The Wismut cohort consists of a sample of 58 974 male employees from around 400 000 former employees of the Wismut company. The employees were exposed to various occupational exposures ranging from exposure to ionizing radiation through radon and its progeny, uranium dust and external gamma radiation to silica dust, arsenic and diesel exhaust. It constitutes one of the largest cohorts of uranium miners who were occupationally exposed to radon. When the cohort was established, individual exposure estimates for radon progeny were reconstructed through a Job Exposure Matrix (JEM) which provides information on the annual exposure for a hewer with 2000 working hours. In the early years of exposure in the Wismut cohort (1946 – 1954/55), there were no systematic exposure assessment, and exposure values received in this period therefore had to be reconstructed retrospectively by experts. Due to a lack of exposure information, it was however impossible to reconstruct the exposure values for each object and year independently. Starting in 1954/55, there was exposure monitoring for underground mining objects in the Wismut cohort based on measurements of radon gas concentration (1955/56 - 1965 in Saxony and 1955/56 - 1974 in Thuringia) and radon progeny concentration (1966 - 1990 in Saxony and 1975 - 1990 in Thuringia). In this exposure assessment period, measurements were taken in each year and object to estimate a mean annual radon gas concentration and radon progeny concentration, respectively. Radon gas or radon progeny estimates were multiplied by a working time factor, an activity weighting factor, and either an equilibrium factor (for radon gas concentration measurements) or a ventilation correction factor (for radon progeny concentration measurements). Part 2 of the research project “Determination of uncertainties of radiation exposure assessment in the Wismut cohort” included the following tasks: (1) Quantification of uncertainty, (2) Definition of measurement models and development of an approach to correct for measurement error, (3) Design and implementation of a simulation study to compare the proposed approach with simulation extrapolation and regression calibration, and (4) Application to the data of the Wismut cohort without accounting for effect modifying variables and excluding workers who were employed in Wismut processing companies at any point during their working career.
Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet-Adresse: Veröffentlichungsdatum: Art der Bekanntmachung: Veröffentlichungspflichtiger: Fondsname: ISIN: Auftragsnummer: Verlagsadresse: Internet www.bundesanzeiger.de 20. November 2018 Jahresabschlüsse Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine 181112026439 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig. – Seite 1 von 31 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 20. November 2018. Auftragsnummer: 181112026439 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Peine Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Konzernlagebericht für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2017 1 Grundlagen des Konzerns Rahmenbedingungen Der Konzernabschluss der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) umfasst neben der Muttergesellschaft die Tochtergesellschaft DBE TECHNOLOGY GmbH (im Folgenden auch DBE TEC). Auf die rechtlichen Grundlagen der Konzerngesellschaften wird nachfolgend eingegangen. BGE Auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 23.06.2016 über das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung wurde die BGE als Dritter im Sinne des § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz (AtG) gegründet. Der Gesellschaftsvertrag der BGE wurde am 19.07.2016 notariell beurkundet. Ziel des Gesetzes und der Gründung der BGE war es, eine effiziente Neugestaltung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung zu schaffen. Die bestehenden Schnittstellen der Aufgabenbereiche von Betreiber und Verwaltungshelfern führten zu personell und zeitlich aufwändigen Steuerungs- und Abstimmungsprozessen. Um diesen Doppelstrukturen zu begegnen, wurde per Gesetz festgelegt, dass der Bund zur Erfüllung der Pflicht aus § 9a Abs. 3 Satz 1 AtG einen privatrechtlich organisierten Dritten, in diesem Fall die BGE, mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben betraut, dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Gegenstand des Unternehmens ist die Erfüllung der Aufgaben der kerntechnischen Entsorgung nach dem AtG und dem Standortauswahlgesetz (StandAG) als Unternehmen des Bundes sowohl als Vorhabenträger im Hinblick auf die Errichtung von Anlagen zur Endlagerung sowie als Erfüllungsgehilfe nach § 9a Abs. 3 S. 2 AtG. Mit dem Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 12.09.2016 wurde die BGE beauftragt, die sächlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die BGE im Verlauf des Jahres 2017 die ihr zu übertragenden Funktionen nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG bzw. nach § 9a Abs. 3 S. 3 AtG wahrnehmen kann. Die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG und der hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse nach § 9a Abs. 3 S. 3 mit Wirkung zum 25.04.2017 auf die BGE erfolgte mit Bescheid des BMU vom 24.04.2017. Sie beinhaltet: – Seite 2 von 31 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 20. November 2018. Auftragsnummer: 181112026439 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Endlagern sowie den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach § 57b AtG mit allen damit