Demografischer Wandel Eine Bevölkerungszunahme oder -abnahme kann sich – regional unterschiedlich – auf Umweltnutzung und Umweltzustand auswirken. Nach einer Korrektur der Bevölkerungszahl durch den Zensus 2011 stieg die Bevölkerung Deutschlands bis 2023. Das lag vor allem an kurzfristig wirksamen Faktoren wie der Zuwanderung. Auf lange Sicht wird die Bevölkerung voraussichtlich altern und abnehmen. Entwicklung der Bevölkerung in den Bundesländern Von 1990 bis 2023 nahm die Bevölkerung in elf Bundesländern zu und in fünf Bundesländern ab (siehe Tab. „Bevölkerung nach Bundesländern 1990 bis 2023“). Die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in den letzten 33 Jahren ist vor allem auf Wanderungsbewegungen zurückzuführen, zum einen auf Binnenwanderung zwischen den Bundesländern und zum anderen auf Zuwanderung aus dem Ausland, die sich bevorzugt auf wirtschaftlich starke Regionen richtet. Bundesländer, die von Abwanderung betroffen sind, haben vor allem junge Menschen und Familien mit Kindern verloren. In der Folge fallen auch Geburtendefizite und Sterbeüberschüsse höher aus, als in Regionen, die von Zuwanderung profitieren. Aufgrund der Ergebnisse zum Zensus 2011 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder musste die Bevölkerungsstatistik korrigiert werden. Die Datenerhebung zum Zensus 2011 zeigte, dass 2011 in Deutschland 1,5 Millionen Menschen weniger lebten, als bisher angenommen. Nach der neuen Berechnungsgrundlage des Zensus 2011 stieg die Bevölkerung von 2011 bis 2023 hauptsächlich bedingt durch Zuwanderung aus dem Ausland, in 13 Bundesländern an. In absoluten Zahlen wuchsen insbesondere die bevölkerungsreichsten Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern. Berlin und Hamburg verzeichneten prozentual die höchsten Zuwächse. In Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Thüringen war trotz Zuwanderung eine Abnahme der Bevölkerung von 2011 auf 2023 zu verzeichnen. Die Bevölkerungspyramide Die Zahlen zur Altersstruktur zeigen: 2023 betrug der Anteil der unter 20-Jährigen 18,8 %. Auf die Bevölkerung im Alter von 20 bis 60 Jahren entfielen 51,3 % und der Anteil der über 60-jährigen lag bei 29,9 % (siehe Abb. „Altersstruktur 2023 nach Altersklassen“). Die abnehmende Zahl der Geburten und das Altern der gegenwärtigen stark besetzten mittleren Jahrgänge führen zu Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung. Eine klassische Bevölkerungsstruktur, bei der die Kinder die stärksten Jahrgänge stellen und die Besetzungszahlen der älteren Jahrgänge allmählich als Folge der Sterblichkeit abnehmen, zeigt die aktuelle Bevölkerungspyramide in Deutschland nicht mehr auf. Laut Statistischem Bundesamt hat die Zuwanderung nur sehr eingeschränkte Auswirkungen auf die langfristige Bevölkerungsentwicklung. Sie schlägt sich vor allem im kurzfristigen Anstieg der Bevölkerungszahl nieder. Der Trend einer zunehmenden Alterung der Gesellschaft in Deutschland kann dadurch voraussichtlich nicht umgekehrt werden. Bevölkerungsdichte in Deutschland In Deutschland lebten 2022 (31.12.) auf einem Quadratkilometer (km²) im Schnitt 236 Personen. Die drei bevölkerungsreichsten Länder waren Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. In diesen drei Bundesländern, die 39,3 % der Fläche Deutschlands einnehmen, lebte in etwa die Hälfte der Bevölkerung (siehe Tab. „Fläche und Bevölkerung 2022“). Große Unterschiede in der Bevölkerungsdichte gab es zwischen Stadt und Land. Die höchste Bevölkerungsdichte wiesen 2022 die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen auf. Vergleicht man die restlichen Bundesländer miteinander, so lag Nordrhein-Westfalen 2022 an erster Stelle. Am geringsten war die Bevölkerungsdichte in Mecklenburg-Vorpommern und in Brandenburg. Im Jahr 2011 betrug die Einwohnerdichte in Deutschland 225 Einwohner*innen pro Quadratkilometer (EW/km²), war also etwas geringer als 2022. In der Reihenfolge der Bundesländer lag Bayern mit 176 EW/km² im Jahr 2011 noch knapp hinter Schleswig-Holstein (177 EW/km²). Im Jahr 2022 hatte sich die Bevölkerungsdichte in beiden Bundesländern erhöht, aber Bayern lag mit 190 EW/km² nun knapp vor Schleswig-Holstein (187 EW/km²). Ansonsten blieb die Reihenfolge der Bundesländer unverändert. Stadt und Land Derzeit dominiert immer noch eine Konzentration der Bevölkerung auf prosperierende Städte und Wachstumsregionen. Eine weitere Zunahme der Bevölkerung in den Städten und Abnahme in den stadtentfernten ländlichen Regionen wird sich auf die jeweilige Nutzung und den Zustand der Umwelt auswirken. Die Zunahme der Bevölkerung in den Großstädten und Stadtregionen wie Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Leipzig und Dresden bedeutet mehr Flächenbelegung, Bodenversiegelung durch den notwendigen Wohnungsbau, Infrastruktur, Verkehr und Lärm durch zunehmende Pendlerströme und Luftverschmutzung. Demografie und effiziente Flächennutzung Ländliche Räume und wirtschaftlich stagnierende Regionen haben immer noch Bevölkerungsverluste zu verzeichnen. Eine stagnierende oder sinkende Bevölkerung hat nicht in jedem Fall eine Umweltentlastung zur Folge. Leere Wohnungen und Bürogebäude sowie Gewerbebrachen bleiben bestehen. Viele Gebäude, Verkehrs- und Versorgungsstrukturen müssen weiter betrieben, gewartet und instandgehalten werden. In Schrumpfungsregionen verschlechtert sich insgesamt die Effizienz der Auslastung von Gebäuden und Infrastrukturen. Dadurch steigt die ökologische und ökonomische Belastung pro Kopf der Bevölkerung. Denn die Gebäude und Infrastrukturen dienen immer weniger Nutzern und müssen von immer weniger Nutzern bezahlt werden. In stagnierenden Regionen kann Zersiedelung die Effizienz der Gebäude- und Infrastrukturnutzung zusätzlich verschlechtern und die pro-Kopf-Umweltbelastung erhöhen. Das kann vor allem dann geschehen, wenn einige Siedlungen erweitert werden und sich die Auslastung anderer verschlechtert. Die Anforderungen an eine Siedlungsplanung und Wohnungspolitik sind daher künftig, in Wachstumsregionen die Siedlungen möglichst flächensparend, umwelt- und sozialverträglich zu entwickeln und in stagnierenden oder schrumpfenden Regionen die Gebäude und Infrastrukturen kostengünstig und dabei umwelt- und sozialverträglich an den künftigen Bedarf anzupassen. Hilfe bei der Anpassung Statt Siedlungen und Infrastrukturen auszubauen, sollte der Bestand – wenn möglich – effizienter genutzt werden. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie das Umweltbundesamt untersuchen im Rahmen von Forschungsvorhaben regelmäßig umwelt- und sozialverträgliche Anpassungsstrategien für schrumpfende Regionen. Diese werden auch in wirtschaftlich starken Regionen und Universitätsstädten erforderlich sein, falls die Geburtenraten niedrig bleiben. Denn Kinder, die in den letzten Jahrzehnten nicht geboren wurden, fehlen heute als Eltern künftigen Nachwuchses. Weiterhin beeinflussen diese demografischen Entwicklungen beispielsweise auch die Ressourceninanspruchnahme in Kommunen. Das Umweltbundesamt hat aus diesem Grund die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen untersuchen lassen.
Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.
Die Annahmen zu Rahmendaten für die Szenarien der Projektionsdaten werden standardmäßig vor dem Modellierungsstart von den Forschungsnehmenden in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt erstellt und mit den Ressorts abgestimmt. Die Rahmendaten stellen den von Anfang Dezember 2023 aktuellsten Stand des Wissens zur Entwicklung zentraler Parameter dar. Dazu gehören die Bevölkerungsentwicklung, das Wirtschaftswachstum, die fossilen Energiepreise und die CO2 -Preise (national und europäisch) sowie weitere relevante Angaben. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.
Bevölkerungsentwicklung und Struktur privater Haushalte 2023 wuchs die Bevölkerung Deutschlands gegenüber dem Jahr 2022 um 0,3 Mio. Menschen. Nach Aussagen des Statistischen Bundesamtes liegt die Hauptursache für diese Entwicklung in der Nettozuwanderung (Saldo aus Zu- und Fortzügen). 84,7 Millionen Menschen Zum Stichtag 31.12.2023 lebten laut Statistischem Bundesamt rund 84,7 Millionen (Mio.) Menschen in Deutschland. Die Bevölkerung stieg damit gegenüber 2022 um 310.481 Personen (siehe Abb. „Bevölkerungsentwicklung in Deutschland“). Durch die Bereinigung der Melderegister und die Ergebnisse der Volkszählung 2011 in Deutschland lag mit nur 80,3 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern die Bevölkerungszahl um rund 1,5 Mio. Menschen niedriger als aus der Fortschreibung der Bevölkerungsstatistik anzunehmen war. Da es im Jahr 2011 eine Netto-Zuwanderung nach Deutschland gegeben hat, liegt die korrigierte Bevölkerungszahl im Jahr 2011 lediglich um 1,4 Millionen niedriger als die Bevölkerungszahl von 2010. Stabiles Geburtendefizit gegenüber dem Vorjahr Die Entwicklung der Bevölkerung ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Zu- und Fortzügen. Laut Statistischen Bundesamt ergibt sich aus der Schätzung der Geburten- und Sterbefälle ein Geburtendefizit von mindestens 320.000. Dies entspricht etwa dem Niveau des Vorjahres (-328.000), ist aber dennoch deutlich höher als in den Jahren von 1991 bis 2021. Zuwanderung und Abwanderung Die Bevölkerungserhöhung im Jahr 2023 ist vor allem auf eine erhöhte Nettozuwanderung zurückzuführen. Laut Statistischen Bundesamt wurden demnach rund 680.000 bis 710.000 Personen mehr Zuzüge nach Deutschland als Fortzüge aus Deutschland erfasst. Somit konnte die Nettozuwanderung das Geburtendefizit deutlich ausgleichen. Ende 2023 lebten in Deutschland ca. 13,8 Millionen (Mio.) ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (Daten basierend auf der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung, Zensus 2011). Die Anzahl ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhöhte sich demnach um 0,4 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Immer mehr Ein-Personenhaushalte in Deutschland Die Zahl der privaten Haushalte stieg zwischen den Jahren 2000 und 2023 um 9,6 % auf 41,3 Millionen, wobei die mittlere Haushaltsgröße auf 2,0 Personen pro Haushalt sank. Dies lag an der überproportionalen Zunahme der Ein- und Zwei-Personenhaushalte. Im Jahr 2023 lebte bereits in 41,1 % der Haushalte in Deutschland nur eine Person. Die Ein- und Zwei-Personenhaushalte machten zusammen ca. drei Viertel aller Haushalte aus. Betrachtet man die Personen in den Haushalten, so lebte etwa jede fünfte Person in einem Ein-Personenhaushalt und etwas mehr als die Hälfte, nämlich 53,3 %, lebte in Ein- oder Zwei-Personenhaushalten. Die Zunahme der Ein-Personenhaushalte ist zum einen durch einen Anstieg der Zahl der Rentnerhaushalte beeinflusst und geht zum anderen auf Verhaltensänderungen, wie die frühere Gründung eigener Haushalte