Die Türkei verfügt bis heute über kein abgestimmtes und wirkungsvolles naturschutzfachliches Instrumentarium zu Schutz und Erhalt der hohen landeseigenen Biodiversität. Weder gibt es ein verbindliches Naturschutzgesetz, aus dem sich zielführende Planungs- und Managementgrundlagen für Natur- und Landschaftsschutz ableiten und begründen lassen, noch sind dafür die erforderlichen systematischen und flächendeckenden Inventuren vorhanden. Auch ein landesweites Landschaftsprogramm, das die Rahmenziele des Naturschutzes absteckt, oder gar ein konsistentes Arten- und Biotopschutzprogramm fehlen. Das Dissertationsprojekt soll beispielhaft für die Region Ostantalya (Südtürkei) ein solches Arten- und Biotopschutzprogramm erarbeiten sowie die dafür erforderlichen Inventuren und die Verarbeitung vorhandener Daten konzipieren und durchführen. Ziel des Projektes ist es, damit die konzeptionellen und methodischen Grundlagen für eine landesweite Naturschutzstrategie und -politik der Regionen zu legen und diese durch das konkrete Beispiel anschaulich und umsetzungsorientiert zu illustrieren. Basierend auf dem Konzept der differenzierten Bodennutzung wird dabei einer flächendeckenden Naturschutzstrategie mit abgestuften Schutz- und Nutzungsintensitäten gefolgt.
Flächen /Räume zur Optimierung des Biotopverbundes. Zum Zeitpunkt der Bewertung hatten die Flächen keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Lebensbedingungen auch für häufig standorttypische Arten/ Artengruppen/ Biozönosen waren nicht mehr gegeben.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächen /Räume zur Optimierung des Biotopverbundes. Zum Zeitpunkt der Bewertung hatten die Flächen keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Lebensbedingungen auch für häufig standorttypische Arten/ Artengruppen/ Biozönosen waren nicht mehr gegeben. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Für die Bestandsaufnahme und Planung wurden insbesondere folgende fachliche Grundlagen herangezogen: selektive Biotopkartierung, flächendeckende Color-Infrarot-Luftbildauswertung, Schutzgebietsunterlagen (z.B. Pflege- und Entwicklungspläne, Managementpläne, Standarddatenbögen), Arten- und Biotopschutzprogramme, Unterlagen und Kenntnisse über Lebensräume / Standorte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Landschaftsplanungen (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne), Landschaftsgliederung, naturräumliche Gliederungen, Darstellungen zur Potenziell natürliche Vegetation, Unterlagen zur repräsentativen Entwicklung eines Totalreservatssystems und zu den naturnahen Waldkomplexen, zusätzliche Informationen zu wertvollen Waldflächen (z.B. Waldbiotopkartierungen der Forstämter), Unterlagen zu Überschwemmungsgebieten und Planungen von Deichrückverlegungen, Ergebnisse des Fließgewässerprogramms des Landes, Unterlagen, einschließlich Kartenwerke zu den Standortverhältnissen (Geologie, Boden, hydrologische Verhältnisse, Topographie, Klima, …), Unterlagen zur Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften, historische Karten (z.B. Preußische Urmesstischblätter), Umweltverträglichkeitsstudien, Unterlagen aus der Anwendung der Eingriffsregelung, Fachpläne /-unterlagen anderer Ressorts (z.B. Agrarstrukturelle Vor- bzw. Entwicklungsplanungen, Ergebnisse von Flurbereinigungsverfahren, Forstliche Rahmenpläne). Die Bestandsaufnahme ist in den Bestandskarten im Maßstab 1:50.000 dokumentiert. Auf der Grundlage der Bestandskarte und unter Berücksichtigung weiterer Planungsgrundlagen wurden aus den besonders wertvollen Lebensräumen die für den überörtlichen Biotopverbund relevanten Flächen ermittelt und in der Planungskarte als Kernflächen dargestellt. Da in der Planungskarte keine Differenzierung nach Biotoptypen erfolgt, können diese Informationen für die Kernflächen aus der Bestandskarte entnommen werden. Sind die vorhandenen Kernflächen zu klein, isoliert, unzureichend ausgeprägt, durch