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Flächenzertifikatehandel – Flächenverbauchsziele sind erreichbar

Flächenzertifikatehandel – Flächenverbauchsziele sind erreichbar Durch einen kommunalen Handel mit Flächenzertifikaten könnte das Nachhaltigkeitsziel der Bundesregierung erreicht und der Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag gesenkt werden. Das sind die Ergebnisse eines realitätsnahen Modellversuches zum Flächenzertifikatehandel, in dem 87 Kommunen aus ganz Deutschland das Instrument erfolgreich ausprobierten. Ein Handel mit Flächenzertifikaten soll die Flächenneuinanspruchnahme (Flächenverbrauch) quantitativ steuern. Die Kommunen benötigen dabei für die Baulandausweisung im ⁠ Außenbereich ⁠ von Städten und Gemeinden – d. h. auf der grünen Wiese - grundsätzlich Zertifikate. Die Anzahl der verfügbaren Zertifikate entspricht einem festgelegten Flächensparziel, z. B. dem 30 Hektar Ziel der Bundesregierung. Innerhalb bestehender und im Zusammenhang bebauter Ortsteile – d. h. auf Brachflächen oder anderen Baulücken im sogenannten Innenbereich - sind dagegen keine Zertifikate erforderlich. Die Regelungen zur qualitativen Steuerung der Flächenneuinanspruchnahme bleiben unverändert. D. h., das Raumordnungs- und Naturschutzrecht (sowie weitere raum- bzw. umweltrelevante Gesetze) würden auch weiterhin Standorte, Dichte und Qualität der Flächennutzung qualitativ steuern – der Zertifikatehandel wäre lediglich eine quantitative Ergänzung. Wenn eine Kommune bisher ungenutzte Flächen im Außenbereich zu Bauland machen will, muss sie die entsprechende Menge an Zertifikaten dafür aufbringen. Ist der Flächenbedarf größer als die verfügbaren Zertifikate, können zusätzliche Zertifikate von anderen Kommunen erworben werden. Wenn Kommunen die ihnen zugewiesenen Zertifikate nicht selber benötigen (weil sie beispielweise ihren Flächenbedarf im Innenbereich auf Brachflächen realisieren) können sie diese an andere Kommunen verkaufen. Das waren die Randbedingungen für den bundesweiten Modellversuch zum Flächenzertifikatehandel, der im Zeitraum 2013 bis 2017 durchgeführt wurde. Ziel dieses Feldversuches war es, realitätsnah zu prüfen, ob handelbare Flächenzertifikate ein praktikables Instrument sind, mit dem einerseits das 30 Hektar Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eingehalten werden kann und andererseits Städte und Gemeinden dabei unterstützt, die Innenentwicklung zu stärken. 87 Kommunen aus ganz Deutschland haben sich beteiligt und ihre tatsächlichen Planungen für die nächsten 15 Jahre in das Experiment eingebracht. Die Menge der Zertifikate, die nach einem Einwohnerschlüssel auf die Kommunen verteilt wurden, waren begrenzt und wurden bis zum Jahr 2028 schrittweise auf 20 ha pro Tag abgesenkt. Zusammenfassend kann als Ergebnis des Modellversuchs festgestellt werden, dass ein Flächenhandelssystem nachweislich Anreize schafft, um eine flächensparende Siedlungsentwicklung zu fördern und zu optimieren. Festgelegte Flächensparziele werden erreicht, der Handel mit Zertifikaten stellt die Kommunen in ihrem Planungsalltag vor keine unüberwindbaren Probleme. Gemeinden werden für ihre Flächensparpolitiken und den möglichen Verkauf von Zertifikaten letztendlich sogar finanziell belohnt. Zudem wird aus den Ergebnissen des Modellversuches auch, dass Entwicklungen an Standorten mit Nachfrage auch in einem Flächenhandelssystem nicht verhindert werden, aber die Nachfrage insgesamt deutlich effektiver (ökologisch und ökonomisch) befriedigt werden kann. In der Bilanz kam der Modellversuch zu dem Ergebnis, dass die Kommunen durch den Handel in einem funktionierenden und effizienten Markt an Flexibilität gewonnen haben und Handelsgewinne erzielten. Sie stellten sich somit mehrheitlich besser als wenn sie ohne Handel nur im Rahmen strikter planerischer Mengenvorgaben hätten agieren müssen.