verbundenen Aufgaben gemäß § 9a Abs. 3 S. 1 AtG, die hoheitlichen Befugnisse zum Erlass von Verwaltungsakten nach § 74 Abs. 1 StrlSchV, § 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 und 3 EntsorgÜG, § 78 StrlSchV. Durch die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG wird die BGE zugleich Vorhabenträgerin im Sinne des Standortauswahlgesetzes. Im Zuge des Übergangs der Betreiberfunktion vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf die BGE zum 25.04.2017 ist das in den Projekten beschäftigte Personal des BfS, das im Finanz- controlling eingesetzte Personal sowie das Personal der Infostellen im Rahmen einer Personalgestellung bzw. einer Zuweisung bei der BGE eingesetzt. Rückwirkend zum 01.07.2017 wurden mit Vertrag vom 28.11.2017 und Eintrag ins Handelsregister am 20.12.2017 die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und die Asse-GmbH - Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II (Asse) unter Übertragung ihres jeweiligen Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BGE nach § 2 Nr. 1 UmwG verschmolzen. Im Zuge der Verschmelzung wurde das Stammkapital der BGE um T € 2.800 gegen Gewährung eines neuen Geschäftsanteils an die Bundesrepublik Deutschland erhöht. Zur Unterstützung im kaufmännischen Bereich insbesondere für den Einkauf und das Finanz- und Rechnungswesen bestand bis zur Verschmelzung mit der Asse ein Geschäftsbesorgungs- vertrag. DBE TECHNOLOGY GmbH Die DBE TEC wurde im Jahr 2000 als 100%iges Tochterunternehmen der mit der BGE verschmolzenen DBE gegründet. Für den konzerninternen Leistungsaustausch bestehen Geschäftsbe- sorgungs- und Serviceverträge, deren Abrechnung auf Selbstkostenbasis erfolgt. Steuerungssystem Strategisches Ziel der Gesellschaft ist die Erkundung, die Planung, der Bau, der Betrieb und die Stilllegung von Endlagern für radioaktive Abfälle. Zudem ist die Gesellschaft Vorhabenträger im Bereich Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Zentrale Steuerungsgrößen sind die Vorgaben aus dem von der Gesellschaft und vom Gesellschafter genehmigten Wirtschaftsplan, sowie die Termin- und Ablaufpläne der Projekte. Die Ausweitung von Umsatz und Ergebnis ist nicht Geschäftszweck der Gesellschaft. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Geschäftsbereiche der Gesellschaft werden überwiegend durch externe Dienstleister erbracht. Im Rahmen der überregionalen Zusammenarbeit in der Europäischen Union beteiligt sich die BGE auch am Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den übrigen Mitgliedsstaaten. – Seite 3 von 31 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 20. November 2018. Auftragsnummer: 181112026439 Quelle: Bundesanzeiger
Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet-Adresse: Veröffentlichungsdatum: Art der Bekanntmachung: Veröffentlichungspflichtiger: Fondsname: ISIN: Auftragsnummer: Verlagsadresse: Internet www.bundesanzeiger.de 05. März 2020 Jahresabschlüsse Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine 191212054515 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig. – Seite 1 von 35 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 05. März 2020. Auftragsnummer: 191212054515 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Peine Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Grundlagen des Konzerns Rahmenbedingungen Der Konzernabschluss der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) umfasst neben der Muttergesellschaft die Tochtergesellschaft BGE TECHNOLOGY GmbH (im folgenden auch BGE TEC). Auf die rechtlichen Grundlagen der Konzerngesellschaften wird nachfolgend eingegangen. BGE Auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 23.06.2016 über das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung wurde die Bundes-Ge- sellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Dritter im Sinne des § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz (AtG) gegründet, dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Der Gesellschaftsvertrag der BGE wurde am 19.07.2016 notariell beurkundet. Durch die Gründung der BGE soll eine effiziente Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung geschaffen werden. Gegenstand des Unternehmens ist die Erfüllung der Aufgaben der kerntechnischen Entsorgung nach dem AtG und dem Standortauswahlgesetz (StandAG) als Unternehmen des Bundes sowohl als Vorhabenträgerin im Hinblick auf die Errichtung von Anlagen zur Endlagerung wie als Betreiber von Anlagen. Die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG und der hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse nach § 9a Abs. 3 S. 3 mit Wirkung zum 25.04.2017 auf die BGE erfolgte mit Bescheid des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 24.04.2017. Sie beinhalten: 1.die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Endlagern sowie den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach § 57b AtG mit allen damit verbundenen Aufgaben gemäß § 9a Abs. 3 S. 1 AtG, 2.die hoheitlichen Befugnisse zum Erlass von Verwaltungsakten nach a.§ 74 Abs. 1 StrlSchV, – Seite 2 von 35 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 05. März 2020. Auftragsnummer: 191212054515 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz b.§ 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 und 3 EntsorgÜG, c.