Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine Getrenntsammlungspflicht fürTextilabfälle. Das Bundesumweltministerium hat hierzu Fragen und Antworten veröffentlicht. Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort können auch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sachsen-Anhalts geben. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Informationen des LAU Untersuchungen zur Relevanz von neuen persistenten organischen Schadstoffen in Abfällen und deren Auswirkungen auf die Abfalleinstufung und die Entsorgungswege in Sachsen-Anhalt (Kurzbericht) Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz . Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Studie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen in Sachsen-Anhalt Zur besseren Überwachung der Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung wurden Recherchen und Untersuchungen an Abfallbehandlungsanlagen in Sachsen-Anhalt durchführt. Bewertungskriterien zur Optimierung der behördlichen Überwachung wurden herausgearbeitet. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Stand und Prognose 2022" (pdf-Dateien, 9,5 MB, barrierefrei) dargestellt.
Die Bundesregierung strebt die qualitativ und quantitativ hochwertige Verwertung von Bioabfällen an, um dadurch Klima und Ressourcen zu schonen. Im Hinblick auf eine mögliche Weiterentwicklung der Bioabfallverordnung, sollen in diesem Forschungsprojekt verschiedene Themenfelder untersucht werden, die direkt oder indirekt mit der Erzielung möglichst reiner Komposte und Gärreste in Verbindung stehen und somit die Grundlage für eine hochwertige Verwertung darstellen.
In Arbeitspaket (AP) 1 sollen geeignete Techniken zur Detektion von Fremdstoffen bei der haushaltsnahen Erfassung von Bioabfall ermittelt und bewertet werden. AP 2 legt den Fokus auf die Abtrennung von Fremdstoffen und insbesondere Kunststoffen vor der eigentlichen Bioabfallbehandlung und umfasst verschiedene Eingangsstoffströme wie Bioabfall aus Haushalten, verpackte Lebensmittel und anlagenintern rezyklierte Stoffströme. In AP 3 sollen die mögliche Bildung vor allem von kleinen Kunststoffpartikeln innerhalb der Prozesskette der biologischen Abfallbehandlung untersucht und die Möglichkeiten zur Bestimmung des Gehalts an Kunststoffpartikeln über die etablierten Methoden hinaus betrachtet werden.
Ziele dieses Forschungsprojekts sind die Bereitstellung von fachlichen Grundlagen und Erkenntnissen zur Weiterentwicklung der Bioabfallverordnung sowie die Informationsaufbereitung für die Praxis.
Im Wasserbereich werden Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen nach § 16 c Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) und § 17 a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) durchführen, durch den Bereich Umweltuntersuchungen zugelassen.
Das Institut für Hygiene und Umwelt führt weiter Listen zugelassener und benannter Labore nach Klärschlammverordnung, BioAbfallverordnung und Altholzverordnung.
Die Freie und Hansestadt Hamburg schließt mit Untersuchungsstellen, die in ihrem Auftrag umweltanalytisch tätig werden wollen, einen Rahmenvertrag ab. Dieser Vertrag verpflichtet die Labors zur Einhaltung bestimmter Maßnahmen zur Qualitätssicherung, so dass ein Mindest - Qualitätsstandard sichergestellt ist.
Im Rahmen der analytischen Qualitätssicherung führt das Institut für Hygiene und Umwelt regelmäßig Laborvergleichsuntersuchungen, so genannte Ringversuche, mit öffentlichen und privaten Laboratorien durch. Für diese Untersuchungen stehen Berichte und Kalender zur Verfügung.
Zum 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Sie soll den Eintrag von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffen, in Böden minimieren. Um solche Störstoffe von vornherein aus den Bioabfall-Behandlungsprozessen (Vergärung bzw. Kompostierung) herauszuhalten, gelten mit der neuen BioAbfV Kontrollwerte bei der Bioabfallsammlung: Der Gewichtsprozentanteil von Kunststoff (Plastik) am frischem Bioabfall aus Haushalten darf höchstens ein Prozent betragen. Der Gewichtsprozentanteil aller Fremdstoffe (Plastik und andere Störstoffe) am Biogut darf drei Prozent nicht überschreiten. Mit dieser Neuerung ändert sich für die Verbraucher in Berlin grundsätzlich nichts. Denn schon jetzt kann die BSR gemäß den Abfalltrennvorschriften der Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrW-/AbfG Berlin und KrWG Bund) bei erheblicher Fehlbefüllung die Entleerung von Biotonnen ablehnen. Ebenso sind schon jetzt gebührenpflichtige Zusatzentleerungen möglich, sollte bis zur nächsten Leerung keine Nachsortierung erfolgt sein. Bußgelder für falsch befüllte Biotonnen drohen Verbrauchern in Berlin nach dem 1. Mai nicht . Die Behandler von Bioabfällen führen ab diesem Zeitpunkt bei Anlieferung an der Anlage Sichtkontrollen durch und schätzen die Fremdstoffbelastung ab. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Werte überschritten werden, kann der Abfall zurückgewiesen werden. Ansonsten kann auch der Aufbereiter Fremdstoffe aus der Masse entnehmen. Da es sich nicht um eine Analyse, sondern nur um eine Sichtkontrolle handelt, ist eine Überschreitung keine Ordnungswidrigkeit, für welche Bußgelder drohen würden. Trotzdem sollten die Verbraucher in Berlin die BioAbfV-Novelle zum Anlass nehmen, ihr Biogut künftig noch konsequenter zu trennen. Wichtig bleibt: Plastik gehört nicht in die BSR-Biotonne . Auch die angeblich kompostierbaren Plastiktüten sind tabu, da sie nicht vollständig verrotten.