Untersuchung des Einflusses beruflicher Faktoren und des Passivrauchens auf das Lungenkrebsrisko in einer Fall-Kontroll-Studie mit 1004 Faellen und 1004 Kontrollen. Fortfuehrung der statistischen Auswertungen zu dieser 1987-1995 in Bremen durchgefuehrten Studie. Ergebnisse: vielfaeltig, siehe Bericht.
Beispiel der tertiaerwirtschaftlichen Berufsgruppen, insbesondere der Freiberuflichen, auf der Grundlage von 25 deutschen Staedten.
Piloten und FlugbegleiterInnen gehoeren zu den Personen, die einer hohen Strahlenbelastung am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Die kosmische Strahlung in Flughoehe besteht ausschliesslich aus Sekundaerstrahlung (hauptsaechlich Neutronen und Gammastrahlung), die in Wechselwirkung von primaeren Teilchen mit den Atomen der Lufthuelle erzeugt wird. Die Exposition des Flugpersonals ist zudem abhaengig von der Flughoehe, der geomagnetischen Breite und der solaren Aktivitaet. Aufgrund der Komplexitaet des kosmischen Strahlenfeldes ist allerdings der Umfang der Exposition schwer zu bestimmen, und physikalische Messungen geben keinerlei Hinweise auf die biologische Wirksamkeit dieser Strahlung. Ueber Chromosomenanalysen in den peripheren Lymphozyten des menschlichen Blutes konnte in einer Pilotstudie an Personal aus dem Interkontinentalverkehr eine hochsignifikant erhoehte Strahlenbelastung festgestellt werden. Die Chromosomenanalyse eines weiteren Untersuchungskollektivs, das aus einer Gruppe von Concordepiloten besteht, steht kurz vor dem Abschluss. Ergebnisse aus strahlenbiologischen Experimenten im CERN, Genf, belegten eine sehr hohe biologische Wirksamkeit der kosmischen Strahlung im Niederdosisbereich. Die Resultate dieser Versuchsreihe (in-vitro) sollen mit den Ergebnissen aus den in-vivo Ansaetzen verglichen und im Hinblick auf die biologisch Wirksamkeit kleiner Dosen von Neutronen bewertet werden. Die Ergebnisse sollen der Einfuehrung des Strahlenschutzes fuer das Flugpersonal dienen.
Ziel der Studie ist es, an Probanden nach inhalativer Exposition gegenueber Fein- und Ultrafeinpartikeln in Schweissrauchen das Auftreten entzuendlicher Reaktionen der oberen und unteren Atemwege zu untersuchen. Die Untersuchung soll an 40 gesunden Probanden erfolgen, die sich je zur Haelfte aus Berufsschweissern sowie Kontrollpersonen zusammensetzen. Auswertungen dieser Ergebnisse sollen Hinweise darueber liefern, inwiefern die in der Literatur beschriebenen und kausal mit Schweissrauchexposition in Zusammenhang gebrachten Krankheitsbilder des Atemtrakts mit entzuendlichen Reaktionen einhergehen.
Ziel des Projektes ist es zu untersuchen, welche Möglichkeiten freiwillige Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Spurenstoffeinträgen bieten und wie die Bereitschaft von ?Stakeholder?n zu freiwilligen Maßnahmen in diesem Bereich erhöht werden kann. Dazu analysieren die Forschungsnehmer zunächst die Rahmenbedingungen für den Erfolg freiwilliger Maßnahmen und legen entsprechende Kriterien fest. Die Chancen freiwilliger Maßnahmen werden anhand konkreter Beispiele identifiziert. Gleichzeitig werden die Grenzen freiwilliger Maßnahmen herausgearbeitet und damit aufgezeigt, wo weitergehende Anstrengungen notwendig sind bzw. wann gesetzliche Reglungen zielführender wären. Ein weiterer Baustein des Projekts besteht darin, Instrumente zu entwickeln, die für die Thematik Spurenstoffe in Gewässern sensibilisieren. Das Bewusstsein der beteiligten Akteure sowie der Bürger*innen soll somit erhöht werden. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen werden Handlungsempfehlungen erstellt. Daraus soll hervorgehen, unter welchen Bedingungen freiwillige Maßnahmen effektiv sind und wie die Bereitschaft zur Teilnahme an solchen Maßnahmen gesteigert werden kann. Hierbei können unterschiedliche Stakeholder mit einbezogen werden, etwa beteiligte Unternehmen in der Herstellung bzw. Formulierung von Stoffen, spezifische Berufsgruppen, Wasser- und Abwasserverbände, Umweltverbände oder auch der Verbraucherschutz und Bürger*innen. Das Vorhaben steht in engem Bezug zu Aktivitäten auf europäischer Ebene zur Vermeidung von Schadstoffbelastungen für Mensch und Umwelt: Die Europäische Kommission legte dazu im Rahmen des Europäischen Grünen Deals den Null-Schadstoff-Aktionsplan und die Chemikalienstrategie für ?Nachhaltigkeit? vor.
