Vorsorge treffen, Seuche eindämmen: Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel und das Netzwerk Fokus Tierwohl laden zu einem Online-Seminar über die Afrikanische Schweinepest ein. Die Veranstaltung richtet sich an Kleinsthaltungen, Minipig- und Wildschweingehegehalter und thematisiert Maßnahmen zur Biosicherheit in der Schweinehaltung und Schweinefütterung. Das Online-Seminar findet statt am Freitag, 29. August 2025, von 18:00 -19:30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Zu den Referentinnen und Referenten gehört auch eine Tierärztin des Landesuntersuchungsamtes. Mehr Informationen und einen Link für die Anmeldung finden Sie hier (PDF) .
Die Akkumulation und Stabilität der organischen Bodensubstanz resultiert aus der Balance zwischen den zwei biologisch regulierten Prozessen der Humifizierung und der Mineralisation. Boden-Mikroorganismem sind in besonderem Umfang in diesen Prozessen involviert, wobei neben Bakterien Bodenpilze eine herausragende Rolle spielen. Die Enzymgruppe der Laccasen ist in der Lage organische Moleküle aus der Streu und aus dem Humus vollständig zu mineralisieren. Das laufende Projekt befasst sich mit der Analyse der räumlichen und saisonalen Variabilität von Diversitäts- und Expressionsprofilen der Laccasegene.
We study population biology and life histories of DSE. Dark septate root endophytes (DSE) are ubiquitous fungal tree root colonizers in temperate and boreal conifer forest ecosystems. The supposedly asexual Phialocephala fortinii was identified as the main component of these DSE but constitutes a species complex in its own right. Species in this complex are morphologically indistinguishable with one exceptition; Acephala applanata was described as a new species which is characterized by the absence of aerial mycelium and slow growth rate. Application of biological, phylogenetic and population genetic species concepts will allow to discriminate additional species. The experimental programme is multi-disciplinary in approach, utilizing classical mycological and molecular genetic techniques.
We study the diversity and biology of endemic and introduced mycobiota which is associated with woody plants. Fungal pathogens are major causes of tree diseases and fungal diseases are frequently triggered by environmental change and biological globalization. New species are increasingly introduced, host jumps occur and hybridization events create new diseases. In this project we study actually and potentially emerging fungal diseases as well as the endophytic tree mycobiota in Switzerland by taxnomic, genetic and phytopathological methods. Examples comprise Lecanosticta-needlecast of pines (caused by Mycosphaerella dearnessii), dogwood anthracnose (Discula destructiva). ash dieback associated with Chalara fraxinea and Phytophthora-diseases. Non-native sentinel hosts are regularly observed and fungi associated with symptoms are recorded. Within the context of this project, we are also involved in the FORTHREATS-network (Emerging Diseases and invasive Species Threats to European Forest Ecosystems).
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für 1. die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen nach Artikel 5, 6 Abs. 2, Artikel 9 Abs. 2, Artikel 17, 18 Abs. 2 oder Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. EU Nr. L 268 S. 1), soweit die Mitgliedstaaten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zuständig sind, 2. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe b oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 3. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe c oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 4. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 4 Satz 3 oder Artikel 18 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und 5. das Ersuchen nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 oder Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. (2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann bis zum Erlass einer Entscheidung oder eines Beschlusses der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union unter den Voraussetzungen des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 in Verbindung mit Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG Nr. L 31 S. 1) das vorläufige Ruhen einer im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 erteilten Zulassung ganz oder teilweise anordnen. (3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist Kontaktstelle im Sinne des Artikels 17 Abs. 2 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 29. Januar 2000 (BGBl. 2003 II S. 1508) und des Artikels 15 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen (ABl. EU Nr. L 287 S. 1). Es nimmt außerdem die Aufgaben nach Artikel 5 Abs. 2, Artikel 6, 9, 14 Abs. 2 und Artikel 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 wahr und erfüllt sonstige Mitteilungspflichten nach dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt gegenüber der Informationsstelle für biologische Sicherheit nach Artikel 20 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, soweit die Mitgliedstaaten zuständig sind.