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Biotopkataster Hamburg

Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope. Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg". Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/biotopkartierung zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend. WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2010 bis 12/2019 vollständig wiedergeben. Hierbei kann es zu Abweichungen der Größenangaben gegenüber derjenigen im Erhebungsbogen kommen. Maßgeblich sind die Größenangaben in den Erhebungsbögen. Zu dem WMS-Kartendienst gibt es eine GML-Datei entsprechend dem WMS-Kartendienst. Downloadbereich: Außerdem wird eine GML-Dateien mit erweiterter Attributtabelle und aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt (gezipt, im Downloadbereich, Link siehe oben), die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Infosysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg (Link: Trefferliste | Transparenzportal Hamburg). Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.

Statt Landschaft Stadtlandschaft: Kölns Tierleben

In Köln wird seit 1989 ein breites Spektrum von zur Zeit 49 Wirbellosengruppen (Insekten, Spinnen und Mollusken) sowie der gebietsfremden, eingeschleppten Tierarten oder Neozoen unter Beteiligung von 51 Wissenschaftlern untersucht. Betrachtet man Biodiversitätin seiner einfachsten Form, dem Artenreichtum, dann ist Köln mit mehr als 5500 registrierten Tierarten die zur Zeit bestuntersuchte und artenreichste Großstadt. Die Bewertung der untersuchten Stadtbiotope stützt sich dabei nicht allein auf die zahlreich nachgewiesenen 'Rote-Liste'-Arten, die für die Wissenschaft neu entdeckten Tierarten oder den Umfang des Artenspektrums. In aktuellen Untersuchungen (Huckenbeck und Wipking) erweisen sich Laufkäfer (Carabidae) als geeignete Instrumente, wenn wichtige Lebenszyklus-Komponenten bei innerstädtischen Populationen mit solchen aus naturnahen Habitaten am Stadtrand verglichen werden sollen, um Biotopinseln in der Innenstadt als 'Quellstrukturen' für die Überlebensfähigkeit von Tierarten zu beurteilen und zum Ziel von (Natur-)Schutzbem ühungen in den flächenhaft immer stärker expandierenden Stadtlandschaften zu machen.

Biotopkartierung (SH4) Marine Daten

Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".

Waldflächen im Landkreis Leer

Waldflächen im Landkreis Leer- Ergebnis der Biotopbewertung 2017 (Aktualisierung 01/2019)

Haselhuhn Lebensraum im Kirschen-Mittelwald

er starke Rückgang des Haselhuhns in Baden-Württemberg wird u.a. auf den Rückgang geeigneter Lebensräume in Niederwäldern zurückgeführt. Es wird untersucht, ob die Bewirtschaftung als Kirschen-Mittelwald eine wirtschaftliche Alternative zur Umwandlung eines Niederwaldes in Fichte oder Douglasie darstellt und gleichzeitig eine ökologische Alternative zur Bewirtschaftung als Niederwald. In Niederwäldern des mittleren Schwarzwaldes wurden hierfür im Frühjahr 1989 zwei Versuchsflächen mit weitständigem Kirschenanbau angelegt (Überführung Niederwald in Mittelwald). Auf diesen Flächen werden waldwachstumskundliche und forstbetriebliche Daten zur Herleitung betriebswirtschaftlicher Kenngrößen und ökologische Daten zur Evaluierung der Lebensraumqualität erhoben. Nachdem im Jahr 1995 eine erste Bilanz gezogen wurde (SUCHANT, R.; OPEKER, K.; NAIN, W. (1996): Der Kirschen-Mittelwald - ökonomische und ökologische Alternative für den Niederwald. Allg. Forst- u. J.Ztg., 167. Jg.7 S.139-148), sollen die Flächen weiterhin jährlich aufgenommen werden.

Auerhuhn-Monitoring in den Chiemgauer Alpen

In einer Langzeitstudie werden in einem Modellgebiet der Chiemgauer Alpen seit 1990 und dann alljährlich seit 1997 nach einem standardisierten Rasterverfahren auf 2000 ha indirekte Nachweise von Auerhühnern (Losung, Mauserfedern etc.) kartiert. Die Ergebnisse liefern einen Index der Größe und Entwicklung der Population und ihrer räumlichen Verteilung. Alle 5 Jahre wird zudem eine Habitatbewertung aufgrund eines Habitat Suitability Index-Modells durchgeführt. Dies ist das einzige Gebiet der Bayerischen Alpen, in welchem nach einem standardisieren Verfahren alljährlichen Daten zur Populationsentwicklung des Auerhuhns (Auerhuhn-Monitoring) erhoben werden. Es zeigt sich, dass der Bestand langfristig von der Forstwirtschaft beeinflusst wird, was kurzfristig von den Zufälligkeiten des Wetters überlagert wird. Die Arbeiten sollen langfristig fortgeführt werden.

