Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Im Rahmen des Gesamtprojekts 'Bauwerkssicherheit für Bevölkerungsschutz und kritische Infrastrukturen' des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) werden die möglichen Auswirkungen von Überflutungen infolge Starkregens auf Gebäude und kritische Infrastrukturen untersucht. Der Fokus liegt dabei auf den potenziell betroffenen, städtebaulichen Agglomerationen in Hang- und Tallagen, die weder an Fluss- noch Bachläufen liegen, sondern durch Oberflächenabfluss von Hängen, auf Straßen und austretendes Wasser aus Kanalsystemen gefährdet werden. In den letzten Jahren sind zwar einige Untersuchungen zur Erfassung und Abbildung dieses Gefahrenprozesses durchgeführt worden, die Entwicklung von geeigneten Methoden der Risikoanalyse, der Risikodarstellung in Karten und Medien sowie des Umgangs mit den Risikofolgen befindet sich aber noch in den Anfängen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist, das Verständnis für die auftretenden Prozesse zu verbessern und allgemein anwendbare Untersuchungsmethoden für diese Naturgefahr zu entwickeln bzw. auf Eignung und Übertragbarkeit zu testen. Weiterhin sollen verbesserte Erkenntnisse zu den schädigenden Einflüssen der Überflutungen auf die vorhandenen Gebäude und die Infrastruktur gewonnen werden. Entsprechende Vorgehensweisen zur Erfassung und Bewertung dieser Einflüsse und Schäden sind zu entwickeln und anzuwenden. In der Untersuchung werden die Niederschlags-, Strömungs- und Abflussvorgänge am Beispiel der Gemeinde Wachtberg und der Stadt Bonn im Einzugsgebiet des Mehlemer Bachs untersucht und die Auswirkungen auf die Bebauung detailliert abgebildet. Dieses Gebiet wurde am 03.07.2010 von einem heftigen Unwetterereignis mit Starkregen betroffen. Bei Erörterung der Zwischenergebnisse zu dieser Sachverständigenstudie mit anderen Behörden zeigte sich, dass die Frage der Berücksichtigung der örtlichen Kanalisationsdaten bei Starkregenuntersuchungen als sehr wichtig angesehen wird. Denn dieses relativ neue Thema der ausreichenden Kanaldimensionierung in der Siedlungswasserwirtschaft hat in den letzten Jahren aufgrund von Extremwetterereignissen und den damit verbundenen Schäden an Bedeutung zugenommen. So soll auch die Fragestellung untersucht werden, ob und wann bei Starkregen die örtliche Kanalisation überlastet wird und inwiefern dies mit dem Oberflächenabfluss zusammenwirkt.
<p>Bundesbehörden vertiefen Zusammenarbeit zur Klimaanpassung </p><p>Hitzeperioden gehören zu den zentralen Herausforderungen der Anpassung an den Klimawandel in Deutschland. Um die Vorbereitung auf klimabezogene Belastungen weiter zu stärken, arbeiten fünf Bundesbehörden (u.a. das UBA) künftig noch enger in der Strategischen Behördenallianz Klimaanpassung in Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung zusammen.</p><p>Beteiligt sind das <a href="https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html">Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)</a>, das <a href="https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/startseite/_node.html">Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)</a>, der <a href="https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html">Deutsche Wetterdienst (DWD)</a>, das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) und das <a href="https://www.thw.de/DE/Startseite/startseite_node.html">Technische Hilfswerk (THW)</a>.</p><p>Die Allianz baut auf einer seit 2007 bestehenden Kooperation auf und soll die gesellschaftliche Vorsorge im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels, insbesondere Extremwetterereignisse, in Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung verbessern. Sie bündelt ressortübergreifendes Fachwissen, schafft Synergien und entwickelt Empfehlungen, die Politik und Praxis direkt nutzen können – so zuletzt im Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a> im Bevölkerungsschutz. Ergebnisse sollen auch öffentlich zugänglich gemacht werden, etwa in Form von Positionspapieren.</p><p>Zum Auftakt trafen sich die beteiligten Behörden am 17. Dezember 2025 in Bonn zu einem gemeinsamen Workshop. Ziel war es, Schnittstellen zwischen Bevölkerungsschutz und räumlicher Planung im Hinblick auf ihre Beiträge zur Klimaanpassung für Hitzeperioden zu identifizieren und Arbeitsziele für den Zeitraum 2025–2027 zu definieren.</p><p><strong>Tobias Fuchs, Vorstand für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> und Umwelt im Deutschen Wetterdienst</strong>: „Wir beobachten bereits jetzt eine Zunahme von heißen Tagen und Hitzewellen in Deutschland und die Klimasimulationen für die Mitte und das Ende dieses Jahrhunderts gehen von einer weiteren Zunahme aus. Die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a> ist essentiell, um die Folgen für die Gesellschaft möglichst gering zu halten und etwaige Chancen nutzbar zu machen. Der DWD stellt hierfür wichtige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Wetter#alphabar">Wetter</a>- und Klimadaten bereit.