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Innovatives ökologisches und ökonomisches Konzept für den Weiterbetrieb von Biogasbestandsanlagen unter Berücksichtigung fortschrittlicher Biogasaufbereitungsmethoden mit optimierter CO2-Reduzierung für verschiedene Betriebsmodelle, Teilvorhaben 3: Entwicklung einer Biomethanaufbereitung

Innovatives ökologisches und ökonomisches Konzept für den Weiterbetrieb von Biogasbestandsanlagen unter Berücksichtigung fortschrittlicher Biogasaufbereitungsmethoden mit optimierter CO2-Reduzierung für verschiedene Betriebsmodelle, Teilvorhaben1: Entwicklung eines Gesamtanlagenkonzeptes

Innovatives ökologisches und ökonomisches Konzept für den Weiterbetrieb von Biogasbestandsanlagen unter Berücksichtigung fortschrittlicher Biogasaufbereitungsmethoden mit optimierter CO2-Reduzierung für verschiedene Betriebsmodelle, Teilvorhaben 2: Entwicklung eines Offgas-BHKW

Neugenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LPG-Lagerbehälters - Fa. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG

Die Antragstellerin, Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, plant die Errichtung und den Betrieb einer Biogaseinspeiseanlage (BGEA) inklusive Flüssiggaskonditionierung am Standort Oberleiten. Die Biogaseinspeiseanlage dient der Einspeisung von Biomethan (Erdgasqualität) in das Erdgasnetz des regionalen Netzbetreibers. Aufgrund dessen hat die Firma plan2b GmbH im Auftrag der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 4, 13 und 19 BImSchG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BIm-SchV) und Nr. 9.1.1.2 (V) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV für die Errichtung und den Betrieb eines LPG-Lagerbehälters zum Lagern und Verbrauchen von Flüssiggas auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 666 der Gemarkung Kirchweidach beantragt. Bei der beantragten Anlage handelt es sich um einen erdgedeckten Flüssiggaslagerbehälter mit einem Fassungsvermögen von 29,6 Tonnen, welcher Bestandteil der Flüssiggaskonditionierung für die Einspeisung von Biomethan (aufbereitetes Biogas) in das Gasnetz ist. Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens wurde gemäß §§ 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorge-nommen.