Oberkessach entwickelt den Kern

Im baden-württembergischen Oberkessach wurde frühzeitig der Wert einer funktionsfähigen Ortsmitte erkannt. Leerständen und Funktionsverlusten wird durch eine konsequente Innenentwicklung entgegengewirkt. Was im Jahr 2000 mit einer Erfassung von Leerständen begann mündete bald in eine konsequente Erneuerung ortstypischer Bausubstanz und die Neubebauung von Baulücken. Erfassung des Gebäudeleerstands Im heute etwa 1.125 Einwohner zählenden Ortsteil Oberkessach der Gemeinde Schöntal (Hohenlohekreis) wurde der großen Wohnflächennachfrage, wie anderenorts auch, lange Zeit mit der Neuausweisung neuer Bauplätze an der Peripherie des Ortes entsprochen. Gleichzeitig entwickelten sich Leerstände im Ortskern. Vor diesem Hintergrund wuchs im Ortschaftsrat das Problembewusstsein für die möglichen Folgen einer derartigen Entwicklung. Daher wurden im Jahr 2000 durch den Ortschaftsrat die Leerstände im Ort erfasst. Ziel war es, die so identifizierten Potenziale der innerörtlichen Bauflächenentwicklung zu erschließen und die Bauflächennachfrage darauf zu lenken. Pilotprojekt der Innenentwicklung: von der partizipativen Planung zur baulichen Erneuerung Ausgehend von der Bestandsaufnahme innerörtlicher Flächenpotenziale im Bestand bewarb sich die Gemeinde für eine Teilnahme am Modellprojekt MELAP (Modellprojekt zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials) des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, das Bestandteil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ist. Im Zeitraum 2003 bis 2008 konnten im Rahmen des Modellprojekts in Oberkessach zahlreiche Maßnahmen zur Aktivierung des innerörtlichen Baupotenzials realisiert werden. Zu Beginn des MELAP-Prozesses wurden eine Bevölkerungsbefragung und Eigentümergespräche durchgeführt, um Potenziale zu ermitteln. Vor größeren Maßnahmen werden zudem Bürgerversammlungen einberufen und der Ortschaftsrat arbeitet eng mit den Vereinsvorsitzenden zusammen. Innerhalb der 6jährigen Laufzeit des Modellprojekts konnten mit Fördermitteln aus dem MELAP-Programm insgesamt 18 private Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 4 Millionen Euro gefördert werden. Etwa 700.000 Euro flossen aus dem Programm als Zuschüsse in diese Investitionen. In neun Vorhaben wurde vorhandene bauliche Substanz umgenutzt bzw. umgebaut, in acht Vorhaben wurden nicht mehr erhaltungswürdige Bauten abgebrochen und an deren Stelle Ersatzneubauten errichtet. In einem weiteren Projekt entstand auf einer Baulücke ein Neubau. Entstanden sind sowohl Eigentumswohnungen als auch Mietwohnungen. Eigentümer und Bauherren wurden vor Ort zu den vielfältigen Möglichkeiten innerörtlichen Bauens beraten. Hierzu zählten auch für die Bewahrung des Ortsbilds bedeutende baukulturelle Aspekte. Die Gemeinde sorgte mit einer vorausschauenden Grundstückspolitik, die die Bereitstellung der Grundstücke mit zu Neubaugebieten konkurrenzfähigen Grundstückspreisen umfasste, dafür, dass insbesondere junge Familien im Ort gehalten werden konnten. Gleichzeitig wurde über eine parallel verlaufende Flurneuordnung der Zuschnitt von Grundstücken verbessert, um innerörtliche Bauflächen zu schaffen. Insgesamt konnten durch die im Rahmen von MELAP geförderten Bauvorhaben auf die Ausweisung von 1,85 Hektar Bauland auf der grünen Wiese verzichtet werden. Auch nach Ablauf der Förderung konnten weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Es bestehen weitere Potenziale der Ortsentwicklung im Innenbereich, jedoch konnten diese bislang u.a. aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft oder zu hohen Preisvorstellungen der Gebäudeeigentümer noch nicht erschlossen werden. Seniorengerechtes Wohnen geplant Die Gemeinde beabsichtigt, in der Ortsmitte Oberkessachs gegenüber einem kleinen Edeka-Markt seniorengerechte Wohnungen zu realisieren. Hierfür soll nach dem Abriss eines Altgebäudes und einer Scheune und anschließender Zusammenlegung der Flächen ein Bauplatz bereitgestellt werden. Im Modellprojekt MELAP wurden im Zeitraum 2003 bis 2008 Maßnahmen in insgesamt 13 Gemeinden gefördert. Mit dem Folgeprojekt MELAP PLUS wurde von 2010 bis 2015 in 14 Modellgemeinden die Innenentwicklung mit Mitteln aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) finanziell unterstützt. Der Ort Oberkessach hat sich mit seinen Aktivitäten der Innenentwicklung im Jahr 2015 am bundesweiten Wettbewerb "Kerniges Dorf!" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beteiligt, der von der Agrarsozialen Gesellschaft e.V. Göttingen fachlich koordiniert und durchgeführt wird. Die Bewerbung Oberkessachs wurde als Favorit für eine Prämierung ausgewählt. Weitere Informationen Modellprojekt MELAP 2003-2008 Neue Qualität im Ortskern. Ergebnisse und Erfahrungen aus MELAP PLUS Bundesweiter Wettbewerb "Kerniges Dorf!": www.bmel.de und www.asg-goe.de Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Viele Kommunen stehen vor dem Problem, vorhandene Potenziale im Innenbereich nicht mobilisieren zu können. Grund ist häufig eine fehlende Entwicklungsbereitschaft der Eigentümer.

