Der Datensatz „besondere Vegetationsstrukturen 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ besteht aus einem Punktshape, welches die Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 beinhaltet. Die punktuelle Kartierung liegt für folgende Ufer und Vorlandbereiche vor: Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Das Shape umfasst Informationen (Attribute) zu den kartierten RL Arten Niedersachsen inkl. Mengenangaben nach dem Meldebogen für Arten der Roten Liste Gefäßpflanzen Niedersachsen sowie auffällige Gelände- und Vegetationsstrukturen wie z.B. Schnittgutablage, Fahrspuren, größere Bärenklaubestände, Wirtschaftsweg, Senke, Totholzstrauch... Des Weiteren ist in der Attributtabelle der Name des kartierten Gebietes festgehalten. Dieser Datensatz basiert auf Kartierungen von Ende April (28.04.2020) sowie Ende September, Anfang Oktober (22.09.2020 Pilot- und Referenzstrecke „Brahe“, 23.09.2020 Pilot- und Referenzstrecke „Nüttermoor“, 30.09.2020 Pilot- und Referenzstrecke „Aschendorf“, 01.10.2020 Vervollständigung der Erfassungen in den Referenzstrecken „Nendorp“ sowie „Nüttermoor“). Der Download enthält den Datensatz 2020Strukturen_V1.shp. Herausgeber: BfG Auftragnehmer: IBL Umweltplanung GmbH Zitiervorschlag: BfG (2022): Besondere Vegetationsstrukturen 2020 der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050 im Auftrag des WSA Ems-Nordsee. DOI: 10.5675/Strukturen2020_MPEms_Ufer Weitere Informationen zu Dominanzbeständen oder Biotoptypen siehe Metadatensatz unter „Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www.masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung The dataset "special vegetation structures 2020 pilot stretches and reference stretches banks Masterplan Ems 2050" consists of a point shape, which includes the pilot stretches (P) and reference stretches (R) Masterplan Ems 2050. The point mapping is available for the following banks and foreland areas: Nendorp (left bank, Unterems-km 30.1-31.6), Nüttermoor (right bank, UE-km 18.100 - 19.150 and 22.000 - 22.500) as well as Brahe (left bank DEK 218.050 - 219.125 and 220.900 - 221, 400), Aschendorf (left bank, DEK 214.000 - 215.050 and 215.10 - 215.60). The shape includes information (attributes) on the mapped RL species of Lower Saxony incl. quantity data according to the reporting form for species of the Red List Vascular Plants Lower Saxony as well as conspicuous terrain and vegetation structures such as cuttings deposits, driving tracks, larger stands of Hogweed, farm track, depression, deadwood shrub…. Furthermore, the name of the mapped area is recorded in the attribute table. This data set is based on mapping from the end of April (28.04.2020) and the end of September, beginning of October (22.09.2020 pilot and reference route "Brahe", 23.09.2020 pilot and reference route "Nüttermoor", 30.09.2020 pilot and reference route "Aschendorf", 01.10.2020 completion of the mapping in the reference routes "Nendorp" and "Nüttermoor"). For further information on dominant stands or biotope types, see metadata record under "Biotope type maps 2020 pilot and reference stretches banks Masterplan Ems 2050". For more information on the project, see https://www.masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung
Ausweisung der geschützten Landschaftsbestandteile der Wallhecken im Landkreis Nienburg/Weser Wallhecken sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle.In der Tabelle sind Biotoptyp, Wertstufe, Bezeichnungen und Länge der Wallhecken vor/nach 2014 eingetragen.
Biotoptypen im Land Bremen Für die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Bremen, wurde ein flächendeckender Datensatz der Biotope für die Stadtgemeinde Bremen erzeugt, unter Verwendung vorliegender Daten unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Kartiermethoden. Im Außenbereich werden im Rahmen des Integrierten Erfassungsprogramms (IEP) der senatorischen Umweltbehörde Bremen seit 2004 nach einer einheitlichen Methodik u.a. flächige Biotoptypenkartierungen in regelmäßigen Intervallen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen durchgeführt. Im Innenbereich wurden die Daten durch die Realnutzungskartierung der bebauten Bereiche im Stadtgebiet Bremen (GFL 2009, Polygonis 2010) ergänzt. Für die Neuaufstellung der Landschaftsprogramme Bremerhaven wurde ebenfalls ein flächendeckender Datensatz erzeugt (SKUMS 2020). Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS 2021) identisch. Eine detaillierte Untergliederung wurde in Bremen für die Grabenbiotope vorgenommen, die in den Marschenlandschaften für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sind. Bei den Marschengräben (Biotoptyp FGM) sind hier 11 Subtypen differenziert. Die Erhebungen erfolgen auf der Maßstabsebene 1:5000 auf Basis der topographischen Karte DGK 5/AB 5. Es werden zudem FFH-Lebensraumtypen gemäß den "Hinweisen zur Definition und Kartierung der Lebensraumtypen von Anhang 1 der FFH-Richtlinie in Niedersachsen" (DRACHENFELS 2007) und geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz erfasst.
