API src

Found 5597 results.

Similar terms

s/biodiverstät/Biodiversität/gi

Waldflächen mit Nutzungsverzicht

Häufig profitiert die biologische Vielfalt von der naturnahen Waldbewirtschaftung. Dennoch können bestimmte Arten in bewirtschafteten Wäldern selten werden. Deshalb ist es sinnvoll, in einem Teil der Wälder das dort wachsende Holz in vollem Umfang im natürlichen Kreislauf vor Ort zu belassen. Im Jahr 2009 wurde festgelegt, 25.000 Hektar des Waldes in Thüringen der natürlichen Waldentwicklung zu überlassen, um dadurch die Artenvielfalt zu fördern und die Vernetzung von Biotopen zu gewährleisten.

Funktionsräume der Feuchtlebensräume (FEU) der Stufe auf Basis der Distanzklassen bis 100 m (Kernräume)

Datensatz der Funktionsräume der Feuchtlebensräume der Stufe auf Basis der Distanzklassen bis 100m. Genauere Hinweise zur verwendeten Methodik sind als Heft 108 in der Schriftenreihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“ des Bundesamtes für Naturschutz erschienen. Weitere Methodische Hinweise sind im Dokument Interpretation Lebensraumnetzwerke.pdf erläutert.

Marine Art des Monats September 2010

Die Marine Art des Monats im September 2010 zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt ist der Fingertang (Laminaria digitata), eine nordatlantische Braunalge. Laminarien sind mehrere Meter lange Braunalgen, die aufgrund ihrer Wuchsform und ledrigen Beschaffenheit als Seetange bezeichnet werden. Sie bilden große waldartige Unterwasserbestände an lichtdurchfluteten Felsküsten (Kelpwälder). Da sie vielen anderen Meeresorganismen Schutz, Nahrung und Habitat bieten, sind sie für Küstenökosysteme besonders wichtig.

Projekt "Stadtgrün - Artenreich und Vielfältig" gestartet

Am 3. Juni 2016 startete das Projekt „Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig“ zunächst in Wernigerode im Harz. Ziel des Projektes ist es Städte und Gemeinden in Deutschland zur naturnahen Gestaltung und Pflege von Grün- und Freiflächen zu motivieren. Im Mittelpunkt steht das gleichnamige Label, das die Etablierung einheitlicher ökologischer Standards für den Umgang mit Grünflächen zum Ziel hat. Dabei werden anfangs in insgesamt fünf Kommunen Modellprojekte gestartet. Sie sollen zeigen, wie sich ein ökologisches Grünflächenmanagement einführen lässt, das Fragen des Naturschutzes berücksichtigt und zugleich die Pflegekosten für öffentliche Grünflächen reduziert. Ziel des Projekts ist es, ein Label zu entwickeln, das Kommunen auszeichnet, die auf das Stadtgrün achten und ihre Grünflächen besonders nachhaltig bewirtschaften und damit die biologische Vielfalt fördern. Die Erkenntnisse aus den Modellkommunen sollen in anderen Kommunen bundesweit genutzt werden. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt mit insgesamt 1,3 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Projekt fachlich. As Kooperationsprojekt wird "Stadtgrün – Artenreich und Vielfältig" gemeinsam von dem Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und den Modellkommunen Wernigerode, Frankfurt, Hannover (in Planung), Neu-Anspach und Kirchhain durchgeführt.

Neues Naturschutzgesetz tritt in Kraft

Mit der Gesetzesnovelle wird das alte Bundesnaturschutzgesetz von 1976 abgelöst. Zu den wesentlichen Neuregelungen gehört die Förderung einer natur- und umweltverträglichen Landwirtschaft durch klare Anforderungen an die so genannte "gute fachliche Praxis" Die Mitwirkungsrechte von Bürgerinnen und Bürgern werden durch die erstmals bundesweit eingeführte Verbandsklage gestärkt. Ebenfalls neu im Gesetz ist die Schaffung eines Biotopverbunds auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche zur Sicherung der biologischen Vielfalt.

Anzahl gebietsferner Fischarten steigt in Deutschland

Wissenschaftler der Stiftung Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig - Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere in Bonn haben in Kooperation mit Kollegen aus Wilhelmshaven und München eine Studie zur Diversität der Fische und Neunaugen in Deutschland publiziert. Die auf DNA-Barcoding basierenden Ergebnisse wurden am 6. Oktober 2014 im Journal 'Molecular Ecology Resources' veröffentlicht. Die neuen Erkenntnisse basieren auf der gemeinsamen Zusammenarbeit der Projekte 'German Barcode of Life’,'Freshwater Diversity Identification for Europe und ‘Barcoding Fauna Bavarica’. Die bundesweite Untersuchung von 92 Fischarten aus den Einzugsgebieten von Rhein, Weser, Elbe, Oder und Donau zeigte zum einen, dass DNA-Barcoding gut geeignet ist, um Fischarten oder Teile davon zuverlässig bestimmen zu können, förderte aber auch einige Überraschungen zu Tage. So zum Beispiel bei den Kleinfischarten Elritze, Bachschmerle und Moderlieschen, bei denen extrem große genetische Unterschiede zwischen einzelnen Populationen gefunden wurden. Dies wird als Ergebnis der bereits vor-eiszeitlich getrennten Existenz dieser Linien gewertet, und kann ein Indiz für bisher übersehene, neue Arten sein. Ebenfalls interessant ist, dass die Autoren die Anzahl der gebietsfernen Arten von 14 auf 21 erhöhen.