Geplante Novellierung des Baurechts

Am 9. Juni 2020 wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) vorgelegt. Die Novellierung des Baurechts soll erfolgen, um Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen. Einfließen sollen die Ergebnisse der Beratungen in der Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission), die seit Sommer 2019 vorliegen. Vorgesehen ist eine Reihe von bauplanungsrechtlichen Änderungen, die vorrangig auf das Bauen im Innenbereich zielen. Hier geht es um die effizientere Nutzung verfügbaren Baulands, die Realisierung bezahlbaren Wohnens in § 34-Gebieten und die Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte. Weiterhin soll die Anwendung des Baugebots erleichtert werden. Neu geregelt werden sollen Ersatzzahlungen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich, um insbesondere in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten den Wohnungsneubau zu vereinfachen. Auf eine vereinfachte Ausweisung von Bauland im Außenbereich zielt eine Verlängerung der Befristung von § 13 b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) und eine Öffnung des § 35 (Bauen im Außenbereich) in Bezug auf den Bau von fünf anstatt bislang drei zulässigen Wohnungen auf alten Hofstellen. Weiterhin ist die Einführung einer neuen Kategorie „dörfliches Wohngebiet“ in der BauNVO vorgesehen. Diese und weitere im Entwurf enthaltene Regelungen wurden inzwischen von verschiedenen Verbänden teils kritisch kommentiert. Das betrifft u.a. die Anwendung und die Wirkungen des § 13 b in Bezug im Hinblick auf die Schaffung bezahlbaren Wohnraums und die Inanspruchnahme neuer Flächen sowie den praktischen Mehrwert einer weiteren Baunutzungskategorie.

