s/berchtesgadener-land/Berchtesgadener Land/gi
Der No-Regret Maßnahmenbereich 3 befindet sich unterstrom der Laufener Enge und umfasst die Entfernung der Ufersicherung zwischen Fkm 44,8 und 41,5 entlang des orografisch linken, bayerischen Ufers zusammen mit der Verlegung des salzachnahen Begleitweges, dem Treppelweg. Die Aufweitung soll im Wesentlichen eigendynamisch durch Seitenerosion der Salzach selbst erfolgen. Es handelt sich dabei um ein landkreisübergreifendes Vorhaben. In Abstimmung zwischen den unteren Wasserrechtsbehörden der Landratsämter Traunstein und Berchtesgadener Land wurde vereinbart, dass das Verfahren durch das Landratsamt Berchtesgadener Land geführt wird (vgl. Art. 3 Abs. 2 BayVwVfG).
Ein Lernangebot für Kinder. Was ist Naturschutz? Was hat Naturschutz mit Kinderrechten zu tun? Biosphärenreservat Bundesamt für Naturschutz 30 Jahre Grünes Band Klimawandel Was hat der Klimawandel mit Kinderrechten zu tun? Wie der Regenwald das Klima schützt Klimawandel: Das tut Ihr für den Klimaschutz! Klimawandel: Einkaufen mit Köpfchen Klimawandel: Pflanze einen Baum! Nachhaltigkeit Nationalparks und Co. Nationalpark Bayerischer Wald Biosphärenreservat Berchtesgadener Land 10 Dinge über Großschutzgebiete Natur des Jahres Die Wahl zum Vogel des Jahres 2021 ist beendet! Naturschutz im Meer Naturschutz, Umweltschutz, Tierschutz So schützen wir Kinder Natur und Klima So baust du eine Nisthilfe für Wildbienen! So baust du einen Fledermauskasten So baust du einen Vogelnistkasten Rote Liste Samen sammeln! Wasser im Garten Weltnaturerbe Buchenwälder Schütze die Natur!
Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch mehr als drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Braunscheibige und Orangefalbe Schnecklinge oder Rotbraune Semmelstoppelpilze aus dem Berchtesgadener Land können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands und veröffentlicht die Messergebnisse in einem Bericht, der jährlich aktualisiert wird. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messkampagnen ab 2005 umfassten sowohl Dauerprobeflächen als auch weitere typische Waldstandorte, die von Pilzsammlern aufgesucht werden. Die Probenentnahmeorte sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit 2007 wird zusätzlich der im südlichsten Teil Sachsens gelegene Standort Hohendorf nahe Bad Brambach untersucht, seit 2012 der Standort Hohenkammer/Niernsdorf und seit 2015 auch die Standorte Aufham und Högl bei Anger. Die Bodenkontamination mit Cs-137 im Jahr 1986 ist in Abbildung 1 farblich gekennzeichnet. Das langlebige Radionuklid Cs-137 ist aufgrund seiner Halbwertszeit von etwa 30 Jahren seitdem nur zu gut 50 Prozent zerfallen.
Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Trompetenpfifferlinge und Mohrenkopfmilchlinge aus dem Bayerischen Wald sowie Braunscheibige und Orangefalbe Schnecklinge oder Semmelstoppelpilze aus dem Berchtesgadener Land können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands und veröffentlicht die Messergebnisse in einem Bericht, der jährlich aktualisiert wird. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messkampagnen ab 2005 umfassten sowohl Dauerprobeflächen als auch weitere typische Waldstandorte, die von Pilzsammlern aufgesucht werden. Die Probenentnahmeorte sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit 2007 wird zusätzlich der im südlichsten Teil Sachsens gelegene Standort Hohendorf nahe Bad Brambach untersucht, seit 2012 der Standort Hohenkammer/Niernsdorf und seit 2015 auch die Standorte Aufham und Högl bei Anger. Die Bodenkontamination mit Cs-137 im Jahr 1986 ist in Abbildung 1 farblich gekennzeichnet. Das langlebige Radionuklid Cs-137 ist aufgrund seiner Halbwertszeit von etwa 30 Jahren seitdem nur zu etwa 50 Prozent zerfallen. / Die Ergebnisse der Jahre 2005 bis 2016 sind im Anhang in den Tabellen 2016.1 bis 2005.7 zusammengestellt. Hierbei wurden nicht nur die klassischen Speisepilze berücksichtigt, sondern auch Arten, die in geringeren Mengen als Misch- oder Würzpilze verzehrt werden. In die Tabellen wurden nur Speisepilzarten aufgenommen, deren Verzehr von der Deutschen Gesellschaft für Mykologie als unbedenklich eingestuft wird [1]. Neben den Messwerten für Cs-137 sind zusätzlich die Gehalte des natürlich vorkommenden Radionuklids Kalium-40 (K-40) aufgeführt. Alle Aktivitätsangaben beziehen sich auf Frischmasse und den Zeitpunkt der Probenentnahme. Mehrfacheinträge bei einem Probenentnahmeort und einer Pilzart bedeuten, dass die betreffende Spezies in einem Kalenderjahr zu verschiedenen Zeitpunkten gefunden wurde. Die Messunsicherheit lag bei Cs-137 im Durchschnitt bei ca. 5 % und bei K-40 bei ca. 10 %.
