<p>Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen.</p><p>Die Folgen des Klimawandels in Deutschland sind spürbar und messbar. Das Jahr 2023 war sowohl in Deutschland als auch weltweit das wärmste Jahr seit dem Messbeginn im Jahr 1881; die mittlere Lufttemperatur in Deutschland hat seit dieser Zeit bereits um 1,8 °C zugenommen. In den letzten Jahren erlebten viele Regionen die katastrophalen Folgen von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Dürreperioden, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>- und Hochwasserereignisse. Die Klimarisikoanalysen für Deutschland und für Europa zeigen eindeutig: Klimarisiken für Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und Infrastrukturen werden zunehmen und betreffen zukünftig alle Regionen.</p><p>Um bereits bestehende Folgen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> zu mindern und vorsorgend zukünftige Klimarisiken zu reduzieren, hat die Bundesregierung, unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>), die<a href="https://www.bmuv.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel">neue Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a>(<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DAS#alphabar">DAS</a> 2024) beschlossen. Die Strategie enthält erstmalig messbare Ziele der Klimaanpassung. Die Ziele sind in sieben thematische Cluster gegliedert: Infrastruktur, Land und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>, menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung und Raumplanung und Bevölkerungsschutz, Wasser, Wirtschaft und ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen. Mit der neuen Klimaanpassungsstrategie erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Verpflichtung aus dem<a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/393/VO.html">Bundes-Klimaanpassungsgesetz</a>. Wichtig bleiben alle Anstrengungen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>, damit die Folgen des Klimawandels nicht unbeherrschbar werden.</p><p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) hat das BMUV und die Interministerielle Arbeitsgruppe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a> bei der Koordination und Entwicklung der Anpassungsstrategie fachlich beraten und den Strategieprozess mit Beteiligungsformaten für Verbände, Bundesländer, die Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützt.</p><p><strong>Ziele und Maßnahmen reagieren auf besonders dringende Risiken des Klimawandels</strong></p><p>In der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/folgen-des-klimawandels/risiken-anpassungspotential">Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland</a>hat das UBA gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus 24 anderen Bundesbehörden sowie wissenschaftlichen Institutionen die Klimarisiken mit besonders dringendem Handlungsbedarf festgestellt. Die nun beschlossenen Ziele der Anpassung bauen auf dieser zentralen Grundlage auf und sollen die Klimarisiken mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen reduzieren. Einige Themen der KWRA, wie die Energieinfrastruktur oder ein klimaresilientes Gesundheitssystem, sollen in der Fortschreibung der DAS adressiert werden.</p><p><strong>Zielfortschritte werden im Monitoringsystem des UBA gemessen</strong></p><p>Das<a href="https://www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das">DAS-Monitoringsystem zur Klimaanpassungsstrategie</a>wird die Fortschritte bei der Zielerreichung anhand von Indikatoren messen. Für die meisten Ziele sind bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindliche Indikatoren identifiziert. Für einige Ziele müssen die Bundesressorts in den nächsten Jahren neue Indikatoren und Datengrundlagen entwickeln. Die Indikatoren sind eine wichtige Grundlage, um ambitionierte Zielsetzungen festzulegen. Die neuen Ziele der DAS 2024 enthalten entweder einen konkreten Zielwert, ein Verbesserungsgebot oder ein Verschlechterungsverbot. Die Daten und Indikatoren des Monitoringsystems werden künftig soweit wie möglich automatisiert aktualisiert und in einer vom UBA betriebenen Datenbankanwendung zusammengeführt werden. Der nächste Monitoringbericht zur DAS 2027 wird die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung im Rahmen der Strategiefortschreibung 2028 sein.</p><p><strong>Aktionsplan bündelt Maßnahmen zur Zielerreichung</strong></p><p>Der Aktionsplan Anpassung IV legt dar, mit welchen Maßnahmen und Politikinstrumenten die zuständigen Ressorts die Anpassungsziele erreichen wollen. Bei der Auswahl und Bewertung von Maßnahmen unterstützte das Behördennetzwerk <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a> und Anpassung die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel. In dem Netzwerk arbeiten 25 Bundesoberbehörden unter der Koordination des UBA zusammen.</p><p><strong>Hinweise von Verbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft sind eingeflossen</strong></p><p>Das UBA und BMUV haben mit dem breit angelegten Beteiligungsprozess<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-bundesebene/dialog-klimaanpassung">„Dialog KlimaAnpassung“</a>Fachleute von Bundesländern, Verbänden einschließlich kommunaler Spitzenverbände und der Wissenschaft umfassend an der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie beteiligt. Flankierend haben Bürger*innen in fünf unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands sowie in einer deutschlandweiten Online-Umfrage Ideen und Empfehlungen eingebracht, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Die Beiträge der Fachleute sowie Bürger*innen zeigen sowohl den Willen zum eigenen Handeln als auch qualifizierte Hinweise für die Bundesregierung auf. Alle Empfehlungen aus dem „Dialog KlimaAnpassung“ einschließlich der abschließenden Konsultation des Strategieentwurfs wurden den fachlich verantwortlichen Bundesministerien zur Prüfung vorgelegt, um sie für die Erarbeitung der Strategie zu nutzen.