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BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

Dialog KlimaAnpassung: Beteiligung zeigt Wirkung

<p> <p>Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie. 376 Fachleute aus 212 Organisationen sowie 330 zufällig ausgewählte und knapp 2.000 online teilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich die Beteiligung in der Strategie widerspiegelt und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht.</p> </p><p>Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie. 376 Fachleute aus 212 Organisationen sowie 330 zufällig ausgewählte und knapp 2.000 online teilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich die Beteiligung in der Strategie widerspiegelt und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht.</p><p> <p>„Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“ – so lautete die Überschrift des Dialogs KlimaAnpassung, mit dem das Bundesumweltministerium (damals <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmuv">BMUV</a>, heute BMUKN) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) Bürger*innen sowie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a> aus Bundesländern, Verbänden und Wissenschaft im Zeitraum September 2023 bis Oktober 2024 an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie beteiligt haben (s. Abbildung 1). Viele der in der Beteiligung genannten Themen und Vorschläge finden sich in der <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a> wieder, die das Bundeskabinett im Dezember 2024 beschlossen hat.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/12326/bilder/zielgruppen_und_elemente_dialog_klimaanpassung.png"> </a> <strong> Abbildung 1: Zielgruppen und Elemente des Dialogs KlimaAnpassung </strong> Quelle: Hoffmann &amp; Rupp 2025 </p><p> <p><strong>Wer hat sich beteiligt?</strong></p> <ul> <li>An der Stakeholderbeteiligung nahmen 376 Fachleute aus 212 verschiedenen Organisationen teil. Darunter waren Vertreter*innen aus Bundesländern, unterschiedlichen Verbänden – u.a. Gesundheits-, Wirtschafts-, Umwelt- und Fachverbände oder kommunale Spitzenverbände – sowie Wissenschaft. Sie brachten ihre Expertise und Positionen in unterschiedlichen Clustern der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungsstrategie">Anpassungsstrategie</a> ein, etwa zu Infrastruktur, Gesundheit, Wasser, Stadtentwicklung und Bevölkerungsschutz.</li> <li>An fünf regionalen Dialogen haben sich rund 330 zufällig ausgewählte Bürger*innen beteiligt.</li> <li>Zudem brachten sich bundesweit knapp 2.000 Personen online ein, darunter 230 junge Menschen im Alter von 14 bis 15 Jahren in einer gesonderten Jugendbeteiligung (s. Abbildung 2).</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/12326/bilder/beteiligung_an_den_elementen_des_dialog_klimaanpassung.png"> </a> <strong> Abbildung 2: Aktive Beteiligung an den Elementen des Dialogs KlimaAnpassung </strong> Quelle: Hoffmann &amp; Rupp 2025 </p><p> <p>Wie sich zentrale Beteiligungsergebnisse in der Strategie widerspiegeln und welche zusätzlichen Themen durch die Beteiligten eingebracht wurden, zeigt der abschließende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsprozess-zur-deutschen">Bericht zum Dialog KlimaAnpassung</a>.</p> <p><strong>Bürger*innen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a> geben vielfältige Empfehlungen</strong></p> <p>Die beteiligten Bürger*innen und Stakeholder halten Klimaanpassung für wichtig und unterstützen in großen Teilen die Themen der Klimaanpassungsstrategie. Von den Stakeholdern gibt es viel Zustimmung zum Ansatz der messbaren Ziele und dazu, bei der Zielsetzung thematisch anhand von Clustern vorzugehen.</p> <p>Neben Empfehlungen zu einzelnen Clustern finden sich in den Beiträgen der Stakeholder und Bürger*innen wiederkehrende Aspekte sowie Hinweise zu übergeordneten Themen:</p> <ul> <li>Viele Beiträge fordern, <strong>naturbasierte Lösungen zu stärken</strong>, mehr Flächen zu begrünen und möglichst natürlich mit der Ressource Wasser umzugehen. So wünschen sich die Menschen die <strong>Förderung blau-grüner Infrastrukturen und des Konzepts der Schwammstadt</strong>.</li> <li><strong>Vulnerable Gruppen</strong>, die unter den Klimarisiken besonders leiden, werden häufig thematisiert. In vielen Beiträgen geht es darum, dass sie beispielsweise in Hitzeaktionsplänen besonders beachtet, durch spezifische Warnsysteme und eine angepasste Kommunikation angesprochen werden und städtisches Grün gut erreichen können.</li> <li>Die Bedeutung von <strong>Bildung</strong> für die Klimaanpassung wird betont und ein Bedarf nach <strong>Förderprogrammen sowie vermehrter Informationsvermittlung, Beratung und Wissenstransfer </strong>Empfohlen wird auch, <strong>(technische) Normen und Standards</strong> zu überprüfen und anzupassen.