s/berchtesgadener-land/Berchtesgadener Land/gi
Egypt passed a revolution and changed its political system, but many problems are still lacking a solution. Especially in the field of water the North African country has to face many challenges. Most urgent are strategies to manage the limited water resources. About 80% of the available water resources are consumed for agriculture and the rest are for domestic and industrial activities. The management of these resources is inefficient and a huge amount of fresh water is discarded. The shortage of water supply will definitely influence the economic and cultural development of Egypt. In 2010, Egypt was ranked number 8 out of 165 nations reviewed in the so-called Water Security Risk Index published by Maplecroft. The ranking of each country in the index depends mainly on four key factors, i.e. access to improved drinking water and sanitation, the availability of renewable water and the reliance on external supplies, the relationship between available water and supply demands, and the water dependency of each countrys economy. Based on this study, the situation of water in Egypt was identified as extremely risky. A number of programs and developed strategies aiming to efficiently manage the usage of water resources have been carried out in the last few years by the Egyptian Government. But all these activities, however, require the availability of trained and well-educated individuals in water technology fields. Unfortunately, the number of water science graduates are decreasing and also there are few teaching and training courses for water science offered in Egypt. However, there is still a demand for several well-structured and international programs to fill the gap and provide the Egyptian fresh graduates with the adequate and up-to-date theoretical and practical knowledge available for water technology. IWaTec is designed to fill parts of this gap.
Antrag des Landkreises Berchtesgadener Land auf Erteilung einer abfallrechtlichen Plangenehmigung für die Ertüchtigung und Optimierung des Gaserfassungssystems sowie die Errichtung eines zusätzlichen CH-Converters im Zuge einer In-Situ-Stabilisierung der Deponie auf der Deponie Bischofswiesen-Winkl des Landkreises Berchtesgadener Land in Bischofswiesen
Die Firma Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG, Greinswiesenweg 2, 83483 Bischofswiesen, hat beim Landratsamt Berchtesgadener Land einen Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs Greinswiesen 1 gestellt. Die Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG betreibt den Steinbruch Greinswiesen, der aus den beiden Steinbrüchen Greinswiesen 1 und Greinswiesen 2 besteht. In den beiden Steinbrüchen wird das anstehende Dolomitgestein gesprengt und gebrochen und dann in der im Steinbruch Greinswiesen 1 situierten, bestehenden Brech- und Siebanlage veredelt. Der Steinbruch Greinswiesen 2 sowie die bestehenden Brech- und Siebanlagen werden durch diesen Antrag nicht berührt. Das Abbaugebiet Steinbruch Greinswiesen 1 ist nahezu ausgebeutet und soll Richtung Norden erweitert werden. Die Erweiterung soll in diesem Bereich 2,45 ha betragen, die Abbautiefe beträgt bis zu ca. 90 m und das gesamte Abbauvolumen umfasst 2 Millionen Kubikmeter. Sofern das Dolomitgestein nicht mit Gerät (Bagger) gelöst werden kann, wird es gesprengt. Der Abbau erfolgt in zwei Abbauabschnitten. Die Genehmigung wird für 45 Jahre beantragt. Die Inbetriebnahme soll baldmöglichst nach Genehmigungserteilung erfolgen. Die Änderung ist wesentlich und bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 2.1.1 (Steinbrüche mit einer Abbaufläche von 10 Hektar oder mehr) des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV), die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst a der 4. BImSchV in einem Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 und § 2 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) und c) UVPG in Verbindung mit Nr. 2.1.2 der Anlage 1 zum UVPG (Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs mit einer Abbaufläche von 10 ha bis weniger als 25 ha) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Da der Antragsteller mit E-Mail vom 02.08.2022 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt und das Landratsamt für dieses Verfahren ein Entfallen der Vorprüfung für zweckmäßig erachtet hat, kann nach § 7 Abs. 3 Satz 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG entfallen. Es ist somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 UVPG). Diese ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) ein unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Ein UVP-Bericht ist den Antragsunterlagen beigefügt. In dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden gemäß § 10 Abs. 5 BImSchG und § 11 der 9. BImSchV die Behörden beteiligt, deren umweltbezogener und / oder sonstiger Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt - mit Ausnahme gesondert zu erteilender wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen nach § 8 i. V. m. § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) - nach § 13 BImSchG grundsätzlich andere, die Anlage betreffenden behördliche Entscheidungen, insb. öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen etc. mit ein. Dies gilt beispielsweise für die naturschutzrechtliche Ausnahme vom Verbot des § 30 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) nach Art. 23 Abs. 3 Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG), die naturschutzrechtliche Eingriffsgestattung nach §§ 15, 17 BNatSchG, die naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Untersberg mit Randgebieten“ (SG-VO) nach § 7 SG-VO i. V. m. § 67 BNatSchG, Art. 18, 56 BayNatSchG, die naturschutzrechtliche Ausnahme nach § 34 Abs. 3, 5 BNatSchG, die naturschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG vom Verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG, die waldrechtliche Rodungserlaubnis nach Art. 9 BayWaldG, die wasserrechtliche Anlagengenehmigung nach Art. 20 Abs. 1 BayWG und für die Abgrabungsgenehmigung nach Art. 9 BayAbgrG, für die grundsätzlich keine gesonderten Verfahren durchzuführen sind.
