Ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheitsarbeit sind Projekte und Programme zur Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Sie sollen dazu beitragen, dass in Berlin erheblich weniger Menschen im Straßenverkehr verunglücken. Das Erlernen von Alltagstechniken ist so wichtig wie die Fähigkeit zum Lesen und Schreiben. Dazu zählt eine moderne Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung. Die Schwerpunkte dazu sind im Verkehrssicherheitsprogramm 2030 festgehalten. Mobilitätslernen in der Schule Lernen durch die Eltern Jugendverkehrsschulen Geschwindigkeitsüberwachung In der neuen Grundschulverordnung des Landes Berlin wurde die Verkehrs- und Mobilitätserziehung als Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrages verankert. Die Umsetzung der Verordnung im Schulalltag ist eine Aufgabe, die durch die Träger der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin wirksam unterstützt wird. Die Online-Kommunikationsplattform “Berlin Sicher Mobil” ist ein wichtiger Schritt für die verbesserte Vermittlung von vorhandenen Angeboten in die Erziehungseinrichtungen. Die Einführung eines nachhaltigen Mobilitätsmanagements an Berliner Schulen ist im Berliner Mobilitätsgesetz verankert. Der Begriff „Schulisches Mobilitätsmanagement“ fasst alle Strategien und Maßnahmen zusammen, die dazu dienen, den Verkehr von und zu Schulen sicherer, nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten und zugleich von Kind an eine bewusste und nachhaltige Mobilität zu fördern. Dabei werden die Themen Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Verkehr und Infrastruktur sowie Organisation in den Blick genommen. Derzeit erarbeiten die Senatsverwaltung für Bildung und die Senatsverwaltung für Mobilität und Verkehr gemeinsam ein Konzept zur Umsetzung des schulischen Mobilitätsmanagements, in enger Abstimmung mit vielfältigen Beteiligtengruppen dieses Themenfelds. Dabei werden die Erfahrungen aus vier Modellprojekten an Grund- und weiterführenden Schulen in Berlin berücksichtigt. als Maßnahme Bestandteil des Verkehrssicherheitsprogramms “Berlin Sicher Mobil 2020”. Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms hat die federführende Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Umsetzung eines Pilotprojektes an der Reinhardswald-Grundschule in Berlin-Kreuzberg unterstützt. Das Projekt wurde Anfang 2015 begonnen und versteht sich als begleitender Einstieg in den langfristigen Prozess “Schulisches Mobilitätsmanagement”. Der Schlussbericht zum Teil 2 (Durchführung) kann hier heruntergeladen werden. Kinder erhalten für das Mobilitätslernen wesentliche Orientierung von ihren Eltern. Dies betrifft sowohl die Fähigkeit zur selbstbestimmten Nutzung aller Verkehrsmittel, wie das individuelle Verhalten im Verkehr. Die Sorgen und Ängste vieler Eltern um ihre Kinder sowie die realen Risiken im Verkehr wirken sich als hemmende Randbedingungen aus. Ein an alle Grundschulen verteilter “Elternbrief” greift diese Situation auf und bietet den Eltern Unterstützung und Hilfestellung bei der Mobilitätserziehung ihrer Kinder an. Die Zielgruppe “Kinder im Grundschulalter” hat für das Erlernen selbstständiger Mobilität maßgebende Bedeutung. Weitere Informationen Berlin Sicher Mobil Kampagne “Zu Fuß zur Kita und zur Schule” Die Stadt Berlin verfügt über 25 Jugendverkehrsschulen. Ausstattung, Nutzerkreis, Art und Häufigkeit der Nutzung, Organisation, Finanzierung etc. sind jedoch unterschiedlich. In zwei Projekten zur Qualifizierung und Weiterentwicklung der Jugendverkehrsschulen wurden daher mit den in den Bezirken für die Jugendverkehrsschulen Zuständigen sowie weiteren die Arbeit vor Ort unterstützenden Institutionen und Akteure geeignete Ansätze eingehend diskutiert und abgewogen. Die Jugendverkehrsschulen der Bezirke Auf dieser Basis konnte gemeinsam mit den Trägern ein wünschenswerter Standard für die Betreuung, Gestaltung und Nutzung der Jugendverkehrsschulen ausgearbeitet werden, der zwei unterschiedliche Konzepte für die künftige Weiterentwicklung der einzelnen Standorte zugrunde legt: Das Konzept “Verkehrsschule” stellt den Bildungs- und Trainingsauftrag der Jungendverkehrsschule im Hinblick auf sicheres Verkehrs- und Mobilitätsverhalten in den Vordergrund. Beim Konzept “Verkehrsgarten” steht die Bedeutung des einzelnen Standorts der Jugendverkehrsschule als betreuter “Fahrspielplatz” im Kiez im Vordergrund. Ergänzend zu der bestehenden polizeilichen Überwachungstechnik hat Berlin als erste deutsche Stadt mit beabsichtigter “flächendeckender” Wirkung im Nebennetz, insbesondere in Tempo 30-Zonen sogenannte Dialog-Displays zum Einsatz gebracht. “Dialog-Displays” signalisieren Kraftfahrern und -fahrerinnen mit dem Wort “Langsam”, wenn sie die zugelassene Geschwindigkeit überschritten haben. Korrektes Geschwindigkeitsverhalten wird demgegenüber mit einem “Danke” beantwortet. Das dem Display hinterlegte Bild eines Kindes liefert gleichzeitig die Begründung für die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung. Anderes Displays zeigen die gefahrene Geschwindigkeit eines sich näheren Fahrzeugs, wobei diese bei einer Überschreitung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit in Rot angezeigt wird. Wirkungsuntersuchung hat belegt, dass Dialog-Displays das Geschwindigkeitsverhalten von Kraftfahrern und -fahrerinnen positiv beeinflussen. Gegenwärtig sind rund 120 Dialog-Displays in den Bezirken im Einsatz. Einsatzorte sind vor allem Tempo-30-Straßenabschnitte mit schützenswerten Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen.
