Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope. Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg". Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/biotopkartierung zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend. WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2010 bis 12/2019 vollständig wiedergeben. Hierbei kann es zu Abweichungen der Größenangaben gegenüber derjenigen im Erhebungsbogen kommen. Maßgeblich sind die Größenangaben in den Erhebungsbögen. Zu dem WMS-Kartendienst gibt es eine GML-Datei entsprechend dem WMS-Kartendienst. Downloadbereich: Außerdem wird eine GML-Dateien mit erweiterter Attributtabelle und aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt (gezipt, im Downloadbereich, Link siehe oben), die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Infosysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg (Link: Trefferliste | Transparenzportal Hamburg). Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.
Unsere Landschaften und Ökosysteme haben sich mit dem Landnutzungswandel in den letzten Jahrzehnten stark verändert, aber auch Auswirkungen des Klimawandels werden deutlich. Während wertvolle Schutzgüter und Schutzgebiete standardisiert beobachtet werden, weist die Datenlage zu den Veränderungen der Gesamtlandschaft in Deutschland Lücken auf. Das Ökosystem-Monitoring (ÖSM) könnte zu deren Schließung beitragen. Es beinhaltet die wiederholte, systematische und flächendeckende Erfassung und Bewertung von Biotopen auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Hier werden Ergebnisse eines ersten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (F + E-Vorhaben) zum ÖSM vorgestellt. In diesem F + E-Vorhaben wurde ein bundesweit einheitlicher Kartierschlüssel entwickelt und auf 224 Stichprobenflächen von 1 km² wurden die Biotop- und Nutzungstypen kartiert. Die Ergebnisse zeigen, dass das ÖSM robuste Hochrechnungen zur Fläche und zum Zustand der häufigen Biotope der Gesamtlandschaft liefern kann. In Verbindung mit bestehenden Monitoringprogrammen kann das ÖSM daher ein zentraler Baustein des Naturschutzmonitorings in Deutschland werden.
Waldflächen im Landkreis Leer- Ergebnis der Biotopbewertung 2017 (Aktualisierung 01/2019)
Die Karte 1 des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover : Arten und Biotope - Bestand und Bewertung
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) beschreibt die Umsetzung der Landschaftsplanung auf Kreisebene (Stand: März 2017). Es kommt hierbei zu einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der vorhanden Schutzgüter wie bestehende Natur- und Landschaftsschutzgebiete, schutzwürdige Biotope sowie die Darstellung der damit verbundenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt somit auf der kartographischen Darstellung. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze i.V.m. einer zuvor erfolgten flächendeckenden Biotoptypenkartierung.
Fachlich wirkt die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege bei Gesetzgebungsverfahren, wie dem Naturschutzgesetz, bei der Erarbeitung von Verordnungen und bei Planungsverfahren wie zum Gleisdreieck oder zur Nachnutzung der Flughäfen Tempelhof und Tegel mit. Weiter begleitet sie die Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen wie die Erstellung des Konzeptes zum Biotopverbund oder die Definition der nach § 26a des Berliner Naturschutzgesetzes geschützten Biotope. Fachliche Beratung erfolgt beispielsweise zu folgenden Themen: Bewertung von Einzelflächen Florenschutz und Verbreitung wildwachsender Pflanzen Floristisch-vegetationskundliche Fragestellungen Biotopkartierung Gesetzlich geschützte Biotope Verwendung gebietseigener Gehölze Naturschutz und Denkmalpflege Heuschrecken und Grillen Naturschutzmaßnahmen auf verschiedenen Flächentypen, z.B. im Bereich der Berliner Forsten auf Parkanlagen und Friedhöfen auf Flächen der Berliner Wasserbetriebe Naturschutzfachliche Fortbildung für Mitarbeiter der Berliner Verwaltung in Kooperation mit der Landeslehrstätte