Randeinflüsse beeinträchtigt oder in einer Landschaftseinheit unterrepräsentiert, wurden weitere Flächen vorgeschlagen, die geeignet sind, künftig zu Kernflächen entwickelt zu werden. Andere Flächen sollen zu Verbindungs- und Pufferflächen für bestehende oder künftige Kernflächen entwickelt werden. Diese Entwicklungsflächen sind in der Planungskarte schraffiert dargestellt. Die Kern- und Entwicklungsflächen bilden die Biotopverbundflächen. Neben den Flächen wurden auch überörtlich bedeutsame lineare Biotopverbundstrukturen in das Verbundsystem einbezogen. Die Biotopverbundflächen als Bausteine des überörtlichen Biotopverbundes wurden nach funktionellen Kriterien abgegrenzt und nummeriert. Sie können aus Kern- und Entwicklungsflächen bestehen. Eine Ausnahme bilden hierbei NSG, Geschützte Landschaftsbestandteile und Flächennaturdenkmale, die in der bestehenden Umgrenzung als Biotopverbundflächen aufgenommen wurden. Für jede der Biotopverbundflächen wurde eine Kurzbeschreibung angefertigt, die unter anderem den Namen, die Flächengröße und die Lage sowie Angaben zur ökologischen Bedeutung und zum Entwicklungsziel enthält. Darüber hinaus werden, soweit möglich, erste Maßnahmen für die Behandlung der Biotopverbundflächen vorgeschlagen. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundfläche (PDF) Zur Darstellung des Biotopverbundes auf überregionaler Ebene (Landesebene) dient das System der Biotopverbundeinheiten im Maßstab 1:300.000. Es stellt die räumliche Ordnung und die Funktionen des Biotopverbundes auf Landesebene dar. Die Biotopverbundeinheiten wurden unter Anwendung des Gegenstromprinzips (PNG-Bild)) in enger Verbindung mit den Biotopverbundflächen geplant. Dazu wurden die Biotopverbundflächen entsprechend ihrer Bedeutung und räumlichen Lage in landkreisübergreifender Betrachtungsweise nach hierarchischem Prinzip einer der drei Ebenen der Biotopverbundeinheiten (überregional, regional und örtlich bedeutsam) zugeordnet. Wesentliche Kriterien für die Abgrenzung und Wichtung der Biotopverbundeinheiten sind insbesondere Ausstattung, Seltenheit, Repräsentativität, Schutz- und Entwicklungsbedürftigkeit der Biotoptypen und Arten im europäischen und landesweiten Rahmen sowie die Zielstellungen des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 und des Landschaftsprogramms. Die einzelnen Biotopverbundeinheiten sind in den entsprechenden Erläuterungsberichten zu den einzelnen Biotopverbundplanungen beschrieben. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundeinheit (Hägebachniederung, OK 2.2.8) Charakteristische Biotope Intensivgrünland, Feuchtgrünland, Erlenreihen, Erlenbruch-wald, Randbereiche angrenzender Eichenwälder, Bachauen-wald, Schwarzdornhecken, Gräben, Stillgewässer und Sandtrockenrasen auf Dünen im Randbereich der Bachauen Bedeutung Die regionale Biotopverbundeinheit verbindet die Wälder am Ostrand der Altmarkheiden mit der überregional bedeut-samen Verbundeinheit der Ohreniederung. Lebensraum für Arten, die an die genannten Biotope gebunden sind (Nachweis von Lurchen und Kriechtieren, Vorkommen zahlreicher charakteristischer und gefährdeter Pflanzenarten, z.B. Sumpf-Haarstrang, Kümmel-Silge, Wassernabel, Fieberklee, Wiesenknöterich) Schutzgebiete Flächennaturdenkmale (FND 42, 43, 44) Beeinträchtigungen • Oberlauf des Hägebachs verschmutzt • Verrohrungen im Ortsbereich • Bebauung bis dicht an den Gewässerrand Wesentliche Maßnahmen • Sicherung des Wasserhaushaltes • Einstellung der Abwassereinleitungen • Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit (Aufhebung der Verrohrung, ...) • Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung • Gestaltung des Gewässerschonstreifens und extensive Nutzung Informationen zu Karten auf dieser Seite Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Erfassung der Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen Erstellung bzw. Fortschreibung Roter Listen Erarbeitung von