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EU Climate Policy Tracker

The EU Climate Policy Tracker (EU CPT) presents up-to-date developments in climate and energy policies in the EU-27. Although government policy is the single most influential driver behind the fight against climate change, there is limited information about the status of the policies that influence increases or decreases in emissions. The EU Climate Policy Tracker (EU CPT) is intended to bridge this gap. The project holds two references in focus at the same time: a 2050 goal of near total decarbonisation, and our current policy trajectory. A uniquely developed scoring method, modelled on appliance efficiency labels (A-G), gives an indication of how Member States are doing compared to a low-carbon policy package. This results in aggregated scores, supported with a rich background of information, for all Member States, at EU level, and for different economic sectors. The project is intended to be a resource for those seeking information, a means of sharing best practice, and a way of holding policymakers to account. In 2011 we updated our initial rating from November 2010. The findings of 2010 showed that the average score across the EU was an E, indicating that the level of effort needed to treble to be on track to reach the 2050 vision. Looking at the developments in 2011, we can see that there has been considerable activity in many countries, though the overall scoring has generally remained constant: positive actions are counteracted by negative developments or budget cuts. The EU CPT is a joint project by Ecofys and WWF. The project is funded by the European Climate Foundation. Visit the EU Climate Policy Tracker on: www.climatepolicytracker.eu.

Energie- und CO2-Einsparpotential von Industriedämmungen in der EU27

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht bis zum Jahr 2020 eine Verringerung des Energieverbrauchs um 20 Prozent vor. Bleibt es jedoch bei der aktuellen Entwicklung, wird Europa nur die Hälfte davon tatsächlich erreichen. Deshalb sind beste verfügbare Techniken, die zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs innerhalb der EU beitragen können, notwendiger denn je. Die technische Dämmung von Industrieanlagen ist eine solche beste und bereits seit Jahren verfügbare Technik. Eine von der European Industrial Insulation Foundation (EiiF) in Auftrag gegebene Ecofys-Studie belegt, dass eine bessere Dämmung von Industrieanlagen großes Potential für Energie- und CO2-Einsparungen birgt. Die dazu erforderlichen Maßnahmen könnten kosteneffizient umgesetzt werden. Der Studie zufolge sind mindestens 10 Prozent der Oberflächen in industriellen Anlagen ungedämmt oder weisen eine beschädigte Isolierung auf. Darüber hinaus sind die meisten existierenden Dämmsysteme auf Basis von allgemeinen und heute deutlich zu hohen Wärmeverlustraten oder Minimalstandards für Oberflächentemperaturen angelegt. Anforderungen wie Wirtschaftlichkeit oder maximale Energieeffizienz werden dabei in der Regel nicht berücksichtigt. Würde die Industrie in der EU auf kosteneffiziente Dämmsysteme umstellen, wären - so die Studie - jährliche Energieeinsparungen von 620 PJ und eine Reduktion der CO2-Emissionen um 49 Mt CO2 pro Jahr möglich. Die vollständige Studie kann beim EiiF angefordert werden: http://www.eiif.org/?Extra/50/14.

Ressortforschungsplan 2023, Weiterentwicklung und Integration von Fledermaus-Monitoring-Methoden für die verbesserte Bewertung von Populationsentwicklungen

Innovative/nachhaltige Techniken: Teilvorhaben 1: Stand der Technik der Abfallablagerung auf Deponien in Deutschland und deren Beitrag zum Klimaschutz zur Vorbereitung der Arbeiten für ein BVT-Merkblatt Deponien

Gemäß Art. 13 der Industrieemissions-Richtlinie (IE-Richtlinie) findet ein EU-weiter Informationsaustausch (Sevilla-Prozess) über die 'Besten verfügbaren Techniken' (BVT) statt. Die daraus resultierenden BVT-Schlussfolgerungen enthalten verbindliche Anforderungen für die Genehmigung von Industrieanlagen und gleichen somit die Umweltstandards in Europa an. Das Umweltbundesamt entwickelt und vertritt die deutsche Position. Kontinuierlich werden die BVT-Merkblätter weiterentwickelt und nach 8-10 Jahre dauernden Zyklen revidiert. Für das Jahr 2022 sind Arbeiten an BVT-Merkblättern zur Grundstoffindustrie geplant, aber auch die Betrachtung von branchenübergreifenden Fragestellungen wie Energieeffizienz, industrielle Kühlsysteme und Dekarbonisierung. Der hier beschriebene Projektvorschlag soll als Globalvorhaben ein Teilvorhaben zur Grundstoffindustrie und ein Teilvorhaben zu branchenübergreifenden Fragestellungen insbesondere für das BVT-Merkblatt industrielle Kühlsysteme vereinen.

