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Bufotes viridis (Laurenti, 1768) Bufo viridis Laurenti, 1768 Wechselkröte Amphibien Stark gefährdet

Der Grünkröten-(Bufotes viridis­)Komplex erfuhr eine taxonomische Revision. Nach Stöck et al. (2006), Stöck et al. (2009) und Dufresnes et al. (2019) ist die Wechselkröte (Bufotes viridis) über weite Teile Mittel- und Osteuropas verbreitet, wobei die westliche Arealgrenze durch Schleswig-Holstein, Niedersachsen, das Rheinland, das Saarland, Nordost-Lothringen sowie den Oberrheingraben verläuft. Östlich reicht das Areal bis nach Kasachstan, südlich über Nordostitalien bis nach Kreta. In Nordostdeutschland treffen zwei getrennte evolutionäre Wechselkröten-Linien, deren mitochondriale DNA sich unterscheidet, aufeinander: B. viridis und B. variabilis. Stöck et al. (2009) diskutierten deren Status. In der vorliegenden Roten Liste werden alle deutschen Wechselkröten weiterhin unter dem Namen B. viridis behandelt. In der letzten Roten Liste von Kühnel et al. (2009) wurde die Art bei unverändertem taxonomischen Umfang als Bufo viridis Laurenti, 1768 bezeichnet. In Deutschland besiedeln Wechselkröten das Flachund Hügelland, wobei selten eine Höhengrenze von 500 m ü. NHN überschritten wird (Günther & Podloucky 1996). Neben dem nahezu geschlossenen Verbreitungsschwerpunkt in den östlichen Bundesländern zeigt die Art eine ausgeprägte Disjunktion mit Vorkommensclustern im Mittel- und Niederrhein- sowie Neckar- und unteren Maingebiet, dem Saarland und Teilen von Bayern mit den Niederungen von Donau, Isar und Inn nebst Zuflüssen. Mit einer TK25-Q Rasterfrequenz von 10,71 % (Zeitraum 2000 – 2018) zählt sie aktuell zu den seltenen Amphibienarten Deutschlands. Die Bestandsentwicklung der Art ist äußerst kritisch. Der langfristige Bestandstrend zeigt einen starken Rückgang, der seit Jahrzehnten anhält und sich in einer massiven Ausdünnung der Rasterpräsenz, auch im ostdeutschen Kerngebiet, widerspiegelt. Ursächlich spielt der drastische Landnutzungswandel die größte Rolle, vor allem die Industrialisierung der Landwirtschaft mit den einhergehenden Strukturverlusten, veränderte Abbautechnologien bei der Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe einschließlich der Braunkohle sowie – zumindest regional bedeutsam – die gänzliche Aufgabe traditioneller Sondernutzungen, welche für die Art lange Zeit wertvolle Habitate generierten, z. B. die großflächigen Rieselfelder im Berliner Umland und Schönungsteiche kleiner Zuckerfabriken in den Bördegebieten. Der in die Kriterienklasse „starke Abnahme“ eingestufte kurzfristige Bestandstrend wird – zusätzlich zu den oben genannten Faktoren – durch fortschreitende Urbanisierung, die großflächige Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten, Rekultivierungsaktivitäten an Abbaustellen sowie Fischbesatz in zahlreichen Laichgewässern verstärkt. Die Wechselkröte zählt damit zu den am stärksten rückläufigen und gefährdeten Amphibienarten Deutschlands mit verbreiteten lokalen oder regionalen Aussterbeprozessen. Verschärfend wirken sich direkte menschliche Eingriffe und die zunehmende Fragmentierung der Vorkommen aus. Insgesamt ergibt sich die Einstufung in die RoteListe-Kategorie „Stark gefährdet“. Damit sich die Gefährdungssituation der Art nicht verschärft, müssen Naturschutzmaßnahmen dringend fortgesetzt oder neu ergriffen werden. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Gründe für die Hochstufung von „Gefährdet“ auf „Stark gefährdet“ liegen in der geänderten Bewertung der aktuellen Bestandssituation von der Kriterienklasse „mäßig häufig“ zu „selten“. Die Wechselkröte ist in Deutschland vor allem durch folgende Faktoren gefährdet: Anhaltende Lebensraumverluste in den Flussauen und anderen natürlichen Lebensräumen; Beseitigung und Entwertung von Kleingewässern, Nassstellen sowie anderen Strukturelementen in der Agrarlandschaft; Düngung und Einsatz von Pestiziden im Umfeld der Laichgewässer; Gefährdung in Abbaustellen durch geänderte Technologien sowie anschließende Verfüllung und Rekultivierung; sukzessionsbedingter Verlust von Laichgewässern und Rohböden im Landhabitat; Fischbesatz in Teichen; starke Rückgänge im Siedlungsbereich, vor allem durch Bauaktivitäten mit der Folge von Lebensraumverlusten im urbanen und suburbanen Raum. Aufgrund der derzeitigen starken negativen Bestandsentwicklung müssen folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden: Konzeption und Umsetzung von Artenschutzprogrammen und -projekten auf Länderebene, um weitere Lebensraumverluste und Arealregression abzuwenden sowie den Habitatverbund zu optimieren; schutzverträgliche Bewirtschaftung in der Agrarlandschaft, welche die entsprechenden Habitatstrukturen und eine Pufferung von Laichgewässern sichert; konsequente Anwendung der bestehenden Maßgaben der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft sowie der wasser-, boden- und naturschutzrechtlichen Regelungen; Förderung von Brachestreifen und die Etablierung von extensiven Weidesystemen; Sicherung bzw. Neuanlage und dauerhafte Pflege von Kleingewässern, v. a. auch die Vermeidung von Fischbesatz; Erhaltung von Rohboden- und Ruderalflächen in Landhabitaten, insbesondere im Bereich von Bodenabbauflächen und Bergbaufolgelandschaften (z. B. Braunkohle); Vergrößerung und Stabilisierung vorhandener Populationen durch gezielte Maßnahmen, insbesondere in Primärhabitaten wie den Flussauen.

