Das Bundeskabinett hat eine neue gesetzliche Grundlage für die Förderung der Biokraftstoffe beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, Konkurrenzen um Anbauflächen für Biosprit und Nahrungsmittel zu vermeiden und den Ausbau der Biokraftstoffe stärker als bisher auf die effektive Minderung der Treibhausgasemissionen auszurichten. Die bisher für den Beginn des Jahres 2009 vorgesehene Erhöhung der Beimischungsquote auf 6,25 Prozent wird um ein Jahr verschoben.
Ziel des Vorhabens ist, Nutzen-, Wechsel- und Verteilungswirkungen des Ausbaus EE unter einzel- und gesamtwirtschaftlichen Aspekten im Detail weiter zu analysieren. Insbesondere Fragen der Verteilung von Wirkungen des EE-Ausbaus sind hierbei von Interesse. Nutzenaspekte der Versorgungssicherheit und Innovationsaktivitäten sind in AP 1 näher zu beleuchten, ein methodischer Ansatz zur Erfassung dieser Wirkungen zu entwickeln und gesamtwirtschaftliche Auswirkungen abzuschätzen. In AP 2 fokussieren die Analysen auf Verteilungswirkungen, d.h. es wird untersucht welche Regionen und Gruppen -Haushalte, Unternehmen, Verbraucher, Sektoren etc.- durch Preiseffekte, das EEG, EEWärmeG, MAP, die Kraftstoffquote und den Netzausbau be-/entlastet werden. Diskutiert werden in AP 3 Wechselwirkungen zwischen den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Eine Integration der betrachteten sektoralen, regionalen, sozioökonomische Verteilungswirkungen in ein makroökonomisches Modell erlaubt, die Nettowirkungen der Politiken für Gruppen und Regionen darzustellen (AP4). Parallel dazu erfolgt in AP 5 ein Monitoring der bisher quantifizierten Wirkungen für 2011-2014. Die politischen Schlussfolgerungen (AP5) greifen auf diese Ergebnisse zurück und betreffen Fragen der Energie-/Umweltpolitik hinsichtlich Legitimation der Förderpolitik, gesellschaftlicher Akzeptanz und künftiger Gestaltung unter dem Blickwinkel von Verteilungswirkungen. Der Zeitraum der Analyse umfasst hierbei 2015 bis 2030.
Die Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 bestimmt ein von allen Mitgliedstaaten zu erreichendes verbindliches Mindestziel von 10 Prozent für den Anteil von Biokraftstoffen am Benzin- und Dieselkraftstoffverbrauch bis 2020. In Österreich besteht im Rahmen der Kraftstoffverordnung seit 1. Oktober 2008 die Verpflichtung 5,75 Prozent des Gesamtenergieinhalts aller in Verkehr gebrachten Kraftstoffe durch biogene Treibstoffe zu substituieren. Um dieses Ziel zu erreichen, können reiner Biodiesel, SuperEthanol E85 sowie dem Diesel und Benzin beigemischte biogene Treibstoffe eingesetzt werden. Das Werk Pischelsdorf bei Tulln hat im Juni 2008 seinen Regelbetrieb aufgenommen. Jährlich werden bis zu 500.000 t Getreide (hauptsächlich Weizen, untergeordnet Triticale) und Mais (Nassmais, Trockenmais) zu etwa 200.000 m3 Ethanol und 170.000 t Trockenschlempe verarbeitet. Zum überwiegenden Teil stammt der Rohstoff aus österreichischer Erzeugung. Die gärungstechnische Qualität ist definiert als Ethanolausbeute je Gewichtseinheit Rohstoff, hierfür ist ein hoher Stärkegehalt im Korn wesentlich. Für die Wirtschaftlichkeit der Erzeugung ist überdies eine günstige Vermarktung des Koppelprodukts Schlempe (Handelsbezeichnung ActiProt) wesentlich. Weil sich Mykotoxine (Deoxynivalenol, Zearalenon usw.) in der Schlempe auf das 2,5- bis 3-fache anreichern, sind niedrige Toxingehalte im Rohstoff Vorbedingung. Dieser Endbericht des Projektes 100197 (GEMBEOL) enthält Ergebnisse der Anbausaison 2004/05 bis 2008/09 (z.B. Proteingehalt, Stärkegehalt, Stärkeertrag) bzw. 2005/06 bis 2008/09 (z.B. Ethanolausbeute, Ethanolertrag, Gärgeschwindigkeit, Verzögerungszeit). Es wurde der Gesamtstärkegehalt als wichtigster indirekter Parameter der Ethanolergiebigkeit bestimmt. Die Analyse der vergärbaren Stärke oder 'vergärbaren Substanz' (ANDE et al. 1998, LEITERER et al. 2008) erscheint nicht zwingend notwendig. Stärkegehalt (Gesamte Spannweite): Die Untersuchungen bei Winterweizen zeigen eine Spannweite des Stärkegehaltes von 62,8 bis 74,6 Prozent (Spanne 11,8 Prozent) in der Trockensubstanz. Bei Triticale streuen die Werte zwischen 62,3 und 75,3 Prozent (Spanne 13,0 Prozent). Die Roggenergebnisse differieren im Bereich von 60,0 bis 65,1 Prozent, jedoch bei geringerer Probenanzahl. Bei Wintergerste liegen sie wegen des Spelzengehaltes auf niedrigem Niveau (56,1 bis 64,1 Prozent). Das Erntegut von Mais war mit 68,5 bis 77,0 Prozent (Spanne 8,5 Prozent) am stärkereichsten. Stärkegehalt (Genotypisch): Die genotypische Variation des Stärkegehaltes beträgt bei Weizen 3,1 und bei Triticale 5,1 Prozent. Bei Mais unterscheiden sich die Sorten um höchstens 2,9 Prozent (2. Reifegruppe) bzw. 4,4 Prozent (3. Reifegruppe). usw.
In dem in Meseberg beschlossenen Eckpunkten für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm wird unter anderem eine Erhöhung des Klimaschutzbeitrages durch Biokraftstoffe angestrebt. Um die Ziele zu erfüllen, wurden im Biokraftstoffquotengesetz und im Energiesteuergesetz Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsvorschriften geschaffen. Biomasse und Biokraftstoffe werden weltweit gehandelt. Die Bundesregierung bemüht sich in verschiedenen internationalen Foren, u.a. in der Global Bioenergy Partnership und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt Aktivitäten zur Vereinbarung internationaler gültiger Nachhaltigkeitsanforderungen anzustoßen.