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Alternative Konservierungskonzepte für Hydro-Lacke und wässrige Beizen durch den Einsatz von natürlichen Substanzen

Wasserbasierte Formulierungen zeigen eine Anfälligkeit für mikrobielle Verkeimung, die aktuell nur über den Einsatz geeigneter Biozide unterbunden werden kann. Bedingt durch die gesetzliche Limitierung der Methylisothiazolinon-Einsatzmenge (MIT) auf maximal 15 ppm für die Begrenzung des bakteriellen Wachstums, steht kein weiteres biozides Mittel mit einem solchen Wirkspektrum zur Verfügung. Alternative Ansätze wie ein hoher pH-Wert, z.B.bei Silikatfarben, können bei Hydro-Lacken und wässrigen Beizen nicht verfolgt werden. Dieses Defizit soll zur Vervollständigung einer ökologischeren, wasserbasierten Strategie für Lacke und Beizen durch den Einsatz geeigneter natürlicher Substanzen wie ätherischen Ölen und anderen Pflanzenextrakten ausgeglichen werden. Diese aus biogenen Rohstoffen isolierten biobasierten Feinchemikalien besitzen oft ein nachgewiesener-maßen breites Wirkspektrum. Besondere Herausforderungen beim Einsatz ätherischer Öle ergeben sich jedoch aus ihrem oftmals intensiven Geruch, der schlechten Wasserlöslichkeit und ihrer hohen Flüchtigkeit. Kompensiert werden sollen diese Nachteile durch die Mikroverkapselung dieser Biorohstoffe mit Hilfe der ebenfalls biobasierten Cyclodextrine. Damit wird gleichzeitig die Abhängigkeit von erdölbasierten Bioziden als Beitrag zur Ressourcenschonung reduziert.

Steigerung der Wirksamkeit antagonistischer Mikroorganismen für die Bekämpfung bodenbürtiger Pilze und pflanzenparasitärer Nematoden

Der Wurzelgallennematode Meloidogyne javanica und der Erreger der Fusariumwelke, Fusarium oxysporum f.sp. lycopersici sind bedeutende Welkeerreger im Gemüsebau des Mittleren Ostens wie auch weltweit. In der Praxis treten beide Erreger häufig gemeinsam auf und verursachen synergistische Ertragsverluste. Die Bekämpfung beider Pathogene gestaltet sich als äußerst schwierig, wobei eine völlige Ausschaltung beider Pathogene in der Regel kaum möglich ist. In den vergangenen Jahren wurde das durch die beiden Pathogene hervorgerufene Welkesyndrom primär durch Bodenbegasung mit Methylbromid bekämpft. Die völlige Abhängigkeit von diesen zwar wirkungsvollen, aber auch umweltschädigenden Pflanzenschutzmitteln hat die Entwicklung alternativer Bekämpfungsverfahren über Jahre verhindert. Der Einsatz von Methylbromid wird ab dem Jahre 2001 verboten, da dieses Pestizid das Bodenleben zu 90 Prozent abtötet und in erheblichem Maße zur Zerstörung der Ozonschicht beiträgt. Die Entwicklung wirkungsvoller und umweltfreundlicher Bekämpfungsverfahren stellt eine der aktuellen Herausforderungen in der Phytomedizin dar. Eine der Möglichkeiten soll in dem vorliegenden Projekt näher untersucht werden. Durch Steigerung der Effektivität antagonistischer Mikroorganismen sowie gleichzeitiger Applikation von Mikroorganismen mit unterschiedlichem Wirkungsmechanismus wird die Bekämpfung des Welkesyndroms an Tomaten untersucht. Im einzelnen ergeben sich folgende Ziele: 1) Verbesserung der Wirksamkeit der antagonistischen Mikroorganismen Pseudomonas fluorescens T58 und Bacillus megaterium 25-6, sowie Trichoderma harzianum T-35 und T-203, 2) Optimierung von Formulierung und Applikation der Antagonisten, und 3) grundlegende Untersuchungen zur Wirkung der verbesserten Stämme auf Pflanzenentwicklung, Befallsverlauf und mikrobielle Diversität im Boden. Die Antragsteller verfügen über langjährige Erfahrungen zum Einsatz antagonistischer Mikroorganismen und der Bekämpfung des Welkesyndroms.