“</p><p><strong>Dr. Peter Jakubowski, stellvertretender Leiter des BBSR</strong>: „Hitzeperioden belasten die Menschen besonders in dicht bebauten städtischen Räumen, weil Gebäude und versiegelte Flächen Wärme speichern. Unsere Bundesbehörden arbeiten gemeinsam an Lösungen, die die gebaute Umwelt an diese Bedingungen anpassen. Das Klimaanpassungsgesetz unterstreicht dabei die Bedeutung einer vorausschauenden und integrierten Planung.“</p><p><strong>Dr. René Funk, Vize-Präsident des BBK</strong>: „Auf den Bevölkerungsschutz muss Verlass sein – angesichts der sicherheitspolitischen Lage heute mehr denn je. Deshalb ist es wichtig, dass sich das Bevölkerungsschutzsystem an den Klimawandel anpasst. Wir brauchen eine robuste Vorsorgeplanung, um die Durchhaltefähigkeit zu sichern und das Schutzniveau für die Bevölkerung in Deutschland aufrechterhalten zu können. Das alles geht nur im Team, daher ist die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei diesem Thema so gut und wichtig.“</p><p><strong>Florian Weber, THW-Abteilungsleiter Einsatz</strong>: „Gefahren durch den Klimawandel sind ein wichtiger Bestandteil der Katastrophenprävention in Zeiten weltweit zunehmender Wetterereignisse. Die Folgen spüren wir im THW unmittelbar, was vor allem eines bedeutet: immer häufigere und immer komplexere Einsatzlagen. Für Deutschland sind beispielsweise Großeinsätze wie beim Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 oder nach dem Starkregen Bernd 2021 zu nennen. Im THW passen wir deshalb Ausbildung, Ausstattung und die Einsatztaktik konsequent an. Dabei sind Übungen und die Vernetzung mit Partnern in der Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz weitere wichtige Faktoren, um die Einsatzbereitschaft jederzeit sicherzustellen. Außerdem sind wir dabei, unsere THW-Liegenschaften zu modernisieren und sie dann mit dem EU-Umweltschutzsiegel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a> zertifizieren zu lassen.“</p><p><strong>Prof. Dr. Dirk Messner, Präsident des UBA</strong>: „Konsequenter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> ist die wichtigste Maßnahme, um dem Klimawandel zu begegnen. Wir müssen aber auch Vorsorge für nicht mehr vermeidbare Folgen des Klimawandels treffen. Denn extreme Wetterereignisse mit gravierenden Folgen sind auch bei uns immer wahrscheinlicher. Darum gehört die Klimawandelanpassung in alle Lebensbereiche. Mit der strategischen Behördenallianz bündeln wir unser Wissen, damit wir in Deutschland besser vorbereitet sind.“</p><p><strong>Fachliche Schwerpunkte der beteiligten Behörden:</strong></p>
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat am heutigen Montag die neue Klimarisikoanalyse für das Land Berlin veröffentlicht. Der Klimawandel stellt das Land Berlin vor komplexe Herausforderungen, welche sich auf vielfältige Weise auf Menschen, Umwelt und städtische Infrastrukturen auswirken. Vor diesem Hintergrund betont Senatorin Ute Bonde : „Berlin wird heißer und es wird längere Trockenperioden bei einer gleichzeitigen Zunahme von Starkregenereignissen geben – diese Klimawandelfolgen erleben wir schon jetzt, sie werden zunehmen – und wir müssen sie angehen.“ Die Klimarisikoanalyse Berlin identifiziert klimawandelbedingte Risiken und bewertet diese systematisch und räumlich differenziert für das gesamte Stadtgebiet. Besonders hohe Betroffenheiten weisen die Handlungsfelder „Gesundheit“, „Bevölkerungsschutz“ sowie „Stadtgrün und öffentlicher Raum“ auf. Die räumlichen Schwerpunkte der zwölf untersuchten Handlungsfelder werden in Betroffenheitskarten dargestellt. Die zentralen Ergebnisse sind zusammengefasst in einer integrierten Hot-Spot-Karte. Insbesondere in den Innenstadtbereichen mit einem hohen Bebauungsgrad, Flächen mit starker Versiegelung und Gebieten im Einzug der Mischwasserkanalisation zeigen sich deutliche Mehrfachbelastungen. „Mit der Klimarisikoanalyse hat das Land Berlin einen wichtigen Meilenstein für weitere Prozesse wie die Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie und eines Klimaanpassungsprogramms gesetzt. Diese Analyse legt die Grundlage für eine vorsorgende Klimaanpassung im Land Berlin – damit Berlin auch unter dem Druck der klimatischen Veränderungen und ihrer Auswirkungen weiterhin eine lebenswerte Stadt bleibt“, so Senatorin Ute Bonde abschließend. Mit der Veröffentlichung der Klimarisikoanalyse wird eine Vorgabe des neuen Berliner Klimaanpassungsgesetzes (§ 11 KAnGBln) frühzeitig umgesetzt. Im Rahmen der fachöffentlichen Veranstaltung „Klimarisiken in Berlin – Wie wir ihnen begegnen können“ wurde die Klimarisikoanalyse am heutigen Montag vorgestellt.