durch junge Erwachsene sowie die seltenere und spätere Gründung einer Familie mit Kindern zurück. Aufgrund der erwarteten Entwicklung der Altersstruktur in der Bevölkerung dürfte sich die für die letzten Jahre beobachtete Tendenz hin zu kleineren Haushalten auch in Zukunft fortsetzen. Die Entwicklung der Haushaltsgrößenstruktur ist für die Umweltbelastungen durch die Aktivitäten der privaten Haushalte von besonderer Bedeutung, weil die Inanspruchnahme von Umweltressourcen je Haushaltsmitglied in kleineren Haushalten in der Regel deutlich höher ist als in größeren Haushalten. So weisen die kleineren Haushalte je Haushaltsmitglied insbesondere höhere Konsumausgaben, größere Wohnflächen, einen höheren Energieverbrauch und höhere Kohlendioxid-Emissionen auf. Von dem Rückgang der durchschnittlichen Haushaltsgröße dürfte daher tendenziell ein umweltbelastender Einfluss ausgegangen sein (siehe Tab. „Zahl der Haushalte von 2000 bis 2023 nach Haushaltsgröße“). Aktuell finden Neuberechnung der Bevölkerungszahlen basierend auf dem Zensus 2022 statt. Dazu finden Sie weitere Erläuterungen auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes .
Berlin lebt von seinem Grundwasser. Während andere Städte ihr Trinkwasser in aller Regel im Umland fördern, versorgt sich Berlin seit mehr als 160 Jahren überwiegend aus dem Wasservorkommen im eigenen Stadtgebiet. Hierbei spielen Flüsse und Seen eine zentrale Rolle: Rund 60 Prozent des Berliner Trinkwassers werden aus Brunnen in unmittelbarer Nähe von Havel und Spree gewonnen (Uferfiltration). Eine wachsende Bevölkerung, der Klimawandel und die Folgen des Strukturwandels in der Lausitz stellen Berlin vor große Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt am 20. September 2022 den Masterplan Wasser veröffentlicht. Er versteht sich als Zukunftsstrategie für die Berliner Wasserwirtschaft und verfolgt drei Ziele: Sichere Trinkwasserversorgung Verbesserter Gewässerschutz Ausbau und Modernisierung der Abwasserentsorgung Zur Erreichung dieser Ziele definiert der Masterplan 32 konkrete Maßnahmen, die schrittweise umgesetzt werden. Berlin hat sich mit dem Masterplan Wasser auf den Weg gemacht, sich strategischer und breiter aufzustellen, um die Trinkwasserversorgung für alle Berlinerinnen und Berliner langfristig zu sichern. Um eine Zukunftsstrategie zu entwickeln, braucht es Erkenntnisse darüber, wie sich die Berliner Wasserressourcen verändern. Eine wichtige Grundlage hierfür bilden die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung. Darüber hinaus wurden aktuelle Studien zum Klimawandel in Berlin und der Region Berlin-Brandenburg sowie zu den Folgen des Braunkohletagebaus herangezogen. Basierend auf diesen und weiteren Studien und Prognosen entwirft der Masterplan szenarienbasierte Risikoalysen, die helfen, im Sinne eines „Worstcase-Ansatzes“ die Auswirkungen von Extremsituationen auf das Berliner Gewässersystem besser zu verstehen. Drei wesentliche Herausforderungen lassen sich erkennen: Oberflächenwasser An der Berliner Oberhavel ist bereits heute die Wasserbilanz in länger andauernden Trockenphasen nicht ausgeglichen. Es wird also mehr Wasser entnommen als zugeführt, in den letzten Trockenjahren waren Wasserstandabfälle zu verzeichnen. Grundwasser Im gesamten norddeutschen Raum werden langjährig fallende Grundwasserstände beobachtet. Die Menge des Grundwassers, die von den Berliner Wasserwerken nachhaltig genutzt werden kann, ist weitestgehend ausgeschöpft. Wasserqualität Sinkende Wasserressourcen bei gleichzeitig steigendem Verbrauch stellen eine große Herausforderung für die Sicherung der Wasserqualität dar: Einerseits kommt weniger „frisches Wasser“ nach, andererseits