Energiepolitik und Wissenschaft - die Enquete-Kommission 'Zukünftige Kernenergie-Politik' (Arbeitstitel)

Ziel des Projektes ist es, die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Politik innerhalb der Enquete-Kommission 'Zukünftige Kernenergie-Politik' zu untersuchen, die ihren ersten Bericht 1980 vorlegte. In diesen wissenschaftlichen Beratungsprozess waren neben industrienahen Wissenschaftlern auch Alternative integriert - wie beispielsweise ein Sachverständiger des Öko-Instituts, das von Mitgliedern der Umweltbewegung gegründet wurde. Damit gewannen alternative Wissenschaftler zunehmend Gewicht in der Diskussion um zukunftsfähige Energiepolitik, die bis dahin vor allem von den - der Industrie nahe stehenden - Forschungseinrichtungen wie Jülich und Karlsruhe bestimmt wurde. Vor dem Hintergrund der innenpolitisch prägenden Konfliktphase um die Atomenergie soll die Funktionsfähigkeit der wissenschaftlichen Politikberatung untersucht werden. Dies beinhaltet neben der Untersuchung von Kommunikationsprozessen auch die Frage nach den Argumentationsstrategien.

Bildung von Anopheles-spezifischen Toxinen durch Paramecium-Symbionten und ihre ökologischen Effekte

In dem Projekt wird die Aufnahme und Ausprägung von Bacillus-Toxingenen durch bakterielle Symbionten des 'Pantoffeltieres' Paramecium untersucht. Bestimmte Eiweiße aus Bakterien der Gattung Bacillus sind mit hoher Spezifität toxisch für Larven von Anopheles-Mücken, den Überträgern der Malaria. Die im Vergleich zu chemischen Toxinen ökologisch weitgehend unbedenklichen Bacillus-Toxine werden in Gewässern aber schnell inaktiviert, ihre Anwendung ist daher limitiert. Ein transgenes Paramecium-Symbiosesystem könnte möglicherweise als Toxin-Carrier die Häufigkeit von Anopheles-Larven in Gewässern langfristig reduzieren, da Paramecien zum Nahrungsspektrum von Mückenlarven gehören und weltweit verbreitet sind. Bestimmte Paramecium-Symbionten bilden bereits natürlicherweise ein Eiweißtoxin, das aber statt Mückenlarven andere Paramecien abtötet. Wirkungen entsprechender regulatorischer DNA-Sequenzen der Symbionten auf die Bacillustoxin-Expression sollen untersucht werden. Die ökotoxikologischen Effekte sollen anschließend im Labor untersucht werden. Dazu gehören neben Einflüssen auf Anopheles-Larven als Zielorganismen solche auf die Lebensgemeinschaft, die in dem vorliegenden Fall das Ökosystem Stillgewässer repräsentiert

Biologie und Bekaempfung ausgewaehlter Unkrautarten

Feststellung wichtiger Parameter der Biologie von Unkrautarten, Erarbeitung von Bekaempfungsmoeglichkeiten.

Nicht-chemische Alternativen der Schädlingsbekämpfung: Methoden zur Prüfung und Bewertung von nicht-chemischen Verfahren zur Bekämpfung von Nagetieren

Nagetierfallen sind eine umwelt- und tierfreundliche Alternative zu chemischen Giften (Rodentizide), die häufig bei einer Bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzt werden. Nagetierfallen unterliegen in Deutschland aber keiner Zulassung, so dass bisher wenig über deren Wirksamkeit und tierschutzgerechte Tötungswirkung bekannt ist. Im Vorhaben wurde ein Messgerät entwickelt, mit dem v.a. die mechanischen Kräfte von Schlagfallen gemessen werden können. Mit dieser Methode können zukünftig ungeeignete Fallen anhand ihrer technischen Parameter ausgeschlossen werden, bevor diese in den Tierversuch gehen. Damit kann eine Menge an Tierleid vermieden und der Prüfaufwand für Fallen reduziert werden.

