s/bestandeserfassung/Bestandserfassung/gi
Im Laufe des Jahres werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) oder durch ihn Beauftragte landesweit bestimmte Arten und Biotope erfasst. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u. a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist. Die Übersicht beinhaltet die Untersuchungsflächen und die Jahreszahl mit dem vermutlichen Abschluss der Erfassung.
Bewertung der Gewässerstruktur aller Fließgewässer im Freistaat Sachsen, die ein Einzugsgebiet von = 10 Quadratkilometer aufweisen. Die Erhebung wurde im Vor-Ort-Verfahren durchgeführt. An kleinen Fließgewässern wurde die Struktur für alle 100-Meter-Abschnitte nach der Kartieranleitung ¿Gewässerstrukturgütekartierung in der Bundesrepublik Deutschland ¿ Verfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer¿ (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (Hrsg.), Berlin, 2000) erfasst. An großen Fließgewässern, z.B. Neiße, Elbe, Vereinigte Mulde, Abschnitten der Zwickauer Mulde, der Freiberger Mulde und der Weißen Elster wurde die Struktur für 300-Meter-Abschnitte erhoben. Dabei ging man nach der Kartieranleitung ¿Gewässerstrukturgüte in Nordrhein-Westfalen, Anleitung für die Kartierung mittelgroßer bis großer Fließgewässer¿ (LUA-Merkblätter Nr. 26, Essen, 2001) vor. Die Kartierung erfolgte im Zeitraum von 2005 bis 2009 (2005/2006 - Lausitzer Neiße und Teile der Spree; 2006/2007 - Elbeschlauch und Vereinigte Mulde; 2006/2008 - Freiberger Mulde, Schwarze Elster und Teile der Spree; 2007/2008 - Zwickauer Mulde und Weiße Elster mit Saale, 2009 fand eine Nachkartierung aller zu früheren Kartierzeitpunkten trockenen Gewässer in gesamt Sachsen und zweier bisher unkartierter wrrl-relevanter Gewässer statt.) Das Shape beinhaltet einige allgemeine Parameter zur geographischen Kennzeichnung der Gewässerabschnitte, die Gesamtbewertung der Gewässerstruktur und die Bewertung für die Bereiche Sohle, Ufer und Land. Die Struktur wird jeweils in der Strukturklasse und in der Indexbewertung (Dezimal) angegeben. Für große Gewässer wird die Struktur für die Bereiche Ufer und Land getrennt für die linke und rechte Seite des Gewässers aufgeführt. Die Attributierung und Strukturbewertung richtet sich nach der jeweils genutzten o.g. Kartieranleitung.
Bewertung der Gewässerstruktur aller Fließgewässer im Freistaat Sachsen, die ein Einzugsgebiet von = 10 Quadratkilometer aufweisen. Die Erhebung wurde im Vor-Ort-Verfahren durchgeführt. An kleinen Fließgewässern wurde die Struktur für alle 100-Meter-Abschnitte nach der Kartieranleitung 'Gewässerstrukturgütekartierung in der Bundesrepublik Deutschland ' Verfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer' (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (Hrsg.), Berlin, 2000) erfasst. An großen Fließgewässern, z.B. Neiße, Elbe, Vereinigte Mulde, Abschnitten der Zwickauer Mulde, der Freiberger Mulde und der Weißen Elster wurde die Struktur für 300-Meter-Abschnitte erhoben. Dabei ging man nach der Kartieranleitung 'Gewässerstrukturgüte in Nordrhein-Westfalen, Anleitung für die Kartierung mittelgroßer bis großer Fließgewässer' (LUA-Merkblätter Nr. 26, Essen, 2001) vor. Die Kartierung erfolgte im Zeitraum von 2005 bis 2009 (2005/2006 - Lausitzer Neiße und Teile der Spree; 2006/2007 - Elbeschlauch und Vereinigte Mulde; 2006/2008 - Freiberger Mulde, Schwarze Elster und Teile der Spree; 2007/2008 - Zwickauer Mulde und Weiße Elster mit Saale, 2009 fand eine Nachkartierung aller zu früheren Kartierzeitpunkten trockenen Gewässer in gesamt Sachsen und zweier bisher unkartierter wrrl-relevanter Gewässer statt.) Das Shape beinhaltet einige allgemeine Parameter zur geographischen Kennzeichnung der Gewässerabschnitte, die Gesamtbewertung der Gewässerstruktur und die Bewertung für die Bereiche Sohle, Ufer und Land. Die Struktur wird jeweils in der Strukturklasse und in der Indexbewertung (Dezimal) angegeben. Für große Gewässer wird die Struktur für die Bereiche Ufer und Land getrennt für die linke und rechte Seite des Gewässers aufgeführt. Die Attributierung und Strukturbewertung richtet sich nach der jeweils genutzten o.g. Kartieranleitung.
