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Pseudo-Stationsdaten der stündlichen Echtzeitdaten der Globalstrahlung und der Sonnenscheindauer basierend auf Bodenmessungen und Satellitendaten - DUETT Projekt

Auf Basis der Rasterdaten DUETT werden zusätzlich Punktdaten an den Koordinaten von 576 Messstandorten des DWD bestimmt. Diese Pseudo-Stationsdaten werden mit Hilfe einer einfachen ‚Nearest-Neighbour‘-Zuordnung aus den Rasterdaten extrahiert und anschließend einer topografischen Korrektur unterzogen. Diese Korrektur erfolgt unter Verwendung hoch aufgelöster topografischer Daten und erfasst in erster Linie das mögliche Blockieren direkter solarer Strahlung durch umliegende Berge. Zugehörige Unsicherheiten werden ebenfalls über eine ‚Nearest-Neighbour‘-Zuordnung aus den Rasterdaten bestimmt und in der aktuellen Programm-Version keiner weiteren Anpassung unterzogen. Der Datensatz ist aufgeteilt in einen stündlich aktualisierten Teil im Verzeichnis ./{parameter}/recent/ und ein Archiv älterer Daten im Verzeichnis ./{parameter}/historical/.

Bioabfall verwerten und Kompost für den eigenen Garten gewinnen

<p> So verwerten und entsorgen Sie Bioabfall richtig <ul> <li>Kompostieren Sie Ihre Bioabfälle oder geben Sie diese in die "Biotonne" (Braune Tonne).</li> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als Blumenerde.</li> <li>Kaufen Sie Blumenerde, die Kompost statt Torf enthält.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die getrennte Sammlung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle, Gartenabfälle; kurz: Bioabfall) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge um rund ein Drittel und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Vor allem aber können die in Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe wie Phosphor als Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.</p> <p><strong>Eigene Kompostierung:</strong> Wenn Sie einen Garten haben, empfiehlt sich die Anlage eines Komposters. Auch auf einem Balkon oder sogar in der Küche kann mit Hilfe von "Wurmkisten" eigener Kompost erzeugt werden. Voraussetzung für eine sinnvolle Verwertung ist, dass ausreichend Gartenflächen vorhanden sind, auf denen der selbst erzeugte Kompost genutzt werden kann. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>, insbesondere eine gute Durchlüftung ist wichtig zur Vermeidung von Geruchsbildung und besonders klimaschädlichen Methanemssionen. Der eigene Kompost liefert Dünger und Blumenerde und spart damit Kosten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/bioabfall_animaflorafotolia_87373904_m.jpg"> </a> <strong> Bioabfall kann zum Beispiel zu hochwertigem Kompost werden. </strong> Quelle: animaflora / Fotolia.com <p><strong>Biotonne:</strong> In vielen Kommunen gibt es "Biotonnen" (meist braune oder grüne Tonnen) für Bioabfälle. Wenn Sie keine eigene Kompostierungsmöglichkeit haben, geben Sie Ihre Bioabfälle in die Biotonne. Auch Küchen- und Gartenabfälle, die für die eigene Kompostierung nicht geeignet oder zu viel sind, können über die Biotonne entsorgt werden. Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen können auch für den Gartenkomposter ungeeignete Bioabfälle wie Speisereste oder kranke Pflanzenteile zu hygienisch unbedenklichem Kompost verarbeiten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Fremdstoffe in die Biotonne werfen. Verunreinigungen gefährden die landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung des aus Bioabfällen erzeugten Kompostes. Verunreinigungen sind z.B. Kunststofftüten oder Blumentöpfe.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>.</li> <li>Viele Kompostierungsanlagen bieten Blumenerden mit Kompost aus eigener Produktion an. Nutzen sie dieses Angebot statt Blumenerde mit Torf zu kaufen.</li> <li>Verzichten Sie auf mineralischen Dünger: Dieser erfordert zur Herstellung einen hohen Energieaufwand und gefährdet bei falscher Anwendung das Grundwasser.