StN UBA Haustaube im Themenkomplex Schädlinge und Nützlinge

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt · Postfach 3762 · 39012 Magdeburg Dr. Marco König Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-Roßlau Ihr Beitrag zur „Haustaube“ im Themenkomplex „Schädlinge und Nützlinge“ (https://www.umweltbundesamt.de/haustaube?parent=70712, Stand 01.03.2019) Magdeburg, 02.02.2021 Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: Sehr wie auf der Homepage des Umweltbundesamtes (UBA) nachzulesen ist, kümmert sich das UBA darum, dass es in Deutschland eine gesunde Bearbeitet von: Dr. Marco König Tel.: 0391 567 1844 Fax: 0391 567 1922 E-Mail: tierschutzbeauftragter@ mule.sachsen-anhalt.de Umwelt gibt, in der Menschen soweit wie möglich vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Sie stellen der Öffentlichkeit Informationen in Umweltfragen zur Verfügung. Aufgrund der ausgewiesenen Expertise des UBA greifen auch nachgeordnete Behörden regelmäßig bei Entscheidungsfindungen auf die entsprechenden Empfehlungen des UBA zurück. Auch oder vielleicht gerade deshalb besteht eine große Verantwortlichkeit, umfassend, aber auch kritisch zu informieren. Im Zuge Ihrer Internetpräsenz haben Sie unter dem Themenkomplex „Chemikalien – Biozide – Alternativen zum Biozid-Einsatz – Schädlinge und Nützlinge einen Beitrag zur „Haustaube“ veröffentlicht. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: http://lsaurl.de/DatenschutzMULE Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt. Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Tel.: 0391 56701 Fax: 0391 5671727 E-Mail: poststelle@ mule.sachsen-anhalt.de www.mule.sachsen-anhalt.de Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg BIC: MARKDEF1810 IBAN:DE21 8100 0000 0081 0015 00 Seite 2/7 Die Landestierschutzbeauftragten der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein möchten Sie darauf hinweisen, dass in Ihren Veröffentlichungen Abwehrmaßnahmen gegen Tauben genannt werden, die tierschutzrechtlich gesehen sehr bedenklich sind. Sie versäumen es im Zusammenhang mit der Regulierung von Stadttaubenpopulationen leider, auf die damit verbundene Tierschutzproblematik hinzuweisen und ein integratives Konzept anzubieten. Es wird zwar in einer Veröffentlichung aus Ihrem Hause unter dem Titel: „Maßnahmen zur Taubenvergrämung“ (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/ medien/1/dokumente/lagetsi_tauben.pdf) auf Tierschutzaspekte Bezug genommen, jedoch unserer Auffassung nach nicht vollumfassend, wie es das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz gebietet. In o. g. Beitrag zur Haustaube werden die folgenden Methoden als geeignet zur Vergrämung genannt: 1. Entzug der Nahrungsgrundlage 2. Beschränkung möglicher Nistplätze: 2.1 Spikes 2.2 Netze 2.3 Gitter 2.4 Drahtsysteme 2.5 Leichte Stromschläge 3. Entnahme von bebrüteten Eiern (Gipseiersatz) Zitat: „Den Tauben wird hierbei kein bleibender Schaden zugefügt. […] Grundsätzlich müssen Taubenvergrämungsinstallationen tierschutzgerecht ausgeführt sein, d.h. die Tauben dürfen sich nicht an Spikes verletzen oder in Netzen verfangen.