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Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung von zwei Zwischenlagern im Gneisbruch Dörfel (Erzgebirgskreis) nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 4. April 2025

Die Max Bögl Stiftung & Co. KG, Scheibenberger Straße 100, 09481 Elterlein hat am 24. Februar 2025 die Vorprüfung des Einzelfalls auf das Bestehen einer UVP-Pflicht für die Änderung des Rahmenbetriebsplanes „Gneisbruch Dörfel – Errichtung von zwei Zwischenlagern“ beantragt. Das bisherige Vorhaben ist durch Planfeststellungsbeschluss vom 11. März 1997 (mit eingeschlossener Umweltverträglichkeitsprüfung) und Planänderungsbeschluss vom 13. Juli 2001 planfestgestellt. Die geplanten Änderungen betreffen: • die zeitlich gestufte Errichtung von zwei temporären Zwischenlagern für nicht verwertbare Lagerstättenbestandteile (Material der Vorabsiebung, nicht verwertbare Störungszonen, Füllmaterial der Entstaubung aus der Aufbereitungsanlage) auf bereits abgebauten Betriebsflächen im Tagebau, • die Errichtung des ersten temporären Zwischenlagers mit einer Gesamtkapazität von etwa 51.000 m³ und • die Errichtung des zweiten temporären Zwischenlagers mit einer Gesamtkapazität von etwa 15.000 m³. Weitere Änderungen des zugelassenen Vorhabens zeigt das Bergbauunternehmen nicht an.

Braunkohlenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.

Wasseraufbereitung mit Wertelementrückführung - As-Rückhalt Material aus Schlacken / Ionenaustauscher

Das Projekt "Wasseraufbereitung mit Wertelementrückführung - As-Rückhalt Material aus Schlacken / Ionenaustauscher" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Bergakademie Freiberg, Institut für Bergbau und Spezialtiefbau.

Wasseraufbereitung mit Wertelementrückführung - As-Rückhalt Material aus Schlacken / Ionenaustauscher, Wasseraufbereitung mit Wertelementrückführung - As-Rückhalt Material aus Schlacken / Ionenaustauscher

Das Projekt "Wasseraufbereitung mit Wertelementrückführung - As-Rückhalt Material aus Schlacken / Ionenaustauscher, Wasseraufbereitung mit Wertelementrückführung - As-Rückhalt Material aus Schlacken / Ionenaustauscher" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Bergakademie Freiberg, Institut für Bergbau und Spezialtiefbau.

