<p> <p>Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen.</p> </p><p>Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen.</p><p> Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft <p>Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Überschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a> zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak führt zur Belastung des Grundwassers als wichtige Trinkwasserressource, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a> von Böden, Nährstoffanreicherung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>) in Land- und Wasserökosystemen und Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/stickstoff#einfuhrung">Umweltbelastung der Landwirtschaft – Stickstoff</a>“). </p> <p>Ein Diagramm zeigt den zeitlichen Verlauf des Stickstoffüberschusses zwischen 1990 und 2023 für Einzeljahre und im gleitenden 5-Jahresmittel. Erkennbar ist eine Abnahme im 5-jährigen Mittel von 117 auf 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr. Das Ziel für 2026-2030 sind 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr.</p> <strong> Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich ... </strong> <p>___<br> * jährlicher Überschuss bezogen auf das letzte Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet)<br> ** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren. 2023: Daten teilweise vorläufig<br> *** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel des Zeitraums 2026 - 2030</p> Quelle: <p>Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) 2025, Statistischer Monatsbericht Kap. A Nährstoffbilanzen und Düngemittel, Nährstoffbilanz insgesamt von 1990 bis 2023 (MBT-0111260-0000)</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_AGRI-01_Stickstoffueberschuss-Landwirt_2026-03-05_0.pdf">Diagramm als PDF (99,24 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_AGRI-01_Stickstoffueberschuss-Landwirt_2026-03-05_1.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (90,90 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius-Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom BMLEH veröffentlicht (siehe <a href="https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/0111260-0000.xlsx">BMLEH, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000</a>). </p> <p>Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren. Regional unterscheiden sich die Überschüsse jedoch teilweise stark voneinander. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_schaubild_schema-n-gesamtbilanz_0.png"> </a> <strong> Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft </strong> Quelle: verändert nach Häußermann Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_schaubild_schema-n-gesamtbilanz_0.pdf">Schaubild als PDF (47,21 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen deutlich abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die gesamte Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1994 bis 2023 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 70 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von über 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 40 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den östlichen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1994 bis 2023 beruht auf einem effizienteren Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion, höhere Futterverwertung bei Nutztieren und gesunkenen Tierzahlen. Seit 2015 ist der Überschuss besonders stark zurückgegangen. Der wesentliche Treiber dieses Rückgangs ist der deutlich verminderte Einsatz von Mineraldüngern. Dies ist u.a. auf eine verschärfte Düngegesetzgebung, der beschleunigten Einführung emissionsarmer Ausbringungstechnologien, mehrerer Dürrejahre und höherer Düngemittelpreise nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen. </p> <p>Im Jahr 2016 wurde in der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2335292/3962877378d74837d4f4c611749b6172/2025-05-13-dns-2025-data.pdf">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> der Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Mit der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976072/2335292/c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-data.pdf?download=1">Weiterentwicklung</a> der Strategie in 2025 wurde der Zeitraum für die Zielerreichung auf die Jahre 2026 bis 2030 vorgezogen. </p> </p><p> Bewertung der Entwicklung <p>Das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird mit Veröffentlichung des Bilanzjahres 2023 erstmalig erreicht, was einen großen Erfolg darstellt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass es keiner weiteren Anstrengungen mehr Bedarf, die Stickstoffeinträge in die Umwelt weiter zu reduzieren oder auch dass die Überschüsse in den kommenden Jahren auf dem Niveau bleiben werden. Vielmehr ist dies als ein Teilziel zu betrachten, auf dem Weg Umwelt, Gesundheit und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> insgesamt vor zu hohen Stickstoffeinträgen zu schützen. Besonders im Hinblick auf die Umweltziele zur Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers - aufgrund seiner großen Bedeutung