steigen die Abwassermengen, die von den Klärwerken zurückgeleitet werden. Damit erhöhen sich die Anforderungen an die Reinigung des Abwassers erheblich. Auf Grundlage der Ergebnisse der Risikoanalysen wurden fünf Handlungsfelder identifiziert, aus denen sich 32 konkrete Maßnahmen ableiten. Diese werden schrittweise umgesetzt. Maßgeblich beteiligt sind unter anderem die Berliner Wasserbetriebe, andere Berliner Senatsverwaltungen und die Bezirksämter. Um eine länderübergreifende Bewirtschaftung von Spree und Havel zu sichern, wird zudem die Zusammenarbeit mit Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Bund intensiviert. Herzstück des Masterplans Wasser: 32 konkrete Maßnahmen Austausch mit der Stadtgesellschaft zur langfristigen Wasservorsorge Weitere Informationen zur Veranstaltung
Nahverkehrsplan 2019-2023 Was ist ein Nahverkehrsplan? Das Land Berlin ist als “Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr” dafür verantwortlich, im Rahmen der Daseinsvorsorge ein ausreichendes Angebot bei Bus und Bahn sicherzustellen. Um vor dem Hintergrund der sich verändernden Mobilitätsbedürfnisse weiterhin ein attraktives und angemessenes ÖPNV-Angebot gewährleisten zu können, wird dieses Angebot vom Aufgabenträger im Nahverkehrsplan (NVP) festgelegt. Der NVP ist ein gesetzlich vorgesehenes Planungsinstrument. Er setzt für ganz Berlin die Standards und Vorgaben für Umfang und Qualität der Leistungen von S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Fähre und Regionalverkehr fest und bildet damit die Grundlage für die ÖPNV-Angebotsplanung. Darüber hinaus enthält der NVP Zielvorgaben, Prüfaufträge und konkrete Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen sollen, den ÖPNV in Berlin noch attraktiver zu gestalten. Dies ist notwendig, um seinen Anteil am Gesamtverkehr weiter zu erhöhen und somit im Sinne des Mobilitätsgesetzes die Stadt vom Pkw-Verkehr zu entlasten. Der Nahverkehrsplan für 2019-2023 wurde vom Berliner Senat am 26. Februar 2019 beschlossen. Sie finden die Unterlagen dazu unter Downloads . Was steht im Nahverkehrsplan? Ein Schwerpunkt des NVP besteht darin, (Mindest-)Anforderungen für das ÖPNV-Angebot in Berlin festzulegen. Dies bedeutet aber nicht nur eine Bewahrung des derzeitigen Angebotes, sondern auch dem gezielten Ausbau der Angebote, um den Anteil der mit dem ÖPNV zurückgelegten Fahrten im Verhältnis zum MIV deutlich zu steigern. So enthält der NVP z.B. verbindliche Vorgaben und Standards zu: Erschließung (Haltestellendichte, Wege zur Haltestelle, Taktdichte, Betriebszeiten, Fahrtzeiten und Umsteigehäufigkeit) Qualität (Sicherheit, Pünktlichkeit, Umweltstandards, Barrierefreiheit) Integration des Verkehrsangebots (Zusammenwirken von Schiene und Bus, mit dem Brandenburger Umland, mit dem Fahrradverkehr) Darauf aufbauend benennt der Nahverkehrsplan konkrete Maßnahmen, mit denen diese Anforderungen erfüllt werden sollen und das Angebot künftig verbessert werden kann. Schwerpunkte der Angebotsplanung für die nächsten Jahre sind: * Ausbau des 10-Minuten-Netzes, das mehr als 90 Prozent der Berliner Bevölkerung tagsüber einen 10-Minuten-Takt garantiert – auch abseits des S- und U-Bahnnetzes Taktverdichtungen bei allen Verkehrsmitteln und Einsatz größerer Fahrzeuge, sofern es die Infrastruktur zulässt Weiterentwicklung des erfolgreichen Metro- und Expressbusnetzes Erschließung neuer Wohngebiete Ausbau des Stadt-Umland-Verkehrs durch Angebotsverdichtungen Erprobung und Entwicklung neuer On-Demand-Angebote zur Schließung von Bedienungslücken Darüber hinaus beleuchtet der im Februar beschlossene Nahverkehrsplan 2019-2023 erstmals auch einen langfristigen Zeithorizont bis zum