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Feststellen des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen des beantragten Vorhabens zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 27,8 MWp

Die ENERPARC Solar Invest 240 GmbH (Vorhabenträger) begehrt eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (23,4 ha) in Neulöwenberg auf dem Grundstück der Gemarkung Neulöwenberg (Flur 1, Flurstücke 14/2, 16/4, 33, 34, 35, 153, Flur 6, Flurstücke 21, 23) und hat der Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Oberhavel einen Bauantrag (AZ 3658/2025/jah) vorgelegt. Nach Nr. 26 der Anlage 1 – „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) i. V. m. Nr. 18.7.1 der Anlage 1 – „Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine allgemeine Vorprü-fung des Einzelfalls für die Errichtung dieser Photovoltaik-Freiflächenanlage verpflichtend, weil ein städtebauliches Projekt größer als 10 ha realisiert werden soll. Bei der allgemeinen Vorprüfung handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgebend ist, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Vorhabenträger hat folgende Unterlagen zur prüfenden Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt: - Landschaftspflegerischer Begleitplan Photovoltaikprojekt Neulöwenberg West (Anlage 5), - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 5), - Blendgutachten PV-Anlage Neulöwenberg 1.2 (Anlage 12) sowie eine - Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung (Anlage 16). Standort und Merkmale des Vorhabens Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage außerhalb der Ortslage Neulöwenberg auf einer gegenwärtig ackerbaulich genutzten Fläche unmittelbar rückwärtig angren-zend zu den bebauten Grundstücken Neulöwenberger Straße Nr. 10, Nr. 18 und Nr. 26 sowie unmittel-bar westlich angrenzend zu den bebauten Grundstücken Zum Bahnhof Nr. 8 bis Nr. 12 und westlich innerhalb eines 200 m tiefen und ca. 1,7 km langen trassenbegleitenden Korridors entlang der Bahn-strecke Berlin-Neustrelitz (Preußische Nordbahn) sowie des Bahnhofs Neulöwenberg. Westlich und südlich befinden sich weitere ackerbaulich genutzte Flächen. Der Anteil, der mit Modultischen überbauten Fläche, beträgt 11,8 ha (Grundflächenzahl 0,51/Antrags-unterlagen/Anlage 16). Die PV-Module erreichen eine Höhe von 2,97 m und werden mit einer Neigung von 18° installiert. Der Abstand der Modulunterkante zur Geländeoberfläche beträgt 0,8 m. Es sind Rei-henabstände von 2,5 m vorgesehen. Für Batteriespeicher (8) und Trafohäuschen (4) wird eine Ge-samtgrundfläche von 175,68 m² in Anspruch genommen. Die mit einer Schotterschicht teilversiegelte Betriebswege beanspruchen eine Fläche von 17708 m². Dies ergibt eine Grundflächenzahl II von 0,60. Das Gelände wird von einer 2 m (bzw. 2,5 m; Teilbereich Sichtschutzzaun, westlich Grundstücke Zum Bahnhof Nr. 9 bis 12) hohen und 4555 m langen Zaunanlage eingezäunt. Mittig zwischen den Vorhabenflächen D und E ist ein von Ost nach West querender 20 m breiter Wildkorridor vorgesehen. Für das Vorhaben liegen die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 bb) BauGB als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich vor, denn es dient der „Nutzung solarer Strahlungsenergie auf einer Fläche längs von Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetztes mit mindestens zwei Hauptgleisen und es liegt in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 m, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.

Kompensationsflächenverzeichnis (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.

WFS Baugenehmigungen

Web Feature Service (WFS) zum Thema erteilte Baugenehmigungen in Hamburg in den Jahren 2011, 2012 und 2013 Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Baufertigstellungen 2013

Der Web Map Service (WMS) zeigt die Zahl der fertiggestellten Bauvorhaben pro Stadtteil in Hamburg im Jahr 2013. Zur genaueren Beschreibung der Daten und der Datenverantwortung Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Wohnungsbauprojekte

Web Feature Service (WFS) zum Thema fertiggestellte Wohnungsbauprojekte in Hamburg für die Downloadressource. In einer interaktiven Karte unter www.hamburg.de/wohnungsbau wird eine Auswahl fertiggestellter Wohnungsbauprojekte in Hamburg gezeigt. Beim Anklicken des Symbols öffnet sich ein Pop-Up-Fenster, in dem Projekttitel, eine kurze Beschreibung, ein Bild sowie die Verlinkung auf eine Internetseite auf hamburg.de zu finden sind. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Wohnungsbauprojekte

Web Map Service (WMS) mit ausgewählten Wohnungsbauprojekten in Hamburg. Über eine interaktive Karte unter www.hamburg.de/wohnungsbau wird eine Auswahl fertiggestellter Wohnungsbauprojekte in Hamburg gezeigt. Beim Anklicken des Symbols öffnet sich ein Pop-Up-Fenster, in dem Projekttitel, eine kurze Beschreibung, ein Bild sowie die Verlinkung auf eine Internetseite auf hamburg.de zu finden sind. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Baugenehmigungen

WMS (Web Map Services) mit Fachdaten zum Thema erteilte Baugenehmigungen der Jahre 2011, 2012 und 2013. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Behördliche Zulassungen im Bereich Schutzgebiete und Baumschutz