Katrin Eder: „Wir brauchen energiepolitische Unabhängigkeit“

Energiekrise trifft Alltag der Menschen – Länder fordern entschlossenes Handeln für bezahlbare und sichere Energie Die jüngste Eskalation der Lage im Nahen Osten erfüllen die Energieministerinnen und Energieminister der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit großer Sorge. Die Gedanken sind bei den Menschen in Iran, in Israel und in der gesamten Region, die unter Gewalt und Unsicherheit leiden. Zugleich zeigen die Entwicklungen einmal mehr: Internationale Konflikte haben direkte Auswirkungen auf unseren Alltag in Deutschland. Steigende Preise für fossile Abhängigkeitsenergien wie Gas, Öl und Flüssigerdgas treffen Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Handwerk, Mittelstand und Industrie. Für viele Familien bedeutet das: höhere Heizkosten, steigende Stromrechnungen, mehr Unsicherheit bei der Haushaltsplanung. Für Unternehmen steigen Produktionskosten – mit Folgen für Arbeitsplätze und Preise. „Die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten und die daraus resultierende Unsicherheit auf den globalen Energiemärkten verdeutlichen dabei einmal mehr die energiepolitische Verwundbarkeit Deutschlands. Die Prognosen zu steigenden Gas-, Öl- und LNG-Preisen lassen erhebliche Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft erwarten“, erklärten die Energieministerinnen und -minister von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Deshalb braucht es jetzt entschlossene Schritte, um unsere Energieversorgung von fossilen Importen unabhängig, bezahlbar und zukunftsfest zu machen. Erneuerbare Energien ausbauen – Preise stabilisieren, Versorgung sichern Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sind aus Sicht der Länder wichtige Weichen gestellt worden, um erneuerbare Energien schneller auszubauen. Diesen Weg gilt es konsequent fortzusetzen und sogar zu beschleunigen. Beim Ausbau der Windenergie dürfen Projekte nicht länger ausgebremst werden. Zusätzliche Ausschreibungen können Investitionen anstoßen, Arbeitsplätze sichern und die Stromversorgung stabilisieren. Die Länder fordern von Frau Reiche die vorliegenden Gesetzesentwürfe dahingehend zu korrigieren. Denn jede neue Windkraftanlage verringert die Abhängigkeit von teuren Importen – und wirkt langfristig preisdämpfend. Auch der Ausbau der Photovoltaik bleibt entscheidend. Eine starke europäische Produktion von Solarmodulen schafft Wertschöpfung und Arbeitsplätze hier vor Ort. Gleichzeitig müssen Dachanlagen für Bürgerinnen und Bürger weiterhin attraktiv sein. Gerade private Haushalte leisten mit Solaranlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende – dieses Eigenengagement darf nicht durch unnötige Hürden gebremst werden. Die deutsche Energiewende muss ein Mitmachprojekt bleiben. Die Länder appellieren an Wirtschaftsministerin Reiche von der Abschaffung der Solaranlagenförderung für privat Haushalte abzusehen. Gebäude modernisieren, statt fossile Abhängigkeit verlängern Viele Menschen fragen sich derzeit, wie sie ihre Heizkosten künftig bezahlbar halten können. Klar ist: Dauerhafte Entlastung entsteht nicht durch immer neue Subventionen für Gas, sondern durch den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und energetische Modernisierung. Neue gesetzliche Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes müssen Haushalte wirksam vor steigenden Gaspreisen schützen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, braucht Planungssicherheit. Es darf zum Beispiel nicht passieren, dass Bürgerinnen und Bürger mit der vorgesehenen neuen Grüngasquote in neue Gasheizungen investieren und später mangels fehlender Biogaskapazitäten keine verlässliche Versorgung mehr erhalten. Netze ausbauen, Flexibilität stärken Damit günstiger Wind- und Solarstrom überall ankommt, müssen die Stromnetze gezielt ausgebaut und intelligenter genutzt werden. Unsicherheiten bei Investitionen – etwa durch die geplanten zehnjährigen Redispatch-Vorbehalte – lähmen den Ausbau. Stattdessen braucht es klare, verlässliche Rahmenbedingungen für eine verbesserte Ausnutzung begrenzter Netzkapazität seitens des Bundes. Speicher, flexible Verbraucher, Bioenergie und Wasserstoff können helfen, Engpässe zu vermeiden und die Versorgung zu sichern. Deutschland hat beim Thema Wasserstoff technologisch eine starke Ausgangsposition. Diese Chance muss genutzt werden – für eine moderne Industrie, sichere Arbeitsplätze und mehr Unabhängigkeit. Stattdessen plant das Wirtschaftsministerium des Bundes, Innovationsausschreibungen für Wasserstoff zu streichen. Jetzt gemeinsam handeln Die geopolitische Lage zeigt: Energiesouveränität ist kein abstraktes Ziel, sondern Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten zu Recht eine verlässliche, ambitionierte Energiepolitik, die Preise stabilisiert, Abhängigkeiten reduziert und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 fest im Blick behält. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein stehen bereit, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit dem Bund die notwendigen Schritte umzusetzen. Jetzt ist der Moment, entschlossen zu handeln – für bezahlbare Energie, sichere Arbeitsplätze und eine stabile Zukunft für die Menschen in unserem Land. „Wir brauchen energiepolitische Unabhängigkeit, die sich vom kriegerischen Diktat der fossilen Energien lossagt – zum Schutz der Menschen in den Kriegsgebieten und zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Der globale Ölpreis zieht in den vergangenen Tagen stark an, der Gaspreis ist bereits auf dem höchsten Stand seit drei Jahren. Das zeigt: Geopolitische Risiken werden zu Preisrisiken im Alltag“, erklärt die rheinland-pfälzische Energieministerin Katrin Eder in Mainz. Baden-Württembergs Energieministerin Thekla Walker: „Wenn wir weiter auf fossile Importe angewiesen sind, sind wir auch weiter einem unkalkulierbaren Preisroulette ausgesetzt. Darüber täuscht auch die Biogas-Treppe im neuen GEG nicht hinweg. Baden-Württemberg hat etwa über 1000 Biogasanlagen. Aber nur 30 haben die erforderliche Größe, dass sich eine Aufbereitung zu Biomethan und eine Einspeisung ins Gasnetz lohnt – es gibt weder die erforderliche Infrastruktur noch die Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Mehr Energiesouveränität erreichen wir mit einer Elektrifizierung der Wärmeversorgung und einem konsequenten Ausbau von PV und Wind.“

Biogasproduktion Altmark GmbH – Wesentliche Änderung der Biogasanlage Hottendorf I + II – Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage (BGAA) mit Schwachgasnachverbrennung (RTO) mit einer Verarbeitungskapazität von Rohgas von bis zu 6.132.000 Nm³/a