Ausgewählte Projekte in der Umsetzung – dieses sind Neubau von Strecken als Netzerweiterungen und Ergänzungen – werden im folgenden vorgestellt. Daneben ist die kontinuierliche Aufwertung und Pflege des Bestandsnetzes wichtig. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Infrastruktur der U-Bahn, die zu großen Teilen erneuert und instand gesetzt werden muss. Die Vereinbarungen dazu wurden vom Land Berlin im Verkehrsvertrag mit der BVG AöR getroffen. Ein kontinuierliches Programm zur Verbesserung der Ausstattung von Haltestellen und Bahnhöfen hat das Ziel, diese barrierefrei zu gestalten und so ihre Nutzbarkeit für alle Bevölkerungsgruppen zu erhöhen. Die Planungen dazu sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin verankert. Bild: Genow Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf Der Neu- und Ausbau der Straßenbahnstrecke in Mahlsdorf soll die Erreichbarkeiten städtischer Teilräume untereinander verbessern. Weitere Informationen Bild: BVG, Visualisierung: renderwerke Straßenbahnneubaustrecke Marktstraße – Ostkreuz – Wühlischplatz Der Bahnhof Ostkreuz wird seit 2007 zu einem modernen, multimodalen Verkehrsknoten ausgebaut. Zukünftig werden hier die S-Bahnlinien der Ring- und Stadtbahn, sowie auch alle kreuzenden Regionalbahnlinien halten. Weitere Informationen Bild: Deutsche Bahn AG / Oliver Lang Projekt S-Bahn-Linie S21 Die neue S-Bahn-Strecke hat zum Ziel, die nördlichen und südlichen S-Bahn-Äste sowie den Berliner Innenring an den Berliner Hauptbahnhof, an die U-Bahnlinien U5, U2 und U1 sowie an das Parlaments- und Regierungsviertel anzuschließen. Weitere Informationen Bild: SenUVK / Center Nahverkehr berlin Anbindung des Flughafens Berlin Brandenburg BER Eine wesentliche Erweiterung des Schienennetzes dient der Anbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg “Willy Brandt”, kurz BER. Der BER wird mit der S-Bahn, über das Regionalverkehrsnetz und mit mehreren Buslinien an die Stadt und das Umland angebunden. Weitere Informationen Bild: Ramboll Straßenbahnneubaustrecke U-Bahnhof Turmstraße – S+U-Bahnhof Jungfernheide Zur Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität und dessen Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen ist der Ausbau des Schienenverkehrsangebots im dicht bebauten Ortsteil Moabit vorgesehen. Weitere Informationen Bild: BVG / Jörg Pawlitzke Straßenbahnneubaustrecke Warschauer Straße – Hermannplatz (M10-Verlängerung) Berlins bekannteste Straßenbahn wächst über sich hinaus: Die M10 wird in der Zukunft nach Kreuzberg und Neukölln fahren – rund um die Uhr. Die neue Strecke wird vom S+U-Bahnhof Warschauer Straße bis zum U-Bahnhof Hermannplatz führen. Weitere Informationen Bild: Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG, Thomas Krahl Straßenbahnneubaustrecke Pasedagplatz – S+U-Bahnhof Pankow (Tangentialverbindung Pankow) Um das ÖPNV-Angebot im Berliner Nordostraum zwischen den Ortsteilen Pankow, Heinersdorf und Weißensee inklusive ihrer Entwicklungsgebiete zu verbessern, ist die Erweiterung des Straßenbahnnetzes vorgesehen. Diese Tangentialverbindung beginnt am bisherigen Endpunkt der Straßenbahnlinien 12 und 27 am Pasedagplatz. Weitere Informationen Bild: SenStadt, DSK Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden Ein neues Stadtquartier Blankenburger Süden soll vor allem über öffentliche Verkehrsmittel sehr gut erreichbar sein. Die Straßenbahn ist am besten geeignet, denn im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln hat sie die ideale Kapazität und ist vergleichsweise kostengünstig und schnell zu realisieren. Weitere Informationen
Die EL Projektentwicklung Mehringplatz GmbH plant den Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Tiefgarage in der Friedrichstraße 245 in 10969 Berlin-Kreuzberg. Für die Herstellung der notwendigen Baugrube ist eine temporäre Grundwasserhaltung in einem Umfang von insgesamt 293.820 m³ innerhalb von 10 Monaten geplant. Die Baugrube wird als quasi wasserdichte Trogbaugrube errichtet. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Das Vorhaben befindet sich im innerstädtischen dicht besiedelten Bereich. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden.