Mit den Verordnungen über Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile (hierzu gehört in Berlin auch die Baumschutzverordnung), Naturdenkmale oder einstweilig sichergestellte Flächen wird der Fortbestand wertvoller Teile von Natur und Landschaft gesichert. Die vielfältigen Tier- und Pflanzenarten, die Schönheiten der Natur und die Möglichkeiten, sich in freier Natur erholen zu können, sollen dauerhaft allen Menschen zur Verfügung stehen und auch zukünftigen Generationen erhalten bleiben. Hier setzen deshalb die Schutzverordnungen an: Sie ermöglichen alle Handlungen in den Schutzgebieten oder an einem Schutzobjekt (z.B. einem Baum, der ein Naturdenkmal ist), die der Natur nicht schaden, und garantieren so den vielfältigen Genuss und die Freude an der Natur für möglichst viele Menschen. Damit diese Qualität erhalten bleibt, sind im Bundesnaturschutzgesetz , im Berliner Naturschutzgesetz und in den Schutzverordnungen bestimmte Vorkehrungen getroffen worden. Handlungen, die dem Gebiet oder Objekt unter bestimmten Umständen schaden könnten, unterliegen einem Genehmigungsvorbehalt. Dies bedeutet, dass eine entsprechende Handlung nur vorgenommen werden darf, wenn die zuständige Naturschutzbehörde dafür die Genehmigung erteilt hat. Damit erhält die Naturschutzbehörde die Möglichkeit, auf die Umstände der Durchführung Einfluss zu nehmen und durch Schutzvorkehrungen in Form von Auflagen oder Bedingungen dafür zu sorgen, dass kein Schaden an der geschützten Natur entsteht. Dies schließt eine Versagung der Genehmigung im Einzelfall ein. Handlungen, bei denen mit einer Schädigung des Schutzgebietes oder -objektes zu rechnen ist, sind verboten . Dies bedeutet, dass solche Handlungen grundsätzlich nicht vorgenommen werden dürfen. Damit im Einzelfall aber keine rechtswidrigen, unzumutbaren oder ungewollten Situationen entstehen, gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen. In bestimmten Fällen kann die zuständige Naturschutzbehörde von dem betroffenen Verbot eine sogenannte “Befreiung” erteilen (oder in Natura 2000-Gebieten die Abweichung über eine “Ausnahmezulassung” ermöglichen). Die Erteilung der jeweiligen Genehmigung oder Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) ist an unterschiedliche, in der Verordnung, dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Berliner Naturschutzgesetz festgelegte Voraussetzungen geknüpft. Dabei sind die Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit die Behörde eine Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) erteilen kann, wegen des höheren Schadensrisikos durch die jeweiligen Handlungen strenger, als wenn es um die Erteilung einer Genehmigung geht. Die einschlägigen Rechtsvorschriften, die Abweichungsvoraussetzungen und die jeweils zuständigen Behörden sind der Tabelle zu entnehmen. Um eine Genehmigung oder Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) zu erhalten, ist ein Antrag bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen. Der Antrag sollte möglichst genau beschreiben, was der Antragsteller vorhat, also folgende Fragen beantworten: Wer möchte was, wo, wann, wie lange, wie und weshalb tun? Hilfreich sind Karten, Lagepläne, Zeichnungen, Baubeschreibungen etc. Ein Antragsformular und einen Leitfaden dazu können Sie sich hier weiter unten auf dieser Seite herunterladen. Sie erleichtern damit die Bearbeitung und stellen sicher, dass bei der Antragstellung möglichst alle erforderlichen Angaben gemacht und die notwendigen Unterlagen beigefügt werden. Das kann die Bearbeitungszeit verkürzen, weil weitere Nachfragen entfallen. Antrag auf Befreiung nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes von Verboten einer Schutzverordnung Bei der Antragsbegründung sollte auch bereits auf die o.g. Voraussetzungen für eine Genehmigung oder Befreiung (bzw. Ausnahmezulassung) eingegangen werden (Warum meinen Sie, dass z.B. eine unzumutbare Belastung vorläge, wenn Ihrem Antrag nicht stattgegeben würde? Bei genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben: Wurde bereits ein Bauantrag gestellt oder liegt eine Baugenehmigung vor?). Wichtig: Wenn das Vorhaben zu einer bestimmten Zeit stattfinden soll, ist aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Einzelvorgänge eine möglichst frühzeitige Antragstellung dringend geraten.

Bebauungspläne mit Veränderungssperre der Stadt Bremen

Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch. Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planinhalte des künftigen Bebauungsplans. Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen: Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>

Bebauungspläne der Stadt Bremen

Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren. <b>Datenbestand im Aufbau:</b> Die Geltungsbereiche werden z. Z. überarbeitet und an den rechtsgültigen Bestand angepasst. Die dahingehend noch anzupassenden Bebauungspläne werden im Attribut <i>Nummer</i> mit ANPASSUNG_UMRING kenntlich gemacht. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: <a href="https://www.bauleitplan.bremen.de" target="_blank">https://www.bauleitplan.bremen.de</a>

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