API src

Found 184 results.

Related terms

BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

Bauwerkssicherheit für Bevölkerungsschutz und kritische Infrastrukturen - Prognosemodell für Gebäudegefährdungen in hängigen Lagen

Im Rahmen des Gesamtprojekts 'Bauwerkssicherheit für Bevölkerungsschutz und kritische Infrastrukturen' des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) werden die möglichen Auswirkungen von Überflutungen infolge Starkregens auf Gebäude und kritische Infrastrukturen untersucht. Der Fokus liegt dabei auf den potenziell betroffenen, städtebaulichen Agglomerationen in Hang- und Tallagen, die weder an Fluss- noch Bachläufen liegen, sondern durch Oberflächenabfluss von Hängen, auf Straßen und austretendes Wasser aus Kanalsystemen gefährdet werden. In den letzten Jahren sind zwar einige Untersuchungen zur Erfassung und Abbildung dieses Gefahrenprozesses durchgeführt worden, die Entwicklung von geeigneten Methoden der Risikoanalyse, der Risikodarstellung in Karten und Medien sowie des Umgangs mit den Risikofolgen befindet sich aber noch in den Anfängen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist, das Verständnis für die auftretenden Prozesse zu verbessern und allgemein anwendbare Untersuchungsmethoden für diese Naturgefahr zu entwickeln bzw. auf Eignung und Übertragbarkeit zu testen. Weiterhin sollen verbesserte Erkenntnisse zu den schädigenden Einflüssen der Überflutungen auf die vorhandenen Gebäude und die Infrastruktur gewonnen werden. Entsprechende Vorgehensweisen zur Erfassung und Bewertung dieser Einflüsse und Schäden sind zu entwickeln und anzuwenden. In der Untersuchung werden die Niederschlags-, Strömungs- und Abflussvorgänge am Beispiel der Gemeinde Wachtberg und der Stadt Bonn im Einzugsgebiet des Mehlemer Bachs untersucht und die Auswirkungen auf die Bebauung detailliert abgebildet. Dieses Gebiet wurde am 03.07.2010 von einem heftigen Unwetterereignis mit Starkregen betroffen. Bei Erörterung der Zwischenergebnisse zu dieser Sachverständigenstudie mit anderen Behörden zeigte sich, dass die Frage der Berücksichtigung der örtlichen Kanalisationsdaten bei Starkregenuntersuchungen als sehr wichtig angesehen wird. Denn dieses relativ neue Thema der ausreichenden Kanaldimensionierung in der Siedlungswasserwirtschaft hat in den letzten Jahren aufgrund von Extremwetterereignissen und den damit verbundenen Schäden an Bedeutung zugenommen. So soll auch die Fragestellung untersucht werden, ob und wann bei Starkregen die örtliche Kanalisation überlastet wird und inwiefern dies mit dem Oberflächenabfluss zusammenwirkt.

Optimierung einer zuverlässigen Methodik zur Bewertung der genetischen Bestimmtheit und Differenzierung der Anfälligkeit gegenüber Kolbenfusariose im Sortiment von Mais in Österreich

Im Rahmen des GEOTEC-Projektes der BGR sollen mit Hilfe von komplexen Fernerkundungsmethoden bruch- und senkungsgefährdete Bereiche im Raum Staßfurt, Schacht VI, Schacht VII erkannt werden. Die positiven FuE-Ergebnisse bedingen zielgerichtet eine Fortführung der bisherigen methodischen Ansätze mit der Maßgabe der Entwicklung eines fernerkundungsgestützen operationellen Systems zur Früherkennung von aus dem Bergbau/Altbergbau resultierenden Gefahrenmomenten. Mit Hilfe von hochauflösenden Satelliten- und Flugzeugdaten soll im Rahmen des Vorhabens ein anwendungsfähiges und industrienahes Fernerkundungsmonitoringsystem zur Untersuchung von Subrosionserscheinungen und Destabilisierungsvorgängen, die die Tagesoberfläche beeinflussen und ggf. das Gemeinwohl gefährden, im Bereich des Altbergbaus geschaffen werden. Die Erarbeitung, Erprobung und Bereitstellung eines operationellen Systems der Satelliten- und Flugzeugfernerkundung erfolgt beispielhaft für ausgewählte Kali- und Salzbergbaufelder des Staßfurter Sattels mit der Zielstellung der Früherkennung und Überwachung von Bruch- und Senkungsrisiken.