Im Rahmen eines seit 1985 durchgefuehrten Langzeit- Forschungsvorhabens werden neben der fuer die medizinische Behandlung der Patienten wichtigen Bestimmung anorganischer und organischer Phasen auch umweltrelevante Spuren- und Ultraspurenelemente von Harnkonkrementen eines Patientenkollektivs (Stand August 1994: 840 Steine) aus der Urologischen Klinik Giessen untersucht und unter Zugrundelegung anamnestischer Daten ausgewertet. Zur Phasenanalyse werden die Harnsteine roentgendiffraktometrisch/infrarotspektroskopisch und polarisationsmikroskopisch untersucht. Mit der Zeeman AAS unter Beruecksichtigung aller STPF (Stabilized Temperature Platform Furnace) fuer die Bestimmungvon Spuren- und Ultraspurenelementen wieCadmium, Chrom, Blei, Kupfer, Nickel undZink sind Messbedingungen zur weitgehendstoerungsfreien Bestimmung erarbeitet worden. Die bisherigen Phasen- und Elementuntersuchungen an Harnsteinen unterschiedlicher Gruppen zeigen, dass partiell deutliche, in einigen Gruppen signifikantegeschlechts-, berufs-, gewohnheits-, phasen- und ernaehrungsspezifische Unterschiede in den umweltrelevanten Spuren- undUltraspurenelementgehalten von Cd, Cr, Pb, Cu, Ni, Zn und Hg bestehen. Auch gibtes Hinweise darauf, dass die Spurenelemente einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Phasenbildung haben.
Die Landestierschutzbeauftragten der Länder Brandenburg, Dr. Anne Zinke, Sachsen-Anhalt, Dr. Marco König, und Nordrhein-Westfalen, Dr. Gerlinde von Dehn laden zur fachübergreifenden Veranstaltung mit dem Thema „Tierschutzfälle vor Gericht - Beweissicherung und Begutachtung“ ein. Die Veranstaltung widmet sich thematisch dem Spannungsfeld Tierschutz und Justiz. Neben Grundlagen für das veterinärmedizinische Sachverständigengutachten und eine gerichtsfeste Bild- und Videodokumentation werden anhand von Fallbeispielen die Herausforderungen der strafrechtlichen Ahndung und Verfolgung von Tierschutzverstößen dargestellt und diskutiert. Namhafte Experten aus den Bereichen Justiz und Tierschutz werden referieren. Die Veranstaltung richtet sich an Tierärztinnen und Tierärzten sowie an Juristinnen und Juristen sowie Polizeibeamtinnen und –beamte. Ort: Brandenburgische Landwirtschaftsakademie (BLAk) Heimvolkshochschule am Seddiner See, Seeweg 2, 14554 Seddiner See (Nähe Potsdam) Wann: 26. November 2025 | 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr | Einlass ab 09:30 Uhr Anmeldung Die Teilnahme ist kostenfrei und in Präsenz sowie online möglich. Vor Ort reichen die Kapazitäten für 120 Teilnehmende, online können sich bis zu 300 Personen einwählen. Melden Sie sich bis zum 17. November 2025 an: Teilnahme in Präsenz Teilnahme Online - Zugangslink wird nach Anmeldeschluss versandt. Wichtig! Bitte bei der Anmeldung unter „Notizen“ die Berufsgruppe angeben. Anerkennung Die Landestierärztekammer Brandenburg erkennt die Fortbildung mit vier Fortbildungsstunden an. Die Anerkennung durch Akademie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer e. V. (ATF-Anerkennung) wird beantragt. Kontaktpersonen für Rückfragen: Dr. Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte Land Brandenburg 0331 866-7907 oder 7908, E-Mail: tierschutz(at)mleuv.brandenburg.de Dr. Gerlinde von Dehn, Landestierschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalen 0211 3843-1050, E-Mail: tierschb(at)mlv.nrw.de Dr. Marco König, Landestierschutzbeauftragter Sachsen-Anhalt 0391 567-4211, E-Mail: tierschutzbeauftragter(at)mw.sachsen-anhalt.de Das Tagungsprogramm und die Anmeldung finden Sie ebenfalls hier . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt führte im letzten Jahr bereits eine Fortbildungsveranstaltung „Illegaler Welpenhandel“ durch. Am 19.11.2025 wird eine ganztägige Folgeveranstaltung zum Themenschwerpunkt „Illegaler Welpenhandel“ für Veterinärbehörden, Polizei, Staatsanwälte und Richter durchgeführt. Mit einem Klick auf das Bild der Einladung gelangen Sie zum Einladungsflyer mit allen weiteren Informationen zu unserer Veranstaltung. Hier können Sie sich zur Veranstaltung anmelden. Tierschutz ist in einer modernen Gesellschaft mit dem Selbstverständnis einer ethisch-moralischen Verpflichtung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf eine fortlaufende Aufgabe. Es ist auch eine Verpflichtung, die im Grundgesetz (GG) in Artikel 20a seit mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt ihren Widerhall gefunden hat. Das in diesen Grundgesetzartikel eingebundene Staatsziel brachte eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Wertentscheidung zugunsten unserer Tiere. Insbesondere landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sind nur noch zukunftsfähig, wenn sie über die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus auch eine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Sachsen-Anhalt sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Obere Tierschutzbehörde und Fachaufsichtsbehörde im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzrechts ist das Landesverwaltungsamt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt übt wiederum die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt aus und ist somit mittelbar von den Vollzugsangelegenheiten des Tierschutzes berührt. Grundsatz Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Im Tierschutzgesetz werden Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren ebenso festgelegt wie Regelungen für den Handel mit Tieren. Weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes sind Anforderungen an das Töten und Schlachten von Tieren sowie für den Transport von Tieren. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dieses gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation bzw. betreut private Pflegestellen. Bürger und Bürgerinnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Wer in dieser Richtung Hilfe sucht, kann sich bei den lokalen Veterinärämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten informieren bzw. bei den einschlägigen Bürgerportalen die Möglichkeiten zur Unterbringung eines Tieres in einer Tierpension erfragen.
Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz Die vielfältigen Anwendungsbereiche von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen in Medizin, Industrie, Forschung und Technik stellen hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der im Strahlenschutz Beschäftigten. Um die erreichten hohen Sicherheitsstandards für beruflich exponierte Personen, Patientinnen und Patienten sowie die Bevölkerung aufrecht erhalten zu können, sind professionelle Aus- und Weiterbildungsprogramme im Strahlenschutz erforderlich. Gesetzliche Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz Die gesetzlichen Anforderungen zur Aus- und Weiterbildung im Strahlenschutz sind festgelegt in § 74 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) in den §§ 47 bis 51 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung ( Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) und in Richtlinien zur Fachanerkennung für verschiedene Tätigkeiten und Berufsgruppen: Die Richtlinien regeln in detaillierter Form Lernziele, Kursinhalte, die Dauer der geforderten praktischen Berufserfahrung ebenso wie Prüfungen, Zertifikate und die Anerkennung der Strahlenschutzqualifikation durch die zuständigen Behörden. Eine Anpassung der Richtlinien an die seit dem 31.12.2018 gültigen neuen gesetzlichen Regelungen ist noch nicht erfolgt. Diese sind in Aufbau und Struktur weiterhin an der bisherigen Röntgenverordnung ( RöV ) und der bisherigen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 17.10.2011 orientiert. Die Fachkunde-Richtlinien gelten bis zu ihrer Überarbeitung in der bestehenden Form fort und sind aktuell in analoger Weise mit Bezug auf das neue StrlSchG und die neue StrlSchV zu interpretieren. Nach § 189 Abs. 5 der neuen StrlSchV (vom 29.11.2018) gelten die von der zuständigen Stelle vor dem 31.12.2018 anerkannten Kurse zur Vermittlung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse bis zum 31.12.2023 als anerkannt nach § 51 der neuen StrlSchV weiter, soweit die Anerkennung keine kürzere Frist enthält. Stand: 16.10.2025