</li> <li>Vielen ist es ein Anliegen, dass Klimaanpassung <strong>ohne zusätzliche Bürokratie</strong> und Mehraufwände umgesetzt wird. Teilweise sehen die Stakeholder Zielkonflikte zwischen Planungsbeschleunigung und Klimaanpassung, etwa im Gebäudebereich und bei Infrastrukturen.</li> <li>Sowohl Bürger*innen als auch Stakeholder erwarten, dass sie weiterhin in die <strong>Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie einbezogen</strong></li> </ul> <p><strong>Wie die Beteiligung in die Strategie eingeflossen ist</strong></p> <p>Viele eingebrachte Themen und Vorschläge finden sich in der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 wieder. Die Empfehlungen der Bürger*innen bilden die Basis der „<strong>Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060</strong>“. In der formellen Konsultation haben die Vertreter*innen der Länder zahlreiche eigene Beiträge zur Zielerreichung formuliert, die im Abschnitt „Beiträge der Bundesländer“ in die Strategie eingeflossen sind.</p> <p>Die häufig genannten Themen Begrünung, vulnerable Gruppen und Bildung sowie Informationsbereitstellung finden sich an verschiedenen Stellen der Strategie wieder. <strong>Begrünung und naturbasierte Lösungen</strong> werden etwa in der Stadtentwicklung, bei Gebäuden oder im Thema Wasser angesprochen. <strong>Vulnerable Gruppen</strong> werden insbesondere im Aktionsfeld „Soziale Gerechtigkeit und vulnerable Gruppen in der Klimaanpassung“ thematisiert, aber auch bei den Themen Gesundheit, Bevölkerungsschutz oder Gebäude. Der Aktionsplan Anpassung – der die Maßnahmen der Strategie bündelt – enthält zudem viele Maßnahmen zu <strong>Forschung, Bildung, Beratung und Informationsbereitstellung</strong>.</p> <p>Die beschlossene Strategie enthält einige Themen, die in dem zur Beteiligung genutzten Rohentwurf (2023) noch nicht enthalten waren. Dazu zählen etwa <strong>Arbeitsschutz und Sport</strong>, die jeweils als eigene Aktionsfelder aufgenommen wurden. Ergänzt wurde auch das Ziel, die Bekanntheit und Attraktivität des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz zu steigern. Alle drei Themen wurden von Bürger*innen und Stakeholdern diskutiert und eingebracht.</p> <p>Mit Blick auf das Ambitionsniveau wurden im Laufe der Strategieentwicklung einzelne <strong>Zieljahre vorgezogen</strong>. Etwa hatten die Stakeholder für menschliche Gesundheit und Pflege vorgeschlagen, alle Ziele einheitlich auf das Zieljahr 2030 zu setzen. Anders als der Rohentwurf sieht die finale Strategie dies so vor.</p> <p><strong>Welche Themen nicht in die Strategie eingeflossen sind</strong></p> <p>Einige der von den Bürgern*Bürgerinnen und Stakeholdern eingebrachten Themen sind aktuell (noch) nicht in die Strategie eingeflossen. Zahlreiche Beiträge berührten Beiträge <strong>anderer Politikbereiche</strong> und gaben Empfehlungen etwa zur Agrar-, Energie- oder Mobilitätswende. Ebenso gab es zum Teil Empfehlungen, die <strong>andere Politikstrategien</strong> im Umweltressort betreffen. Die Beiträge zur biologischen Vielfalt etwa sind aufgrund des parallelen Strategieprozesses zur Fortentwicklung der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030“ bislang nicht in die Klimaanpassungsstrategie eingeflossen, aber für die Fortschreibung vorgemerkt.</p> <p>Auch Bereiche außerhalb des Verantwortungsbereichs des Bundes wurden nicht aufgegriffen. Die Meeresfischerei etwa wird auf <strong>EU-Ebene</strong> verhandelt. Der von Bürger*innen adressierte öffentliche Nahverkehr sowie der Fuß- und Radverkehr liegen im <strong>Kompetenzbereich von Ländern und Kommunen</strong> – ebenso wie viele Verantwortlichkeiten bei menschlicher Gesundheit und Pflege.</p> <p>Einige Beiträge wurden aufgrund der <strong>Schwerpunktsetzung der Strategie</strong> nicht aufgenommen. Dies betrifft beispielsweise die Energiewirtschaft. Da die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes von 2021</a> hier mittelfristig ein geringes Risiko sieht (Kahlenborn et al. 2021), ist vorgesehen, dieses Thema erst bei der kommenden Fortschreibung der Anpassungsstrategie zu berücksichtigen. Auch die Themen Finanzwirtschaft, Tourismuswirtschaft sowie Informations- und Kommunikationsinfrastruktur und das Zusammenspiel von Ernährung und Konsum sind aufgrund der gesetzten Schwerpunkte nicht enthalten. Bei einzelnen Themen – etwa Meeresschutz oder psychische Klimawandelfolgen – fehlt es noch an Informationen und Daten oder die Strategie nennt <strong>zusätzlichen Forschungsbedarf</strong>.