“ Stellungnahme zu den o.g. Methoden: Zu 1. Entzug der Nahrungsgrundlage Bei unkontrollierter Vermehrung und gleichzeitigen Fütterungsverboten ist eine tierschutzrelevante Verelendung (Unter- und Mangelernährung) der Tiere zu befürchten und wurde in der Vergangenheit bereits so beobachtet. Darüber hinaus kommt es zur Verschmutzung des öffentlichen Raums durch dünnflüssigen Kot (aufgrund des nicht artgerechten Futterangebotes – konkret Essensreste) und Hungerkot, die mit großem Aufwand und kostenintensiv beseitigt werden muss. Die Gesundheit der Tauben ist durch die Seite 3/7 Mangelernährung deutlich negativ beeinflusst, die Tiere leiden vermehrt unter Parasiten und Krankheiten aufgrund der Immundefizienz. Infolge Fütterungsverbots suchen die hungrigen Tauben unter anderem in Abfallbehältern nach Nahrung. Haare und Fäden aus menschlichem Abfall wickeln sich dabei nicht selten um die Füße von Stadttauben und führen zu schmerzhaften Entzündungen und Verletzungen bis hin zum Absterben einzelner Zehen, sogar des gesamten Fußes. Tauben legen auf ihrer Suche nach Nahrung täglich viele Kilometer zu Fuß zurück. Dabei können sich unachtsam weggeworfene Fäden schnell um ihre von Natur aus schuppigen Füße binden. Die Tauben haben keine Chance diese selbst wieder zu entfernen. Bei Vorhandensein betreuter Taubenschläge mit kontrolliertem Futterangebot sind die geschilderten Veränderungen dagegen kaum festzustellen. Durch ein Fütterungsverbot kann auch nicht erreicht werden, dass Tauben weniger brüten. Regelmäßige und häufige Bruttätigkeit wurde den Haustauben angezüchtet und ist daher genetisch determiniert und nicht abhängig vom Futterangebot. Bei Stadttauben handelt es sich um ausgesetzte oder zurückgelassene Zuchttauben, Brieftauben und Masttauben sowie deren Nachkommen. Diese Tauben sind domestiziert und daher vom Menschen abhängig. Es handelt sich nicht um Wildvögel. Fütterungsverbote führen an erster Stelle zu einem Verhungern der Küken und Jungtauben – dies ist eindeutig als tierschutzwidrig zu bewerten. Nach § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) liegt es in der Verantwortung des Menschen, das Leben und Wohlbefinden von Tieren als Mitgeschöpfe zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist es erstaunlich, dass ein Fütterungsverbot durch die Gefahrenabwehrverordnung von einige Kommunen in Deutschland bestimmt und durch einige Urteile als gesetzeskonform bestätigt wurde. Die Gerichte erkennen mit ihren Urteilen den Schutz der öffentlichen Gesundheit als einen solchen vernünftigen Grund an. Jedoch haben Studien gezeigt, dass von einer Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch Tauben nicht auszugehen ist. Das Fütterungsverbot verursacht den Tauben Schmerzen, Leiden und Schäden und ist somit abzulehnen. Bei Stadttauben handelt es sich um zurückgelassene oder ausgesetzte Nachkommen domestizierter Rassen in Menschenhand. Insofern handelt es sich streng genommen um Fundtiere, die als Aufgabe der öffentlichen Hand in der Verantwortung einer Kommune liegen - konkret bedeutet dies für eine artgerechte Unterbringung und Pflege der Tiere zu sorgen. Werden die Tauben artgerecht mit Hartkörnern versorgt, wirkt sich dies direkt auf die Kotbeschaffenheit und Gesundheit der Vögel und damit auch auf die Sauberkeit der Stadt aus. Die wirtschaftlichen und tierschutzrechtlichen Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen.