Papier, Recyclingpapier

<p>Recyclingpapier ist gut für die Umwelt</p><p>So gelingt ein klimafreundlicher Umgang mit Papier</p><p><ul><li>Kaufen Sie Papierprodukte aus Recyclingpapier (Blauer Engel).</li><li>Entsorgen Sie benutztes Papier getrennt (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Die Herstellung von Papier belastet die Umwelt stark. Sie benötigt viel Holz, Energie und Wasser und kann zur Einleitung gefährlicher Chemikalien in Gewässer führen. Durch den Einsatz von Altpapier und beste verfügbare Techniken bei der Produktion von neuem Papier können diese Umweltbelastungen stark reduziert werden.</p><p><strong>Kauf von Recyclingpapier:</strong> Für fast jeden Papierbedarf gibt es ein passendes Recyclingpapier. Ob für Drucker oder Kopierer, für Klopapier oder Küchenrolle, ob weiß oder bunt: Recyclingpapier kann fast überall bedenkenlos eingesetzt werden. Der <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/grafische-papiere-und-kartons-aus-100-altpapier-recyclingpapier-und-karton">Blaue Engel</a> garantiert dabei, dass die Papierfasern zu 100 Prozent aus Altpapier gewonnen werden. Andere Produktkennzeichnungen wie FSC- oder PEFC-Label oder die Bezeichnung "Chlorfrei gebleicht" sind bei Papierprodukten aus Umweltsicht weniger hilfreich (siehe Hintergrund).</p><p><strong>Papier getrennt entsorgen:</strong> Benutztes Papier ist ein wertvoller Rohstoff und gehört deshalb getrennt entsorgt. Dabei sind die örtlich unterschiedlichen Sammelsysteme zu berücksichtigen (Altpapier-Container, Blaue Tonne, andere Altpapier-Sammlungen).</p><p><strong>Ins Altpapier gehören:</strong></p><p><strong>Nicht ins Altpapier gehören:</strong></p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Für die Produktion von einem Kilogramm neuem Kopierpapier (200 Blatt - Primärfaserpapier) werden ca. 50 Liter Wasser und circa fünf Kilowattstunden Energie verbraucht. Die Produktion von Recyclingpapier hingegen benötigt nur etwa 50 Prozent an Energie und nur rund 33 Prozent der Wassermenge. Außerdem werden pro Kilogramm Sekundärfaserpapier bis zu 2,2 Kilogramm Holz eingespart. Dem stehen 1,2 Kilogramm Altpapier für die Herstellung von einem Kilogramm Recyclingpapier gegenüber. Vorteile in der Ökobilanz hat Recyclingpapier auch bei: Photooxidantienpotenzial, Eutrophierungspotenzial für Land- und Wasserökosysteme, Giftigkeit für die Umwelt (Ökotoxizität) und Giftigkeit für den Menschen (Humantoxizität).&nbsp;Die Holzentnahme für Frischfaserpapier bedeutet immer einen Eingriff in das Wald-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a>⁠ und ist daher mit Risiken für die biologische Vielfalt verbunden. Die Nutzung von Recyclingfasern wirkt diesem Risiko entgegen. In nahezu allen untersuchten Regionen besteht ein Risiko für Landnutzungsänderungen aufgrund der Holzversorgung für die Zellstoff- und Papierproduktion. Einzig in Mittel- und Südeuropa ist das Risiko gering, weil Primärwälder hier bereits fast vollständig verschwunden sind. Der beste Weg, um das Risiko weiterer Landnutzungsänderungen zu vermeiden, ist die Nutzung von Recyclingfasern.</p><p>Bestimmte Papierfabrikationshilfsstoffe oder Inhaltsstoffe von Druckfarben oder Klebstoffen können sich im Recyclingkreislauf anreichern. Teilweise können diese nicht entfernt werden. Es besteht bei manchen Stoffen die Gefahr, dass sie aus Recyclingpapierverpackungen auf Lebensmittel übergehen. Für besonders gefährdete Lebensmittel ist daher eine wirksame Barriere in der Verpackung zum Schutz des Verbrauchers notwendig. Es ist allerdings auch sehr wichtig, dass alle Akteure in der Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Verringerung der Einträge in den Stoffkreislauf leisten. Durch den Ersatz schadstoffbelasteter Druckfarben, Klebstoffe und Fabrikationshilfsstoffe kann bereits an der Quelle ein großer Schritt für ein sauberes Papierrecycling getan werden. Damit wird sowohl dem Verbraucherschutz wie auch dem Umweltschutz nachhaltig Rechnung getragen.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Es gelten die Grundsätze und Pflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), zum Beispiel die Verwertungshierarchie des Paragraf 6 KrWG und die Verpflichtung zur getrennten Sammlung (§ 14). Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent insgesamt betragen. Für Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton regelt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/verpackungen/verpackungsgesetz">Verpackungsgesetz (VerpackG)</a> die Entsorgung. Diese sind von privaten Haushalten (und den sogenannten <a href="https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Katalog/Anfallstellenliste.pdf">vergleichbaren Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG</a>&nbsp;wie Hotels, Gastronomie etc.) grundsätzlich in der Altpapiersammlung zu entsorgen. Verpackungen aus Glas gehören in die Altglassammlung, solche aus anderen Materialien (z.B. Kunststoffen, Verbunden, Getränkekartons etc.) in den gelben Sack oder&nbsp;die gelbe Tonne. Für Verpackungen, die in Industrie und Großgewerbe anfallen, müssen die Hersteller eine Rückgabemöglichkeit anbieten. Sie können von den Unternehmen auch gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) entsorgt werden.</p><p>Die 16 führenden Druck- und Gerätehersteller haben sich auf europäischer Ebene u.a. verpflichtet, ihren Kunden die Verwendung von Recyclingpapier in ihren Geräten zu empfehlen. Außerdem wollen sie auf die Umweltvorteile von Recyclingpapier aufmerksam machen. Die EU-Kommission hat im Juni 2015 die Umsetzung&nbsp;dieser freiwilligen Selbstverpflichtung bestätigt.</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2024 lag der rechnerische Verbrauch von Papier, Pappe und Karton in Deutschland bei 190 Kilogramm pro Einwohner. Dies entspricht einem Gesamtverbrauch von 15,9 Millionen Tonnen. Die Altpapierrücklaufquote lag bei rund 12,4 Millionen Tonnen (78 Prozent). Die inländische Papierproduktion betrug 19,2 Millionen Tonnen mit einem Altpapieranteil von rund 16,1 Millionen Tonnen (84 Prozent). Die Altpapiereinsatzquote einzelner Papiersorten, beispielsweise bei den Wellpappenrohpapieren oder bei Zeitungsdruckpapier, lag bei über 100 Prozent. Denn bei der Aufbereitung von Altpapier müssen Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Steigerungsmöglichkeiten des Altpapiereinsatzes bestehen noch bei den Zeitschriftenpapieren sowie Büro- und Administrationspapieren, aber auch bei den Hygienepapieren.</p><p><strong>Der Blaue Engel ist für Papiere der beste Orientierungsmaßstab.</strong> Andere Produktkennzeichnungen sind aus Umweltsicht für Papiere auch gut aber haben Schwachpunkte:</p><p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p><p>Quellen:</p>