Pumpwerkswarnung für Starkregen und Hochwasser im urbanen Raum (PuwaSTAR)

Pumpwerkswarnung für Starkregen und Hochwasser im urbanen Raum (PuwaSTAR), Teilvorhaben: Demonstrator für die KI-basierte operationelle 2D-Überflutungsvorhersage unter Berücksichtigung von Pumpenausfallszenarien

Civil protection measures, general hazard prevention and medical treatment

Civil protection measures, general hazard prevention and medical treatment Volume 1 of the Loose-leaf collection on protective measures for radiological emergencies (in German) Civil protection measures, general hazard prevention and medical treatment (PDF, 3 MB, File does not meet accessibility standards.) State of 2025.07.18

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz

Internationale Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz Weltweit arbeiten Länder im radiologischen Notfallschutz zusammen. Deutschland kooperiert sowohl bilateral mit Nachbarländern als auch europaweit und weltweit. Geregelt sind Schnellinformationsverfahren innerhalb der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft sowie Verfahren für gegenseitige Hilfeleistungen. Über gemeinsame Plattformen tauschen die Kooperationspartner*innen europaweit und weltweit radiologischen Messdaten permanent aus. Um einen radiologischen Notfall zu bewältigen, ist die länderübergreifende Zusammenarbeit im Notfallschutz wichtig – denn von Ländergrenzen lässt sich ionisierende Strahlung nicht stoppen. Aus vergangenen Katastrophen wie etwa dem Unfall von Tschornobyl (russ.: Tschernobyl) haben viele Länder gelernt und sich auf europaweiter und internationaler Ebene zum frühzeitigen, kontinuierlichen und verlässlichen Informations- und Datenaustausch bei einem Unfall verpflichtet. Diese Verpflichtungen sind in verschiedenen Vereinbarungen und Verträgen sowohl multilateral (zwischen vielen Ländern) als auch bilateral (zwischen zwei Ländern) festgehalten. Deutschland kooperiert bilateral, europaweit und weltweit Deutschland arbeitet im radiologischen Notfallschutz bilateral mit seinen Nachbarländern zusammen und kooperiert zudem multilateral auf europäischer und auf internationaler Ebene mit weiteren Ländern. Die dieser Zusammenarbeit zugrundeliegenden Vereinbarungen und Verträge werden von den jeweiligen Regierungen der beteiligten Länder unterschrieben. Auf deutscher Seite der Abkommen sind je nach Ebene unterschiedliche Behörden beteiligt: Auf internationaler Ebene sind das vor allem Bundesbehörden, auf bilateraler Ebene sind grenznah auch kommunale Behörden beteiligt. Betreiber von kerntechnischen Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken sind in Deutschland keine Vertragspartner dieser internationalen Abkommen, jedoch über gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, bestimmte Meldeanforderungen und Aufgaben im radiologischen Notfallschutz zu erfüllen. Multilaterale Abkommen der IAEA mit deutscher Beteiligung Mit Stand November 2024 sind an der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA ) 180 Mitgliedstaaten und verschiedene weltweit aktive Organisationen wie etwa die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO ) oder die Weltorganisation für Meteorologie (World Meteorological Organisation, WMO) beteiligt. Die IAEA ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und hat ihren Sitz in Wien. Angebote der IAEA Für den radiologischen Notfallschutz bietet die IAEA ihren Mitgliedsstaaten unter anderem ein rund um die Uhr besetztes Notfallzentrum ( Incident and Emergency Center , IEC), ein passwortgeschütztes Web-System für den Austausch