</p> <p><strong>Die Beteiligungsformate haben sich bewährt…</strong></p> <p>Im Beteiligungsprozess konnten sowohl die anvisierten Stakeholder als auch Bürger*innen aus einzelnen Regionen und zum Teil darüber hinaus erreicht werden. Alle Beteiligungsformate, bis auf die abschließende Konsultation der Länder, <strong>wurden evaluiert</strong>. Während bei den Präsenzformaten gute Rücklaufquoten erreicht werden konnten (Bürger*innen 92&nbsp;%, Stakeholder 78 %), nahmen an der Evaluation der Onlineformate nur sehr wenige teil. Die Präsenzformate wurden insgesamt positiv bewertet – sowohl hinsichtlich der Beteiligungsergebnisse als auch des Prozesses. Knapp zwei Drittel der Bürger*innen und gut die Hälfte der Stakeholder sind zuversichtlich, dass ihre Beiträge angemessen in der Strategieentwicklung berücksichtigt werden.</p> <p>… <strong>und zur weiteren Beteiligung motiviert</strong></p> <p>Positiv ist zudem, dass drei Viertel der Bürger*innen aus den regionalen Dialogen angeben, <strong>motiviert zu sein, sich in weitere Beteiligungsangebote</strong> einzubringen, und zwei Drittel, sich weiter mit dem Thema Klimaanpassung zu beschäftigen. Über 90 Prozent der beteiligten Bürger*innen sind der Ansicht, dass durch die regionalen Dialoge besonders wichtige Themen identifiziert wurden, die für ein Leben im Klimawandel als erstes angepackt werden sollten und dass gute Empfehlungen an politische Entscheidungsträger*innen entwickelt wurden. Jeweils gut die Hälfte gibt an, dass sich ihr Verständnis von Folgen des Klimawandels und von Anpassungsmaßnahmen gesteigert hat, und dass sie nun überzeugter sind, dass Klimaanpassung notwendig oder für eine gute Lebensqualität in Deutschland wichtig ist – bei etwa einem Drittel waren Wissen und Überzeugung schon vorher hoch.</p> <p><strong>Was sich aus dem Dialog KlimaAnpassung lernen lässt</strong></p> <p>Aus dem Beteiligungsprozess lassen sich unter anderem folgende Empfehlungen für weitere Beteiligungsangebote ableiten:</p> <ul> <li>Beteiligung braucht Zeit, sowohl für die Planung und Umsetzung als auch für die Auswertung und Berücksichtigung der Ergebnisse. Daher sollte Beteiligung bei der Strategieentwicklung frühzeitig mitgedacht und eingeplant werden.</li> <li>Für eine Onlinebeteiligung von Bürger*innen und insbesondere junger Menschen sind ausreichend Ressourcen für Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit einzukalkulieren. Für Werbemaßnahmen über Social Media oder den Zugang über Multiplikatoren sollte ein längerer Vorlauf eingeplant werden.</li> <li>Zukünftig sollten bislang weniger erreichte und insbesondere vulnerable Gruppen in ergänzenden Formaten stärker einbezogen werden. Denkbar sind hier aufsuchende Formate sowie die Einbindung von Multiplikatoren.</li> <li>An den Beteiligungsformaten mit Bürger*innen sollten – wie hier bei den regionalen Dialogen geschehen – Vertreter*innen des ausrichtenden Ministeriums bzw. der ausrichtenden Behörde Dies verdeutlicht die Relevanz und Ernsthaftigkeit des Prozesses.</li> <li>Wichtig für die Glaubwürdigkeit ist es, bereits zu Beginn der Beteiligung deutlich zu machen, wie mit den Empfehlungen weitergearbeitet wird. Unbedingt sollten im Anschluss die Ergebnisse der Beteiligung und der Umgang damit transparent gemacht werden.</li> </ul> <p><em>&nbsp;</em></p> <p><strong>Autor*innen: </strong>Dr. Esther Hoffmann, Johannes Rupp, Richard Harnisch (Institut für ökologische Wirtschaftsforschung)</p> <p><em>Der „Dialog KlimaAnpassung“ wurde zusammen mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), IKU – Die Dialoggestalter, Ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, Bosch &amp; Partner sowie Polidia und Ifok durchgeführt.</em></p> <p>&nbsp;</p> <p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a>⁠ und Anpassung Nr. 99 veröffentlicht.&nbsp;</em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a><em>&nbsp;können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p> <p>&nbsp;</p> <p>Quellen:</p> <p>BMUKN – Bundesministerium für Umwelt, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Hrsg.) (2024): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 – Vorsorge gemeinsam gestalten. Download unter: <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">BMUKN: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 | Download</a></p> <p>Hoffmann, E. &amp; Rupp, J. (2025): Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024. Schnittmengen zwischen den Empfehlungen und der Strategie, Dezember 2025, Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau, Download unter: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsprozess-zur-deutschen">Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024 | Umweltbundesamt</a></p> <p>Kahlenborn, W.; Porst, L.; Voß, M.; Fritsch, U.; Renner, K.; Zebisch, M.; Wolf, M.; Schönthaler, K.; Schauser, I. (2021). Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021 (Kurzfassung), Juni 2021, Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau, Download unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung</a></p> <p>&nbsp;</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Bauwerkssicherheit für Bevölkerungsschutz und kritische Infrastrukturen - Prognosemodell für Gebäudegefährdungen in hängigen Lagen

