Biotopkartierung im Landkreis Demmin und Mecklenburg-Strelitz, TK 0408-434,TK 10 Grischow unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
• § 20 Abs. 1 des Naturschutzausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V), zuvor § 20 des Landesnaturschutzgesetzes M-V, zuvor § 2 des Ersten Gesetzes zum Naturschutz in M-V benennt geschützte Biotope, deren Veränderung, Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung verboten ist. • Nach § 20 Abs. 4 NatSchAG M-V erfolgt eine Eintragung der gesetzlich geschützten Biotope in ein Verzeichnis, das „Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope", das vom LUNG geführt wird. • Das Verzeichnis wird aufgrund der Zuständigkeit für den Vollzug des Biotopschutzes landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate. • Gesetzlich geschützte Biotope wurden auf der Grundlage der „Anleitung für Biotop-kartierungen im Gelände M-V“ (Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt und Natur 1998 / Heft 1) erfasst (alte Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung.pdf • Im März 2010 erschien die 2. Auflage der Anleitung unter dem Titel „Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern“ (Materialien zur Umwelt des LUNG 2010, Heft 2) (neue Biotopkartieranleitung). Internetlink: https://www.lung.mv-regierung.de/dateien/biotopkartieranleitung2010.pdf • Bis Ende 2006/Anfang 2007 erfolgte die Kartierung nach der alten Biotopkartieranleitung (LAUN 1998) mit folgenden Ausnahmen: 1. Ab 2006 erfolgte in ausgewählten Gebieten eine Kartierung von Kleingewässern nach der neuen Biotopkartieranleitung und 2. die Kartierung des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft ab 2007 erfolgte ebenfalls nach der neuen Biotopkartieranleitung. Ab 2009 (Nationalpark Jasmund + Müritz-Nationalpark) wird nur noch nach der neuen Kartieranleitung gearbeitet. • Die Kartierung (1996 - 2013) wurde durch folgende Büros und staatliche Einrichtungen durchgeführt: ibs Ingenieurbüro Schwerin GmbH Ingenieurbüro Walther Grünspektrum GbR Gutachterbüro nebelung + nebelung Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat Planiver GmbH Neubrandenburg Planungsbüro Mordhorst GmbH Plan4 GmbH Neubrandenburg Pöyry Deutschland GmbH Umweltplan GmbH Stralsund Hansestadt Stralsund Staatliche Ämter für Umwelt und Natur • Einen zeitlichen Überblick über die Kartierung (Jahr der Kartierung bezogen auf TK10AV-Blattschnitte) gibt der LINFOS-Datenbestand Stand der Biotopkartierung bk_ueb11.* (auch im „Kartenportal Umwelt“ verfügbar) • Nach dem vorläufigen Abschluss der Kartierung („vorläufig“ = grundsätzlich flächendeckend, aber ohne die Flächen der drei Nationalparke) wurde 2009 aus den landkreisweise vorliegenden Datensätzen ein Gesamtdatensatz aller kartierter Biotope als Flächenshape mit harmonisierten Kreisgrenzen erarbeitet; eine detaillierte Erläuterung zu diesem Arbeitsschritt befindet sich am Ende des Dokumentes. • Die Bögen der Biotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden. neu 2011: • Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Jasmund. • Aufgrund von räumlichen (geometrischen) Abweichungen der Geodaten aus der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu den aktuellen Orthophotos (georeferenzierte Luftbilder), und damit zu den Geodaten der Land- und Forstwirtschaft als Hauptnutzer in unserer Landschaft, bestand die Forderung dieser Nutzer, die Daten der gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage zu korrigieren. Die lageangepassten Datensätze sind darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für eine inhaltliche Korrektur/Aktualisierung der Daten bzw. für einen 2. Durchgang der Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope. Die Lagekorrektur wurde 2010/11 von der Firma GEOMAPS GIS + Remote Sensing vorgenommen und ist im Attribut „korrtyp“ sowie in der Zusatztabelle „bk1_mv15korr.dbf“ nachzuvollziehen. neu 2014: - Zusatztabelle Pflanzenliste MVBIO [bk1_mv15_pfl.dbf] - Enthält alle in MVBIO erfassten Pflanzenarten der Grundbögen (4000er Biotopnummer) neu 2015: - Einarbeitung der Ergebnisse der Kartierung im Nationalpark Müritz (2010 – 2013) - Attribute für NC4 – NC8 im Hauptdatenbestand - Legende als SLD verfügbar neu 2024: - Inspire- Anpassung: hinzufügen Geo_UUID - Geometriereparartur mit QGIS (3.34.4)
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Verzeichnisse der bei den unteren Naturschutzbehörden gelisteten gesetzlich geschützten Biotopen
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Quelle der Daten: - Die von den unteren Naturschutzbehörden (UNB) dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mitgeteilten Verzeichnisse gesetzlich geschützter Biotope. Viele natürliche und naturnahe Biotope sind in heutiger Zeit selten und gefährdet. Aus diesem Grund sind im Bundesnaturschutzgesetz in § 30 BNatSchG Biotoptypen aufgezählt, die bundesweit gesetzlich geschützt werden sollen. Die Länder können weitere hinzuzählen, was für Sachsen mit § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz geschehen ist. Der gesetzliche Schutz gilt unmittelbar, wenn ein Biotop den erforderlichen Zustand aufweist. Die Naturschutzbehörden in Sachsen führen gemäß den Bestimmungen des Bundes- bzw. des Sächsischen Naturschutzgesetzes Verzeichnisse der ihnen bekannten gesetzlich geschützten Biotope. Für den gesetzlichen Schutz ist es jedoch nicht notwendig, dass ein Biotop in einem Verzeichnis oder Datenbestand aufgeführt ist. Weitere, in den Biotopverzeichnissen nicht aufgeführte gesetzlich geschützte Biotope können existieren. Andererseits können bekannte Biotope infolge natürlicher Entwicklung ihren gesetzlich geschützten Charakter auch wieder verlieren. Quelle der Biotopverzeichnisse sind im Wesentlichen die Fachdaten des LfULG, insbesondere die Biotopdaten aus dem FFH-Monitoring, die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung des SBS sowie eigene Erhebungen der unteren Naturschutzbehörden. Das LFULG dokumentiert die Biotopverzeichnisse der unteren Naturschutzbehörden landesweit und aktualisiert den Datenbestand jährlich soweit die UNB Änderungen mitteilen.
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, TK 0508-134, TK 10 Groß MIltzow/Helpt unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz, TK 0508-234, TK 10 Burg Stargard - Qustenberg, unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung
Biotopkartierung im Landkreis Mecklenburg-Strelitz und Demin, TK 0408-443, TK 10 Dahlen unter Bezugnahme von - Biotopname und -beschreibung, -Lage im Raum, -Naturraum, -Schutzmerkmale, -Vegetationseinheiten und Pflanzenarten, -wertbestimmende Kriterien, -Gefährdung, -abiotische Standortfaktoren, -Nutzungsmerkmale, -Flächengrösse Methode: Ortsbegehung,terrestische Kartierung