Jahr 2035 . Hierbei trifft er Aussagen zu langfristigen Infrastrukturmaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen, mit denen das Nahverkehrsnetz des Landes Berlin langfristig nachhaltig weiterentwickelt werden soll. Dazu zählen: Ausbau des Straßenbahnnetzes zur Umstellung überlasteter Buslinien sowie zur Erschließung von Neubauquartieren Ausbau des Regional und S-Bahnnetzes zur Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen Erprobung neuer Antriebstechnicken und Umstellung der Busflotte auf lokal emissionsfreie Antriebe bis zum Jahr 2030 Basis für diese Betrachtungen bildet eine genaue Abschätzung der zu erwartenden Nachfrage, die sowohl die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung als auch die sich aus dem Mobilitätsgesetz ergebenden Ziele zur Erhöhung des Modal-Splits berücksichtigt. Eine Analyse der zu erwartenden Wirkungen und Kosten der Maßnahmen sowie eine Bewertung, inwieweit diese geeignet sind, zur Erreichung der Berliner ÖPNV-Ziele beizutragen, runden den Plan ab. Wen verpflichtet der Nahverkehrsplan? Der NVP ist für den Senat selbst unmittelbar verbindlich. Alle Berliner Behörden müssen die Standards und Vorgaben des NVP bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als ÖPNV-Aufgabenträger. Sie muss bei der Bestellung der Verkehrsleistungen aufgrund der bestehenden Verkehrsverträge sowie beim Abschluss neuer Verkehrsverträge die NVP-Vorgaben umsetzen. Auch bei der Erteilung von Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde ist der NVP zu beachten. Genehmigungsbehörden sind je nach Verkehrsträger in Berlin das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Diese sind zuständig z.B. für die Genehmigung von Anträgen der BVG und anderer Verkehrsunternehmen auf Änderung, Neuerrichtung oder Kürzung von Straßenbahn- und Buslinien. Der NVP ist zudem eine politische Selbstverpflichtung des Landes Berlin, die Rahmenbedingungen für ein effizientes und attraktives ÖPNV-Angebot zu schaffen. Dies ist von der für den Nahverkehr zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ebenso zu beachten, wie von den Straßenbaulastträger und der Abteilung Verkehrsmanagement. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 wurde am 26. Februar 2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er bildet für die Dauer seiner Laufzeit die Grundlage für die Angebotsgestaltung im Berliner ÖPNV und stellt durch seine Aussagen zu Investitionsbedürfnissen über seine Laufzeit hinaus die Weichen für die zukünftige Berliner Nahverkehrsplanung bis Mitte der 2030er Jahre. Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Nahverkehrsplan und Verkehrsverträgen? Große Bedeutung erlangt der Nahverkehrsplans als Grundlage für die mit den Verkehrsunternehmen S-Bahn und BVG langfristig abgeschlossenen Verkehrsverträge . Diese enthalten Regelungen, die es erlauben, die Verkehrsleistungen an geänderte Vorgaben und Qualitätsstandards des NVP anzupassen. Der Aufgabenträger setzt den NVP um, indem er von seinem vertraglichen Recht Gebrauch macht, Verkehrsleistungen zu bestellen und konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots zu machen. Dadurch kann flexibel auf eine Änderung der Rahmenbedingungen reagiert werden. Dies ist aufgrund der langen Laufzeiten der Verkehrsverträge notwendig. Ferner sind alle Verkehrsleistungen in den Verkehrsverträgen mit “Preisschildern” versehen. Soweit also aufgrund geänderter Vorgaben des Nahverkehrsplans Verkehrsleistungen vom Aufgabenträger ab- oder hinzubestellt werden müssen (beispielsweise für eine Taktverdichtung oder Linienausweitung), können die dadurch entstehenden Kosten bereits während der Planung ermittelt werden.