des Landes Brandenburg in Lebus (Landeslehrstätte Lebus) Auskünfte zu spezieller unveröffentlichter und veröffentlichter Fachliteratur (ÖKOGRUBE) Die Landesbeauftragte unterhält seit 1988 mit der ÖKOGRUBE eine umfassende Literatur-Datenbank zu Gutachten und Schriftstücken zur Berliner Flora und Fauna. Die Datenbank vermittelt einen Zugang zu Veröffentlichungen und Zeitschriftenartikeln sowie zu unveröffentlichten Gutachten, Diplomarbeiten, Berichten und dergleichen mit ökologisch relevanten Aussagen zu Flächen im Berliner Stadtgebiet. Bis Dezember 2008 wurden 4.200 Arbeiten in der ÖKOGRUBE erfasst. Als Service bietet die Landesbeauftragte die Durchführung einer spezifischen Literatur-Recherche an. Die Ergebnisse werden als Literaturlisten oder Dateien abgegeben. Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege berät die Öffentlichkeit auch durch verschiedene Vorhaben. So wurde 2007 das Buch “natürlich Berlin!” zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herausgegeben. Es informiert Bürger mit einem reich bebilderten Band über Berliner Naturschutzgebiete und lädt mit Besuchertipps zu Spaziergängen ein. Die Fachöffentlichkeit war im Juni 2007 geladen, zur Zukunft der Stadtnatur im Abgeordnetenhaus zu diskutieren. Ebenfalls 2007 wurde eine Wanderausstellung zu den Landesbeauftragten Berlins erstellt. Sie porträtiert die Landesbeauftragten der vergangenen 80 Jahre im Ablauf der Naturschutzgeschichte. In der Geschäftsstelle der Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege unterstützen drei teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeit des Landesbeauftragten. Die Geschäftsstelle ist organisatorisch der Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün im Hause der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angegliedert.
Biotoptypen Nach dem die Ersterfassung der Biotope Berlins (Primärdaten) abgeschlossen ist wurden die Ergebnisse mit den Sekundärdaten zu einer flächendeckende Karte der Biotoptypen zusammengeführt. Es liegen für über 80.000 Biotope Informationen vor. Die GIS- und Sachdaten können für verschiedenste Bilanzierungsabfragen genutzt werden. Zusammengefasst in 12 Klassen der wichtigsten Biotoptypen ergibt sich für Berlin folgendes Bild: Moore, Sümpfe, Röhrichte, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, offene Binnendünen, Zwergstrauchheiden, Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Kiefern-Eichenwälder, Eichen-Buchenwälder, Eichen-Hainbuchenwälder, Mager- und Trockenrasen, Feuchtwiesen, Frischwiesen, Kies-, Sand- und Mergelgruben, Feldhecken und Obstgehölze in der freien Landschaft sind in Berlin gesetzlich geschützte Biotope . Sie sind die bedeutendsten aber gleichzeitig auch die gefährdetsten Biotoptypen. Die vorhandenen Gebiete werden detailliert anhand ihres Lebensraumes, der Flora und Fauna – Ausstattung sowie Gefährdungen und Beeinträchtigungen beschrieben. Zusätzlich werden Hinweise zu Pflege und Biotoperhalt gegeben. Karte „Biotoptypen – gesetzlich geschützte Biotope“ Die Karte der gesetzlich geschützten Biotope enthält nur Daten für die als Primärdaten erhobenen Flächen. Sie zeigt alle Biotope, die nach fachlicher Einschätzung des Gutachters (Kartierer) unter den gesetzlichen Schutz gemäß § 30 BNatSchG in Verbindung mit §28 des NatSchGBln fallen. Ob diese gutachterliche Bewertung tatsächlich anzuwenden ist, bedarf allerdings der Entscheidung durch die örtlich zuständige Naturschutzbehörde . Bei nicht eindeutiger rechtlicher Zuordnung durch den Kartierer/Gutachter bzw. nicht einzeln vor Ort untersuchten Biotopen wird der unsichere Schutzstatus mit dem Symbol §? dargestellt. Dies betrifft 4.000 Fälle. Mit der Kennzeichnung dieser Flächen soll aber auch auf dort noch vorhandenen Potenziale hingewiesen werden. Die verwendeten Farben und Signaturen entsprechen den Biotoptypen der “Karte 05.08.1 Biotoptypen”. Flächen ohne gesetzlichen Schutzstatus und Flächen die nur über Sekundärdaten erfasst wurden sind in der Karte nicht dargestellt. Die Bilanzierung der Primärdaten ergibt nachfolgende Flächenbilanz der gesetzlich geschützten Biotope. Weitere gesetzlich geschützte Biotope sind bei den Flächen der Sekundärdaten zu erwarten. Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie Die Karte der FFH-Lebensraumtypen zeigt alle Biotope, die nach fachlicher Einschätzung des Gutachters (Kartierers) auf Grundlage des “Handbuches zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie” (Ssymank u.a. 1998) bzw. des “Kataloges der natürlichen Lebensräume und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie in Brandenburg” (LUA 2002) einem FFH-Lebensraumtyp (LRT) entsprechen oder einem Komplex mit einem LRT zuzurechnen sind. Lebensraumty vollflächigen Farben, LRT-Komplexe in farbigen Schraffuren dargestellt . Biotope ohne FFH-Zugehörigkeit sind in dieser Karte eierschalenfarbig (Flächen) bzw. grau (Linien und Punkte) dargestellt. Flächen wo nur Sekundärdaten vorliegen sind in der Karte nicht enthalten. Als LRT-Komplexe werden Biotoptypen bezeichnet, die mit den eigentlichen FFH-Lebensraumtypen in Zusammenhang (Komplexen) einen Lebensraum bilden aber nicht die erforderliche Qualität aufweisen. Ziel ist es die Komplexe zu Lebensraumtypen zu verbessern, daher unterliegen diese ebenfalls den Zielen der FFH-Richtlinie. Zur besseren Unterscheidung der FFH-Lebensraumtypen wurde eine eigene Farb- und Signaturdarstellung entwickelt, welche die in Berlin vorkommenden LRT zu Gruppen zusammenfasst, denen jeweils eine Farbsignatur gemäß Legende FFH-LRT zugeordnet ist. Biotope, die LRT-Komplexen zugerechnet werden, sind mit schraffiert (Flächen) bzw. gepunktet (Linien) bzw. umrandet (Punkte) dargestellt. Zur Erkennbarkeit der einzelnen LRT ist bei Flächenbiotopen der jeweilige LRT-Code dargestellt (rote Schrift). Biotoptypen Datenquellen Um die Karten des Projektes “Flächendeckende Biotoptypenkartierung” interpretieren zu können ist es unverzichtbar die Erhebungsmethode jeder einzelnen Fläche zu kennen. Diesem Zweck dient die Karte Biotoptypen-Datenquelle. Die Karte der Datenquellen lokalisiert die Abgrenzung und Einordnung der Biotoptypen gemäß Berliner Biotoptypenliste. Sie stellt die Primär- und Sekundärdaten anhand ihrer Erhebungsmethodik dar. Primärdaten sind Erhebungen auf Basis von Gelände- und Luftbild-Kartierungen. Sekundärdaten sind umgeschlüsselte Daten des Umweltatlas (Stadtstruktur), der Grünflächen-, Friedhofs- und Kleingartenkataster sowie der Gewässerkarte (Kleingewässer). 1. Biotopkartierungen (Primärdaten, terrestrisch erhoben) – alle Wälder, Natura-2000Gebiete, NSG/LSG und naturschutzfachlich wertvolle Flächen (Außenbereich) 2. Biotoptypen (Primärdaten Luftbilderhebung) die mit aktuellen Luftbildern erhoben wurden 3. Stadtstrukturdaten aus dem Umweltatlas Berlin, welche in Biotoptypen umgeschlüsselt wurden (Sekundärdaten) – insbesondere bebaute Bereich, Industrie und Gewerbeflächen 4. Umschlüsselung vorhandener Daten aus dem Grünflächen-, Friedhofs- und Kleingartenkataster Etwa 38.500 ha Fläche der “Biotoptypenkarte Berlin” wurde auf der Grundlage von Primärdaten kartiert und 50.500 ha auf der Grundlage von Sekundärdaten erfasst. Biotoptypen Biotopwerte Erwartungsgemäß spiegeln die in der Karte der Biotopwerte mit den höchsten Werten (extrem hoch) dargestellten Flächen, die gesetzlich geschü;tzten Biotope und die nach der FFH-Richtlinie ausgewiesenen Gebiete wieder. Da es sich hierbei meist um noch relativ naturnahe Flächen der Wald-, Gewässer- und Uferbereiche handelt, befinden sich die überwiegende Zahl in den stadtferneren Gebieten von Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinikendorf und Treptow-Köpenick. Flächen mit sehr hohen oder hohen Biotopwerten finden sich aber auch in stärker genutzten Gebieten wie zB. dem Flughafen Tegel, im Schloßpark Charlottenburg oder in der Jungfernheide oder der Wuhlheide. Über die Sachdatenanzeige kann zu jeder selektierten Fläche die Punktezahl der Biotopbewertung bzw. des Konfliktpotenziales bei möglichen Umnutzungen eingesehen werden.
