Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie z. B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung. Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Gemeinde eine für sie verbindliche Vorentscheidung für ihre zukünftige städtebauliche Entwicklung. Unmittelbare rechtliche Wirkungen gegenüber den Bürgern entfaltet er nicht. Sie können daher keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes herleiten.
Der Flächennutzungsplan gibt die beabsichtigte zukünftige städtebaulicheEntwicklung, räumliche Gliederung und wirtschaftliche Nutzung wie z. B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung wieder. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet. Der aktuelle Flächennutzungsplan ist im Jahr 2009 von Rat und der Verwaltung entwickelt worden. Eine rechtliche Bindung für den Bürger hat er jedoch nicht. Es können daher z.B. keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes hergeleitet werden.
Durch den neuen Flächennutzungsplan, der am 23.01.2005 rechtswirksam wurde, werden umfangreiche Optionen für die zukünftige bauliche Nutzung weiterer Flächen vorbereitet. Der Flächennutzungsplan dient als "vorbereitender Bauleitplan" und umfasst das gesamte 14.552 Hektar große Stadtgebiet Northeims. Er stellt die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung dar, d.h. er zeigt, wo im Stadtgebiet welche Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünflächen, Gemeinbedarf, Landwirtschaft, Wald usw.) vorgesehen sind. Der Flächennutzungsplan bietet noch keine Grundlage für ein gesichertes Baurecht eines einzelnen Bauherren. Das bedeutet, auch wenn Ihr Grundstück im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, können Sie hieraus noch nicht unmittelbar den Rechtsanspruch auf eine Bebauung herleiten. Man kann den Flächennutzungsplan also als ein die Kommune bindendes "planerisches Entwicklungsprogramm" bezeichnen, das aber selber keine Außenwirkung entfaltet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem Plan und einem Erläuterungsbericht. Erst ein aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelter Bebauungsplan trifft konkrete Planvorgaben.
Maschen 57 "Sonnenblumenfeld" Neben der Errichtung des Polizeikommissariats sollen für klein- und mittelständische Unternehmen zusätzliche Gewerbegebietsflächen bereitgestellt werden, um den Gewerbestandort Maschen zu stärken. Zu diesem Zweck wurden mit der Bauleitplanung das erforderliche Baurecht geschaffen.
Die Stadt Schneverdingen ist eine von 8 Gemeinden und 3 Samtgemeinden im Landkreis Heidekreis, die Bebauungspläne führt. Mit dem Bebauungsplan wird der Bauherr über die baurechtlichen Vorschriften, die in dem jeweiligen Baugebiet gelten, informiert. Der Bebauungsplan beinhaltet die Planzeichnung und die textlichen Festsetzungen. Die baurechtlichen Vorschriften werden durch die Stadt unter Berücksichtigung des Bauordnungsrechtes der einzelnen Bundesländer festgesetzt und sind rechtsverbindlich.
Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin / eines Grundstückseigentümers oder einer Erbbauberechtigten / eines Erbbauberechtigten zu einem ihr / sein Grundstück betreffendes, baurechtlich bedeutsames Handeln, Dulden oder Unterlassen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Die Baulast wird durch die Vergabe der Baulastenblattnummer und ihre Eintragung in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung rechtswirksam. Die beschreibenden Angaben der Baulasten (Verpflichtungserklärungen, Liegenschaftskarte mit Darstellung der Baulastfläche etc.) sind nicht Bestandteil des ALKIS, sondern des Baulastenverzeichnisses. Auskünfte / Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis werden vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung gebührenpflichtig erteilt. Über die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten hinaus können noch weitere, nach altem Bauordnungsrecht begründete Hofgemeinschaften und andere Baubeschränkungen, bestehen. Auskunft hierüber kann nur die jeweilige Bauprüfdienststelle geben.
Die Bauordnung ist Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts; sie regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind.
Das nachhaltige Bauen - als wichtiger Bestandteil der nationalen bzw. seit 2017 angepassten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - ist auf Bundesebene seit vielen Jahren etabliert. Zur Umsetzung und Quantifizierung der Anforderungen an das nachhaltige Bauen wurde in Ergänzung zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums für die ganzheitliche Bewertung von Bundesgebäuden das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) erarbeitet. In diesem Forschungsvorhaben soll ein Evaluationskonzept ausgearbeitet werden, das die Wirksamkeit, Zielerreichung und Optimierungspotentiale des BNB untersucht. Ausgangslage: Mit der verpflichtenden Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen ist das nachhaltige Bauen selbstverständlicher Teil in der Planung und Ausführung für alle im Auftrag des Bundes entstehenden, umzubauenden oder zu modernisierenden Gebäude geworden. Dafür werden die einzelnen Systemvarianten seit Einführung der Variante BNB-BN-2009 unter Anpassung an die normativen und baurechtlichen Erfordernisse sowie in Reaktion auf die differenzierten Bauaufgaben des Bundes stetig weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die mittlerweile eingeführten und zur Verfügung stehenden Systemvarianten und deren Module wurden anhand einer repräsentativen Anzahl abgeschlossener Baumaßnahmen angewandt. Nun soll eine erste Bilanz gezogen werden. Ziel: Ziel des Forschungsprojektes ist die Ausarbeitung eines Evaluationskonzeptes zur Prüfung der Wirksamkeit des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen als eingeführtes Qualitätssicherungstool für das Planen, Bauen, Nutzen und Betreiben von Gebäuden. Berücksichtigt werden sollen hierbei einerseits die Umsetzung der bestehenden übergeordneten politischen Zielsetzungen und andererseits die sich für den Baubereich ergebenden Einzelzielsetzungen. In die Evaluation sollen verschiedene Akteure des Bauwesens miteinbezogen werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 259 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 21 |
| Land | 255 |
| Weitere | 49 |
| Wirtschaft | 4 |
| Wissenschaft | 42 |
| Zivilgesellschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 209 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 79 |
| Umweltprüfung | 197 |
| unbekannt | 71 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 301 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 546 |
| Englisch | 37 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
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| Datei | 3 |
| Dokument | 87 |
| Keine | 303 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 12 |
| Webseite | 185 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 315 |
| Lebewesen und Lebensräume | 447 |
| Luft | 154 |
| Mensch und Umwelt | 556 |
| Wasser | 221 |
| Weitere | 562 |