehege, für die bei der Errichtung eine gesonderte Genehmigung (z.B. eine Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Gestattung, eine Eingriffsgenehmigung oder eine Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz) erforderlich war. Die Anzeige des Tiergeheges erfolgt bitte auf dem anliegenden Formular , das an die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu senden ist. Dem ist eine Lageskizze beizufügen. Formular Anzeige Tiergehege (PDF) Eine Anzeige wird nicht erforderlich erachtet für: Tiergehege, die eine Grundfläche von insgesamt 50 m² nicht überschreiten und in denen: a. keine besonders geschützten Tiere oder b. Tiere der in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung genannten Arten, die der Meldepflichtbefreiung unterliegen, gehalten werden; Auswilderungsgehege für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, wenn die Tiere nicht länger als einen Monat darin verbleiben; Tiergehege, in denen nicht mehr als fünf Tiere der dem Bundesjagdgesetz unterliegenden Arten Rothirsch, Damhirsch, Reh, Mufflon oder Wildschwein gehalten werden. Die besonders geschützten Tierarten können unter www.wisia.de ermittelt werden und die von der Meldepflicht befreiten Arten der Anlage 5 BArtSchV -Meldepflichtbefreiung (PDF). Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt keine darüber hinaus erforderlichen Genehmigungen wie z. B. die Baugenehmigung, die wasserrechtliche Gestattung, die Eingriffsgenehmigung oder die Genehmigung nach dem Tierschutzgesetz. Diese Genehmigungen sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen . Diese Anzeigepflicht für Tiergehege ersetzt ebenfalls nicht die Tierbestandsmeldungen für besonders geschützte Tiere. Der Tierbestand ist wie bisher dem CITES-Büro in Steckby zu melden. In Sachsen-Anhalt werden bei der Prüfung von Tiergehegen die folgenden Haltungsgutachten zu Grunde gelegt. Gutachten Brachypelma (PDF) Gutachten Froschlurche (PDF) Gutachten Greifvögel Eulen Altgehege (PDF) Gutachten Greifvögel Eulen Neugehege (PDF) Gutachten Hornvögel (PDF) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Altgehege (PDF) Gutachten Kleinvögel Körnerfresser Neugehege (PDF) Gutachten Korallen Riesenmuscheln (PDF) Gutachten Molche Salamander (PDF) Gutachten Pandinus (PDF) Gutachten Papageien Altgehege (PDF) Gutachten Papageien Neugehege (PDF) Gutachten Reptilien (PDF) Gutachten Säugetiere Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Seepferdchen (PDF) Gutachten Sonstige Vögel (PDF) Gutachten Sonstige Vögel Übersetzung (PDF) Gutachten Strauße, Nandus, Emus und Kasuare Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Gutachten Turakos (PDF) Gutachten Weichfresserarten (PDF) Die Bezeichnungen der einzelnen Gutachten und die Anwendung sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Übersicht Anwendung Haltungsgutachten (PDF) Stand: Februar 2020 zurück zur Seite "Anforderungen an die Halter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 08.07.2020

Antrag gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von 7 Windkraftanlagen in Hilchenbach (Alterric Deutschland GmbH)

Die Firma Alterric Deutschland GmbH in 26605 Aurich, hat mit Datum vom 11.07.2023 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 11.07.2023), ergänzt mit Antrag vom 27.10.2023, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Anlagen zur Nutzung von Wind-energie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Hilchenbach, WEA 1: Gemarkung: Vormwald, Flur: 5, Flurstück: 54, WEA 2: Gemarkung: Vormwald, Flur: 4, Flurstück: 44, WEA 3: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 52, WEA 4: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 12, WEA 5: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 12, WEA 6: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 3 und WEA 7: Gemarkung: Oberndorf, Flur: 7, Flurstück: 4, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von sieben Windkraftanlagen Fabrikat: ENERCON Typen: E-138 EP3 (mit Hybridturm Beton/Stahl CHT und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) in 57271 Hilchenbach, WEA 1: Gemarkung: Vormwald, Flur: 5, Flurstück: 54, WEA 2: Gemarkung: Vormwald, Flur: 4, Flurstück: 44, WEA 3: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 52, WEA 4: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 4, Flurstück: 12, WEA 5: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 12, WEA 6: Gemarkung: Helberhausen, Flur: 12, Flurstück: 3 und WEA 7: Gemarkung: Oberndorf, Flur: 7, Flurstück: 4, an den Standorten mit folgenden Koordinaten: WEA 1 Rechts: 3442506,3 Hoch: 5650105,3 WEA 2 Rechts: 3442167,1 Hoch: 5650727,5 WEA 3 Rechts: 3441790,0 Hoch: 5651204,7 WEA 4 Rechts: 3440914,6 Hoch: 5651794,9 WEA 5 Rechts: 3441367,8 Hoch: 5651831,9 WEA 6 Rechts: 3441528,9 Hoch: 5652367,1 WEA 7 Rechts: 3441882,0 Hoch: 5652659,3 mit den jeweiligen Abmessungen ENERCON E-138 EP3-3,5 MW: Naben-Höhe: WEA 1, 3, 4, 5, 6 & 7 = 130,00 m über Grund WEA 2 = 110,00 m über Grund Gesamthöhe: WEA 1, 3, 4, 5, 6 & 7 = 200,00 m WEA 2 = 180,00 m Rotor-Durchmesser: 138,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) und einer Anlagenleistung (elektrische Nennleistung) von max. 3.500 kW 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an WEA 1, WEA 2, WEA 3, WEA 4, WEA 5, WEA 6, WEA 7 beanspruchter Flächen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Um-fang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein- Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die Anlagen gehören zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Das Vorhaben fällt zugleich unter § 2 Abs. 4 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 der Anlage 1, Spalte 2 (A) UVPG (Errichtung und Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern). Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9.BImSchV) ist dabei unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Für das Vorhaben besteht hier nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil die Vorhabenträgerin dies beantragt hat und der Kreis Siegen-Wittgenstein das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat. Wegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher über die Zulässigkeit des Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Ein UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt. Das Vorhaben bedarf insgesamt einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) öffentlich bekannt gemacht.

WFS Wohnungsbauprojekte

Web Feature Service (WFS) zum Thema fertiggestellte Wohnungsbauprojekte in Hamburg für die Downloadressource. In einer interaktiven Karte unter www.hamburg.de/wohnungsbau wird eine Auswahl fertiggestellter Wohnungsbauprojekte in Hamburg gezeigt. Beim Anklicken des Symbols öffnet sich ein Pop-Up-Fenster, in dem Projekttitel, eine kurze Beschreibung, ein Bild sowie die Verlinkung auf eine Internetseite auf hamburg.de zu finden sind. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Wohnungsbauprojekte

Web Map Service (WMS) mit ausgewählten Wohnungsbauprojekten in Hamburg. Über eine interaktive Karte unter www.hamburg.de/wohnungsbau wird eine Auswahl fertiggestellter Wohnungsbauprojekte in Hamburg gezeigt. Beim Anklicken des Symbols öffnet sich ein Pop-Up-Fenster, in dem Projekttitel, eine kurze Beschreibung, ein Bild sowie die Verlinkung auf eine Internetseite auf hamburg.de zu finden sind. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

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