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Multimodales luftgestütztes Quantensensor-basiertes Instrument zur nachhaltigen Exploration natürlicher Ressourcen, Teilprojekt 1: Systemelektronik und Systemmechanik

Seismische Stationen in Niedersachsen

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Seismische Stationen in Niedersachsen (WFS Dienst)

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Seismische Stationen in Niedersachsen (WMS Dienst)

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Braunkohlenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Erweiterung des Tontagebau Guttau - Abbaufeld Guttau-Neudörfel“ nach § 5 Absatz. 2 UVPG vom 14. November 2025

Die IAD Wetro GmbH, Wetro-Siedlung 13-22, 02699 Puschwitz (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 3. Dezember 2024 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 3 UVPG zur Änderung des Rahmenbetriebsplanes für das Vorhaben „Erweiterung des Tontagebau Guttau – Abbaufeld Guttau-Neudörfel“ auf dem Gebiet der Gemeinde Malschwitz (Landkreis Bautzen). Das Sächsische Oberbergamt hat das Vorhaben „Erweiterung des Tontagebau Guttau – Abbaufeld Guttau-Neudörfel“ mit Planfeststellungsbeschluss vom 11. Mai 2021 zugelassen. Die Zulassung ist bis 31. Dezember 2058 befristet. Die Zulassung umfasst insbesondere die bergbauliche Inanspruchnahme der Fläche des Ostfeldes und des Feldes Neudörfel und die damit verbundene Weiterführung des Gesamtvorhabens des Tontagebau Guttau. Das Bergbauunternehmen hat das Abbaufeld Guttau-Neudörfel bisher nicht aufgeschlossen. Die Planänderung betrifft eine Änderung der Abbautechnologie, der Betriebsstraßenführung, der verkehrstechnischen Anbindung an das öffentliche Straßennetz und die Errichtung zusätzlicher Tagesanlagen. Zur Gewinnung des Abraumes und des Rohstoffes ist der Einsatz mobiler Hydraulikbagger vorgesehen. Der Einsatz von Schaufelrad- und Eimerkettenbaggern ist im Rahmen des Änderungsvorhabens nicht mehr vorgesehen. Weiterhin soll der Abtransport der gewonnenen Tone vom Tonzwischenlager mittels LKW auf öffentlichen Straßen direkt zum Abnehmer erfolgen. Die geplante Landbandanlage sowie die Bandbrücke werden laut Änderungsvorhaben nicht mehr errichtet. Anders als bereits zugelassen, plant das Bergbauunternehmen, den Tagebau an der nordöstlichsten Ecke des geplanten Abbaufeldes (Guttau-Neudörfel) direkt an die Staatsstraße S 110 anzubinden. Die Ertüchtigung der bereits vorhandenen Plattenstraße mit Anbindung an die S 109 soll entfallen. Der Tagebauaufschluss soll im Süden der Abbaufläche von der neu errichteten Tagebauzufahrt bzw. der neu zu errichtenden Betriebsstraße erfolgen. Weiterhin sollen die bereits vorhandenen Tagesanlagen aus dem laufenden Tontagebau Guttau-Ostfeld wie zugelassen weitergenutzt werden. Im Bereich der geplanten Tagebauzufahrt an die S 110 ist nunmehr die Errichtung eines Tonlagerplatzes, einer Reifenwaschanlage und eines neuen Sozial- und Aufenthaltscontainers geplant.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Feststellung der UVP-Pflicht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage als Grubenkraftwerk im Kiessandtagebau Benndorf“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 12. September 2025

Die DBF Baustoff GmbH, Zum Gleis-Dreieck 38, 06347 Gerbstedt OT Siersleben (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 30. Oktober 2024 den Antrag auf Zulassung des Sonderbetriebsplanes zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Kiessandtagebau Benndorf gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG. Das Bergbauunternehmen plant die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlage als dem Bergbau dienende Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BBergG (Grubenkraftwerk) auf einer Fläche von 6.700 m² im bereits rekultivierten Nordfeld Benndorf des Kiessandtagebaus Benndorf. Der temporäre Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlage soll auf einen Zeitraum beschränkt bleiben, bei dem der sachliche Anwendungsbereich des § 2 BBergG gegeben ist. Das bisherige Vorhaben zum Kiessandtagebau Benndorf ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 1. Dezember 2009 planfestgestellt und bis zum 1. Janu-ar 2050 befristet zugelassen. Das Sächsische Oberbergamt hat zu der beantragten Änderung des Vorhabens gemäß § 51 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist (UVPG), in Verbindung mit § 52 Absätze 2c und 2a des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist (BBergG) und Nummer 15.1 der Anlage 1 zum UVPG, sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2023 (BGBl. 2024 I. Nr. 2) geändert worden ist (UVP-V Bergbau), gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Erweiterung der Abbaufläche Kiessandtagebau Salzenforst-Chorberg“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 22. September 2025

Die Entsorgungsgesellschaft mbH Guttau, Baruther Straße 20, 02694 Malschwitz, OT Kleinsaubernitz (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 3. Mai 2023 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Abbaufläche für den Kiessandtagebau Salzenforst-Chorberg (Landkreis Bautzen). Die Planänderung betrifft die Erweiterung der Abbaufläche um 0,58 ha im Kiessandtagebau Salzenforst-Chorberg innerhalb der Rahmenbetriebsplangrenze. Die Abbaufläche ist bislang wegen der ursprünglich dort befindlichen, mittlerweile aber zurückgebauten Freileitungsstromasten von der Zulassung für den Rohstoffabbau ausgeschlossen. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss vom 30. Oktober 2009 im Rahmen eines fakultativen Rahmenbetriebsplanes bis zum 31. Dezember 2035 befristet zugelassen. Mit dem zugelassenen fakultativen Rahmenbetriebsplan gewinnt das Bergbauunternehmen die grundeigenen Bodenschätze (Kiese und Sande) auf einer Fläche von 21,16 ha. Mit dem angezeigten Änderungsvorhaben vergrößert sich die Abbaufläche auf 21,74 ha. Auf der Erweiterungsfläche für den Abbau befanden sich früher Freileitungsstrommasten, die der Betreiber im Jahr 2016 zurückgebaut hat. Die Gewinnung im erweiterten Abbaubereich findet innerhalb der Laufzeit des zugelassenen fakultativen Rahmenbetriebsplanes statt.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderungen im Kiessandtagebau Wernsdorf-Zeisig“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 12. September 2025