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/202206_blauerengel_kompostbeutel_bfg_034_blauer_engel_bande_fuer_gestaltung.jpg"> </a> <strong> Die richtige Wahl: kompostierbare Bioabfallbeutel mit Blauem Engel. </strong> Quelle: Blauer Engel / Bande für Gestaltung Hintergrund <p>Die Kompostierung ist das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt und das wichtigste Behandlungsverfahren für Bioabfälle in Deutschland. Ein Großteil der Bioabfälle wird mit oder ohne vorgeschaltete Vergärung kompostiert. Bislang besitzt etwas mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Biotonne. Dabei bergen die Abfälle aus Küche und Garten zusätzlich ein großes Potenzial als Energiequelle und Dünger. Werden sie vor der Kompostierung vergoren, entsteht Methangas, aus dem sich in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewinnen lassen. Diese doppelte Nutzung erfolgte 2022 mit etwa 55% der eingesammelten Bioabfälle aus den Haushalten (LAGA 2024).&nbsp;</p> <p>Kompost und Gärrest aus häuslichen Bioabfällen wird vorwiegend in der Landwirtschaft und zunehmend auch im Ökolandbau als Düngemittel und Humuslieferant genutzt. Nährstoffarmer Kompost aus Grünabfällen kann im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Erdenherstellung Torf (siehe Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>) ersetzen, dessen Abbau schützenswerte Moorgebiete zerstört.</p> <p>In ihren Abfallsatzungen regeln Städte und Landkreise in kommunaler Eigenverantwortung, ob und wie Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Die zuständigen Entsorger geben darüber hinaus Auskunft, welche Bioabfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Sie informieren z.B. auch darüber, ob kompostierbare Kunststoffbeutel zur Sammlung der Bioabfälle zugelassen sind. Seit 1. Januar 2015 sollte laut Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 die Bioabfallsammlung in Deutschland flächendeckend eingeführt sein. Dieses Ziel ist bis jetzt nicht in allen Landkreisen und Städten erreicht worden.</p> <p><strong>Quellen</strong></p> <ul> <li>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/entsorgung/bioabfallbehandlung">Bioabfallbehandlung</a></li> <li>UBA-Seite "Daten zur Umwelt" <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>BMUKN-Themenseite <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>LAGA 2024: LAGA-Bericht <a href="https://www.laga-online.de/documents/bericht-laga-ag-getrenntsammlung-bioabfaelle-2022-dez-2024_1746539220.pdf">"Getrenntsammlung von Bioabfällen"</a> (Dezember 2024)</li> </ul> </p><p> So verwerten und entsorgen Sie Bioabfall richtig <ul> <li>Kompostieren Sie Ihre Bioabfälle oder geben Sie diese in die "Biotonne" (Braune Tonne).</li> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als Blumenerde.</li> <li>Kaufen Sie Blumenerde, die Kompost statt Torf enthält.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die getrennte Sammlung und Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen (organische Küchenabfälle, Gartenabfälle; kurz: Bioabfall) hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge um rund ein Drittel und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Vor allem aber können die in Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe wie Phosphor als Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.</p> <p><strong>Eigene Kompostierung:</strong> Wenn Sie einen Garten haben, empfiehlt sich die Anlage eines Komposters. Auch auf einem Balkon oder sogar in der Küche kann mit Hilfe von "Wurmkisten" eigener Kompost erzeugt werden. Voraussetzung für eine sinnvolle Verwertung ist, dass ausreichend Gartenflächen vorhanden sind, auf denen der selbst erzeugte Kompost genutzt werden kann. Beachten Sie hierzu unsere Hinweise zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/kompost-eigenkompostierung">Eigenkompostierung</a>, insbesondere eine gute Durchlüftung ist wichtig zur Vermeidung von Geruchsbildung und besonders klimaschädlichen Methanemssionen. Der eigene Kompost liefert Dünger und Blumenerde und spart damit Kosten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/bioabfall_animaflorafotolia_87373904_m.jpg"> </a> <strong> Bioabfall kann zum Beispiel zu hochwertigem Kompost werden. </strong> Quelle: animaflora / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Biotonne:</strong> In vielen Kommunen gibt es "Biotonnen" (meist braune oder grüne Tonnen) für Bioabfälle. Wenn Sie keine eigene Kompostierungsmöglichkeit haben, geben Sie Ihre Bioabfälle in die Biotonne. Auch Küchen- und Gartenabfälle, die für die eigene Kompostierung nicht geeignet oder zu viel sind, können über die Biotonne entsorgt werden. Kompostierungs- oder Vergärungsanlagen können auch für den Gartenkomposter ungeeignete Bioabfälle wie Speisereste oder kranke Pflanzenteile zu hygienisch unbedenklichem Kompost verarbeiten. Achten Sie darauf, dass Sie keine Fremdstoffe in die Biotonne werfen. Verunreinigungen gefährden die landwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung des aus Bioabfällen erzeugten Kompostes. Verunreinigungen sind z.B. Kunststofftüten oder Blumentöpfe.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Nutzen Sie Kompost als Dünger und Bodenverbesserer im Garten sowie als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>.</li> <li>Viele Kompostierungsanlagen bieten Blumenerden mit Kompost aus eigener Produktion an. Nutzen sie dieses Angebot statt Blumenerde mit Torf zu kaufen.</li> <li>Verzichten Sie auf mineralischen Dünger: Dieser erfordert zur Herstellung einen hohen Energieaufwand und gefährdet bei falscher Anwendung das Grundwasser.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/202206_blauerengel_kompostbeutel_bfg_034_blauer_engel_bande_fuer_gestaltung.jpg"> </a> <strong> Die richtige Wahl: kompostierbare Bioabfallbeutel mit Blauem Engel. </strong> Quelle: Blauer Engel / Bande für Gestaltung </p><p> Hintergrund <p>Die Kompostierung ist das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt und das wichtigste Behandlungsverfahren für Bioabfälle in Deutschland. Ein Großteil der Bioabfälle wird mit oder ohne vorgeschaltete Vergärung kompostiert. Bislang besitzt etwas mehr als die Hälfte aller deutschen Haushalte eine Biotonne. Dabei bergen die Abfälle aus Küche und Garten zusätzlich ein großes Potenzial als Energiequelle und Dünger. Werden sie vor der Kompostierung vergoren, entsteht Methangas, aus dem sich in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme gewinnen lassen. Diese doppelte Nutzung erfolgte 2022 mit etwa 55% der eingesammelten Bioabfälle aus den Haushalten (LAGA 2024).&nbsp;</p> <p>Kompost und Gärrest aus häuslichen Bioabfällen wird vorwiegend in der Landwirtschaft und zunehmend auch im Ökolandbau als Düngemittel und Humuslieferant genutzt. Nährstoffarmer Kompost aus Grünabfällen kann im Garten- und Landschaftsbau sowie in der Erdenherstellung Torf (siehe Beitrag <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/blumenerde">Blumenerde</a>) ersetzen, dessen Abbau schützenswerte Moorgebiete zerstört.</p> <p>In ihren Abfallsatzungen regeln Städte und Landkreise in kommunaler Eigenverantwortung, ob und wie Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Die zuständigen Entsorger geben darüber hinaus Auskunft, welche Bioabfälle in die Biotonne dürfen und welche nicht. Sie informieren z.B. auch darüber, ob kompostierbare Kunststoffbeutel zur Sammlung der Bioabfälle zugelassen sind. Seit 1. Januar 2015 sollte laut Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 die Bioabfallsammlung in Deutschland flächendeckend eingeführt sein. Dieses Ziel ist bis jetzt nicht in allen Landkreisen und Städten erreicht worden.</p> <p><strong>Quellen</strong></p> <ul> <li>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠-Themenseite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/entsorgung/bioabfallbehandlung">Bioabfallbehandlung</a></li> <li>UBA-Seite "Daten zur Umwelt" <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/ressourcen-abfall/verwertung-entsorgung-ausgewaehlter-abfallarten/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>BMUKN-Themenseite <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/abfallarten-und-abfallstroeme/bioabfaelle">Bioabfälle</a></li> <li>LAGA 2024: LAGA-Bericht <a href="https://www.laga-online.de/documents/bericht-laga-ag-getrenntsammlung-bioabfaelle-2022-dez-2024_1746539220.pdf">"Getrenntsammlung von Bioabfällen"</a> (Dezember 2024)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Der Nationale Emissionshandel