Bundeskabinett beschließt neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten

Am 22. Februar 2017 beschloss das Bundeskabinett ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten. Die EU verbietet die Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung von 37 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. In Deutschland treten mindestens 24 dieser Arten wild lebend auf. Für weit verbreitete invasive Arten muss Deutschland nun nach der EU-Verordnung geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Außerdem muss ein Aktionsplan erstellt werden, der Maßnahmen beschreibt, mit denen die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden kann. Das Vorkommen invasiver Arten in der Umwelt muss zudem überwacht werden. Das Durchführungsgesetz legt außerdem fest, welche Behörden zuständig sind und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie bei Verstößen gegen die EU-Verordnung eingreifen können. Weiterhin werden Regelungen geschaffen zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der EU-Verordnung, etwa zu Forschungszwecken. Die neuen Regelungen werden im Artenschutzkapitel des Bundesnaturschutzgesetzes aufgenommen. Während der Aktionsplan durch den Bund erstellt werden soll, ist die Festlegung von Managementmaßnahmen Aufgabe der Länder. Für die Durchführung des Managements bei invasiven Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, wird auch eine ergänzende Regelung im Bundesjagdgesetz aufgenommen.

Naturschutz, Religionen, Kirchen: Gemeinsame Erklärung zum Schutz der Natur

Am 19. Juni 2015. einen Tag nach der Bekanntgabe der Enzyklika "Laudato Si'" zur Ökologie von Papst Franziskus veröffentlicht das Bundesamt für Naturschutz eine gemeinsame Erklärung mit neun verschiedenen Religionsgemeinschaften zum Schutz der Natur und biologischen Vielfalt. "Das Engagement der Religionsgemeinschaften freut mich außerordentlich. Ein solcher Zusammenschluss ist in dieser Form eine große Neuerung und zukunftsweisend", sagte BfN-Präsidentin Beate Jessel. Den Kern der gemeinsamen Erklärung bilden vier Eckpunkte, die die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit bilden: Im Anschluss an den jährlichen Ökumenischen Tag der Schöpfung am ersten Freitag im September soll gemeinsam an einer religiösen Woche gearbeitet werden, in der Themen des Naturschutzes und der biologischen Vielfalt im Zentrum stehen. Freiflächen um Gebäude wie Synagogen, Tempel, Kirchen, Moscheen oder Friedhöfe sollen noch stärker als bisher Orte der biologischen Vielfalt werden. Das gilt auch für die in zahlreichen Städten entstehenden Interkulturellen Gärten. Für Gemeinden, Schulen und andere Bildungseinrichtungen sollen "Religiöse Teams für Natur und biologische Vielfalt" gebildet werden, die angesichts unterschiedlicher religiöser Traditionen die gemeinsamen Aufgaben bei der Erhaltung und Bewahrung der Natur darstellen und erörtern. Es soll ein Netzwerk der Religionen für den Naturschutz aufgebaut werden. Den Dialogprozess zwischen Religionen und Naturschutz hatten das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesumweltministerium zusammen mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften auf den Weg gebracht.

Weidelandschaft des Jahres 2015 Auenverbund Wetterau

Die Bedeutung von Viehweiden für die Biodiversität, für Klima- und Hochwasserschutz, für die Erholung und nicht zuletzt für die Erzeugung gesunder Nahrungsmittel ist groß. Aber Viehweiden sind auch gefährdet, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Um auf diese und andere Probleme hinzuweisen und gleichzeitig die Schönheiten und Eigenarten von Weidelandschaften vorzustellen, ruft „Weidewelt – Verein für naturschutzkonforme Landnutzung durch Beweidung“ alljährlich die „Weidelandschaft des Jahres“ aus. Dazu macht ein Kuratorium, dem neben „Weidewelt e. V.“ auch Vertreter des „Deutschen Verbandes für Landschaftspflege“ (DVL), von „Taurus Naturentwicklung“, der „Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen“ (GEH) und vom „Weideverein Taurus“ angehören, bis zu drei Vorschläge. Aus diesen wird dann in der Weidewelt-Mitgliederversammlung die „Weidelandschaft des Jahres“ gekürt. Für 2015 fiel die Wahl auf den Auenverbund Wetterau, zwischen Frankfurt und Gießen in Hessen gelegen.

Deutsche Umwelthilfe sucht die Bundeshauptstadt der Biodiversität

Aus Anlass des Internationalen Jahres der Biodiversität zeichnet die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) Städte und Gemeinden für ihr besonderes Engagement im Schutz und der Förderung der lokalen biologischen Vielfalt aus. Bis zum 31. Oktober 2010 können sich Kommunen um den Titel „Bundeshauptstadt der Biodiversität“ bewerben. Die Schirmherrschaft hat Bundesumweltminister Norbert Röttgen übernommen. Der Auftakt zum Wettbewerb fand am 08. Juli 2010 im Rathaus Stuttgart statt. Die DUH bewertet anhand eines Fragebogens das Engagement der Kommunen in den Bereichen Natur in der Stadt, Umweltbildung und Umweltgerechtigkeit, Arten- und Biotopschutz, Nachhaltige Nutzung von Biodiversität sowie Konzeption, Kommunikation und Kooperation. Dazu kommt ein Monitoringsystem, das über einen längeren Zeitraum die Entwicklung der biologischen Vielfalt vor Ort sichtbar macht. Einen besonderen Schwerpunkt legt die DUH auf innerstädtische Natur sowie Umweltbildung und Umweltgerechtigkeit.

1 2 3 4 5558 559 560