Industrieemissionsrichtlinie - Beste verfügbare Techniken

<p>Die Industrieemissionsrichtlinie bildet die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb und Stilllegung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. In dazugehörigen BVT-Merkblättern werden für verschiedene Branchen beste verfügbaren Techniken und assoziierte verbindliche Emissionsbandbreiten zusammengefasst und festgelegt</p><p>Industrieemissionsrichtlinie</p><p>Die Industrieemissionsrichtlinie (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=IE-Richtlinie#alphabar">IE-Richtlinie</a>⁠ <a href="https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:334:0017:0119:de:PDF">2010/75/EU</a> mit ihrer Änderungs- und Nachfolgerichtlinie <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401785">2024/1785/EU</a>) ist das zentrale Regelwerk des Immissionsschutzes&nbsp; in Europa. In ihr werden die Genehmigung, der Betrieb und die Stilllegung von europaweit ca. 55.000 Industrieanlagen betrachtet. Dabei werden sämtliche Emissionen in Luft und Abwasser, aber auch Lärm, Erschütterungen, Abfälle und Einflüsse auf den Boden betrachtet. Zusätzlich sind in der IE-Richtlinie Anforderungen zur Ressourcen- und Energieeffizienz in Form von Umweltleistungswerten, zum Umweltmanagementsystem, zur Dekarbonisierung und zur Verhinderung von Unfällen gestellt. Im Anhang 1 der IE-Richtlinie ist der Geltungsbereich festgelegt. Hier sind neben verschiedener Industrieaktivitäten (z. B. Raffinieren von Mineralöl und Gas, Herstellung von Glas oder Intensivhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen) Kapazitätsschwellen festgelegt ab derer für eine Industrieanlage die IE-Richtlinie einschlägig ist.</p><p>Ziel der IE-Richtlinie ist ein europaweit einheitlich hoher Umweltstandard. So werden über die gemeinsame IE-Richtlinie Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Industrieanlagen verschiedener EU-Mitgliedsstaaten verringert. Zusätzlich sollen durch die in branchenspezifischen BVT-Merkblättern (Merkblätter der besten verfügbaren Techniken) festgelegten Bestimmungen und Emissionsbandbreiten&nbsp; Vollzugsunterschiede innerhalb der Europäischen Union (EU) abgebaut werden. Durch das in der IE-Richtlinie festgeschriebene Verfassen und Novellieren von BVT-Merkblättern wird der Stand der Technik fortgeschrieben und die besten Emissionsminderungstechniken aufgezeigt sowie der Einsatz dieser forciert.</p><p>Zur Überwachung der angestrebten Verbesserungen wurden in der IE-Richtlinie zusätzlich Auskunfts- und Überwachungspflichten für die Anlagenbetreiber und die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten festgelegt.&nbsp;</p><p><strong>Informationsaustausch/Sevilla-Prozess</strong></p><p>Die BVT-Merkblätter werden in einem durch die IE-Richtlinie und den Durchführungsbeschluss <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012D0119">2012/119/EU</a> &nbsp;festgelegten Prozess erarbeitet und novelliert. Dieser Prozess wird Informationsaustausch oder Sevilla-Prozess genannt. Der Name Sevilla-Prozess ergibt sich aus der Tatsache, dass das zuständige europäische Büro seinen Sitz in Sevilla hat und alle Sitzungen, die im Verlauf des Informationsaustauschs auf europäischer Ebene stattfinden, in Sevilla durchgeführt werden.</p><p>Das zuständige Büro heißt im Deutschen IVU-Büro (Büro zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung). Allerdings ist auch im deutschen Sprachgebrauch die englische Abkürzung EU-BRITE (European Bureau for Research on Industrial Transformation and Emissions vormals EIPPC-Büro - European Integrated Pollution Prevention and Control Bureau) durchaus üblich und wird im Weiteren verwendet. Das EU-BRITE ist für die Planung und Durchführung der Neuerarbeitung und der Revisionsprozesse von BVT-Merkblättern zuständig.