<p> <p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p> </p><p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p><p> Emissionssituation im nationalen Emissionshandel <p>Seit seiner Einführung 2021 erfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) Brennstoffemissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr, seit 2024 werden auch Abfallverbrennungsanlagen erfasst. 2028 wird der nEHS in den Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt. Die damit verbundene Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Alternativen im Wärme- und Verkehrsbereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html">nEHS verstehen</a> der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt ist die zuständige Behörde für die Umsetzung des nEHS.</p> <p>Im Jahr 2024 betrugen die Emissionen im nEHS nach <a href="https://nehs-register.dehst.de/coreweb/info/reporting/compliance/list.action?token=I9ID5O55FDSRHYRR8HS9QOQL782QKFFN">Daten des nEHS-Registers</a> ca. 294,8 Millionen Tonnen CO2&nbsp;(Mio. t CO2). Werden die erstmals 2024 erfassten Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen herausgerechnet, lagen die Emissionen bei ca. 281,6 Mio. t CO2&nbsp;und sind damit verglichen mit dem Vorjahr nahezu unverändert.&nbsp;</p> <p>Werden die Emissionen mit dem Verlauf der Emissionsobergrenze bzw. dem Cap verglichen, ist für das Berichtsjahr 2024 erstmals eine deutliche Überschreitung des Caps zu verzeichnen (siehe Abb. „Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den Emissionen“).&nbsp;Die Überschreitung des Caps ist im nEHS dadurch möglich, dass&nbsp;während der Festpreisphase die angebotene Menge an nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) in den Verkaufsterminen nicht beschränkt ist. Ein nEZ entspricht dabei einer Tonne CO2 (siehe hierzu auch&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_artikel.html?nn=284536#doc284546bodyText4">Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?</a>).</p> <p>Das 2024 erheblich gewachsene Defizit im nEHS spiegelt sich auch in den deutschen Emissionen wider, die unter dem europäischen Klimaschutzgesetz (Effort Sharing Regulation – ESR) reguliert werden. Von diesen deckt der nEHS einen Großteil (knapp 75 Prozent) ab. Ausweislich der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/ergebnisse_kompakt_2025_2_auflage.pdf">aktuellen Projektionen des UBA</a> wird das deutsche Defizit im Rahmen der ESR in den folgenden Jahren immer größer, sodass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 deutlich zu verfehlen droht. Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind wirkungsvolle Minderungsmaßahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr dringend erforderlich. Der EU-ETS 2 und die Einnahmen aus dem nEHS spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. 2024 beliefen sich die Erlöse aus dem nEHS auf rund 13 Milliarden Euro, die vollständig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung geflossen sind und dort eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen (siehe unten im Abschnitt zu Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.png"> </a> <strong> Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den abgabepflichtigen Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (42,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,80 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einordnung in die Gesamtemissionssituation in Deutschland <p>Bei Betrachtung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/finale-daten-fuer-2024-emissionen-um-drei-prozent">deutschen Gesamtemissionen</a> (2024 circa 650 Mio. t CO2-Äq) deckt der nEHS rund 45 Prozent ab. Der Anteil der Emissionen der deutschen Anlagen im EU-ETS 1 lag bei ca. 42 Prozent (siehe Abb. „Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme (EU-ETS 1 und nEHS“). Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2024 etwa 87 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>- Bepreisung durch den EU-ETS 1 oder den nEHS. Nicht erfasst sind insbesondere die nicht brennstoffbedingten Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.png"> </a> <strong> Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (50,45 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate <p>Im nEHS ist der Preis der nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in den ersten Jahren von 2021 bis 2025 festgelegt (2021 lag der Preis bei 25 Euro und bis 2025 stieg er schrittweise auf 55 Euro). Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, der einen Übergang zur freien Preisbildung im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) darstellt.</p> <p>Im Jahr 2024 wurden an der von der European Energy Exchange (EEX) betriebenen Verkaufsplattform insgesamt knapp 295 Millionen nationale Emissionszertifikate (nEZ) im Gesamtwert von über 13 Milliarden Euro veräußert. 2023 lag die Gesamtverkaufs­menge bei rund 358 Millionen nEZ im Gesamtwert von über 10,7 Milliarden Euro (siehe&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_node.html#doc284354bodyText5">Verkaufsberichte</a> der DEHSt&nbsp;und Abb. „Erlöse durch den Verkauf von nationalen Emissionszertifikaten in den Jahren 2023 bis 2025“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.png"> </a> <strong> Erlöse durch den Verkauf von nEZ in den Jahren 2022 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (43,62 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,09 kB)</a></li> </ul> </p><p> Überblick Verantwortliche und Emissionen <p>Rechtsgrundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses verpflichtet die sogenannten BEHG-Verantwortlichen, wie zum Beispiel Gaslieferanten, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen und -emissionen zu berichten und in entsprechender Höhe nationale Emissionszertifikate (nEZ) abzugeben. Im Berichtsjahr 2024 gab es rund 2.000 BEHG-Verantwortliche.&nbsp;</p> <p>In folgender Abbildung (siehe Abb. „Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024“) ist zu sehen, dass der nEHS eine große Gruppe an Unternehmen mit einem jeweils geringen Umfang in Verkehr gebrachter CO2-Emissionen abdeckt. Hier handelt es sich zum Beispiel um kleinere Energieversorgungsunternehmen. Auf der anderen Seite deckt der nEHS eine verhältnismäßig kleine Gruppe mit jeweils sehr hohen Emissionen ab, die in Summe für einen Großteil der nEHS-Emissionen verantwortlich sind. So sind die zehn größten BEHG-Verantwortlichen mit rund 132 Millionen Tonnen CO2 für fast die Hälfte (45 Prozent) der abgabepflichtigen Emissionen im nEHS im Jahr 2024 verantwortlich. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um große Unternehmen der Mineralölbranche, die in der Regel Raffinerien betreiben und sehr hohe Brennstoffmengen in Verkehr bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.png"> </a> <strong> Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (88041 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (44,44 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,55 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Wasserschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".