Grundsätzen und fachlichen Konzeptionen zur Schaffung, Pflege und Entwicklung eines repräsentativen Schutzgebietssystems Erstellung von Managementplänen und Durchführung des Monitorings für Natura 2000-Gebiete sowie Erfüllung von Berichtspflichten dazu Erarbeitung von Grundsätzen zum Biotopschutz Erarbeitung von Arten- und Biotopschutzprogrammen sowie von Artenhilfsprogrammen Schutz heimischer wildlebender Vogelarten Erfüllung grundlegender Fachaufgaben zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) - Internationaler Artenschutz / CITES Mitwirkung bei der Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Sachsen-Anhalts Erarbeitung fachlicher Grundsätze für die Fortschreibung der Landschaftsplanung und Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems des Landes Sachsen-Anhalt Erarbeitung fachlicher Regelwerke zum Vollzug der Eingriffsregelung sowie von naturschutzfachlichen Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. zu UVP-pflichtigen Vorhaben Erarbeitung fachlich-methodischer Grundlagen für die Anwendung der UVS, der SUP sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfungen Schaffung eines leistungsstarken Fachinformationssystems Naturschutz Regelmäßige Anfertigung von Luftbildern sowie deren Auswertung nach Biotop- und Nutzungstypen Dokumentation aller zum Schutz der Natur ausgewiesenen Flächen und Objekte Herausgabe von Fachkarten der für den Naturschutz besonders wertvollen Bereiche Information und Beratung zu Fragen des Arten- und Gebietsschutzes Enge Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern Unterrichtung der Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege in Sachsen-Anhalt, insbesondere durch die Herausgabe der Zeitschrift „Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt“ Führung eines Verzeichnisses zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zu Ökokonto-Flächen Letzte Aktualisierung: 11.01.2024
Aufgaben Erfassung der Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen Erstellung bzw. Fortschreibung Roter Listen Erarbeitung von Grundsätzen und fachlichen Konzeptionen zur Schaffung, Pflege und Entwicklung eines repräsentativen Schutzgebietssystems Erstellung von Managementplänen und Durchführung des Monitorings für Natura 2000-Gebiete sowie Erfüllung von Berichtspflichten dazu Erarbeitung von Grundsätzen zum Biotopschutz Erarbeitung von Arten- und Biotopschutzprogrammen sowie von Artenhilfsprogrammen Schutz heimischer wildlebender Vogelarten Erfüllung grundlegender Fachaufgaben zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) - Internationaler Artenschutz / CITES Mitwirkung bei der Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Sachsen-Anhalts Erarbeitung fachlicher Grundsätze für die Fortschreibung der Landschaftsplanung und Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems des Landes Sachsen-Anhalt Erarbeitung fachlicher Regelwerke zum Vollzug der Eingriffsregelung sowie von naturschutzfachlichen Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. zu UVP-pflichtigen Vorhaben Erarbeitung fachlich-methodischer Grundlagen für die Anwendung der UVS, der SUP sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfungen Schaffung eines leistungsstarken Fachinformationssystems Naturschutz Regelmäßige Anfertigung von Luftbildern sowie deren Auswertung nach Biotop- und Nutzungstypen Dokumentation aller zum Schutz der Natur ausgewiesenen Flächen und Objekte Herausgabe von Fachkarten der für den Naturschutz besonders wertvollen Bereiche Information und Beratung zu Fragen des Arten- und Gebietsschutzes Enge Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern Unterrichtung der Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege in Sachsen-Anhalt, insbesondere durch die Herausgabe der Zeitschrift „Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt“ Führung eines Verzeichnisses zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zu Ökokonto-Flächen Letzte Aktualisierung: 11.01.2024