Dieser Web Map Service (WMS) zeigt ein Netz mit übergeordneter Bedeutung für das Erhaltungsmanagement, welches durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) regelmäßig zum Zwecke der ZustandsErfassung und Bewertung (ZEB) befahren wird. Es setzt sich zusammen aus den Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung der Freien und Hansestadt Hamburg. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Feature Service (WFS) liefert ein Netz mit übergeordneter Bedeutung für das Erhaltungsmanagement, welches durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) regelmäßig zum Zwecke der ZustandsErfassung und Bewertung (ZEB) befahren wird. Es setzt sich zusammen aus den Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Datensatz zeigt ein Netz mit übergeordneter Bedeutung für das Erhaltungsmanagement, welches durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) regelmäßig zum Zwecke der ZustandsErfassung und Bewertung (ZEB) befahren wird. Es setzt sich zusammen aus den Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen mit gesamtstädtischer Bedeutung (BSGB) der Freien und Hansestadt Hamburg.
Bewertung der ökomorphologischen Gewässerstruktur ausgewählter sächsischer Fließgewässer nach LAWA-Übersichtsverfahren Ergebnis der Kartierung der Gewässerstruktur (Übersichtsverfahren) aus dem Jahr 2001. Die Kartierung umfasst 2000 km repräsentativ ausgewählte Fließgewässerstrecke in Sachsen. Das Shape beinhaltet die Gesamteinstufung der Gewässerstruktur (Verdichtung 3. Ordnung) sowie die beiden Zwischenparameter Auedynamik und Gewässerbettdynamik (Verdichtung 2. Ordnung). Die Attributierung orientiert sich an den Vorgaben aus der Kartieranleitung (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (Hrsg.) (2002): Gewässerstrukturkartierung in der Bundesrepublik Deutschland-Übersichtsverfahren-. Berlin).
Vor dem Hintergrund der novellierten „NEC“-Richtlinie (2016/2284/EU) hat Ökopol Verbesserungen des Inventars zu PCB-Emissionen aus dem Baubereich erarbeitet. PCB-Verwendung und Verbleib in Deutschland sowie der Stand der Forschung zu Emissionsfaktoren und Sekundärquellen wurden aufgearbeitet und auf dieser Basis Emissionen berechnet. Die Zeitreihe der PCB-Menge im Bestand wird mit einem jährlichen Emissionsfaktor von 0,07 % dieser Mengen bewertet. Zusätzlich wird vorgeschlagen, die Spanne von 0,05 % bis 0,1 % zu untersuchen. Im Ergebnis dieses Ansatzes zur Emissionsberechnung sind für das Jahr 2017 PCB-Emissionen zwischen 5,4 und 15,7 t plausibel.