Karte der oberflächennahen Rohstoffe der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (KOR200) - CC 3934 Magdeburg

Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschafts­minister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

Architektur der GDI-DE - Metadaten

Dieser Datensatz verweist auf das GDI-DE Dokument "Architektur GDI-DE -Konventionen Metadaten, Version 2.3.2". Es wird gehostet von GDI-DE. Hier finden Sie eine Vorschau des Inhaltes: Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland Konventionen zu Metadaten Arbeitskreis Metadaten Version: 2.3.2 Datum: 18.12.2025 Dieses Dokument beschreibt die Konventionen zu Metadaten in der GDI-DE mit Erläuterungen und Beispielen. Koordinierungsstelle GDI-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), Richard-Strauß-Allee 11, 60598 Frankfurt am Main Architektur der GDI-DE - Metadaten > Dokumentinformationen Dokumentinformationen BezeichnungArchitektur der Geodateninfrastruktur Deutschland - Konventionen zu Metadaten Herausgebende StelleAK Metadaten Erstellt am18.12.2025 Bearbeitungsstand☐ In Bearbeitung ☐ Vorgelegt ☐ Abgestimmt ☒ Veröffentlicht DokumentablageKollaborationsplattform GDI-DE BeteiligtePeter Kochmann (GDI-NW | Bezirksregierung Köln - Abteilung Geobasis NRW) Aytac Araz (GDI-RP | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Zentrale Stelle GDI-RP) Andreas Berg (GDI-SN | Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) - Geodateninf- rastruktur) Mandy Fuhrmann (GDI-BB | Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) - Geodateninfrastruktur) Dr. Rene Höfer (BfN | Bundesamt für Naturschutz - Fachgebiet Naturschutzinformation, Geoinformation, Open Data) Anja Jacobi (GDI-SN | Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) - Geodateninfra- struktur) Anja Loddenkemper (Kst. GDI-NI | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Landesbetrieb) Philipp Mayer (GDI-HE | Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Kompetenzstelle Geoinformation) Stefanie Nadler (BLE | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Fachzentrum für Geoinformation und Fernerkundung) Ruwei Nie (GDI-BW) | Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg - Kompetenzzent-rum Geodateninfrastruktur) Michael Räder (MDI-DE | Nationalpark-Verwaltung Niedersächsisches Wattenmeer / Nieder- sächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) Andreas Richter (GDI-MV | Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern – Landeskoordinierungsstelle für Geoinformationswesen) Sabine Schütze (BKG | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie - Geodateninfrastruktur- Anwendungen) Jan Rittenbach (GDI-HH | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) Renate Zweer (GDI-BE | Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen - Geoinformation) Sara Biesel (Betrieb GDI-DE | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Anja Litka (Kst. GDI-DE | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Die Autoren danken den Personen und Institutionen, die am Entwicklungsprozess dieses Dokuments beteiligt waren. AK Metadaten - Koordinierungsstelle GDI-DE Seite 2 von 93 Architektur der GDI-DE - Metadaten > Änderungshistorie Änderungshistorie VersionDatumÄnderungErstellt von 0.9 beta27.03.2013Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 0.913.05.2014Beschluss Nr. 69 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.0 beta17.11.2014Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 1.014.01.2015Beschluss Nr. 79 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.1 beta21.04.2015Fehlerkorrektur Codelisten, Ergänzung Anhang 2AK Metadaten 1.1.027.07.2015Beschluss Nr. 88 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.1.1 beta01.04.2016ATS-Referenzen und Abschnitt 1.4 eingefügt; ed. KorrekturenAK Metadaten 1.1.114.04.2016Aufbereitung zur VeröffentlichungKst. GDI-DE 1.2.0 beta04.04.2017Kategorisierung der Konventionen bzgl. INSPIRE und/oder GDI- AK Metadaten DE plus entsprechende Kennzeichnung in jedem Kapitel 1.2.0 beta18.04.2017Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEKst. GDI-DE 1.2.0 beta01.08.2017Korrekturen sowie Aktualisierung als Vorlage zur Beschlussfas- sung im LG GDI-DEAK Metadaten 1.2.030.08.2017Beschluss Nr. 103 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.3.0 betanicht veröf- fentlichtinterne Version; Arbeitsdokument bzgl. Anpassung der Konven- AK Metadaten tionen an TG MD 2.0.1 2.0.0 beta07.03.2019Anpassung der Konventionen an TG MD 2.0.1AK Metadaten 2.0.0 beta02.04.2019Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEKst. GDI-DE 2.0.006.06.2019Beschluss Nr. 121 im LG GDI-DEVorsitz LG 2.0.112.06.2019Anpassung der Beispiele aufgrund Beschlusses im LG GDI-DEAK Metadaten 2.0.222.11.2019Redaktionelle Anpassungen (Anhang 2)AK Metadaten 2.0.305.02.2020Redaktionelle Anpassungen (Anhang 3)AK Metadaten 2.1.0 beta15.12.2021Inhaltliche und sprachliche Korrekturen, Ergänzungen und An- merkungen (alle Teile)AK Metadaten 2.1.0 