§ 78 StrlSchV. Im Zuge des Übergangs der Betreiberfunktion vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf die BGE zum 25.04.2017 ist Personal des BfS in den Projekten und den Infostellen sowie im Bereich Finanzcontrolling im Rahmen einer Personalgestellung bzw. einer Zuweisung bei der BGE eingesetzt. Die Aufträge der Gesellschaft an Dritte werden nach öffentlichem Vergaberecht erteilt. Die Gesellschaft hat die operativen Tätigkeiten der DBE und der Asse-GmbH durch Verschmelzung zur Aufnahme zum 01.07.2017 organisatorisch übernommen. BGE TECHNOLOGY GmbH Die BGE TEC wurde im Jahr 2000 als 100%iges Tochterunternehmen der BGE gegründet. Für den konzerninternen Leistungsaustausch bestehen Geschäftsbesorgungs- und Serviceverträge, deren Abrechnung auf Selbstkostenbasis erfolgt. Steuerungssystem Die BGE leistet mit der Umsetzung der Aufgaben zur sicheren Endlagerung der radioaktiven Abfälle einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz der Menschen und der Umwelt. Die Ziele der BGE sind die Gewährleistung der Arbeitssicherheit für die Beschäftigten in allen Teilen und Projekten des Unternehmens sowie der Sicherheit für Menschen und Umwelt sowohl im Betrieb als auch nach der Stilllegung der Endlager. Dabei verpflichtet sich die BGE gleichermaßen zu einer verantwortungsbewussten Verwendung der ihr für diese Aufgaben zur Verfügung stehenden Finanzmittel wie zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und Nachweispflichten, die die Auftragsvergabe und Mittelverwendung eines Unternehmens der öffentlichen Hand regeln. Spezielle handlungsleitende Vorgaben ergeben sich für die BGE außerdem aus dem Atom- und Bergrecht. Mit Wirkung zum 15.07.2018 hat das BMU das Finanzstatut über die Wirtschaftsführung sowie die Finanz- und Vermögensverwaltung der BGE in Kraft gesetzt, das wesentliche Vorgaben der Gesellschafterin zur Aufstellung der Unternehmensplanung, zur Ausgestaltung des Rechnungswesens, des Berichtswesens, des Controllings, der Vermögensverwaltung, der Beschaffung sowie der Compliance beinhaltet. Zentrale Steuerungsinstrumente sind entsprechend die Vorgaben aus dem Finanzstatut und der von der Gesellschafterin genehmigte Wirtschaftsplan sowie die Termin- und Ablaufpläne der Projekte. In 2018 wurden Vorbereitungen zur Harmonisierung und Vereinheitlichung der beiden zur Steuerung genutzten ERP-Systeme durchgeführt. Die Geschäftsvorfälle, die bisher im ERP-System Navision abgebildet werden, sollen im ERP-System SAP zusammengeführt werden. Die Tätigkeiten der Gesellschaft stehen nicht nur unter Prüfung und Überwachung der Gesellschafterin, des Aufsichtsrats, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und anderer Behörden, sondern auch im Fokus der Öffentlichkeit. Daher informiert die BGE regelmäßig und anlassbezogen über ihre Projekte und sucht den fachlichen Austausch mit Experten und der Fachöffentlichkeit. Alle Entscheidungen in den Projekten werden dokumentiert und grundsätzlich öffentlich gemacht. Höchste technische Kompetenz, unter Beachtung aller einschlägigen Regelwerke, verbunden mit der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bilden die Rahmen- bedingungen für die Führung der Gesellschaft und das Handeln der Mitarbeiter. – Seite 3 von 35 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 05. März 2020. Auftragsnummer: 191212054515 Quelle: Bundesanzeiger
Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet-Adresse: Veröffentlichungsdatum: Art der Bekanntmachung: Veröffentlichungspflichtiger: Fondsname: ISIN: Auftragsnummer: Verlagsadresse: Internet www.bundesanzeiger.de 11. Dezember 2018 Jahresabschlüsse Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine 181112026255 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig. – Seite 1 von 30 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 11. Dezember 2018. Auftragsnummer: 181112026255 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Peine Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 1 Grundlagen der Gesellschaft Auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 23.06.2016 über das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung wurde die Bundes-Ge- sellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Dritter im Sinne des § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz (AtG) gegründet. Der Gesellschaftsvertrag der BGE wurde am 19.07.2016 notariell beurkundet. Ziel des Gesetzes und der Gründung der BGE war es, eine effiziente Neugestaltung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung zu schaffen. Die bestehenden Schnittstellen der Aufgabenbereiche von Betreiber und Verwaltungshelfern führten zu personell und zeitlich aufwändigen Steuerungs- und Abstimmungsprozessen. Um diesen Doppelstrukturen zu begegnen, wurde per Gesetz festgelegt, dass der Bund zur Erfüllung der Pflicht aus § 9a Abs. 3 Satz 1 AtG einen privatrechtlich organisierten Dritten, in diesem Fall die BGE, mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben betraut, dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Gegenstand des Unternehmens ist die Erfüllung der Aufgaben der kerntechnischen Entsorgung nach dem AtG und dem Standortauswahlgesetz (StandAG) als Unternehmen des Bundes sowohl als Vorhabenträger im Hinblick auf die Errichtung von Anlagen zur Endlagerung sowie als Erfüllungsgehilfe nach § 9a Abs. 3 S. 2 AtG. Mit dem Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 12.09.2016 wurde die BGE beauftragt, die sächlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die BGE im Verlauf des Jahres 2017 die ihr zu übertragenden Funktionen nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG bzw. nach § 9a Abs. 3 S. 3 AtG wahrnehmen kann. Die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG und der hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse nach § 9a Abs. 3 S. 3 mit Wirkung zum 25.04.2017 auf die BGE erfolgte mit Bescheid des BMU vom 24.04.2017. Sie beinhaltet: 1.die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Endlagern sowie den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach § 57b AtG mit allen damit verbundenen Aufgaben gemäß § 9a Abs. 3 S. 1 AtG, 2.die hoheitlichen Befugnisse zum Erlass von Verwaltungsakten nach a.