<p>Für die Anpassung an den Klimawandel sind einige Berufsgruppen, beispielsweise aus der Bauwirtschaft, besonders relevant. Welche veränderten Kompetenzen in wichtigen Berufen für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen nötig sind, hat ein Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes untersucht.</p><p>Im Auftrag des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) haben das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), die Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) und das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) untersucht, welche Bedeutung der beruflichen Bildung im Transformationsprozess zu einer klimaangepassten Gesellschaft zukommt. Dabei standen folgende drei Fragen im Mittelpunkt:</p><p>Die Projektpartner haben mittels Modellrechnungen, basierend auf dem Qualifikations- und Berufsprojektionen (QuBe) Modell (BIBB 2025), die volkswirtschaftlichen Wirkungen von zwölf ausgewählten Klimaanpassungsmaßnahmen auf Branchen und Berufsgruppen gemäß der Klassifikation der Berufe (KldB) ermittelt (BA 2021). Dabei konnten 21 besonders für die Klimaanpassung relevante Berufsgruppen identifiziert werden, die in der folgenden Abbildung dargestellt sind.</p><p>Aus den 21 besonders für die Klimaanpassung relevanten Berufsgruppen wählte das Projektkonsortium kriteriengestützt vier Berufe für eine genauere Untersuchung des veränderten Kompetenzbedarfs hinsichtlich der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen aus. Bei der Auswahl war es unter anderem entscheidend, dass die Fachkräfte in ihrer beruflichen Tätigkeit über ausreichend Handlungsspielraum und Verantwortung verfügen, um sich für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen einsetzen zu können. Ausgewählt wurden die drei Ausbildungsberufe <strong>Dachdecker*in, Umwelttechnologe*Umwelttechnologin (UT)</strong> <strong>für Wasserversorgung und Umwelttechnologe*Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung</strong> sowie der Studienberuf des/der <strong>Landschaftsarchitekten*Landschaftsarchitektin</strong>. Für diese Berufe identifizierte das Projektteam, ob die Umsetzung der zuvor definierten Anpassungsmaßnahmen berufliche Kompetenzen, im Sinne von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Klieme et al. 2007; Hartig 2008), erfordert, die die berufliche Bildung bislang nicht vermittelt. Je nach Betroffenheit von Klimawandelfolgen und durchzuführender <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsmanahme#alphabar">Anpassungsmaßnahme</a> unterscheiden sich die konkreten fachlichen und personalen Kompetenzanforderungen in den Berufen.</p><p>Zur <strong>Fachkompetenz</strong> gehören Wissen und praktische sowie kognitive Fertigkeiten. Demgegenüber umfasst die <strong>personale Kompetenz</strong> Sozialkompetenz und Selbstständigkeit (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMBF#alphabar">BMBF</a>/ KMK 2013, 53f). Während sich die fachlichen Kompetenzen je nach Beruf unterscheiden, zeigt die Studie bei den erforderlichen personalen Kompetenzen größere Gemeinsamkeiten über die Berufe hinweg. Dazu zählt insbesondere, dass die Umsetzung komplexer Anpassungsmaßnahmen, wie die wassersensible Stadtentwicklung, erfordern, dass verschiedene Berufe interdisziplinär zusammenarbeiten.<br>Weitere berufsübergreifend erforderliche personale Kompetenzen sind Beratung und Kommunikation, Datenaustausch und Digitalisierung, kritisches Denken und Reflexion bestehender Regeln, ein Grundverständnis zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> und Klimawandelanpassung sowie Krisenreaktionsfähigkeit. Die folgende Abbildung stellt für die untersuchten Ausbildungsberufe dar, welche Klimaanpassungskompetenzen zukünftig benötigt werden.