Die Große Kreisstadt Crailsheim im Nordosten Baden-Württembergs (circa 36.000 Einwohner:innen, Landkreis Schwäbisch Hall) hat einen anhaltend hohen Bedarf an Wohnraum. Besonders die Wohnraumversorgung für Haushalte mit niedrigem Einkommen, vor allem Singlehaushalte und Familien, wird vor dem Hintergrund steigender Wohnungsnachfrage schwieriger. Es stehen nur in begrenztem Umfang Mietwohnungen beziehungsweise öffentlich geförderter Wohnraum im Bestand von Wohnungsgesellschaften zur Verfügung. Mit einem Stadtentwicklungsplan, einem Wohnbauflächenentwicklungskonzept, mit Neuordnungskonzepten für verschiedene Stadtteile oder einer Wohnraum-Bedarfsanalyse hat die Stadt verschiedene Pläne und Konzepte erstellt, die sich explizit oder im Kontext mit anderen Themen der Stadtentwicklung mit Fragen des Wohnens in Crailsheim befassen. Mit einer Wohnraumoffensive wurden die Aktivitäten zur Wohnraumversorgung verstärkt. Diese zielt sowohl auf Geflüchtete, die in städtischen Unterkünften leben und in privaten Wohnraum vermittelt werden sollen. Zugleich geht es um Wohnraum für wohnungslose Menschen, deren Integration, Teilhabe und Stabilität gefördert werden soll. Die Stadt setzt bei der Lösung des Wohnungsproblems auf eine konsequente Innenentwicklung, um bestehende Potenziale wie zum Beispiel Baulücken für eine Bebauung mit Wohnungen zu aktivieren. Hierdurch soll die Ausweisung neuen Baulands auf der grünen Wiese vermieden werden. Um Baulücken sowie wenig oder nicht mehr genutzte Grundstücke, für die ein Baurecht besteht, einer Bebauung zuzuführen, braucht es die Bereitschaft und Motivation der privaten Grundstückseigentümer:innen. Ein Faktor, der die adäquate Nutzung von Grundstücken für den Bau von Wohnungen bremst, sind Restnutzungen oder Baulichkeiten, deren Beseitigung hohe Abbruchkosten verursacht. Hierauf zielt das städtische Förderprogramm "Innen vor Außen", das es bereits seit dem Jahr 2012 in Crailsheim gibt. Mit diesem Programm werden Abbruchmaßnahmen gefördert, die ein Grundstück für eine neue Wohnbebauung freiräumen. Die Förderung beträgt 40 Prozent der Abbruchkosten bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro. Außerdem können Grundstückseigentümer:innen für eine Erstberatung durch ein Architektur- oder Ingenieurbüro bis zu 500 Euro in Anspruch nehmen. Die Stadt finanziert das Förderprogramm derzeit mit jährlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 100.000 Euro. Förderprogramm „Innen vor außen“ der Stadt Crailsheim Wohnraumoffensive Förderprogramm „Innen vor außen“ der Stadt Crailsheim Förderrichtlinie „Innen vor Außen“ der Stadt Crailsheim
Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten. Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB). Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit. Informationen und technische Hinweise Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail. Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebungbereit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an den Referenten stellen zu können. Programm, Anmeldung und weitere Informationen www.isw-isb.de/programm/19-26-gesetzespaket-zum-bauturbo-anforderungen-und-bedeutung-fuer-die-anwendungspraxis-11243
Der akute Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland erfordert schnelle Lösungen. Der sogenannte Bauturbo will genau diesen bieten. Unter Leitung von Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang und Prof. Dr. Olaf Reidt werden in bewährter, praxisorientierter Manier die zentralen Inhalte herausgearbeitet. Dazu zählen insbesondere der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB), eine bis Ende 2030 befristete Sonderregelung, die weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht für Wohnbauvorhaben ermöglicht, die erweiterte Flexibilität (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b BauGB) mittels Befreiungen von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus, das neue gemeindliche Zustimmungsverfahren (§ 36a BauGB) und die neuen Lärmschutzfestsetzungsmöglichkeiten mit der TA Lärm als Orientierungshilfe sowie die Verlängerung bewährter Instrumente (§§ 201a, 250 BauGB). Hinweis: Bitte halten Sie das aktuelle BauGB bereit. Informationen und technische Hinweise Die Veranstaltung wird über Zoom durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden im Vorfeld per E-Mail. Um technischen Problemen vorzubeugen, bitten wir Sie, sich die Software rechtzeitig herunterzuladen und einen System-Check mit Ihrem Endgerät durchzuführen. Zoom stellt dafür eine Testumgebungbereit. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät über integrierte Lautsprecher verfügt. Alternativ ist die Verwendung von externen Lautsprechern oder eines Headsets möglich. Die Verwendung einer Webkamera und eines Mikrofons wird empfohlen, um Fragen und Anregungen an den Referenten stellen zu können. Programm, Anmeldung und weitere Informationen www.isw-isb.de/programm/18-26-gesetzespaket-zum-bauturbo-anforderungen-und-bedeutung-fuer-die-anwendungspraxis-11244
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, bean-tragte mit Schreiben vom 13.01.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Ener-con E-175 EP5 E2 mit 162 m Nabenhöhe, 249,50 m Gesamthöhe und einer Leistung von 7 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 04: Gemarkung Peckelsheim, Flur 14, Flurstück 148 (Az.: 43.0255/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.04.2026 wurde der Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorha-benträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen wer-den. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektroni-sche Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Kathrin Köhl, k.koehl@willebadessen.de, 05644/8863 (Stadt Willebadessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (04.05.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.04.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0255/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
AGU Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung 1988: Fortschreibung und Übernahme der Versiegelungskarte des Umweltatlasses in das räumliche Bezugssystem des ökologischen Planungsinstruments Berlin (öPB), im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. AGU Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung 1991: Fortschreibung der ökologischen Planungsgrundlagen Berlin: Erstellung der Umweltatlaskarten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen, 06.02 Grün- und Freiflächenbestand, 01.02 Versiegelung (einschließlich Bebauungsgrad) für das Stadtgebiet der östlichen Bezirke und Integration in das Umweltinformationssystem (UIS), im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, unveröffentlicht. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2014: Kernindikatoren zur nachhaltigen Entwicklung Berlins. 2. Datenbericht 2014 BauGB, Baugesetzbuch: vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954), 2014. BNatSchG, Bundesnaturschutzgesetz: vom 29. Juli 2009 (BGBl I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154), 2013. BBodSchG, Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 Bundes-Bodenschutzgesetz. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), 2012. Bundesverwaltungsgericht 1972: Beschl. v. 12.06.1972, Az.: BVerwG VII B 117.70 BWB (Berliner Wasserbetriebe) 1998: Getrenntes Entgelt für Schmutz- und Niederschlagswasser ab dem Jahr 2000. Anschreiben an die Eigentümer im September 1998. Berlin BKleingG (Bundeskleingartengesetz) 2006: Bundeskleingartengesetz vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetz es vom 19.9.2006 (BGBl. I S.2146). Coenradie, B. (2003): Waldzustandserfassung und -monitoring mit hochauflösenden Satellitenbilddaten. Dissertation, TU Berlin. Coenradie, B.; Haag, L., Damm, A.; Kleinschmit, B.; Hostert, P. 2007: Hauptstudie “Entwicklung und Umsetzung eines hybriden Verfahrensansatzes zur Versiegelungskartierung in Berlin”. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2007.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Coenradie, B.; Haag, L. 2012: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2011 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2011.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Coenradie, B.; Haag, L. 2016: Versiegelungskartierung Berlin – Anwendung und Weiterentwicklung des hybriden Auswertungsverfahrens für das Jahr 2016 sowie Kartierung von Veränderungen. Abschlussbericht. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Hrsg.). Download: /umweltatlas/_assets/literatur/ab_versiegelung_2016.