Die Förderung der biologischen Vielfalt in Berlin ist ein gemeinschaftliches Unterfangen, das ohne das Engagement vieler haupt- und ehrenamtlicher Unterstützerinnen und Unterstützer nicht möglich wäre. Bürgerinnen und Bürger tragen durch lokale Projekte zur Stadtnatur und zum sozialen Zusammenhalt bei, indem sie sich in über 200 Gemeinschaftsgärten engagieren, ihre Gärten naturnah gestalten, sich an Umweltinitiativen beteiligen und an Citizen Science-Projekten teilnehmen. Auch Berliner Unternehmen ergreifen Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität an ihren Standorten, sei es in Höfen, Vorgärten oder auf Dächern. So haben die Berliner Wasserbetriebe bei der Umgestaltung der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage Tegel gezeigt, dass auch technische Infrastrukturen zur biologischen Vielfalt beitragen können. Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften besitzen ebenfalls große Flächenreserven und engagieren sich zunehmend. Häufig werden zusammen mit Mieterinnen und Mietern Innenhöfe und Vorgärten nach den Bedürfnissen von Schmetterlingen, Igeln und Co aufgewertet, wie bei der Märkischen Scholle in Tempelhof. Umweltverbände leisten ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) koordiniert Stellungnahmen ihrer Mitgliedsverbände zu verschiedenen Umweltfragen und beauftragt Gutachten. Diese Verbände führen eigene Projekte durch, beraten die Bevölkerung, organisieren Veranstaltungen und pflegen Biotope. Wissenschaftliche Einrichtungen in Berlin unterstützen durch Monitoringprogramme und Forschungsprojekte, oft in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Diese Forschung hilft, ökologische Veränderungen zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Die Stiftung Naturschutz Berlin ist eine zentrale Organisation an der Schnittstelle zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung und erfasst den Zustand der Natur, plant und setzt Maßnahmen um und organisiert Fortbildungen. Sie spricht die gesamte Stadtgesellschaft durch Veranstaltungen, Informationsportale und Umweltbildung an. Ein deutschlandweit einmaliges Projekt sind beispielsweise die Berliner Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger, die in allen zwölf Bezirken unterwegs sind. Sie vermitteln zwischen Mensch und Natur, erforschen, dokumentieren und pflegen die spezielle Artenvielfalt in der Stadt. Zudem übernimmt die Stiftung die Koordinierungsstelle Fauna, die das Vorkommen seltener Tiere erfasst und die Koordinierungsstelle Florenschutz, die sich neben der Erfassung auch der Vermehrung seltener Pflanzen verschreibt. Die Berliner Bezirke sind für die Pflege und Entwicklung von Grünflächen verantwortlich, fördern die Biodiversität und organisieren Umweltbildungsangebote. Sie arbeiten mit Naturschutzorganisationen zusammen, um Projekte zur Förderung der biologischen Vielfalt umzusetzen. Alle Beteiligten unterstützen die Oberste Naturschutzbehörde in Berlin, die sich dem Schutz und Erhalt natürlicher Lebensräume und Arten widmet. Diese Behörde überwacht die Einhaltung von Naturschutzgesetzen, entwickelt das Berliner Landschaftsprogramm weiter und arbeitet eng mit verschiedenen Einrichtungen und der Öffentlichkeit zusammen, um nachhaltige Lösungen für den Erhalt der Biodiversität zu finden. Ihr Engagement ist entscheidend, um die Ziele der neuen Strategie zu erreichen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft ist unverzichtbar für den Erhalt der biologischen Vielfalt in Berlin. Die Förderung der biologischen Vielfalt in der Stadt bedeutet immer auch, die Natur für die Berlinerinnen und Berliner erlebbar zu machen. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Naturerfahrungen wichtig. Mit dem Projekt „Nemo – Naturerleben mobil“ kommen Naturpädagoginnen und -pädagogen in die Schulen und Kitas, um junge Menschen auf kleine Stadtnatur-Expeditionen mitzunehmen. Auch das Kinderforscher*Zentrum HELLEUM trägt mit seiner offenen Lernwerkstatt dazu bei, Kinder und Jugendliche für den Schutz biologischer Vielfalt zu sensibilisieren und zu interessieren. In den Berliner Naturerfahrungsräumen, wie dem Robinienwäldchen in Kreuzberg, können sie spielerisch die Stadtwildnis erkunden. Zukünftig soll es davon in jedem Bezirk einen geben. Viele gute Beispiele drehen sich zudem um Umweltbildung in der Landschaft. Dazu gehören feste Einrichtungen wie die Naturschutzstation Hahneberg und Führungen, wie sie im Landschaftspark Herzberge angeboten werden. Auch die mediale Aufbereitung von Landschaftsinformationen wird immer mehr zum Thema, wie die Karte der Stadtnaturvielfalt in Treptow-Köpenick oder der digitale Baumlehrpfad für den Lietzenseepark zeigen. Mit dem „Langen Tag der Stadtnatur“ findet zudem jedes Jahr ein 24-Stunden Naturfestival mit hunderten Führungen und Mitmachaktionen statt.