beta08.02.2022Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 2.1.030.03.2022Beschluss Nr. 150 im LG GDI-DEVorsitz LG 2.1.031.03.2022Korrekturen und redaktionelle AnpassungenAK Metadaten AK Metadaten - Koordinierungsstelle GDI-DE Seite 3 von 93 Architektur der Geodateninfrastruktur Deutschland Konventionen zu Metadaten Arbeitskreis Metadaten Version: 2.3.2 Datum: 18.12.2025 Dieses Dokument beschreibt die Konventionen zu Metadaten in der GDI-DE mit Erläuterungen und Beispielen. Koordinierungsstelle GDI-DE, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG), Richard-Strauß-Allee 11, 60598 Frankfurt am Main Architektur der GDI-DE - Metadaten > Dokumentinformationen Dokumentinformationen BezeichnungArchitektur der Geodateninfrastruktur Deutschland - Konventionen zu Metadaten Herausgebende StelleAK Metadaten Erstellt am18.12.2025 Bearbeitungsstand☐ In Bearbeitung ☐ Vorgelegt ☐ Abgestimmt ☒ Veröffentlicht DokumentablageKollaborationsplattform GDI-DE BeteiligtePeter Kochmann (GDI-NW | Bezirksregierung Köln - Abteilung Geobasis NRW) Aytac Araz (GDI-RP | Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Zentrale Stelle GDI-RP) Andreas Berg (GDI-SN | Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) - Geodateninf- rastruktur) Mandy Fuhrmann (GDI-BB | Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) - Geodateninfrastruktur) Dr. Rene Höfer (BfN | Bundesamt für Naturschutz - Fachgebiet Naturschutzinformation, Geoinformation, Open Data) Anja Jacobi (GDI-SN | Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) - Geodateninfra- struktur) Anja Loddenkemper (Kst. GDI-NI | Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Landesbetrieb) Philipp Mayer (GDI-HE | Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Kompetenzstelle Geoinformation) Stefanie Nadler (BLE | Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – Fachzentrum für Geoinformation und Fernerkundung) Ruwei Nie (GDI-BW) | Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg - Kompetenzzent-rum Geodateninfrastruktur) Michael Räder (MDI-DE | Nationalpark-Verwaltung Niedersächsisches Wattenmeer / Nieder- sächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) Andreas Richter (GDI-MV | Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern – Landeskoordinierungsstelle für Geoinformationswesen) Sabine Schütze (BKG | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie - Geodateninfrastruktur- Anwendungen) Jan Rittenbach (GDI-HH | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung) Renate Zweer (GDI-BE | Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen - Geoinformation) Sara Biesel (Betrieb GDI-DE | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Anja Litka (Kst. GDI-DE | Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) Die Autoren danken den Personen und Institutionen, die am Entwicklungsprozess dieses Dokuments beteiligt waren. AK Metadaten - Koordinierungsstelle GDI-DE Seite 2 von 93 Architektur der GDI-DE - Metadaten > Änderungshistorie Änderungshistorie VersionDatumÄnderungErstellt von 0.9 beta27.03.2013Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 0.913.05.2014Beschluss Nr. 69 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.0 beta17.11.2014Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 1.014.01.2015Beschluss Nr. 79 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.1 beta21.04.2015Fehlerkorrektur Codelisten, Ergänzung Anhang 2AK Metadaten 1.1.027.07.2015Beschluss Nr. 88 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.1.1 beta01.04.2016ATS-Referenzen und Abschnitt 1.4 eingefügt; ed. KorrekturenAK Metadaten 1.1.114.04.2016Aufbereitung zur VeröffentlichungKst. GDI-DE 1.2.0 beta04.04.2017Kategorisierung der Konventionen bzgl. INSPIRE und/oder GDI- AK Metadaten DE plus entsprechende Kennzeichnung in jedem Kapitel 1.2.0 beta18.04.2017Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEKst. GDI-DE 1.2.0 beta01.08.2017Korrekturen sowie Aktualisierung als Vorlage zur Beschlussfas- sung im LG GDI-DEAK Metadaten 1.2.030.08.2017Beschluss Nr. 103 im LG GDI-DEVorsitz LG 1.3.0 betanicht veröf- fentlichtinterne Version; Arbeitsdokument bzgl. Anpassung der Konven- AK Metadaten tionen an TG MD 2.0.1 2.0.0 beta07.03.2019Anpassung der Konventionen an TG MD 2.0.1AK Metadaten 2.0.0 beta02.04.2019Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEKst. GDI-DE 2.0.006.06.2019Beschluss Nr. 121 im LG GDI-DEVorsitz LG 2.0.112.06.2019Anpassung der Beispiele aufgrund Beschlusses im LG GDI-DEAK Metadaten 2.0.222.11.2019Redaktionelle Anpassungen (Anhang 2)AK Metadaten 2.0.305.02.2020Redaktionelle Anpassungen (Anhang 3)AK Metadaten 2.1.0 beta15.12.2021Inhaltliche und sprachliche Korrekturen, Ergänzungen und An- merkungen (alle Teile)AK Metadaten 2.1.0 beta08.02.2022Aufbereitung als Vorlage zur Beschlussfassung im LG GDI-DEAK Metadaten 2.1.030.03.2022Beschluss Nr. 150 im LG GDI-DEVorsitz LG 2.1.031.03.2022Korrekturen und redaktionelle AnpassungenAK Metadaten AK Metadaten - Koordinierungsstelle GDI-DE Seite 3 von 93