als Trinkwasserressource -, zur Minderung des Stickstoffeintrags in Nord- und Ostsee sowie zur Begrenzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> aquatischer und terrestrischer Ökosysteme ist das Ziel von 70 kg Stickstoff pro Hektar nicht ausreichend. Denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern viel mehr auf die regionale Verteilung der Stickstoffüberschüsse an. Einen Überblick über die Verteilung der Überschüsse liefert <a href="https://gis.uba.de/maps/resources/apps/lu_nflaechenbilanzueberschuss/index.html?lang=de&vm=2D&s=9193427.02702703&r=0&bm=tpol&c=1150000%2C6683301.2629420925&l=nfbue_daten%2C%7E18b29039bd5-layer-2%28-2%2C-3%2C-4%2C-5%2C-6%29">die Karte zu den regionalen N-Flächenbilanzüberschüssen</a>. </p> </p><p> Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der Landwirtschaft <p>Die Stickstoffzufuhr in der landwirtschaftlichen Gesamtbilanz setzt sich aus mehreren Quellen zusammen. Dazu zählen vor allem Mineraldünger, importierte Wirtschaftsdünger, Kompost und Klärschlamm, die Stickstoffdeposition aus der Luft, die biologische Stickstoffbindung durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr erfolgt über pflanzliche und tierische Marktprodukte.</p> <p>Zwischen 1990 und 2023 lag die durchschnittliche Stickstoffzufuhr bei 186 kg N/ha*a. Sie erreichte 1990 mit 209 kg N/ha*a ihren Höchstwert und sank bis 2023 auf ein Minimum von 143 kg N/ha*a. Bis 2017 blieb die Zufuhr weitgehend konstant, in den letzten sechs Jahren ging sie jedoch deutlich um durchschnittlich 8 kg N/ha*a zurück. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Zeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a. Sie stieg bis 2017 kontinuierlich auf 98 kg N/ha*a an und ist seitdem leicht rückläufig. Aktuell liegt sie bei 89 kg N/ha*a. Durch den stärkeren Rückgang der Zufuhr im Vergleich zur Abfuhr hat sich der Stickstoffüberschuss deutlich verringert (siehe Abb. „Zu-und Abfuhr der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz, 1990-2023“).</p> <p>Im Jahr 2023 stammten 42 % der <u>Stickstoffzufuhr</u> aus Mineraldüngern, 24 % aus inländischem Tierfutter und 15 % aus Futtermittelimporten. Weitere Beiträge kamen aus der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (10 %), aus atmosphärischer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/deposition">Deposition</a> (3 %), aus Co-Substraten für die Biogasproduktion (2 %) sowie aus Saat- und Pflanzgut (1 %). Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht jedoch in der Gesamtbilanz berücksichtigt (siehe Abb. „Stickstoff-Zufuhr zur landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023“).</p> <p>Die <u>Stickstoffabfuhr</u> erfolgte 2023 zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte und zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und andere tierische Produkte (siehe Abb. „Stickstoff-Abfuhr aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.png"> </a> <strong> Zu-und Abfuhr der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz, 1990-2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (279,67 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (57,58 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (757,93 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.png"> </a> <strong> Stickstoff-Zufuhr zur landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (119,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,68 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (746,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.png"> </a> <strong> Stickstoff-Abfuhr aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (88,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (34,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (746,41 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse <p>Um den Stickstoffüberschuss weiter zu verringern und die damit verbundenen Umweltziele zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-nitrat-im-grundwasser">Nitrat im Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-eutrophierung-durch-stickstoff">Eutrophierung von Ökosystemen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-eutrophierung-der-meere">Stickstoffeinträge in Küstengewässer</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-emission-von-luftschadstoffen">Emissionen von Luftschadstoffen</a> zu erreichen, sollten die Stickstoffzufuhr in der Landwirtschaft weiter reduziert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist ein möglichst geschlossener Stickstoffkreislauf. Um dies zu erreichen müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert und gleichmäßiger auf die landwirtschaftliche Fläche verteilt wird. Zudem sollte die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden. </p> </p><p> Die Düngeverordnung <p>Die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/index.html">Düngeverordnung</a> definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie wurde 2017 und 2020 umfassend novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der Düngeverordnung soll zukünftig im Rahmen eines Wirkungsmonitorings geprüft werden, um eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen vor allem in den mit Nitrat belasteten und von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> betroffenen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden sich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/nutzung-belastungen/faqs-zu-nitrat-im-grund-trinkwasser#was-ist-der-unterschied-zwischen-trinkwasser-rohwasser-und-grundwasser">hier</a>.