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Multimodales luftgestütztes Quantensensor-basiertes Instrument zur nachhaltigen Exploration natürlicher Ressourcen, Teilprojekt 1: Systemelektronik und Systemmechanik

Seismische Stationen in Niedersachsen

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderung und Verlängerung RBP Kiessandtagebau Bach I 1998“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 25. August 2025

Die Kiesgrube Bach GmbH & Co. KG, Muldenweg 2, 04828 Bennewitz (Bergbauunterneh-men) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 17. Dezember 2024 den An-trag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG) für die Änderung und Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes (RBP) für den Kiessandtagebau Bach I (Landkreis Leipzig). Die Planänderungen betreffen: • die Verlängerung des Vorhabens um 40 Jahre bis zum Jahr 2068, • die Verkleinerung der Vorhabenfläche um 8.950 m², • die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Kiessandtagebau und • den Verzicht auf die landschaftspflegerische Maßnahme zur Errichtung einer Benjeshecke an der Westseite des Nordfeldes. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 23. Dezember 1998 planfestgestellt und bis zum 31. Dezember 2028 befristet zugelassen. Mit dem zugelassenen Planfeststellungsbeschluss beabsichtigt das Bergbauunternehmern die grundeigenen Bodenschätze (Kiese und Sande) auf einer Fläche von 54,8434 ha im Trocken- und Nassschnitt zu gewinnen. Dazu nimmt es zuvor landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch. Die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus plant das Bergbauunternehmen mit einem Restgewässer von etwa 12 ha. Ansonsten plant es die Verfüllung des Tagebaus mit eigenem Abraum und Fremdmaterial, um die folgende Nachnutzung für die Landwirtschaft zu gewährleisten. Bisher hat das Bergbauunternehmen eine Fläche von weniger als 10 ha für den Trocken-schnitt in Anspruch genommen. Mit der beantragten Änderung und Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes zum Kiessandtagebau Bach I beabsichtigt das Bergbauunternehmen aufgrund ausgebliebener Absatzmengen und noch anstehender Vorräte die Bodenschätze zunächst weitere 40 Jahre zu gewinnen. Daneben beabsichtigt das Bergbauunternehmen eine Verkleinerung der Abbaufläche um 8.950 m². Außerdem beabsichtigt es die Errichtung einer Photovoltaikanlage, die mit der Energieversorgung überwiegend dem Tagebau dienen soll (Grubenkraftwerk) Die Anlage soll im zugelassenen Baufeld Nord des Kiessandtagebaus auf einer nach Auskiesung hergestellten Fläche errichtet werden. Mit einer planfestgestellten Ersatzmaßnahme sollen Benjeshecken an der Westseite des Nordfeldes errichtet werden. Darauf beabsichtigt das Bergbauunternehmen zu verzichten. Dafür beabsichtigt das Bergbauunternehmen andere Ersatzmaßnahmen zu planen, welche in eine aktuelle Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Eingang finden. Ansonsten plant das Bergbauunternehmen das Vorhaben wie planfestgestellt fortzuführen.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „5. Planänderung Grauwackesteinbruch Brößnitz-Schieferberg“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 19. Juni 2025

Die Matthäi Rohstoff GmbH & Co. KG, Am Schieferberg, OT Brößnitz, 01561 Lampertswalde (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 4. September 2024 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die 5. Planänderung des Grauwackesteinbruches Brößnitz-Schieferberg (Landkreis Meißen). Die Planänderungen betreffen • die Aktualisierung der Abbaukonzeption mit Änderung der Abbautiefe bis zur 9. Abbausohle (19 m NHN), • den dauerhaften Verbleib der Schutzwälle in der jetzigen Form und Höhe mit bedarfsweiser Endprofilierung auf der Tagebauinnenseite/Oberfläche), • die bedarfsweise dauerhafte Verbringung von zukünftig anfallendem Abraum in den Be-reich zwischen den bestehenden Schutzwällen westlich der Tagesanlagen (Parkplatz), • den Rückbau der stationären Aufbereitungsanlage im Zuge des weiteren Rohstoffabbaus und ersatzweiser Einsatz von mobiler Aufbereitungstechnik und • die Verlängerung der zeitlichen Dauer des Vorhabens um 20 Jahre. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 13. Februar 1997 und Änderungsbeschlüssen vom 15. November 2001, 3. Dezember 2004, 4. November 2014 und 2. Juni 2021 planfestgestellt. Das Bergbauunternehmen hat den Steinbruch bisher bis zu einer dritten Gewinnungsebene (3. Sohle, 103 m NHN) aufgeschlossen. Zur Zeit hat das Sächsische Oberbergamt die Gewinnung bis auf die Teufe von 76 m NHN zugelassen. Mit der Abbaukonzeption bis zur 9. Sohle (19 m NHN) plant das Bergbauunternehmen die langfristige Ausrichtung der Rohstoffgewinnung. Nach gegenwärtiger Konzeption des Unternehmens ist die Rohstoffgewinnung über den bisher zugelassenen Zeitraum (2042) noch für etwa 20 weitere Jahre möglich. Zum gebotenen Immissionsschutz hat das Bergbauunternehmen um den Steinbruch zugelassene Schutzwälle errichtet. Bisher ist für diese nach Abschluss der Gewinnungsarbeiten der Rückbau mit Nutzung des Abraumes zur Wiedernutzbarmachung des Steinbruches vorgesehen. Das Bergbauunternehmen plant die Schutzwälle wegen der mittlerweile gegebenen Integration in das Landschaftsbild und entwickelter Biotopstrukturen dauerhaft zu erhalten. Für zukünftig anfallenden Abraum aus nicht verkaufsfähigen Lagerstättenbestandteilen beabsichtigt das Bergbauunternehmen im Steinbruch nach Bedarf eine Halde mit einer Aufstandsfläche von etwa bis zu 1,25 ha anzulegen. Das Bergbauunternehmen plant den Rückbau der in Betrieb befindlichen stationären Aufbereitungsanlage. Die Aufbereitung soll künftig mit einer mobilen Anlage erfolgen. Für die Produktpalette plant das Bergbauunternehmen dazu zwei Produktionsstrecken. Eine Produktionsstrecke soll der Herstellung von Splittgemischen und Gleisschotter, die zweite der Herstellung von Splitten dienen. Zur mobilen Aufbereitungstechnik sollen zwei Backenbrecher, zwei Kegelbrecher, drei Siebmaschinen und ein Haldenband gehören. Die mobile Aufbereitung soll mit dem Abbau in die Tiefe mitgeführt werden. Die Ersteinrichtung soll mindestens 50 m unter Geländeoberkante erfolgen.