Pilze sind für viele Menschen eine beliebte Ergänzung des Speisezettels. Doch auch drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl werden in einigen Pilzarten erhöhte Aktivitäten des Radionuklids Cäsium-137 (Cs-137) gemessen. Trompetenpfifferlinge und Mohrenkopfmilchlinge aus dem Bayerischen Wald sowie Braunscheibiger und Orangefalber Schnecklinge oder Semmelstoppelpilze aus dem Berchtesgadener Land können beispielsweise noch bis zu einige tausend Becquerel pro Kilogramm Cs-137 in der Frischmasse aufweisen. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt durch eigene Untersuchungen die radioaktive Kontamination wild wachsender Speisepilze im Süden Deutschlands und veröffentlicht die Messergebnisse in einem Bericht, der jährlich aktualisiert wird. Dieses Gebiet wurde mit Aktivitätsablagerungen zwischen 2 000 und 50 000 Becquerel pro Quadratmeter Cs-137 sowie lokalen Spitzenwerten von 100 000 Becquerel pro Quadratmeter durch den Reaktorunfall von Tschernobyl besonders betroffen. Die Messkampagnen ab 2005 umfassten sowohl Dauerprobeflächen als auch weitere typische Waldstandorte, die von Pilzsammlern aufgesucht werden. Die Probenentnahmeorte sind in Abbildung 1 dargestellt. Seit 2007 wird zusätzlich der im südlichsten Teil Sachsens gelegene Standort Hohendorf nahe Bad Brambach untersucht, seit 2012 der Standort Hohenkammer/Niernsdorf und seit 2015 auch der Standort 10 Aufham/Anger.
Wildpilze: Erst über Cäsium-Belastung informieren – dann genießen Ausgabejahr 2023 Datum 28.08.2023 Wildpilze können radioaktives Cäsium enthalten Quelle: Markus Mainka/Stock.adobe.com Auch 37 Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl können Wildpilze in Deutschland noch radioaktives Cäsium-137 enthalten, das bei dem Unfall freigesetzt wurde. In größerem Umfang sind Überschreitungen des Grenzwerts von 600 Becquerel pro Kilogramm Frischmasse allerdings nur noch in einigen Regionen Bayerns und Teilen Oberschwabens zu erwarten. Das lässt sich aus Zahlen des aktuellen Pilzberichts des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) ableiten. Für den Bericht untersucht das BfS jährlich Wildpilze von ausgewählten Standorten. Vor allem im Bayerischen Wald und den angrenzenden Gebieten, im Donaumoos südwestlich von Ingolstadt sowie in den Alpen und am Alpenrand in der Region Mittenwald und im Berchtesgadener Land müssen Pilzsammler*innen damit rechnen, dass einige Pilzarten noch teils sehr hohe Cäsium-137 -Werte aufweisen. In diesen Gebieten hatte sich nach dem Reaktorunfall im Frühjahr 1986 im deutschlandweiten Vergleich am meisten radioaktives Cäsium auf dem Boden abgelagert. Cäsium-Gehalt hängt auch von Pilzart ab Selbst in diesen höher kontaminierten Gebieten ist aber nicht jede Pilzart gleichermaßen betroffen. Bei den Messungen des BfS der vergangenen drei Jahre (2020-2022) brachten es Semmelstoppelpilze und Rotbraune Semmelstoppelpilze in Einzelfällen auf Spitzenwerte von über 4.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm Frischmasse. Maximalwerte über 1.000 Becquerel pro Kilogramm stellte das BfS in verschiedenen Schnecklingsarten, in Gelbstieligen Trompetenpfifferlingen, Gemeinen Rotfußröhrlingen, Maronenröhrlingen, Mohrenkopfmilchlingen, Ockertäublingen, Rotbraunen Scheidenstreiflingen, Violetten Lacktrichterlingen und in Ziegenlippen fest. Dagegen blieben die Messwerte der folgenden Arten auch an den am stärksten kontaminierten Probenahme-Standorten im Untersuchungszeitraum stets unter 10 Becquerel pro Kilogramm: Beutelstäubling, Blauer Träuschling, Blutroter Filzröhrling, Brauner Riesenscheidenstreifling, Braunroter Lacktrichterling, Braunroter Ledertäubling, Braunschuppiger Riesenchampignon, Dunkelfaseriger Champignon, Hasenröhrling, Honiggelber Hallimasch, Judasohr, Krause Glucke, Kuhmaul, Kurzstieliger Weichritterling, Lachsblättriger Schwarztäubling, Mönchskopf, Ockerbrauner Trichterling, Panzer-Rasling, Riesenporling, Rostbrauner Filzröhrling, Safran-Riesenschirmling, Schwefelporling, Stadtchampignon, Sternschuppiger Riesenschirmling, Violetter Rötelritterling, Waldchampignon, Wässriger Saumpilz, Weißer Büschelrasling, Würziger Tellerling, Zweifarbiger Lacktrichterling und Zweifarbiger Scheidenstreifling. Sie können aus Sicht des Strahlenschutzes bundesweit bedenkenlos in beliebiger Menge verzehrt