Landschaftspflege trifft Naturschutz: Mit Unterstützung aus dem Programm zur Artensofortförderung des Umweltministeriums kann der NABU-Regionalverband Merseburg-Querfurt gleich mehrere Naturschutz-Projekte im Saalekreis umsetzen. Durch die Förderung von Geräten zur Landschaftspflege wie Hoch-Entaster, Motorsägen und Freischneider sowie eines PKW-Anhängers zum Transport von Schnittgut und Schlauchbooten können die Ehrenamtlichen des NABU u.a. Gehölze an Laichgewässern der gefährdeten Rotbauchunke zurückschneiden oder Nistflöße der ebenfalls geschützten Flussseeschwalbe auf dem Geiseltalsee und dem Raßnitzer See pflegen. Die Förderung der Geräte hat ein Gesamtvolumen von rund 18.100 Euro. Zu den durch die Artensofortförderung ermöglichten Projekten gehört auch die motormanuelle Mahd der Meilenwiese bei Dölkau, der einzig erhaltenen artenreichen Brenndolden-Auenwiese im Naturschutzgebiet „Elster-Luppe-Aue“. Dort machte sich heute Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner gemeinsam mit dem Vorsitzenden des NABU-Regionalverbandes, Martin Schulze, ein Bild vom Vorhaben. Eichner sagte: „Ich freue mich, dass es in Sachsen-Anhalt viele Vereine, Verbände und Menschen gibt, die sich für Natur und Umwelt einsetzen. Dieses Engagement werden wir weiter unterstützen und dafür insbesondere auch unsere Artensofortförderung fortführen. Das Besondere an dem Programm ist, dass die unterstützten Projekte, wie hier beim NABU, überschaubar und schnell umsetzbar sind sowie einen unmittelbaren Nutzen für die Artenvielfalt haben. Denn Naturschutz beginnt vor der eigenen Haustür.“ Schulze unterstrich: „Die Artensofortförderung des Umweltministeriums ist eine einzigartige Möglichkeit gerade auch für kleinere Naturschutzvereine, finanzielle Unterstützung ohne große bürokratischen Hürden zu erhalten und damit vor Ort Artenschutzmaßnahmen und Landschaftspflegeprojekte umzusetzen. Es ist großartig, dass die Mittel für die Artensofortförderung in 2024 wieder aufgestockt werden sollen.“ Die geförderten Geräte zur Landschaftspflege waren bereits zweimal im Einsatz – Ende Oktober an der Dölkauer Meilenwiese und Mitte November in den Kiesgruben Wallendorf/Schladebach. Freischneider, Motorsäge und Co. sollen künftig auch auf anderen vom NABU betreuten Flächen zum Einsatz kommen, etwa bei Unterfarnstädt, bei Bad Dürrenberg, bei Schraplau, am Flugplatz Merseburg sowie im Geiseltal. Davon profitieren weitere geschützte Arten wie Bienenfresser, Uferschwalbe oder Wildbiene. Darüber hinaus legt der NABU in diesem und im kommenden Jahr mithilfe der Artensofortförderung Senken für den Kiebitz und andere Limikolen sowie Amphibien an; dieses Vorhaben wird in 2023 und 2024 mit zusätzlich 70.000 Euro gefördert. Hintergrund: Mit der Artensofortförderung unterstützt das Umweltministerium Maßnahmen zu Erhalt und Verbesserung von Lebensräumen. Dies ist notwendig, da in Sachsen-Anhalt derzeit 1.560 Tier- und Pflanzenarten akut vom Aussterben bedroht sind; das entspricht 7,3 Prozent der im Land nachgewiesenen Arten. Diese Entwicklung wird durch den Klimawandel und damit einhergehende Extremwetterereignisse wie längere Trockenperioden und Dürren verschärft. Im laufenden Jahr wurden bislang 70 Projekte mit insgesamt ca. 3,3 Millionen Euro aus Landesmitteln gefördert. Für den Haushalt 2024 hat das Ministerium ein Fördervolumen von vier Millionen Euro angemeldet. Für 2024 plant das Ministerium zudem die Weiterentwicklung des Programms: Wurden bislang ausschließlich Projekte zu Landschaftspflege, Gewässerökologie sowie Arten- und Biotopschutz unterstützt, sollen künftig auch Vorhaben gefördert werden, die Kenntnisse über die komplexen Zusammenhänge in der Natur vermitteln. In Naturerfahrungsräumen oder Ökogärten können Bürgerinnen und Bürger dann vor Ort hautnah erleben, was jeder im Kleinen für mehr Natur- und Artenschutz tun kann. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).