Von 1920 bis 1925 Von 1926 bis 1935 Von 1935 bis 1945 Von 1945 bis 1948 Der verlorene I. Weltkrieg sowie die revolutionären Ereignisse des Jahres 1918 beendeten die Monarchie und führten 1919 zur Entstehung der Weimarer Republik. 1920 konnte durch Gesetz vom 27. April die neue Stadtgemeinde Groß-Berlin mit 3,8 Mio Einwohnern gegründet werden. Stadtgartendirektor Albert Brodersen war nun bis zu seinem Ausscheiden 1925 als Stadtgartendirektor Leiter der Abteilung “Parkanlagen und Bestattungswesen”. In den 20 Bezirken wurden Bezirksgartenämter eingerichtet. Der Stadtgartendirektor war zuständig für die allgemeinen Richtlinien der Pflege und Unterhaltung aller öffentlichen Anlagen und Anpflanzungen, einschließlich der Friedhöfe sowie für die Aufsicht und Bewirtschaftung aller gemeindlichen Pflanzenanzuchtstätten, die Beschaffungen von Bedarfsartikeln und die Regelung grundsätzlicher Arbeiterangelegenheiten. Der Stadtgartendirektor hatte die von den Bezirksgartenämtern aufgestellten Entwürfe für Neuanlagen zu prüfen, insbesondere deren Kostenvoranschläge und Haushaltspläne. Bis auf den Großen Tiergarten (bis 1954 bei der Tiergarteninspektion) wurde die Pflege und Unterhaltung aller Park- und Grünanlagen den Bezirken übertragen. 1921 gab es 1.339 ha Parks, Grünanlagen und Schmuckplätze (1,5% des Berliner Stadtgebietes). Zur Beschäftigung der vielen Arbeitslosen nach dem verlorenen I. Weltkrieg, verursacht durch die Auflösung des Militärs, den Zustrom vieler Flüchtlinge und vor allem durch die sich abzeichnende Weltwirtschaftskrise wurde 1921 von Berlins Oberbürgermeister Gustav Böß (1871-1946) ein Notstandsprogramm in Höhe von 45 Mio. RM eingeleitet. An der Finanzierung hatten sich neben der Stadt auch das Reich und der preußische Staat beteiligt. Das Programm umfasste den Bau von 43 großen Projekten von Spiel- und Tummelplätzen bis zu Parkanlagen. Bis 1924 wurden die zwölf größten Projekte fertiggestellt. 1920-1923 entstand der 160 ha große Volkspark Jungfernheide, entworfen vom Charlottenburger Bezirksgartendirektor Erwin Barth. Der Treptower Bezirksgartendirektor Ernst A. Harrich (1886-1941) schuf zwischen 1919 und 1931 den mit 175 ha größten Volkspark in Berlin, den Volks- und Waldpark Wuhlheide. Daneben wurden der 13 ha große Volkspark Mariendorf (1923-24) und der nur wenige Jahre bestehende 30 ha große Volkspark Tempelhofer Feld (1921-27) geschaffen. Die Volksparks zeichneten sich durch vielfältige Nutzungsangebote aus. Alle Kreise der Bevölkerung sollten zu jeder Jahreszeit genügend Raum und Gelegenheit zum Aufenthalt in den Volksparks haben. Hier sollten sie sich mit Spiel und Sport ausleben können, aber auch Raum zu beschaulichem Ausruhen finden. Statt “Zierwert” sollten sich die Volksparks durch “Nutzwert” auszeichnen. Für die Fortsetzung der Notstandsarbeiten von 1924 bis 1927 wurden noch einmal 35 Mio. RM bereitgestellt. Zeitweilig wurden bis zu 8.000 Arbeitslose beschäftigt. Neben den Volksparks entstanden in dieser Zeit auch viele kleinere Parkanlagen: der 10 ha große Lietzenseepark (1912-20 von E. Barth), der 2 ha große Brixplatz (1919-21 von E. Barth), die 7,5 ha großen Grünanlagen mit Freibad am Plötzensee (1923 von R. Germer), den 6 ha großen Südpark in Spandau (1923 von R. Woy), der 9 ha große Fischtalpark (1925-29 von M. Dietrich) sowie der 5 ha große Schulenburgpark in Neukölln (1924 von O. Wagler). Seit 1920 konnten Berlins Grünanlagen um 1.300 ha erweitert werden. 1926 folgte Erwin Barth (1880-1933) in das Amt des Stadtgartendirektors. Barth war ab 1912 Gartendirektor und ab 1920 Bezirksgartendirektor in Charlottenburg. In den fast vier Jahren seiner Tätigkeit als Berliner Stadtgartendirektor gestaltete Barth in den Innenstadtbezirken mehrere Stadtplätze um und entwarf die Grünanlage im zugeschütteten ehemaligen Luisenstädtischen Kanal in den Bezirken Mitte und Kreuzberg. Am 22. Juni 1929 konnte er den fertiggestellten Volkspark Rehberge der Bevölkerung übergeben, der ab 1926 im Bau war. Am 1. Oktober 1929 folgte Barth dem Ruf der Technischen Hochschule Berlin und konnte als erster Ordinarius seines Faches in Deutschland den Lehrstuhl für Gartenkunst an der Landwirtschaftlichen Fakultät besetzen. Neue Maßstäbe für die Freiraumpolitik der Weimarer Republik setzte auch das “Gesetz zur Erhaltung des Baumbestandes und die Freigabe von Uferwegen im Interesse der Volksgesundheit vom 22. Juli 1922”, mit dem auch Parkanlagen rechtlich geschützt werden konnten. Entsprechend der neuen Bauordnung von 1925 stellte das Amt für Stadtplanung, das Martin Wagner (1885-1957) als Stadtrat 1926 bis 1933 leitete, einen Generalbebauungsplan auf, dem u.a. 1929 der Entwurf für einen Generalfreiflächenplan von Koeppen und Wagner folgte. Die Berechnungsgrundlagen hierzu stammten von Wagners 1915 der Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin vorgelegten Dissertation: “Das sanitäre Grün der Städte – ein Beitrag zur Freiflächentheorie”. Der Generalfreiflächenplan versuchte, ein ideales Freiflächensystem auf Berlin anzuwenden. Ein grüner Ring und Hauptgrünzüge bildeten ein großes Verbundsystem von Wäldern, Heiden, Rieselfeldern, Wiesengründen und Parks. Grünverbindungen schufen den Zusammenhalt zwischen Kleingartenanlagen, Friedhöfen, Flusstälern und begrünten Wasserläufen sowie Seenketten unter weitgehender Berücksichtigung natürlicher Gegebenheiten. Nach sechsjähriger Vakanz wurde das Amt des Stadtgartendirektors am 15. Dezember 1935 mit Joseph Pertl (1899-1989) aus Mannheim wieder neu besetzt. 