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Anwendungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Kommission für die Biologische Sicherheit § 5 Aufgaben der Kommission § 5a (weggefallen) § 6 Allgemeine Sorgfalts- und Aufzeichnungspflichten, Gefahrenvorsorge Zweiter Teil Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen § 7 Sicherheitsstufen, Sicherheitsmaßnahmen § 8 Genehmigung, Anzeige und Anmeldung von gentechnischen Anlagen und erstmaligen gentechnischen Arbeiten § 9 Weitere gentechnische Arbeiten § 10 Genehmigungsverfahren § 11 Genehmigungsvoraussetzungen § 12 Anzeige- und Anmeldeverfahren § 13 (weggefallen) Dritter Teil Freisetzung und Inverkehrbringen § 14 Freisetzung und Inverkehrbringen § 15 Zulassungsantrag bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16 Genehmigung bei Freisetzung und Inverkehrbringen § 16a Standortregister § 16b Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten § 16c Beobachtung § 16d Entscheidung der Behörde bei Inverkehrbringen § 16e Ausnahmen für nicht kennzeichnungspflichtiges Saatgut Vierter Teil Gemeinsame Vorschriften § 17 Verwendung von Unterlagen § 17a Vertraulichkeit von Angaben § 17b Kennzeichnung § 18 Anhörungsverfahren § 19 Nebenbestimmungen, nachträgliche Auflagen § 20 Einstweilige Einstellung § 21 Mitteilungspflichten § 22 Andere behördliche Entscheidungen § 23 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen § 24 (weggefallen) § 25 Überwachung, Auskunfts-, Duldungspflichten § 26 Behördliche Anordnungen § 27 Erlöschen der Genehmigung, Unwirksamwerden der Anmeldung § 28 Informationsweitergabe § 28a Unterrichtung der Öffentlichkeit § 28b Methodensammlung § 29 Auswertung und Bereitstellung von Daten § 30 Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften § 31 Zuständige Behörde und zuständige Bundesoberbehörde Fünfter Teil Haftungsvorschriften § 32 Haftung § 33 Haftungshöchstbetrag § 34 Ursachenvermutung § 35 Auskunftsansprüche des Geschädigten § 36 Deckungsvorsorge § 36a Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen § 37 Haftung nach anderen Rechtsvorschriften Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften § 38 Bußgeldvorschriften § 39 Strafvorschriften Siebter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften § 40 (weggefallen) § 41 Übergangsregelung § 41a (weggefallen) § 42 Anwendbarkeit der Vorschriften für die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Internationale Veterinär-Experten haben für drei Tage Hessen und Rheinland-Pfalz besucht. Das sogenannte EUVET-Team lobte dabei „die schnellen, zielgerichteten Maßnahmen und die länderübergreifende Kooperation“ im Seuchengebiet und betonte: „Das wird ein Marathon-Lauf.“ Nachdem in Hessen und Rheinland-Pfalz erstmals Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt wurden, hat nun das „EU Veterinary Emergency Team“ (EUVET) beide Bundesländer besucht. Ziel der Experten war es, die Lage zu bewerten, bezüglich der aktuellen Maßnahmen zur beraten und Empfehlungen für die Zukunft auszusprechen. Neben dem EUVET-Team um die Veterinärmediziner Dr. Klaus Depner (Deutschland), Dr. Tsviatko Alexandrov (Bulgarien) und Dr. Francesco Feliziani (Italien) begleiteten Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Justus-Liebig-Universität in Gießen sowie Tierseuchenexperten aus verschiedenen Bundesländern die Mission. Ausgehend vom Lagezentrum im hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium (HMLU) in Wiesbaden, besuchten die Experten auf rheinland-pfälzischer Seite die Kreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms, in Hessen stand vor allem der Kreis Groß-Gerau im Fokus. Dort nahmen die EUVET-Vertreter die Krisen-Infrastruktur in Augenschein: Kadaversuche mit Drohnen und Hunden wurde demonstriert, Elektrozäune südlich der vorläufigen Kernzone gemeinsam inspiziert. Verschiedene Disziplinen arbeiten eng zusammen Mittelpunkt des Besuchs war eine kritische Bestandsaufnahme und eine breite Diskussion darüber, auf welchem Wege eine Ausbreitung eingedämmt werden kann. „Per Definition ist die ASP eine grenzübergreifende Seuche“, betonte Dr. Depner. Es gebe nicht die hessische ASP und die rheinland-pfälzische ASP, sondern ein- und dasselbe Seuchengeschehen in der Region. Deshalb sei „die wirklich vorbildliche Zusammenarbeit zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz“ von großer Bedeutung. Lob gab es auch für die ausgeprägte interdisziplinäre Kooperation. „Es ist wichtig, dass hier Tierärzte, Jäger, Wildbiologen, Landwirte und alle weiteren Akteure gemeinsam an einem Strang ziehen“, hieß es im mündlichen Abschlussbericht des EUVET-Teams, den Dr. Depner im Lagezentrum des HMLU vortrug. EUVET-Mission empfiehlt: Maßnahmen genauso beibehalten In diesem Resümee hieß es auch: „In Hessen wurden nach dem ersten Fall am 15. Juni schnell und zielgerichtet die richtigen Maßnahmen ergriffen. Sie suchen auf höchstem technischen Niveau mit Hunden und Drohnen an den richtigen Stellen, nämlich in den Außenbereichen, um die Grenzen der Seuche zu ermitteln. Dazu sind auch die negativen Funde wichtig. Machen Sie so weiter und suchen geduldig und akribisch. Die Fallzahlen in den engeren Seuchengebieten werden ansteigen, das ist in der ersten Phase eines ASP-Seuchenzugs typisch. Zentrales Ziel ist weiterhin, das exakte Seuchengebiet zu bestimmen. Noch ist die genaue Ausbreitung und die Richtung der Ausbreitung unklar.