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Das SG Forstliche Umweltkontrolle/Bodenkunde erbringt auf Ebene der hoheitlichen Zuständigkeit für den Wald Informationen für Politik und Forstwirtschaft zur nachhaltigen, ökonomisch erfolgreichen und ökologisch verträglichen Bewirtschaftung der Wälder. Voraussetzung einer qualifizierten und zeitnahen Politikberatung sind die zielgerichtete Analyse und Bewertung der Risiken und Potentiale für den Wald und die nachhaltige Forstwirtschaft. Herausforderungen des Klimawandels, die Luftverschmutzung und der sich ändernden Bewirtschaftungsansprüche an Wälder erfordern ein forstliches Umweltmonitoring im Sinne eines integrativen Waldmonitoring. Im Forstlichen Monitoring sind zugleich Landes-, Bundes- als auch Europäische Monitoringaufgaben beispielhaft integriert. Der Bundesrepublik Deutschland erwachsen aus internationalen Vereinbarungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung (MCPFE), zum Klimaschutz (Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll), zum Schutz der biologischen Vielfalt (CBD) und zur Luftrein¬haltung (CLRTAP) vielfältige Berichtspflichten, die nur auf Grundlage eines forstlichen Umweltmonitoring erfüllt werden können. Die EU-weit etablierten Monitoringprogramme (EU Level I bzw. BZE/WZE und Level II) bieten eine wissenschaftlich fundierte Grundlage und die Infrastruktur für das Waldmonitoring. Sie werden im Rahmen eines aufzubauenden europäischen Waldmonitoring (European Forest Monitoring System EFMS) weiterentwickelt und mit anderen Erhebungen (z. B. BWI) abgestimmt und verknüpft. Die aus dem Waldmonitoring abgeleiteten Risikobewertungen und Anpassungsmaßnahmen für die Waldbewirtschaftung sind ein wichtiges Element moderner Dienstleistung für die forstliche Praxis und bilden unverzichtbare Entscheidungshilfen für die Forst- und Umweltpolitik. Das forstliche Monitoring zum Waldzustand liefert wichtige Grundlagen zu strategischen Entscheidungen zur Waldentwicklung. Schwerpunkte: - Erfassung der Dynamik der stofflichen (Wasser, Immission CO2, O3; Deposition N, Säure) und energetischen (Strahlung, Temperatur, Wind) Umwelteinwirkungen auf den Wald (Level II) - Erfassung ihrer Wirkungen auf den Zustand der Waldökosysteme (Pflanzenvitalität, Bodenzustand, Wasser-, Kohlenstoff- und Nährstoffhaushalt, Biodiversität) Level I, LWI, BZE und Level II - Abschätzung der Folgen für die nachhaltige Erfüllung der Waldfunktionen für die Gegenwart, Aufklärung ihrer kausalen Zusammenhänge und Entwurf von Szenarien zur Prognose. - Bodenzustanderfassung und Ableitung von Handlungsempfehlungen für den Waldbodenschutz - Erstellung periodischer Waldzustandsbericht - Kennzeichnung von Risikogebieten für die Forstwirtschaft (Wachstumsbedingungen, Waldbrand, Insekten, Stürme unter Einbeziehung verschiedener Klimaszenarien) zum zielgerichteten Einsatz von Haushaltsmitteln und Fördergeldern (Regionalisierung), - Ermittlung von Daten zur Abschätzung der Kohlendioxid-Speicherfähigkeit der Wälder sowie Veränderungen dieses Speichers bei bestimmten Nutzungsoptionen. - Bearbeitung bodenkundlicher Sonderstandorte und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Waldentwicklung Gutachten für die Forstverwaltungen als TÖB bei Emittenten in Waldnähe (Biogasanlagen, Tierhaltungsstätten)
Die Biomethan Produktion Torgelow GmbH, An den Eichen 1, 16515 Oranienburg, beabsichtigt die Biogasanlage Torgelow wesentlich zu ändern und hat hierfür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der Anlagenstandort befindet sich in 17358 Torgelow, Robert-Bosch-Straße 1, Gemarkung Torgelow, Flur 12, Flurstück 4/53. Gegenstand der wesentlichen Änderung sind folgende Vorhaben: • Änderung der Inputstoffe durch Verringerung des Gesamtinputs auf 61.500 t/a und die Erweiterung des Inputstoffkataloges durch Hühnertrockenkot (15.000 t/a) und Reststoffen aus der Zuckerproduktion • Umnutzung einer vorhandenen Lagerhalle zur Hühnertrockenkot- und Festgärrestlagerung • Errichtung eines Biofilters zur Abluftreinigung der Lagerhalle für Hühnertrockenkot und festen Gärresten • Verkleinerung der Zwischenlagerfläche für feste Gärreste am Separator • Änderung der Gasspeichervolumen über den Fermentern, Nachgärern und Gärrestlagern