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Copernicus (o. J.): Europe’s eyes on Earth. Internet: www.copernicus.eu/en (Zugriff am 17.08.2018) Deutscher Bundestag 2017: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt. Drucksache 18/11439. Download: dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/114/1811439.pdf (Zugriff am 17.08.2018) DLR e.V. (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) 2013: Bestimmung von Gebäude- und Vegetationshöhen im Berliner Stadtgebiet, Ergebnisdokumentation. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/0610_ausgabe2013_endbericht_gebaeude_vegetationshoehen_berlin.pdf (Zugriff am: 24.11.2016) Die Bundesregierung 2002: Perspektiven für Deutschland. Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung Die Bundesregierung 2007: Nachhaltige Entwicklung. Die Bundesregierung 2015: Flächenverbrauch und das 30-Hektar-Ziel der Bundesregierung. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/3974). Drucksache 18/4172. Download: dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/041/1804172.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Die Bundesregierung 2016: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (Neuauflage 2016). Frie, B; Hensel, R. 2007: Schätzverfahren zur Bodenversiegelung: UGRdL-Ansatz. In: Statistische Analysen und Studien NRW, Band 44 S. 19 ff. Download : webshop.it.nrw.de/gratis/Z089%20200755.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Geiger, W.F. 1992: Regenwasserbehandlungskonzept für Neuplanungen im nördlichen Einzugsgebiet von Panke, Nordgraben, Gutachten im Auftrag der Berliner Wasser-Betriebe, unveröffentlicht. Goedecke, M.; Gerstenberg, J.H. 2013: Datengrundlagen aus dem Informationssystem Stadt und Umwelt für das Niederschlags – Abflussmodell ABIMO der Bundesanstalt für Gewässerkunde. Download: /umweltatlas/_assets/literatur/abimo2012_doku_20141001_final.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Haag, L. 2006: Wie hoch sind die Versiegelungsgrade in Berlin wirklich? – Ein Methodenvergleich. Diplomarbeit TU-Berlin, Berlin. Download: www.berlin.de/umweltatlas/_assets/literatur/2006_haag_diplomarbeit.pdf (Zugriff am 17.08.2018) Haag, L.; Coenradie, B.; Kleinschmit, B.; Damm, A.; Hostert, P.; Goedecke, M.; Schneider, T. 2008: Hybrides Kartierungsverfahren der Bodenversiegelung im urbanen Raum – das Ergebnis für Berlin. Bodenschutz. Ausgabe 3/2008. S. 82-87. Internet: www.bodenschutzdigital.de/ce/hybrides-kartierungsverfahren-der-bodenversiegelung-im-urbanen-raum-das-ergebnis-fuer-berlin/detail.html (Zugriff am 17.08.2018) Hildebrandt, G. (1996): Fernerkundung und Luftbildmessung: für Forstwirtschaft, Vegetationskartierung und Landschaftsökologie. Wichmann-Verlag, 1. Aufl., 676 S., Heidelberg LABO Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz 2010: Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Download: www.labo-deutschland.de/documents/UMK-Bericht_98a.pdf (Zugriff am 17.08.2018) LABO Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz 2011: Reduzierung der Flächeninanspruchnahme – Maßnahmen, Stand der Umsetzung und Erfahrungen Download: www.labo-deutschland.de/documents/20111201_Bericht_Flaecheninanspruchnahme_UMK.pdf (Zugriff am 17.08.2018) LABO Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz 2012: Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Download: www.labo-deutschland.de/documents/1_Anlage_LABO_Reduzierung_der_Flaecheninanspruchnahme_f11.PDF (Zugriff am 17.08.2018) Mählenhoff, S. 1989: Ökologische Folgen der Bodenversiegelung, in: Mitteilungen der Niedersächsischen Naturschutzakademie 4/91, S. 6-16. Niederschlagswasserfreistellungsverordnung 2001: Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickern von Niederschlagswasser – NWFreiV vom 24. August 2001. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/service/rechtsvorschriften/umwelt/wasser-und-geologie/ (Zugriff am 22.06.2020) Oberverwaltungsgericht Lüneburg 1968: Urt. v. 14.06.1968, III A 168/64 Oberverwaltungsgericht Lüneburg 1980: Urt. v. 10.04.1980, 3 A 258/75 Oerder, M. 1999: Bundes-Bodenschutzgesetz. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten. Kommentar von Oerder, M.; Numberger, U.; Schönfeld, T.. Boorberg. Stuttgart. Rat für Sachverständige 2016: Umweltgutachten 2016 – Impulse für eine integrative Umweltpolitik Internet: www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2016_2020/2016_Umweltgutachten_KF.