</p><p>Die Autoren*Autorinnen der Studie zeigen verschiedene Ansatzpunkte und Empfehlungen zur Integration von Klimaanpassungskompetenzen in die berufliche Bildung auf (Rausch-Berhie et al. 2025). Da eine ganze Reihe von Akteuren die berufliche Bildung gemeinsam gestaltet, können sie entsprechend ihrer Rolle und Einflussmöglichkeiten neue Inhalte wie Klimaanpassungskompetenzen in die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung einbringen. Hierbei sollte neben der Modernisierung der Ausbildungs- und Fortbildungsordnungen auch die Praxis der beruflichen Bildung mitgedacht werden. Zudem sollten die konkreten Bedingungen eines Berufsfelds berücksichtigt werden. Beispielsweise kann die in einigen Berufen verpflichtende überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) ein guter Ansatzpunkt für die Vermittlung neuer Kompetenzen sein. <br>Die Experten*Expertinnen empfehlen, berufliche Akteure zu sensibilisieren und ihnen etwa in Workshops oder Fachveranstaltungen individuelle Handlungsspielräume aufzuzeigen. Dabei sollten insbesondere folgende Akteure adressiert werden, die an der Modernisierung von Ausbildungsordnungen beteiligt sind:</p><p>Eine Priorität sollte auf jene Kompetenzen gelegt werden, die eine berufliche Handlungsfähigkeit im Sinne der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen ermöglichen. Über diese zwingend erforderlichen Umsetzungskompetenzen hinaus sollte ebenso deren gesellschaftliche Relevanz im Kontext von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> betrachtet werden. Insbesondere bei Berufen, die an komplexeren Anpassungsmaßnahmen wie Solargründächern oder einer wassersensiblen Stadtentwicklung beteiligt sind, sollte eine gewerkeübergreifende bzw. interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Berufe intensiviert werden.</p><p>Eine Analyse von politischen Dokumenten wie Gesetzen, Strategien und Aktionsplänen zeigt, dass Politikdokumente die berufliche Bildung im Kontext von Klimaanpassung nur teilweise explizit adressieren. Konkrete Ziele, Strategien und Maßnahmen werden dabei bislang nicht formuliert.<br>So weist z.B. der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NPBNE 2017) darauf hin, dass der Berufsbildung „aufgrund ihrer betrieblichen Verortung in besonderer Weise eine transformative Rolle für eine auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Wirtschaftsweise mit Blick auf die Agenda 2030 und die dort angestrebten nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) zu[kommt]“ (ebd. 41). Über die SDGs könnte Klimaanpassung im Rahmen von Beruflicher Bildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) thematisiert werden, wird jedoch im Nationalen Aktionsplan BNE nicht explizit angesprochen.<br>Die Deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsstrategie#alphabar">Anpassungsstrategie</a> 2024 (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a> 2024) spricht sich explizit für die Stärkung von formaler beruflicher Bildung zu Themen der Klimaanpassung in relevanten Berufen sowie in der Schulbildung aus.<br>Auch in Gesprächen mit Akteuren sowie bei Fachworkshops, Tagungen und Konferenzen zeigte sich, dass viele Akteure noch dafür sensibilisiert werden müssen, welchen wichtigen Beitrag die berufliche Bildung für die Klimaanpassung leisten kann.</p><p>Eine zentrale Aufgabe der beruflichen Bildung ist es, Auszubildende und Fachkräfte mit Kompetenzen für die Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeiten auszustatten. Wenn sich Kompetenzanforderungen durch die Folgen des Klimawandels und benötigten Klimaanpassungsmaßnahmen ändern, müssen die Berufsbildungsakteure reagieren und Aus-, Fort- und Weiterbildungen anpassen. Berufliche Bildung kann somit einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung leisten.<br>Das Projekt zeigt erstmalig systematisch die Arbeitsmarktlage von für die Klimaanpassung besonders relevanten Berufsgruppen und den Stand der Kompetenzvermittlung zu Klimaanpassungsthemen in ausgewählten Berufsausbildungen auf. Das Projekt empfiehlt in seinem Bericht „Kompetenzen für Klimaanpassung – Die Rolle der beruflichen Bildung“, u.a. auch für weitere klimaanpassungsrelevante Berufe, beispielsweise im Gesundheitssektor, erforderliche Klimaanpassungskompetenzen zu untersuchen und den Transfer in die Praxis zu fördern.