§ 74 Abs. 1 StrlSchV, b.§ 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 und 3 EntsorgÜG, c.§ 78 StrlSchV. – Seite 2 von 30 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 11. Dezember 2018. Auftragsnummer: 181112026255 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Durch die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG wird die BGE zugleich Vorhabenträgerin im Sinne des Standortauswahlgesetzes. Im Zuge des Übergangs der Betreiberfunktion vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf die BGE zum 25.04.2017 ist das in den Projekten beschäftigte Personal des BfS, das im Finanz- controlling eingesetzte Personal sowie das Personal der Infostellen im Rahmen einer Personalgestellung bzw. einer Zuweisung bei der BGE eingesetzt. Rückwirkend zum 01.07.2017 wurden mit Vertrag vom 28.11.2017 die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und die Asse-GmbH – Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II unter Übertragung ihres jeweiligen Vermögens als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung auf die BGE nach § 2 Nr. 1 UmwG verschmolzen. Im Zuge der Verschmelzung wurde das Stammkapital der BGE um T€ 2.800 gegen Gewährung eines neuen Geschäftsanteils an die Bundesrepublik Deutschland erhöht. Zur Unterstützung im kaufmännischen Bereich insbesondere für den Einkauf und das Finanz- und Rechnungswesen bestand bis zur Verschmelzung mit der Asse-GmbH ein Geschäftsbesor- gungsvertrag. Steuerungssystem Strategisches Ziel der Gesellschaft ist die Erkundung, die Planung, der Bau, der Betrieb und die Stilllegung von Endlagern für radioaktive Abfälle. Zudem ist die Gesellschaft Vorhabenträgerin im Bereich Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Zentrale Steuerungsgrößen sind die Vorgaben aus dem von der Gesellschaft und vom Gesellschafter genehmigten Wirtschaftsplans, sowie die Termin- und Ablaufpläne der Projekte. Die Ausweitung von Umsatz und Ergebnis ist nicht Geschäftszweck der Gesellschaft. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Geschäftsbereiche der Gesellschaft werden überwiegend durch externe Dienstleister erbracht. Darüber hinaus werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Auftrag Dritter von der Tochtergesellschaft DBE TECHNOLOGY GmbH erbracht. Im Rahmen der überregionalen Zusammenarbeit in der Europäischen Union beteiligt sich die BGE auch am Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den übrigen Mitgliedsstaaten. 2 Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf Die Aufgaben der BGE umfassen die Projekte Konrad, Morsleben, Asse, das Standortauswahlverfahren, den Offenhaltungsbetrieb Gorleben und die Produktkontrolle, deren Verlauf im Folgenden dargestellt wird. Konrad Die BGE hat auf Bitte des Umweltministeriums im September 2017 ein Gutachten beim TÜV Rheinland in Auftrag gegeben, um Klarheit über den Stand des Bauprojektes zu bekommen. Der neu ermittelte Fertigstellungstermin liegt jetzt im ersten Halbjahr des Jahres 2027 und verschiebt sich damit um etwas mehr als vier Jahre. – Seite 3 von 30 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 11. Dezember 2018. Auftragsnummer: 181112026255 Quelle: Bundesanzeiger
Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet-Adresse: Veröffentlichungsdatum: Art der Bekanntmachung: Veröffentlichungspflichtiger: Fondsname: ISIN: Auftragsnummer: Verlagsadresse: Internet www.bundesanzeiger.de 10. März 2020 Jahresabschlüsse Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), Peine 191212053843 Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig. – Seite 1 von 29 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 10. März 2020. Auftragsnummer: 191212053843 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Peine Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Grundlagen der Gesellschaft Auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 23.06.2016 über das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung wurde die Bundes-Ge- sellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Dritter im Sinne des § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz (AtG) gegründet, dessen alleiniger Gesellschafter der Bund ist. Der Gesellschaftsvertrag der BGE wurde am 19.07.2016 notariell beurkundet. Durch die Gründung der BGE soll eine effiziente Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung geschaffen werden. Gegenstand des Unternehmens ist die Erfüllung der Aufgaben der kerntechnischen Entsorgung nach dem AtG und dem Standortauswahlgesetz (StandAG) als Unternehmen des Bundes sowohl als Vorhabenträger im Hinblick auf die Errichtung von Anlagen zur Endlagerung wie als Betreiber von Anlagen. Die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Abs. 3 S. 1 AtG und der hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse nach § 9a Abs. 3 S. 3 mit Wirkung zum 25.04.2017 auf die BGE erfolgte mit Bescheid des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 24.04.2017. Sie beinhalten: 1.die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Endlagern sowie den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach § 57b AtG mit allen damit verbundenen Aufgaben gemäß § 9a Abs. 3 S. 1 AtG, 2.die hoheitlichen Befugnisse zum Erlass von Verwaltungsakten nach a.