Die Türkei verfügt bis heute über kein abgestimmtes und wirkungsvolles naturschutzfachliches Instrumentarium zu Schutz und Erhalt der hohen landeseigenen Biodiversität. Weder gibt es ein verbindliches Naturschutzgesetz, aus dem sich zielführende Planungs- und Managementgrundlagen für Natur- und Landschaftsschutz ableiten und begründen lassen, noch sind dafür die erforderlichen systematischen und flächendeckenden Inventuren vorhanden. Auch ein landesweites Landschaftsprogramm, das die Rahmenziele des Naturschutzes absteckt, oder gar ein konsistentes Arten- und Biotopschutzprogramm fehlen. Das Dissertationsprojekt soll beispielhaft für die Region Ostantalya (Südtürkei) ein solches Arten- und Biotopschutzprogramm erarbeiten sowie die dafür erforderlichen Inventuren und die Verarbeitung vorhandener Daten konzipieren und durchführen. Ziel des Projektes ist es, damit die konzeptionellen und methodischen Grundlagen für eine landesweite Naturschutzstrategie und -politik der Regionen zu legen und diese durch das konkrete Beispiel anschaulich und umsetzungsorientiert zu illustrieren. Basierend auf dem Konzept der differenzierten Bodennutzung wird dabei einer flächendeckenden Naturschutzstrategie mit abgestuften Schutz- und Nutzungsintensitäten gefolgt.
Der Datensatz der Landesweit bedeutsamen Gebiete für den Biotopschutz aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus den Flächen der landesweiten Biotopkartierung (wertvolle Bereiche für den Biotopschutz, mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen), bedeutsamen naturnahen Moorflächen des Biotopschutzes, den Kernflächen des landesweiten Biotopverbundes (Kernflächen Offenland und naturnaher Wälder) sowie zusätzlichen Moorlebensräumen aus der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften zusammen (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms). Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Im Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms ist die Kulisse des Programms „Niedersächsische Moorlandschaften“ enthalten, die Hoch- und Niedermoore mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz beinhaltet sowie sonstige Moore mit Bedeutung für den Boden- und Klimaschutz und weitere kohlenstoffreiche Böden. Die Kulisse gehört zu den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i .V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Flächen /Räume zur Optimierung des Biotopverbundes. Zum Zeitpunkt der Bewertung hatten die Flächen keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Lebensbedingungen auch für häufig standorttypische Arten/ Artengruppen/ Biozönosen waren nicht mehr gegeben.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächen /Räume zur Optimierung des Biotopverbundes. Zum Zeitpunkt der Bewertung hatten die Flächen keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Die Lebensbedingungen auch für häufig standorttypische Arten/ Artengruppen/ Biozönosen waren nicht mehr gegeben. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Für die Bestandsaufnahme und Planung wurden insbesondere folgende fachliche Grundlagen herangezogen: selektive Biotopkartierung, flächendeckende Color-Infrarot-Luftbildauswertung, Schutzgebietsunterlagen (z.B. Pflege- und Entwicklungspläne, Managementpläne, Standarddatenbögen), Arten- und Biotopschutzprogramme, Unterlagen und Kenntnisse über Lebensräume / Standorte gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, Landschaftsplanungen (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne), Landschaftsgliederung, naturräumliche Gliederungen, Darstellungen zur Potenziell natürliche Vegetation, Unterlagen zur repräsentativen Entwicklung eines Totalreservatssystems und zu den naturnahen Waldkomplexen, zusätzliche Informationen zu wertvollen Waldflächen (z.B. Waldbiotopkartierungen der Forstämter), Unterlagen zu Überschwemmungsgebieten und Planungen von Deichrückverlegungen, Ergebnisse des Fließgewässerprogramms des Landes, Unterlagen, einschließlich Kartenwerke zu den Standortverhältnissen (Geologie, Boden, hydrologische Verhältnisse, Topographie, Klima, …), Unterlagen zur Entwicklung von Bergbaufolgelandschaften, historische Karten (z.B. Preußische Urmesstischblätter), Umweltverträglichkeitsstudien, Unterlagen aus der Anwendung der Eingriffsregelung, Fachpläne /-unterlagen anderer