&nbsp;</p><p>Die Neuentwicklung oder Revision eines BVT-Merkblattes beginnt auf nationaler Ebene. Zunächst werden in Arbeitsgruppen BVTs gesammelt, die für die Branche relevanten Emissionen zusammengestellt und Standpunkte zu Emissionsbandbreiten und Umweltleistungswerten diskutiert. Das Ergebnis wird dem EU-BRITE übermittelt und in einem Auftakttreffen in Sevilla zwischen den Mitgliedsstaaten, den betreffenden Industriezweigen, den Umweltorganisationen, der Europäischen Chemikalienagentur und der Kommission diskutiert. Dem folgt eine in Industrieanlagen aus ganz Europa stattfindende Datenerhebung zu Prozess- und Emissionsdaten, deren Ergebnisse in den ersten Entwurf des neuen BVT-Merkblattes einfließen. Nach verschiedenen Kommentierungsrunden und einer weiteren Sitzung in Sevilla wird das fertige BVT-Merkblatt im europäischen Artikel 13-Forum begutachtet und diskutiert und vom Artikel 75-Ausschuss verabschiedet. Zur Erstellung oder Überarbeitung eines BVT-Merkblattes mit BVT-Schlussfolgerungen werden vier Jahre Bearbeitungszeit angesetzt. Eine Überarbeitung erfolgt ca. alle acht Jahre.&nbsp;<strong>&nbsp;</strong></p><p><strong>BVT-Merkblätter</strong></p><p>Die BVT-Merkblätter sind sehr umfangreiche Dokumente mit großem Informationsgehalt. Anlagenbetreiber und Genehmigungsbehörden können sich an ihnen orientieren. Sie sind in ihrer Gänze jedoch nicht rechtsverbindlich. Es werden für verschiedene Branchen die zugehörigen Techniken, Anforderungen an die Emissionen einer Anlage und Betriebsbedingungen und alle relevanten organisatorischen Aspekte des Betriebes von Industrieanlagen auf einem möglichst hohen Umweltschutzniveau dargestellt.</p><p>Lediglich das Kapitel der BVT-Schlussfolgerungen hat im BVT-Merkblatt einen besonderen Status. Die BVT-Schlussfolgerungen werden nach abgeschlossener Revision ausgekoppelt und als Durchführungsbeschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die enthaltenen Anforderungen sind verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten anzuwenden. Sie gelten für neue Anlagen unmittelbar nach der Veröffentlichung und für bestehende Anlagen spätestens nach vier Jahren. Die BVT-Schlussfolgerungen enthalten neben verbindlichen Emissionsbandbreiten und dazugehörige Emissionsminderungstechniken und verbindliche Bandbreiten für Verbrauchsniveaus von materiellen Ressourcen einschließlich Wasser und Energie Anforderungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anlagen des jeweiligen Sektors.&nbsp; Im deutschen Sprachgebrauch sind die englischen Bezeichnungen für BVT-Merkblätter - ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BREF#alphabar">BREF</a>⁠ (Best Available Techniques Reference Document) und für die BVT-Schlussfolgerungen – BAT&nbsp;Conclusion (Best availabl technique Conclusion) durchaus üblich und werden in Diskussionen synonym verwendet.<strong>&nbsp;</strong></p><p><strong>Nationale Koordinierungsstelle für die IE-Richtlinie</strong></p><p>Im Umweltbundesamt ist die nationale Koordinierungsstelle für die IE-Richtlinie angesiedelt. Hier werden die nationalen Arbeiten zur Richtlinie, zu BVT-Merkblättern und zum Informationsaustausch gebündelt und sie dient als Ansprechpartnerin für die europäischen Partnerinnen und Partner. Eine Kontaktaufnahme ist jederzeit über NKS-IED [at] uba [dot] de möglich.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>

