Öffentliche Bekanntmachung Datum: 10.01.2025 Kreis Lippe - Der Landrat Fachgebiet 680 – Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling Felix-Fechenbach-Straße 5 32756 Detmold immissionsschutz@kreis-lippe.de Aktenzeichen: 766.0049/23/1.6.2 (HB-42) 766.0050/23/1.6.2 (HB-43) Immissionsschutz Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Stadt Horn- Bad Meinberg Der Bürgerwind Mönkeberg GmbH & Co. KG, Altenbekener Straße 176, 32805 Horn- Bad Meinberg, wurde mit Bescheid vom 03.01.2025 die Genehmigung gem. § 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen erteilt. Jeweils eine der genehmigten Windenergieanlagen soll auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • HB-42: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Veldrom, Flur 3, Flurstücke 6, 39 • HB-43: Horn-Bad Meinberg, Gemarkungen Kempenfeldrom; Veldrom, Flure 4; 3, Flurstücke 234, 246; 17, 18, 19, 20. Bei der Anlage HB-42 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,25 m und einer Gesamthöhe von 229,13 m sowie einer Nennleistung von 4,26 MWel. Bei der Anlage HB-43 handelt es sich um WEA des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m und einer Gesamthöhe von 246,6 m sowie einer Nennleistung von 5,56 MWel. Die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides erfolgt gem. § 10 Abs. 7 S. 2, Abs. 8 S. 2 u. 3 BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 1 und Abs. 2 der 9. BImSchV. Seite 2 von 3 Der Genehmigungsbescheid enthält Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, zum Baurecht, Brandschutz, Denkmalschutz, Gewässerschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Landschafts- und Naturschutz, Arbeitsschutz, Luftverkehrsrecht und Straßen-/Wegerecht. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Bestandskraft des Bescheides mit der Errichtung der Windenergieanlagen begonnen worden ist.
Die Inanspruchnahme von Böden durch Überbauung und Versiegelung führt zum Verlust der Bodenfunktionen mit dauerhaft negativen Folgen für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Böden weisen vielfältige und schützenswerte Funktionen auf: Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Speicher und Filter für das Grundwasser, als Puffer gegenüber Schadstoffen, als Basis für die Landwirtschaft und gesundes Wohnen sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (§ 2 BBodSchG). Diese grundlegenden Funktionen des Bodens sind durch eine adäquate Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung für die Zukunft zu sichern. Die Bedeutung des Bodens erlangt zunehmende gesellschaftliche und umweltpolitische Beachtung insbesondere mit Blick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels, die Kohlenstoff- und Wasserspeicherfähigkeit des Bodens und die Biodiversität. Dies mündet in bundesweite Maßnahmen und Regelungen zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und der Versiegelung und in die Notwendigkeit eines nachhaltigen Flächenmanagement in Städten und Gemeinden. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich um rund 52 Hektar pro Tag gewachsen. Der tägliche Anstieg nahm damit gegenüber dem Vorjahresindikatorwert ab (55 Hektar pro Tag in den Jahren 2018 bis 2021).“ (Destatis, 2024a, 2024b, 2024c, vgl. UBA, 2024). International und national greifen ambitionierte Zielsetzungen und Maßnahmen die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf. Sowohl das globale Nachhaltigkeitsziel 15 der Vereinten Nationen als auch die daran angelehnte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie greifen den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden auf und weisen die Degradationsneutralität als wichtiges Ziel aus (UN, 2015; Bundesregierung, 2021). Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung das 30 Hektar-Ziel des Jahres 2020 auf das Jahr 2030 auf „unter 30 Hektar pro Tag“ festgeschrieben (Bundesregierung, 2017; Destatis, 2018). In der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 2021 wird ergänzend bis zum Jahr 2050 eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, das heißt, es sollen netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden (Bundesregierung, 2021). Der Unterschied zwischen Flächenneuinanspruchnahme und Versiegelung: Unter Flächenneuinanspruchnahme wird die Netto-Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche verstanden. Der Indikator „Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ bezieht sich auf die Umwandlung land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche und umfasst damit auch nicht versiegelte Areale wie Stadtparks, Hofflächen, Verkehrsbegleitgrün, Friedhöfe, Kleingärten etc. Insbesondere in urbanen Räumen ist der Indikator oft unzureichend, um den tatsächlichen Zustand der Böden sowie den nachhaltigen Umgang mit dieser Ressource bewerten zu können. Die Flächenversiegelung einer Stadt kann auch bei gleichbleibender Flächenneuinanspruchnahme ansteigen (z. B. durch Innenentwicklung und bauliche Nachverdichtung). Der Grad der Versiegelung und seine Entwicklung gibt daher i.d.R. den. detaillierteren Aufschluss über die Inanspruchnahme der natürlichen Ressource Boden im urbanen Raum (LABO, 2020). Einer von 16 Kernindikatoren, an denen die nachhaltige Entwicklung im Land Berlin gemessen wird, ist daher die Flächenversiegelung (AfS Berlin-Brandenburg, 2021). Dieser Indikator ermöglicht im Land Berlin, auf der Grundlage gesetzlich verankerter Regelungsmöglichkeiten, die Einbeziehung der begrenzten Ressource Boden in das Spannungsfeld von Bau- und Planungsprozessen und die Stärkung des Schutzes und der Wiederherstellung wertvoller Bodenfunktionen. Das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen besteht somit darin, Instrumente für ein aktives, praxisorientiertes Flächenmanagement zur Verfügung zu stellen. Diese erleichtern es insbesondere den Bodenschutzbehörden, ihre Aufgaben als Träger öffentlicher Belange z. B. im Rahmen der Bauleitplanung wahrzunehmen sowie im Rahmen von Umweltprüfungen eine qualifizierte Integration bodenschutzfachlicher Aspekte im Prüfungsprozess vornehmen zu können. Ein regelmäßig in der Planungspraxis auftretendes Problem besteht darin, dass sich die bei einer baulichen Entwicklung eines Gebietes notwendigen Versiegelungen materiell kaum ausgleichen lassen. Der fachlich beste Ausgleich besteht prinzipiell in der Entsiegelung anderer Flächen. Das Auffinden versiegelter Flächen, die tatsächlich entsiegelt werden können, gestaltet sich in Berlin aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der meisten Flächen als schwierig und lässt sich im Rahmen der Umweltprüfung mangels eines adäquaten Flächenangebots vielfach nicht realisieren. Entsiegelungsvorschläge haben jedoch meist dann eine Realisierungschance, wenn Entsiegelungsflächen bereits bekannt sind und als geeignet geprüft in einem Verzeichnis vorliegen. In einem ersten Schritt wurde mit der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz ein wichtiges planerisches Instrument für die bodenschutzfachliche Bewertung erarbeitet. Die Wichtung der unterschiedlichen Funktionen und Empfindlichkeiten der Berliner Böden ermöglicht eine differenzierte Bewertung im Rahmen der Bauleitplanung. So wird z. B. für Böden, die aus bodenschutzfachlicher Sicht als besonders wertvoll eingestuft wurden, die Suche von Standortalternativen für bauplanungsrelevante Vorhaben empfohlen (vgl. SenStadt, 2020). Um eine verbesserte Verfügbarkeit von Entsiegelungsflächen zu erreichen, wurde in einem zweiten Schritt das Projekt „Entsiegelungspotenziale in Berlin“ ins Leben gerufen. Das Projekt hat die Erfassung und Bewertung von Flächen mit Entsiegelungspotenzial zum Inhalt und soll dazu dienen, Flächen im Land Berlin aufzufinden, die in absehbarer Zukunft dauerhaft entsiegelt werden können. Soweit möglich, sollen die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederhergestellt und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere entwickelt werden. Außerdem soll es gelingen, eine räumliche Entkopplung zwischen den Orten der Beeinträchtigung und der Aufwertung durch eine gesamtstädtische Erfassung und einheitliche Systematik bei der Bewertung der erfassten Flächen zu unterstützen. Hierfür kommt im Einzelfall das Instrument der Eingriffsregelung (nach Baurecht und Naturschutzrecht) in Betracht. Die erfassten Flächen dienen grundsätzlich als Flächenangebot für die Kompensation von Eingriffen in den Boden und bei dauerhaftem Verlust von Bodenfunktionen sowie für Entsiegelungsmaßnahmen im Rahmen von Fördermaßnahmen. Im Rahmen mehrerer Projektphasen werden seit 2010 Recherchen in allen Berliner Bezirken, in den vier Berliner Forstämtern, in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) und Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sowie bei privaten Eigentümern durchgeführt. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Zeitraum von Januar 2024 bis November 2024. Die bei diesen Recherchen gewonnenen Daten werden in einer Datenbank zusammengeführt. Im Rahmen des in der Entwicklung befindlichen Berliner Entsiegelungsprogramms wird perspektivisch eine Zusammenführung vorhandener Potenzialerfassungen angestrebt. Hierbei sind partizipative Möglichkeiten zur Einbringung bisher unbekannter Entsiegelungspotenziale durch verschiedenste Akteure in der Stadt denkbar. Um die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen zu unterstützen, wurde zudem eine Arbeitshilfe zur Ableitung vereinfachter Kostenansätze für die zu erwartenden Rückbaukosten erstellt (inklusive Excel-Eingabedatei für vereinfachte Kostenschätzung von Entsiegelungsmaßnahmen). Außerdem wird die Arbeitshilfe zur Wiederherstellung von Bodenfunktionen nach einer Entsiegelung online bereitgestellt. Darüber hinaus wird in Form regelmäßiger Newsletter über aktuelle Geschehnisse zum Thema Entsiegelung berichtet. In 2021 wurde eine Dokumentation einer Entsiegelungsmaßnahme veröffentlicht, die überblickshaft den Projektablauf, die Finanzierung sowie die Beteiligten aufzeigt. Im Jahr 2025 soll mit einem Bericht über die Entsiegelung der ehemaligen Bezirksgärtnerei Marienfelde eine weitere Dokumentation eines aktuellen Entsiegelungsprojekts veröffentlicht werden. Für den Newsletter, die Dokumentation, sowie die genannten Arbeitshilfen siehe Entsiegelungspotenziale in Berlin – Berlin.de .
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 21.11.2023 von 18.00 – 21.00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung der Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Geladen wurde über das Amtsblatt sowie die Website der Stadt, Aushänge sowie die Presse. 60 Personen waren der Einladung gefolgt. Weitere elf Personen vom LHW, dem begleitenden Planungsbüro sowie der externen Moderation nahmen teil. Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Varianten für eine Deichrückverlegung zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung ausreichend Zeit für die Fragen und Hinweise der Teilnehmenden. Der LHW und das projektbegleitende Planungsbüro beantworteten die Fragen der Teilnehmenden. TOP 1 Begrüßung durch die Moderation, Bürgermeisterin Heike Dorczok sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten TOP 2 Impuls von Christian Jöckel, LHW: Kurzvorstellung des Programms Fluss-Natur-Leben und sowie die angrenzenden Hochwasserschutzmaßnahmen – insbesondere den Flutpolder Axien-Mauken. TOP 3 Erklärvideo zur Funktion von Deichrückverlegungen und Flutpoldern TOP 4 Präsentation zur Deichrückverlegung Sachau-Priesitz durch Mario Reipa (Planungsgesellschaft für Wasserbau & Wasserwirtschaft mbH PROWA Neuruppin) Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden TOP 6 Abschluss und Ausblick Die Vortragsfolien zu den TOP 2 und 4 stehen als Download für Sie bereit. Das Erklärvideo erläutert die Funktionsweisen von Deichrückverlegungen und Flutpoldern. Sachau sei der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz. Es müsse schnell etwas geändert werden! Der LHW weist darauf hin, dass Sachau nicht der einzige Ort an der Elbe ohne Hochwasserschutz sei. Auch andere Orte, wie z.B. Bittkau hätten noch keinen Hochwasserschutz. Der Bau kann nur auf der Grundlage eines Baurechtes, hier eines Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Deshalb kann nicht sofort mit dem Bau begonnen werden. Es sei schon sehr viel Geld für die Hochwasserschutzprojekte rechts- und linksseitig der Elbe investiert worden. Warum sei eine Deichrückverlegung auf der Seite Sachau-Priesitz notwendig, wenn bereits auf der anderen Seite ein riesiger Flutpolder entsteht? Der Landkreis Wittenberg bildet mit der Kombination aus Deichrückverlegungen und Flutpoldern an Elbe und Schwarzer Elster einen Bearbeitungsschwerpunkt. Die