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Jagdbezirke (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: § 4 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Es handelt sich entweder um Eigenjagdbezirke (mindestens 75 Hektar zusammenhängende Fläche) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (Flächen, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören von mindestens 150 Hektar umfassen). Bereiche, in denen die Jagd ruht sind befriedete Bezirke nach § 6 BJagdG. Die Abgrenzung der Jagdbezirke und der befriedeten Bezirke werden von der Unteren Jagdbehörde des Landkreises festgelegt.

Naturschutz im Ökolandbau - Maßnahmen und Umsetzungsmöglichkeiten im großflächigen modernen Ökolandbau - ein Handbuch für Praktiker, Berater und Verwaltung

Das Projekt "Naturschutz im Ökolandbau - Maßnahmen und Umsetzungsmöglichkeiten im großflächigen modernen Ökolandbau - ein Handbuch für Praktiker, Berater und Verwaltung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landnutzungssysteme und Landschaftsökologie.Aufbauend auf den Ergebnissen des 2007 abgeschlossenen E+E-Projektes Naturschutzhof Brodowin (www.naturschutzhof.de) werden wir mit Experten aus Praxis, Beratung, Verwaltung und Wissenschaft Naturschutzmaßnahmen für ökologisch bewirtschaftete Betriebe diskutieren und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für Zielarten sowie ihrer Umsetzbarkeit und Kosten bewerten. Weiterhin sollen Zielkonflikte dargestellt und eine Priorisierung der Maßnahmen entsprechend der Schutzziele vorgenommen werden. Das Handbuch wird übersichtlich aufbereitet, um die naturschutzfachlichen und landwirt-schaftlichen Effekte und Umsetzungsrisiken sowie die individuellen Wahlmöglichkeiten transparent und das Handbuch damit gut nutzbar zu machen. Mit dem Handbuch werden Handlungsanweisungen zur effektiven Ausgestaltung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen gegeben.

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