</p><p>Autorinnen: Friederieke Rausch-Berhie (BIBB), Kirsten Sander (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>)</p><p>Den vollständigen Abschlussbericht "Kompetenzen für Klimaanpassung. Die Rolle der beruflichen Bildung" des Projekts finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kompetenzen-fuer-klimaanpassung">hier</a>.</p><p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 95 veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p><p> </p><p><strong>Quellenverzeichnis</strong></p><p>Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (2025): Das Projekt QuBe - Qualifikation und Beruf in der Zukunft. Online: <a href="http://www.qube-projekt.de/">www.qube-projekt.de</a> (21.03.2025)</p><p>Bundesagentur für Arbeit (BA) (2021): Klassifikation der Berufe 2010 – überarbeitete Fassung 2020. Band 1: Systematischer und alphabetischer Teil mit Erläuterungen. Nürnberg. Online: <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Klassifikationen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010-Fassung2020/Printausgabe-KldB-2010-Fassung2020/Generische-Publikationen/KldB2010-PDF-Version-Band1-Fassung2020.pdf?__blob=publicationFile&v=22">https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Klassifikationen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010-Fassung2020/Printausgabe-KldB-2010-Fassung2020/Generische-Publikationen/KldB2010-PDF-Version-Band1-Fassung2020.pdf?__blob=publicationFile&v=22</a> (18.03.2025)</p><p>Bundesministerium für Bildung und Forschung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMBF#alphabar">BMBF</a>); Kultusministerkonferenz (KMK) (2013): Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Deutscher EQR-Referenzierungsbericht. Online: <a href="https://www.dqr.de/dqr/shareddocs/downloads/media/content/deutscher_eqr_referenzierungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2">https://www.dqr.de/dqr/shareddocs/downloads/media/content/deutscher_eqr_referenzierungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2</a> (18.03.2025)</p><p>Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Hrsg.) (2024): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 - Vorsorge gemeinsam gestalten. Online: <a href="https://www.bmuv.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">https://www.bmuv.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024</a> (18.03.2025)</p><p>Hartig, J. (2008): Kompetenzen als Ergebnisse von Bildungsprozessen. In: Jude, N.; Hartig, J.; Klieme, E. (Hrsg.): Kompetenzerfassung in pädagogischen Handlungsfeldern. Theorien, Konzepte und Methoden. Bonn, Berlin, S. 15-26.</p><p>Klieme, E.; Maag-Merki, K.; Hartig, J. (2007): Kompetenzbegriff und Bedeutung von Kompetenzen im Bildungswesen. In: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Möglichkeiten und Voraussetzungen technologiebasierter Kompetenzdiagnostik. S. 5-15.</p><p>Nationale Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung (NPBNE) (2017): Nationaler Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung. Der deutsche Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNESCO#alphabar">UNESCO</a>-Weltaktionsprogramm. Online: <a href="https://www.bne-portal.de/bne/shareddocs/downloads/files/nationaler_aktionsplan_bildung-er_nachhaltige_entwicklung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=3">https://www.bne-portal.de/bne/shareddocs/downloads/files/nationaler_aktionsplan_bildung-er_nachhaltige_entwicklung_neu.pdf?__blob=publicationFile&v=3</a> (18.03.2025)</p><p>Rausch-Berhie, F.; Benke, N.; Telieps, J.; Schneider, V.; Rupp, J.; Hoffmann, E. (2025): Kompetenzen für Klimaanpassung. Die Rolle der beruflichen Bildung. Hrsg. v. Umweltbundesamt, Climate Change 21/2025, Dessau-Roßlau. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/kompetenzen-fuer-klimaanpassung">Kompetenzen für Klimaanpassung | Umweltbundesamt</a> (14.04.2025)</p>
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