Braunkohlenplanung (Region Leipzig)

AUFGABEN und ZIELE Nach § 4 (4) SächsLPlG ist der Regionale Planungsverband Westsachsen verpflichtet, für jeden Tagebau in seinem Zuständigkeitsbereich einen Braunkohlenplan als Teilregionalplan aufzustellen, der für stillgelegte oder stillzulegende Tagebaue als Sanierungsrahmenplan vorzulegen ist. Braunkohlenpläne sind auf der Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung aufzustellen und enthalten Angaben und Festlegungen in beschreibender oder zeichnerischer Form zu folgenden Problemkreisen: * Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, * Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, * Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, * fachliche, räumliche und zeitliche Vorgaben, * Grundzüge zur Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung, * Anzustrebende Landschaftsentwicklung im Rahmen der Rekultivierung, * Wiederaufbau von Siedlungen, * Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Bahnen oder Leitungen aller Art Nach § 4 (5) SächsLPlG wird die Abgrenzung eines Braunkohlenplanes durch Gebiete für den Abbau (Abbaubereiche), Außenhalden, Umsiedlungen und die Beeinflussung des obersten Grundwasserleiters bestimmt. Das Plan- bzw. Sanierungsgebiet kann im Maximalfall das gesamte Einwirkungsgebiet eines Tagebaus, das durch die Reichweite der Grundwasserabsenkung, bezogen auf den obersten Grundwasserleiter, bestimmt ist, erfassen. Damit reicht der Geltungsbereich von Braunkohlenplänen deutlich weiter als der von bergrechtlichen Betriebsplänen, die sich auf alle unter Bergaufsicht stehenden Flächen und Objekte beziehen. Das in der Anlage zum Gesetz bestimmte Braunkohlenplangebiet Westsachsen, das alle vom aktiven Braunkohlenbergbau, dem Sanierungsbergbau, Abbauplanungen bis 1989 und der Grundwasserabsenkung berührten Gebiete einschließt, umfasst insgesamt 33 Kommunen in den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land und Muldentalkreis sowie die Kreisfreie Stadt Leipzig. Bergrechtliche Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet gelegenen Bergbauunternehmen oder die Sanierungsvorhaben sind nach § 4 (5) mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen. Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderung und Verlängerung Kiessandtagebau Mörtitz“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 9. Februar 2026

Die SuSA Schotter- und Splittwerke Altenhain GmbH, Schillerstraße 10, 88480 Achstetten-Stetten (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 21. Januar 2026 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die 1. Planänderung zum Vorhaben Kiessand-tagebau Mörtitz (Landkreis Nordsachsen). Die Planänderung betrifft • den im Rahmen der Wiedernutzbarmachung des Kiessandtagebaus künftig zu erwarten-den Endstand des dauerhaft verbleibenden Tagebaurestgewässers bei 99,2 m NHN (mittlerer Endwasserstand), • die geringfügige Anpassung der Uferlinie im Süden und Osten des verbleibenden Tagebaurestgewässers und • die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes um 15 Jahre bis zum 31. März 2043. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 3. April 1998 planfestgestellt. Nach dem planfestgestellten Stand verbleibt im Kiessandtagebau Mörtitz ein Tagebaurestgewässer mit einem mittleren Endwasserstand bei 96,5 m NHN. Das Bergbauunternehmen beabsichtigt mit der Planänderung die Gewässerkontur gegenüber dem planfestgestellten Stand bis auf die geringfügige Anpassung von Teilen der Uferlinie beizubehalten.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Änderungen im Kiessandtagebau Bröthen“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 20. Januar 2026