Geschützte Biotope im Land Bremen (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz) Es gibt neben den flächigen Schutzgebieten eine Fülle von wichtigen, aber seltenen Lebensräumen, oft zu klein, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz stehen diese Lebensräume unter Schutz. Im Land Bremen sind dies etwa 1550 seltene Biotope (teilweise auch innerhalb von Naturschutzgebieten gelegen). Die gesetzliche Grundlage bildet der § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Die gesetzlich gemäß § 30 BNatSchG "Geschützten Biotope" werden von der obersten Naturschutzbehörde Bremen in das Naturschutzbuch (§ 23 BremNatG) eingetragen. Dieses wird digital als Teil des Naturschutzinformationssystems Bremen geführt. Die Daten mit Vektordatenbestand und zugehörigen Sachdaten werden fortlaufend aktualisiert. Die Naturschutzbehörde Bremen hat die geschützten Biotope in einer landesweiten Kartierung der für den Naturschutz wertvollen Biotope in den Jahren 1992 bis 1995 sowie durch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Biotopschutz durchgeführten Nachkartierungen 1997 und 1998 flächendeckend erfassen lassen. Sie überprüft diese im Rahmen des Umweltmonitorings in unregelmäßigen Abständen und jeweils für definierte Teilräume im Land Bremen. Die Biotope werden nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Bremen (SKUMS 2022) klassifiziert. Der Kartierschlüssel ist inhaltlich weitgehend mit dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (VON DRACHENFELS 2021) identisch. Die Ergebnisse werden im Maßstab 1:5000 auf Basis der topographischen Karte AB 5 dargestellt
Der Datenbestand umfasst die Ergebnisse der landesweiten Offenland- und Waldbiotopkartierung. Die Offenland-Biotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Offenland) alle nach § 30 BNatSchG oder § 33 NatSchG BW gesetzlich geschützten Biotoptypen. Die gesetzlich geschützten Biotoptypen werden nach den einheitlichen Vorgaben der Kartieranleitung Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg erfasst. Nachdem 2004 der erste Durchgang der Kartierung landesweit abgeschlossen wurde, startete 2010 ein neuer Durchgang. Die Waldbiotopkartierung BW erfasst in ihrem Kartiergebiet (Wald) die seltenen und damit schutzwürdigen Biotope, die zum Großteil nach § 30a LWaldG, oder nach § 30 BNatSchG oder nach § 33 NatSchG gesetzlich geschützt sind. Darüber hinaus werden weitere aus Sicht des Biotop- und Artenschutzes wichtige Flächen erfasst, z.B. Waldbestände mit schützenswerten Tier- und Pflanzenarten. Diese Flächen unterliegen zwar keinem direkten gesetzlichen Schutz, haben jedoch hohe naturschutzfachliche Bedeutung. Weiterführende Informationen zur Biotopkartierung in Baden-Württemberg sind auf den Webseiten der LUBW zum Thema Biotopkartierung zu finden. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung
Der Kartendienst stellt Daten aus dem Biotopkataster des Saarlandes dar.:Geschützte Biotope des Saarlandes in flächenhafter Ausprägung. In dieser Objektklasse werden Flächen erfasst und dargestellt, die nach § 22 SNG in Verbindung mit § 30 BNatSchG geschützt sind. Es können mehrere Biotoptypen gemeinsam in einer GB-Fläche zusammengefasst werden, sofern sie eine sinnvolle funktionale Einheit bilden, z. B. Kalk-Halbtrockenrasen und wärmeliebende Gebüsche, genutzte Feuchtwiesen und Nasswiesen oder mesotraphente Mädesüßfluren und Großseggenwiesen. Betrachtungsobjekt im GDZ; Export der flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nggbt und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nggbt) in die Filegdb. Außer zahlreichen datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: KENNUNG : Kennung OSIRIS; BEZEICHNUNG; PROJ_URSPRUNG: Projekt Ursprung; NUTZUNGSTYP; EINSPEICHERUNGSDATUM:Datum der Übernahme in OSIRIS; AUFNAHMETYP; FLAECHENANZAHL; OFFIZIEL_FL : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; GKRW: Rechtswert; GKHW: Hochwert; INSDATE: Datum der Übernahme in GDZ; BEMERKNG;
FFH-Lebensraumtypen mit Gesamtbewertung, Stand Schutzgebietsverordnung (VO) in ausgewiesenen Natura2000-Gebieten. Lebensraumtypen und zugehörige Bewertungen die Bestandteil der Gebietsausweisung waren. Der Datensatz FFH-LRT umfasst die Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. Im Anhang I der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sind die natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse aufgeführt, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen müssen. Die natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse sind nach Definition der FFH-Richtlinie diejenigen Lebensräume, die entweder im Bereich ihres natürlichen Vorkommens vom Verschwinden bedroht sind, oder infolge ihres Rückgangs oder aufgrund ihres an sich schon begrenzten Vorkommens ein geringes natürliches Verbreitungsgebiet haben, oder aber typische Merkmale einer oder mehrerer der fünf biogeographischen Regionen aufweisen.