Wirtschaftliche, soziale und ökologische Unterschiede zwischen den Regionen Deutschlands haben in den vergangenen Jahren überwiegend abgenommen. Fortschritte gibt es bei der Annäherung der Regionen in Sachen Wirtschaftskraft, Arbeitslosenquote und Lebenserwartung. Das geht aus dem Gleichwertigskeitsbericht der Bundesregierung hervor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat. Dazu wurden erstmals Bürger:innen in allen 400 Kreisen und kreisfreien Städten Deutschlands zu unterschiedlichen Aspekten ihrer Lebensverhältnisse befragt. Der Bericht zeigt jedoch auch, dass gerade die wirtschaftliche Situation zwischen den Regionen Deutschlands zum Teil erheblich variiert. Herausforderungen sieht der Bericht zum Beispiel für den zu erwartenden Bevölkerungsrückgang gerade in den strukturschwächeren Räumen. Gefragt wurde für den Gleichwertigkeitsbericht zum Beispiel „Wie sicher fühlen Sie sich in Ihrer Wohnumgebung insgesamt?“ oder „Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer beruflichen Perspektive in Ihrer Region?“ Der Bericht verbindet diese subjektiven Einschätzungen mit objektiven Daten zu Wirtschaft, Gesellschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Klima und Umwelt und liefert damit eine verlässliche Grundlage für die Gleichwertigkeitspolitik der Bundesregierung. Zahlreiche Aspekte wurden in den unterschiedlichen Kategorien untersucht, zum Beispiel Arbeitslosenquote, Baulandpreise, Gewerbeanmeldungen, Geburtenrate, Sterblichkeit, Straftaten, Erreichbarkeit von Schulen und medizinischen Einrichtungen, Kitaplätze, Wohngebäudedichte oder Feinstaub-Belastung. In der groß angelegten Untersuchung macht der Gleichwertigkeitsbericht auch die Verteilung der Fördermittel transparent. Mit zahlreichen Maßnahmen, Programmen und Initiativen trägt die Bundesregierung nachhaltig zur Stärkung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland bei. Egal ob Stadt oder ländliche Region – Ziel der Bundesregierung ist es, dass alle Orte in Deutschland für die Menschen lebenswert sind. „Jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Landes soll dort gut leben können, wo sie oder er gerne leben möchte. Und jedes Unternehmen soll am eigenen Standort gute Bedingungen vorfinden, damit es erfolgreich sein kann“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bei der Vorstellung des Berichts. Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Uns war es wichtig, dass wir für den Gleichwertigkeitsbericht nicht nur Zahlen und Fakten sammeln, sondern den Menschen vor Ort zuhören. Denn es geht um ihre Lebensverhältnisse. Es ist eine große Stärke unseres Landes, dass unsere Regionen so vielfältig sind.“ Hier finden Sie den Gleichwertigkeitsbericht . Weiterlesen: Förderaufruf des BMWSB zur besseren Nutzung von Fördermitteln in strukturschwachen Räumen Quelle: Bundesregierung
Die Annahmen zu Rahmendaten für die Szenarien der Projektionsdaten werden standardmäßig vor dem Modellierungsstart von den Forschungsnehmenden in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt erstellt und mit den Ressorts abgestimmt. Die Rahmendaten stellen den von Anfang Dezember 2023 aktuellsten Stand des Wissens zur Entwicklung zentraler Parameter dar. Dazu gehören die Bevölkerungsentwicklung, das Wirtschaftswachstum, die fossilen Energiepreise und die CO2-Preise (national und europäisch) sowie weitere relevante Angaben.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Hrsg.) 2023: Einwohnerinnen und Einwohner im Land Berlin am 31. Dezember 2022: Melderechtlich registrierte Einwohnerinnen und Einwohner am Ort der Hauptwohnung am 31.12.2022 nach Bezirken und Familienstand, Berlin. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de/archiv/a-i-5-hj (Zugriff am 02.05.2023) SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1990: Räumliche Entwicklung in der Region Berlin – Planungsgrundlagen, Berlin. SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) (Hrsg.) o.J.: Bevölkerungsentwicklung in der Metropolregion Berlin 2002-2020, Erläuterungsbericht, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/bevoelkerungsprognose-2021-2040/ (Zugriff am 23.03.2023) Stadt Frankfurt Internet: www.frankfurt.de (Zugriff am 04.05.2022) Stadt München Internet: www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:bede60a0-d08f-47b5-a98e-79853491f696/LHM-StatTB_2017.pdf (Zugriff am 04.05.2022) Stadt Warschau Internet: warszawa.stat.gov.pl/download/gfx/warszawa/en/defaultaktualnosci/806/3/28/1/komunikat_ang_01_waw_2016.pdf (Zugriff am 04.05.2022) Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig Holstein Internet: www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/bevoelkerung/A_I_1_j_H/A_I_1_j15_HHa.xlsx (Zugriff am 04.05.2022) Land Area and Population Density London Internet: data.london.gov.uk/dataset/land-area-and-population-density-ward-and-borough (Zugriff am 04.05.2022) Institut National de la Statistique et des Études Économiques: INSEE (The National Institute of Statistics and Economic Studies of France) Internet: www.insee.fr/fr/publications-et-services/default.asp?page=dossiers_web/population/population_intro.htm/ (Zugriff am 04.05.2022) SenStadtUmTech (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie Berlin) (Hrsg.) 1996: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 06.06 Einwohnerdichte, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/1994/karten/artikel.1013224.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) 2020a: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 06.07 Stadtstruktur, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/stadtstruktur/2020/karten/artikel.1175313.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2020b: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 06.05 Versorgung mit wohnungsnahen, öffentlichen Grünanlagen, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/oeffentliche-gruenanlagen/2020/karten/artikel.1088548.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2021: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Karte 06.06 Einwohnerdichte, 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/nutzung/einwohnerdichte/2020/karten/artikel.1205351.php SenStadtWohn (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) (Hrsg.) 2022: Umweltatlas Berlin, Aktualisierte Ausgabe 2022, Karte 07.05 Strategische Lärmkarten 1 : 50 000, Berlin. Internet: /umweltatlas/verkehr-laerm/laermbelastung/2022/karten/
Strukturdaten privater Haushalte Struktur, Einkommen und Konsumausgaben der privaten Haushalte unterliegen in Deutschland ständigen Veränderungen. Dies wirkt sich auf die Nutzung natürlicher Ressourcen wie Fläche, Energie und Wasser sowie den Ausstoß von Treibhausgasen und Luftschadstoffen aus. Bevölkerungsentwicklung, Alterung der Gesellschaft und Veränderungen in den Lebensformen der Menschen haben großen Einfluss auf das Konsumverhalten und damit auf die natürliche Umwelt. Besonders deutlich wird dies durch die veränderte Struktur der privaten Haushalte hin zu mehr Einpersonenhaushalten mit einem hohen Ausstattungsgrad von Gebrauchsgütern wie Autos, Haushaltsgeräten und Informations- und Kommunikationsgütern. Anders sieht die Umweltbelastung aus, wenn mehrere Personen in einem Haushalt wohnen. Hier fällt die Umweltbelastung pro Person durch die Mehrfachnutzung von Gebrauchsgütern geringer aus.
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