Das BfS im Zivilschutz Das Bundesamt für Strahlenschutz arbeitet für den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor den negativen Folgen von Strahlung. Dies gilt nicht nur im Alltag oder bei Unglücksfällen, sondern – sollte dies erforderlich sein – auch in Krisen- und Kriegssituationen. Dazu stellt das BfS Informationen bereit, ob und wo erhöhte Radioaktivität auftritt und wohin sie sich ausbreitet. Diese Informationen ermittelt das bundesweite Radioaktivitäts-Messnetz ODL des BfS. Zusammengeführt und bewertet werden sie im Informationssystem IMIS. In Notfällen erstellt das BfS ein radiologisches Lagebild. Selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Nuklearwaffenexplosion kann man sich und andere meist vor den schlimmsten Auswirkungen schützen: Vor allem, indem man möglichst schnell geschützte Räume wie Kellerräume, innenliegende Räume, Tiefgaragen und Ähnliches aufsucht. Die Menschen und die Umwelt bestmöglich vor den negativen Folgen von Strahlung zu schützen, zählt zu den zentralen Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ). Das gilt im Alltag genauso wie für Unfälle, katastrophale Unglücke sowie in Krisen- und Kriegssituationen. Dabei ist es wichtig, auch die besonderen Bedingungen in einem militärischen Spannungs- und Verteidigungsfall im Blick zu haben. Selbst wenn solche Ausnahmesituationen weiter als unwahrscheinlich gelten: Das BfS möchte Bürgerinnen und Bürger durch Informationen, Vorsorgehinweise und Empfehlungen unterstützen, bei einem möglichen militärischen Einsatz von radioaktiven Stoffen die eigene Gesundheit schützen zu können. Denn: Vor dem Hintergrund der veränderten weltpolitischen Lage und des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine seit Februar 2022 sind die Gefahren bewaffneter Konflikte in Europa wieder stärker in den Vordergrund gerückt. Damit gehen Fragen einher wie: Was könnte es für uns in Deutschland bedeuten, wenn ein Kernkraftwerk im Ausland dabei beschädigt oder gar zur Waffe würde? Wie kann man sich und seine Familie vor den Folgen eines radiologischen Unfalls oder gar einer Nuklearwaffenexplosion schützen? Und wie sorgen die Behörden vor, um Risiken durch Strahlung gering zu halten? Was bedeutet Zivilschutz? Das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes Im Spannungs- und Verteidigungsfall – also im Krieg oder in einer Situation, die zu einem Krieg führen könnte – muss die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren und deren Folgen geschützt werden. Von Zivilschutz spricht man, wenn es dabei um nicht-militärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung geht. Anders als beim Schutz vor Katastrophen oder Unglücksfällen sind im Zivilschutz nicht die Behörden vor Ort zuständig, sondern Einrichtungen des Bundes. Zu deren Hauptaufgaben im Zivilschutz gehören die Unterstützung des Selbstschutzes der Bevölkerung, die Warnung und Information der Bürgerinnen und Bürger, der Gesundheitsschutz, der Bau von Schutzräumen sowie der Schutz von Kulturgut. Als verantwortliche Behörde für den Schutz der Menschen und der Umwelt vor den Folgen von Strahlung hat das BfS zentrale Sicherheitsaufgaben. Das Amt arbeitet kontinuierlich daran, diesen Schutz auch im Spannungs- und Verteidigungsfall sicherzustellen. Verschiedene Notfälle erfordern verschiedene Maßnahmen Ausnahmesituationen, in denen viele Menschen vor Radioaktivität geschützt werden müssen, können sehr unterschiedlich sein. Um auf verschiedene, selbst sehr unwahrscheinliche Lagen vorbereitet zu sein, haben die für den radiologischen Notfallschutz zuständigen Behörden Grundannahmen für zahlreiche Notfall -Arten getroffen und Reaktionen darauf vorbereitet. Diese nennt man Referenzszenarien. Referenzszenarien Radioaktive Stoffe können durch unterschiedliche Arten von Unfällen in die Umwelt gelangen. Welche und wie viele radioaktive Stoffe austreten können und welche Auswirkungen auf die Umwelt und die Bevölkerung in Deutschland zu erwarten sind, ist abhängig von der Art des Unfalls. Mithilfe unterschiedlicher Referenzszenarien lässt sich der radiologische Notfallschutz gezielter planen. Und es lassen sich individuelle Strategien zum Schutz der Bevölkerung entwickeln. Dazu gehören neben Unfällen im In- und Ausland auch kriminelle Taten, etwa der Einsatz einer sogenannten Schmutzigen Bombe, also einer mit radioaktiven Stoffen versetzten Bombe. Auch die Nuklearwaffenexplosion durch einen Unfall oder einen Terroranschlag gehört zu den Szenarien, für die Vorsorge getroffen wird. Von der Art des Geschehens ist abhängig, welche und wie viele radioaktive Stoffe freigesetzt werden können und welche Auswirkungen zu erwarten sind. Daraus ergibt sich das jeweilige Gefahrenpotenzial. Und danach richten sich in der Regel auch die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bundesländern und dem Bund. Was leistet das BfS im Zivilschutz? Das Bundesamt für Strahlenschutz ist Teil der Zivilschutz-Infrastruktur. Die Behörde hat Fähigkeiten und Technologien, um im Krisenfall den Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität zu stärken. Diese umfassen insbesondere das Erstellen einer Prognose für die Ausbreitung der Radioaktivität und das Bereitstellen des radiologischen Lagebilds , den Betrieb des Integrierten Mess- und Informationssystems IMIS , das Daten zusammenführt und bewertet, und des