Determination of emission factors and emissions in 2020 and 2030 for oil- and gas-fired combustion plants not requiring a permit in the scope of the EU Directive on medium combustion plants

⁠ Emission ⁠ measurements of nitrogen oxides, carbon monoxide, particulate matter, total organic carbon, methane, and (for oil-firing plants) the smoke number were carried out at 100 medium combustion plants with a rated thermal input between 1 ⁠ MW ⁠ and 10 MW. For Germany, emission factors and the emissions in 2020 were calculated, the emissions in 2030 werde estimated in two scenarios. Additionally, best available techniques for emission reduction were determined. For this purpose, regulations for oil- and gas-firing medium combustion plants in six European countries were evaluated. Veröffentlicht in Texte | 98/2025.

Ermittlung von Emissionsfaktoren und Emissionen in 2020 und 2030 für nicht genehmigungsbedürftige Öl- und Gasfeuerungen im Geltungsbereich der EU-Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen

An 100 mittelgroßen Feuerungsanlagen mit 1 ⁠ MW ⁠ bis unter 10 MW Feuerungswärmeleistung wurden Emissionen von Stickstoffoxiden, Kohlenmonoxid, Staub, Gesamtkohlenstoff, Methan und (bei Ölfeuerung) der Rußzahl gemessen. Es wurden Emissionsfaktoren gebildet, Emissionen für Deutschland im Jahr 2020 berechnet und für das Jahr 2030 in zwei Szenarien abgeschätzt. Weiterhin wurden beste verfügbare Techniken zur Emissionsminderung ermittelt. Dabei wurden u. a. regulative Vorgaben für mittelgroße Öl- und Gasfeuerungsanlagen in sechs europäischen Ländern ausgewertet. Veröffentlicht in Texte | 97/2025.