Minimierung der Verwendung von Biozidprodukten

Nicht-chemische Methoden sind wichtige Werkzeuge zur gebotenen Reduzierung des Biozideinsatzes. Mit dem Projekt werden Maßnahmen zur Förderung von biozidfreien Alternativen beschrieben. Dazu gehören Konzepte für spezifische App-Entwicklungen, die Analyse bestehender Umweltlabel hinsichtlich ihrer Vergabekriterien mit Biozidbezug. Eine Fallstudie zeigt das große Potenzial von Nützlingen zur Minimierung des Biozideinsatzes im Vorratsschutz, im bekämpfenden Holzschutz, im Materialschutz in Museen, bei der Bekämpfung von Stallfliegen und dem Eichenprozessionsspinner auf. Mit einem EU-Workshop wurde ein Erfahrungsaustausch der zuständigen Behörden zu Informationsangeboten zu Bioziden und deren Alternativen gestartet. Veröffentlicht in Texte | 93/2022.

Fachgespräch „Biologische Schädlingsbekämpfung – Einsatzmöglichkeiten von Nützlingen als Alternative zu Biozidprodukten“

Nicht-chemische Methoden sind wichtige Werkzeuge zur gebotenen Reduzierung des Biozideinsatzes. Mit dem Projekt werden Maßnahmen zur Förderung von biozidfreien Alternativen beschrieben. Dazu gehören Konzepte für spezifische App-Entwicklungen, die Analyse bestehender Umweltlabel hinsichtlich ihrer Vergabekriterien mit Biozidbezug. Eine Fallstudie zeigt das große Potenzial von Nützlingen zur Minimierung des Biozideinsatzes im Vorratsschutz, im bekämpfenden Holzschutz, im Materialschutz in Museen, bei der Bekämpfung von Stallfliegen und dem Eichenprozessionsspinner auf. Mit einem EU-Workshop wurde ein Erfahrungsaustausch der zuständigen Behörden zu Informationsangeboten zu Bioziden und deren Alternativen gestartet. Veröffentlicht in Dokumentationen | 02/2022.

Umweltfreundliche Beschaffung und Einsatz von Biozid-Produkten in Kommunen

In deutschen Kommunen werden Biozid-Produkte an vielen verschiedenen Anwendungsorten und aufgrund von verschiedenen gesetzlichen Grundlagen eingesetzt. Der Abschlussbericht des Projekts "Umweltfreundliche Beschaffung und Anwendung von Bioziden in Kommunen" enthält eine Übersicht über den Stand der Beschaffung und des Einsatzes von Biozid-Produkten in deutschen Kommunen. Praxisnahe Fallstudien zeigen, wo genau Biozid-Produkte direkt und indirekt beschafft sowie eingesetzt werden und analysieren Treiber und Barrieren für eine umweltfreundliche Gestaltung des Biozid-Einsatzes in Kommunen. Als Treiber dafür wurden entsprechende kommunale und gesetzliche Regelungen, ein starkes Bewusstsein der beteiligten MitarbeiterInnen zu möglichen Risiken eines Biozid-Einsatzes und deren Handlungswillen sowie der aktive Austausch mit anderen Kommunen identifiziert. Barrieren eines kommunalen umweltfreundlichen Biozid-Einsatzes sind die Schwierigkeit im Umgang mit möglichen Alternativen, die mit der Implementierung und Beschaffung von Alternativen verbundenen Kosten sowie die Rechtsunsicherheit bei der Prüfung der Alternativen. Weiterhin wurden der Mangel an Anbietern von Alternativen sowie Informationsdefizite der Anwender und zeitliche Einschränkungen der BeschafferInnen als Barrieren identifiziert. Um die Barrieren zu überwinden, können Kommune beispielsweise die Ausschreibungspraxis sowie die Informationslandschaft über bestehende Alternativen zu verbessern und sich mit anderen Kommunen vernetzen und austauschen, eine Strategie zur Biozidreduzierung entwickeln oder neue Stellen für Schadstoffbeauftragte schaffen. Doch nicht nur Kommunen, sondern auch übergeordnete Behörden können dazu beitragen, einen umweltfreundlichen Einsatz von Biozid-Produkten zu erleichtern, indem sie die Wirksamkeit von Alternativen zentral prüfen, Umweltzeichen für Alternativen entwickeln, Anbieter von Alternativen fördern, die umweltfreundliche Beschaffung von chemischen Produkten vorantreiben und finanzielle Mittel für die Schaffung von Stellen im Chemikalienmanagement durch den Bund bereitstellen. Dieser Abschlussbericht ergänzt die im Forschungsprojekt entwickelte praxisorientierte Handreichung, die den Kommunen als praktischer Leitfaden für einen umwelt-freundlichen Einsatz von Biozid-Produkten zur Verfügung gestellt werden soll. Quelle: Forschungsbericht

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