</p><p><strong>Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe</strong></p><p>Eine wirksame Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels kann nur in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren erreicht werden. Damit Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung entsprechend der regionalen und lokalen Betroffenheiten umgesetzt werden, arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz weiterhin an einer gemeinschaftlichen Finanzierung. Auch das UBA sieht eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung als eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben.</p><p><strong>Fortschrittsmessung der Klimaanpassung in internationalen Prozessen</strong></p><p>Mit messbaren und indikatorgestützten Zielen der Klimaanpassung ist Deutschland – ebenso wie viele andere Länder – bestrebt, eine fundierte Grundlage und effiziente Governance für eine bessere Fortschrittsmessung von Klimawandelanpassung zu schaffen. Auf der diesjährigen<a href="https://unfccc.int/documents/644457">UN-Klimakonferenz COP 29</a>beschlossen die Vertragsstaaten, dass sie ihre Fortschritte beim Erreichen der internationalen Anpassungsziele (Global Goal on <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Adaptation#alphabar">Adaptation</a>, GGA) mit max. 100 noch zu bestimmenden Indikatoren überprüfen werden. Die<a href="https://unfccc.int/documents/636595">internationalen Anpassungsziele</a>adressieren ähnliche Themenfelder wie die nationalen Ziele, zum Beispiel die Wasserwirtschaft, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>, Gesundheit oder Infrastrukturen. Darüber hinaus sieht das GGA einige prozedurale Ziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen: alle Länder sollen eine Klimarisikoanalyse durchgeführt haben, eine nationale Anpassungsstrategie bzw. einen Anpassungsplan beschlossen haben und umsetzen, sowie ein System für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>, Evaluation und Lernen für Anpassungsaktivitäten aufgebaut haben.</p><p>Auf europäischer Ebene spielt das Thema Fortschrittsmessung ebenso eine große Rolle. Der Europäische Rechnungshof empfahl in dem Sonderbericht<a href="https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-15">„Anpassung an den Klimawandel in der EU: Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück“</a>, dass die Europäische Kommission die Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel über gemeinsame Indikatoren und Kriterien für die Messung der Fortschritte verbessern soll. Auch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a> unterstützt die nationale Fortschrittserfassung; beispielsweise mit dem Bericht<a href="https://www.oecd.org/en/publications/measuring-progress-in-adapting-to-a-changing-climate_8cfe45af-en.html">„Measuring Progress in Adapting to a Changing Climate</a>“, in dem ein Rahmen für die Messung von Klimaanpassung vorgestellt und anhand von Fallstudien in drei Ländern angewandt wird.</p><p>Das UBA unterstützt das BMUV bei der regelmäßigen Berichterstattung zu Klimawandelanpassung nach der EU Governance Verordnung und für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a> Biennial Transparency Reports sowie UNFCCC Nationalberichte.</p><p>Zur Umsetzung des nationalen Klimaanpassungsgesetzes, sowie zur Erreichung der internationalen Anpassungsziele, wird das UBA zukünftig weitere Klimarisikoanalysen, Monitoringberichte und wissenschaftliche Wirkungsanalysen durchführen, um die Bundesressorts bei der Fortschrittbewertung zu Klimaanpassung im Rahmen der Strategiefortschreibung umfassend zu informieren.</p>
Im Rahmen des Gesamtprojekts 'Bauwerkssicherheit für Bevölkerungsschutz und kritische Infrastrukturen' des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) werden die möglichen Auswirkungen von Überflutungen infolge Starkregens auf Gebäude und kritische Infrastrukturen untersucht. Der Fokus liegt dabei auf den potenziell betroffenen, städtebaulichen Agglomerationen in Hang- und Tallagen, die weder an Fluss- noch Bachläufen liegen, sondern durch Oberflächenabfluss von Hängen, auf Straßen und austretendes Wasser aus Kanalsystemen gefährdet werden. In den letzten Jahren sind zwar einige Untersuchungen zur Erfassung und Abbildung dieses Gefahrenprozesses durchgeführt worden, die Entwicklung von geeigneten Methoden der Risikoanalyse, der Risikodarstellung in Karten und Medien sowie des Umgangs mit den Risikofolgen befindet sich aber noch in den Anfängen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist, das Verständnis für die auftretenden Prozesse zu verbessern und allgemein anwendbare Untersuchungsmethoden für diese Naturgefahr zu entwickeln bzw. auf Eignung und Übertragbarkeit zu testen. Weiterhin sollen verbesserte Erkenntnisse zu den schädigenden Einflüssen der Überflutungen auf die vorhandenen Gebäude und die Infrastruktur gewonnen werden. Entsprechende Vorgehensweisen zur Erfassung und Bewertung dieser Einflüsse und Schäden sind zu entwickeln und anzuwenden. In der Untersuchung werden die Niederschlags-, Strömungs- und Abflussvorgänge am Beispiel der Gemeinde Wachtberg und der Stadt Bonn im Einzugsgebiet des Mehlemer Bachs untersucht und die Auswirkungen auf die Bebauung detailliert abgebildet. Dieses Gebiet wurde am 03.07.2010 von einem heftigen Unwetterereignis mit Starkregen betroffen. Bei Erörterung der Zwischenergebnisse zu dieser Sachverständigenstudie mit anderen Behörden zeigte sich, dass die Frage der Berücksichtigung der örtlichen Kanalisationsdaten bei Starkregenuntersuchungen als sehr wichtig angesehen wird. Denn dieses relativ neue Thema der ausreichenden Kanaldimensionierung in der Siedlungswasserwirtschaft hat in den letzten Jahren aufgrund von Extremwetterereignissen und den damit verbundenen Schäden an Bedeutung zugenommen. So soll auch die Fragestellung untersucht werden, ob und wann bei Starkregen die örtliche Kanalisation überlastet wird und inwiefern dies mit dem Oberflächenabfluss zusammenwirkt.