Ökologisches Verbundsystem des Landes Sachsen-Anhalt Planung von Biotopverbundsystemen (Textauszug aus dem Pilotprojekt „Planung von Biotopverbundsystemen im Saalkreis und in der kreisfreien Stadt Halle/Saale“) Auftraggeber: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt PF 3769 39012 Magdeburg Nr. Seite Biotopverbundsysteme als Landesaufgabe ..................................................1 1.Problemstellung ...........................................................................................................1 2.Auftrag zur Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen ................................. Tabelle 1: Bestandsgefährdete Tier- und Pflanzenarten Sachsen-Anhalts Nach Artengruppen (Auswahl) Zielstellung ....................................................................................................................2 2 Die Planung von überörtlichen Biotopverbundsystemen ......................................... Methodischer Ansatz der überörtlichen Biotopverbundplanung....................................... Räumliche Ordnung und Funktionen des Biotopverbundsystems................................... Hierarchische Ordnung, Benennung und Darstellung...................................................... Überregional bedeutsame Biotopverbundeinheiten ........................................................ Regional bedeutsame Biotopverbundeinheiten .............................................................. Örtlich bedeutsame Biotopverbundeinheiten................................................................... Biotopverbundflächen - Bausteine der Biotopverbundsysteme....................................... Kernflächen in Biotopverbundflächen.............................................................................. Entwicklungsflächen in Biotopverbundflächen................................................................. Beschreibungen der Biotopverbundflächen..................................................................... Grundlagen für die überörtliche Biotopverbundplanung .................................................. Fachliche Grundlagen der Naturschutzverwaltung.......................................................... Selektive Biotopkartierung .............................................................................................. Luftbildgestützte Biotop- und Nutzungstypenkartierung .................................................. Besondere Schutzgebiete „NATURA 2000“ .................................................................... Arten- und Biotopschutzprogramme................................................................................ Landschaftsrahmenplanung ............................................................................................ Potentiell natürliche Vegetation ....................................................................................... Totalreservats-System .................................................................................................... Sonstige überörtliche Fachgrundlagen und -planungen.................................................. Waldbiotopkartierung....................................................................................................... Fließgewässerprogramm................................................................................................. Überschwemmungsgebiete und Planungen von Deichrückverlegungen......................... Beiträge des Forschungsverbundes Braunkohlentagebaulandschaften Mitteldeutsch- lands........................................................................................................... 4.4.2.5 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung............................................................................ 4.4.2.6 Flurbereinigungsverfahren, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.................................... 