sogenannten ODL -Messnetzes für Radioaktivität sowie die Unterstützung beim CBRN -Schutz (CBRN steht für chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear), etwa mit Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung. Ein wichtiges Element für den Zivilschutz ist die Expertise des BfS im Bereich des radiologischen Notfallschutzes. Das BfS ist Teil des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ( RLZ ). In diesem Krisenstab arbeiten Fachleute aus unterschiedlichen Bundesbehörden und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) unter der Leitung des Bundesumweltministeriums auf Bundesebene Hand in Hand. BfS misst kontinuierlich Umweltradioaktivität Innerhalb des Radiologischen Lagezentrums des Bundes ist das BfS verantwortlich für das Zusammenführen und Beurteilen von radiologischen Messwerten sowie für das radiologische Lagebild mit Empfehlungen für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Eine wichtige Rolle spielt hier das bundesweite Radioaktivitätsmessnetz für die sogenannte Ortsdosisleistung, kurz ODL. Dessen Messwerte sind kontinuierlich öffentlich einsehbar, auch ohne irgendeine Notlage. Die Auswirkungen einer oberirdischen Kernwaffenexplosion würden dort sehr schnell abgebildet werden. Überwachung der Gamma-Ortsdosisleistung Bundesweit 1.700 Sonden umfasst das ODL-Messnetz Als eine der wichtigsten Messeinrichtungen betreibt das BfS auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes ( StrlSchG ) sein Messnetz zur großräumigen Ermittlung der äußeren Gammastrahlenbelastung durch kontinuierliche Messung der Ortsdosisleistung. Der Fachbegriff ODL steht für die pro Zeiteinheit aufgenommene Strahlendosis an einem bestimmten Ort. Das BfS betreibt zudem das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt IMIS . Die in Deutschland auf gesetzlicher Grundlage erhobenen Messdaten zur Umweltradioaktivität werden in IMIS erfasst, ausgewertet und dargestellt. Bei einem kerntechnischen Unfall bilden die Messergebnisse und die berechneten Prognosen für die Strahlenbelastung die Grundlage für Entscheidungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt. Auch für das Überwachen der Lebens- und Futtermittel erhebt das BfS im Zusammenspiel mit den Ländern wichtige Daten. BfS nimmt zahlreiche Aufgaben im radiologischen Notfallschutz wahr Für die Umsetzung der frühen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind die jeweiligen Katastrophenschutzbehörden zuständig. Bundes- und Landesbehörden können den sogenannten UnterstützungsverBund CBRN bei Bedrohungen durch radioaktive Stoffe zur Unterstützung anfordern. Im Verbund arbeiten Spezialkräfte etwa des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des BfS bei einem Missbrauch radioaktiver Stoffe zusammen. Der Verbund kann außerdem bei Bedrohungen durch chemische oder biologische Substanzen eingesetzt werden. Im BfS werden zudem weitere wichtige Fähigkeiten gebündelt, die zur Bewältigung eines Notfalls im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen entscheidend sind: Dazu gehören die biologische Dosimetrie , also der Nachweis und nach Möglichkeit auch die Quantifizierung einer Strahlenbelastung mithilfe biologischer Indikatoren und die Messung, ob und welche Mengen radioaktiver Stoffe in den menschlichen Körper gelangt sind ( Inkorporationsmessung ) sowie vorbereitende Maßnahmen zur Dekorporation. Das BfS kann also mit Wissen, Technik, Fachpersonal und Empfehlungen für sinnvolles Schutzverhalten auch im militärischen Spannungsfall den Bevölkerungsschutz maßgeblich stärken. Stand: 18.02.2026
<p>Der „Dialog KlimaAnpassung“ beteiligte Bürger*innen und Stakeholder an der Entwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie. 376 Fachleute aus 212 Organisationen sowie 330 zufällig ausgewählte und knapp 2.000 online teilnehmende Bürger*innen trugen ihre Perspektiven bei. Wie sich die Beteiligung in der Strategie widerspiegelt und welche zusätzlichen Themen eingebracht wurden, zeigt ein neuer Bericht.</p><p>„Leben im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> gemeinsam meistern“ – so lautete die Überschrift des Dialogs KlimaAnpassung, mit dem das Bundesumweltministerium (damals <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>, heute BMUKN) und das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) Bürger*innen sowie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a> aus Bundesländern, Verbänden und Wissenschaft im Zeitraum September 2023 bis Oktober 2024 an der Entwicklung der Deutschen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsstrategie#alphabar">Anpassungsstrategie</a> beteiligt haben (s. Abbildung 1). Viele der in der Beteiligung genannten Themen und Vorschläge finden sich in der <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a> wieder, die das Bundeskabinett im Dezember 2024 beschlossen hat.</p><p><strong>Wer hat sich beteiligt?</strong></p><p>Wie sich zentrale Beteiligungsergebnisse in der Strategie widerspiegeln und welche zusätzlichen Themen durch die Beteiligten eingebracht wurden, zeigt der abschließende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsprozess-zur-deutschen">Bericht zum Dialog KlimaAnpassung</a>.