In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen. Darüber hinaus sind der Britzer Garten, der Erholungspark Marzahn sowie die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg”, Schlosspark Charlottenburg und Glienicker Park berücksichtigt worden. Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse sind der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde. Der Britzer Garten in Neukölln und der Erholungspark in Marzahn stellen zwei Ausnahmen in der Bewertung dar. Beide Grünflächen sind durch Eintrittsgelder in ihrer Zugänglichkeit eingeschränkt und fallen nicht in die Zuständigkeit der Grünflächenämter. Aufgrund ihrer wichtigen Erholungsfunktion und der relativ geringen Höhe der Eintrittsgelder wurden sie trotzdem den uneingeschränkt nutzbaren Grünflächen zugeordnet. Die Berliner Forstflächen sind eingeflossen, zur Ermittlung der Wohnblöcke in den Einzugsbereichen der Wälder bzw. Waldränder. Folgende Kriterien wurden zur Bewertung herangezogen: Flächengröße Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünanlagen, werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an Grünanlagen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünanlagen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet. Zugänglichkeit Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar. Verändert wurde im Vergleich zur Karte der Ausgabe 2009 die Einordnung stark befahrener Straßen, die dort mit mehr als 15.0000 Kfz/Tag als Hindernis und damit als Barriere galten. Die Barrierewirkung von stark befahrenen städtischen Straßen wird nun als die Erholungsnutzung weniger einschränkend beurteilt, die Möglichkeit der Überquerung an Ampeln wird als ausreichend für die Zugänglichkeit bewertet. Ermittlung der Einzugsbereiche Auf der Grundlage der Karte der gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung I C 2, Stand 31.12.2011) wurden alle als nutzbar ermittelten Grünanlagen mit einem Einzugsbereich versehen (Grünanlagen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt.) Die Einzugsbereiche wurden mittels eines automatisch gesetzten Radius um die jeweilige Grünfläche ermittelt, wobei die Entfernung über die Luftlinie bestimmt wurde. Als Ausgleich für die Differenz zwischen Luftlinie und tatsächlichem Weg zur Grünanlage wurden jeweils ca. 10 % von der maximalen Entfernung abgezogen. Damit ergab sich wohnungsnah ein Radius von 450 m. Erfasst wurden dann ausschließlich vollständige Blöcke mit Wohnnutzung. Bei kleineren Anlagen wurde die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke. Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, wurden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden wird der Einzugsbereich korrigiert. Auch Waldflächen erhielten einen Einzugsbereich. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Waldränder werden von ihrer Wertigkeit für die Erholung so hoch eingeschätzt, dass Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen berlinweit als versorgt eingestuft werden. Entsprechendes erfolgte in Einzelfällen auch für gut strukturierte Feldfluren oder andere qualitativ hochwertige Freiräume (z. B. Gatow, Großglienicker Weg oder Krugpfuhl Blankenfelde), diese wurden ebenso als versorgt eingestuft und erhielten einen Einzugsbereich. Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim wurden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem zu entwickelnden Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile der zukünftigen Parklandschaft gewünscht. Berechnung des Versorgungsgrades Nach den in Berlin gültigen Richtwerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünanlagen ab 6 m 2 wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. Nach Ermittlung der m 2 Grün pro Einwohner in einem definierten Einzugsbereich stellt dies die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen pro Einwohner dar. Ausgehend von diesem Richtwert wurde der Versorgungsgrad (m 2 Grünfläche/Einwohner) in 4 Stufen unterteilt. Es wird unterschieden zwischen versorgten Quartieren, in denen pro Einwohner 6 m 2 oder mehr wohnungsnahe Grünfläche vorhanden sind (Klasse 1, versorgt ), und nicht versorgten Bereichen, die keine nutzbare Grünfläche aufweisen weniger als 0,1 m 2 /EW (Klasse 4, nicht versorgt ). Als unterversorgt gelten alle Wohnblöcke mit einem Versorgungsgrad zwischen 0,1 und 5,9 m 2 /EW, wobei eine Versorgung unter 50 % des Richtwerts, d.h. weniger als 3 m 2 /EW, gesondert ausgewiesen wird < 6,0 – 3,0 m 2 (Klasse 2, schlecht versorgt ); < 3,0 – 0,1 m 2 /EW (Klasse 3, gering versorgt ). Zur Berechnung des jeweiligen Versorgungsgrades wurden die Einwohner im Einzugsbereich einer Grünanlage summiert und die Größe der Grünfläche in m 2 durch die errechnete Einwohnerzahl dividiert. Für die block- und teilblockbezogene Berechnung der Versorgung mit Grünflächen wurden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als 10 Einwohner/ha leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wurde planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner in den Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in den Strukturtypen mit sonstiger Nutzung zu berücksichtigen, ohne jede bauliche Betreuung (Hausmeister) oder Wachschutz in reinen Industriearealen zu erfassen. Dieser planerisch gesetzte Wert wurde im Vergleich zur Ausgabe 2009 von 20 Einwohner auf 10 halbiert. Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten, konnten so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2). Versorgung mit privatem Grün Die vorgenommene Überlagerung der Versorgung mit öffentlichem Grün mit der Baustruktur der Wohnblöcke, stellt eine weitere Differenzierung der Versorgungssituation insgesamt dar. Damit wird die Relation zwischen der Versorgung mit öffentlichem und privatem Grün deutlich. Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur in drei Stadtstrukturtypen mit unterschiedlichem Anteil an privater Freifläche unterteilt. (Siehe die Abstufungen hoch-mittel-gering in der Legende) Als Beispiele seien hier die Einfamilienhausgebiete, die Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke der Altstadt genannt. Ableitung des Quartiertyps Die Baustruktur kann als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen werden. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, wurden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1). extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1914) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Hochhaussiedlungen am Stadtrand mit großzügig bemessenen Grünflächen (Abstandsgrün) zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier eingeordnet. mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist.