§ 74 Abs. 1 StrlSchV, b.§ 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 und 3 EntsorgÜG, c.§ 78 StrlSchV. Im Zuge des Übergangs der Betreiberfunktion vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf die BGE zum 25.04.2017 ist Personal des BfS in den Projekten und den Infostellen sowie im Bereich Finanzcontrolling im Rahmen einer Personalgestellung bzw. einer Zuweisung bei der BGE eingesetzt. Die Aufträge der Gesellschaft an Dritte werden nach öffentlichem Vergaberecht erteilt. – Seite 2 von 29 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 10. März 2020. Auftragsnummer: 191212053843 Quelle: Bundesanzeiger Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die Gesellschaft hat die operativen Tätigkeiten der DBE und der Asse-GmbH durch Verschmelzung zur Aufnahme zum 01.07.2017 organisatorisch übernommen. Steuerungssystem Die BGE leistet mit der Umsetzung der Aufgaben zur sicheren Endlagerung der radioaktiven Abfälle einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz der Menschen und der Umwelt. Die Ziele der BGE sind die Gewährleistung der Arbeitssicherheit für die Beschäftigten in allen Teilen und Projekten des Unternehmens sowie der Sicherheit für Menschen und Umwelt sowohl im Betrieb als auch nach der Stilllegung der Endlager. Dabei verpflichtet sich die BGE gleichermaßen zu einer verantwortungsbewussten Verwendung der ihr für diese Aufgaben zur Verfügung stehenden Finanzmittel wie zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und Nachweispflichten, die die Auftragsvergabe und Mittelverwendung eines Unternehmens der öffentlichen Hand regeln. Spezielle handlungsleitende Vorgaben ergeben sich für die BGE außerdem aus dem Atom- und Bergrecht. Mit Wirkung zum 15.07.2018 hat das BMU das Finanzstatut über die Wirtschaftsführung sowie die Finanz- und Vermögensverwaltung der BGE in Kraft gesetzt, das wesentliche Vorgaben der Gesellschafterin zur Aufstellung der Unternehmensplanung, zur Ausgestaltung des Rechnungswesens, des Berichtswesens, des Controllings, der Vermögensverwaltung, der Beschaffung sowie der Compliance beinhaltet. Zentrale Steuerungsinstrumente sind entsprechend die Vorgaben aus dem Finanzstatut und der von der Gesellschafterin genehmigte Wirtschaftsplan sowie die Termin- und Ablaufpläne der Projekte. In 2018 wurden Vorbereitungen zur Harmonisierung und Vereinheitlichung der beiden zur Steuerung genutzten ERP-Systeme durchgeführt. Die Geschäftsvorfälle, die bisher im ERP-System Navision abgebildet werden, sollen im ERP-System SAP zusammengeführt werden. Die Tätigkeiten der Gesellschaft stehen nicht nur unter Prüfung und Überwachung der Gesellschafterin, des Aufsichtsrats, des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und anderer Behörden, sondern auch im Fokus der Öffentlichkeit. Daher informiert die BGE regelmäßig und anlassbezogen über ihre Projekte und sucht den fachlichen Austausch mit Experten und der Fachöffentlichkeit. Alle Entscheidungen in den Projekten werden dokumentiert und grundsätzlich öffentlich gemacht. Höchste technische Kompetenz, unter Beachtung aller einschlägigen Regelwerke, verbunden mit der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bilden die Rahmen- bedingungen für die Führung der Gesellschaft und das Handeln der Mitarbeiter. Aufgaben der Gesellschaft sind die Erkundung, die Planung, der Bau, der Betrieb und die Stilllegung von Endlagern für radioaktive Abfälle im Auftrag des Bundes. Daher ist die Ergebnis- erzielung und Ausweitung von Umsatz nicht Geschäftszweck der Gesellschaft. Aufgrund des speziellen Unternehmenszwecks erfolgt die Steuerung ausschließlich projektbezogen anhand der übertragenen Aufgaben und nicht für das Unternehmen als Ganzes. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Geschäftsbereiche der Gesellschaft werden durch die Gesellschaft selbst, bisher aber überwiegend durch externe Dienstleister erbracht. Darüber hinaus werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Auftrag Dritter von der Tochtergesellschaft BGE TECHNOLOGY GmbH durchgeführt. Im Rahmen der überregionalen Zusammenarbeit in der Europäischen Union beteiligt sich die BGE auch am Wissens- und Erfahrungsaustausch mit den EU-Mitgliedsstaaten. So hat die Gesellschaft etwa als für Deutschland mandatierte Waste Management Organisationdas European Joint Programm „Radioactive Waste Management and Disposal" mit vorbereitet und mit dem Forschungsvorhaben RESUS für die anstehenden repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen der Standortauswahl begonnen. – Seite 3 von 29 – Für Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) veröffentlicht am 10. März 2020. Auftragsnummer: 191212053843 Quelle: Bundesanzeiger
Aktenplan BfS Z 2-05103/1 0 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 1 10 12 13 14 15 16 17 2 20 21 22 23 24 25 26 27 28 5 50 51 52 53 54 57 6 61 65 66 67 68 69 7 70 71 72 8 80 81 82 83 04.01.2017 Allgemeine Verwaltung Verfassung und Verwaltung des Bundes und der Bundesländer, Bund/Länder Zusammenarbeit Rechtsangelegenheiten, Datenschutz Personalangelegenheiten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Steuern Organisation Innere Dienste Informationstechnik, Dokumentation, Bibliothek und Fachinformationssysteme Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Berichtswesen Forschungskoordinierung und Verwaltung Sonstige Verwaltungsangelegenheiten ohne Fachbezug Kerntechnische Sicherheit Allgemeine Angelegenheiten der kerntechnischen Sicherheit Projektübergreifende Fragen der kerntechnischen Sicherheit Kerntechnischer