Im Rahmen des Gesamtprojekts 'Bauwerkssicherheit für Bevölkerungsschutz und kritische Infrastrukturen' des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) werden die möglichen Auswirkungen von Überflutungen infolge Starkregens auf Gebäude und kritische Infrastrukturen untersucht. Der Fokus liegt dabei auf den potenziell betroffenen, städtebaulichen Agglomerationen in Hang- und Tallagen, die weder an Fluss- noch Bachläufen liegen, sondern durch Oberflächenabfluss von Hängen, auf Straßen und austretendes Wasser aus Kanalsystemen gefährdet werden. In den letzten Jahren sind zwar einige Untersuchungen zur Erfassung und Abbildung dieses Gefahrenprozesses durchgeführt worden, die Entwicklung von geeigneten Methoden der Risikoanalyse, der Risikodarstellung in Karten und Medien sowie des Umgangs mit den Risikofolgen befindet sich aber noch in den Anfängen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist, das Verständnis für die auftretenden Prozesse zu verbessern und allgemein anwendbare Untersuchungsmethoden für diese Naturgefahr zu entwickeln bzw. auf Eignung und Übertragbarkeit zu testen. Weiterhin sollen verbesserte Erkenntnisse zu den schädigenden Einflüssen der Überflutungen auf die vorhandenen Gebäude und die Infrastruktur gewonnen werden. Entsprechende Vorgehensweisen zur Erfassung und Bewertung dieser Einflüsse und Schäden sind zu entwickeln und anzuwenden. In der Untersuchung werden die Niederschlags-, Strömungs- und Abflussvorgänge am Beispiel der Gemeinde Wachtberg und der Stadt Bonn im Einzugsgebiet des Mehlemer Bachs untersucht und die Auswirkungen auf die Bebauung detailliert abgebildet. Dieses Gebiet wurde am 03.07.2010 von einem heftigen Unwetterereignis mit Starkregen betroffen. Bei Erörterung der Zwischenergebnisse zu dieser Sachverständigenstudie mit anderen Behörden zeigte sich, dass die Frage der Berücksichtigung der örtlichen Kanalisationsdaten bei Starkregenuntersuchungen als sehr wichtig angesehen wird. Denn dieses relativ neue Thema der ausreichenden Kanaldimensionierung in der Siedlungswasserwirtschaft hat in den letzten Jahren aufgrund von Extremwetterereignissen und den damit verbundenen Schäden an Bedeutung zugenommen. So soll auch die Fragestellung untersucht werden, ob und wann bei Starkregen die örtliche Kanalisation überlastet wird und inwiefern dies mit dem Oberflächenabfluss zusammenwirkt.