Die Karten enthalten Hinweise für eine Einzelfallprüfung zum Auf- und Einbringen von Material nach der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV, § 12, Abs. 8). Diese werden ausgelöst, wenn in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Biosphärenreservaten, Naturdenkmälern, geschützten Landschaftsbestandteilen, Natura 2000-Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen im Sinne des § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für die Böden der Kernzonen von Naturschutzgroßprojekten des Bundes von gesamtstaatlicher Bedeutung Material auf- oder eingebracht wird. Die Prüfung kann ein Verbot des Auf- und Einbringens von Material ergeben oder dieses an bestimmte Bedingungen knüpfen. Die betroffenen Flächen werden lila dargestellt. Die Hinweiskarte zum Auf- und Einbringen von Material in Böden dient vorwiegend für die konkrete Planung vor Ort. Durch Anklicken erhält man Informationen zur Art des Naturschutzgutes.
Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.
Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, 2004 - Heft 39, ISSN 0941-7281 Gesamtdatei der "Roten Liste 2004" (PDF) Einzeldateien: Innentitel (PDF) Inhalt und Vorwort (PDF) S. 3 Die Roten Listen des Landes Sachsen-Anhalt (PDF) S. 7 Biotoptypen (PDF) S. 20 Algen (PDF) S. 34 Flechten (PDF) S. 43 Flechtengesellschaften (PDF) S. 54 Moose (PDF) S. 58 Moosgesellschaften (PDF) S. 68 Großpilze (PDF) S 74 Farn- und Blütenpflanzen (PDF) S. 91 Farn- und Blütenpflanzengesellschaften (PDF) S. 111 Tafelteil (PDF) S. 123 Säugetiere (PDF) S. 132 Vögel (PDF) S. 138 Lurche und Kriechtiere (PDF) S. 144 Fische und Rundmäuler (PDF) S. 149 Weichtiere (PDF) S. 155 Egel (PDF) S. 161 Kiemenfüßer und ausgewählte Gruppen der Blattfüßer (PDF) S. 165 Asseln (PDF) S. 169 Flusskrebse (PDF) S. 171 Hundertfüßer (PDF) S. 175 Doppelfüßer (PDF) S. 178 Springschwänze (PDF) S. 181 Weberknechte (PDF) S. 183 Webspinnen (PDF) S. 190 Eintags- und Steinfliegen (PDF) S. 198 Köcherfliegen (PDF) S. 205 Libellen (PDF) S. 212 Schaben (PDF) S. 217 Ohrwürmer (PDF) S. 220 Heuschrecken (PDF) S. 223 Zikaden (PDF) S. 228 Wanzen (PDF) S. 237 Netzflügler i. w. S. (PDF) S. 249 Laufkäfer (PDF) S. 252 wasserbewohnende Käfer (PDF) S. 264 Kurzflügler (PDF) S. 272 Weichkäfer i. w. S. (PDF) S. 287 Buntkäfer (PDF) S. 291 Prachtkäfer (PDF) S. 294 Bockkäfer (PDF) S. 299 Schilfkäfer (PDF) S. 305 Marienkäfer (PDF) S. 308 Fellkäfer (PDF) S. 311 Nestkäfer (PDF) S. 313 Rindenglanz-, Glanz- und Feuerkäfer (PDF) S. 315 Schnellkäfer (PDF) S. 318 Mulm- und Holzglattkäfer (PDF) S. 323 Ölkäfer (PDF) S. 326 Schwarzkäfer (PDF) S. 331 Blatthornkäfer (PDF) S. 334 Schröter (PDF) S. 339 Breitmaulrüssler (PDF) S. 343 Rüsselkäfer (PDF) S. 345 Wildbienen (PDF) S. 356 Ameisen (PDF) S: 366 Grabwespen (PDF) S. 369 Wegwespen, Spinnenameisen, Keulen-, Dolch- und Rollwespen (PDF) S. 376 Pflanzenwespen (PDF) S. 382 Schnabelfliegen (PDF) S. 387 Schmetterlinge (PDF) S. 388 Schwebfliege (PDF) S. 403 Langbeinfliegen (PDF) S. 410 Dickkopffliegen (PDF) S. 417 Halmfliegen (PDF) S. 420 Raupenfliegen (PDF) S. 423 Kriebelmücke (PDF) S. 426 Impressum (PDF) S. 429 Umschlag (PDF) Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 585 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 20 |
| Land | 1248 |
| Schutzgebiete | 31 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 25 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 7 |
| Daten und Messstellen | 23 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 250 |
| Gesetzestext | 1 |
| Kartendienst | 4 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 3 |
| Text | 499 |
| Umweltprüfung | 34 |
| unbekannt | 829 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1043 |
| offen | 507 |
| unbekannt | 102 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1612 |
| Englisch | 63 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 72 |
| Bild | 133 |
| Datei | 90 |
| Dokument | 863 |
| Keine | 354 |
| Unbekannt | 215 |
| Webdienst | 151 |
| Webseite | 530 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 923 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1391 |
| Luft | 360 |
| Mensch und Umwelt | 1475 |
| Wasser | 749 |
| Weitere | 1652 |