“ Folglich sei es zum jetzigen Zeitpunkt nicht ratsam, feste Wildzäune zu installieren. Daher wird weiter mit taktischen und temporären Elektrozäunen gearbeitet. Aktuell stehen in Hessen rund 60 Kilometer dieser Zäune. Inzwischen wurden auf hessischer Seite 20 tote Wildschweine positiv auf das ASP-Virus getestet, in Rheinland-Pfalz wurden inzwischen zwei Kadaver positiv beprobt, zudem gibt es zwei Verdachtsfälle. Der bislang älteste positiv getestete Kadaver ist nach Einschätzung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler knapp drei Monate alt (Fundort Nähe Rüsselsheim). So lange könnte die ASP schon in der Region grassieren. Ob der Bereich nahe der Opelrennbahn, wo mehrere positive Kadaver gefunden worden sind, oder das Naturschutzgebiet Kühkopf – mit Funden auf beiden Seiten des Rheins – möglicher Ausgangspunkt des Seuchengeschehens sein könnten, kann noch nicht bestimmt werden. Bei den in Rheinland-Pfalz positiv getesteten Wildschweinen handelte es sich um relativ frisch tote und ein im Sterben befindliches Wildschwein. Bewegung der Wildschweine vermeiden An beiden Stellen sei die Viruslast sehr hoch, betonte das EUVET-Team im mündlichen Abschlussbericht: „Das kann für den Hausschweine-Bestand problematisch werden. Dazu muss kein Wildschwein in den Betrieb gelangen, um das Virus zu verteilen. Der humane Faktor kann ebenfalls schwerwiegend sein. Selbst wenn die Zäune perfekt sind, kann der Mensch das Virus trotzdem verteilen.“ Die Biosicherheit der Betriebe müsse daher weiter intensiv nachgehalten werden. Außerdem gilt es weiterhin, die Bevölkerung zu sensibilisieren: Bleiben Sie auf den Wegen, leinen Sie Ihre Hunde an, melden Sie Funde von Wildschweinkadavern sofort an das örtliche Veterinäramt. Weitere Verhaltenshinweise und Hintergrundinformationen finden Sie hier: Afrikanische Schweinepest (ASP) | landwirtschaft.hessen.de Klimaschutzministerium RLP: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1
Natürlich vorkommende Fungizidresistenzen und Unempfindlichkeiten sollen als Modelle genutzt werden, um die Häufigkeit von Resistenzen, die der Resistenz zugrunde liegenden Mechanismen und das Übertragungsrisiko der Resistenzen zu untersuchen. Dazu werden natürlich vorkommende, fungizidresistente Hefen gesammelt, identifiziert und die Resistenzen charakterisiert. Mittels Genomdaten werden Resistenzgene gesucht und unbekannte Resistenzmechanismen werden mithilfe von Genom- und Transkriptionsanalysen untersucht. Resistente und sensitive Hefen werden unter selektiven und nicht-selektiven Bedingungen ko-kultiviert, um die Häufigkeit von Fungizidresistenzen sowie deren Übertragung und Entstehung zu bestimmen. Besonders berücksichtigt werden bei allen Untersuchungen medizinisch relevante Resistenzen bei Hefen. Projektziele: Isolation, Identifikation und Charakterisierung natürlich vorkommender, fungizidresistenter Hefen, sowie Mechanismus und Übertragungsrisiko von Fungizidresistenzen: Isolation resistenter Hefen aus medizinischen und Umweltproben. Quantifizierung der resistenten Population. Identifikation mittels MALDI-TOF. Charakterisierung der Resistenz. Quantifizierung der Resistenz verschiedener Isolate gegenüber den wichtigsten fungiziden Wirkstoffklassen. Mechanismus und Übertragungsrisiko von Fungizidresistenzen. Auftretende Mutanten. Resistenzmechanismen in sensitiven Stämmen. Folgeaufträge, die sich aus den Resultaten der primären Aktivitätsziele ergeben, beispielsweise: Untersuchung eines neu entdeckten Resistenzmechanismus.
The DSMZ is the most comprehensive biological resource center worldwide. Being one of the world's largest collections, the DSMZ currently comprises more than 73,700 items, including about 31,900 different bacterial and 6,600 fungal strains, 840 human and animal cell lines, 1,500 plant viruses and antisera, 700 bacteriophages and 19,000 different types of bacterial genomic DNA. All biological materials accepted in the DSMZ collection are subject to extensive quality control and physiological and molecular characterization by our central services. In addition, DSMZ provides an extensive documentation and detailed diagnostic information on the biological materials. The unprecedented diversity and quality management of its bioresources render the DSMZ an internationally renowned supplier for science, diagnostic laboratories, national reference centers, as well as industrial partners.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 171 |
| Land | 16 |
| Wissenschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 162 |
| Gesetzestext | 2 |
| Sammlung | 1 |
| Text | 14 |
| unbekannt | 6 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 18 |
| offen | 167 |
| unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 151 |
| Englisch | 51 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 14 |
| Keine | 120 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 59 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 116 |
| Lebewesen und Lebensräume | 164 |
| Luft | 98 |
| Mensch und Umwelt | 187 |
| Wasser | 104 |
| Weitere | 186 |