Im Rahmen des GEOTEC-Projektes der BGR sollen mit Hilfe von komplexen Fernerkundungsmethoden bruch- und senkungsgefährdete Bereiche im Raum Staßfurt, Schacht VI, Schacht VII erkannt werden. Die positiven FuE-Ergebnisse bedingen zielgerichtet eine Fortführung der bisherigen methodischen Ansätze mit der Maßgabe der Entwicklung eines fernerkundungsgestützen operationellen Systems zur Früherkennung von aus dem Bergbau/Altbergbau resultierenden Gefahrenmomenten. Mit Hilfe von hochauflösenden Satelliten- und Flugzeugdaten soll im Rahmen des Vorhabens ein anwendungsfähiges und industrienahes Fernerkundungsmonitoringsystem zur Untersuchung von Subrosionserscheinungen und Destabilisierungsvorgängen, die die Tagesoberfläche beeinflussen und ggf. das Gemeinwohl gefährden, im Bereich des Altbergbaus geschaffen werden. Die Erarbeitung, Erprobung und Bereitstellung eines operationellen Systems der Satelliten- und Flugzeugfernerkundung erfolgt beispielhaft für ausgewählte Kali- und Salzbergbaufelder des Staßfurter Sattels mit der Zielstellung der Früherkennung und Überwachung von Bruch- und Senkungsrisiken.
Civil protection measures, general hazard prevention and medical treatment Volume 1 of the Loose-leaf collection on protective measures for radiological emergencies (in German) Civil protection measures, general hazard prevention and medical treatment (PDF, 3 MB, File does not meet accessibility standards.) State of 2025.07.18
Amtliche Berechtigungsscheine gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 der Sportbootführerscheinverordnung ( SpFV ) 1. Amtlicher Berechtigungsschein nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Berechtigungsschein für das Führen von Motor Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen (erteilt bis 30. Juni 1993) Bundesamt für Zivilschutz 2 Bootsführerschein des Katastrophenschutzes für Binnenwasserstraßen (erteilt ab 01. Juli 1993) Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ( THW ) 3 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk: "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen" (erteilt bis 31. März 1978) Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS ) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 4 Bootsführerschein des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 5 Bootsführerschein-Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 6 Bootsführerschein-See/Binnen des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundesminister des Innern (zuständig für den Bereich des BGS) Innenminister / Senatoren für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 7 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 8 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 9 Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für den Gültigkeitsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen" Bundesministerium der Verteidigung 10 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote und der erteilten Erlaubnis für Segelboote Klasse A Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt bis 30. September 2011) Bundesministerium der Verteidigung 11 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboote inklusive Binnenfahrt mit Reviererweiterung (erteilt ab 01. Oktober 2011) Bundesministerium der Verteidigung 12 Dienstberechtigungsschein der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 13 Matrosen/Bootsmannsbrief der Binnenschifffahrt Industrie- und Handelskammern 14 Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang für Beamte des Wasserzolldienstes über die Berechtigung zum Führen von Zollbooten auf Binnenschifffahrtsstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen Oberfinanzdirektionen Baden-Württemberg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 15 Bootssteuerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 16 Bootsführerzeugnis der Wasserschutzpolizei Baden-Württemberg Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 17 Bootsführerzeugnis Wasserschutzpolizeidirektion Baden-Württemberg 18 Feuerwehr Motorbootführerschein-Binnen Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg 19 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenfahrt Stadt Mannheim Der Oberbürgermeister Freistaat Bayern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 20 Befähigungszeugnis zum Führen eines Fahrgastschiffes Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 21 Befähigungszeugnisse zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 22 Ermächtigung zum Führen von offenen Streifenbooten der Wasserschutzpolizei in Bayern Wasserschutzpolizeiinspektion Bayern, seit 01. Januar 1991 erteilt von Wasserschutzpolizeidirektion Bayern 23 Bodenseeschifferpatent Kategorie A und D Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 24 Schiffsführerpatent der bayerischen Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeizentralstelle Bayern 25 Feuerwehr Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Bayerisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, seit 01. August 1993 erteilt von Staatliche Feuerwehrschulen Regensburg und Würzburg Brandenburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 26 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Polizeipräsident Berlin 27 Bescheinigung zum Führen von motorgetriebenen Wasserfahrzeugen der technischen Einsatzabteilung ( TEA ) der Polizei Polizeipräsident Berlin 28 Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen Berliner Feuerwehr 29 Motorboot-Führerschein für Binnenfahrt Landesfeuerwehrschule Brandenburg, seit 01. September 1998 erteilt von Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg 30 Polizei Bootsführerschein (erteilt bis 30. Juni 2002) Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei Brandenburg 31 Polizei Bootsführerschein (erteilt bis 01. November 2011) Polizeipräsidium Frankfurt (Oder), Polizeipräsidium Potsdam 32 Polizeibootsführerschein (erteilt seit 02. November 2011) Polizeipräsident Land Brandenburg 33 