Die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG plant die Durchführung eines Langzeitpumpversuches zum Test der neuen Brunnen 3 (Standort: FlNr. 304/0 Gemarkung Piding) und Brunnen 4 (Standort: FlNr. 317, 317/2 Gemarkung Piding). Dazu werden beide Brunnen provisorisch installiert und mit einer Schlauchleitung bzw. temporären Leitung verbunden. Das geförderte Wasser aus Brunnen 3 soll über die bestehende Hofentwässerung im Bereich Am Gänslehen in die Stoißer Ache eingeleitet werden. Das Wasser aus Brunnen 4 soll in den Aubach eingeleitet werden. Der Langzeitpumpversuch wird voraussichtlich je nach Verlauf drei Wochen betrieben werden. Die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG hat für die Durchführung des Langzeitpumpversuchs eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) für das Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 3 + 4 und das Einleiten des geförderten Wassers in die Stoißer Ache und den Aubach beantragt.
Die Art H. mariae kommt nur im äußersten Südosten von Deutschland im Berchtesgadener Land vor, welches ihr kleines, ostalpines Verbreitungsgebiet anschneidet.
Radioaktive Belastung von Pilzen und Wildbret Bestimmte Pilz- und Wildarten sind in einigen Gegenden Deutschlands hauptsächlich durch die Reaktorkatastrophe von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) noch immer stark mit Cäsium-137 belastet. Die Kontamination von Pilzen ist sowohl vom Cäsium-137 -Gehalt in der Umgebung des Pilzgeflechts (Myzel) als auch vom speziellen Anreicherungsvermögen der jeweiligen Pilzart abhängig. Wildbret ist je nach Region und Tierart sehr unterschiedlich belastet. Wer seine persönliche Strahlendosis verringern möchte, sollte in den höher belasteten Gebieten Deutschlands auf den übermäßigen Genuss selbst erlegten Wildes und selbst gesammelter Pilze verzichten. Bodenkontamination mit Cäsium-137 im Jahr 1986 (Becquerel pro Quadratmeter) Bestimmte Pilz- und Wildarten sind in einigen Gegenden Deutschlands hauptsächlich durch die Reaktorkatastrophe von Tschornobyl ( russ. : Tschernobyl) noch immer stark mit Cäsium-137 belastet. Der Süden Deutschlands – vor allem Südbayern und der Bayerische Wald, aber auch Teile Oberschwabens – ist vom Tschornobyl-Fallout 1986 besonders betroffen. In den letzten Jahren wurden Werte von bis zu mehreren Tausend Becquerel pro Kilogramm bei Wild und bei bestimmten Speisepilzen gemessen. In Deutschland ist es nicht erlaubt, Lebensmittel mit mehr als 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm in den Handel zu bringen. Für den Eigenverzehr gilt diese Beschränkung jedoch nicht. Pilzsammler und Jäger sollten sich daher über ihre zusätzliche Strahlendosis durch den Verzehr von Wildpilzen und Wildbret informieren. Wenn Wildbret oder wild wachsende Speisepilze in üblichen Mengen verzehrt werden, ist die zusätzliche Strahlendosis vergleichsweise gering. Wer seine persönliche Strahlendosis verringern möchte, sollte in den höher belasteten Gebieten Deutschlands auf den übermäßigen Genuss selbst erlegten Wildes und selbst gesammelter Pilze verzichten. Zu den höher belasteten Regionen (siehe Karte zur Bodenkontamination mit Cäsium-137 ) zählen vor allem der Bayerische Wald und die angrenzenden Gebiete, das Donaumoos südwestlich von Ingolstadt, die Umgebung von Mittenwald und das Berchtesgadener Land. Wild wachsende Speisepilze Wild wachsende Speisepilze sind artspezifisch und standortspezifisch stark unterschiedlich belastet. Maronenröhrlinge An den vom BfS untersuchten Probenahmeorten erreichten Semmelstoppelpilze, Rotbraune Semmelstoppelpilze, Elfenbeinschnecklinge, Trompetenpfifferlinge, Maronenröhrlinge, Seidige Ritterlinge, Dickblättrige Schwärztäublinge und Blassblaue Rötelritterlinge in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) Aktivitätsgehalte von mehr als 1.