</p><p><strong>Bürger*innen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a> geben vielfältige Empfehlungen</strong></p><p>Die beteiligten Bürger*innen und Stakeholder halten Klimaanpassung für wichtig und unterstützen in großen Teilen die Themen der Klimaanpassungsstrategie. Von den Stakeholdern gibt es viel Zustimmung zum Ansatz der messbaren Ziele und dazu, bei der Zielsetzung thematisch anhand von Clustern vorzugehen.</p><p>Neben Empfehlungen zu einzelnen Clustern finden sich in den Beiträgen der Stakeholder und Bürger*innen wiederkehrende Aspekte sowie Hinweise zu übergeordneten Themen:</p><p><strong>Wie die Beteiligung in die Strategie eingeflossen </strong><strong>ist</strong></p><p>Viele eingebrachte Themen und Vorschläge finden sich in der Deutschen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsstrategie#alphabar">Anpassungsstrategie</a> an den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> 2024 wieder. Die Empfehlungen der Bürger*innen bilden die Basis der „<strong>Vision für ein klimaresilientes Deutschland 2060</strong>“. In der formellen Konsultation haben die Vertreter*innen der Länder zahlreiche eigene Beiträge zur Zielerreichung formuliert, die im Abschnitt „Beiträge der Bundesländer“ in die Strategie eingeflossen sind.</p><p>Die häufig genannten Themen Begrünung, vulnerable Gruppen und Bildung sowie Informationsbereitstellung finden sich an verschiedenen Stellen der Strategie wieder. <strong>Begrünung und naturbasierte Lösungen</strong> werden etwa in der Stadtentwicklung, bei Gebäuden oder im Thema Wasser angesprochen. <strong>Vulnerable Gruppen</strong> werden insbesondere im Aktionsfeld „Soziale Gerechtigkeit und vulnerable Gruppen in der Klimaanpassung“ thematisiert, aber auch bei den Themen Gesundheit, Bevölkerungsschutz oder Gebäude. Der Aktionsplan Anpassung – der die Maßnahmen der Strategie bündelt – enthält zudem viele Maßnahmen zu <strong>Forschung, Bildung, Beratung und Informationsbereitstellung</strong>.</p><p>Die beschlossene Strategie enthält einige Themen, die in dem zur Beteiligung genutzten Rohentwurf (2023) noch nicht enthalten waren. Dazu zählen etwa <strong>Arbeitsschutz und Sport</strong>, die jeweils als eigene Aktionsfelder aufgenommen wurden. Ergänzt wurde auch das Ziel, die Bekanntheit und Attraktivität des Ehrenamts im Bevölkerungsschutz zu steigern. Alle drei Themen wurden von Bürger*innen und Stakeholdern diskutiert und eingebracht.</p><p>Mit Blick auf das Ambitionsniveau wurden im Laufe der Strategieentwicklung einzelne <strong>Zieljahre vorgezogen</strong>. Etwa hatten die Stakeholder für menschliche Gesundheit und Pflege vorgeschlagen, alle Ziele einheitlich auf das Zieljahr 2030 zu setzen. Anders als der Rohentwurf sieht die finale Strategie dies so vor.</p><p><strong>Welche Themen nicht in die Strategie eingeflossen sind</strong></p><p>Einige der von den Bürgern*Bürgerinnen und Stakeholdern eingebrachten Themen sind aktuell (noch) nicht in die Strategie eingeflossen. Zahlreiche Beiträge berührten Beiträge <strong>anderer Politikbereiche</strong> und gaben Empfehlungen etwa zur Agrar-, Energie- oder Mobilitätswende. Ebenso gab es zum Teil Empfehlungen, die <strong>andere Politikstrategien</strong> im Umweltressort betreffen. Die Beiträge zur biologischen Vielfalt etwa sind aufgrund des parallelen Strategieprozesses zur Fortentwicklung der „Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030“ bislang nicht in die Klimaanpassungsstrategie eingeflossen, aber für die Fortschreibung vorgemerkt.</p><p>Auch Bereiche außerhalb des Verantwortungsbereichs des Bundes wurden nicht aufgegriffen. Die Meeresfischerei etwa wird auf <strong>EU-Ebene</strong> verhandelt. Der von Bürger*innen adressierte öffentliche Nahverkehr sowie der Fuß- und Radverkehr liegen im <strong>Kompetenzbereich von Ländern und Kommunen</strong> – ebenso wie viele Verantwortlichkeiten bei menschlicher Gesundheit und Pflege.</p><p>Einige Beiträge wurden aufgrund der <strong>Schwerpunktsetzung der Strategie</strong> nicht aufgenommen. Dies betrifft beispielsweise die Energiewirtschaft. Da die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes von 2021</a> hier mittelfristig ein geringes Risiko sieht (Kahlenborn et al. 2021), ist vorgesehen, dieses Thema erst bei der kommenden Fortschreibung der Anpassungsstrategie zu berücksichtigen. Auch die Themen Finanzwirtschaft, Tourismuswirtschaft sowie Informations- und Kommunikationsinfrastruktur und das Zusammenspiel von Ernährung und Konsum sind aufgrund der gesetzten Schwerpunkte nicht enthalten. Bei einzelnen Themen – etwa Meeresschutz oder psychische Klimawandelfolgen – fehlt es noch an Informationen und Daten oder die Strategie nennt <strong>zusätzlichen Forschungsbedarf</strong>.</p><p><strong>Die Beteiligungsformate haben sich bewährt… </strong></p><p>Im Beteiligungsprozess konnten sowohl die anvisierten Stakeholder als auch Bürger*innen aus einzelnen Regionen und zum Teil darüber hinaus erreicht werden. Alle Beteiligungsformate, bis auf die abschließende Konsultation der Länder, <strong>wurden evaluiert</strong>. Während bei den Präsenzformaten gute Rücklaufquoten erreicht werden konnten (Bürger*innen 92 %, Stakeholder 78 %), nahmen an der Evaluation der Onlineformate nur sehr wenige teil. Die Präsenzformate wurden insgesamt positiv bewertet – sowohl hinsichtlich der Beteiligungsergebnisse als auch des Prozesses. Knapp zwei Drittel der Bürger*innen und gut die Hälfte der Stakeholder sind zuversichtlich, dass ihre Beiträge angemessen in der Strategieentwicklung berücksichtigt werden.