Experten fordern mehr Anstrengungen gegen Flächenverbrauch

Quelle: Deutscher Bundestag/hau online vom 06.05.2020 // <![CDATA[ \n // ]]> // <![CDATA[ // ]]> Deutscher Bundestag - Experten fordern mehr Anstrengungen gegen Flächenverbrauch Es braucht verstärkte Anstrengungen, um das ursprünglich für das Jahr 2020 vorgesehene und inzwischen auf 2030 verschobene Ziel zu erreichen, das Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Das machten die zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung zum Thema „Flächeninanspruchnahme – Flächen nachhaltig nutzen“ geladenen Experten unter Leitung von Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU ) am Mittwoch, 6. Mai 2020, deutlich. Notwendig sei ein stärkerer Fokus auf kompaktere Siedlungsformen beziehungsweise auf den Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung, sagte Prof. Dr. Dirk Löhr von der Hochschule Trier . Thomas Preuss vom Deutschen Institut für Urbanistik forderte, ökonomische Fehlanreize abzubauen. Stefan Petzold vom Nabu-Bundesverband betonte, Ziel müsse sein, so schnell wie möglich zu einem Netto-Null-Flächenverbrauch zu gelangen. Petzold: Flächen besser vor Bebauung schützen Der Flächenverlust liege derzeit bei 60 Hektar pro Tag, was der Fläche von Frankfurt am Main entspreche, sagte Petzold und forderte, Flächen besser vor Bebauung zu schützen. Er verwies auf die Bodenschutzklausel in Paragraf 1a des Baugesetzbuches, „die gelebt werden muss“. Darin heißt es: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ Der Boden, so der Nabu-Vertreter habe mehrere Funktionen. Es sei beispielsweise nach den Ozeanen der zweitgrößte Kohlenstoffspeicher. „Effektiver Bodenschutz ist also auch Klimaschutz“, sagte Petzold. Der Flächenverbrauch habe aber auch ökonomische Auswirkungen, wie etwa hohe Infrastrukturkosten für Neubauprojekte. Zudem erschwere er die Verkehrswende. Statt immer mehr in die Fläche zu bauen, müsse es gelingen, durch Umnutzung und Aufstockung von Büro-, Industrie-, Bestandswohngebäuden und Infrastruktur Wohn- und anderen Nutzraum zu schaffen, verlangte Petzold. Preuss: Ökonomische Fehlanreize abbauen Die Hauptursache des anhaltend hohen Flächenverbrauchs findet sich laut Thomas Preuss nicht im Baurecht an sich, „auch wenn Ansatzpunkte für erforderliche Ergänzungen und Weiterentwicklungen bestehen und stärker auf eine an Nachhaltigkeitszielen ausgerichtete Anwendung des Baurechts hingewirkt werden sollte“. Vor allem das Instrumentarium für die Innenentwicklung, insbesondere für die Mobilisierung von Flächen, müsse geschärft werden, forderte er. Auch wirken einige fiskalische Rahmenbedingungen zum Teil kontraproduktiv auf die flächenpolitischen Ziele. Verschiedene Aspekte seien also ursächlich für ein Scheitern flächenpolitischer Ansätze. „Daher ist eine isolierte Debatte um einzelne Instrumente nicht zielführend“, betonte der Teamleiter Ressourcen und Immissionsschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik. Bund und Ländern, so seine Forderung, müssten ökonomische Fehlanreize abbauen. Es gelte, alle relevanten Förderprogramme systematisch auf ihre Vereinbarkeit mit flächenpolitischen Zielstellungen zu überprüfen. Noch immer würden mit Mitteln aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ neue Industrie- und Gewerbegebiete auf der „grünen Wiese“ subventioniert. Hier sei – gerade in den strukturschwachen Gebieten – ein grundsätzliches Umdenken erforderlich, machte er deutlich. Löhr plädiert für Flächenverbrauchsziele Prof. Dirk Löhr sagte, es könne nur gesteuert werden, „was auch gemessen wird“. Daher seien verbindliche, auf die verschiedenen staatlichen Ebenen heruntergebrochene Flächenverbrauchsziele erforderlich. Gute Steuerungsmöglichkeiten bestünden vor allem auf der Angebotsseite für Bauland. Vor Vornahme von Baulandausweisungen sollten verpflichtende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vorgenommen werden, die auch die Folgekosten berücksichtigen, regte er an. In den letzten Jahren, so Löhr, sei das Thema Flächensparen hinter die Diskussion der Rolle des Bodens als Engpassfaktor für bezahlbaren Wohnraum zurückgetreten. Da die Baulandneuausweisungen aber in der Regel dort stattfänden, wo sie am wenigsten benötigt würden, „handelt es sich dabei nur bedingt um einen Zielkonflikt“, sagte der Wirtschaftswissenschaftler. (hau/06.05.2020) Liste der Sachverständigen Prof. Dr. Dirk Löhr , Hochschule Trier, Fachbereich Umweltwirtschaft/Umweltrecht Dipl.-Ing. Stefan Petzold , NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. Dipl.-Ing. agr. Thomas Preuß , Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu) Quelle: Deutscher Bundestag/hau online vom 06.05.2020