1940 wurde Pertl zum Stadtrat und Dezernenten befördert. Damit unterstanden ihm neben der Gartenverwaltung und dem Bestattungswesen auch die Verwaltung der Forsten und der Stadtgüter. Das Amt des Stadtgartendirektors bliebt ab 1940 unbesetzt. In dieser Zeit wurde u.a. der “Ehrenhain” (später Volkspark) Hasenheide (1936) gebaut und die Straße “Unter den Linden” mit Silberlinden bepflanzt, der Hochmeisterplatz umgestaltet und die Grünanlage am Halensee neugebaut. In den Kriegsjahren ab 1941 wurden Luftschutzbunker auch in Grünanlagen gebaut (z.B. Hochbunker im Humboldthain und im Friedrichshain). Während der Kriegsjahre von 1939 bis 1945 wurde die Arbeit der bezirklichen Gartenämter erschwert durch Mangel an Arbeitskräften, Fahrzeugen, Geräten, Materialien und Geld. Im Rahmen von “Kriegsmaßnahmen” mussten insbesondere in den Gärtnereien und Baumschulen Gemüse und Obst produziert werden. Wegen seiner engagierten Mitgliedschaft in der NSDAP wurde Pertl 1945 entlassen. Am 30. Januar 1937 beauftragte Adolf Hitler Albert Speer zum “Generalbauinspektor für die Neugestaltung der Reichshauptstadt”. Hauptprojekt waren die 120 m breite Ost-West-Achse und eine ebenso breite Nord-Süd-Achse, an deren Schnittpunkt ein 400 × 1.200 m großes Becken entstehen und eine “Große Halle des Volkes” mit fast 300 m Höhe sich überdimensional erheben sollte. Außer einzelnen Grundstücksabräumungen wurde nichts von diesem gigantischen Vorhaben realisiert. Aus dem Büro des Generalbauinspektors stammt auch der von Hentzen 1937 erarbeitete “Natürliche Grünflächenplan” für Berlin, bei dem die natürlichen Landschaftsschönheiten miteinander verbunden in ein zusammenhängendes Grünsystem gebracht werden sollten. Der Grunewald sollte als landschaftlich geprägter Erholungspark umgestaltet werden. Durch den II. Weltkrieg wurden 338.000 Wohnungen total zerstört (ein Drittel des Gesamtbestandes), Hunderttausende Wohnungen wurden erheblich beschädigt. 80 Mio. m³ Trümmerschutt lagen in der Stadt. Von den ehemals 4,4 Mio. Einwohnern waren nur 2,8 Mio. Einwohner übrig geblieben. Was von den Parks und Grünanlagen nicht schon durch Bunker und Schützengräben, Barrikaden, Bomben und Granaten sowie durch die Kampfhandlungen selbst vernichtet war, wurde anschließend von der Bevölkerung gerodet, um Heizmaterial zu beschaffen. 2.200 ha Grünanlagen waren verwüstet. Der Westteil der Stadt verlor damals ca. 110.000 Straßenbäume. Berlin hatte seine Hauptstadtfunktion verloren. Durch den II. Weltkrieg und seine Folgen erlitt das Berliner Gartenwesen den größten Rückschlag seit seinem Bestehen. Im Sommer 1945 wurde das Hauptamt für Grünplanung und Gartenbau eingerichtet, mit Reinhold Lingner (1902-1968) als Leiter. Nun mussten die unmittelbaren Kriegsschäden behoben werden. Die Beseitigung des Trümmerschuttes führte zur Aufschüttung von Trümmerbergen, teilweise auch in den Grünanlagen (z.B. Humboldthain, Friedrichshain, Hasenheide). 1948 zerbrach die Einheit der Stadt. Berlin – Hundert Jahre Gartenbauverwaltung Die Berliner Grünplanung von 1945 bis 1970 Vom Humboldthain zum Britzer Garten Gartenwesen und Grünordnung in Berlin
Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) planen Auswechselung und Sanierung der Abwasserdruck- und abschnittsweise des Trinkwassernetzes sowie des Mischwassernetzes am Fraenkelufer und Paul-Lincke-Ufer in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, OT Kreuzberg beauftragt. Die Verlegung der ADL und TWL ist in offener Bauweise im Bereich der Straßen und Gehwege mit Rohrüberdeckungen von ca. 1,0 m bis 2,0 m vorgesehen. Notwendige temporäre Grundwasserabsenkungen zwischen 3 und 60 Tagen werden Zug um Zug in 29 Baugrubenabschnitten durchgeführt. Die geplante Absenktiefen liegen je nach Baugrube zwischen 0,02 und 1,20 m unterhalb dem Bemessungswasserstand von 32,4 m NHN. Beantragt ist für einen Zeitraum von 635 Tagen eine Gesamtfördermenge des Grundwassers von prognostizierten 302.467 m³. Das zutagegeförderte Grundwasser soll in den M-Kanal der BWB abgeleitet werden. Die erforderliche Mindest-Einleitqualität muss den Anforderungen der „Grenzwerte für Abwassereinleitungen“ (BWB 2013) entsprechen. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet nicht vorhanden. Alle gesetzliche Regelungen werden eingehalten.