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm. Die Kontamination von Pilzen ist sowohl vom Cäsium-137 -Gehalt in der Umgebung des Pilzgeflechts (Myzel) als auch vom speziellen Anreicherungsvermögen der jeweiligen Pilzart abhängig. Die Belastung einer Pilzart schwankt innerhalb eines Standorts wesentlich stärker als die Änderungen von Jahr zu Jahr. Weiterführende Informationen liefert der BfS -Bericht "Radioaktive Kontamination von Speisepilzen: Aktuelle Messwerte" . Wildbret Wildbret ist je nach Region und Tierart sehr unterschiedlich belastet. In den stärker belasteten Gebieten werden bei Wildschweinen noch heute vereinzelt Werte gemessen, die den Grenzwert für die Vermarktung von 600 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm um mehr als das Zehnfache überschreiten. Die in einem Forschungsvorhaben zur aktuellen Kontaminationssituation bei Wildschweinen in Deutschland im Zeitraum 2017 bis 2020 ermittelten Spitzenwerte lagen im Bayerischen Wald bei rund 17.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm. Die im Rahmen des bundesweiten Messprogramms IMIS erhobenen Daten erreichten im Zeitraum 2023 bis 2025 Maximalwerte für Wildschweine von rund 1.000 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm, für Rehwild von rund 160 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm und für Hirsche von rund 34 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm. Meist wurden deutlich niedrigere Werte ermittelt. Die starken Unterschiede zwischen den Wildfleischsorten beruhen im Wesentlichen auf dem Ernährungsverhalten der jeweiligen Tierarten. Da die von Wildschweinen gefressenen, unterirdisch wachsenden Hirschtrüffel außergewöhnlich hoch belastet sind (die Werte liegen hier um mehr als das Zehnfache über den Werten von Speisepilzen), ist Wildschweinfleisch deutlich höher kontaminiert als das Fleisch anderer Wildtierarten. Belastung wird mittelfristig zurückgehen Dass die Nahrungsmittel des Waldes wesentlich höher belastet sein können als landwirtschaftliche Erzeugnisse, liegt an der unterschiedlichen Beschaffenheit von Waldböden und landwirtschaftlich genutzten Böden. Während Cäsium-137 in den oberen organischen Schichten des Waldbodens leicht verfügbar ist, wird es in Ackerböden stark an die vorhandenen Tonminerale gebunden, so dass es die Pflanzen kaum über ihre Wurzeln aufnehmen können. Radiocäsium wandert nur langsam in tiefere Schichten des Waldbodens. Aufgrund der Tiefenverlagerung und des radioaktiven Zerfalls werden die Aktivitätswerte in Pilzen und Wildbret in den nächsten Jahren allmählich zurückgehen. Eine genaue Prognose ist nur möglich, wenn neben der lokalen Bodenkontamination die ökologischen Bedingungen des jeweiligen Standortes bekannt sind. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Radioaktivität in der Umwelt In Broschüren, Videos und Grafiken informiert das BfS über radioaktive Stoffe im Boden, in der Nahrung und in der Luft. Stand: 26.08.2026
Die Gemeinde Schönau am Königssee betreibt eine zentrale Trinkwasserversorgungsanlage. Die Gemeinde Schönau am Königssee liegt im südlichen Bereich des Landkreises Berchtesgadener Land. Das Versorgungsgebiet umfasst die Ortsteile Oberschönau I und II, Unterschönau I und II, Hinterschönau, Schwöb, Faselsberg und Jennergebiet. Der Siedlungscharakter in den Ortsteilen ist ländlich. Größere Gewerbebetriebe mit hohem Wasserbedarf sind nicht vorhanden. Dem Fremdenverkehr kommt jedoch eine starke Bedeutung zu. Die Übernachtungszahlen liegen bei ca. 945.000 pro Jahr. Im Wasserversorgungsgebiet der Gemeinde Schönau am Königssee sind ca. 5.620 Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz) ansässig. Gemäß dem demographischen Profil für den Landkreis Berchtesgadener Land, herausgegeben im Januar 2022 des Bayerischen Landesamt Statistik