Bergbausanierung

Die Sanierungsmaßnahmen im Bergbau umfassen den Braunkohlen-, Kali- und Steinsalz-, Kupferschiefer-, Schwefelkies- sowie den Fluss- und Schwerspatbergbau. Die Sanierung des Kali- und Steinsalzbergbaus, des Kupferschiefer-, Schwefelkies-, Fluss- und Schwerspatbergbaus ist weitgehend abgeschlossen. Besondere Bedeutung besitzt in Sachsen-Anhalt die Sanierung der ehemaligen Braunkohlentagebaue. Verbunden mit der Wiedervereinigung führten unter anderem Marktöffnung, wettbewerbliche Energiepreise und ein erheblich verringerter Strombedarf der Industrie zu einer Energieträgerumstellung, mit der Folge, dass auch die Braunkohlegewinnung auf ein wirtschafts- und regionalpolitisch verträgliches Maß reduziert werden musste. Von den ehemals elf Braunkohlentagebauen in Sachsen-Anhalt konnten letztendlich nur zwei ( Profen und Amsdorf ) erfolgreich privatisiert und weiterbetrieben werden. Aufgrund der rechtlichen Verpflichtung aus dem Bundesberggesetz ist der Bergbautreibende zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen verpflichtet. Dabei muss die Wiedernutzbarmachung neben den bergrechtlichen Maßgaben auch den raumordnerischen und landesplanerischen Zielen gerecht werden. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen umfassten neben den von den großflächig entwickelten Braunkohlentagebauen und Standorten der Veredlungsindustrie ausgehenden massiven Eingriffen in Landschaft und Grundwasser auch Bereiche, die von nicht unerheblichen Ablagerungen von Industrieabfällen und -reststoffen betroffen waren. Verantwortlich für die Wahrnehmung dieser bergrechtlichen Pflichten im Bereich der nicht privatisierungsfähigen Braunkohlenbetriebe ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH ( LMBV ). Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen der öffentlichen Hand, welches im Eigentum des Bundes steht und das als Bergbauunternehmen und Projektträger insbesondere für die Sanierungsplanung, das Projektmanagement sowie das Sanierungscontrolling verantwortlich ist. Bereits im Dezember 1992 schlossen der Bund und die ostdeutschen "Braunkohlenländer" (die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie die Freistaaten Sachsen und Thüringen) das Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung zur Finanzierung der Aufgaben aus der Braunkohlensanierung in den Jahren 1993 bis 1997. Durch Folgeabkommen wurde inzwischen die Finanzierung der Braunkohlesanierung bis 2017 gesichert. Im Ergebnis der Sanierung wurde in Sachsen-Anhalt viel erreicht. Über den aktuellen Stand der Flutungen informiert die LMBV im Internet unter der Rubrik Wassermanagement . Allein in Sachsen-Anhalt wurden bislang Sanierungsleistungen in einem Umfang von 1,576 Mrd. Euro erbracht, davon 374 Mio. Euro aus Landesmitteln. Die Aufgaben der Grundsanierung sind damit zu rund 97 % erfüllt. Die Tätigkeit der LMBV im Rahmen der Umsetzung der Braunkohlesanierung wird durch den Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung ( StuBA ) begleitet und überprüft. Hierbei handelt es sich um ein von Bund und den betroffenen Braunkohlenländern getragenes Gremium.