Bezzel, E. 1982: Vögel in der Kulturlandschaft, Stuttgart. Degen, G., Otto, W. 1988: Atlas der Brutvögel von Berlin, Naturschutzarbeit in Berlin und Brandenburg, Beiheft 8, Berlin und Potsdam. Flade, M. 1991: Norddeutsche Brutvogelgemeinschaften: Leitarten, Strukturwerte, Gefährdungssituation, in: Natur und Landschaft, 66. Jahrgang, Heft 6, Bonn. Flade, M. 1992: Langzeituntersuchungen der Bestände häufiger deutscher Brutvögel: Stand und Perspektiven, in: Die Vogelwelt, 113. Jahrgang, Heft 1, Sonderdruck. Flade, M., Steiof, C. 1992: Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung avifaunistischer Daten in Naturschutz und Landschaftsplanung, unveröffentlicht. Flade, M. 1994: Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands, Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung, Eching. Kempe, K. 1991: Floristisch-vegetationskundliches Gutachten der Karower Teiche, innerhalb der ehemaligen Rieselfelder Blankenfelde und Buch, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. König, Dr. P. 1991: Ökologische Grundlagenuntersuchung Gosener Wiesen und NO-Teil Seddinsee (Berlin-Köpenick) – Teil Flora und Vegetation, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Magistrat von Berlin (Hrsg.) 1989: Planungsatlas der Stadt-Umland-Region von Berlin, Hauptstadt der DDR, Berlin. Matthäus, G. 1992: Vögel, Hinweise zur Erfassung und Bewertung im Rahmen landschaftsökologischer Planungen, in: Trautner, J. (Hrsg.): Arten- und Biotopschutz in der Planung, Methodische Standards zur Erfassung von Tierartengruppen, Weikersheim. ÖKOGRUBE (Ökologische Grundlagenuntersuchungen Berlin): Literaturdatei beim Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. Ornithologische Arbeitsgruppe Berlin (West) 1985: Brutvogelatlas Berlin (West), Ornithologischer Bericht für Berlin (West), 9. Jahrgang (1984), Sonderheft, Berlin. Plantage – Büro für Landschaftsplanung – 1992: Bewertung der Biotope und Biotoptypen für die Stadtbezirke Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Treptow, Köpenick, Lichtenberg, Weißensee, Pankow, Marzahn, Hohenschönhausen, Hellersdorf sowie West-Staaken, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1993: Konzept zur Sanierung des Müggelsees, Berlin. 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SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1985/87: Umweltatlas Berlin, Band 1 und 2, Karte 02.06 Ökologischer Zustand der Gewässerufer, 1:50 000 Karte 05.01 Stadtökologische Raumeinheiten, 1:50 000 Karte 05.02 Vegetation, 1:50 000 Karte 05.03 Wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna, 1:50 000 Karten 05.04.1 und 05.04.2 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, 1:15 000 Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Fläche, 1:50 000 Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Der Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) (Hrsg.) 1986: Landschaftsprogramm, Entwurf, Karte Biotop- und Artenschutz, 1:50 000, Berlin. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) o.J.: unveröffentlichte Arbeitskarte zum Landschaftsprogrammentwurf 1993, Karte Biotoptypen, 1:25 000 Karte Wert der Biotope, 1:25 000. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) o.J.: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Stand 1992, Karte 01.10 Rieselfelder, 1:30 500 Karte 05.03 Wertvolle Lebensräume für Flora und Fauna, 1:50 000 Karte 06.01 Reale Nutzung der bebauten Fläche, 1:50 000 Karte 06.02 Grün- und Freiflächenbestand, 1:50 000 06.07 Stadtstruktur, 1:50 000. SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz Berlin) o.J.: Umweltatlas Berlin, aktualisierte und erweiterte Ausgabe, Stand 1992, unveröffentlicht, Arbeitskarten 05.04 Alters- und Bestandesstruktur der Berliner Wälder, 1:10 000 Karte 06.03 Freiflächenentwicklung, 1:50 000
Origin | Count |
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Förderprogramm | 83 |
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License | Count |
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