Von 1948 bis 1966 Von 1966 bis 1980 Von 1980 bis 1990 In Berlin (West) wurde 1948 ein neues Hauptamt für Grünflächen und Gartenbau gebildet, dessen Leiter Fritz Witte (1900-1972) bis 1965 war. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit war ein grünes Notstandsprogramm, das u.a. die Instandsetzung des Großen Tiergartens und des Humboldthains beinhaltete. An der innerstädtischen Spree und an den Kanälen im Stadtgebiet wurden frühere Ladestraßen und ihre Häfen zu Grünanlagen umgewandelt. Bis 1970 wurden von 290 km Wasserstraßen 150 km begrünt. Am 22. August 1949 wurde das Gesetz über städtebauliche Planung im Land Berlin verabschiedet. Als Teilplan zum Flächennutzungsplan sah dieses Gesetz auch einen Hauptgrünflächenplan vor, der 1959 aufgestellt und 1960 vom Abgeordnetenhaus bestätigt wurde. Nicht durch einzelne Grünanlagen, sondern durch ein zusammenhängendes Netz von Hauptgrünzügen sollte die Bebauung der Innenstadt gegliedert werden. Die Hauptgrünzüge bezogen nach Möglichkeit vorhandene Grün- und Sportanlagen mit ein, berücksichtigten landschaftliche Gegebenheiten und stellten verlorengegangene landschaftliche Zusammenhänge wieder her. Die Hauptgrünzüge wurden in drei bis vier Kilometer Entfernung zueinander geplant und sollten die Innenstadt mit dem Umland verbinden. Grünzüge zweiten Grades verbanden die Hauptgrünzüge für Fußgänger. Bis 1970 bildete der Hauptgrünflächenplan die Grundlage der Freiraumentwicklung. Nachfolger im Amt des Abteilungsleiters für Grünflächen und Gartenbau beim Senator für Bau- und Wohnungswesen wurde 1966 Norbert Schindler (geb. 1918) . Ab 1970 wurde der Flächennutzungsplan vom 30. Juli 1965 die Grundlage für die Freiraumentwicklung. Die Darstellungen des Hauptgrünflächenplanes wurden übernommen, wobei die zusammenhängenden innerstädtischen Grünzüge aufgegeben wurden. Die Verdichtung der Wohngebiete in der Innenstadt wurde zugunsten der Neuausweisung von Großsiedlungen am Stadtrand (Falkenhagener Feld, Märkisches Viertel, Gropiusstadt) aufgegeben. In der Innenstadt wurden Sanierungsgebiete im Umfang von 56.000 Wohnungen festgelegt. Ein großdimensioniertes Verkehrssystem sollte die Großsiedlungen mit den Industrie- und Gewerbebereichen verbinden. Die damit ausgelöste starke bauliche Entwicklung im Wohnungsbau, Gewerbeansiedlung, Verkehrsbau und sonstiger Infrastrukturmaßnahmen vollzog sich zu Lasten des Freiraums, insbesondere der landwirtschaftlich und kleingärtnerisch genutzten Flächen. An der Vernichtung von Freiraum in der Inselsituation von Berlin (West) entzündete sich bald öffentliche Kritik. Norbert Schindler versuchte über gutachterliche Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Berlin die Position der Freiraumplanung zu stärken. Zahlreiche Gesetze wurden in den 70er Jahren erlassen: das Denkmalschutzgesetz vom 24. April 1995, das Kinderspielplatzgesetz vom 15.01.1979, das Landeswaldgesetz vom 30.01.1979 und das Berliner Naturschutzgesetz vom 11.02.1979. Bundesweite Anerkennung erhielten die Gartendenkmalpflege, die Landschaftsplanung, der Umweltatlas , die Eingriffsregelung, der erweiterte Biotop- und Artenschutz, der Spielplatzentwicklungsplan und das Hofbegrünungsprogramm. 1980 übernahm Erhard Mahler (geb. 1938) die Leitung der Abteilung Grünflächen und Gartenbau. 1981 wurde die Abteilung, inzwischen umbenannt in “Landschaftsentwicklung und Freiraumplanung”, der neuen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz zugeordnet. Das Pflanzenschutzamt und das Landesforstamt wurden der Abteilung nachgeordnet. In der Stadtentwicklungsplanung hatte sich in den letzten 10 Jahren ein erheblicher Wandel vollzogen. Die prognostizierte Bevölkerungszunahme von 2,6 Mio. Einwohnern des Flächennutzungsplanes von 1965 musste auf 1,7 Mio. Einwohner korrigiert werden. Daneben führte die öffentliche Kritik an den Großsiedlungen am Stadtrand, den “Kahlschlagsanierungen” in der Innenstadt, am überdimensionierten Verkehrssystem (“autogerechte Stadt”) sowie die Wiederentdeckung der Urbanität 1984 zur völligen Überarbeitung und Neufassung des Flächennutzungsplanes. Auf Grundlage des Naturschutzgesetzes wurde 1984 neben dem Flächennutzungsplan das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm erarbeitet und als weiteres Planungsinstrument eingeführt. Das Landschaftsprogramm ist behördenverbindliche Grundlage für Erfordernisse, Maßnahmen und Projekte, die zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Grünordnung erforderlich sind. Auf der örtlichen Ebene wird der Landschaftsplan analog zum Bebauungsplan durch Rechtsverordnung festgesetzt und dadurch allgemein verbindlich. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes, besonders in den Innenhöfen der gründerzeitlichen Blockbebauung, wurde von 1983 bis 1997 ein von der Stadt gefördertes Programm zur Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung durchgeführt. Im Rahmen der Bundesgartenschau 1985 konnte der Bau eines 90 ha großen Erholungsparks in Britz realisiert werden. Er war die erste großräumige Parkanlage seit den Berliner Volksparks der 20er Jahre. Hier sollen ca. 600.000 Berliner der Bezirke Neukölln, Tempelhof und Kreuzberg Erholung finden, die seit 1961 von ihren traditionellen Erholungsgebieten in Treptow und Köpenick abgeschnitten sind. Zwischen 1984 und 1987 wurde auf dem Gelände des ehemaligen Görlitzer Bahnhofs in Kreuzberg ein 14 ha großer Stadtteilpark gebaut – der heutige Görlitzer Park. Ab 1979 schuf die Stadt die finanziellen Voraussetzungen der gartendenkmalgerechten Betreuung und Wiederherstellung öffentlicher und privater historischer Parks, Stadtplätze, Gärten und Friedhöfe. Besonders zur 750-Jahr-Feier Berlins 1987 konnten der Pleasure-Ground in Klein-Glienicke, Bereiche des Großen Tiergartens, der Schustherus-Park sowie der Gutspark Britz wieder hergestellt werden. In den folgenden Jahren schlossen sich Maßnahmen im Schlosspark Charlottenburg sowie im Viktoriapark an. Schwerpunkte der künftigen Grünpolitik Berlin Die Berliner Grünplanung von 1945 bis 1970 Vom Humboldthain zum Britzer Garten Gartenwesen und Grünordnung in Berlin
Wegen einer Personalversammlung bleibt die Berliner Zulassungsbehörde am Dienstag, den 18.11.2025, an beiden Standorten (Berlin-Lichtenberg und Berlin-Kreuzberg) geschlossen. In besonderen Notfällen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 030 / 90269-3300 an die Zulassungsbehörde, um einen zeitnahen Termin an den Folgetagen zu vereinbaren. Als besonderer Notfall gilt der Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern. Die Onlinedienstleistungen der Zulassungsbehörde sind von den Schließungen nicht betroffen. Wir bitten um Beachtung und um Verständnis.
Bild: Birgit Rauch, RAUCH CONSULT GmbH Gaswerk Ernst-Thälmann-Park Im Berliner Ortsteil Prenzlauer Berg befindet sich der etwa 24 ha große Ernst-Thälmann-Park. 1872 entstand hier das vierte Berliner Städtische Gaswerk. Neben Gas wurden Koks und die üblichen Nebenprodukte wie Teer, Schwefel und Ammoniak hergestellt. Weitere Informationen Bild: Arge Sanierung Blockdammweg Gaskokerei Rummelsburg Das ca. 12 ha umfassende ehemalige Kokerei- und Gaswerksgelände am Blockdammweg in Berlin-Lichtenberg wurde ca. 80 Jahre lang für die Herstellung von Stadtgas genutzt. In verschiedenen Erkundungsphasen wurden Belastungen mit verschiedenen Schadstoffen festgestellt. Weitere Informationen Bild: KWS Geotechnik GmbH, Herr Meier Regenbogenfabrik Berlin-Kreuzberg Das Quartier der heutigen „Regenbogenfabrik“ im Bereich der Lausitzer Straße 22 in 10999 Berlin Kreuzberg entstand um ca. 1875. Dabei wurden innerstädtische Wohnbebauungen gemischt mit gewerblicher Nutzung errichtet. Weitere Informationen Bild: BfU GmbH (Büro für Umweltfragen) Südhafen Spandau Im Südhafen Spandau wurde seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts neben Kohle u.a. auch flüssige Brennstoffe und Öle umgeschlagen und gelagert. Im Zuge der Altlastenerkundung seit Beginn der 90er Jahre wurden erhebliche Verunreinigungen in Boden und Grundwasser festgestellt. Weitere Informationen Bild: IMAGO GbR Tanklager Britzer Zweigkanal Von 1969 bis 1986 wurden im Tanklager Britzer Zweigkanal auf einer Fläche von ca. 2.700 m² von verschiedenen Pächtern Vergaserkraftstoffe und Heizöl gelagert. Es wurde eine zweistufige Strippanlage konzipiert, mit der 95% der Schadstoffe abgetrennt und anschließend an Luftaktivkohle adsorbiert wurden. Weitere Informationen Wasserstadt Spandau Im Grundwasserabstrom eines Tanklagergeländes am östlichen Ufer der Havel wurde zu Beginn der 80er Jahre eine Verunreinigung durch Arsen festgestellt. Auf einer ca. 20.000 m² großen Teilfläche reichten die Verunreinigungen sogar bis weit in den grundwassergesättigten Bereich. Weitere Informationen Bild: IGB Ingenieurbüro für Grundwasser und Boden GmbH Sicherung des Wasserwerks Kladow (Galerie Kladow) Die Trinkwassergewinnungsanlagen des Wasserwerks Kladow werden durch LCKW belastet. Der Ursprung der Belastung wird im Ortskern Kladow vermutet. Durch eine Gefahrenabwehrmaßnahme wird das Wasserwerk geschützt und weitere Erkundungen werden umgesetzt. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sicherung des Wasserwerks Eichwalde Verursacht durch den Einsatz von Löschschäumen auf dem Gelände des ehemaligen Reifenwerks Schmöckwitz hat sich im Grundwasser eine Belastung mit PFAS bis zu den Brunnengalerien des Wasserwerks Eichwalde ausgebreitet. Zum Schutz der Trinkwassergewinnung werden Gefahrenabwehrmaßnahmen umgesetzt. Weitere Informationen
Am 27. April wurde das erste Green Roof Lab-Projekt im Rahmen der GründachPLUS-Förderung eingeweiht. Dabei handelt es sich um ein integratives Bauprojekt am ehemaligen Blumengroßmarkt in Berlin-Kreuzberg, bei dem ein intensives Biodiversitätsgründach mit partizipativem und Inklusionsansatz (Gründachpflege durch die Hausgemeinschaft u.a. mit Menschen mit körperlicher Einschränkung) auf einer Fläche von 212 Quadratmetern entstanden ist. Senatorin Manja Schreiner: „Es freut mich, dass wir mit dem ersten Green Roof Lab zeigen können, dass die notwendige Anpassung an den Klimawandel sehr innovativ und sozial integrativ gelingen kann. Das neu entstandene Gründach ist daher in vielfältiger Hinsicht eine „Multiwin“-Situation, denn es profitieren nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch die Stadtnatur, die Nachbarschaft und alle Interessierte, die davon lernen wollen – deshalb mein herzlicher Dank an die Initiatoren und Akteure für dieses Berliner Leuchtturmprojekt in Sachen Gebäudebegrünung.“ 170 Hausbewohnerinnen und -bewohner haben sich zusammengeschlossen, um heimische Pflanzen an einem Extremstandort zu etablieren und so ein Biodiversitätsdach zu schaffen. Das Projekt soll zum Vorbild und zugleich ein Lehr- und Lernort für Bewohnerinnen und Bewohner sowie interessierte Besuchende werden. An einem Dachaustritt wird eine Informationstafel angebracht, die über den Entstehungsprozess informiert und ökologisches Wissen vermittelt. Die „wilde Natur“ ist das Konzept der Hausgemeinschaft, die damit zu einem besseren Stadtklima, höherer Biodiversität und zum Regenwasser-Management im städtischen Raum beitragen möchte. Die gewählten Pflanzen sollen den Extremwetterlagen standhalten und regional bezogen werden. Die IBB Business Team GmbH führt im Auftrag der Senatsumweltverwaltung das Förderprogramm GründachPLUS durch. Tanja Lorenz, Geschäftsführerin der IBT freut sich, dass die Realisierung des ersten Green Roof Labs erfolgreich gelungen ist: „Die IBT fördert Immobilienbesitzer:innen bei energetischen und nachhaltigen Maßnahmen, unter anderem mit der GründachPLUS-Förderung. Mit einer Dach- und Fassadenbegrünung tragen Antragsteller:innen zum Klimaschutz im dicht besiedelten Berlin bei. Wir freuen uns über Projekte, die noch über eine klassische Begrünung hinausgehen, zu Lernorten mit Vorbildcharakter werden.“ Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert mit dem GründachPLUS-Programm seit 2019 die Begrünung von Dächern auf Bestandsgebäuden und seit Anfang 2023 auch die Fassadenbegrünung an Bestandsgebäuden. Die IBB Business Team GmbH ist Anlaufstelle für die Antragstellerinnen und Antragsteller, die sie durch den Förderprozess begleitet und führt, wie bei der Antragstellung, den Bescheiden, den Auszahlungen der Fördermittel usw. gemäß der geltenden Förderrichtlinie für das GründachPLUS-Programm. Dabei bieten sich zwei Förderwege an: 1. die „reguläre Förderung“, die nach dem Baukastenprinzip eine Basisförderung für Dächer und Fassaden mit Boni für Substrathöhen, Biodiversitätsdächer und Grün-Solardächer gewährt, und 2. die Förderung der Green Roof Labs, also besondere Projekte, die innovativ, partizipativ oder gemeinwohlorientiert sind und die bis zu 100 % Kostenzuschuss erhalten können. Die Erstberatung erfolgt über die Berliner Regenwasseragentur, eine Initiative des Berliner Senats und der Berliner Wasserbetriebe (BWB). Die dortigen Expertinnen und Experten bieten eine kostenfreie und fundierte Beratung zum Umgang mit Regenwasser an – auch im Zusammenhang mit dem GründachPLUS-Programm zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung.
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