Graduiertenkolleg 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa, Projektbereich D: Umweltvorstellungen und ihre Verdinglichungen - D1: Von 'Mondlandschaften' zur Vision eines 'Neuseenlandes' - Der planerisch-gestalterische Diskurs über Bergbaufolgelandschaften in Ostdeutschland nach 1990

Seit dem enormen Strukturwandel nach der Wiedervereinigung wird intensiv über die Sanierung, Rekultivierung und Gestaltung der sehr großräumigen Folgelandschaften nach dem Braunkohletagebaue in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier um Leipzig debattiert. Dabei wird für die als zerstört geltende Landschaft gezielt um ein neues, positives Image gerungen. Erholungs- und Tourismuskonzepte sowie Industriedenkmalpflege und Naturschutz bilden neben Konzepten zur land- und forstwirtschaftlichen Rekultivierung Schwerpunkte bei der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaften. Im Mittelpunkt meiner Untersuchung werden Vorstellungen, Bilder, Werte, Normen und Symboliken stehen, die im planerisch-gestalterischen Diskurs vor allem auf konzeptioneller Ebene generiert werden. Diese kulturellen Prämissen, die in den Debatten meist nicht als solche thematisiert werden, sondern implizit vorhanden sind, sollen in der Arbeit reflektiert werden, denn sie erscheinen meist vermittelt über bestimmte Metaphern in hohem Maße handlungswirksam.

Fördergebiete der Landschaft der Industriekultur Nord

Die "Landschaft der Industriekultur Nord" liegt direkt im Bereich der urban geprägten Industriezone im östl. Teil des Saarlandes. Sie soll als neue grüne Mitte erkannt und zu einem gemeinsamen "Park der Region entwickelt werden. Die Fördergebiete des Projektgebietes werden als themenbezogene Landschaftslabore interpretiert. Die Landschaftslabore bündeln die Fördergebiete in vier Aufgabenbereiche und setzen klare räumliche Schwerpunkte im Sinne des Naturschutzes und der integrierten Regionalentwicklung. Attribute: ART: Gebiet des Naturschutzgroßvorhabens; BEZEICHNUNG: Name des Fördergebiet und gleichzeitig Bezeichnung der Lage; LANDSCHAFTSLABOR: Die Landschaftslabore bündeln die Fördergebiete in vier Aufgabenbereiche - 1.Bergbaufolgelandschaft Heinitz, 2.Forstwirtschaft und natürliche Prozesse, 3.Vogelzug und wilde Weiden ,4.Neuerfindung der Bergmannskuh (Entwicklung einer zukunftsfähigen, postmontanen, stadt- und ortsnahen Landwirtschaft).

LAPRO2009 - Freiraumaufwertung im Bereich der Bergbauachse

Mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel bietet sich die Möglichkeit, die Bergbaufolgelandschaften des Saarlandes großräumig aufzuwerten. Damit soll eine Verbesserung des Naturhaushaltes und der siedlungsnahen Erholungsfunktion im Ballungsraum sowie eine Inwertsetzung des kulturellen Erbes erreicht werden. Im Landschaftsprogramm wird großräumlich der diesbezügliche Flächenumgriff dargestellt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 8.7.2. (Stand: Juni 2009)

Naturschutzgebiet (NSG) Schlabendorfer Bergbaufolgelandschaft - Lichtenauer See

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Schlabendorfer Bergbaufolgelandschaft - Lichtenauer See" des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21.11.1996

Naturschutzgebiet (NSG) Seeser Bergbaufolgelandschaft

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Seeser Bergbaufolgelandschaft" des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 21.11.1996

Landschaftsschutzgebiet (LSG) Bergbaufolgelandschaft Schlabendorf-Seese

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Bergbaufolgelandschaft Schlabendorf-Seese" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung vom 07.08.1997

Naturschutzgebiet (NSG) Bergbaufolgelandschaft Grünhaus

Verordnung über das Naturschutzgebiet "Bergbaufolgelandschaft Grünhaus" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.11.2006, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 23 des Gesetzes vom 25.01.2016

Rekultivierte Böden der Bergbaufolgelandschaft

Die Übersichtskarten stellen eine Annäherung an die Verbreitung und Rekultivierung der Kippenböden dar und dienen der Visualisierung und regionalen Quantifizierung der Bodenzerstörung und -wiederherstellung in der Bergbaufolgelandschaft. Aufgrund der verwendeten Datengrundlagen sind die Karten nicht für lage- und flächengenaue Auswertungen geeignet.

WMS - Rekultivierte Böden der Bergbaufolgelandschaft

Der Dienst präsentiert Übersichtskarten, die eine Annäherung an die Verbreitung und Rekultivierung der Kippenböden darstellen und der Visualisierung und regionalen Quantifizierung der Bodenzerstörung und -wiederherstellung in der Bergbaufolgelandschaft dienen. Aufgrund der verwendeten Datengrundlagen sind die Karten nicht für lage- und flächengenaue Auswertungen geeignet.

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