Ressorts (z.B. Agrarstrukturelle Vor- bzw. Entwicklungsplanungen, Ergebnisse von Flurbereinigungsverfahren, Forstliche Rahmenpläne). Die Bestandsaufnahme ist in den Bestandskarten im Maßstab 1:50.000 dokumentiert. Auf der Grundlage der Bestandskarte und unter Berücksichtigung weiterer Planungsgrundlagen wurden aus den besonders wertvollen Lebensräumen die für den überörtlichen Biotopverbund relevanten Flächen ermittelt und in der Planungskarte als Kernflächen dargestellt. Da in der Planungskarte keine Differenzierung nach Biotoptypen erfolgt, können diese Informationen für die Kernflächen aus der Bestandskarte entnommen werden. Sind die vorhandenen Kernflächen zu klein, isoliert, unzureichend ausgeprägt, durch Randeinflüsse beeinträchtigt oder in einer Landschaftseinheit unterrepräsentiert, wurden weitere Flächen vorgeschlagen, die geeignet sind, künftig zu Kernflächen entwickelt zu werden. Andere Flächen sollen zu Verbindungs- und Pufferflächen für bestehende oder künftige Kernflächen entwickelt werden. Diese Entwicklungsflächen sind in der Planungskarte schraffiert dargestellt. Die Kern- und Entwicklungsflächen bilden die Biotopverbundflächen. Neben den Flächen wurden auch überörtlich bedeutsame lineare Biotopverbundstrukturen in das Verbundsystem einbezogen. Die Biotopverbundflächen als Bausteine des überörtlichen Biotopverbundes wurden nach funktionellen Kriterien abgegrenzt und nummeriert. Sie können aus Kern- und Entwicklungsflächen bestehen. Eine Ausnahme bilden hierbei NSG, Geschützte Landschaftsbestandteile und Flächennaturdenkmale, die in der bestehenden Umgrenzung als Biotopverbundflächen aufgenommen wurden. Für jede der Biotopverbundflächen wurde eine Kurzbeschreibung angefertigt, die unter anderem den Namen, die Flächengröße und die Lage sowie Angaben zur ökologischen Bedeutung und zum Entwicklungsziel enthält. Darüber hinaus werden, soweit möglich, erste Maßnahmen für die Behandlung der Biotopverbundflächen vorgeschlagen. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundfläche (PDF) Zur Darstellung des Biotopverbundes auf überregionaler Ebene (Landesebene) dient das System der Biotopverbundeinheiten im Maßstab 1:300.000. Es stellt die räumliche Ordnung und die Funktionen des Biotopverbundes auf Landesebene dar. Die Biotopverbundeinheiten wurden unter Anwendung des Gegenstromprinzips (PNG) in enger Verbindung mit den Biotopverbundflächen geplant. Dazu wurden die Biotopverbundflächen entsprechend ihrer Bedeutung und räumlichen Lage in landkreisübergreifender Betrachtungsweise nach hierarchischem Prinzip einer der drei Ebenen der Biotopverbundeinheiten (überregional, regional und örtlich bedeutsam) zugeordnet. Wesentliche Kriterien für die Abgrenzung und Wichtung der Biotopverbundeinheiten sind insbesondere Ausstattung, Seltenheit, Repräsentativität, Schutz- und Entwicklungsbedürftigkeit der Biotoptypen und Arten im europäischen und landesweiten Rahmen sowie die Zielstellungen des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 und des Landschaftsprogramms. Die einzelnen Biotopverbundeinheiten sind in den entsprechenden Erläuterungsberichten zu den einzelnen Biotopverbundplanungen beschrieben. Beispiel für die Beschreibung einer Biotopverbundeinheit (Hägebachniederung, OK 2.2.8) Charakteristische Biotope Intensivgrünland, Feuchtgrünland, Erlenreihen, Erlenbruch-wald, Randbereiche angrenzender Eichenwälder, Bachauen-wald, Schwarzdornhecken, Gräben, Stillgewässer und Sandtrockenrasen auf Dünen im Randbereich der Bachauen Bedeutung Die regionale Biotopverbundeinheit verbindet die Wälder am Ostrand der Altmarkheiden mit der überregional bedeut-samen Verbundeinheit der Ohreniederung. Lebensraum für Arten, die an die genannten Biotope gebunden sind (Nachweis von Lurchen und Kriechtieren, Vorkommen zahlreicher charakteristischer und gefährdeter Pflanzenarten, z.B. Sumpf-Haarstrang, Kümmel-Silge, Wassernabel, Fieberklee, Wiesenknöterich) Schutzgebiete Flächennaturdenkmale (FND 42, 43, 44) Beeinträchtigungen • Oberlauf des Hägebachs verschmutzt • Verrohrungen im Ortsbereich • Bebauung bis dicht an den Gewässerrand Wesentliche Maßnahmen • Sicherung des Wasserhaushaltes • Einstellung der Abwassereinleitungen • Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit (Aufhebung der Verrohrung, ...) • Extensivierung der Grünlandbewirtschaftung • Gestaltung des Gewässerschonstreifens und extensive Nutzung Informationen zu Karten auf dieser Seite Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