Veranstaltung „Masterplan Wasser: Berlin sorgt vor“ am 11. Dezember 2023

Austausch und Paneldiskussion in der Stadtwerkstatt Berlin Am Montag, den 11. Dezember 2023 lud die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in die Stadtwerkstatt Berlin ein, um sich mit der Stadtgesellschaft zum Masterplan Wasser auszutauschen. Der Plan, der im September 2022 veröffentlicht wurde und in enger Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben entstanden ist, beinhaltet eine Vielzahl an Maßnahmen, die eine langfristige Vorsorge Berlins aufzeigen. Zeit für eine Zwischenbilanz: Was sind die wichtigsten Handlungsfelder des Masterplans Wasser? Wie erfolgt seine Umsetzung? Was sind die nächsten Schritte, um langfristig eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen? Darum ging es beim heutigen Austausch in der Stadtwerkstatt. Hier kamen Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft mit Politik und der Senatsverwaltung für Umwelt und Klimaschutz zusammen. Das Grußwort zur Veranstaltung sprach Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Sie betonte die Bedeutung des gemeinsamen Austausches und die Langfristigkeit der Aufgabe: „Viele Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung. Ziel des Masterplans ist eine sichere Trinkwasserversorgung durch einen umfassenden Ressourcen- und Gewässerschutz. Dieser Dialog zum Masterplan Wasser ist mir ein großes Anliegen. Und er wird das auch bleiben, denn für die Bewältigung der damit zusammenhängenden Herausforderungen brauchen wir einen langen Atem.“ Im Anschluss skizzierte ein kurzes Erklärvideo den Masterplan Wasser und Frauke Bathe, Referatsleiterin für Wasserwirtschaft, Wasserrecht und Geologie in der Senatsverwaltung, nahm die fachliche Einleitung vor und stellte die wesentlichen Inhalte des Masterplans vor. Drei Ziele stünden dabei im Zentrum: eine gleichbleibend sichere Trinkwasserversorgung, ein verbesserter Gewässerschutz sowie der Ausbau und die Modernisierung der Abwasserentsorgung. Die 32 beschriebenen konkreten Maßnahmen des Masterplans waren zudem in Form von Plakaten im Raum ausgestellt. Wichtig sei außerdem, den Masterplan Wasser als dynamischen Prozess zu betrachten – man müsse den Erkenntnisfortschritt zur qualitativen und quantitativen Entwicklung der Wasserressourcen kontinuierlich nachhalten und den Plan entsprechend weiterentwickeln. Die heutige Veranstaltung sei auch Auftakt zum Beteiligungskonzept des Masterplans, stellte Referatsleiterin Bathe klar. Ziel sei es, bei der Fortschreibung des Masterplans die verschiedenen Akteure stärker einzubinden. Nach einer kurzen Verständigungsrunde und Fragen, u. a. zur Einbindung der Bezirke, zur Zuordnung von Haushaltsmitteln und der Notwendigkeit einer Strategischen Umweltprüfung (SUP), wurde die kurze Pause bereits intensiv zum Austausch und Netzwerken genutzt. Anschließend begann der zweite Teil der Veranstaltung mit der Podiumsdiskussion „Gemeinsames Wassermanagement für die Hauptstadtregion: Herausforderungen und Chancen“. Miteinander sprachen dort Dr. Birgit Fritz-Taute, Leiterin der Abteilung Integrativer Umweltschutz der SenMVKU, sowie ihre Kollegin der Brandenburger Verwaltung Anke Herrmann, Abteilungsleiterin Wasser und Bodenschutz im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg (MLUK), Dr. Gesche Grützmacher, Abteilungsleiterin Wasserwirtschaft bei den Berliner Wasserbetrieben, Michael Bender, Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser bei GRÜNE LIGA Berlin e. V., sowie Simon Margraf, Bereichsleiter Wirtschaft & Politik bei der IHK Berlin. Die größte Herausforderung zum Masterplan bestünde aus Brandenburger Sicht darin, länderübergreifend in eine gemeinsame Arbeitsstruktur zu kommen, betonte Herrmann. Dabei hob sie einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Flächenland und dem Stadtstaat hervor: Während Berlin einen Wasserversorger habe, arbeite das MLUK mit mehr als 80 Versorgern zusammen. Alle Teilnehmenden der Podiumsdiskussion konnten sich darauf einigen, dass die nötige Sensibilisierung aller Berlinerinnen und Berliner für einen sorgsamen Umgang mit Wasser ein wesentlicher Schritt sein müsse. Das sei nicht immer der Fall, bemerkte Simon Markgraf, wenngleich auch zahlreiche Unternehmen die Notwendigkeit nachhaltigeren Arbeitens mittlerweile immer deutlicher sähen. Michael Bender wies außerdem auf die gravierenden Verluste der Biodiversität hin, die mit abnehmenden Durchflüssen der Oberflächengewässer genauso wie mit sinkenden Grundwasserständen einhergingen. Da die Lösung der wasserwirtschaftlichen Herausforderungen keinen Aufschub duldet, müsse man außerdem im Blick behalten, welche Maßnahmen des Plans den besten Kosten-Nutzen-Ansatz hätten, so Dr. Gesche Grützmacher. Während der Diskussion wurden immer wieder Wortmeldungen und Fragen aus dem Publikum aufgegriffen. Unter anderem wurde die Verantwortung der Bergbauunternehmen, die Themen Hochwasser und Starkregen, mögliche Oberflächenwasserentnahmeentgelte sowie steigende und gestaffelte Gebühren für den Wasserverbrauch diskutiert. Die Hinweise und Fragen wurden außerdem auf Moderationskarten gesammelt und neben den 32 Maßnahmen angebracht. Im Anschluss an die Diskussion konnten die Teilnehmenden ihre Wünsche im Hinblick auf die Fortschreibung des Masterplans Wasser auf Karten notieren und ebenfalls sichtbar aufhängen. Die Diskussion und die Karten halfen, ein Stimmungsbild zu zeichnen, welche Aspekte aus dem Publikum besondere Beachtung finden sollten. Abschließend erhielten alle Teilnehmenden die Möglichkeit, noch einmal in persönlichen Gesprächen ihre Hinweise zu geben. Die Pressemitteilung zur Veranstaltung „Masterplan Wasser: Berlin sorgt vor“ Veranstaltungsprogramm Wann : Montag, 11.12.2023, 9.30 bis 12.30 Uhr Wo : Stadtwerkstatt, Karl-Liebknecht-Straße 11, 10178 Berlin ab 09.00 Uhr Einlass und Get-Together mit Imbiss 09.30 Uhr Beginn der Veranstaltung Grußwort Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Vortrag „Masterplan Wasser: Berlin sorgt vor“ Frauke Bathe, Referatsleiterin Wasserwirtschaft, Wasserrecht und Geologie Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Publikumsfragen 11:00 Uhr Paneldiskussion, Gemeinsames Wassermanagement für die Hauptstadtregion: Herausforderungen und Chancen Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Anke Herrmann, Abteilungsleiterin Wasser und Bodenschutz im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg Dr. Gesche Grützmacher, Abteilungsleiterin Wasserwirtschaft bei den Berliner Wasserbetrieben Simon Margraf, Bereichsleiter Wirtschaft & Politik bei der Industrie- und Handelskammer Berlin Michael Bender, Leiter Bundeskontaktstelle Wasser bei GRÜNE LIGA Berlin e. V. Publikumsfragen 12.30 Uhr Ausklang und Imbiss