Evaluierung der Deutschen Nationalparke

Unterlagen zum Projekt Evaluierung Deutsche Nationalparke, im Detail - Gesamtfinanzierungsplan und Laufzeit des Projektes - Endberichte zu den Nationalparken Bayerischer Wald, Berchtesgaden, Schwarzwald, Harz - Zwischenberichte zum Evaluierungsprojekt (alle Nationalparke) - Auswertung der Evaluierungsbögen (qualitativ und quantitativ) jeweils getrennt für die einzelnen Nationalparke - Unterlagen, Protokolle, Handreichungen, die sich zum Umgang mit kritischen Fragen bzw. fehlenden Kriterien der Evaluierung auseinandersetzen (Nationale Naturlandschaften e.V. (2021): Qualitätskriterien und -standards für deutsche Nationalparke Evaluierungsverfahren zur Überprüfung der Managementeffektivität Version 2.0), insbesondere - Dokumente zum Umgang mit den Auswirkungen der Klimakrise in den Deutschen Nationalparken (Extremereignisse Dürre/Starkniederschläge, Waldbrand/Erosion, Bevölkerungsschutz), insbesondere Bewertungsrahmen - Unterlagen, Protokolle, Handlungsempfehlungen zur Bewertung die sich aus rechtlich bedeutsamen, kritischen Einzelentwicklungen in den Evaluierungsobjekten (einzelnen Nationalparken, insbesondere NP Sächsische Schweiz und NP Harz) ergeben, z.B. Klagen von Gemeinden, Naturschutzverbänden, anderen jur. Personen gegen Nationalparke, Bürgerinitiativen gegen NP, Anerkennung von Kulturtraditonen (z.B. Immaterielles Kulturerbe Bergsteigen in Sachsen) Vielen Dank!

Optimierung einer zuverlässigen Methodik zur Bewertung der genetischen Bestimmtheit und Differenzierung der Anfälligkeit gegenüber Kolbenfusariose im Sortiment von Mais in Österreich

Im Rahmen des GEOTEC-Projektes der BGR sollen mit Hilfe von komplexen Fernerkundungsmethoden bruch- und senkungsgefährdete Bereiche im Raum Staßfurt, Schacht VI, Schacht VII erkannt werden. Die positiven FuE-Ergebnisse bedingen zielgerichtet eine Fortführung der bisherigen methodischen Ansätze mit der Maßgabe der Entwicklung eines fernerkundungsgestützen operationellen Systems zur Früherkennung von aus dem Bergbau/Altbergbau resultierenden Gefahrenmomenten. Mit Hilfe von hochauflösenden Satelliten- und Flugzeugdaten soll im Rahmen des Vorhabens ein anwendungsfähiges und industrienahes Fernerkundungsmonitoringsystem zur Untersuchung von Subrosionserscheinungen und Destabilisierungsvorgängen, die die Tagesoberfläche beeinflussen und ggf. das Gemeinwohl gefährden, im Bereich des Altbergbaus geschaffen werden. Die Erarbeitung, Erprobung und Bereitstellung eines operationellen Systems der Satelliten- und Flugzeugfernerkundung erfolgt beispielhaft für ausgewählte Kali- und Salzbergbaufelder des Staßfurter Sattels mit der Zielstellung der Früherkennung und Überwachung von Bruch- und Senkungsrisiken.

Trinkwasserschutz gegen hybride Angriffe

Oberfranken wird Großteils durch zwei Fernleitungsnetze versorgt: a) Die Mauthaus-/Ködeltalsperre, über zwei Bäche (Tschirner- und Nordhalbener Ködel) mit Oberflächenwasser. b) Die Juragruppetiefbrunnen mit zahlreichen Hochbehältern. Wie ist Vorsorge getroffen, wenn durch einen hybriden Anschlag mit Kontamination der Talsperre oder der Hochbehälter mit gesundheitsgefährdeten Stoffen die Fernleitungsnetze ausfallen? Die Juragruppe hat z. B. trotz des Landtagsbeschlusses von 1980 alle noch funktionsfähigen Anlagen der angeschlossenen Orte aufgelassen! Ausgenommen Trockau (dem Heimatort des Juragruppenwerkleiters) mit Quellen aus dem Lindenhardter Forst. Die Schüttung dieser Quellen wäre sicher NICHT ausreichend für den Bedarf im Versorgungsnetz der Juragruppe! Wäre es nicht im Interesse des präventiven Bevölkerungsschutzes, die Reaktivierung ortsnaher* Versorgungsanlagen zu fördern? * Die Priorität ortsnaher Versorgung findet sich schon seit Jahrzehnten im § 50 2. WHG: (2) Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Der Bedarf darf insbesondere dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann.

Neue Klimarisikoanalyse: Berlin legt Grundlage für Klimaanpassung

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat am heutigen Montag die neue Klimarisikoanalyse für das Land Berlin veröffentlicht. Der Klimawandel stellt das Land Berlin vor komplexe Herausforderungen, welche sich auf vielfältige Weise auf Menschen, Umwelt und städtische Infrastrukturen auswirken. Vor diesem Hintergrund betont Senatorin Ute Bonde : „Berlin wird heißer und es wird längere Trockenperioden bei einer gleichzeitigen Zunahme von Starkregenereignissen geben – diese Klimawandelfolgen erleben wir schon jetzt, sie werden zunehmen – und wir müssen sie angehen.“ Die Klimarisikoanalyse Berlin identifiziert klimawandelbedingte Risiken und bewertet diese systematisch und räumlich differenziert für das gesamte Stadtgebiet. Besonders hohe Betroffenheiten weisen die Handlungsfelder „Gesundheit“, „Bevölkerungsschutz“ sowie „Stadtgrün und öffentlicher Raum“ auf. Die räumlichen Schwerpunkte der zwölf untersuchten Handlungsfelder werden in Betroffenheitskarten dargestellt. Die zentralen Ergebnisse sind zusammengefasst in einer integrierten Hot-Spot-Karte. Insbesondere in den Innenstadtbereichen mit einem hohen Bebauungsgrad, Flächen mit starker Versiegelung und Gebieten im Einzug der Mischwasserkanalisation zeigen sich deutliche Mehrfachbelastungen. „Mit der Klimarisikoanalyse hat das Land Berlin einen wichtigen Meilenstein für weitere Prozesse wie die Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie und eines Klimaanpassungsprogramms gesetzt. Diese Analyse legt die Grundlage für eine vorsorgende Klimaanpassung im Land Berlin – damit Berlin auch unter dem Druck der klimatischen Veränderungen und ihrer Auswirkungen weiterhin eine lebenswerte Stadt bleibt“, so Senatorin Ute Bonde abschließend. Mit der Veröffentlichung der Klimarisikoanalyse wird eine Vorgabe des neuen Berliner Klimaanpassungsgesetzes (§ 11 KAnGBln) frühzeitig umgesetzt. Im Rahmen der fachöffentlichen Veranstaltung „Klimarisiken in Berlin – Wie wir ihnen begegnen können“ wurde die Klimarisikoanalyse am heutigen Montag vorgestellt.