Erfassung der Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen Erstellung bzw. Fortschreibung Roter Listen Erarbeitung von Grundsätzen und fachlichen Konzeptionen zur Schaffung, Pflege und Entwicklung eines repräsentativen Schutzgebietssystems Erstellung von Managementplänen und Durchführung des Monitorings für Natura 2000-Gebiete sowie Erfüllung von Berichtspflichten dazu Erarbeitung von Grundsätzen zum Biotopschutz Erarbeitung von Arten- und Biotopschutzprogrammen sowie von Artenhilfsprogrammen Schutz heimischer wildlebender Vogelarten Erfüllung grundlegender Fachaufgaben zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) - Internationaler Artenschutz / CITES Mitwirkung bei der Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Sachsen-Anhalts Erarbeitung fachlicher Grundsätze für die Fortschreibung der Landschaftsplanung und Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems des Landes Sachsen-Anhalt Erarbeitung fachlicher Regelwerke zum Vollzug der Eingriffsregelung sowie von naturschutzfachlichen Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. zu UVP-pflichtigen Vorhaben Erarbeitung fachlich-methodischer Grundlagen für die Anwendung der UVS, der SUP sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfungen Schaffung eines leistungsstarken Fachinformationssystems Naturschutz Regelmäßige Anfertigung von Luftbildern sowie deren Auswertung nach Biotop- und Nutzungstypen Dokumentation aller zum Schutz der Natur ausgewiesenen Flächen und Objekte Herausgabe von Fachkarten der für den Naturschutz besonders wertvollen Bereiche Information und Beratung zu Fragen des Arten- und Gebietsschutzes Enge Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern Unterrichtung der Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege in Sachsen-Anhalt, insbesondere durch die Herausgabe der Zeitschrift „Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt“ Führung eines Verzeichnisses zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zu Ökokonto-Flächen Letzte Aktualisierung: 11.01.2024
Aufgaben Erfassung der Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen Erstellung bzw. Fortschreibung Roter Listen Erarbeitung von Grundsätzen und fachlichen Konzeptionen zur Schaffung, Pflege und Entwicklung eines repräsentativen Schutzgebietssystems Erstellung von Managementplänen und Durchführung des Monitorings für Natura 2000-Gebiete sowie Erfüllung von Berichtspflichten dazu Erarbeitung von Grundsätzen zum Biotopschutz Erarbeitung von Arten- und Biotopschutzprogrammen sowie von Artenhilfsprogrammen Schutz heimischer wildlebender Vogelarten Erfüllung grundlegender Fachaufgaben zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) - Internationaler Artenschutz / CITES Mitwirkung bei der Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Sachsen-Anhalts Erarbeitung fachlicher Grundsätze für die Fortschreibung der Landschaftsplanung und Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems des Landes Sachsen-Anhalt Erarbeitung fachlicher Regelwerke zum Vollzug der Eingriffsregelung sowie von naturschutzfachlichen Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. zu UVP-pflichtigen Vorhaben Erarbeitung fachlich-methodischer Grundlagen für die Anwendung der UVS, der SUP sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfungen Schaffung eines leistungsstarken Fachinformationssystems Naturschutz Regelmäßige Anfertigung von Luftbildern sowie deren Auswertung nach Biotop- und Nutzungstypen Dokumentation aller zum Schutz der Natur ausgewiesenen Flächen und Objekte Herausgabe von Fachkarten der für den Naturschutz besonders wertvollen Bereiche Information und Beratung zu Fragen des Arten- und Gebietsschutzes Enge Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern Unterrichtung der Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege in Sachsen-Anhalt, insbesondere durch die Herausgabe der Zeitschrift „Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt“ Führung eines Verzeichnisses zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zu Ökokonto-Flächen Letzte Aktualisierung: 11.01.2024
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