Trends und Tendenzen der Siedlungsentwicklung und deren Auswirkungen auf das Erreichen der flächenpolitischen Ziele des Bundes

Das Projekt "Trends und Tendenzen der Siedlungsentwicklung und deren Auswirkungen auf das Erreichen der flächenpolitischen Ziele des Bundes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ILS Research gGmbH durchgeführt. Auf der Basis von Analysen in Modellregionen untersucht das Projekt, inwieweit aktuelle Tendenzen der Siedlungsentwicklung dem Primat der Innenentwicklung entgegenstehen und die Erreichbarkeit der flächenpolitischen Ziele des Bundes gefährden. Die Kauf- und Pachtpreise für Grundstücke sind z. B. wesentliche Elemente bei der Realisierung kompakter und flächensparender Siedlungsstrukturen in den Städten. Die Dynamik der Bodenmärkte mit immer höheren Preisen insbesondere in Innenstadtlagen lassen - um bezahlbaren Wohnraum schaffen zu können - bereits deutliche Ausweichtendenzen hin zu dispersen Siedlungsstrukturen im günstigeren Außenbereich erkennen. In dem Vorhaben werden ökonomische und kommunalpolitische Wechselwirkungen dazu analysiert und es soll aufgezeigt werden, wie dem begegnet werden kann. Weiter untersucht das Vorhaben Nachfrage und Bedarf für Einfamilienhäuser in Regionen mit nicht angespannten Wohnungsmärkten. Auch in Schrumpfungsregionen ist Nachfrage nach Bauland für Einfamilienhäuser auf der 'Grünen Wiese' vorhanden. Die Kommunen reagieren in der Regel mit der Ausweisung von neuem Bauland. Die Folge sind innerörtliche Wohnungsleerstände bei gleichzeitigem Flächenneuverbrauch. Das Vorhaben soll diesen offensichtlichen Konflikt im Dialog mit den relevanten Akteuren genauer untersuchen und Handlungsvorschläge für die kommunale Flächen- und Wohnungspolitik erarbeiten. Des weiteren untersucht das Vorhaben Möglichkeiten und Grenzen bei der Realisierung von interkommunalen Kooperationen. Es erstellt dazu eine Bestandsaufnahme gescheiterter und durchgeführter interkommunaler Planungen für Wohn- und Gewerbegebiete und legt den Fokus liegt auf kommunale Kooperationen, die außerhalb geförderter Modellprojekte initiiert wurden. Die vom Vorhaben ermittelten Erfolgsfaktoren bzw. Gründe für das Scheitern der interkommunalen Planung sollen in eine Handlungshilfe für Kommunen einfließen.

Fachtagung 'Aktive Baulandpolitik für Stadt und Umland - vom kommunalen zum regionalen Bodenmanagement', 29./30.10.2001, Berlin