Höheninformationen Sachsen

Digitale Höhenmodelle (DHM) beschreiben das Gebiet des Freistaates Sachsen durch dreidimensionale Koordinaten. Grundlage dafür bildet die klassifizierte Laserscan-Punktwolke (Höhengenauigkeit +/- 0,15 m), aus der die Bodenpunkte zu einem Digitalen Geländemodell (DGM, Bodenauflösung 1 x 1 m) bzw. zusätzlich die Nichtbodenpunkte (u. a. Vegetation, Gebäude) zu einem Digitalen Oberflächenmodell (DOM, Bodenauflösung 1 x 1 m) verrechnet werden. Die Abfrage der Gelände- und Oberflächenhöhe, der Höhendifferenz (wahre Objekthöhe, nDOM), der Geländeveränderung (Differenz zur vorherigen Datenerhebung) sowie der Hangneigung erfolgt über die Sachdatenabfrage (GetFeatureInfo, Höhenangabe im Höhenreferenzsystem DHHN2016, EPSG: 7837). Die Höhenlinien wurden aus dem Digitalen Geländemodell (DGM) automatisch abgeleitet, haben eine Äquidistanz von 2,5 Metern und sind nicht kartographisch aufbereitet. Aufgrund der kachelweisen Erzeugung kann es zu Linienunterbrechungen und leichten Versätzen kommen. Über die Kartenebene 'Beschriftung' können Ausdrucke mit einem beschrifteten Punktraster der Geländehöhe erzeugt werden. Verwenden Sie alle Kartenebenen (Layer) dieses Dienstes, setzen Sie die Kartenebenen in Ihrer Anwendung (Client) halbtransparent, um das Relief zu erkennen. Die Reliefdarstellung (Schummerung) mit Überhöhung ermöglicht die Erzeugung eines Kartenbildes mit 3D Effekt, wenn die darüberliegenden Fachdatenlayer halbtransparent angezeigt werden. Weitere fachliche Details unter: https://www.landesvermessung.sachsen.de/fachliche-details-8645.html