von dringenden Meldungen ( Unified System für Information Exchange in Incidents and Emergencies , USIE) und radiologischen Messdaten (International Radiation Monitoring Information System, IRMIS) sowie den technischen Austauschstandard IRIX ( International Radiological Information Exchange ), der vom BfS mitentwickelt wurde und auch im deutschen integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (kurz IMIS ) genutzt wird, sowie Trainings und Symposien zur Verbesserung von Informations-Austausch und internationaler Zusammenarbeit an und stellt Leitlinien und Guides zu unterschiedlichen Aspekten des radiologischen Notfallschutzes zur Verfügung. Multilaterale Abkommen der IAEA zum radiologischen Notfallschutz Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Im "Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen" ( Convention on Early Notification of a Nuclear Accident ) vom 28. September 1986 verpflichten sich Mitgliedstaaten der IAEA zur zeitnahen Information der IAEA bei einem radiologischen Notfall mit Austritt von Radioaktivität bei dem möglicherweise andere Staaten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bislang wurde das Abkommen von 127 Mitgliedsstaaten ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Mai 1989 zu. Übereinkommen über die Unterstützung Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen Im "Übereinkommen über die Unterstützung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen" ( Convention on Assistance in the Case of a Nuclear Accident or Radiological Emergency ) vom 26. September 1986 ist vereinbart, dass Mitgliedstaaten der IAEA bei einem radiologischen Notfall andere Mitgliedsstaaten um Hilfe bitten können. Bislang wurde das Abkommen von 122 Mitgliedsstaaten der IAEA ratifiziert. Deutschland stimmte dem Übereinkommen im Oktober 1989 zu. Auf Grundlage dieses Übereinkommens gründete die IAEA im Jahr 2000 das Netzwerk RANET ("Response and Assistance Network"), mit dessen Hilfe sich beteiligte Mitgliedsstaaten der IAEA gegenseitig in einem radiologischen Notfall spezielle Unterstützung in Form von Personal und Equipment bereitstellen. Deutschland ist seit 2013 offiziell an RANET beteiligt. Multilaterale Abkommen in Europa Auf europäischer Ebene existieren verschiedene multilaterale Abkommen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im internationalen Notfallschutz. ECURIE Mit dem Beschluss für ein „System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen“ (European Community Urgent Radiological Information Exchange, kurz: ECURIE) haben sich alle Staaten der Europäischen Union sowie die Schweiz und Nord Mazedonien zur länderübergreifenden Zusammenarbeit in einem radiologischen Notfall verpflichtet. Rechtliche Grundlagen dafür sind die EU Euratom Treaty von 1957, die EU Council Decision 87/600 von 1987 und die EU BSS ( Basic Safety Standards ) Directive 2013/59/EURATOM von 2013. Umgesetzt wird ECURIE u.a. mithilfe eines europäischen Meldesystems Web-ECURIE und einer Austausch-Plattform für radiologische Daten ( European Radiological Data Exchange Platform , kurz: EURDEP), die das BfS mitentwickelt hat. Die Plattformen Web-ECURIE und EURDEP sind mit den Systemen der IAEA gekoppelt. In EURDEP sind 39 Staaten verbunden (Stand 2024) – neben den EU -Mitgliedsstaaten auch Länder außerhalb der Europäischen Union, die als sogenannte "informelle Partner" ohne rechtliche Verpflichtung die Plattform nutzen. Mitgliedsstaaten von ECURIE verpflichten sich im Falle eines radiologischen Notfalls die Europäische Kommission und betroffene Nachbarstaaten frühzeitig