Das Projekt "Fachtagung 'Aktive Baulandpolitik für Stadt und Umland - vom kommunalen zum regionalen Bodenmanagement', 29./30.10.2001, Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Regionale Kooperationen bei der Bereitstellung von Baugrundstücken zeichnen eine vorsorgende kommunale Baulandpolitik aus. Ausgehend von der Lage auf den Grundstücksmärkten wurden Instrumente für eine nach Innen gerichtete Flächenbereitstellung modellhaft präsentiert. Die Lage auf den Bauland- und Immobilienmärkten in Deutschland ist in mehrfacher Hinsicht sehr unübersichtlich: Sie stellt sich in prosperierenden Regionen anders dar als in wirtschaftlich stagnierenden Gebieten, im Umland anders als in den Kernstädten und in 'starken' Stadtteilen anders als in 'schwachen'. Einigkeit besteht unter allen Beobachtern darin, dass der entscheidende Akteur auf den Baulandmärkten die Gemeinden sind, da ihnen aufgrund ihrer Planungshoheit das Monopol der Baulandschaffung zukommt. Aber auch hier sind die Erwartungen an die Gemeinden unterschiedlich: Der von der Bundesregierung eingerichtete Rat für Nachhaltigkeit fordert eine deutliche Einschränkung der Baulandausweisung, weil er hier eines der gravierendsten Umweltprobleme in Deutschland sieht. Von Seiten der Wirtschaft wird dagegen eine verstärkte Ausweisung von Bauland gefordert, um die Bodenpreise zu senken. Unstreitig dagegen ist, dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche im Bundesgebiet sich in der Vergangenheit und auf absehbare Zeit um durchschnittlich fast 120 Hektar pro Tag erweitert hat und erweitern wird. Dieses Wachstum findet vor allem an den Rändern, nicht in den Kernen, der Agglomerationsräume statt. Angesichts dieser Unübersichtlichkeit der Bauland- und Immobilienmärkte wurde eine Fachtagung unter dem Titel 'Aktive Baulandpolitik für Stadt und Umland - vom kommunalen zum regionalen Bodenmanagement' durchgeführt. Dabei sollte nach einer Bestandsaufnahme das Augenmerk vornehmlich darauf gelenkt werden, welche Möglichkeiten der vorsorgenden Baulandpolitik den Gemeinden, insbesondere in Abstimmung zwischen Kernstadt und Umlandgemeinden, zur Verfügung stehen. Vor allem ging es auch um die Frage, ob und wie es Familien ermöglicht werden kann, statt ins Umland zu ziehen und die Suburbanisierung voranzutreiben auch in innerstädtischen Gebieten kostengünstig und bedarfsgerecht zu bauen. Berichte über erfolgreiche Modelle aus der Praxis standen daher im Mittelpunkt der Tagung. Die Tagung hat deutlich gemacht, dass Baulandpolitik von Region zu Region unterschiedlich zu sehen und zu werten ist und sein wird. Die notwendigen planerischen Instrumente zur Steuerung des Baulands sind vorhanden, müssen aber auf regionaler Ebene abgestimmt und konsequent eingesetzt werden, wenn sie Wirkung erzielen sollen. Offen bleibt die Frage, ob die Freiwilligkeit der Kooperation in jedem Fall erhalten bleiben kann. Zum Teil lassen sich Interessengegensätze auf diese Weise nicht überwinden.

Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Zwischennutzungen - Ein Beitrag zum 'Baurecht auf Zeit'