Ressortforschungsplan 2023, Neukonzipierung einer für die Öffentlichkeit frei verfügbaren Internetplattform zur Darstellung von Daten aus der anlagen- und betriebsbezogenen Berichterstattung und diffusen Quellen und Integration mit anderen Datenportalen

Aktionspläne zur Reduktion von Emissionen, Automatisierung und Digitalisierung, die zunehmende Anwendung von besten verfügbaren Techniken usw. ziehen tiefgreifende Änderungen im Arbeits- und Lebensumfeld nach sich. Nur eine gut informierte Öffentlichkeit kann sich an solchen Transformationsprozesse aktiv beteiligen und diese mitgestalten. Die EU und Deutschland haben sich mit der Aarhus-Konvention und dem PRTR-Protokoll der UN-ECE als auch im 6. UAP verpflichtet, den Bürgern leicht zugängliche Informationen über den Zustand der Umwelt zur Verfügung zu stellen und auch die Industrie-Emissions-Richtlinie der EU setzt den Fokus auf die Information der Öffentlichkeit. Im Bereich der industriellen Emissionen sowie aus diffusen Quellen definieren internationale, europäische und nationale Vorgaben eine Reihe von Berichtsprozessen, die im Zuge der Novellierungen in europäisches Rechtauch besser miteinander verzahnt werden sollen. Die durch diese Vollzüge dem UBA verfügbaren anlagen- und betriebsbezogenen Daten (PRTR, LCP, EU Registry/IED, MCPD, Kommunalabwasserrichtlinie sollen unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben zur Datennutzung des UBA in einer Internetplattform deutschlandweit, berichtsprozessübergreifend, für die Öffentlichkeit frei verfügbar und zielgruppenorientiert neu dargestellt werden. Dabei werden sie miteinander verzahnt, in interaktiven Karten visuell ansprechend dargestellt, in kombinierten Suchen zugänglich gemacht, ausgewertet und mit Hintergrundinformationen versehen. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens 'Analyse des Nutzens und der Wirkung des PRTRs als Instrumentarium zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung' werden einbezogen. Gleichzeitig soll die Vernetzung mit anderen bestehenden und im Aufbau begriffenen Umweltdatenportalen und Webseiten im Umweltressort geprüft und verbessert werden (bspw. hinsichtlich Verlinkung, Einbettung o.ä.; bspw. BMUV- und UBA-Webseiten, DzU, Data Cube, Umweltdatenzentrum).

Liste deutscher Industrieanlagen mit Informationen zu Genehmigungen nach IE-RL und zu Ausnahmen gemäß Art. 15(4) IE-RL „EU Registry“ 2023 (Datensatz)

Die Liste deutscher Industrieanlagen umfasst sowohl administrative Stammdaten (Namen, Adressen, Koordinaten, zuständige Behörden) als auch Links zu Genehmigungsdokumenten, Ausnahmen, Vor-Ort-Besichtigungen. Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) verpflichtet EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission (KOM) jährlich über die Umsetzung der IE-RL Bericht zu erstatten. Diese Berichte umfassen reprä-sentative Daten über Emissionen aus industriellen Tätigkeiten, über Emissi-onsgrenzwerte, über die Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT), sowie über die Gewährung von Ausnahmen von den EU-weit gelten-den mit BVT assoziierten Emissionswerten. Gemäß Art. 24 IE-RL sind der Öffentlichkeit folgende Informationen zu Anlagen (gemäß Art. 3(3) IE-RL) auch über das Internet zugänglich zu ma-chen: der Inhalt der Genehmigungsentscheidung; die Gründe, auf denen diese Entscheidung beruht; sowie im Falle der Gewährung einer Ausnahme von mit BVT-assoziierten Emissionswerten gemäß Art. 15(4) IE-RL die ge-nauen Gründe für die Gewährung der Ausnahme.

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