über relevante Daten und für die Öffentlichkeit wichtige Informationen zu unterrichten – zum Beispiel darüber, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerungen getroffen wurden oder welche Messdaten vorliegen, Meldungen (zum Beispiel im Rahmen der Alarmierungspflicht bei radiologischen Notfällen) mithilfe der Online-Melde-Plattform Web-ECURIE auszutauschen, um so u.a. die Alarmierungspflicht der Europäischen Kommission gegenüber den nationalen Behörden in den Mitgliedsstaaten zu erfüllen und wesentliche Änderungen in Echtzeit nachvollziehbar mitzuteilen, ihre Messdaten, insbesondere Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung ( ODL ), permanent auf der gemeinsamen Plattform EURDEP als Teil der Webplattform zur Überwachung der Umweltradioaktivität (Radioactivity Environmental Monitoring Online, kurz: REMon) auch für die Öffentlichkeit sichtbar zu machen, die Verfügbarkeit der nationalen Kontaktpartner – in Deutschland sind dies das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) als nationales Fachlagezentrum für den Bevölkerungsschutz in Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums sowie als fachlicher Kontaktpartner das Bundesumweltministerium mit seinem Radiologischen Lagezentrum des Bundes - rund um die Uhr zu gewährleisten, gemeinsame Übungen durchzuführen und sich gegenseitig beim radiologischen Notfallschutz zu unterstützen und fachlich zusammenzuarbeiten. Zusammenarbeit im Ostseerat Ein weiteres multilaterales Abkommen haben an die Ostsee angrenzende Staaten abgeschlossen, die sich im Ostseerat (Council of Baltic Sea States, CBSS), einem zwischenstaatlichen politischen Forum für regionale Zusammenarbeit, zusammengeschlossen haben. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit verpflichten sich die Mitgliedsstaaten des Ostseerates unter anderem, sich gegenseitig die Messergebnisse ihrer Ortsdosisleistungsmessnetze und die Ergebnisse ihrer Luftaerosolmessungen automatisiert zur Verfügung zu stellen. Bilaterale Abkommen mit deutschen Nachbarstaaten Um gemeinsam radiologische Ereignisse in grenznahen kerntechnischen Anlagen bewältigen zu können, hat Deutschland zusätzlich zu internationalen und multilateralen Abkommen mit 8 seiner Nachbarländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande, Österreich, Polen, Schweiz und Tschechische Republik bilaterale Abkommen für die Regelung zum Informationsaustausch über grenznahe nukleare Einrichtungen geschlossen. In diesen bilateralen Abkommen ist üblicherweise eine kürzere Zeitbasis für die Alarmierung und den Austausch der Daten und Information vereinbart als in den multilateralen Abkommen zur Zusammenarbeit im radiologischen Notfallschutz. Die bilateralen Abkommen mit den acht Nachbarstaaten bestehen zum Teil schon sehr lange und beinhalten mandatierte, themenspezifische Arbeitsgruppen, die sich mindestens jährlich für den direkten Austausch und die Diskussion von Vorkommnissen, nationalen Regeländerungen, wissenschaftlichen, technischen und politischen Entwicklungen für den Notfallschutz, Strahlen- und Arbeitsschutz austauschen. Auf deutscher Seite sind in den Kommissionen Vertreter von Bund sowie lokaler und regionaler Behörden der dem Nachbarstaat angrenzenden Bundesländer beteiligt. Die bilaterale Zusammenarbeit wird in regelmäßigen, gemeinsamen Übungen geprobt. Medien zum Thema Mehr aus der Mediathek Strahlenschutz im Notfall Auch nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Kernkraft brauchen wir einen starken Notfallschutz. Wie das funktioniert, erklärt das BfS in der Mediathek. Stand: 19.12.2025