Die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH, Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 24. März 2025 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 3 UVPG zur Änderung des Rahmenbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Wernsdorf-Zeisig auf dem Gebiet der Stadt Penig (Landkreis Mittelsachsen). Die Planänderung betrifft die Reduzierung der Rahmenbetriebsplanfläche im Norden und Westen des Tagebaus von ca. 50,9 ha auf ca. 44,7 ha, die Herrichtung der bestehenden Abraumhalde mit einer Fläche von 6,5 ha auf ein Niveau Oberkante von 264,5 m NHN, die Erweiterung der Trockengewinnung innerhalb der Fläche des Rahmenbetriebsplanes im Südbereich von 26,50 ha auf 28,06 ha, die Anpassung des Wiedernutzbarmachungskonzeptes und die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2046. Im Norden des Tagebaugeländes ist nach Verfüllung eine Abraumhalde mit einem unterschiedlichen Höhenniveau zwischen 259 m NHN und 271 m NHN entstanden, die nach Planänderung auf eine ebene Aufstandsfläche auf dem Höhenniveau von 264,5 m NHN angepasst werden soll. Hierzu ist insgesamt noch das Aufbringen von ca. 20.000 m³ Abraummassen notwendig. Die Erweiterung der Trockengewinnung soll an der südlichen Begrenzung des Kiessandtagebaus in einem Abbaustreifen zwischen ca. 30 m und 55 m nördlich der das Vorhaben begrenzenden K 8255 erfolgen. Den dort vor Gewinnung zu beseitigenden Abraum setzt das Bergbauunternehmen im Tagebau ein. Die zugelassene Wiedernutzbarmachung im Kiessandtagebau Wernsdorf-Zeisig sieht eine Verfüllung der Abbaufläche mit tagebaueigenem und tagebaufremden Material vor. Auf den Flächen sollen Extensivgründland, Laubwald, Sukzessionsfläche, eine Streuobstwiese und Feuchtbiotope entstehen. Mit der Anpassung der Wiedernutzbarmachung plant das Bergbauunternehmen die Neuordnung der Landschaftsgestaltung mit den schon zugelassenen Bestandteilen. Der obligatorische Rahmenbetriebsplan zum Vorhaben ist derzeit bis 31. Dezember 2041 zugelassen.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderung und Verlängerung RBP Kiessandtagebau Bach I 1998“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 25. August 2025

Die Kiesgrube Bach GmbH & Co. KG, Muldenweg 2, 04828 Bennewitz (Bergbauunterneh-men) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 17. Dezember 2024 den An-trag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) für die Änderung und Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes (RBP) für den Kiessandtagebau Bach I (Landkreis Leipzig). Die Planänderungen betreffen: • die Verlängerung des Vorhabens um 40 Jahre bis zum Jahr 2068, • die Verkleinerung der Vorhabenfläche um 8.950 m², • die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Kiessandtagebau und • den Verzicht auf die landschaftspflegerische Maßnahme zur Errichtung einer Benjeshecke an der Westseite des Nordfeldes. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 23. Dezember 1998 planfestgestellt und bis zum 31. Dezember 2028 befristet zugelassen. Mit dem zugelassenen Planfeststellungsbeschluss beabsichtigt das Bergbauunternehmern die grundeigenen Bodenschätze (Kiese und Sande) auf einer Fläche von 54,8434 ha im Trocken- und Nassschnitt zu gewinnen. Dazu nimmt es zuvor landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch. Die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus plant das Bergbauunternehmen mit einem Restgewässer von etwa 12 ha. Ansonsten plant es die Verfüllung des Tagebaus mit eigenem Abraum und Fremdmaterial, um die folgende Nachnutzung für die Landwirtschaft zu gewährleisten. Bisher hat das Bergbauunternehmen eine Fläche von weniger als 10 ha für den Trocken-schnitt in Anspruch genommen. Mit der beantragten Änderung und Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes zum Kiessandtagebau Bach I beabsichtigt das Bergbauunternehmen aufgrund ausgebliebener Absatzmengen und noch anstehender Vorräte die Bodenschätze zunächst weitere 40 Jahre zu gewinnen. Daneben beabsichtigt das Bergbauunternehmen eine Verkleinerung der Abbaufläche um 8.950 m². Außerdem beabsichtigt es die Errichtung einer Photovoltaikanlage, die mit der Energieversorgung überwiegend dem Tagebau dienen soll (Grubenkraftwerk) Die Anlage soll im zugelassenen Baufeld Nord des Kiessandtagebaus auf einer nach Auskiesung hergestellten Fläche errichtet werden. Mit einer planfestgestellten Ersatzmaßnahme sollen Benjeshecken an der Westseite des Nordfeldes errichtet werden. Darauf beabsichtigt das Bergbauunternehmen zu verzichten. Dafür beabsichtigt das Bergbauunternehmen andere Ersatzmaßnahmen zu planen, welche in eine aktuelle Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Eingang finden. Ansonsten plant das Bergbauunternehmen das Vorhaben wie planfestgestellt fortzuführen.

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