werden. BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Grenzwert gilt nur für den Handel "Pilze im Handel müssen den Grenzwert für radioaktives Cäsium-137 von 600 Becquerel pro Kilogramm einhalten. Wer selbst Pilze sammelt, ist nicht von diesem Grenzwert geschützt" , erläutert BfS -Präsidentin Inge Paulini. Sie rät daher dazu, sich vor dem Pilzgenuss zu informieren und selbst gesammelte Wildpilze vor allem in den genannten Gebieten nur in Maßen zu verzehren. "Letztlich ist es eine persönliche Entscheidung: Der gelegentliche Verzehr höher belasteter Pilze führt zwar nur zu einer geringen zusätzlichen Strahlendosis. Sie lässt sich aber leicht vermeiden, wenn man potenziell besonders hoch belastete Pilzarten im Wald stehen lässt." Eine erwachsene Person, die jede Woche eine Mahlzeit aus 200 Gramm Pilzen mit 2.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm verzehrt, erhält pro Jahr eine zusätzliche Strahlendosis von 0,27 Millisievert . Das ist etwa so viel wie bei rund 20 Flügen von Frankfurt am Main nach Gran Canaria . Bodenkontamination mit Cäsium-137 im Jahr 1986. Die aktuellen Werte lassen sich durch Multiplikation der Zahlen mit 0,43 ermitteln. 165 Pilzarten untersucht Der Pilzbericht des BfS erscheint jährlich. Er informiert darüber, welche wildwachsenden Speisepilze hohe Cäsium-137 -Werte aufweisen können und welche Regionen Deutschlands heute noch vom Reaktorunfall von Tschernobyl im Jahr 1986 in der heutigen Ukraine besonders betroffen sind. Die aktuelle Ausgabe umfasst die Jahre 2020 bis 2022. Das BfS untersuchte dafür insgesamt 165 Pilzarten, die an ausgewählten Standorten in Süddeutschland gesammelt wurden. Nicht untersucht wurden Zuchtpilze wie Champignons und Austernseitlinge. Sie wachsen auf Substraten, die nur geringe Mengen an Cäsium-137 aufweisen. Wie andere landwirtschaftliche Produkte enthalten Zuchtpilze daher nur äußerst wenig Cäsium-137 . Cäsium-137 ist ein radioaktives Isotop des Elements Cäsium, das nicht in der Natur vorkommt. Es entsteht unter anderem bei der Kernspaltung in Kernkraftwerken . Seine Halbwertszeit beträgt circa 30 Jahre. Das bedeutet, dass sich die Menge an Cäsium-137 , die sich 1986 in Deutschland am Boden ablagerte, bis heute mehr als halbiert hat. Stand: 28.08.2023
Das Staatliche Bauamt Landshut hat bei der Regierung von Niederbayern die Planfeststellung für den Ausbau der Bundesstraße 20 bei Simbach beantragt. Die Bundesstraße 20 ist eine wichtige Verkehrsachse, die die u.a. die Autobahn A 94 mit der Autobahn A 92 verbindet. Sie beginnt im äußersten Südosten Bayerns von der Gemeinde Schönau am Königssee und verläuft in nördlicher Richtung durch die Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting, Rottal-Inn, Dingolfing-Landau, Straubing-Bogen, Cham und den Stadtkreis Straubing. Sie führt über Eggenfelden, Landau an der Isar, Straubing und Cham nach Furth im Wald und endet am Grenzübergang zur Tschechischen Republik, wo sie als Fernverkehrsstraße 1. Klasse unter der Nummer 26 weiter nach Pilsen führt. Mit dem Bauvorhaben will das Staatliche Bauamt Landshut die Ausbaulücke der B 20 zwischen der Ortsumgehung Malgersdorf und dem Abschnitt mit 2+1-Verkehrsführung bei Haunersdorf schließen und die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität erhöhen. Der Verkehr auf der B 20 ist im Bestand nicht mehr flüssig und häufig charakterisiert durch zahleiche Fahrzeugpulks. Zukünftig wird für schneller fahrende PKW das Überholen von langsameren Lkw erleichtert. Das Straßenbauvorhaben beginnt im Bereich der Anschlussstelle Simbach. Die bestehende B 20 wird Richtung Westen um einen Zusatzfahrstreifen erweitert und die Anschlussstelle Simbach erhält einen neu gebauten Ast. Die Brücke der B 20 über die St 2112 wird durch einen Neubau ersetzt. Zwei weitere Bauwerke über einen Feld- und Waldweg sowie den Simbach müssen im Zuge der Maßnahme angepasst werden. Ab dem Bauende der Verbreiterungsstrecke der B 20 wird ein öffentlicher Feld- und Waldweg in Richtung Haunersdorf bis zum bestehende öFW in der Nähe von Kugl hergestellt und damit für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr eine durchgehende Verbindung zwischen Simbach und Haunersdorf getrennt vom Bundesstraßenverkehr geschaffen. Der öFW wird ebenfalls mit einem neuen Brückenbauwerk über die B 20 geführt.