4.4.2.7 Historische Karten ........................................................................................................... 4.4.3 Pläne der Raumordnung, Raumordnungskataster ..........................................................4 4 4 5 6 6 6 7 7 7 9 9 8 8 8 9 9 9 9 9 10 11 12 10 11 5. 5.1 5.2 5.313 13 14 15 3. 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.4 4.4.1 4.4.1.1 4.4.1.2 4.4.1.3 4.4.1.4 4.4.1.5 4.4.1.6 4.4.1.7 4.4.2 4.4.2.1 4.4.2.2 4.4.2.3 4.4.2.4 5.4 Wege der Umsetzung........................................................................................ Integrierter, umsetzungsorientierter Planungsansatz....................................................... Rechtliche Sicherung der Biotopverbundsysteme durch die Raumordnung.................... Rechtliche Sicherung eines Teiles der Flächen durch das Naturschutzgesetz, das Wassergesetz und das Waldgesetz ......................................................................... Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der vorgeschlagenen Biotopverbundflächen ..................................................................................................... Tabelle 2: Wichtige Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der vorgeschlage- nen Biotopverbundflächen und ihre Finanzierungsmöglichkeiten 3 12 13 13 13 15 16 Biotopverbundsysteme als Landesaufgabe 1. Problemstellung Im Bericht der Bundesregierung anlässlich der Sondergeneralversammlung über Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen 1997 in New York musste festgestellt werden, dass ein Drittel der in Deutschland heimischen 2.800 Pflanzenarten bestandsgefährdet oder bereits ausgestorben ist, bei den Wirbeltierarten gelten sogar ca. 50 % als gefährdet (BUNDES- UMWELTMINISTERIUM 1997). Damit gehen neben ökologischen, emotionalen und ethi- schen Werten genetische Ressourcen verloren, die für die Entwicklung von Arzneimitteln, biotechnologischen Prozessen, Kulturpflanzen und Haustieren von großer und heute oft noch gar nicht abschätzbarer Bedeutung sind. Die auch auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts in den letzten Jahrzehnten vor sich gegangenen und sich ständig fortsetzenden Veränderungen von Natur und Landschaft hatten und haben zur Folge, dass viele Lebensräume den Mindestanforderungen für die weitere Existenz eines großen Teils unserer heimischen biologischen Vielfalt nicht mehr gerecht werden. Das alar- mierende Ergebnis dieser Entwicklung wird in der Bestandsgefährdung der heimischen bio- logischen Vielfalt sichtbar, wie es die Auswertung der bisher für Sachsen-Anhalt vorliegen- den Roten Listen zeigt (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 1992b, 1993b, 1995d, 1996b, 1998c; siehe Tab. 1). Gründe für diese Entwicklung liegen in der ständig zunehmenden Inanspruchnahme von immer mehr Flächen der freien Landschaft für Siedlungs-, Gewerbe- und Industriebauprojek- te, für Rohstoffgewinnung, für Freizeitanlagen, für den Verkehrswegebau u. a. Direkte und indirekte Auswirkungen auf die Lebensräume von Tieren und Pflanzen (z. B. Flächenverlus- te, Beeinträchtigungen, Zerschneidungen) gehören zu den wesentlichen Ursachen für den weiteren Rückgang des Bestandes von Arten, für den Verlust an biologischer Vielfalt und für die Einschränkung des erforderlichen Austausches zwischen verschiedenen Populationen von Tieren und Pflanzen und deren Ausbreitung. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist es notwendig, dass auch bei weiterer wirtschaftlicher Entwicklung die wertvollen Biotope erhalten bleiben, beeinträchtigte Lebensräume verbessert und mit einander verbunden sowie zerstörte Lebensräume wiederhergestellt werden. Tabelle 1: Bestandsgefährdete Tier und Pflanzenarten Sachsen-Anhalts nach Artengruppen (Auswahl) Ausgewählte Artengruppen Farn und Blütenpflanzen Flechten Säugetiere Vögel Lurche/Kriechtiere Fische/Rundmäuler Gesamtartenzahl in Sachsen-Anhalt 2100 750 72 200 27 45 Bestandsgefährdete Arten Anzahl in % 822 39 297 40 48 67 79 40 19 70 32 71 . 