Um den Betrieb der Biogasanlage Hottendorf zukunftsfähig zu gestalten ist geplant neben der bestehenden Biogasverwertung mittels Blockheizkraftwerk-Anlagen (BHKW) eine Biogasauf-bereitungsanlage (BGAA) zu errichten und zu betreiben. Das zu Biomethan aufbereitete (veredelte) Biogas soll über eine externe Biogaseinspeisean-lage (BGEA) an das Erdgasnetz der Avacon Netz GmbH übergeben werden. Das bei der Aufbereitung entstehende Schwachgas wird über eine RTO-Anlage (regenerative thermische Oxidation) gereinigt bzw. thermisch verwertet. Aktuell betreibt die Biogasanlage Hottendorf zwei BHKW auf dem Anlagengelände zur Strom- und Wärmeproduktion nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Durch die geplante Einspeisung des produzierten Biogases, sollen die BHKW bei Inbetriebnahme der BGAA an den Strom- und Wärmebedarf angepasst bzw. markorientiert flexibel betrieben werden. Die vorhandenen Wärmenetze sollen bedarfsgerecht weiter versorgt und erhalten werden.

MM Gernsbach GmbH - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden Anlage zur Herstellung von Karton

Die Firma MM Gernsbach GmbH, Obertsroter Strasse 9 in 76593 Gernsbach beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung von Karton und Nebenanlagen mit einer max. Produktionskapazität von 1.200 t/Tag. Die Firma plant, Änderungen des Betriebs der bestehenden bzw. im Jahr 2015 genehmigten Anlage vorzunehmen, so u. a.: Erhöhung der CSB-Bemessungsfracht im Zulauf zur Abwasserreinigungsanlage (ARA) durch neue Dimensionierung der genehmigten, jedoch nicht errichteten Anaerobanlage der ARA, Einspeisung des erzeugten Biogases in die Feuerungsanlagen des Kraftwerks, Anpassung des Verkehrskonzepts an das geänderte Verkehrsaufkommen, Überdachung des Altpapierlagerplatzes und Umbau des Regenüberlaufbeckens zu einem Regenrückhaltebecken.

§4 Flüssiggas-Tanklager (29,9 t) -Biogaseinspeiseanlage Lauenbrück

Errichtung eines Flüssiggas-Tanklagers mit einem Fassungsvermögen von 29,9 t in Verbindung mit einer Biogaseinspeisung

G20/2025/079 - Wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23743 Grömitz

Die Firma Cismarer Naturstrom GmbH & Co. KG in 23738 Manhagen, Manhagenerfelde 13, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23743 Grömitz, Kolauerhof, Gemarkung Cismar, Flur 3, Flurstücke 140,141,159. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Neubau eines Endlagers 2 mit Gasspeicherabdeckung; – Austausch der Gasspeicherabdeckungen des Nachgäres und des Endlagers 1; – Errichtung eines Feststofteintrages; – Errichtung einer Biogasaufbereitungsanlage zur Erzeugung von Biomethan zur Einspeisung ins Erdgasnetz; – Errichtung eines Warmwasser-Pufferspeichers; – Änderung der Inputstoffe und Inputmengen (Input: 60,27 t/d); – Erhöhung der störfallrelevanten Biogaslagermenge auf 25,4 t.

BGA Grasleben, Biogasaufbereitungsanlage

Die BALANCE Erneuerbare Energien GmbH, Braunstraße 7, 04347 Leipzig, betreibt am Stand-ort Schaperwiesenweg 1, 38368 Grasleben, Gemarkung Grasleben, Flur 3, Flurstück 387/2 eine Biogasanlage gemäß der Nr. 8.6.3.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit einer Durchsatzka-pazität von 74,1 Tonnen je Tag. Die Betreiberin beabsichtigt die wesentliche Änderung dieser Anlage durch die Errichtung und den Betrieb einer Biogasaufbereitungsanlage gemäß der Nr. 1.16 (V) des Anhangs 1 der 4. BIm-SchV mit einer Verarbeitungskapazität von 5.457.129 Normkubikmetern je Jahr Rohgas und ei-ner Leistung von 350 Nm³/h Biomethan zur Einspeisung von Biomethangas in das öffentliche Gasnetz sowie einer Anlage zur regenerativen thermischen Oxidation (RTO-Anlage) zur Abgas-reinigung und hat diesbezüglich die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 BImSchG beantragt.

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