und Datenverarbeitung, beträgt das anzusetzende Bevölkerungswachstum bis zum Jahre 2040 ca. 2,5 %. Die Wasserversorgungsanlage wird vom Wasserwerk der Gemeinde Schönau am Königssee (Regiebetrieb) unterhalten. Die Einspeisung erfolgt durch die Hammerstiel-, Storchen- und Standlerquelle (Gemarkung Schönau), durch die Holzmühlquelle (Gemarkung Königssee) und durch den Zukauf von der Wasserversorgung Berchtesgaden. Für die Wasserspeicherung stehen Hochbehälter zur Verfügung. Im Versorgungsgebiet sind Wasserleitungen unterschiedlicher Dimensionen zur Verteilung vorhanden. Im Gemeindegebiet verläuft auch die Wimbachleitung DN 300, welche der Versorgung des Marktes Berchtesgaden dient. Die Hammerstiel-, Storchen- und Standlerquelle befinden sich im nördlichen Hangbereich des Grünsteins (ca. 1.304 m ü. NN). Die Holzmühlquelle befindet sich nördlich des hinteren Brandkopf. (ca. 1.156 m ü. NN) Die Wasserversorgungsanlagen mit den dazugehörigen Schutzgebieten sind im Lageplan M 1:5000 dargestellt. Die jährliche Wassermenge, welche für die Trinkwasserversorgung von den Quellen abgeleitet wird, beläuft sich im Mittel der letzten 7 Jahre auf 481.200 m³. Der Wasserbedarf beläuft sich laut Antragssteller auf rechnerische 623.147,51 m³/a. Für diese Fördermenge sind keine Umbauten oder Veränderungen an den Anlagen notwendig. Die entnommene Jahreswassermenge bei allen Quellen soll beibehalten werden, lediglich die maximale Tagesentnahmemenge bei der Hammerstielquelle wird von 1.980 m³/d auf 2.150 m³/d erhöht. Die Benutzung der Standler-, Storchen-, und Hammerstielquelle erfolgt seit der letzten Änderung der Bewilligung vom 06.02.2003 am 06.11.2013 in unveränderten Umfang Die Quellen wurden bereits um 1909/1910 bzw. 1959 gefasst. Die Benutzung der Holzmühlquelle erfolgt seit dem 04.08.1977 in unverändertem Umfang. Sie wurde vermutlich auch schon in weiterer Vergangenheit erstmals gefasst.
Die Firma Bernhard Heitauer Fuhrunternehmen GmbH & Co. KG beantragte am 14.10.2022 die Fortführung der Abbautätigkeit im Steinbruch Greinswiesen 2. Die Abbaugenehmigung zum Steinbruch Greinswiesen 2 war 2003 in Form eines im- missionsschutzrechtlichen Bescheids für eine Genehmigung nach § 4 BImSchG vom Landratsamt Berchtesgadener Land erteilt worden und schloss gem. § 13 BIm- SchG die Abgrabungsgenehmigung nach Art. 9 BayAbgrG, die Rodungserlaubnis nach Art. 9 BayWaldG, die Erlaubnisse nach § 5 Abs. 1 Nrn. 5, 7 der VO des Lkr. BGL über das LSG Untersberg mit Randgebieten sowie die wasserrechtliche Ge- nehmigung nach Art. 59 Abs. 2 BayWG ein. Die Rodungserlaubnis war nach Ne- benbestimmung Nr. 10.2 auf 15 Jahre befristet, wenn nicht vor Fristablauf auf An- trag eine Fristverlängerung gewährt würde. Ein Antrag ist nicht vor Ablauf der Be- fristung eingegangen, so dass die Rodungserlaubnis 2018 abgelaufen ist (Bescheid §4 BImSchG Landratsamt Berchtesgadener Land vom 20.05.2003 Az. 3308247/2). Der ursprünglich genehmigte Abbauumfang wurde bis zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht, daher wurde nun eine neue Rodungserlaubnis beantragt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 58 |
| Land | 64 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 10 |
| Zivilgesellschaft | 154 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 190 |
| Förderprogramm | 42 |
| Mitmachportal | 1 |
| Taxon | 148 |
| Text | 6 |
| Umweltprüfung | 9 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 17 |
| Offen | 88 |
| Unbekannt | 147 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 244 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 69 |
| Dokument | 162 |
| Keine | 84 |
| Webseite | 153 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 190 |
| Lebewesen und Lebensräume | 252 |
| Luft | 59 |
| Mensch und Umwelt | 251 |
| Wasser | 70 |
| Weitere | 143 |