Bebauungsplan Poppenbüttel 35-Lemsahl-Mellingstedt 13 Hamburg

Der Bebauungsplan Poppenbüttel 35/Lemsahl-Mellingstedt 13 für den Geltungsbereich südöstlich der Straße Pop- penbütteler Berg, zwischen Harksheider Straße und der Straße An der Alsterschleife (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 519 und 521) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Poppenbütteler Berg - Lemsahler Landstraße - Nordgrenzen der Flurstücke 1881 und 941 der Gemarkung Lemsahl-Mel-lingstedt - An der Alsterschleife - über das Flurstück 6555 der Gemarkung Poppenbüttel - Kupferhammer - Kramer-Kray- Weg - Jaspersdiek - Harksheider Straße - Auf der Koppel - Südgrenze des Flurstücks 6531, über die Flurstücke 6809 und 4088 (Harksheider Straße), Südgrenzen der Flurstücke 5826 und 3597 der Gemarkung Poppenbüttel - Ulzburger Straße - über das Flurstück 4088 (Harksheider Straße) der Gemarkung Poppenbüttel.

Prozessoptimierte Verarbeitung von Hanfbast für anwendungsoptimierte Seilstrukturen

Flussbauliche Untersuchungen im Bergsenkungsbereich am Niederrhein

Seit den 1930er-Jahren wurde im Raum Duisburg/Wesel der Steinkohlenbergbau auch unter dem Rheinstrom und seinen Vorländern betrieben. In Duisburg befindet sich das Bergwerk Walsum, dessen regelmäßiger Förderbetrieb im Jahr 1936 aufgenommen wurde. Die maximale Jahresförderung von ca. 3,4 Mio. t Steinkohle erbrachte die Zeche mit knapp 4.600 Beschäftigten im Jahr 1984. Als Folge des Untertagebaus traten im Bereich Walsum (Rhein-km 793 bis 798) Geländesenkungen von bis zu 9 m auf, die durch eine Anpassung der Bauwerke und durch Sohlaufhöhungen im Hauptstrom kompensiert wurden. Im Bereich der Rheinaue ist nun allerdings eine Ausuferung bereits ab mittleren Abflüssen zu beobachten. Diese lokalen Veränderungen der Abflussdynamik und des Sedimenttransportvermögens bergen die Gefahr von Anlandungen im Hauptstrom, welche die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs negativ beeinflussen können. Die Auswertung aktueller Peildaten lässt Anlandungstendenzen im Streckenbereich zwischen Walsum und Stapp erkennen. Mitte 2008 wurde, entgegen der ursprünglichen Planung, der Bergbau im Grubenfeld Walsum eingestellt und die Zeche stillgelegt. Der Beschluss zur Stilllegung war für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Anlass, Prognosen zur Stabilität der Stromsohle in dem betroffenen Rheinabschnitt zu erstellen und erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten. Bereits Mitte der 1970er-Jahre hatte die WSV begonnen, die bergsenkungsbedingten Massenverluste der Stromsohle durch die Verklappung von Waschbergematerial zu kompensieren. Insgesamt wurden 13,8 Mio. t dieses Nebenprodukts der Steinkohlengewinnung im Zeitraum von 1976 bis 2008 im Stromabschnitt zwischen Rhein-km 793 und 808 eingebaut. In einigen Bereichen des Streckenabschnitts beträgt die Mächtigkeit dieser Waschbergeschichten mehrere Meter. Laboruntersuchungen belegen, dass Waschbergematerial andere Materialeigenschaften aufweist und sich in seinem Verwitterungsverhalten von natürlichem Rheinkies unterscheidet. Mobilisiertes Waschbergematerial unterliegt auf der Gewässersohle Zerfallsprozessen, mit der Tendenz, relativ schnell zwischen den deutlich härteren Kiesfraktionen zerrieben, in Suspension überführt und schließlich aus der Strecke ausgetragen zu werden. Die Untersuchungen der BAW konzentrierten sich in einem ersten Schritt auf die Ermittlung der durch die Bergsenkungen verursachten Auswirkungen auf die Morphologie der Stromsohle im Bereich von Duisburg bis Wesel. Dabei kam ein zweidimensionales Feststofftransportmodell (2D-FTM) zum Einsatz. Für diese hydromorphologischen Betrachtungen war im Vorfeld der Aufbau eines historischen Geländemodells erforderlich, welches den Vorlandzustand des Untersuchungsgebiets vor Beginn der Bergbautätigkeiten erfasst. Dieses Geländemodell wurde mit Hilfe topografischer Karten der Preußischen Landesaufnahme aus dem Jahr 1892 erstellt.

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