Schutz vor Radioaktivität ist möglich

Schutz vor Radioaktivität ist möglich BfS präsentiert sich auf der Messe Interschutz in Hannover Ausgabejahr 2026 Datum 26.05.2026 Schutz in radiologischen Lagen ist möglich Öffentliche Sicherheit auch in Zeiten von Krisen und Kriegen sicherzustellen, erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten im Bevölkerungsschutz – darunter dem Strahlenschutz . Eine besondere Herausforderung ist dabei, dass das Thema Strahlung sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch bei Einsatzkräften für Verunsicherung sorgen kann. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) stellt deshalb Anfang Juni bei der Messe Interschutz in Hannover seine Arbeit als Teil der Sicherheitsarchitektur vor. Dort steht die verstärkte Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Organisationen im Fokus. Die Interschutz ist die Leitmesse für Feuerwehr, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz. Die Präsidentin des BfS , Inge Paulini, betont: "Uns ist bewusst, dass Einsätze mit möglicher Radioaktivität für die Mitarbeitenden von Feuerwehr, Rettungsdiensten, der Polizei und Hilfsorganisationen eine besondere Herausforderung darstellen: Sie helfen anderen, sich vor Schäden durch Strahlung zu schützen, und können zugleich selbst betroffen sein. Daher ist es wichtig zu vermitteln, welche konkreten Gefahren durch Strahlung auftreten können, was als Einsatzkraft zu beachten ist und wie man sich schützen kann. Denn auch wenn man sie nicht sehen kann: Strahlung lässt sich messen. Das ist ein zentraler Baustein für effektiven Schutz. Dazu wollen wir auf der Interschutz in den Austausch kommen." BfS ist Teil der Zivilschutz-Infrastruktur Vorsorgliche Kontaminationsmessungen des Berliner Katastrophenschutzes im Vorfeld zur EM 2024 Das BfS ist Teil der deutschen Zivilschutz-Infrastruktur. Die Behörde verfügt über Fähigkeiten und Technologien, die im Krisenfall helfen, sowohl Einsatzkräfte als auch die Bevölkerung zu schützen. Dazu gehören unter anderem die 1.700 Sonden des Messnetzes für Radioaktivität , die auch in Friedenszeiten die sogenannte Ortsdosisleistung ( ODL ) erfassen. In einem Notfall bilden dieses Messnetz sowie weitere, teils mobile Messungen die Grundlage dafür, die Lage einzuschätzen, und Maßnahmen zum Schutz vor Strahlung empfehlen zu können. Dies gilt für Unfälle in Atomanlagen ebenso wie für militärische Lagen. Mit diesen und weiteren Fähigkeiten unterstützt das BfS das Bundesumweltministerium ( BMUKN ) maßgeblich beim Betrieb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ -Bund), das für die Lagedarstellung, die Empfehlung von Schutzmaßnahmen sowie Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung zuständig ist. Mit der Nuklearspezifischen Gefahrenabwehr, kurz NGA , ist das BfS zudem Partner im Unterstützungsverbund CBRN , diese Abkürzung steht für chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear. Der Verbund steht bereit, um bei der Bewältigung von polizeilich relevanten radiologischen Lagen zu unterstützen. Im BfS werden außerdem weitere Fähigkeiten vorgehalten, die bei der Bewältigung eines Notfalls mit radioaktiven Stoffen helfen: Dazu gehören die biologische Dosimetrie , also der Nachweis und nach Möglichkeit auch die Quantifizierung einer Strahlenbelastung mithilfe biologischer Indikatoren, sowie Messungen, ob und welche Mengen radioaktiver Stoffe in den menschlichen Körper gelangt sind (Inkorporationsmessungen). Quelle: Deutsche Messe, Fotograf: Rainer Jensen Angebote für Einsatzkräfte Für Einsatzkräfte ist es vor allem wichtig, eine Lage auch in einer radiologischen oder nuklearen Gefahrensituation richtig einschätzen zu können. Auf der Interschutz präsentiert sich das BfS vom 01.06. bis zum 06.06.2026 in Halle 17, Stand A67 , mit Live-Demonstrationen, Beispielen für digitale Informationsweitergabe sowie Fachvorträgen. Für Einsatzkräfte gibt es konkrete Handreichungen: Messbus, Messgeräte und Sonden veranschaulichen, wie Radioaktivität gemessen wird. Expertinnen und Experten ordnen die möglicherweise im Einsatz aufgenommene persönliche Strahlendosis ein und erläutern, was die Ortsdosisleistung ist. Im Dialog mit Chatbot Klara kann ausprobiert werden, welche Informationen in einem nuklearen oder radiologischen Notfall entscheidend sind. Die interaktive Virtual-Reality-Anwendung des BfS macht komplexe Inhalte anschaulich und erfahrbar – auch zum radiologischen Notfallschutz. Auf dem Interschutz Forum erläutert der Leiter der Abteilung Radiologischer Notfallschutz des BfS , Dr. Florian Gering, die besonderen Herausforderungen für Einsatzkräfte in radiologischen Lagen. Am Stand des BfS sind zudem Fachleute des Qualifizierungsverbunds Strahlenschutz vertreten, dessen Ziel die Stärkung der Strahlenschutz -Kompetenz ist. Das BfS kann mit Wissen, Technik, Fachpersonal und Empfehlungen für sinnvolles Schutzverhalten den Bevölkerungsschutz maßgeblich stärken. Der enge Austausch mit den verschiedenen Einsatzkräften ist auch deswegen von Bedeutung, weil diese als Multiplikator*innen in die Bevölkerung hineinwirken. Zu der Interschutz unter dem Motto "Safeguarding tomorrow" werden den Angaben der Messe zufolge mehr als 1.500 Aussteller aus rund 50 Ländern erwartet. Neben Feuerwehr und Rettungswesen ist der Bevölkerungsschutz ein wichtiger Schwerpunkt. Die Aussteller präsentieren Lösungen und Produkte, die von Prävention über den Schutz Kritischer Infrastrukturen bis hin zur schnellen Einsatzbereitschaft im Krisenfall reichen. Die letzte Interschutz wurde wegen der Covid-19-Pandemie von 2020 auf 2022 verschoben. Stand: 26.05.2026