KMU-innovativ: Automatisierte Erkennung, Vermessung und mineralogische Klassifizierung von Bergehalden und -teichen mit Satellitenfernerkundung, KMU-innovativ - AuBeSa: Automatisierte Erkennung, Vermessung und mineralogische Klassifizierung von Bergehalden und -teichen mit Satellitenfernerkundung

Das Projekt "KMU-innovativ: Automatisierte Erkennung, Vermessung und mineralogische Klassifizierung von Bergehalden und -teichen mit Satellitenfernerkundung, KMU-innovativ - AuBeSa: Automatisierte Erkennung, Vermessung und mineralogische Klassifizierung von Bergehalden und -teichen mit Satellitenfernerkundung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Fachgruppe Rohstoffe und Entsorgungstechnik, Institute of Mineral Resources Engineering.

KMU-innovativ: Automatisierte Erkennung, Vermessung und mineralogische Klassifizierung von Bergehalden und -teichen mit Satellitenfernerkundung

Das Projekt "KMU-innovativ: Automatisierte Erkennung, Vermessung und mineralogische Klassifizierung von Bergehalden und -teichen mit Satellitenfernerkundung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: dida Datenschmiede GmbH.

KMU-innovativ: Automatisierte Erkennung, Vermessung und mineralogische Klassifizierung von Bergehalden und -teichen mit Satellitenfernerkundung, KMU-innovativ - AuBeSa: Automatisierte Erkennung, Vermessung und mineralogische Klassifizierung von Bergehalden und -teichen mit Satellitenfernerkundung

Das Projekt "KMU-innovativ: Automatisierte Erkennung, Vermessung und mineralogische Klassifizierung von Bergehalden und -teichen mit Satellitenfernerkundung, KMU-innovativ - AuBeSa: Automatisierte Erkennung, Vermessung und mineralogische Klassifizierung von Bergehalden und -teichen mit Satellitenfernerkundung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: dida Datenschmiede GmbH.

Membranbasierte dezentrale Wasserwiedergewinnung aus saurem Grubenabwasser zur Verbesserung der Wassersicherheit und Verminderung der Umwelteinflüsse im südlichen Afrika, Teilprojekt: Wasserinfrastruktur und Wassertechnologien (MAMDIWAS-W2)

Das Projekt "Membranbasierte dezentrale Wasserwiedergewinnung aus saurem Grubenabwasser zur Verbesserung der Wassersicherheit und Verminderung der Umwelteinflüsse im südlichen Afrika, Teilprojekt: Wasserinfrastruktur und Wassertechnologien (MAMDIWAS-W2)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Duisburg-Essen, Abteilung Maschinenbau und Verfahrenstechnik, Lehrstuhl für Mechanische Verfahrenstechnik , Wassertechnik.

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