</p><p>… <strong>und zur weiteren Beteiligung motiviert</strong></p><p>Positiv ist zudem, dass drei Viertel der Bürger*innen aus den regionalen Dialogen angeben, <strong>motiviert zu sein, sich in weitere Beteiligungsangebote</strong> einzubringen, und zwei Drittel, sich weiter mit dem Thema Klimaanpassung zu beschäftigen. Über 90 Prozent der beteiligten Bürger*innen sind der Ansicht, dass durch die regionalen Dialoge besonders wichtige Themen identifiziert wurden, die für ein Leben im Klimawandel als erstes angepackt werden sollten und dass gute Empfehlungen an politische Entscheidungsträger*innen entwickelt wurden. Jeweils gut die Hälfte gibt an, dass sich ihr Verständnis von Folgen des Klimawandels und von Anpassungsmaßnahmen gesteigert hat, und dass sie nun überzeugter sind, dass Klimaanpassung notwendig oder für eine gute Lebensqualität in Deutschland wichtig ist – bei etwa einem Drittel waren Wissen und Überzeugung schon vorher hoch.</p><p><strong>Was sich aus dem Dialog KlimaAnpassung</strong><strong> lernen lässt</strong></p><p>Aus dem Beteiligungsprozess lassen sich unter anderem folgende Empfehlungen für weitere Beteiligungsangebote ableiten:</p><p><em> </em></p><p><strong>Autor*innen: </strong>Dr. Esther Hoffmann, Johannes Rupp, Richard Harnisch (Institut für ökologische Wirtschaftsforschung)</p><p><em>Der „Dialog KlimaAnpassung“ wurde zusammen mit dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), IKU – Die Dialoggestalter, Ecolo – Agentur für Ökologie und Kommunikation, Bosch & Partner sowie Polidia und Ifok durchgeführt.</em></p><p> </p><p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter </em><em></em><em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a></em><em></em><em> und Anpassung Nr. 99 ver</em><em>ö</em><em>ffentlicht.</em><em> </em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter">Hier</a><em> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p><p> </p><p>Quellen:</p><p>BMUKN – Bundesministerium für Umwelt, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Hrsg.) (2024): Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 – Vorsorge gemeinsam gestalten. Download unter: <a href="https://www.bundesumweltministerium.de/download/deutsche-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel-2024">BMUKN: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 | Download</a></p><p>Hoffmann, E. & Rupp, J. (2025): Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024. Schnittmengen zwischen den Empfehlungen und der Strategie, Dezember 2025, Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau, Download unter: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beteiligungsprozess-zur-deutschen">Beteiligungsprozess zur Deutschen Anpassungsstrategie 2024 | Umweltbundesamt</a></p><p>Kahlenborn, W.; Porst, L.; Voß, M.; Fritsch, U.; Renner, K.; Zebisch, M.; Wolf, M.; Schönthaler, K.; Schauser, I. (2021). Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland 2021 (Kurzfassung), Juni 2021, Umweltbundesamt: Dessau-Roßlau, Download unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung">https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/KWRA-Zusammenfassung</a></p><p> </p>
<p>Mit der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) beschließt die Bundesregierung erstmals messbare Ziele, mit denen der Bund Infrastrukturen, Gebäude, Land- und Forstwirtschaft und andere Sektoren klimaresilient machen will. Fortschritte bei der Zielerreichung werden zukünftig im DAS-Monitoringsystem beim UBA gemessen.</p><p>Die Folgen des Klimawandels in Deutschland sind spürbar und messbar. Das Jahr 2023 war sowohl in Deutschland als auch weltweit das wärmste Jahr seit dem Messbeginn im Jahr 1881; die mittlere Lufttemperatur in Deutschland hat seit dieser Zeit bereits um 1,8 °C zugenommen. In den letzten Jahren erlebten viele Regionen die katastrophalen Folgen von extremen Wetterereignissen wie Hitzewellen, Dürreperioden, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a>- und Hochwasserereignisse. Die Klimarisikoanalysen für Deutschland und für Europa zeigen eindeutig: Klimarisiken für Ökosysteme, die menschliche Gesundheit und Infrastrukturen werden zunehmen und betreffen zukünftig alle Regionen.</p><p>Um bereits bestehende Folgen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> zu mindern und vorsorgend zukünftige Klimarisiken zu reduzieren, hat die Bundesregierung, unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>), die <a href="https://www.bmuv.de/pressemitteilung/bundeskabinett-beschliesst-anpassungsstrategie-an-den-klimawandel">neue Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=DAS#alphabar">DAS</a> 2024) beschlossen. Die Strategie enthält erstmalig messbare Ziele der Klimaanpassung. Die Ziele sind in sieben thematische Cluster gegliedert: Infrastruktur, Land und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>, menschliche Gesundheit und Pflege, Stadtentwicklung und Raumplanung und Bevölkerungsschutz, Wasser, Wirtschaft und ein Cluster mit übergreifenden Themenbereichen. Mit der neuen Klimaanpassungsstrategie erfüllt die Bundesregierung eine zentrale Verpflichtung aus dem <a href="https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/393/VO.html">Bundes-Klimaanpassungsgesetz</a>. Wichtig bleiben alle Anstrengungen zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>, damit die Folgen des Klimawandels nicht unbeherrschbar werden.