Die Firma Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG, Greinswiesenweg 2, 83483 Bischofswiesen, hat beim Landratsamt Berchtesgadener Land einen Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs Greinswiesen 1 gestellt. Die Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG betreibt den Steinbruch Greinswiesen, der aus den beiden Steinbrüchen Greinswiesen 1 und Greinswiesen 2 besteht. In den beiden Steinbrüchen wird das anstehende Dolomitgestein gesprengt und gebrochen und dann in der im Steinbruch Greinswiesen 1 situierten, bestehenden Brech- und Siebanlage veredelt. Der Steinbruch Greinswiesen 2 sowie die bestehenden Brech- und Siebanlagen werden durch diesen Antrag nicht berührt. Das Abbaugebiet Steinbruch Greinswiesen 1 ist nahezu ausgebeutet und soll Richtung Norden erweitert werden. Die Erweiterung soll in diesem Bereich 2,45 ha betragen, die Abbautiefe beträgt bis zu ca. 90 m und das gesamte Abbauvolumen umfasst 2 Millionen Kubikmeter. Sofern das Dolomitgestein nicht mit Gerät (Bagger) gelöst werden kann, wird es gesprengt. Der Abbau erfolgt in zwei Abbauabschnitten. Die Genehmigung wird für 45 Jahre beantragt. Die Inbetriebnahme soll baldmöglichst nach Genehmigungserteilung erfolgen. Die Änderung ist wesentlich und bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 2.1.1 (Steinbrüche mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst a der 4. BImSchV in einem Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 und § 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) und c) UVPG in Verbindung mit Nr. 2.1.2 der Anlage 1 zum UVPG (Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs mit einer Abbaufläche von 10 ha bis weniger als 25 ha) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Da der Antragsteller mit E-Mail vom 02.08.2022 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt und das Landratsamt für dieses Verfahren ein Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig erachtet hat, kann nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG entfallen. Es ist somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 UVPG). Diese ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) ein unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Ein UVP-Bericht ist den Antragsunterlagen beigefügt. In dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG und § 11 der 9. BImSchV die Behörden beteiligt, deren umweltbezogener und / oder sonstiger Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt - mit Ausnahme gesondert zu erteilender wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen nach § 8 i. V. m. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) - nach § 13 BImSchG grundsätzlich andere, die Anlage betreffenden behördliche Entscheidungen, insb. öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen etc. mit ein. Dies gilt beispielsweise für die naturschutzrechtliche Ausnahme vom Verbot des § 30 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) nach Art. 23 Abs. 3 Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG), die naturschutzrechtliche Eingriffsgestattung nach §§ 15, 17 BNatSchG, die naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Untersberg mit Randgebieten“ (SG-VO) nach § 7 SG-VO i. V. m. § 67 BNatSchG, Art. 18, 56 BayNatSchG, die naturschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG vom Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG, die waldrechtliche Rodungserlaubnis nach Art. 9 BayWaldG und für die wasserrechtliche Anlagengenehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG, für die grundsätzlich keine gesonderten Verfahren durchzuführen sind. Eine Abgrabungsgenehmigung nach Art. 9 BayAbgrG ist nicht zusätzlich erforderlich.
Die Messstelle "Seethal, Berchtesgadener Land" am Gewässer Abtsdorfer See.
Die Messstelle Weißbach (Messstellen-Nr: 19215) befindet sich im Landkreis Berchtesgadener Land.
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