Das BfS im Zivilschutz

Das BfS im Zivilschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz arbeitet für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor den negativen Folgen von Strahlung. Dies gilt nicht nur im Alltag oder bei Unglücksfällen, sondern – sollte dies erforderlich sein – auch in Krisen- und Kriegssituationen. Dazu stellt das BfS Informationen bereit, ob und wo erhöhte Radioaktivität auftritt und wohin sie sich ausbreitet. Diese Informationen ermittelt das bundesweite Radioaktivitäts-Messnetz ODL des BfS. Zusammengeführt und bewertet werden sie im Informationssystem IMIS. In Notfällen erstellt das BfS ein radiologisches Lagebild. Selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Nuklearwaffenexplosion kann man sich und andere meist vor den schlimmsten Auswirkungen schützen: Vor allem, indem man möglichst schnell geschützte Räume wie Kellerräume, innenliegende Räume, Tiefgaragen und Ähnliches aufsucht. Die Menschen und die Umwelt bestmöglich vor den negativen Folgen von Strahlung zu schützen, zählt zu den zentralen Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ). Das gilt im Alltag genauso wie für Unfälle, katastrophale Unglücke sowie in Krisen- und Kriegssituationen. Dabei ist es wichtig, auch die besonderen Bedingungen in einem militärischen Spannungs- und Verteidigungsfall im Blick zu haben. Selbst wenn solche Ausnahmesituationen weiter als unwahrscheinlich gelten: Das BfS möchte Bürgerinnen und Bürger durch Informationen, Vorsorgehinweise und Empfehlungen unterstützen, bei einem möglichen militärischen Einsatz von radioaktiven Stoffen die eigene Gesundheit schützen zu können. Denn: Vor dem Hintergrund der veränderten weltpolitischen Lage und des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine seit Februar 2022 sind die Gefahren bewaffneter Konflikte in Europa wieder stärker in den Vordergrund gerückt. Damit gehen Fragen einher wie: Was könnte es für uns in Deutschland bedeuten, wenn ein Kernkraftwerk im Ausland dabei beschädigt oder gar zur Waffe würde? Wie kann man sich und seine Familie vor den Folgen eines radiologischen Unfalls oder gar einer Nuklearwaffenexplosion schützen? Und wie sorgen die Behörden vor, um Risiken durch Strahlung gering zu halten? Was bedeutet Zivilschutz? Das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes Im Spannungs- und Verteidigungsfall – also im Krieg oder in einer Situation, die zu einem Krieg führen könnte – muss die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren und deren Folgen geschützt werden. Von Zivilschutz spricht man, wenn es dabei um nicht-militärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geht. Anders als beim Schutz vor Katastrophen oder Unglücksfällen sind im Zivilschutz nicht die Behörden vor Ort zuständig, sondern Einrichtungen des Bundes. Zu deren Hauptaufgaben im Zivilschutz gehören die Unterstützung des Selbstschutzes der Bevölkerung, die Warnung und Information der Bürgerinnen und Bürger, der Gesundheitsschutz, der Bau von Schutzräumen sowie der Schutz von Kulturgut. Als verantwortliche Behörde für den Schutz der Menschen und der Umwelt vor den Folgen von Strahlung hat das BfS zentrale Sicherheitsaufgaben. Das Amt arbeitet kontinuierlich daran, diesen Schutz auch im Spannungs- und Verteidigungsfall sicherzustellen. Verschiedene Notfälle erfordern verschiedene Maßnahmen Ausnahmesituationen, in denen viele Menschen vor Radioaktivität geschützt werden müssen, können sehr unterschiedlich sein. Um auf verschiedene, selbst sehr unwahrscheinliche Lagen vorbereitet zu sein, haben die für den radiologischen Notfallschutz zuständigen Behörden Grundannahmen für zahlreiche Notfall -Arten getroffen und Reaktionen darauf vorbereitet. Diese nennt man Referenzszenarien. Referenzszenarien Radioaktive Stoffe können durch unterschiedliche Arten von Unfällen in die Umwelt gelangen. Welche und wie viele radioaktive Stoffe austreten können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind, ist abhängig von der Art des Unfalls. Mithilfe unterschiedlicher Referenzszenarien lässt sich der radiologische Notfallschutz gezielter planen. Und es lassen sich individuelle Strategien zum Schutz der Bevölkerung entwickeln. Dazu gehören neben Unfällen im In- und Ausland auch kriminelle Taten, etwa der Einsatz einer sogenannten Schmutzigen Bombe, also einer mit radioaktiven Stoffen versetzten Bombe. Auch die Nuklearwaffenexplosion durch einen Unfall oder einen Terroranschlag gehört zu den Szenarien, für die Vorsorge getroffen wird. Von der Art des Geschehens ist abhängig, welche und wie viele radioaktive Stoffe freigesetzt werden können und welche Auswirkungen zu erwarten sind. Daraus ergibt sich das jeweilige Gefahrenpotenzial. Und danach richten sich in der Regel auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bundesländern und dem Bund. Was leistet das BfS im Zivilschutz? Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Teil der Zivilschutz-Infrastruktur. Die Behörde hat Fähigkeiten und Technologien, um im Krisenfall den Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität zu stärken. Diese umfassen insbesondere das Erstellen einer Prognose für die Ausbreitung der Radioaktivität und das Bereitstellen des radiologischen Lagebilds , den Betrieb des Integrierten Mess- und Informationssystems IMIS , das Daten zusammenführt und bewertet, und des sogenannten ODL -Messnetzes für Radioaktivität sowie die Unterstützung beim CBRN -Schutz (CBRN steht für chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear), etwa mit Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung. Ein wichtiges Element für den Zivilschutz ist die Expertise des BfS im Bereich des radiologischen Notfallschutzes. Das BfS ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ). In diesem Krisenstab arbeiten Fachleute aus unterschiedlichen Bundesbehörden und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) unter der Leitung des Bundesumweltministeriums auf Bundesebene Hand in Hand. BfS misst kontinuierlich Umweltradioaktivität Innerhalb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ist das BfS verantwortlich für das Zusammenführen und Beurteilen von radiologischen Messwerten sowie für das radiologische Lagebild mit Empfehlungen für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Eine wichtige Rolle spielt hier das bundesweite Radioaktivitätsmessnetz für die sogenannte Ortsdosisleistung, kurz ODL. Dessen Messwerte sind kontinuierlich öffentlich einsehbar, auch ohne irgendeine Notlage. Die Auswirkungen einer oberirdischen Kernwaffenexplosion würden dort sehr schnell abgebildet werden. Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung Bundesweit 1.700 Sonden umfasst das ODL-Messnetz Als eine der wichtigsten Messeinrichtungen betreibt das BfS auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes ( StrlSchG ) sein Messnetz zur großräumigen Ermittlung der äußeren Gammastrahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Ortsdosisleistung. Der Fachbegriff ODL steht für die pro Zeiteinheit aufgenommene Strahlendosis an einem bestimmten Ort. Das BfS betreibt zudem das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt IMIS . Die in Deutschland auf gesetzlicher Grundlage erhobenen Messdaten zur Umweltradioaktivität werden in IMIS erfasst, ausgewertet und dargestellt. Bei einem kerntechnischen Unfall bilden die Messergebnisse und die berechneten Prognosen für die Strahlenbelastung die Grundlage für Entscheidungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt. Auch für das Überwachen der Lebens- und Futtermittel erhebt das BfS im Zusammenspiel mit den Ländern wichtige Daten. BfS nimmt zahlreiche Aufgaben im radiologischen Notfallschutz wahr Für die Umsetzung der frühen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind die jeweiligen Katastrophenschutzbehörden zuständig. Bundes- und Landesbehörden können den sogenannten UnterstützungsverBund CBRN bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe zur Unterstützung anfordern. Im Verbund arbeiten Spezialkräfte etwa des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei einem Missbrauch radioaktiver Stoffe zusammen. Der Verbund kann außerdem bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen eingesetzt werden. Im BfS werden zudem weitere wichtige Fähigkeiten gebündelt, die zur Bewältigung eines Notfalls im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen entscheidend sind: Dazu gehören die biologische Dosimetrie , also der Nachweis und nach Möglichkeit auch die Quantifizierung einer Strahlenbelastung mithilfe biologischer Indikatoren und die Messung, ob und welche Mengen radioaktiver Stoffe in den menschlichen Körper gelangt sind ( Inkorporationsmessung ) sowie vorbereitende Maßnahmen zur Dekorporation. Das BfS kann also mit Wissen, Technik, Fachpersonal und Empfehlungen für sinnvolles Schutzverhalten auch im militärischen Spannungsfall den Bevölkerungsschutz maßgeblich stärken. Stand: 18.02.2026