</p><p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) hat das BMUV und die Interministerielle Arbeitsgruppe <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a> bei der Koordination und Entwicklung der Anpassungsstrategie fachlich beraten und den Strategieprozess mit Beteiligungsformaten für Verbände, Bundesländer, die Wissenschaft sowie Bürgerinnen und Bürger unterstützt.</p><p><strong>Ziele und Maßnahmen reagieren auf besonders dringende Risiken des Klimawandels</strong></p><p>In der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/folgen-des-klimawandels/risiken-anpassungspotential">Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 (KWRA) für Deutschland</a> hat das UBA gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus 24 anderen Bundesbehörden sowie wissenschaftlichen Institutionen die Klimarisiken mit besonders dringendem Handlungsbedarf festgestellt. Die nun beschlossenen Ziele der Anpassung bauen auf dieser zentralen Grundlage auf und sollen die Klimarisiken mit entsprechenden Zielen und Maßnahmen reduzieren. Einige Themen der KWRA, wie die Energieinfrastruktur oder ein klimaresilientes Gesundheitssystem, sollen in der Fortschreibung der DAS adressiert werden.</p><p><strong>Zielfortschritte werden im Monitoringsystem des UBA gemessen</strong></p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/monitoring-zur-das">DAS-Monitoringsystem zur Klimaanpassungsstrategie</a> wird die Fortschritte bei der Zielerreichung anhand von Indikatoren messen. Für die meisten Ziele sind bereits entwickelte oder sich in der Entwicklung befindliche Indikatoren identifiziert. Für einige Ziele müssen die Bundesressorts in den nächsten Jahren neue Indikatoren und Datengrundlagen entwickeln. Die Indikatoren sind eine wichtige Grundlage, um ambitionierte Zielsetzungen festzulegen. Die neuen Ziele der DAS 2024 enthalten entweder einen konkreten Zielwert, ein Verbesserungsgebot oder ein Verschlechterungsverbot. Die Daten und Indikatoren des Monitoringsystems werden künftig soweit wie möglich automatisiert aktualisiert und in einer vom UBA betriebenen Datenbankanwendung zusammengeführt werden. Der nächste Monitoringbericht zur DAS 2027 wird die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung im Rahmen der Strategiefortschreibung 2028 sein.</p><p><strong>Aktionsplan bündelt Maßnahmen zur Zielerreichung </strong></p><p>Der Aktionsplan Anpassung IV legt dar, mit welchen Maßnahmen und Politikinstrumenten die zuständigen Ressorts die Anpassungsziele erreichen wollen. Bei der Auswahl und Bewertung von Maßnahmen unterstützte das Behördennetzwerk <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimafolgen#alphabar">Klimafolgen</a> und Anpassung die Interministerielle Arbeitsgruppe Anpassung an den Klimawandel. In dem Netzwerk arbeiten 25 Bundesoberbehörden unter der Koordination des UBA zusammen.</p><p><strong>Hinweise von Verbänden, Ländern, Kommunen und der Wissenschaft sind eingeflossen</strong></p><p>Das UBA und BMUV haben mit dem breit angelegten Beteiligungsprozess <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimafolgen-anpassung/anpassung-an-den-klimawandel/anpassung-auf-bundesebene/dialog-klimaanpassung">„Dialog KlimaAnpassung“</a> Fachleute von Bundesländern, Verbänden einschließlich kommunaler Spitzenverbände und der Wissenschaft umfassend an der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie beteiligt. Flankierend haben Bürger*innen in fünf unterschiedlich vom Klimawandel betroffenen Regionen Deutschlands sowie in einer deutschlandweiten Online-Umfrage Ideen und Empfehlungen eingebracht, wie sich die Zukunft im Klimawandel lebenswert gestalten lässt. Die Beiträge der Fachleute sowie Bürger*innen zeigen sowohl den Willen zum eigenen Handeln als auch qualifizierte Hinweise für die Bundesregierung auf. Alle Empfehlungen aus dem „Dialog KlimaAnpassung“ einschließlich der abschließenden Konsultation des Strategieentwurfs wurden den fachlich verantwortlichen Bundesministerien zur Prüfung vorgelegt, um sie für die Erarbeitung der Strategie zu nutzen.</p><p><strong>Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe </strong></p><p>Eine wirksame Vorsorge gegenüber den Folgen des Klimawandels kann nur in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren erreicht werden. Damit Ziele und Maßnahmen der Klimaanpassung entsprechend der regionalen und lokalen Betroffenheiten umgesetzt werden, arbeiten Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz weiterhin an einer gemeinschaftlichen Finanzierung. Auch das UBA sieht eine neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung als eine der dringlichsten Zukunftsaufgaben.