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Fürstenwalde/Spree, Bürgermeisterbereich/Brandschutz Freie und Hansestadt Bremen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 34 Berechtigungsschein zum Führen von Polizeibooten Wasserschutzpolizei des Landes Bremen 35 Berechtigungsschein Feuerwehr Bremerhaven Freie und Hansestadt Hamburg Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 36 Bescheinigung (Zeugnis) über die erfolgreiche Teilnahme an einem wasserschutzpolizeilichen Einweisungslehrgang (erteilt bis 31. Dezember 1991) Wasserschutzpolizeischule Hamburg 37 Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem WSP -Fachlehrgang-Binnen (erteilt ab 01. Januar 1992) Wasserschutzpolizeischule Hamburg 38 Bescheinigung über den Nachweis praktischer und theoretischer Kenntnisse zum eigenverantwortlichen Führen von Dienstbooten der Wasserschutzpolizei Hamburg, Fahrtgebiet obere Tideelbe Wasserschutzpolizei Hamburg 39 Nachweiskarte über die Eignung und Befähigung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen und Dienstbooten Landespolizeischule Hamburg oder Polizei Hamburg Hessen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 40 Motorbootführerschein (Interner Link) Magistrat der Stadt Frankfurt am Main - Branddirektion - 41 Dienstberechtigungsschein für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Bürgermeister der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg, Brandinspektor 42 Befähigungsnachweis zum Führen von Polizeibooten (erteilt bis 01. Juni 1977) Hessisches Wasserschutzpolizeiamt 43 Bootsführer- und Maschinenleiterzeugnis (erteilt bis 01. Juni 1997) Hessisches Wasserschutzpolizeiamt 44 Berechtigung zum Führen von Hilfsstreifenbooten Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 45 Berechtigung zum Führen von leichten Streifenbooten (erteilt seit 01. Februar 2017) Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 46 Berechtigung zum Führen von motorisierten Wasserfahrzeugen (erteilt seit 01. Mai 2017) Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium - Wasserschutzpolizeiabteilung - 47 Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link) Hessische Landesfeuerwehrschule 48 Feuerwehrmotorboot-Führerschein für Binnenschifffahrt Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden - Feuerwehr - Niedersachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 49 Befähigungszeugnis für Streckenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 50 Befähigungszeugnis für Streifenboote Leiter der Wasserschutzpolizei Niedersachsen 51 Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen eines Dienstbootes Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Feuerwehr - 52 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Minden - Feuerwehr - Nordrhein-Westfalen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 53 Amtlicher Berechtigungsschein zum Führen von Dienstfahrzeugen der Feuerwehr Stadt Bochum - Der Oberbürgermeister - 54 Dienstberechtigungsschein für Feuerwehrboote Bundesstadt Bonn Amt für Feuer- und Katastrophenschutz 55 Polizei-Bootssteuerschein Der Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen 56 Polizei Bootsführerschein Der Wasserschutzpolizeidirektor Nordrhein-Westfalen 57 Polizei Bootführerschein Polizeipräsidium Duisburg Direktion Wasserschutzpolizei 58 Feuerwehr Bootführerschein Polizeipräsidium Duisburg Direktion Wasserschutzpolizei 59 Feuerwehr Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Duisburg - Leiter der Feuerwehr - 60 Feuerwehr-Bootsführerschein Feuerwehr der Stadt Essen - Direktor der Berufsfeuewehr - 61 Amtlicher Berechtigungsschein Stadt Gelsenkirchen - Feuerwehr - 62 Bootsführerschein Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Hattingen, Feuerschutzamt, seit 01. Juni 2012 erteilt von Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hattingen 63 Dienstberechtigungsschein Stadt Köln, Oberbürgermeister Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 64 Bootsführerschein der Feuerwehr für Binnenfahrt Stadt Mülheim an der Ruhr Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz (Berufsfeuerwehr) 65 Feuerwehr-Bootsführerschein Stadt Meerbusch Mecklenburg-Vorpommern Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 66 Bootsführerschein für Streifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 67 Bootsführerschein für Küstenstreifenbootsführer Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion 68 Prüfungszeugnis nach der Prüfungsordnung zum Erwerb von Bootsführerzeugnissen für das Führen von Dienstbooten (PrOBoote) Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern (zuvor) Wasserschutzpolizeidirektion Saarland Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 69 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Landkreis Merzig-Wadern Kreisordnungsbehörde Brand- und Bevölkerungsschutz 70 Dienstberechtigungsschein Der Oberbürgermeister der Mittelstadt Völklingen, Freiwillige Feuerwehr, Rechts- und Ordnungsamt 71 Berechtigungsschein zum Führen von Einsatzbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Landeshauptstadt Saarbrücken - Die Oberbürgermeisterin - Amt für Brand- und Zivilschutz Freistaat Sachsen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 72 Dienstberechtigungsschein der Berufsfeuerwehr Landeshauptstadt Dresden - Direktor der Feuerwehr - 73 Amtlicher Berechtigungsschein Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen, Fachdienst Wasserschutzpolizei (zuvor) Landespolizeidirektion Sachsen-Anhalt Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 74 Amtlicher Berechtigungsschein der Feuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr Dessau-Roßlau Stadtverwaltung der Stadt Dessau-Roßlau - Berufsfeuerwehr - Rheinland-Pfalz Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 75 Bootsführerschein der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Rheinland-Pfalz 76 Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr auf