Maßnahmen liegen vergleichsweise noch weit im Oberlauf, sodass auf den Hochwasserscheitel der Elbe gezielt eingewirkt werden kann. Die Maßnahmen sind in das Programm „Fluss, Natur, Leben“ eingebunden. Deiche, welche nicht mit Standorten aus dem Programm in Verbindung stehen, werden für ein HQ100 mit Freibord ertüchtigt. Bei den Voruntersuchungen für den Standort Sachau-Priesitz ist als Vorzugsvariante eine Deichrückverlegung an Stelle einer Sanierung die wirtschaftlichere Lösung gewesen. Im Zusammenspiel mit dem Flutpolder Axien-Mauken kann eine große Wirkung auf den Hochwasserscheitel und damit für den Hochwasserschutz erzielt werden. Die dafür durchgeführten Analysen sind notwendig und es erfolgte daher auch keine unsachgemäße Verwendung von finanziellen Mitteln. Die beiden Projekte korrespondieren sozusagen in ihrer Funktion, beeinflussen sich wechselseitig. In Priesitz wird die Retentionsfläche bereits bei kleineren Hochwässern überschwemmt. Der Flutpolder ist für ein extremes Hochwasser vorgesehen.. In dem Programm Fluss-Natur-Leben würde der Bezug auf das lebenswerte Leben zu wenig berücksichtigt! Ginge Ackerland verloren, dann stünde die Existenz der Landwirte auf dem Spiel. Mit der Deichrückverlegung solle aus Ackerland Grünland gemacht werden. Ziel der Deichrückverlegung ist es, eine Verbesserung aus der wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Zielstellung zu finden. Es solle nicht Ackerland in Grünland umgewandelt werden und das Ziel des Programms sei nicht, die Lebensgrundlagen der Landwirte zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Die landwirtschaftliche Fläche sollte erhalten bleiben. Dem LHW sei bewusst, dass die hochwertigen Flächen bei Sachau und Priesitz nicht einfach ersetzt werden können. Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ verbessern den Hochwasserschutz und sind somit auch Daseinsvorsorge. Das Wasser sollte lieber dort behalten werden, wo es entstünde. Die Strategie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Elbe ist ein länderübergreifendes Thema. Alle Bundesländer entlang der Elbe sowie Tschechien sind aufgefordert, Wasser in der Fläche zurückzuhalten. Beim Hochwasser 2013 sind extrem hohe Schäden enstanden. Im Vergleich dazu ist es wirtschaftlich, zukünftig diese Schäden durch den Bau von Flutpoldern und die Umsetzung von Deichrückverlegungen zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Sachsen-Anhalt sei ein Hochwasser-Transitland. Das Wasser müsse durch das Bundesland durchfließen. Kleine Rückhalte an verschiedenen Stellen im Oberlauf alleine reichten nicht aus; dieses ist wasserwirtschaftich keine Option. Es kann davon ausgegangen werden, dass es zukünftig mehr Starkregenereignisse geben werde, welche zu Hochwasser führen können. Dieser Gefahr nachhaltig zu begegnen ist die Aufgabe des Programms „Fluss, Natur, Leben“ Hinter dem Programm „Fluss, Natur, Leben“ steht auch ein solidarischer Gedanke: Wenn wir an einer Stelle bauen, schützen wir nicht nur diesen einen Ort, sondern auch andere Orte mit. Wie werden Betroffene in den Entscheidungsprozess eingebunden? Heute wurde die Vorplanung vorgestellt. Bei weiterem Bedarf zur Rücksprache kann der LHW kontaktiert werden. Auch bei besonderen Betroffenheiten kann das Gespräch gesucht werden. Der LHW informiere über die Maßnahmen jeweils dann, wenn es einen neuen Planungsstand gebe. Wie wird mit dem Stauwasser umgegangen? In den Planungen wird über ein gekoppeltes Oberflächen- und Grundwassermodell zu Hochwasserzeiten und außerhalb dieser der landseitigen Anfall von Oberflächen- und Grundwasser betrachtet. Im Ergebnis sind in beiden Varianten Schöpfwerke vorgesehen, welche im Bedarfsfall Oberflächenwasser / Stauwasser mittels Pumpen auf die Wasserseite des Deiches befördern, des Weiteren erfolgt dabei eine Unterstützung durch das Einbringen von Drainageleitungen zur Ableitung von Wasser im Untergrund. Ziel der Planungen ist es, dass außerhalb von Hochwassersituationen die Schöpfwerke nicht betrieben werden müssen. Alle mit der geplanten Hochwasserschutzanlage zu querenden Fließgewässer erhalten ein Siel mit jeweiligen Verschlüssen Fälle Hochwasser und Nicht-Hochwasser werden betrachtet indem bei Bedarf diese Siele