Beteiligung gibt neuer Klimaanpassungsstrategie Rückenwind

<p>Mit dem „Dialog KlimaAnpassung“ haben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt im Herbst 2023 einen breiten Beteiligungsprozess durchgeführt. Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute unterstützen die neue vorsorgende Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung mit konkreten Anregungen für Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung.</p><p>Die Weiterentwicklung der Deutschen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsstrategie#alphabar">Anpassungsstrategie</a>⁠ wurde im Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung beschlossen. Mit einer komplett neu konzipierten vorsorgenden Anpassungsstrategie soll die Klimaanpassungspolitik in Deutschland vor allem an messbaren Zielen ausgerichtet werden. Die neue Strategie soll dazu beitragen, Maßnahmen des Bundes und möglichst auch weiterer Akteurinnen und Akteure noch zielgerichteter aufzusetzen. Erfolge der Klimaschaden-Vorsorge – und gegebenenfalls Lücken – sollen so besser zu bewerten sein, damit im Bedarfsfall nachgesteuert werden kann.</p><p>Zur Entwicklung der neuen, vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung fand frühzeitig ein umfassender informeller Beteiligungsprozess statt. Im „Dialog KlimaAnpassung“ wurden ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>⁠ aus Ländern, Verbänden und der Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen.</p><p>Mit dem Start der „Woche der Klimaanpassung“ konnten vom 18. September bis 22. Oktober 2023 bundesweit <strong>Bürgerinnen und Bürger</strong> an einem <strong>Online-Dialog</strong> teilnehmen und ihre Ideen und Anliegen zu einem klimaangepassten Deutschland einbringen. 1749 Personen nahmen die Möglichkeit wahr, eine Umfrage zu beantworten und sich frei an einer digitalen Pinnwand zu äußern. Parallel dazu fand eine <strong>Online-Jugendbeteiligung</strong> statt, die sich speziell an junge Menschen zwischen 14 und 25 Jahren richtete. Deren langfristige Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels und ihre Zukunftsvorstellungen sollten gesondert erhoben werden. An der Jugend-Umfrage und Ideenpinnwand beteiligten sich 230 Personen; die Resonanz blieb damit unter den Erwartungen.</p><p>Im Oktober und November 2023 fanden zudem <strong>fünf regionale Dialogveranstaltungen</strong> in den unterschiedlich vom ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ betroffenen Regionen Ostseeküste (Wismar), Mittelelbe (Dessau-Roßlau), Rhein-Ruhr (Duisburg), Rhein-Main (Worms) und Bayerischer Wald (Zwiesel) statt. Jeweils zwei Tage lang erarbeiteten insgesamt 331 <strong>Bürgerinnen und Bürger</strong> Ideen und Empfehlungen dazu, wie sich ihre jeweilige Region in Zukunft an die Folgen des Klimawandels anpassen und somit lebenswert gestalten ließe. Sehr engagiert diskutierten die Teilnehmenden anhand der Leitthemen „Unser Wohnen“, „Unser Arbeiten und Wirtschaften“, „Unsere Gesundheit“, „Unsere Versorgung und Mobilität“, „Unsere Freizeit, Reisen und Naherholung“, „Unsere Lebensgrundlagen“ sowie „Unsere Bildung, Kommunikation und Beteiligung“. Bürgerdelegierte aus den verschiedenen Regionen haben die finalen Empfehlungen am 7. März 2024 dem Bundesumweltministerium übergeben.</p><p>Im Dezember 2023 wurde die Fachwelt einbezogen: <strong>Stakeholder aus Ländern, Verbänden und der Wissenschaft</strong> gaben in einer zweitägigen <strong>Dialogveranstaltung</strong> sowie einer <strong>Online-Konsultation</strong> Rückmeldungen zu ersten Ziel- und Maßnahmenentwürfen der Bundesministerien für die neue Anpassungsstrategie und formulierten ihre Ergänzungs- und Änderungsbedarfe. Hier ging es vor allem um spezifische Ziele und Maßnahmen in den Clustern Wasser, Infrastruktur, Land &amp; ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, Gesundheit, Wirtschaft, im Cluster Stadtentwicklung, Raumplanung und Bevölkerungsschutz sowie im Cluster Übergreifendes. Auch Fragen zum Umgang mit etwaigen Zielkonflikten wurden behandelt. Ebenso wurde thematisiert, welche Beiträge Wirtschaft und Zivilgesellschaft zur Zielerreichung leisten können und sollten. An der Veranstaltung nahmen 60 Stakeholder teil, online nutzten 95 Akteurinnen und Akteure das Angebot.