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Bestimmung der Druckfortpflanzung bei der Belastung eines Ackerbodens und Ermittlung der mechanischen Belastbarkeit

Das Projekt "Bestimmung der Druckfortpflanzung bei der Belastung eines Ackerbodens und Ermittlung der mechanischen Belastbarkeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Institut für Pflanzenernährung und Bodenkunde, Abteilung Bodenkunde durchgeführt. Voraussetzung fuer die Entwicklung und Beurteilung bodenschonender und bodenschuetzender Verfahren der Bodenbearbeitung ist die Quantifizierung der Stabilitaet von natuerlich gelagerten Boeden sowie die durch die Bearbeitung induzierten Festigkeitsaenderungen. Ziel des beantragten Forschungsvorhabens ist es, - in Zusammenarbeit mit den Teilprojekten 2, 3, 4 und 8 - Druckfortpflanzungsmessungen in situ durchzufuehren, um die Komponenten der Spannungsgleichung anhand der Ermittlung physikalisch-mechanischer Kennwerte zu quantifizieren. Zur Gesamtanalyse werden ergaenzende Messungen im Labor durchgefuehrt. Dabei werden sowohl Bodenzustand, Belastungsintensitaet und Haeufigkeit der Befahrung beruecksichtigt, so dass auch das zeitliche Regenerationsvermoegen quantifiziert werden kann.

Entwicklungsprogramm fuer Natur- und Landschaftspflege

Das Projekt "Entwicklungsprogramm fuer Natur- und Landschaftspflege" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsgesellschaft Joanneum, Institut für Umweltforschung durchgeführt. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Steiermark ist fuer den Sachbereich 'Natur- und Landschaftspflege' ein Entwicklungsprogramm zu erstellen. Es soll die Voraussetzung fuer einen gezielten Instrumenten- und Mitteleinsatz auf der regionalen und kommunalen Ebene sein. In der Bestandsaufnahme wurden das naturraeumliche Ausstattungspotential und die bestehende Nutzungsintensitaet behandelt. Durch die Ueberlagerung der Ergebnisse ergaben sich Konfliktzonen zwischen oekonomischen Beduerfnissen und oekologischer Belastbarkeit. Daraus liess sich ein Massnahmenkatalog ableiten. Die wichtigsten Massnahmen sind die Einfuehrung einer Ausgleichsabgabe fuer Bodenverbrauch ('Oeko-Schilling'), die Novellierung des Naturschutzgesetzes bezueglich Hochlagenschutz, Auwaldschutz und Moorschutz sowie die Bestellung eines hauptamtlichen Naturschutzbeauftragten in den Baubezirksleitungen. Weitere Massnahmen sind die Schaffung eines Nationalparks und dreier Naturparke (Poellau, Soelktaeler, Neumarkter Sattel).

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