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (Zugriff am 18.09.2020) Reusswig, F., Becker, C., Lass, W., Haag, L., Hirschfeld, J., Knorr, A., Lüdeke, M. K.B., Neuhaus, A., Pankoke, C., Rupp, J., Walther, C., Walz, S., Weyer, G. & Wiesemann, E. 2016: Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Berlin (AFOK). Klimaschutz Teilkonzept. Hauptbericht. Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Sonderreferat Klimaschutz und Energie (SRKE). Potsdam, Berlin. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/klimaschutz/anpassung-an-den-klimawandel/programm-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/afok_endbericht_teil1_hauptbericht.pdf (Zugriff am 22.06.2020) Richards, J.A.; Jia, X. (1999): Remote Sensing Digital Image Analysis – An Introduction. Springer-Verlag, , 3rd Edition, 363 S., Berlin / Heidelberg. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) 2001: Neuer Umgang mit Niederschlagswasser in Berlin. Broschüre. Berlin. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) 2006: Statistik zu Befestigung und Fahrbahnbelägen Berliner Straßen, Rad- und Gehwege VI C 12 (Stand 01.01.2006). SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) 2009: Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten und Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken vom 15. Dezember 2009. Stadt I C 216. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/natur-gruen/service/rechtsvorschriften/stadtgruen/vvzpv.pdf (Zugriff am 22.06.2020) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) 2012: Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) 2015: Planungshinweise zum Bodenschutz – Leitbild und Maßnahmenkatalog für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin, Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/leitbild-massnahmenkat_2015-07-21_mitanhang.pdf (Zugriff am 22.06.2020) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) 2016a: Klimafolgenmonitoring des Landes Berlin. Sachstandsbericht 2016. Download: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/klimaschutz/publikationen/klimafolgen-monitoringbericht2016_barrierefrei.pdf (Zugriff am 22.06.2020) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) 2016b: Tabelle Fahrbahndecken und Beläge der Straßen und Gehwege in der Baulast Berlins. Auswertung einer Straßenstatistik von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VII D 41, Grundsatzangelegenheiten der Straßenbautechnik und der Straßenerhaltung, unveröffentlicht. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) (o. J.): Liegenschaftskataster Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/liegenschaftskataster/alkis/ (Zugriff am 23.03.2023) Statistische Ämter der Länder 2016: Umweltökonomische Gesamtrechnungen der Länder (UGRdL): Inanspruchnahme der Umwelt durch Produktion und Konsum in den Bundesländern – Ausgewählte Indikatoren und Kennzahlen. Indikator Versiegelung. Internet: www.statistikportal.de/de/ugrdl (Zugriff am: 22.04.2021) Umweltbundesamt (UBA) 2016: Flächenverbrauch in Deutschland und Strategien zum Flächensparen. Was bedeutet Flächenverbrauch und was steckt hinter dem 30-Hektar-Ziel, 2016. WTE 2004: WTE betriebsgesellschaft mbh. Internet: https://www.wteb.de/ (Zugriff am 17.08.2018) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2014: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2014, Karte 06.10 Gebäude- und Vegetationshöhen, 1 : 50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/gebaeude-und-vegetationshoehen/2012/karten/artikel.968506.php (Zugriff am 17.08.2018) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2015: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2015, Karte 01.13 Planungshinweise zum Bodenschutz, 1 : 50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/boden/planungshinweise-bodenschutz/2015/karten/artikel.955826.php (Zugriff am 17.08.2018) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2016: Umweltatlas Berlin, Karte 01.16 Entsiegelungspotenziale, 1 : 50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/boden/entsiegelungspotenziale/fortlaufend-aktualisiert/karten/artikel.1088436.php (Zugriff am 27.09.2021)