</p><p>Die Ergebnisse aus dem umfangreichen Beteiligungsprozess werden zu einem Synthesebericht aufbereitet und durch das Umweltbundesamt veröffentlicht. Die Empfehlungen aus den unterschiedlichen Beteiligungsformaten wurden inhaltlich den einzelnen Clustern zugeordnet. Dabei ging es unter anderem um Fragen wie: Wurden im Beteiligungsprozess neue Ziele und Maßnahmen vorgeschlagen, gewichten Bürgerinnen und Bürger sowie Expertinnen und Experten Ziele und Maßnahmen anders als die Bundesministerien? Die Beteiligungsergebnisse konnten von den Bundesministerien bereits für die Weiterentwicklung der Anpassungsstrategie genutzt werden.</p><p>Es zeigt sich: Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachleute haben bei vielen Themen – unabhängig voneinander – ähnliche Vorstellungen zu Anpassungszielen und wie diese Ziele durch Maßnahmen erreicht werden können. Die Teilnehmenden betonten zum Beispiel, dass vulnerable Personen besser zu schützen und natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten seien. Das zeigt, dass die Folgen des Klimawandels in direktem Zusammenhang mit Umwelt- und Lebensqualität gesehen werden.</p><p>Hier einige zentrale Anliegen aus dem Beteiligungsprozess:</p><p>Wesentliche Ergebnisse der Beteiligung decken sich auch mit den Handlungserfordernissen der Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021. Diese stellt eine wichtige wissenschaftliche Grundlage für die Ausrichtung der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie des Bundes dar.</p><p>Insgesamt erhalten die Bundesministerien Rückenwind für die weitere Arbeit an der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses weisen aber auch auf einige Themen hin, die mehr in den Blick genommen werden sollten. Vorgeschlagen wurde unter anderem, die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a>⁠ im Arbeitsschutz sowie im Küstenschutz stärker zu berücksichtigen.</p><p>Nach der Ressortabstimmung des Strategieentwurfs folgt im Herbst 2024 das formelle Konsultationsverfahren, das die Beteiligung abschließen wird: Bundesländer und Verbände können schriftliche Stellungnahmen zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der neuen Klimaanpassungsstrategie einreichen.</p><p>Anpassung an die Folgen des Klimawandels funktioniert am besten im Schulterschluss staatlicher, wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure. Durch die Beteiligung der breiten Öffentlichkeit unter dem Titel „Dialog KlimaAnpassung – Leben im Klimawandel gemeinsam meistern“ sollte die Debatte zur notwendigen Anpassung an die Folgen des Klimawandels weiter in die Gesellschaft hineingetragen werden.</p><p>Zahlreiche Rückmeldungen von Teilnehmenden der Dialogveranstaltungen zeigen: Durch die Beteiligung fühlen sich viele Bürgerinnen und Bürger darin bestärkt, Themen der Klimaanpassung auch privat weiterzutragen und sich konkret dafür zu engagieren. Im eigenen Garten, Verein, am Arbeitsplatz oder in der Lokalpolitik. Diese Motivation deckt sich mit Ergebnissen des Online-Dialogs: 71 Prozent der Befragten gaben die Bereitschaft an, sich ehrenamtlich für die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ einzusetzen, beispielsweise bei Hitze Nachbarschaftshilfe für vulnerable Personen zu leisten. Hierin liegt eine große Chance, um Klimaanpassung auch vor Ort umzusetzen.</p><p>Durch die verschiedenen Präsenz- und Onlineformate konnten im „Dialog KlimaAnpassung“ vielfältige Sichtweisen frühzeitig in die Erarbeitung der neuen Klimaanpassungsstrategie eingebunden werden. Die Beteiligungsangebote wurden insgesamt gut angenommen. In den regionalen Dialogveranstaltungen erarbeiteten die Bürgerinnen und Bürger fundierte Empfehlungen für die Erarbeitung einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie und konnten als Multiplikatoren für die Klimaanpassung vor Ort gewonnen werden.</p><p>In Zukunft sollte bei der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern noch stärker auf die Einbindung von Personen mit geringem Bildungsstand sowie von Jugendlichen geachtet werden. Diese Gruppen waren – trotz sorgfältiger Auswahl der Teilnehmenden und breiter Bewerbung des öffentlichen Online-Dialogs – unterrepräsentiert. Es gilt zu überlegen, welche Formate diese Gruppen noch stärker abholen könnten.</p><p><em>Der „Dialog KlimaAnpassung“ wurde zusammen mit den externen Auftragnehmenden Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), IKU – Die Dialoggestalter, ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, Bosch &amp; Partner sowie polidia und ifok durchgeführt.</em></p><p>&nbsp;</p><p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 89 veröffentlicht. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p>