Die HEIM Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co. KG, Am Quarzitwerk 4, 02906 Quitzdorf am See (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 16. Dezember 2025 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die 1. Planänderung zum Vorhaben Kiessandtagebau Bröthen (Landkreis Bautzen). Die Planänderung betrifft • die Einziehung des räumlichen Geltungsbereiches des Rahmenbetriebsplanes von 38,1 ha auf 36,73 ha, • den abweichend zur bisherigen Planung vorübergehenden Verzicht auf den planfestgestellten Nassschnitt im östlichen Bereich des Tagebaus, • die Umstellung der Gewinnungstechnik im Nassschnitt vom zugelassenen Saugbagger/alternativ Schrapper auf zunächst einen Langarmbagger, • die Aufbereitung zunächst mit einer mobilen Siebanlage, perspektivisch mit einer stationären Aufbereitungsanlage am nördlichen Rand des Tagebaugeländes, • den teilweisen Verzicht auf die Rückverfüllung der östlichen Tagebaufläche mit Vergrößerung des entstehenden Tagebaurestgewässers um 2 ha auf 22 ha, • die Verringerung der Fläche zur befristeten Waldumwandlung von 12,2 ha auf 4 ha und die Erhöhung der Fläche für die dauerhafte Waldumwandlung von 24,8 ha auf 33 ha mit gleichzeitiger Erhöhung der Fläche für die Erstaufforstung von 24,8 ha auf 33 ha und • die Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes um 40 Jahre bis zum 31. Dezember 2066. Das bisherige Vorhaben ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 1. November 2001 planfestgestellt.

Seismische Stationen in Niedersachsen (WFS Dienst)

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Seismische Stationen in Niedersachsen (WMS Dienst)

Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Erweiterung des Tontagebau Guttau - Abbaufeld Guttau-Neudörfel“ nach § 5 Absatz. 2 UVPG vom 14. November 2025

Die IAD Wetro GmbH, Wetro-Siedlung 13-22, 02699 Puschwitz (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 3. Dezember 2024 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 3 UVPG zur Änderung des Rahmenbetriebsplanes für das Vorhaben „Erweiterung des Tontagebau Guttau – Abbaufeld Guttau-Neudörfel“ auf dem Gebiet der Gemeinde Malschwitz (Landkreis Bautzen). Das Sächsische Oberbergamt hat das Vorhaben „Erweiterung des Tontagebau Guttau – Abbaufeld Guttau-Neudörfel“ mit Planfeststellungsbeschluss vom 11. Mai 2021 zugelassen. Die Zulassung ist bis 31. Dezember 2058 befristet. Die Zulassung umfasst insbesondere die bergbauliche Inanspruchnahme der Fläche des Ostfeldes und des Feldes Neudörfel und die damit verbundene Weiterführung des Gesamtvorhabens des Tontagebau Guttau. Das Bergbauunternehmen hat das Abbaufeld Guttau-Neudörfel bisher nicht aufgeschlossen. Die Planänderung betrifft eine Änderung der Abbautechnologie, der Betriebsstraßenführung, der verkehrstechnischen Anbindung an das öffentliche Straßennetz und die Errichtung zusätzlicher Tagesanlagen. Zur Gewinnung des Abraumes und des Rohstoffes ist der Einsatz mobiler Hydraulikbagger vorgesehen. Der Einsatz von Schaufelrad- und Eimerkettenbaggern ist im Rahmen des Änderungsvorhabens nicht mehr vorgesehen. Weiterhin soll der Abtransport der gewonnenen Tone vom Tonzwischenlager mittels LKW auf öffentlichen Straßen direkt zum Abnehmer erfolgen. Die geplante Landbandanlage sowie die Bandbrücke werden laut Änderungsvorhaben nicht mehr errichtet. Anders als bereits zugelassen, plant das Bergbauunternehmen, den Tagebau an der nordöstlichsten Ecke des geplanten Abbaufeldes (Guttau-Neudörfel) direkt an die Staatsstraße S 110 anzubinden. Die Ertüchtigung der bereits vorhandenen Plattenstraße mit Anbindung an die S 109 soll entfallen. Der Tagebauaufschluss soll im Süden der Abbaufläche von der neu errichteten Tagebauzufahrt bzw. der neu zu errichtenden Betriebsstraße erfolgen. Weiterhin sollen die bereits vorhandenen Tagesanlagen aus dem laufenden Tontagebau Guttau-Ostfeld wie zugelassen weitergenutzt werden. Im Bereich der geplanten Tagebauzufahrt an die S 110 ist nunmehr die Errichtung eines Tonlagerplatzes, einer Reifenwaschanlage und eines neuen Sozial- und Aufenthaltscontainers geplant.

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