1 2. Auftrag zur Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen Um dem weiteren Verlust von Tier und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume entgegenzu- wirken, gibt es zahlreiche Bestrebungen auf internationaler, nationaler und Landesebene, die in Gesetzen, Übereinkommen, Verträgen und Programmen ihren Ausdruck finden. Die Verpflichtung zur Entwicklung von Biotopverbundsystemen ergibt sich aus dem NATURSCHUTZGESETZ SACHSEN-ANHALTS (NatSchG LSA § 2 NR. 20): ”Der Bestand bedrohter Pflanzen und Tiergesellschaften ist auf einem ausreichenden Teil der Landesfläche durch die Ausweisung von Schutzgebieten nachhaltig zu sichern, ihre Le- bensräume sind zu Biotopverbundsystemen zu entwickeln”. Im § 21(1) Nr. 2: wird die oberste Naturschutzbehörde ermächtigt ”großräumige Gebiete zu Naturparken zu erklären, die auf Grund ihrer vorhandenen und zu entwickelnden Naturraum- ausstattung gute Voraussetzungen für die Entwicklung von ökologischen Verbundsystemen bieten”. Aus dem LANDESPLANUNGSGESETZ (LPlG) vom 28.04.1998 ergibt sich aus den §§ 4 und 6 die Verpflichtung der Erarbeitung der Grundlagen des ökologischen Verbundsystems in Form einer räumlichen ”Konkretisierung und Ergänzung der im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur, insbe- sondere zu Natur und Landschaft unter maßgeblicher Berücksichtigung des Ökologischen Verbundsystems” und seiner Festlegung als Vorrang und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft in den Regionalplänen. Sicherungsmöglichkeiten für Biotopverbundflächen bieten auch das WASSERGESETZ FÜR DAS LAND SACHSEN-ANHALT (WG LSA) mit den Instrumenten ”Gewässerschonstreifen” und ”Überschwemmungsgebiet” (WG LSA §§ 2, 94, 96 und 97) und das LANDESWALD- GESETZ mit den Kategorien ”Waldschutzgebiet” und ”Naturwaldzelle” (§§ 18 und 19). Neben den Verpflichtungen zur Sicherung der Lebensräume, die sich aus gesetzlichen Re- gelungen oder Programmen unseres Bundeslandes zum Flächenschutz ableiten, ergeben sich weitere aus europa- und bundesweiter Sicht. Von der EU wird in der sogenannten FFH-RICHTLINIE (FFH = Fauna, Flora, Habitat), die Errichtung ”eines kohärenten europäi- schen Netzes besonderer Schutzgebiete” gefordert (NATURA 2000) und dazu ein Finanzie- rungsinstrument (LIFE) geschaffen (RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT 1992). Auch das ÜBEREINKOMMEN ZUR ERHALTUNG DER WANDERNDEN WILDLEBENDEN TIERARTEN weist auf ”die Erhaltung eines Netzes geeigneter Lebensstätten, die im Ver- hältnis zu den Wanderwegen angemessen verteilt sind” hin. Das GESETZ ZU DEM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE BIOLOGISCHE VIELFALT verpflich- tet dazu, insbesondere als Voraussetzung zur langfristigen Erhaltung der wildlebenden pflanzengenetischen Ressourcen, ”ein System von Schutzgebieten oder Gebieten, in denen besondere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendig sind”, einzurichten. Die Dringlichkeit der Schaffung von Biotopverbundsystemen, die zukünftig etwa 15 % der nicht für Siedlungszwecke genutzten Fläche umfassen sollen, wird ausgehend von der ENTSCHLIEßUNG DER 21. MINISTERKONFERENZ FÜR RAUMORDNUNG VOM 27.11. 1992 [GMBl 44(930201)4]: ”Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung” von weiteren Ministerkonferenzen für Raumordnung mehrfach hervorgehoben. So hält es die 21. Ministerkonferenz ”für erforderlich, ausgehend von größeren Gebieten, die der weitgehend ungestörten Erhaltung und Entwicklung von Fauna und Flora dienen sollen und raumordnerisch wie auch naturschutzrechtlich zu sichern sind, ein funktional zusammenhän- gendes Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume aufzubauen”. Hierfür werden rund 15 % der nicht für Siedlungszwecke genutzten Landesfläche für erforderlich gehalten. 2
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