Das Projekt "Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten von Zwischennutzungen - Ein Beitrag zum 'Baurecht auf Zeit'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. In jüngerer Zeit wird durch Politik und Verwaltung der Wunsch nach zeitlich flexiblen Baurechten geäußert. Das gesteigerte Interesse entspringt der vermehrten Beobachtung von Konstellationen, deren planerische Steuerung Probleme bereitet, weil die Nutzungen - von vornherein angestrebt oder nicht - nur eine sehr beschränkte Lebensdauer aufweisen. Dies trifft etwa für Gartenschauen, die EXPO in Hannover oder den Abbau von Bodenschätzen zu. Gleiches gilt, wenn Gemeinden ein Grundstück für die mittelfristig vorgesehene Nutzung sichern und gleichzeitig bis zu deren Aufnahme eine sinnvolle Zwischennutzung zulassen wollen. Zudem verursachen nach Ablauf eines kürzeren Nutzungszyklus leerstehende Spezialbauten wie Musicalhallen ebenso städtebauliche Probleme wie Brachflächen im Innenbereich. Die Schaffung von Baurechten für Zwischennutzungen scheitert in der Praxis häufig an den eingeschränkten Möglichkeiten zur Umplanung nach dem Ende der Zwischennutzung. Zwar werden Baurechte nicht für die Ewigkeit vergeben, sondern können - auch nach einem kürzeren Zeitraum - durch die Bauleitplanung verändert oder entzogen werden. Jedoch muss die Gemeinde bei einer Herabzonung des Grundstücks nach dem Ende der Zwischennutzung mit der Entstehung von passivem Bestandsschutz und der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für Bodenwertminderungen nach dem Planungsschadensrecht der Paragraphen 39 ff BauGB rechnen. Nicht zuletzt in Anbetracht der schlechten Haushaltslage der Gemeinden führen diese Regelungen häufig dazu, dass Baurechte für solche Zwischennutzungen erst gar nicht vergeben werden und diese dann gänzlich unterbleiben. Gerade für solche Fälle würde sich die Vergabe von zeitlich flexiblen Baurechten anbieten, deren Dauer sich der jeweiligen Konstellation anpassen ließe. Der Verfasser greift diese Problematik auf und untersucht im ersten Schritt die Möglichkeiten zur rechtlichen Gestaltung von Zwischennutzungen, die das geltende Baurecht bietet. Dabei überprüft er sowohl die verschiedenen Zulässigkeitstatbestände des Baugesetzbuches als auch die konsensualen Instrumente der Paragraphen 11,12 BauGB daraufhin, ob bzw. in welchem Umfang sie befristete oder bedingte Baurechte zulassen. In einem zweiten Schritt beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage, inwieweit der Gesetzgeber befristete und bedingte Baurechte als Instrument zur Flexibilisierung der Bauleitplanung einführen könnte. Ein Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung liegt auf der Klärung der Frage, welche Anforderungen Art.14 GG an die Zulässigkeit eines solchen Baurechts auf Zeit stellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere der Umfang des Schutzes von baulichen Nutzungsrechten und die umstrittene Frage nach der sog. Baufreiheit umfassend behandelt. Der Verfasser untersucht auch den bislang wenig behandelten Aspekt der Eigentumsdogmatik, welche Vorgaben Art.14 GG dem Gesetzgeber im Hinblick auf die bloße Neugestaltung von Eigentumsrechten für die Zukunft macht. ...

Stadtumbau - einzige Moeglichkeit zur Naturentlastung durch Bauen

Das Projekt "Stadtumbau - einzige Moeglichkeit zur Naturentlastung durch Bauen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Dortmund, Fachbereich Architektur durchgeführt. Zusaetzliche Neubauten fuehren grundsaetzlich zu einer Mehrbelastung der Natur, auch sogenannte 'Energiesparhaeuser' und 'Nullenergiehaeuser'. Es lassen sich grundsaetzlich nur drei Baumassnahmen denken, die zu einer Naturentlastung fuehren koennen: Altbausanierung, Ersatzbau fuer weniger oekologischen Altbau und Schliessung einer Bauluecke. Naturentlastung kann deshalb grundsaetzlich nur durch Stadtumbau betrieben werden, d.h. durch Nachverdichtung, Bestandsverbesserung, Innenentwicklung und Beseitigung vermeidbarer Energieverlustflaechen. Alle oekonomischen, oekologischen, energietechnischen, infrastrukturellen und kulturellen Gesichtspunkte wirken eindrucksvoll dahingehend zusammen, die Neuausweisung von Bauland zugunsten des Stadtumbaus aufzugeben. Diese Feststellung kollidiert keineswegs mit dem tatsaechlichen Baubedarf. Die Summe aller innerstaedtischen Brachflaechen, Bauluecken und Konversionsflaechen uebersteigt insgesamt den Baulandbedarf der Republik. Dennoch verlaeuft die reale Entwicklung genau umgekehrt: weg vom notwendigen und oekologischen Stadtumbau, hin zum weiteren Auskippen minderwertigen (aber teuren) Neubauvolumens in die Landschaft, weg von einer Naturentlastung hin zu weiterer Naturbelastung. Ursache ist vor allem die Finanznot der Kommunen und oeffentlichen Haushalte: Die exponentielle Zentrifugalwirkung der Geldordnung fuehrt in Spaetzeiten zinsorientierter Volkswirtschaften zu einer extremen, meist leistungsunabhaengigen Anhaeufung von Geldvermoegen, vor allem im privaten Bereich (Gesamtvermoegen der Deutschen 1996: 5 Billionen Mark). Da alles angehaeufte Geld wieder ausgeliehen wird, entspricht diesem Gesamtvermoegen eine genau gleiche Gesamtverschuldung, diese allerdings vor allem im oeffentlichen Bereich. Raumordnug, Staedtebau und Bauwesen folgen dieser Symmetrie. Da die verschuldeten Kommunen den immer hoeheren Forderungen der Grossinvestoren nicht mehr gerecht werden koennen, ergiesst sich ein immer groesserer Teil der Ueberschuesse in die Landschaft. Diese Negativentwicklung wird durch Politik und Fachwelt z.T. verstaerkt: Die Hoffnung, den Beschaeftigungsrueckgang im Bauwesen durch weitere Deregulierung zu bremsen (Bauerleichterungsgesetze), hat sich nicht erfuellt, sondern nur die Qualitaet von Architektur und Landschaft weiter verschlechtert. Die immer weiter ausufernden Groessen der Ballungsgebiete und die schlechte Stadtqualitaet fuehren zu einer Wiederbelebung doerflicher und laendlicher Leitbilder, die ausserordentlich oekologiefeindlich sind. 'Oekologisches Bauen' und 'Stadtoekologie' subsumieren zahlreiche Massnahmen unter dem Begriff 'oekologisch', die keineswegs zur Naturentlastung beitragen. Darueberhinaus fehlen gute, ausgefuehrte Beispiele, die zeigen koennten, dass Stadtumbau zur Aufwertung bestehender Volumina und zur Verbesserung der Stadt- und Landschaftsqualitaet beitragen kann.