Ausschuss (KTA) Kernreaktoren Einrichtungen des nuklearen Brennstoffkreislaufs Firmen, Organisationen, Vereine, Verbände Ausländische Kerntechn. Anlagen Strahlenhygiene Allgemeine Angelegenheiten des Strahlenhygiene Strahlenwirkungen/ Strahlenrisiko Medizinische Strahlenhygiene Radioaktive Stoffe und Umwelt Überwachung der Umweltradioaktivität Datenverarbeitung im Bereich Strahlenhygiene Nichtionisierende Strahlung Nuklearspezifische Gefahrenabwehr Beruflicher Strahlenschutz und Strahlenschutzregister Strahlenschutz Allgemeine Angelegenheiten des Strahlenschutzes Strahlenexposition durch natürliche Strahlenquellen, Radon Strahlenexposition durch Umweltradioaktivität aus bergbaulichen und anderen industriellen Tätigkeiten Dosimetrie und Messmethodik Strahlenexposition durch kerntechnische Anlagen (außer Zwischen- und Endlager) Strahlenexposition Atom- und Strahlenschutzrecht; Internationale Zusammenarbeit Atom- und Strahlenschutzrecht Internationale Zusammenarbeit Europäische Organisationen Zusammenarbeit mit anderen Staaten Internationale Vereinbarungen Verwaltungsaufgaben Beratungsgremien Kommissionen Beratung Gutachten Brennstoffkreislauf; Aufbewahrung und Transport rad. Stoffe Allgemeines Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen Transport von Kernbrennstoffen und Großquellen Gefahrgutrechtliche Verfahren Seite: 1 Aktenplan BfS Z 2-05103/1 84 85 86 9 9A 9G 9GE 9K 9KE 9M 9MB 9X 00 0000 00001 0010 00100 0012 00120 00121 00122 00123 00124 00125 0020 00200 0021 00210 00211 00212 0025 00250 00251 00252 00253 00254 00255 00256 00257 0030 00300 00301 00302 00303 00304 00305 00306 0040 00400 0050 00500 00501 04.01.2017 Aufbewahrung von Kernbrennstoffen Genehmigungsverfahren Standort-Zwischenlager und Interimslager Behälter-Bauart-Prüfung Nukleare Entsorgung Projekt Asse Projekt Gorleben Eignungsprognose Gorleben Projekt Konrad Errichtung Konrad Endlager Morsleben Betrieb ohne APRO/DBE Endlagerprojekte Allgemein Verfassung und Verwaltung des Bundes und der Bundesländer, Bund/Länder Zusammenarbeit Verfassung des Bundes Grundgesetz Bundestag Allgemein Ausschüsse des Bundestages Allgemein Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss Innenausschuss Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Asse Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Gorleben Bundesrat Allgemein Ausschüsse des Bundesrates Allgemein Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Vermittlungsausschuss Drucksachen des Bundestages und Bundesrates, Anfragen, Petitionen Allgemein Drucksachen des Bundestages Drucksachen des Bundesrates Parlamentarische Anfragen, Aktuelle Stunde, Befragung der Bundesregierung Große Anfragen Petitionsangelegenheiten Kleine Anfragen Sonstige Anfragen Bundesregierung Allgemein Bundeskanzleramt BMUB BMBF BMWi BMJFFG BMI Bundesgerichte Allgemein Institutionen der Bundesregierung, sonstige Institutionen auf Bundesebene Allgemein Interministerieller Ausschuss für das BfS Seite: 2 Aktenplan BfS Z 2-05103/1 0055 00550 00551 00552 00553 00554 00555 00556 00557 0060 00600 00601 0070 00700 00701 00702 00703 00704 0071 00710 00711 00712 00713 00714 00715 00716 0072 00720 00721 00722 00723 00724 00725 00726 00727 00730 00731 00732 00735 00736 00737 00738 00739 0076 00760 00761 00763 00764 01 0100 01000 01001 01002 01003 04.01.2017 Bundesbehörden Allgemeines UBA DWD BZS BArm BGR BKA Bpol Landesparlamente Allgemein Landesparlamente (Auflistung gem. Anlage) Bund-Länder-Zusammenarbeit Allgemein Länder (Auflistung gem. Anlage) Umweltministerkonferenz (UMK) "Sicherheit und Schutz kerntechn. Einrichtungen" Zusammenarbeit im Rahmen der Innenministerkonferenz Betreuung der Bundesländer im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems Länderausschuß für Atomkernenergie Allgemeines Hauptausschuss FA "Reaktorsicherheit" FA "Brennstoffkreislauf" FA "Strahlenschutz" FA "Recht" FA "Ver- und Entsorgung" Länderausschuß für Atomkernenergie, Arbeitskreise AK Aufsicht/Reaktorbetrieb des FA RS AK Stilllegung des FA RS AK Probabilistik des FA RS AK Verfahrensfragen des FA RS AK Forschungsreaktoren des FA RS AK Sicherung "Ortsfeste Anlagen" des FA RS AK Periodische Sicherheitsüberprüfung-Leitfaden AK Sicherung "Transporte" des FA RS AK Betrieb des FA BK AK Genehmigung des FA BK AK Abfallkontrollrichtlinie des FA BK AK Emission/Immission des FA Str. AK Radiologie des FA Str. AK Integriertes Meßsystem AKIM AK Verteilungsschlüssel AKUR LAA-AK Umweltradioaktivität Zusammenarbeit mit Landessammelstellen Allgemeines Abführung von Abfällen Produktkontrolle Zweckkostenausgaben Rechtsangelegenheiten, Datenschutz Fachübergreifende Rechtsgebiete Allgemeines Zivilrecht Strafrecht Verwaltungsrecht Seite: 3
Der Abteilung obliegen - Rechnungswesen und Finanzmanagement, - Haushalts- und Wirtschaftsplanung sowie Controlling, - das Marketing für die Produkte von Sachsenforst (außer Holz), - die Preis- und Produktpolitik, insbesondere für Naturdienstleistungen, Erholungsleistungen und neue Geschäftsfelder, - der IT-Betrieb sowie - Entwicklung, Wartung und Betrieb der forstlichen Fachinformationssysteme. Das Rechnungswesen bedient sich einer kaufmännischen Buchführung und einer Kosten- und Leistungsrechnung und realisiert die Steuerung des Staatsbetriebes entsprechend der Vorgaben des Staatsministeriums der Finanzen zur koordinierten Einführung des Neuen Steuerungsmodells. Ziel der forstlichen Fachinformationssysteme ist es, die betrieblichen Prozesse des Staatsbetriebes abzubilden und zu unterstützen und die Informationsanforderungen aller am Wald interessierten Stellen zu befriedigen.