Die Firma VAREM Energie Damsdorf GmbH beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück 14797 Kloster Lehnin, Gewerbepark Damsdorf 42 in der Gemarkung Lehnin, Flur 2, Flurstück 198 eine Biogasanlage in Verbindung mit weiteren Anlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage in Verbindung mit einer Biomethanaufbereitungsanlage, einem Biomethanspeicher, einer Anlage zur Hydrothermalen Karbonisierung (HTC-Anlage) und einer Hackschnitzelheizung. Die Hauptanlage des beantragten Vorhabens stellt die Biogasanlage dar. Beantragt ist die Vergärung von nicht gefährlichen organischen Abfällen, unter anderem aus Abwasseranlagen und der Lebensmittelindustrie. Es handelt sich um eine mesophile Nassvergärung im Durchfluss-Speicher-Verfahren zur Fermentierung von maximal 482 Tonnen pro Tag organischer Stoffe mit dem Ziel der Biogasgewinnung. Das erzeugte Biogas wird in der Biomethanaufbereitungsanlage mit einer Durchsatzleistung von 11 000 000 Normkubikmetern pro Jahr auf Erdgasqualität aufbereitet und in das öffentliche Gasnetz eingespeichert. Das bei der Aufbereitung dem Biogas abgeschiedene CO2 soll für den Einsatz als Kohlensäure in der Lebensmittelindustrie weiter aufbereitet werden. Die bei der anaeroben Vergärung anfallenden Gärprodukte sollen in einer HTC-Anlage zu Pflanzenkohle (Hydrokohle), die dann als Brennstoff vermarktet wird, weiterverarbeitet werden. Die Durchsatzleistung der HTC-Anlage soll 6,6 Tonnen pro Stunde betragen. Zur Beheizung der Anlage ist die Errichtung einer automatischen Hackschnitzelfeuerung mit einer Heizleistung von 2.0 MW geplant. Zum Ausgleich von Produktionsspitzen, Verbrauchsschwankungen und temperaturbedingten Volumenänderungen wird ein Biogasspeicher mit einem Fassungsvermögen von 7 116 Tonnen errichtet. Zur Anlage gehören weiterhin eine Abwasserbehandlungsanlage (biologische Kläranlage) mit einer 2. Reinigungsstufe zum Abbau des Ammoniumgehaltes (Anammoxanlage) und periphere Anlagen, wie Notfackel und PV-Anlagen. Der Standort der Anlage befindet sich im südlichen Bereich des Gewerbeparks Damsdorf innerhalb des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Damsdorf“ der Gemeinde Kloster Lehnin. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.2.1 GE (Biogasanlage) in Verbindung mit den Nummern 8.1.1.3 GE (HTC-Anlage), 1.16 V (Biomethanaufbereitungsanlage), 9.1.1.2 V (Biomethanspeicheranlage) und 1.2.1 V (Hackschnitzelheizung) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach den Nummern 8.4.1.1 A, 8.1.1.2 X, 1.11.1.1 A, 9.1.1.3 S und 1.2.1 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie. Beantragt ist weiterhin die Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für - die Baustellenvorbereitung (Baustelleneinrichtung, Aufstellung Containeranlage, Herstellung des Trinkwasseranschlusses), - Erdarbeiten (Aushub Baugrube Keller Haupthalle und Betrieb der Wasserhaltung) sowie - Tiefbaumaßnahmen (Errichtung der Bodenplatte für Haupthalle, Errichtung Bürogebäude). Für das Vorhaben wurden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der oberen Wasserbehörde des Landes Brandenburg und der unteren Wasserbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark beantragt. 2 Gegenstand dieser Verfahren sind: - die bauzeitliche Grundwasserabsenkung und die Einleitung des dabei zu Tage geförderten Grundwassers (Obere Wasserbehörde) sowie - die Einleitung von Niederschlagswasser, teilweise gesammelt in ein Gewässer (untere Wasserbehörde). Die wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren sind selbstständige, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führende Verfahren. Über den Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG und den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die bauzeitliche Grundwasserabsenkung und die Einleitung des dabei zu Tage geförderten Grundwassers entscheidet das Landesamt für Umwelt und über den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser entscheidet der Landkreis Potsdam-Mittelmark. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im September 2026 vorgesehen.
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.
Anlage zur Erzeugung von Biogas, durch Vergärung von Biomasse. Die Daten stammen aus dem Marktstammdatenregister (MaStR).
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Erneuerbare Energien des Saarlandes dar.:Anlagen zur Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In folgender Datenabfrage sind alle aufgeführten Biomasseanlagen aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Saarland aggregiert und nach Hauptbrennstoff dargestellt. Stand: 20.02.2024
Bebauungsplan "Biogasanlage Heinrichtshof"
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1903 |
| Europa | 25 |
| Kommune | 256 |
| Land | 1700 |
| Weitere | 104 |
| Wirtschaft | 8 |
| Wissenschaft | 538 |
| Zivilgesellschaft | 85 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 1759 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 13 |
| Infrastruktur | 1 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 253 |
| Umweltprüfung | 1262 |
| unbekannt | 291 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1430 |
| Offen | 2083 |
| Unbekannt | 80 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3564 |
| Englisch | 316 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 162 |
| Bild | 28 |
| Datei | 195 |
| Dokument | 1265 |
| Keine | 1217 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 23 |
| Webseite | 1034 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1568 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2200 |
| Luft | 1020 |
| Mensch und Umwelt | 3593 |
| Wasser | 1073 |
| Weitere | 3098 |