Radioaktivität messen mit Hubschraubern: BfS richtet führende Fachkonferenz aus

Radioaktivität messen mit Hubschraubern: BfS richtet führende Fachkonferenz aus Fachleute aus 16 Nationen diskutieren im Tower des ehemaligen Flughafens Tempelhof Bundespolizei-Hubschrauber auf Messflug In einem nuklearen Notfall können Hubschrauber und Drohnen als fliegende Messeinrichtungen dienen und Verantwortlichen und Stäben einen Lageüberblick bieten: Vom 13. bis 17. Oktober kommen im Tower des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof (THF-Tower) internationale Fachleute für luftgestützte Radioaktivitätsmessungen aus Europa, Nordamerika und Asien zusammen. Die etwa 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich auf dem fünftägigen Workshop über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Messtechnik, Methodik, Software und internationale Zusammenarbeit austauschen. Das International Airborne Radiometry Technical Exchange Meeting ist die führende Fachkonferenz für die Messung der Radioaktivität am Boden von Hubschraubern, Flugzeugen und Drohnen aus. Die Konferenz findet erstmals in Deutschland statt und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) ausgerichtet. Radioaktivitätsmessungen für den Bevölkerungsschutz Hubschrauber mit Messtechnik Gelangen bei einem Unfall – zum Beispiel in einem Kernkraftwerk – radioaktive Stoffe in die Umwelt, ist es für den Schutz der Menschen entscheidend, schnell einen Überblick über die Art, die Menge und die Verteilung dieser Stoffe zu erhalten. Aus der Luft lassen sich Gebiete schnell und großflächig auf radioaktive Stoffe untersuchen, die am Boden abgelagert sind. Damit leisten solche Messungen einen wichtigen Beitrag für den Bevölkerungsschutz. " Radioaktivität macht an Grenzen nicht halt" , betont BfS -Vizepräsident Florian Rauser. "Größere radiologische Notfälle lassen sich nur gemeinsam bewältigen." Dazu gehörten auch gemeinsame Radioaktivitätsmessungen aus der Luft, wenn Grenzgebiete betroffen seien oder die Kapazitäten eines Landes alleine nicht ausreichten. Gemeinsam aus Erfahrung lernen Dr. Florian Rauser "Eine gute und vertrauensvolle internationale Zusammenarbeit ist in solchen Situationen entscheidend" , sagt Rauser. Neben dem technischen Austausch habe das BfS daher die internationale Kooperation und das gemeinsame Lernen aus nationalen und internationalen Übungen als Schwerpunkte der Zusammenkunft gewählt. "Die Veranstaltung soll einen geschützten Raum bieten, um zu diskutieren, wie sich die Abläufe bei internationalen Übungen und Einsätzen verbessern lassen und wie ein optimales Teamwork erreicht werden kann. Das gilt innerhalb der Messteams eines Landes wie auch zwischen den internationalen Messteams" , so Rauser. Ausnahme für die Konferenz: Hubschrauber vor THF Tower Außenansicht THF Tower Quelle: Tempelhof Projekt GmbH/Dirk Lässig Am Nachmittag des 15. Oktober 2025 (Mittwoch) werden die Gäste aus 16 Nationen außerdem die Gelegenheit haben, sich über Technik und Leistungsfähigkeit des deutschen Messteams – einer in über 30 Jahren gewachsenen Kooperation von BfS und Bundespolizei – zu informieren. Vor dem THF Tower werden unter anderem ein mit Messtechnik des BfS ausgestatteter Bundespolizei-Hubschrauber EC 135 sowie ein Transporthubschrauber vom Modell Super Puma präsentiert. Eine Besonderheit, da der Flughafenbetrieb in Tempelhof bereits im Jahr 2008 endgültig eingestellt wurde. Die Technik-Ausstellung ist Teil der Veranstaltung und nicht öffentlich zugänglich. Zusammenarbeit zwischen BfS und Bundespolizei Zur hubschraubergestützten Bestimmung der auf und im Boden vorhandenen radioaktiven Stoffe arbeiten das BfS und die Bundespolizei seit vielen Jahren eng zusammen: Die Bundespolizei stellt die Hubschrauber und deren Besatzung zur Verfügung. Expertinnen und Experten des BfS führen die Messungen durch und stellen bei echten Notfällen den Strahlenschutz aller Beteiligten sicher. Per Hubschrauber kann eine Fläche von rund 100 Quadratkilometern innerhalb von etwa drei Stunden überflogen und kartiert werden. Die Messergebnisse liegen kurz nach der Landung vor. Arbeiten mehrere Messteams aus verschiedenen Nationen parallel, können entsprechend größere Gebiete in derselben Zeitspanne untersucht werden. Stand: 13.10.2025