Geänderte Zahlen für Betrieb Probau ab Planjahr 2012 aufgrund Angebot Dataport 26.11.2010, Entscheidung der Lenkungsgruppe dazu steht bis Eingabeschluß aus. Projekt ABA-HKR der Zentralverwaltung (Automatisierte-Bewirtschafter-Anwendung ¿ Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes Mittelsteuerung und -bewirtschaftung Bundesfernstraßenhaushalt Die Mittelsteuerung und ¿bewirtschaftung im Bundesfernstraßen-Haushalt erfolgte bis 2003 mit einem eigens dafür entwickelten APL ¿ Programm. Eine laufende Fortschreibung und Anpassung durch den Hersteller/Programmierer entsprach nicht mehr dem Stand der Technik. Ersatzprogramme wurden vor diesem Zeitpunkt mehrfach untersucht; ein in Niedersachsen verwendetes Buchungsprogramm - HIS-MBS, sowie das durch die Finanzbehörde für den Landeshaushalt eingeführte MBV-PROKURA konnten nicht überzeugen, die Übernahme der SAP-Lösung wurde von der Finanzbehörde abgelehnt. Zur Sicherstellung der Haushalts- und Buchungsdaten für eine zuverlässige Mittelsteuerung und ¿bewirtschaftung wurden als ¿Notlösung¿ Exceltabellen entwickelt und seit 2003 laufend fortgeschrieben und gepflegt. Sie bieten allerdings keine für die Mittelbewirtschaftung unerlässliche Datensicherheit, da Exceltabellen jederzeit ohne Nachweis veränderbar sind. Die Excellösung war und ist somit auch weiterhin nur als Hamburg-interne Datenbank konzipiert. Bereits Ende 2004 wurde ein neues IuK-Vorhaben - ¿Einsatz automatisierter Verfahren im Bundeshaushalt¿ ¿ als Nachfolge-Vorhaben für das eingestellt APL-Verfahren initiiert, aber aufgrund der Umorganisation der beteiligten Ämter T, V und WS nicht weiter verfolgt. Beschaffung der Datenbankanwendung ProBau-Control (KSU-Tiefbau Bund im Land Berlin) zur Haushalts- und Mittelbewirtschaftung der Bundesfernstraßen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin und damit die Nutzung von automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-F15z-Schnittlstelle). Die Daten des Verfahrens sollen in Kooperation mit V und LSBG mittels Schnittstelle den Finanzmanagement-Systemen zur Verfügung gestellt werden. Die Buchungsdaten des BAB-Betriebes sollen per Datentransfer in das Informationssystem für den Straßen- und Betriebsdienst Pro-UI des LSBG-B übertragen werden. Es ist eine Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin beabsichtigt, die ein entsprechendes Verfahren (KSU -Tiefbau Bund) bereits in der Nutzung hat.
Ehemalige Geschäftsführer der BGE Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die ausgeschiedenen BGE-Geschäftsführer vor: bis August 2023 Stefan Studt, Vorsitzender der Geschäftsführung von September 2018 bis August 2023 Stefan Studt ist studierter Jurist mit Spezialisierungen in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Verwaltungsrecht. Zwischen 2014 und 2017 war Studt Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holsteins. Zuvor nahm er bereits verschiedene herausgehobene Leitungsfunktionen in Behörden und Ministerien des Landes wahr, unter anderem als Chef der Staatskanzlei in Kiel. Als Vorsitzender der Geschäftsführung verantwortete Stefan Studt die Bereiche: Personal, Unternehmensorganisation, Recht, Unternehmenskommunikation, Prozessmonitoring, Risikomanagement/Unternehmensplanung, Materialwirtschaft und Internationales sowie kommissarisch die Bereiche Informationstechnologie, Finanzplanung und Controlling sowie Finanz- und Rechnungswesen. Stefan Studt bis Mai 2023 Steffen Kanitz, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung von September 2018 bis Mai 2023 Steffen Kanitz ist Diplom-Kaufmann mit dem Schwerpunkt Controlling und betriebliche Finanzwirtschaft. Zwischen 2013 und 2017 gehörte er als Abgeordneter dem Deutschen Bundestag an und war Mitglied der Endlagerkommission. Bis zu seiner Berufung in die Geschäftsführung der BGE vertrat Kanitz als Generalbevollmächtigter die Interessen der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ). Im Zuständigkeitsbereich von Steffen Kanitz lagen die Bereiche: Standortauswahl, Produktkontrolle, IT, Forschung und Entwicklung sowie Wissensmanagement. Steffen Kanitz wird zukünftig als Vorstand der RWE Power AG den ordnungsgemäßen und zielgerichteten Rückbau der bestehenden Kernkraftwerke übernehmen. Steffen Kanitz bis Juli 2021 Beate Kallenbach-Herbert, kaufmännische Geschäftsführerin von Januar 2019 bis Juli 2021 Beate Kallenbach-Herbert ist Diplom-Ingenieurin für Maschinenbau. Bis Ende 2018 war sie Leiterin des Bereichs Nukleartechnik und Anlagensicherheit im Öko-Institut in Darmstadt. Dort beschäftigte sie sich schwerpunktmäßig mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle, der Konzeption von Verfahrensabläufen und Managementstrukturen unter Berücksichtigung der Beteiligung von Stakeholdern und Öffentlichkeit sowie dem Sicherheitsmanagement und der