In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen. Dazu gehören neben den in der Karte des Grünflächeninformationssystems (GRIS) dargestellten Grünanlagen und Spielplätze die Grünanlagen aus Kompensationsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Landschaftspark Rudow-Altglienicke, sowie von der Grün Berlin GmbH gepflegte Anlagen wie der Britzer Garten und die Gärten der Welt in Marzahn. Auch die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg” wie der Schlosspark Charlottenburg und der Glienicker Park gehören dazu. Die Berliner Forstflächen sind ebenfalls relevant, um die Zahl der Wohnblöcke in den Einzugsbereichen der Wälder bzw. Waldränder zu ermitteln. Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse werden der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde, da sie aufgrund der Höhe der Eintrittsgelder keine frei zugänglichen, oder zumindest mit erschwinglichen Eintrittsgeldern betretbaren, öffentlichen Grünanlagen sind. Ebenso wird eine Vielzahl von baumbestandenen, kleineren „Pocketparks“ mit einer Flächengröße unterhalb von 5.000 m 2 in der Analyse, auch bei dieser Aktualisierung, nicht flächenmäßig eingerechnet. Die Anlagen stellen zwar zum Teil wichtige klimawirksame, stadtgliedernde Flächen, auch mit Bedeutung für die biologische Vielfalt dar, sie bieten aber in der Regel nicht genügend Raum für erholungstypische Nutzungen wie Bewegung und Spiel.Folgende Kriterien wurden zur Bewertung herangezogen: Flächengröße Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünanlagen werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an weitere Grünanlagen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünanlagen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet. Zugänglichkeit Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar. Umweltbelastungen Lärmbelastung und Luftverschmutzung beeinträchtigen die Erholungswirkung des Aufenthalts im Freien. Da detaillierte Messungen bzw. aufbereitete Daten bezogen auf die lufthygienische Situation in Grünanlagen zum Bearbeitungszeitpunkt nicht vorlagen, beschränkt sich der Aspekt Umweltbelastungen hier auf den Faktor Lärm durch Straßenverkehr. Für Grün- und Freiflächen ist nach DIN 18005, 5.87 Schallschutz und Städtebau für die städtebauliche Planung ein Grenzwert von 55 dB (A) festgelegt. Dieser Grenzwert kann an einer Stadtstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h bei freier Schallausbreitung schon bei einer Kfz-Belastung von 2.000 Kfz pro Tag erreicht werden. Hauptverkehrsstraßen sind in der Regel mit weit über 10.000 Kfz pro Tag belastet ( Umweltatlas-Karte Verkehrsmengen, 07.01, Ausgabe 2011 ). Dies entspricht einer Lärmbelastung von mehr als 60 dB (A), häufig von mehr als 70 dB (A). Lockere Vegetation in Grünanlagen bewirkt keine Lärmminderung. Eine Verringerung des Lärms ist lediglich bei zunehmender Entfernung von der Lärmquelle festzustellen. Aufgrund der Lage vieler Grünflächen an stark befahrenen Straßen ist ein großer Teil als stark lärmbelastet anzusehen und wäre somit als nicht nutzbar für die Erholung einzustufen. Als Mindestanforderung wurde definiert, dass zumindest ein Teil des Freiraums nicht von zu starken Umweltbelastungen betroffen sein darf. Dieses Kriterium wurde dahingehend präzisiert, dass ein Freiraum an einer stark befahrenen Straße – mit einer Lärmimmission von mehr als 70 dB (A) – nur dann als noch geeignet für die Erholung einzuschätzen ist, wenn er eine Mindesttiefe von 100 m von der Straße oder eine Mindestgröße von 1 ha aufweist. Mindestgröße bzw. -tiefe sollen gewährleisten, dass beim Freiraumaufenthalt ein räumlicher Abstand zur Straße möglich ist. Grünanlagen mit einer Größe über 1 ha wurden somit grundsätzlich als nutzbar eingestuft. Ermittlung der Einzugsbereiche Den einzelnen Grünanlagen werden Einzugsbereiche zugeordnet (Grünanlagen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt). Bei kleineren Anlagen wird die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke. Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, werden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden, wird der Einzugsbereich korrigiert. Auch Waldflächen erhalten einen Einzugsbereich. Dabei wird davon ausgegangen, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Waldränder werden von ihrer Wertigkeit für die Erholung so hoch eingeschätzt, dass bewohnte Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen berlinweit als versorgt eingestuft werden. Entsprechendes erfolgt in Einzelfällen auch für gut strukturierte Feldfluren oder andere qualitativ hochwertige Freiräume (zum Beispiel in Gatow, am Groß-Glienicker Weg oder am Krugpfuhl Buchholz), die bewohnten Blöcke dort werden ebenso als versorgt eingestuft und erhalten einen Einzugsbereich. Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim werden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile wie Felder, Wiesen und Weiden Bestandteile der Parklandschaft. Berechnung des Versorgungsgrades Nach den in Berlin gültigen Richt- bzw. Orientierungswerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünanlagen ab 6 m 2 wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. Nach Ermittlung der m 2 Grün pro Einwohner in einem definierten Einzugsbereich stellt dies die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen pro Einwohner dar. Ausgehend von diesem Wert wird der Versorgungsgrad (m 2 Grünfläche pro Einwohner) in vier Stufen unterteilt: versorgt (Richtwert erfüllt), schlecht versorgt (Richtwert zu 50 Prozent und mehr erfüllt), gering versorgt (Richtwert zu weniger als 50 Prozent erfüllt) und nicht versorgt (weniger als 0,1 m 2 pro Einwohner) (siehe Landschaftsprogramm Artenschutzprogramm – Begründung und Erläuterung, SenStadtUm 2016, S.91). Zur Berechnung des jeweiligen Versorgungsgrades werden die Einwohner im Einzugsbereich einer Grünanlage summiert und die Größe der Grünfläche in m 2 durch die errechnete Einwohnerzahl dividiert. Für die Berechnung werden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als zehn Menschen pro Hektar leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wird planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner und Einwohnerinnen zu berücksichtigen, die in Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in Strukturtypen mit sonstiger Nutzung leben, ohne jedoch Einzelpersonen zu berücksichtigen, die etwa in Industriegebieten zu Betreuungs- oder Sicherungszwecken wohnen (Hausmeister, Wachschutz). Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten können so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2). Versorgung mit privatem Grün Private und halböffentliche Flächen können ein Defizit an öffentlichem Grün kompensieren. Deshalb ist die Baustruktur von Wohnquartieren ein Kriterium, um die Freiflächenversorgung insgesamt zu beurteilen: Sie ist ein Indikator für die Versorgung mit privaten Freiräumen. In Einfamilienhaussiedlungen gibt es Hausgärten. In gründerzeitlicher Blockrandbebauung gibt es dagegen außer den Höfen und Balkonen kaum Möglichkeiten, sich in halbprivatem begrüntem Umfeld aufzuhalten. Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur (vgl. Datengrundlage) in drei Stadtstrukturtypen-Gruppen unterteilt, denen ein unterschiedlicher Anteil an privater Freifläche (hoch-mittel-gering) zugeordnet wird (vgl. die Legende zur Karte). Beispiele unterschiedlich grünversorgter Stadtstrukturtypen stellen Einfamilienhausgebiete, Flächen der Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke dar. Ableitung des Quartiertyps Die Baustruktur wird als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, werden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1). extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1918) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Großsiedlungen mit weiträumigem Abstandsgrün zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete der 60er Jahre und später innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier zugeordnet. mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist. Quartierstypen nach Anteil an privatem und halböffentlichem Grün Bezogen auf die 16 Stadtstrukturtypen des Umweltatlas (vgl. Datengrundlage) ergibt sich dann die in (Abbildung 2) dargestellte Aufteilung der drei Kategorien auf die Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung sowie diejenigen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung und Industrie beziehungsweise mit sonstigen Nutzungen.
Origin | Count |
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