Binnenschifffahrtsstraßen Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz Thüringen Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 77 Dienstführerschein (mit der Eintragung "Berechtigung zum Führen von Wasserschutzbooten der Thüringer Polizei") Thüringer Polizeiverwaltungsamt Ergänzungen Laufende Nummer Bezeichnung Ausstellende Behörde 78 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Beverungen Bürgermeister der Gemeinde Beverungen ( NRW ) Leiter der Feuerwehr 79 Bootsführerschein (Interner Link) der Feuerwehr für Binnenfahrt Oberbürgermeister der Stadt Hamm Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz 80 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Wasserrettungsfahrzeugen der Branddirektion Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion, Stuttgart 81 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Höxter Bürgermeister der Stadt Höxter, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr 82 Bootsführerschein (Interner Link) Berufsfeuerwehr Augsburg Stadt Augsburg Amt für Brand und Katastrophenschutz Leitender Branddirektor 83 Lehr- und Prüfberechtigung für befähigungsnachweispflichtige Maschinen und Geräte mit der Erweiterung auf ,,Wasserfahrzeuge" der Gerätegruppe BwH.2; Untergruppe Buchstabe A bis D, beschränkt auf den jeweiligen Gültigkeitsbereich, für den der Inhaber einen Betriebsberechtigungsschein ( BBS ) besitzt. Bundesministerium der Verteidigung 84 Feuerwehr Bootsführerschein (Interner Link) Stadt Bad Oeynhausen Leiter der Feuerwehr 85 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen des Feuerlöschboots und des Rettungsboots der Feuerwehr Dortmund Stadt Dortmund Leiter der Feuerwehr 86 Dienstberechtigungsschein (Interner Link) für Wasserfahrzeuge der Feuerwehr Brandenburg an der Havel auf Binnenwasserstraßen Leiter der nautischen Feuerwehrfahrschule der Feuerwehr Brandenburg an der Havel 87 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen die Schulleiter der Feuerwehrschulen Regensburg oder Würzburg 88 Amtlicher Berechtigungsschein (Interner Link) zum Führen von Motorbooten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auf Binnenschifffahrtsstraßen Leiter der Feuerwehr Rüsselsheim 2. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Ausbildungsnachweis mit Prüfungszeugnis und dem Vermerk "Der Inhaber hat die Bootsführerscheinprüfung bestanden und ist berechtigt, motorisierte Wasserfahrzeuge des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Länder zu führen" (erteilt bis 31. März 1978) Bundesminister des Innern zuständig für den Bereich des Bundesgrenzschutzes Ministerium für Inneres der Länder (zuständig für den Bereich der Bereitschaftspolizei) 2 Lehrberechtigungsschein für Ausbilder und Prüfberechtigungsschein für Prüfer der Pioniermaschinenfahrer der Gruppe I für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 2.1 Führerschein der Marine für Segelboote und Kraftboote mit der erteilten Erlaubnis für Kraftboot (Kraftbootführerschein der Marine) Bundesministerium der Verteidigung 2.2 Betriebsberechtigungsschein für Pioniermaschinen der Gruppe I mit Zusatzprüfung für Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer und NOK Bundesministerium der Verteidigung 3 Berechtigungsschein für das Führen von Motor-Wasserfahrzeugen des Katastrophenschutzes auf Seeschifffahrtsstraßen Bundesamt für Zivilschutz 4 Ausweis zur selbständigen Führung eines Dienstfahrzeuges der Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizeiamt Bremen 5 Befähigungsnachweis für Küstenbootsführer und Küstenbootssteuerer Wasserschutzpolizei bei der Bezirksregierung Weser-Ems 3. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 5 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Ein, nach der Schiffspersonalverordnung Rhein, bis zum 17. Januar 2032 gültiges Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Matrosen-Motorwart, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer gemäß Berufsausbildungsgesetz erfolgte Wasserstraßen und Schifffahrtsämter 2 Prüfungszeugnis der Berufsschulen der ehemaligen DDR mit dem Abschluss der Ausbildung "Matrose in der Binnenschifffahrt" Wasserstraßen und Schifffahrtsämter 3 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Hafenschiffer" (erteilt bis 17. Januar 2022) Industrie- und Handelskammern 4 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschiffer" (erteilt bis 08/2025) Industrie- und Handelskammern 4. Amtlicher Berechtigungsschein gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 7 SpFV Laufende Nummer Bezeichnung ausstellende Behörde 1 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifferin/Binnenschiffer (erteilt ab 08/2022) Industrie- und Handelskammern 2 Prüfungszeugnis gemäß § 34 BBiG im anerkannten Ausbildungsberuf "Binnenschifffahrskapitänin/Binnenschifffahrskapitän (erteilt ab 08/2022) Industrie- und Handelskammern 3 Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann; sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zur Binnenschifferin/ zum Binnenschiffer erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 1 Nummer 1 oder3 BinschPersV beruht. Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter 4 Ein ab dem 18. Januar 2022 ausgestelltes Schifferdienstbuch mit der eingetragenen Qualifikation als Matrose, Bootsmann oder Steuermann, sofern die Qualifikation als Matrose nachweislich über die Berufsausbildung zum Binnenschiffskapitän/ zur Binnenschiffskapitänin erfolgte und die Anerkennung auf § 55 Absatz 2 BinSchPersV beruht. Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Stand: 15. August 2024
Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz Weltweit arbeiten Länder im radiologischen Notfallschutz zusammen. Deutschland kooperiert sowohl bilateral mit Nachbarländern als auch europaweit und weltweit. Geregelt sind Schnellinformationsverfahren innerhalb der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft sowie Verfahren für gegenseitige Hilfeleistungen. Über gemeinsame Plattformen tauschen die Kooperationspartner*innen europaweit und weltweit radiologischen Messdaten permanent aus. Um einen radiologischen Notfall zu bewältigen, ist die länderübergreifende Zusammenarbeit im Notfallschutz wichtig – denn von Ländergrenzen lässt sich ionisierende Strahlung nicht stoppen. Aus vergangenen Katastrophen wie etwa dem Unfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) haben viele Länder gelernt und sich auf europaweiter und internationaler Ebene zum frühzeitigen, kontinuierlichen und verlässlichen Informations- und Datenaustausch bei einem Unfall verpflichtet. Diese Verpflichtungen sind in verschiedenen Vereinbarungen und Verträgen sowohl multilateral (zwischen vielen Ländern) als auch bilateral (zwischen zwei Ländern) festgehalten. Deutschland kooperiert bilateral, europaweit und weltweit Deutschland arbeitet im radiologischen Notfallschutz bilateral mit seinen Nachbarländern zusammen und kooperiert zudem multilateral auf europäischer und auf internationaler Ebene mit weiteren Ländern. Die dieser Zusammenarbeit zugrundeliegenden Vereinbarungen und Verträge werden von den jeweiligen Regierungen der beteiligten Länder unterschrieben. Auf deutscher Seite der Abkommen sind je nach Ebene unterschiedliche Behörden beteiligt: Auf internationaler Ebene sind das vor allem Bundesbehörden, auf bilateraler Ebene sind grenznah auch kommunale Behörden beteiligt. Betreiber von kerntechnischen Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken sind in Deutschland keine Vertragspartner dieser internationalen Abkommen, jedoch über gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, bestimmte Meldeanforderungen und Aufgaben im radiologischen Notfallschutz zu erfüllen. Multilaterale Abkommen der IAEA mit deutscher Beteiligung Mit Stand November 2024 sind an der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) 180 Mitgliedstaaten und verschiedene weltweit aktive Organisationen wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO ) oder die Weltorganisation für Meteorologie (World Meteorological Organisation, WMO) beteiligt. Die IAEA ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Wien. Angebote der IAEA Für den radiologischen Notfallschutz bietet die IAEA ihren Mitgliedsstaaten unter anderem ein rund um die Uhr besetztes Notfallzentrum ( Incident and Emergency Center , IEC), ein passwortgeschütztes Web-System für den Austausch von dringenden Meldungen ( Unified System für Information Exchange in Incidents and Emergencies , USIE) und radiologischen Messdaten (International Radiation Monitoring Information System, IRMIS) sowie den technischen Austauschstandard IRIX ( International Radiological Information Exchange ), der vom BfS mitentwickelt wurde und auch im deutschen integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS ) genutzt wird, sowie Trainings und Symposien zur Verbesserung von Informations-Austausch und internationaler Zusammenarbeit an und stellt Leitlinien und Guides zu unterschiedlichen Aspekten des radiologischen Notfallschutzes zur Verfügung. Multilaterale Abkommen der IAEA zum radiologischen Notfallschutz Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Im "Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen" ( Convention on Early Notification of a Nuclear Accident ) vom 28. September 1986 verpflichten sich Mitgliedstaaten der IAEA zur zeitnahen Information der IAEA bei einem radiologischen Notfall mit Austritt von Radioaktivität bei dem möglicherweise andere Staaten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bislang wurde das Abkommen von 127 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Mai 1989 zu. Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen Im "Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen" ( Convention on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency ) vom 26. September 1986 ist vereinbart, dass Mitgliedstaaten der IAEA bei einem radiologischen Notfall andere Mitgliedsstaaten um Hilfe bitten können. Bislang wurde das Abkommen von 122 Mitgliedsstaaten der IAEA ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Oktober 1989 zu. Auf Grundlage dieses Übereinkommens gründete die IAEA im Jahr 2000 das Netzwerk RANET ("Response and Assistance Network"), mit dessen Hilfe sich beteiligte Mitgliedsstaaten der IAEA gegenseitig in einem radiologischen Notfall spezielle Unterstützung in Form von Personal und Equipment bereitstellen. Deutschland ist seit 2013 offiziell an RANET beteiligt. Multilaterale Abkommen in Europa Auf europäischer Ebene existieren verschiedene multilaterale Abkommen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im internationalen Notfallschutz. ECURIE Mit dem Beschluss für ein „System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen“ (European Community Urgent Radiological Information Exchange, kurz: ECURIE) haben sich alle Staaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Nord Mazedonien zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in einem radiologischen Notfall verpflichtet. Rechtliche Grundlagen dafür sind die EU Euratom Treaty von 1957, die EU Council Decision 87/600 von 1987 und die EU BSS ( Basic Safety Standards ) Directive 2013/59/EURATOM von 2013. Umgesetzt wird ECURIE u.a. mithilfe eines europäischen Meldesystems Web-ECURIE und einer Austausch-Plattform für radiologische Daten ( European Radiological Data Exchange Platform , kurz: EURDEP), die das BfS mitentwickelt hat. Die Plattformen Web-ECURIE und EURDEP sind mit den Systemen der IAEA gekoppelt. In EURDEP sind 39 Staaten verbunden (Stand 2024) – neben den EU -Mitgliedsstaaten auch Länder außerhalb der Europäischen Union, die als sogenannte "informelle Partner" ohne rechtliche Verpflichtung die Plattform nutzen. Mitgliedsstaaten von ECURIE verpflichten sich im Falle eines radiologischen Notfalls die Europäische Kommission und betroffene Nachbarstaaten frühzeitig über relevante Daten und für die Öffentlichkeit wichtige Informationen zu unterrichten – zum Beispiel