Im Folgenden wird die Änderung dargestellt. Die Kategorien der Karten „Stadtstruktur“ (06.07) sowie „Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ (06.08) sind unter Stadtstruktur / Stadtstruktur – Flächentypen differenziert 2020 ausführlich dargestellt. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2021 wurden insgesamt 35 neue RBS-Blöcke eingepflegt und 1.194 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute geprüft. Weiterhin wurde eine Anpassung der ISU-Block(teil)flächen an die ALKIS-Bezirks- und -Landesgrenzen durchgeführt, die zu einer geometrischen Anpassung von mehr als 2500 Block(teil)flächen geführt hat. In der folgenden Tabelle 1 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 2 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten Straßenabschnitte. Die Kategorie „Merkposten“ weist auch die höchste Anzahl an neu gebildeten und geänderten Blockteilflächen auf. Hier wurde beispielsweise im Areal der Domäne Dahlem die Abgrenzung der Blockteilflächen sowie die Nutzungsattribute überarbeitet. Die Anpassung an die ALKIS Bezirks- und Landesgrenzen führte auf über 2.600 Flächen zu einer Anpassung der Straßen- und Blockgrenzen. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Auffällig ist das Gebiet des ehemaligen Flughafen Tegel, dessen Flächen nach der Stilllegung des Flughafens nun anderen Nutzungen zugeschrieben wurden. Auch das Gebiet in Gatow fällt aufgrund einer Agglomeration von Flächen die geprüft, aber nicht geändert wurden, auf. Hier handelt es sich um zahlreiche Block(teil)flächen, die im Rahmen der vergangenen Fortschreibung aufgrund neuer RBS-Blöcke aktualisiert wurden und daher im Zuge der Fortschreibung 2021 nicht mehr angepasst werden mussten. Areale mit größeren baulichen Veränderungen sind beispielsweise die Europacity nördlich des Hauptbahnhofs, der Technologiepark Adlershof, ein ehemaliges Gewerbegebiet am Blockdammweg und ein Areal an der Wendenschloßstraße in Köpenick. Auffällig ist zunächst die Veränderung im Flächentyp „Flughafen“ (TYP = 93). Dieser Flächentyp ist seit der Stilllegung des ehemaligen Flughafen Tegel nicht mehr in Berlin vorhanden (Abnahme um 444 ha). Mit der Umkartierung der entsprechenden Flächen kann die Änderung in drei anderen Kategorien erklärt werden. Die Grünflächen auf dem ehemaligen Flughafengelände wurden nun als Brachfläche (TYP = 57, Anstieg um 229 ha) kartiert. Den ehemaligen Rollbahnen wurde der TYP 94 „Sonstige Verkehrsfläche“ zugewiesen (Anstieg um 105 ha). Die bebauten Flächen im Norden des ehemaligen Flughafengeländes werden als Hubschrauberlandeplatz der Bundesregierung genutzt und wurden dem TYP 41 „Sicherheit und Ordnung“ zugewiesen (Anstieg um 30 ha). Weitere Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuer Bebauung. So haben die Flächentypen „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (TYP = 73) und „Verdichtung im Einzelhausgebiet“ (TYP = 25) um 28 ha bzw. 26 ha zugenommen. Die Abnahme des Flächentyps 44 „Hochschule und Forschung“ ist auf eine Korrektur der Nutzungsattribute im Areal der Domäne Dahlem zurückzuführen. Das gesamte Gelände ist Teil einer Stiftung, die vom Land Berlin und dem Förderverein gegründet wurde und wird als eine Art Freilichtmuseum genutzt. Die bisher angegebene Nutzung als Wissenschaftsstandort tritt daher nur auf einen kleineren südöstlich gelegenen Teil zu und wurde im übrigen Gebiet zum Flächentyp 45 „Kultur“ geändert. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2022 wurden insgesamt 33 neue RBS-Blöcke eingepflegt und 767 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute geprüft. In der folgenden Tabelle 3 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 4 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. Blockteilflächengrenzen werden ebenfalls zur Abgrenzung neu bebauter Flächen geändert oder neu gebildet. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten Straßenabschnitte. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Die größten Änderungen stehen im Zusammenhang mit neuer Bebauung. So hat der Flächentyp „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ (TYP = 73) um 96 ha zugenommen, während die Flächentypen „Baustelle“ (TYP = 98), „Brachfläche“ (TYP = 57) und „Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, gering Bebauung“ (TYP = 30), auf denen die neue Bebauung zum großen Teil entstand, um 25 – 40 ha abgenommen haben. Weitere Änderungen stehen in Zusammenhang mit der Prüfung von Merkposten zu Flächen mit einem hohen Anteil von Wohnbebauung, die jedoch bislang keine Wohnnutzung aufwiesen. Hier wurde auf einigen Flächen beispielsweise der Flächentyp „Kerngebiet“ (Abnahme von 23 ha) zu den Flächentypen „Heterogene innerstädtische Mischbebauung“ (TYP = 8) oder “Großsiedlung und Punkthochhäuser“ (TYP = 9) geändert. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2023 wurden insgesamt 135 in den Jahren 2023 und 2024 geänderte RBS-Blöcke überprüft und 1.137 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute kontrolliert. In der folgenden Tabelle 5 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Tabelle 6 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. Blockteilflächengrenzen werden ebenfalls zur Abgrenzung neu bebauter Flächen geändert oder neu gebildet. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten oder geänderten Straßenabschnitte. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Neue Blöcke werden durch das AfS insbesondere in Gebieten definiert, die durch Bebauungsvorgänge stark um- bzw. neustrukturiert werden. In diesen Gebieten entstehen meist auf Brachflächen neue Baublöcke und neue Straßen, die die betreffenden Areale kleinräumig differenzierter strukturieren. Entsprechend umstrukturierte Gebiete sind beispielsweise die Blöcke um die Bauprojekte „Wasserstadt Berlin Oberhavel“ in Spandau, Quartier „Wohnwerk“ in Treptow-Köpenick am Spreeufer, „Cité Foch“ in Reinickendorf oder „Urbane Mitte“ am Gleisdreieck.„Buckower Feld“ (Buckow), „Stadtgut Hellersdorf“ (Hellersdorf), „Metropolitan Park“ (Staaken) oder „Halske Sonnengärten“ (Siemensstadt). Durch die beschriebene Neudefinition in umstrukturierten Gebieten wurden 76 Blockteilflächen sowohl hinsichtlich der Geometrie als auch des Schlüssels geändert (vgl. Tabelle 5). Bei 179 Blockflächen wurden nur Anpassungen der bestehenden Außengrenze vorgenommen, die durch eine Änderung der Geometrie bei Beibehaltung des bestehenden Schlüssels umgesetzt werden konnte. Für die übrigen 157 Blöcke konnte kein Änderungsbedarf festgestellt werden. Insgesamt führte nur auf ca. 5 % (18 Flächen) der Prüfflächen die neue Bebauung zu einer Änderung der Nutzungsattribute. Hier wechselte die Nutzung meist von „Baustelle“, „Brachfläche“ oder „Gewerbefläche“ zu einer Wohnnutzung. Der geringe Prozentanteil der Flächen, deren Nutzung durch neue Bebauung geändert wurde, ist darauf zurückzuführen, dass auf den entsprechenden Flächen der Flächentyp bereits stimmte, auch wenn im Laufe des vergangenen Jahres eine weitere Nachverdichtung stattfand (z. B. Einfamilienhaus in einem Einfamilienhausgebiet ergänzt) oder die neue Bebauung fertiggestellt wurde. Dies traf auf 63 Flächen zu. Die größten Flächenverschiebungen stehen in Zusammenhang mit der Überprüfung des Grünanlagenbestandes. So sind im Landschaftspark Wartenberger Feldmark auf Brachflächen (Flächentyp 57: -51 ha) durch Aufforstung und Sukzession Forstflächen entstanden (Flächentyp 55: +35 ha). Ein Teil der Brachflächen wurde jedoch ebenso wie einige Gewerbeflächen (Flächentyp 30: -26 ha) überwiegend mit mehrgeschossigen Häusern (Flächentyp 73: +5 ha) bebaut. Im Zuge der Fortschreibung auf den Stand 31.12.2024 wurden insgesamt 36 in den Jahren 2024 und 2025 geänderte RBS-Blöcke überprüft und 1.247 Prüfflächen hinsichtlich einer möglichen Aktualisierung der Geometrie und der Nutzungsattribute kontrolliert. In der folgenden Tabelle 7 sind die Änderungen der Geometrie, der Schlüssel und der Nutzungsattribute differenziert für die verschiedenen Prüfgründe dargestellt. Es ist zu beachten, dass eine Fläche aus verschiedenen Gründen geprüft worden sein kann. Ebenfalls können an einer Fläche unterschiedliche Änderungen vorgenommen worden sein, z. B. eine Anpassung der Blockteilflächengrenzen sowie eine Korrektur der Nutzungsattribute. Die Summe der Teilsummen stimmt durch diese Überschneidungen nicht mit der Gesamtsumme überein. Für die vorliegende Fortschreibung lagen keine Prüfflächen zu den Themen Gewerbeflächen-Informationssystem und Bauabgangsdaten vor. Tabelle 8 stellt die verschiedenen geometrischen Änderungen differenziert für die unterschiedlichen Prüffälle dar. Blockgrenzen wurden insbesondere im Zuge der Einarbeitung neuer RBS-Blöcke oder in Gebieten mit neuer