Faunistische Dauerbeobachtung fuer Zwecke des Naturschutzes

Erster Schritt (1988): Erstellung einer Konzeptstudie durch Prof M Muehlenberg, Universitaet Wuerzburg, Lehrstuhl fuer Tieroekologie. Zweiter Schritt (1989/90): Entwicklung eines Systems der Langzeitbeobachtung von Charakterpopulationen zur Beurteilung der Lebensraeume und Habitatqualitaeten am Beispiel a) des mittleren Saaletales, b) der Auen-Systeme der Mittleren Salzach, Habitat- und Strukturanalyse des Untersuchungsgebietes, Sammlung von Artnachweisen aufgrund vorhandener Kartierungen, Auswahl repraesentativer Biotop-Komplexe, Zonations-Biozoenosen, Umweltgradienten, Festlegung zu beobachtender Charakterpopulationen und Beobachtungsmethoden, Monitoring der Charakterpopulationen, Habitat-Nutzungsanalyse, Gefaehrdungsanalyse, Bewertung Untersuchungsansatz und Pruefung Uebertragbarkeit. 1991 Weiterfuehrung.

WKA Kladrum XI Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) am Standort Zölkow

Die Qualitas Energy Projekt GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanla-gen (WKA) am Standort Zölkow, Gemarkung Kladrum, Flur 2, Flurstücke 4 und 6. Geplant sind 4 Anlagen des Typs Typ Vestas V172 mit einer Leistung von je 7,2 MW, einer Nabenhö-he von 175 und einer Gesamthöhe von 261,0 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16b (1) BImSchG beantragt. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt ein Repowering von 4 bestehenden Windkraftanlagen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmi-gungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht er-forderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Schall und Schatten), geschützte Biotope, vorhandene Fledermäuse, bestimmte Vogelarten sowie auf das Landschaftsbild. Erhebliche Auswirkungen auf Schutzgebiete und geschützte Biotope können entfernungsbedingt sowie aus der Gestaltung des Anlagenstandortes ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen auf geschützte Vogelarten sowie Fledermäuse können aufgrund der vorgesehener Maßnahmen (z.B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung) ausgeschlossen werden. Bodendenkmale sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden. Die Qualitas Energy Projekt GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanla-gen (WKA) am Standort Zölkow, Gemarkung Kladrum, Flur 2, Flurstücke 4 und 6. Geplant sind 4 Anlagen des Typs Typ Vestas V172 mit einer Leistung von je 7,2 MW, einer Nabenhö-he von 175 und einer Gesamthöhe von 261,0 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16b (1) BImSchG beantragt. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt ein Repowering von 4 bestehenden Windkraftanlagen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmi-gungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht er-forderlich ist. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der Bewertung der anlagebedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Schall und Schatten), geschützte Biotope, vorhandene Fledermäuse, bestimmte Vogelarten sowie auf das Landschaftsbild. Erhebliche Auswirkungen auf Schutzgebiete und geschützte Biotope können entfernungsbedingt sowie aus der Gestaltung des Anlagenstandortes ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen auf geschützte Vogelarten sowie Fledermäuse können aufgrund der vorgesehener Maßnahmen (z.B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung) ausgeschlossen werden. Bodendenkmale sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorhanden. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden. Die Qualitas Energy Projekt GmbH plant die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanla-gen (WKA) am Standort Zölkow, Gemarkung Kladrum, Flur 2, Flurstücke 4 und 6. Geplant sind 4 Anlagen des Typs Typ Vestas V172 mit einer Leistung von je 7,2 MW, einer Nabenhö-he von 175 und einer Gesamthöhe von 261,0 m. Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 16b (1) BImSchG beantragt. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt ein Repowering von 4 bestehenden Windkraftanlagen.

Biomonitoring Aupolder (Voegel, Libellen)

Problembeschreibung: Die SBL setzt ueber Vermittlung der NeSt mit einem freiberuflichen Biologen ein wahrscheinlich europaweit einzigartiges Projekt der Aupolderrevitalisierung um. Die NaSt beobachtet diese Aktivitaeten hinsichtlich ihres Effektes auf die Vogelwelt und die Libellenbesiedlung. Erste Ergebnisse deuten auf eine Bereicherung fuer den Grossraum hin (siehe auch OEKO.L 96(4): 17). Programmziele: 1) Feststellen der Effekte der Aupolderrevitalisierung (und damit Verfahrensverbesserung) auf die Vogelwelt und Libellenbesiedlung als Indikator fuer die Fauna. 2) Klaerteiche in der Regionalklaeranlage Asten: Erfassung der Bedeutung fuer Limikolen als Trittsteinbiotop waehrend des Zuges in die Ueberwinterungs- und Brutgebiete.

Vegetations- und Biotopkartierung, Biotopbewertung in Tirol und Suedtirol

Erfassung der Vegetationseinheiten von der Kulturlandschaft der Tieflagen bis in die alpine Region. Die Ergebnisse finden ihren Ausdruck in Vegetationskarten, welche eine wesentliche Grundlage fuer Raum-, Landschafts- und Naturschutzplanung darstellen. Ziel der Biotopkartierung ist eine Inventarisierung von Oekosystemen, die besonders wertvoll bzw. selten sind. Die Biotopbewertung dient der Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes fuer den Naturschutz und fuer die Erstellung gezielter Schutz-, Pflege- und Erhaltungsmassnahmen. Im Zuge dieser Kartierung werden auch bestehende Schutzgebiete wissenschaftlich untersucht und die gewonnenen Daten fuer eine Massnahmenplanung umgesetzt. Kartierung biologisch wichtiger Feuchtgebiete Tirols.

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