Sicherheitskultur sowie mit Umweltverträglichkeitsprüfungen. Beate Kallenbach-Herbert war zudem Mitglied in der Entsorgungskommission (ESK) und der Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) des Bundesumweltministeriums. Beate Kallenbach-Hertbert übernahm im August 2021 die Aufgabe der technischen Geschäftsführerin und Vorsitzenden der Geschäftsführung der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN). Beate Kallenbach-Herbert © Anke Jacob bis Oktober 2018 Dr. Ewold Seeba, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung von Juli 2016 bis Oktober 2018; Gründungsgeschäftsführer Dr. Ewold Seeba ist Diplom-Volkswirt. Er nahm in der Vergangenheit verschiedene herausgehobene Leitungsfunktionen innerhalb der Bundesverwaltung wahr, zuletzt als Leiter der Zentralabteilung im Bundesumweltministerium. Von 2014 bis 2016 war er darüber hinaus erster kommissarischer Präsident des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Dr. Ewold Seeba übernahm im November 2018 den Vorsitz der Geschäftsführung der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Dr. Ewold Seeba © Anke Jacob bis August 2018 Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, kaufmännischer Geschäftsführer von Juli 2016 bis August 2018; Gründungsgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz ist Jurist und Politikwissenschaftler. Von 1991 bis 1994 war er Regierungspräsident des Regierungsbezirks Hannover. Seit 1994 ist er Honorarprofessor für öffentliches Recht an der Universität Kassel. Von 1995 bis 2003 war er Berater bei WIBERA und PwC. Von 2003 bis 2008 war er Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags. Von 2009 bis 2017 war er einer von zwei Geschäftsführern der Asse-GmbH. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz verabschiedete sich im August 2018 in den Ruhestand. Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz © Anke Jacob bis Mai 2018 Ursula Heinen-Esser, Vorsitzende der Geschäftsführung von Juli 2016 bis Mai 2018; Gründungsgeschäftsführerin Ursula Heinen-Esser ist Diplom-Volkswirtin und war von 1998 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahr 2007 wurde sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Von 2009 bis 2013 war sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Sie stand von 2014 bis 2016 als eine von zwei Vorsitzenden der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe vor. Ursula Heinen-Esser wechselte im Mai 2018 als Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ursula Heinen-Esser © Anke Jacob .
Kaufleute für Büromanagement organisieren und bearbeiten bürowirtschaftliche Aufgaben. Außerdem erledigen sie kaufmännische Tätigkeiten in Bereichen wie Auftragsbearbeitung, Beschaffung, Rechnungswesen, Marketing und Personalverwaltung. Die Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement / zum Kaufmann für Büromanagement im öffentlichen Dienst ermöglicht nach erfolgreichem Abschluss sowohl eine berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft. Ausbildung Die schulische Ausbildung erfolgt über drei Jahre im Kuniberg Berufskolleg , parallel werden im Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden weitere Zusatzqualifikationen vermittelt. Die Prüfung wird vor dem Landesprüfungsamt NRW in Hilden abgelegt und ist dem IHK Abschluss gleichzusetzen. Die praktische Ausbildung erfolgt in der Abteilung 8 (Verbraucherschutz, Tiergesundheit, Agrarmarkt) sowie in der Abteilung 1 (zentraler Bereich/Verwaltung). Ausbildungsziele, mögliche Einsatzfelder: Serviceleistungen für den Organisationsbereich (Terminverwaltung, Postbearbeitung und Verteilung, Erledigung des Schriftverkehrs, Protokollführung, Aktenarchivierung) Organisation interner und externer Besprechungen Assistenz bei Besprechungen und Konferenzen Informationsbeschaffung und Umgang mit Informationen Datenschutz und Datensicherheit Personalverwaltung Rechnungswesen Verwaltung von Büromaterial Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber sollten mindestens den Erwerb der Fachoberschulreife nachweisen können. Erwartet werden gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehören: Begeisterung für eine kunden- und serviceorientierte Tätigkeit, Freude an Teamarbeit, Organisationstalent und Flexibilität, da man in diesem Beruf mitunter schnell zwischen unterschiedlichen Tätigkeiten wechseln muss, grundlegende Kenntnisse in der Anwendung der MS-Office Standardprodukte und die Bereitschaft für häufige Dienstreisen. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre und kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen verkürzt werden. Ausbildungsorte Praktische Ausbildung: Recklinghausen und Essen Schulische Ausbildung: Berufsschule und parallel Institut für öffentliche Verwaltung (IöV), Hilden
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