Bebauung, die noch einer recht hohen Dynamik unterliegen (Fälle: WoFIS/Baufertigstellung und Merkposten), angepasst. Blockteilflächengrenzen wurden ebenfalls zur Abgrenzung neu bebauter Flächen oder aufgrund der Anpassung an aktualisierte Bodengrenzen geändert oder neu gebildet. In den Gebieten mit neuer Bebauung liegen auch die neu gebildeten oder geänderte Straßenabschnitte. Die nachfolgende Karte gibt einen räumlichen Überblick über die Verteilung der Prüfungen sowie Änderungen hinsichtlich Geometrie, Schlüssel und Nutzungsattributen: Im Zuge der Fortschreibung der ISU5 UA auf den Stand 31.12.2024 wurden 725 Flächen entweder hinsichtlich der Geometrie, des Block(teil)flächenschlüssels oder der Nutzungsattribute angepasst. Die meisten Änderungen zur Nachführung von neuen RBS-Blöcke wurden an Block(teil)flächen vorgenommen, die im Zuge der Erweiterung der Stadtautobahn A100 zwischen Grenzallee und Puschkinallee aktualisiert werden mussten. Dabei handelt es sich sowohl um geometrische Änderungen, die durch den neuen Straßenverlauf entstanden als auch um Nutzungsänderungen aufgrund der Baustellensituation. In anderen Fällen wurden, wie zum Beispiel rund um das Rechenzentrum Mahlsdorf oder an der Möllendorfstraße in Berlin Lichtenberg, die Grenzen der RBS-Blöcke besser auf die bestehenden Nutzungen angepasst und es kam aus diesem Grund zu Änderungen der Blockaußengrenzen. In Bebauungsgebieten entstehen meist auf Brachflächen neue Baublöcke und neue Straßen, die die betreffenden Areale kleinräumig differenzierter strukturieren. Ein entsprechend umstrukturiertes Gebiet war in der vorliegenden Fortschreibung der Zwieseler Hof in Berlin Karlshorst. Durch die beschriebenen Anpassungsbedarfe wurden 21 Block(teil)flächen hinsichtlich des Schlüssels angepasst, 13 Flächen nur geometrisch und 19 Flächen sowohl hinsichtlich der Geometrie und des Schlüssels. Insgesamt führte nur auf ca. 9 % (22 Flächen) der Prüfflächen die neue Bebauung zu einer Änderung der Nutzungsattribute. Hier wechselte die Nutzung meist von „Baustelle“, „Brachfläche“ oder „Gewerbefläche“ zu einer Wohnnutzung. Der geringe Prozentanteil der Flächen, deren Nutzung durch neue Bebauung ge-ändert wurde, ist darauf zurückzuführen, dass auf den entsprechenden Flächen der Flächentyp bereits stimmte, auch wenn im Laufe des vergangenen Jahres eine weitere Nachverdichtung stattfand (z. B. Einfa-milienhaus in einem Einfamilienhausgebiet ergänzt) oder die neue Bebauung fertiggestellt wurde. Dies traf auf 41 Flächen zu. Die Nutzungsattribute wurden in 60 Fällen aufgrund der Prüfflächen des Grünanlagen- bzw.- Kleingartenbestands angepasst. Im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung wurden Blockteilflächengrenzen aufgrund von aktualisierten Datensätzen der Bodengesellschaften geändert oder neu gebildet. Dabei handelte es sich um die Anpassung aufgrund der folgenden Bodenthemen: Rieselfelder (117 Flächen), Dünen (344 Flächen), Moore (69 Flächen) und Bodenneubewertung (27 Flächen). 5 Flächen wurden dabei sowohl aufgrund von Dünen- als auch Moorgrenzen angepasst. Anpassungen aufgrund des Themas „Dünen“ wurden insbesondere in den Forstgebieten in Köpenick und Reinickendorf vorgenommen. Block(teil)flächen, die aufgrund von Moorgrenzen angepasst wurden, lagen verstreuter, z. B. im Bucher Forst, Tegeler Fließ und auch im Forst Köpenick. Ein weiteres Bodenthema, das zu Anpassungen führte, sind ehemalige Rieselfelder. Diese liegen fast ausschließlich im Norden von Berlin in den Bezirken Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Reinickendorf. Schließlich wurden noch einige Flächen aufgrund von Bodenneubewertungen in der Wuhlheide und der Köllnischen Heide geändert. Die größten Flächenverschiebungen stehen in Zusammenhang mit neuen Bebauungen. So verzeichnet der Flächentyp 73 (Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger) ein Plus von 34 ha und der Flächentyp 31 (Gewerbe- und Industriegebiet, großflächiger Einzelhandel, dichte Bebauung) von 39 ha. Die neue Bebauung entstand auf Brachflächen (Flächentyp 57: – 4 ha oder Gewerbeflächen mit geringer Bebauungsdichte (Flächentyp 30: – 63 ha). Die Bildung von Block(teil)flächen aufgrund angepasster Bodengrenzen zeigt sich in der gestiegenen Zahl von Waldflächen (Flächentyp 55: + 147 ha) bei etwa gleichbleibender Flächengröße.
Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Fläche ist ein begrenztes Gut. Jüngste Änderungen in der Baugesetzgebung, insbesondere der „Bauturbo“, weisen in eine noch unbekannte Richtung für den Erfolg einer Flächenkreislaufwirtschaft. Vor diesem Hintergrund widmet sich das 18. Dresdner Flächennutzungssymposium 2026 den Kernthemen Dichte, Zersiedelung und Grünstruktur. Gerade bei der Bewertung der Nachhaltigkeit vergangener, aktueller und zukünftiger Flächennutzung nimmt die Kompaktheit von Siedlungsstrukturen in Verbindung mit Zielen für lebenswerte Städten und Regionen einen immer höheren Stellenwert ein. Entsprechend beleuchtet das diesjährige DFNS: politisch-planerische Instrumente und Maßnahmen, Flächennutzung und deren Veränderungen sowie Szenarien und Prognosen zukünftiger Eigenschaften der Siedlungs- und Freiraumstruktur. Hierzu werden neue Datenprodukte, planerische Konzepte, Verfahren und Methoden sowie empirische Ergebnisse als auch Tools der Entscheidungsunterstützung vorgestellt und diskutiert. Weitere Informationen dfns2026.ioer.info
Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie Eversen-Eichholz West GbR, Renker Weg 1, 33175 Bad Lippspringe, bean-tragte mit Schreiben vom 20.06.2025, hier eingegangen am 27.06.2025, die immissionsschutz-rechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Nordex N175/6.X mit 179 m Nabenhöhe, 266,50 m Gesamthöhe und einer Leistung von 6,8 MW auf dem folgenden Grundstück in 32839 Steinheim: WEA 08: Gemarkung Eichholz, Flur 4, Flurstück 31 (Az.: 43.0140/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 31.03.2026 wurde der Windenergie Eversen-Eichholz West GbR die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechts-behelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträ-gers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfah-ren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegen innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 30.04.2026 bis einschließlich zum 15.05.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestra-ße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Steinheim, Marktstraße 2, 32839 Steinheim, Zimmer 201 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Steinheim: Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr C. Nölker, c.noelker@steinheim.de; 05233/21-170 (Stadtverwaltung Steinheim). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeit-raums vom 30.04.2026 bis einschließlich zum 15.05.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (15.05.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 29.04.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0140/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, bean-tragte mit Schreiben vom 13.01.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Ener-con E-160 EP5 E3 R1 mit 166,60 m Nabenhöhe, 246,60 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,56 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 03: Gemarkung Löwen, Flur 5, Flurstück 109 (Az.: 43.0254/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.04.2026 wurde der Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorha-benträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Vo-ranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Kathrin Köhl, k.koehl@willebadessen.de, 05644/8863 (Stadt Willebadessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (04.05.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.04.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0254/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 256 |
| Europa | 8 |
| Kommune | 19 |
| Land | 286 |
| Weitere | 28 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 69 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 205 |
| Gesetzestext | 3 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 74 |
| Umweltprüfung | 210 |
| unbekannt | 62 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 308 |
| Offen | 235 |
| Unbekannt | 19 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 548 |
| Englisch | 33 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 14 |
| Bild | 6 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 86 |
| Keine | 305 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 5 |
| Webseite | 178 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 321 |
| Lebewesen und Lebensräume | 451 |
| Luft | 158 |
| Mensch und Umwelt | 556 |
| Wasser | 232 |
| Weitere | 562 |