Pilotprojekt zur Erfassung der Neuausweisung von Bauflächen im Außenbereich

Das Projekt "Pilotprojekt zur Erfassung der Neuausweisung von Bauflächen im Außenbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Regionalverband Mittlerer Oberrhein Karlsruhe durchgeführt. Vor dem Hintergrund der zwischen dem Wirtschaftsministerium und den Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg getroffenen Zielvereinbarung zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sollen die Flächennutzungspläne in der Region Mittlerer Oberrhein im Zeitraum 2000 - 2010 analysiert und ausgewertet werden. Eine jährliche Übersicht der Ausweisungen gibt Auskunft über vorgenommene und genehmigte Neuausweisungen von Bauflächen in den einzelnen Planungsräumen der Region. Die Erhebung soll jährlich fortgeführt werden. Im Rahmen des Projekts sollen die für das Monitoring relevanten Flächendarstellungen präzise beschrieben, eine treffsichere Erhebungsmethode entwickelt und der erforderliche Zeitaufwand für die Analyse von Flächennutzungsplänen erhoben werden, um das Projekt auch auf andere Planungsräume übertragen zu können. Die Ergebnisse dieses Projekts sollen in bestehende Datenbankstrukturen integriert werden können. Mit dem Pilotprojekt für das Gebiet der Region Mittlerer Oberrhein soll außerdem eine Grundlage geschaffen werden, um anschließend in einem Folgeprojekt die Frage der Übertragbarkeit im Hinblick auf die Erhebungsmethode in Kenntnis des Aufwands und der Ergebnisse prüfen zu können.

Flächenmanagement und Bodenentsiegelung in Ober-, Mittel- und Unterzentren des Freistaates Sachsen (Beispielgebiete)

Das Projekt "Flächenmanagement und Bodenentsiegelung in Ober-, Mittel- und Unterzentren des Freistaates Sachsen (Beispielgebiete)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Projektgruppe Stadt und Entwicklung, Ferber, Graumann und Partner durchgeführt. Das Vorhaben zielt auf die Reduzierung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen mit Hilfe kommunalen Flächenmanagements. Für die spezifische Situation in sächsischen Ober-, Mittel- und Unterzentren sollen anhand von drei Pilotkommunen - ein System kommunalen Flächenmanagements, - ein leistungsfähiges und übertragbarer GIS-Ansatz für die Informationsverarbeitung im Rahmen des kommunalen Flächernmanagements, - ein planerisches, rechtliches, institutionelles und finanzielles Instrumentarium zur Implementierung kommunalen Flächenmanagements entwickelt werden. Weiterhin werden Handlungsempfehlungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs im Freistaat Sachsen erarbeitet.

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