verschlossen werden Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Rückgang eines Hochwassers die innerhalb der DRV eingestaute Fläche zügig zu entwässern ist, dies erfolgt u. a. durch die teilweise Ertüchtigung vorhandener bzw. Herstellung neuer Gräben bzw. Siele Wie notwendig sei die Deichrückverlegung überhaupt? Beim letzte Dammbruch war nur für 10 Stunden Hochwasser. Danach sei es wieder gleichhoch gewesen. Unter Beachtung der Varianten ist die Deichrückverlegung die sinnvollste/ verhältnismäßigste Lösung zur Herstellung eines Hochwasserschutzes Ein Flutpolder wäre an dieser Stelle nicht möglich, da das zur Verfügung stehende Volumen für eine gezielte Kappung der Hochwasserwelle zu gering ist. (Geht nur mit Sanierung Altdeich!) Warum muss der Deich links vom Wachhäuschen weggenommen werden und warum muss die Aue bei jedem Hochwasser geflutet werden? Ein geländegleicher Rückbau eines Teilabschnittes des Altdeiches ist sozusagen die Voraussetzung, um überhaupt von einer DRV sprechen zu können. Würde eine z.B. HQ20 Schwelle belassen werden, besteht nicht der eigentliche Effekt einer Deichrückverlegung. Bei dem Hochwasser 2002 ist das gesamte Stauwasser durch das vorhandene Siel (1,20m) abgelaufen. Situation in 2002 ist aufgrund des damaligen Deichbruches ist weder mit der Ist-Situation oder mit der vorliegenden Konzeption vergleichbar. Alle Varianten seien durchdacht. Über den Punkt des lebenswerten Lebens müsse aber stärker nachgedacht werden! Man müsse die Varianten kleiner denken. Die beste Variante wäre, den Bestandsdeich zu ertüchtigen. Bei der Nutzung der besprochenen Flächen als Retentionsgebiet müsse die Dorfanlage geschützt werden. Die Sanierung auf der Trasse scheidet aufgrund bautechnischer und naturschutzfachlicher Aspekte und den teilweise bis an den Alt-Deich angrenzenden Altgewässern aus. Varianten, welche unweit des Altdeiches verlaufen scheiden ebenfalls aus (DRV). Sämtliche bisherige Varianten wurden im Zuge der Planungen eingehend geprüft und bewertet. Der Schutz der Dorflagen ist integraler Bestandteil der Planungen. Es geht darum, dass die Ortschaften bei Hochwasser geschützt werden.
Maschen 57 "Sonnenblumenfeld" Neben der Errichtung des Polizeikommissariats sollen für klein- und mittelständische Unternehmen zusätzliche Gewerbegebietsflächen bereitgestellt werden, um den Gewerbestandort Maschen zu stärken. Zu diesem Zweck wurden mit der Bauleitplanung das erforderliche Baurecht geschaffen.
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan. Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet den voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie z. B. Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung. Mit dem Flächennutzungsplan trifft die Gemeinde eine für sie verbindliche Vorentscheidung für ihre zukünftige städtebauliche Entwicklung. Unmittelbare rechtliche Wirkungen gegenüber den Bürgern entfaltet er nicht. Sie können daher keine Baurechte aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes herleiten.
Durch den neuen Flächennutzungsplan, der am 23.01.2005 rechtswirksam wurde, werden umfangreiche Optionen für die zukünftige bauliche Nutzung weiterer Flächen vorbereitet. Der Flächennutzungsplan dient als "vorbereitender Bauleitplan" und umfasst das gesamte 14.552 Hektar große Stadtgebiet Northeims. Er stellt die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung dar, d.h. er zeigt, wo im Stadtgebiet welche Nutzungsarten (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünflächen, Gemeinbedarf, Landwirtschaft, Wald usw.) vorgesehen sind. Der Flächennutzungsplan bietet noch keine Grundlage für ein gesichertes Baurecht eines einzelnen Bauherren. Das bedeutet, auch wenn Ihr Grundstück im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, können Sie hieraus noch nicht unmittelbar den Rechtsanspruch auf eine Bebauung herleiten. Man kann den Flächennutzungsplan also als ein die Kommune bindendes "planerisches Entwicklungsprogramm" bezeichnen, das aber selber keine Außenwirkung entfaltet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem Plan und einem Erläuterungsbericht. Erst ein aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelter Bebauungsplan trifft konkrete Planvorgaben.
Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Mit Blick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestands bestehen vielfältige Planungsbedarfe auf kommunaler Ebene. Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung durch Einbindung erneuerbarer Energien und Abwärme sind in Einklang zu bringen. Aufgrund der dringenden Handlungserfordernisse rückt die kommunale Wärmeplanung auch in Deutschland in den Mittelpunkt der Debatte. Die Implementierung innovativer Lösungen für die Wärmeversorgung wirft dabei nicht nur technische Fragen auf, sondern betrifft in erheblichem Maße auch die organisatorische Ausgestaltung und rechtliche Umsetzung. Vor dem Hintergrund der zeitlichen Erfordernisse des Klimaschutzes und nicht zuletzt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 müssen die Wärmeplanungen konsequent auf das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 ausgerichtet werden. Bislang fehlt es jedoch nahezu vollständig an spezifischen Vorgaben für die Umsetzung der Wärmepläne. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts können dies nur in Ansätzen leisten. Es sollen daher ergänzende ordnungsrechtliche sowie prozess- und maßnahmenbezogener Ansätze untersucht werden. Zudem gilt es die kommunalen Anwendungsfelder sowie notwendige Fortentwicklungen des Rechtsrahmens zu klären. Die Wärmeplanung ist zudem in die Governance-Architektur des Klimaschutzrechts einzuordnen. Da kleinere Gemeinden mit der Aufgabe der Aufstellung und Umsetzung einer Wärmeplanung häufig überfordert sein dürften, wird untersucht, welche Kooperationsmöglichkeiten der Rechtsrahmen bereits bietet und wie diese ggf. fortentwickelt werden müssen, um eine interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen. Zusätzlich müssen für einen prozessorientierte Strategieentwicklung die planerischen Abläufe innerhalb der Kommune untersucht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der der Akteurslandschaft und regionalen Planungsaufgaben identifiziert und Lösungsvorschläge entwickelt werden.
Das nachhaltige Bauen - als wichtiger Bestandteil der nationalen bzw. seit 2017 angepassten Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie - ist auf Bundesebene seit vielen Jahren etabliert. Zur Umsetzung und Quantifizierung der Anforderungen an das nachhaltige Bauen wurde in Ergänzung zum Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundesbauministeriums für die ganzheitliche Bewertung von Bundesgebäuden das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) erarbeitet. In diesem Forschungsvorhaben soll ein Evaluationskonzept ausgearbeitet werden, das die Wirksamkeit, Zielerreichung und Optimierungspotentiale des BNB untersucht. Ausgangslage: Mit der verpflichtenden Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen ist das nachhaltige Bauen selbstverständlicher Teil in der Planung und Ausführung für alle im Auftrag des Bundes entstehenden, umzubauenden oder zu modernisierenden Gebäude geworden. Dafür werden die einzelnen Systemvarianten seit Einführung der Variante BNB-BN-2009 unter Anpassung an die normativen und baurechtlichen Erfordernisse sowie in Reaktion auf die differenzierten Bauaufgaben des Bundes stetig weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die mittlerweile eingeführten und zur Verfügung stehenden Systemvarianten und deren Module wurden anhand einer repräsentativen Anzahl abgeschlossener Baumaßnahmen angewandt. Nun soll eine erste Bilanz gezogen werden. Ziel: Ziel des Forschungsprojektes ist die Ausarbeitung eines Evaluationskonzeptes zur Prüfung der Wirksamkeit des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen als eingeführtes Qualitätssicherungstool für das Planen, Bauen, Nutzen und Betreiben von Gebäuden. Berücksichtigt werden sollen hierbei einerseits die Umsetzung der bestehenden übergeordneten politischen Zielsetzungen und andererseits die sich für den Baubereich ergebenden Einzelzielsetzungen. In die Evaluation sollen verschiedene Akteure des Bauwesens miteinbezogen werden.
Origin | Count |
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Bund | 220 |
Europa | 3 |
Kommune | 8 |
Land | 204 |
Wissenschaft | 1 |
Zivilgesellschaft | 11 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 172 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 79 |
Umweltprüfung | 130 |
unbekannt | 42 |
License | Count |
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geschlossen | 229 |
offen | 186 |
unbekannt | 11 |
Language | Count |
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Deutsch | 414 |
Englisch | 27 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Bild | 4 |
Datei | 2 |
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Unbekannt | 5 |
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Boden | 226 |
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Luft | 133 |
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