Amtliche Berechtigungsscheine gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 der Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV )

Amtliche Berechtigungsscheine gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 der Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ) 1. Amtlicher Berechtigungsschein nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt bis 30. Juni 1993) Bundesamt für Zivilschutz 2 Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. Juli 1993) Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ( THW ) 3 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen" (erteilt bis 31. März 1978) Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS ) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 4 Bootsführerschein des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 5 Bootsführerschein-Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 6 Bootsführerschein-See/Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 7 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 8 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 9 Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 10 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt bis 30. September 2011) Bundesministerium der Verteidigung 11 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inklusive Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt ab 01. Oktober 2011) Bundesministerium der Verteidigung 12 Dienstberechtigungsschein der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 13 Matrosen/Bootsmannsbrief der Binnenschifffahrt Industrie- und Handelskammern 14 Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen Oberfinanzdirektionen Baden-Württemberg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 15 Bootssteuerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 16 Bootsführerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 17 Bootsführerzeugnis Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 18 Feuerwehr Motorbootführerschein-Binnen Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg 19 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenfahrt Stadt Mannheim Der Oberbürgermeister Freistaat Bayern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 20 Befähigungszeugnis zum Führen eines Fahrgastschiffes Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 21 Befähigungszeugnisse zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 22 Ermächtigung zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 23 Bodenseeschifferpatent Kategorie A und D Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 24 Schiffsführerpatent der bayerischen Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 25 Feuerwehr Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Bayerisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, seit 01. August 1993 erteilt von Staatliche Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg Brandenburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 26 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Polizeipräsident Berlin 27 Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung ( TEA ) der Polizei Polizeipräsident Berlin 28 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen Berliner Feuerwehr 29 Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Landesfeuerwehrschule Brandenburg, seit 01. September 1998 erteilt von Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg 30 Polizei Bootsführerschein (erteilt bis 30. Juni 2002) Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei Brandenburg 31 Polizei Bootsführerschein (erteilt bis 01. November 2011) Polizeipräsidium Frankfurt (Oder), Polizeipräsidium Potsdam 32 Polizeibootsführerschein (erteilt seit 02. November 2011) Polizeipräsident Land Brandenburg 33 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz Freie und Hansestadt Bremen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 34 Berechtigungsschein zum Führen von Polizeibooten Wasserschutzpolizei des Landes Bremen 35 Berechtigungsschein Feuerwehr Bremerhaven Freie und Hansestadt Hamburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 36 Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen Einweisungslehrgang (erteilt bis 31. Dezember 1991) Wasserschutzpolizeischule Hamburg 37 Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP -Fachlehrgang-Binnen (erteilt ab 01. Januar 1992) Wasserschutzpolizeischule Hamburg 38 Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet obere Tideelbe Wasserschutzpolizei Hamburg 39 Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und Dienstbooten Landespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg Hessen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 40 Motorbootführerschein (Interner Link) Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion - 41 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor 42 Befähigungsnachweis zum Führen von Polizeibooten (erteilt bis 01. Juni 1977) Hessisches Wasserschutzpolizeiamt 43 Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnis (erteilt bis 01. Juni 1997) Hessisches Wasserschutzpolizeiamt 44 Berechtigung zum Führen von Hilfsstreifenbooten Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 45 Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten (erteilt seit 01. Februar 2017) Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 46 Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen (erteilt seit 01. Mai 2017) Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 47 Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link) Hessische Landesfeuerwehrschule 48 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenschifffahrt Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Feuerwehr - Niedersachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 49 Befähigungszeugnis für Streckenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 50 Befähigungszeugnis für Streifenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 51 Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen eines Dienstbootes Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Feuerwehr - 52 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Minden - Feuerwehr - Nordrhein-Westfalen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 53 Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der Feuerwehr Stadt Bochum - Der Oberbürgermeister - 54 Dienstberechtigungsschein für Feuerwehrboote Bundesstadt Bonn Amt für Feuer- und Katastrophenschutz 55 Polizei-Bootssteuerschein Der Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen 56 Polizei Bootsführerschein Der Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen 57 Polizei Bootführerschein Polizeipräsidium Duisburg Direktion Wasserschutzpolizei 58 Feuerwehr Bootführerschein Polizeipräsidium Duisburg Direktion Wasserschutzpolizei 59 Feuerwehr Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Duisburg - Leiter der Feuerwehr - 60 Feuerwehr-Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Essen - Direktor der Berufsfeuewehr - 61 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Gelsenkirchen - Feuerwehr - 62 Bootsführerschein Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Hattingen, Feuerschutzamt, seit 01. Juni 2012 erteilt von Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hattingen 63 Dienstberechtigungsschein Stadt Köln, Oberbürgermeister Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 64 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Mülheim an der Ruhr Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr) 65 Feuerwehr-Bootsführerschein Stadt Meerbusch Mecklenburg-Vorpommern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 66 Bootsführerschein für Streifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 67 Bootsführerschein für Küstenstreifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 68 Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote) Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion Saarland Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 69 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Landkreis Merzig-Wadern Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz 70 Dienstberechtigungsschein Der Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt 71 Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Landeshauptstadt Saarbrücken - Die Oberbürgermeisterin - Amt für Brand- und Zivilschutz Freistaat Sachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 72 Dienstberechtigungsschein der Berufsfeuerwehr Landeshauptstadt Dresden - Direktor der Feuerwehr - 73 Amtlicher Berechtigungsschein Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen, Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion Sachsen-Anhalt Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 74 Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr Dessau-Roßlau Stadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau - Berufsfeuerwehr - Rheinland-Pfalz Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 75 Bootsführerschein der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz 76 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Thüringen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 77 Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei") Thüringer Polizeiverwaltungsamt Ergänzungen Laufende Nummer Bezeichnung Ausstellende Behörde 78 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Beverungen Bürgermeister der Gemeinde Beverungen ( NRW ) Leiter der Feuerwehr 79 Bootsführerschein (Interner Link) der Feuerwehr für Binnenfahrt Oberbürgermeister der Stadt Hamm Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz 80 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion, Stuttgart 81 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter Bürgermeister der Stadt Höxter, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr 82 Bootsführerschein (Interner Link) Berufsfeuerwehr Augsburg Stadt Augsburg Amt für Brand und Katastrophenschutz Leitender Branddirektor 83 Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf ,,Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein ( BBS ) besitzt. Bundesministerium der Verteidigung 84 Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link) Stadt Bad Oeynhausen Leiter der Feuerwehr 85 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen des Feuerlöschboots und des Rettungsboots der Feuerwehr Dortmund Stadt Dortmund Leiter der Feuerwehr 86 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Binnenwasserstraßen Leiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel 87 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen die Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg oder Würzburg 88 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Leiter der Feuerwehr Rüsselsheim 2. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen" (erteilt bis 31. März 1978) Bundesminister des Innern zuständig für den Bereich des Bundesgrenzschutzes Ministerium für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 2 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 2.1 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboot (Kraftbootführerschein der Marine) Bundesministerium der Verteidigung 2.2 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 3 Berechtigungsschein für das Führen von Motor-Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen Bundesamt für Zivilschutz 4 Ausweis zur selbständigen Führung eines Dienstfahrzeuges der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Bremen 5 Befähigungsnachweis für Küstenbootsführer und Küstenbootssteuerer Wasserschutzpolizei bei der Bezirksregierung Weser-Ems 3. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 5 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Ein, nach der Schiffspersonalverordnung Rhein, bis zum 17. Januar 2032 gültiges Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer gemäß Berufsausbildungsgesetz erfolgte Wasserstraßen und Schifffahrtsämter 2 Prüfungszeugnis der Berufsschulen der ehemaligen DDR mit dem Abschluss der Ausbildung "Matrose in der Binnenschifffahrt" Wasserstraßen und Schifffahrtsämter 3 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Hafenschiffer" (erteilt bis 17. Januar 2022) Industrie- und Handelskammern 4 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschiffer" (erteilt bis 08/2025) Industrie- und Handelskammern 4. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 7 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifferin/Binnenschiffer (erteilt ab 08/2022) Industrie- und Handelskammern 2 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifffahrskapitänin/Binnenschifffahrskapitän (erteilt ab 08/2022) Industrie- und Handelskammern 3 Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zur Binnenschifferin/ zum Binnenschiffer erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder3 BinschPersV beruht. Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter 4 Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann, sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffskapitän/ zur Binnenschiffskapitänin erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 2 BinSchPersV beruht. Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Stand: 15. August 2024

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