</p><p><strong>Fortschrittsmessung der Klimaanpassung in internationalen Prozessen</strong></p><p>Mit messbaren und indikatorgestützten Zielen der Klimaanpassung ist Deutschland – ebenso wie viele andere Länder – bestrebt, eine fundierte Grundlage und effiziente Governance für eine bessere Fortschrittsmessung von Klimawandelanpassung zu schaffen. Auf der diesjährigen <a href="https://unfccc.int/documents/644457">UN-Klimakonferenz COP 29</a> beschlossen die Vertragsstaaten, dass sie ihre Fortschritte beim Erreichen der internationalen Anpassungsziele (Global Goal on <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Adaptation#alphabar">Adaptation</a>, GGA) mit max. 100 noch zu bestimmenden Indikatoren überprüfen werden. Die <a href="https://unfccc.int/documents/636595">internationalen Anpassungsziele</a> adressieren ähnliche Themenfelder wie die nationalen Ziele, zum Beispiel die Wasserwirtschaft, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>, Gesundheit oder Infrastrukturen. Darüber hinaus sieht das GGA einige prozedurale Ziele vor, die bis 2030 erreicht werden sollen: alle Länder sollen eine Klimarisikoanalyse durchgeführt haben, eine nationale Anpassungsstrategie bzw. einen Anpassungsplan beschlossen haben und umsetzen, sowie ein System für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=Monitoring#alphabar">Monitoring</a>, Evaluation und Lernen für Anpassungsaktivitäten aufgebaut haben.</p><p>Auf europäischer Ebene spielt das Thema Fortschrittsmessung ebenso eine große Rolle. Der Europäische Rechnungshof empfahl in dem Sonderbericht <a href="https://www.eca.europa.eu/de/publications/SR-2024-15">„Anpassung an den Klimawandel in der EU: Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück“</a>, dass die Europäische Kommission die Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel über gemeinsame Indikatoren und Kriterien für die Messung der Fortschritte verbessern soll. Auch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a> unterstützt die nationale Fortschrittserfassung; beispielsweise mit dem Bericht <a href="https://www.oecd.org/en/publications/measuring-progress-in-adapting-to-a-changing-climate_8cfe45af-en.html">„Measuring Progress in Adapting to a Changing Climate</a>“, in dem ein Rahmen für die Messung von Klimaanpassung vorgestellt und anhand von Fallstudien in drei Ländern angewandt wird.</p><p>Das UBA unterstützt das BMUV bei der regelmäßigen Berichterstattung zu Klimawandelanpassung nach der EU Governance Verordnung und für die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UNFCCC#alphabar">UNFCCC</a> Biennial Transparency Reports sowie UNFCCC Nationalberichte.</p><p>Zur Umsetzung des nationalen Klimaanpassungsgesetzes, sowie zur Erreichung der internationalen Anpassungsziele, wird das UBA zukünftig weitere Klimarisikoanalysen, Monitoringberichte und wissenschaftliche Wirkungsanalysen durchführen, um die Bundesressorts bei der Fortschrittbewertung zu Klimaanpassung im Rahmen der Strategiefortschreibung umfassend zu informieren.</p>
Im Rahmen des GEOTEC-Projektes der BGR sollen mit Hilfe von komplexen Fernerkundungsmethoden bruch- und senkungsgefährdete Bereiche im Raum Staßfurt, Schacht VI, Schacht VII erkannt werden. Die positiven FuE-Ergebnisse bedingen zielgerichtet eine Fortführung der bisherigen methodischen Ansätze mit der Maßgabe der Entwicklung eines fernerkundungsgestützen operationellen Systems zur Früherkennung von aus dem Bergbau/Altbergbau resultierenden Gefahrenmomenten. Mit Hilfe von hochauflösenden Satelliten- und Flugzeugdaten soll im Rahmen des Vorhabens ein anwendungsfähiges und industrienahes Fernerkundungsmonitoringsystem zur Untersuchung von Subrosionserscheinungen und Destabilisierungsvorgängen, die die Tagesoberfläche beeinflussen und ggf. das Gemeinwohl gefährden, im Bereich des Altbergbaus geschaffen werden. Die Erarbeitung, Erprobung und Bereitstellung eines operationellen Systems der Satelliten- und Flugzeugfernerkundung erfolgt beispielhaft für ausgewählte Kali- und Salzbergbaufelder des Staßfurter Sattels mit der Zielstellung der Früherkennung und Überwachung von Bruch- und Senkungsrisiken.
Oberfranken wird Großteils durch zwei Fernleitungsnetze versorgt: a) Die Mauthaus-/Ködeltalsperre, über zwei Bäche (Tschirner- und Nordhalbener Ködel) mit Oberflächenwasser. b) Die Juragruppetiefbrunnen mit zahlreichen Hochbehältern. Wie ist Vorsorge getroffen, wenn durch einen hybriden Anschlag mit Kontamination der Talsperre oder der Hochbehälter mit gesundheitsgefährdeten Stoffen die Fernleitungsnetze ausfallen? Die Juragruppe hat z. B. trotz des Landtagsbeschlusses von 1980 alle noch funktionsfähigen Anlagen der angeschlossenen Orte aufgelassen! Ausgenommen Trockau (dem Heimatort des Juragruppenwerkleiters) mit Quellen aus dem Lindenhardter Forst. Die Schüttung dieser Quellen wäre sicher NICHT ausreichend für den Bedarf im Versorgungsnetz der Juragruppe! Wäre es nicht im Interesse des präventiven Bevölkerungsschutzes, die Reaktivierung ortsnaher* Versorgungsanlagen zu fördern? * Die Priorität ortsnaher Versorgung findet sich schon seit Jahrzehnten im § 50 2. WHG: (2) Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Der Bedarf darf insbesondere dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 119 |
| Europa | 15 |
| Global | 1 |
| Kommune | 2 |
| Land | 66 |
| Weitere | 16 |
| Wissenschaft | 27 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 90 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 38 |
| Umweltprüfung | 37 |
| unbekannt | 16 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 84 |
| Offen | 99 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 159 |
| Englisch | 43 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 12 |
| Keine | 78 |
| Webseite | 99 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 128 |
| Lebewesen und Lebensräume | 169 |
| Luft | 138 |
| Mensch und Umwelt | 183 |
| Wasser | 128 |
| Weitere | 180 |