darüber, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen getroffen wurden oder welche Messdaten vorliegen, Meldungen (zum Beispiel im Rahmen der Alarmierungspflicht bei radiologischen Notfällen) mithilfe der Online-Melde-Plattform Web-ECURIE auszutauschen, um so u.a. die Alarmierungspflicht der Europäischen Kommission gegenüber den nationalen Behörden in den Mitgliedsstaaten zu erfüllen und wesentliche Änderungen in Echtzeit nachvollziehbar mitzuteilen, ihre Messdaten, insbesondere Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ), permanent auf der gemeinsamen Plattform EURDEP als Teil der Webplattform zur Überwachung der Umweltradioaktivität (Radioactivity Environmental Monitoring Online, kurz: REMon) auch für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, die Verfügbarkeit der nationalen Kontaktpartner – in Deutschland sind dies das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) als nationales Fachlagezentrum für den Bevölkerungsschutz in Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums sowie als fachlicher Kontaktpartner das Bundesumweltministerium mit seinem Radiologischen Lagezentrum des Bundes - rund um die Uhr zu gewährleisten, gemeinsame Übungen durchzuführen und sich gegenseitig beim radiologischen Notfallschutz zu unterstützen und fachlich zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit im Ostseerat Ein weiteres multilaterales Abkommen haben an die Ostsee angrenzende Staaten abgeschlossen, die sich im Ostseerat (Council of Baltic Sea States, CBSS), einem zwischenstaatlichen politischen Forum für regionale Zusammenarbeit, zusammengeschlossen haben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten des Ostseerates unter anderem, sich gegenseitig die Messergebnisse ihrer Ortsdosisleistungsmessnetze und die Ergebnisse ihrer Luftaerosolmessungen automatisiert zur Verfügung zu stellen. Bilaterale Abkommen mit deutschen Nachbarstaaten Um gemeinsam radiologische Ereignisse in grenznahen kerntechnischen Anlagen bewältigen zu können, hat Deutschland zusätzlich zu internationalen und multilateralen Abkommen mit 8 seiner Nachbarländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechische Republik bilaterale Abkommen für die Regelung zum Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen geschlossen. In diesen bilateralen Abkommen ist üblicherweise eine kürzere Zeitbasis für die Alarmierung und den Austausch der Daten und Information vereinbart als in den multilateralen Abkommen zur Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz. Die bilateralen Abkommen mit den acht Nachbarstaaten bestehen zum Teil schon sehr lange und beinhalten mandatierte, themenspezifische Arbeitsgruppen, die sich mindestens jährlich für den direkten Austausch und die Diskussion von Vorkommnissen, nationalen Regeländerungen, wissenschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen für den Notfallschutz, Strahlen- und Arbeitsschutz austauschen. Auf deutscher Seite sind in den Kommissionen Vertreter von Bund sowie lokaler und regionaler Behörden der dem Nachbarstaat angrenzenden Bundesländer beteiligt. Die bilaterale Zusammenarbeit wird in regelmäßigen, gemeinsamen Übungen geprobt. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2025
Neues Pegelmesssystem im Eifelkreis Bitburg-Prüm aktiviert – Maßnahme des Sieben-Punkte-Plans zur Hochwasservorsorge Mit einem symbolischen Startschuss haben heute Klimaschutzministerin Katrin Eder und Landrat Andreas Kruppert in der Ortsgemeinde Holsthum das neue Pegelmesssystem im Eifelkreis Bitburg-Prüm aktiviert. Im Rahmen des Smart Cities-Förderprojekts EIFELKREIS VERBINDET wurde ein engmaschiges Netz von 32 digitalen Pegelsensoren entlang der Flussläufe von unter anderem Kyll, Nims, Prüm, Enz und Irsen installiert. Konzipiert als Reaktion auf die Flutkatastrophe 2021, gilt die Maßnahme bereits jetzt als Vorzeigeprojekt für smarten Bevölkerungsschutz im ländlichen Raum. Die Sensoren selbst sind an Brückengeländern befestigt und batteriebetrieben. Alle 15 Minuten werden Messdaten über das Mobilfunknetz an eine zentrale Datenbank gesendet. Diese Daten fließen in den Hochwasservorhersagedienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und sind ab sofort als „kommunale Messstellen“ auch öffentlich abrufbar auf der Internetseite der Hochwasservorhersagezentrale und mobil in der Meine Pegel App: www.hochwasser.rlp.de/informationswege Diese Integration ist Teil des rheinland-pfälzischen Sieben-Punkte-Plans zur Verbesserung der Hochwasservorsorge. „Mit der Visualisierung von kommunalen Pegeldaten auf Landesebene schließen wir eine wichtige Lücke, denn auch kleine Flüsse können bei Starkregen binnen Minuten zum Risiko werden“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder heute in Holsthum und: „Der Eifelkreis Bitburg-Prüm trägt mit 32 von landesweit aktuell 41 neuen kommunalen Pegelmessstellen maßgeblich zur Verbesserung der Hochwasservorsorge in ganz Rheinland-Pfalz bei. Und zeigt mit diesem Projekt dazu noch eindrucksvoll, wie kommunale Eigeninitiative und Smart-Cities-Förderung Hand in Hand gehen – mit echtem Mehrwert für die Bevölkerung.“ Landrat Andreas Kruppert betonte: „Mit dieser digitalen Infrastruktur verbessern wir im Ernstfall unsere Reaktionsfähigkeit zum Schutz der Bevölkerung und schaffen eine datengestützte Grundlage für längerfristige Vorhersagen. Denn wir bauen das System noch weiter aus. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) haben wir uns im nächsten Schritt die Entwicklung einer unterstützenden Künstlichen Intelligenz (KI) für die Hochwasserprognose zum Ziel gesetzt.“