Katrin Eder: „Kommunale Pegelmessstellen sind echter Mehrwert für die Bevölkerung“

Neues Pegelmesssystem im Eifelkreis Bitburg-Prüm aktiviert – Maßnahme des Sieben-Punkte-Plans zur Hochwasservorsorge Mit einem symbolischen Startschuss haben heute Klimaschutzministerin Katrin Eder und Landrat Andreas Kruppert in der Ortsgemeinde Holsthum das neue Pegelmesssystem im Eifelkreis Bitburg-Prüm aktiviert. Im Rahmen des Smart Cities-Förderprojekts EIFELKREIS VERBINDET wurde ein engmaschiges Netz von 32 digitalen Pegelsensoren entlang der Flussläufe von unter anderem Kyll, Nims, Prüm, Enz und Irsen installiert. Konzipiert als Reaktion auf die Flutkatastrophe 2021, gilt die Maßnahme bereits jetzt als Vorzeigeprojekt für smarten Bevölkerungsschutz im ländlichen Raum. Die Sensoren selbst sind an Brückengeländern befestigt und batteriebetrieben. Alle 15 Minuten werden Messdaten über das Mobilfunknetz an eine zentrale Datenbank gesendet. Diese Daten fließen in den Hochwasservorhersagedienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und sind ab sofort als „kommunale Messstellen“ auch öffentlich abrufbar auf der Internetseite der Hochwasservorhersagezentrale und mobil in der Meine Pegel App: www.hochwasser.rlp.de/informationswege Diese Integration ist Teil des rheinland-pfälzischen Sieben-Punkte-Plans zur Verbesserung der Hochwasservorsorge. „Mit der Visualisierung von kommunalen Pegeldaten auf Landesebene schließen wir eine wichtige Lücke, denn auch kleine Flüsse können bei Starkregen binnen Minuten zum Risiko werden“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder heute in Holsthum und: „Der Eifelkreis Bitburg-Prüm trägt mit 32 von landesweit aktuell 41 neuen kommunalen Pegelmessstellen maßgeblich zur Verbesserung der Hochwasservorsorge in ganz Rheinland-Pfalz bei. Und zeigt mit diesem Projekt dazu noch eindrucksvoll, wie kommunale Eigeninitiative und Smart-Cities-Förderung Hand in Hand gehen – mit echtem Mehrwert für die Bevölkerung.“ Landrat Andreas Kruppert betonte: „Mit dieser digitalen Infrastruktur verbessern wir im Ernstfall unsere Reaktionsfähigkeit zum Schutz der Bevölkerung und schaffen eine datengestützte Grundlage für längerfristige Vorhersagen. Denn wir bauen das System noch weiter aus. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) haben wir uns im nächsten Schritt die Entwicklung einer unterstützenden Künstlichen Intelligenz (KI) für die Hochwasserprognose zum Ziel gesetzt.“

1 2 3 4 517 18 19