PIANOFORTE: Europäische Partnerschaft für die Strahlenschutzforschung Koordination: : L'Autorité de sûreté nucléaire et de radioprotection (ASNR, Frankreich) Rolle des BfS : Leitung des Arbeitspakets " Stakeholder Engagement" Projektbeginn: Juni 2022 Projektende: Mai 2029 Beteiligung: ca. 100 Partner aus 22 EU -Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern Finanzierung: 45 Mio. Euro (davon 65 % aus dem EU Euratom-Programm und 35 % durch die beteiligten Mitgliedstaaten) Hintergrund Als europäische Partnerschaft koordiniert PIANOFORTE die Aktivitäten der Mitgliedstaaten in der Strahlenschutzforschung, um wissenschaftliche Exzellenz und Innovationen im Strahlenschutz voranzutreiben. Die Partnerschaft baut auf dem Vorgängerprogramm, dem durch das BfS koordinierten " European Joint Programme CONCERT für die Strahlenschutzforschung" (EJP CONCERT), auf. Sie orientiert sich außer an den verschiedensten thematischen Aspekten des Strahlenschutzes insbesondere an den Vorgaben und Zielsetzungen sowie der Umsetzung der Richtlinie 2013/59/EURATOM . Im Einklang mit dieser europäischen Richtlinie unterstützt PIANOFORTE den besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender, also besonders energiereicher Strahlung und erarbeitet Empfehlungen für Best-Practices im Strahlenschutz . Zielsetzung Die Partnerschaft zielt darauf ab, die europäische Strahlenschutz -Gemeinschaft näher zusammenzubringen, um beispielsweise EU und nationale Behörden in Fragen des Strahlenschutzes besser unterstützen zu können. Außerdem geht es darum, Handlungsmöglichkeiten zum Schutz vor Strahlung durch neues Wissen, innovative Methoden und fortschrittliche Technologien aufzuzeigen. Der Ansatz soll Synergien zwischen den verschiedenen Themen- und Fachgebieten ermöglichen. Hierzu gehören beispielsweise die Bereiche Medizin und Gesundheitsauswirkungen von ionisierender Strahlung, der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz, die Wirkung von Strahlung auf Ökosysteme und die Umwelt und auch der berufliche Strahlenschutz im medizinischen und industriellen Umfeld. Spezifische Ziele der Partnerschaft: Innovationen in der Medizin und im Patientenschutz: Entwicklung von neuen Ansätzen und Verfahren in der Nuklearmedizin und der Radiologie Verbesserung der Wissensbasis zur Variabilität in der individuellen Strahlenreaktion und des Gesundheitsrisikos durch ionisierende Strahlung Beitrag zur Umsetzung der europäischen Strahlenschutzrichtlinie sowie den nationalen Regelungen leisten Verbesserung der wissenschaftlichen Grundlagen, Methoden und Reaktionsmöglichkeiten im radiologischen Notfallschutz auf europäischer Ebene Europäische Kompetenz im Strahlenschutz durch die Verfügbarkeit von erstklassiger Forschungsinfrastruktur sowie durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erhalten Sicherstellen der Beteiligung aller relevanten Akteurinnen und Akteure des Strahlenschutzes sowie Gewährleistung eines effektiven Wissenstransfers und Verbreiten der Projektergebnisse Durchführung Die Partnerschaft fördert im Rahmen von drei Ausschreibungsrunden multidisziplinäre Forschungsprojekte, fördert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, unterstützt die gemeinsame Nutzung von Forschungsinfrastrukturen in Europa und vernetzt die relevanten Akteurinnen und Akteure. Die Maßnahmen von PIANOFORTE tragen also zum Erreichen von europäischen Zielen im Strahlschutz bei und sorgen ebenso für einen Austausch zwischen den verschiedenen Sphären Forschung, Politik, Industrie und Gesellschaft. Das Arbeitsprogramm Das Arbeitsprogramm umfasst neun Arbeitspakete (englische Abkürzung: WP), in welchen die themenspezifischen Aufgaben wie z.B. das Konzipieren der Ausschreibungen für Forschungsprojekte, Maßnahmen zur Ergebnisverbreitung oder Aktivitäten zu Aus- und Weiterbildung enthalten sind. Das BfS leitet das Arbeitspaket " Stakeholder Engagement " (WP3), mit welchem insbesondere die projektexternen Akteurinnen und Akteure in die Partnerschaft eingebunden werden sollen. Die Arbeitspakete WP1 Koordination und administratives Management der Partnerschaft ( IRSN ) WP2 Forschungs- und Innovationsprojekte: Festlegen der Forschungsthemen der Partnerschaft und Weiterentwicklung der Forschungsagenda (STUDIECENTRUM VOOR KERNENERGIE (SCK-CEN, Belgien) WP3: Aktivierung und Beteiligung von internen und externen Stakeholdern ( BfS ) WP4 Aus- und Weiterbildung: Maßnahmen zum Kompetenzerhalt im Strahlenschutz (STOCKHOLMS UNIVERSITET (SU), Schweden) WP5: Forschungsinfrastrukturen für die Strahlenschutzforschung und Datenmanagement ( DEPARTMENT OF HEALTH (DH), Großbritannien) WP6: Kommunikation, Wissensmanagement und Verbreiten von Forschungsergebnissen und Best Practices (STÁTNÍ ÚSTAV RADIAČNÍ OCHRANY v.v.i. (SURO), Tschechien) WP7: Organisation und Abwicklung der Ausschreibungen für Forschungsprojekte der Partnerschaft (NARODOWE CENTRUM BADAN I ROZWOJU (NCBR), Polen) WP8: Ethische Fragestellungen zur Durchführung der Partnerschaft ( IRSN ) WP9: Arbeitspaket zur Implementierung der geförderten Forschungsprojekte Finanzierung Die Partnerschaft hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die geplanten Ausgaben betragen für diesen Zeitraum insgesamt 45 Mio. Euro, wovon 65 % durch das Euratom-Programm und 35 % durch die beteiligten Organisationen in den Mitgliedstaaten finanziert werden. PIANOFORTE wird im Rahmen des Calls HORIZON- EURATOM -2021-NRT-01 gefördert und vereint im Moment (Stand 2024) beinahe 100 Projektpartner aus 22 europäischen Ländern und assoziierten Staaten. Stand: 29.07.2025
Origin | Count |
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Bund | 137 |
Land | 40 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 90 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 37 |
Umweltprüfung | 33 |
unbekannt | 16 |
License | Count |
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geschlossen | 85 |
offen | 93 |
Language | Count |
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Deutsch | 154 |
Englisch | 41 |
Resource type | Count |
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Datei | 1 |
Dokument | 19 |
Keine | 69 |
Webseite | 94 |
Topic | Count |
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Boden | 141 |
Lebewesen und Lebensräume | 162 |
Luft | 145 |
Mensch und Umwelt | 178 |
Wasser | 139 |
Weitere | 174 |