API src

Found 751 results.

Related terms

EU-Kommission lehnt Genehmigung von Antifouling-Wirkstoff ab

Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 27. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar 2016 beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen bis zum Stichtag – 27. Januar 2017 – entsorgt werden.

Retrospektives Monitoring von Organozinnverbindungen in biologischen Proben aus Nord- und Ostsee - Sind die Anwendungsbeschränkungen erfolgreich?

Rüdel, Heinz; Steinhanses, Jürgen; Müller, Josef; Schröter-Kermani, Christa Umweltwiss. Schadst. Forsch. 21 (2009), 3, 282-291 Organozinnverbindungen werden als Biozide, Kunststoffadditive und Katalysatoren eingesetzt. Bezüglich der Umweltrelevanz am wichtigsten sind Tributylzinn- (TBT) und Triphenylzinnverbindungen (TPT), die bei Einträgen in Gewässer über eine hohe Toxizität verfügen und endokrine Wirkungen in Muscheln und Schnecken auslösen können. TBT wurde hauptsächlich als Antifouling-Wirkstoff in Schiffsanstrichmitteln eingesetzt. Diese Anwendung ist seit 1989 in Deutschland für Schiffe mit weniger als 25 m Länge untersagt. Seit 2003 ist in der Europäischen Union (EU) eine Richtlinie in Kraft, die die Anwendung von organozinnbasierten Antifouling-Anstrichen generell verbietet. Die hier vorgestellten Untersuchungen sollten überprüfen, ob die erlassenen Verbote zu einer Reduktion der Einträge in die marine Umwelt geführt haben. Für die Untersuchung wurden tiefgefrorene Homogenatproben von Miesmuscheln (Mytilus edulis) und Muskulatur von Aalmuttern (Zoarces viviparus) aus Nord- und Ostsee aus dem Archiv der Umweltprobenbank verwendet. Die Organozinnverbindungen wurden aus den biologischen Proben mit n-Hexan extrahiert und anschließend mit Natriumtetraethylborat derivatisiert. Nach kapillargaschromatografischer Trennung wurden die Derivate mit einem Atomemissionsdetektor quantifiziert. Zusammen mit einer früheren Untersuchung (Rüdel et al. 2003) umfassten die Zeitreihen Miesmuschel- und Fischmuskulaturproben der Jahre 1985 bis 2006. Die Daten zeigen, dass die TBT-Gehalte bis Ende der 1990er-Jahre unverändert blieben (z. B. in Miesmuscheln aus dem Jadebusen/Nordsee: 17 ± 3 ng/g Frischgewicht, FG). Offensichtlich zeigte das seit 1989 in Deutschland geltende Verbot der TBT-Anwendung bei kleinen Schiffen in dieser Meeresregion keine Wirkung, da hier der Verkehr mit großen Schiffen dominiert. Der weitere Verlauf der Zeitreihen belegt jedoch, dass die TBT-Konzentrationen in Miesmuscheln und Aalmuttern nach 2003, als die EU-Richtlinie zum generellen Verbot der Organozinnverbindungen in Kraft trat, signifikant abnehmen. 2004 und 2005 wurden in den Muscheln aus dem Jadebusen nur noch TBT-Gehalte von 14 bzw. 6 ng/g FG gefunden. In Aalmuttern aus derselben Region sanken die Gehalte an TBT zwischen Ende der 1990er-Jahre und 2006 auf ca. 30 % des Ausgangswertes. Auch für TPT, das zeitweise ebenfalls als Antifouling-Wirkstoff eingesetzt wurde, sind deutliche Abnahmen in Muscheln und Fischen zu beobachten. Der statistisch signifikante Rückgang der OZV-Belastungen in den untersuchten Nordseeregionen wird durch Messungen in Muscheln und Fischen von einem küstennahen Ostseestandort bestätigt. Insgesamt belegen die Untersuchungen den Erfolg der regulatorischer Maßnahmen zur Minderung der Einträge von Organozinnverbindungen in die aquatische Umwelt. Trotz der Reduktion zeigen die Gewebekonzentrationen aber auch, dass OZV nach wie vor Relevanz als marine Schadstoffe haben. Eine Umrechnung der Gewebekonzentrationen auf Wasserkonzentrationen ergibt, dass diese noch über der im Kontext der Wasserrahmenrichtlinie abgeleiteten Umweltqualitätsnorm von 0,2 ng/l liegen. Auch von OSPAR publizierte Bewertungskriterien (Environmental Assessment Criteria, EAC; 2,4 ng/g FG) werden aktuell noch überschritten. Insofern sind schädliche Wirkungen auf marine Organismen durch TBT nicht auszuschließen. Weitere Untersuchungen sollen zeigen, ob die abnehmenden Trends andauern. Hierzu sollte eine empfindlichere Methode wie z. B. speziesspezifische Isotopenverdünnungsanalytik verwendet werden, um niedrigere Bestimmungsgrenzen zu erreichen und die inzwischen abgesunkenen Konzentrationen mit ausreichender Sicherheit quantifizieren zu können. doi: 10.1007/s12302-009-0039-3

Umweltprobenbank Nr. 7008: Glyphosat / 24h-Sammelurin / Greifswald

Anzahl der Proben: 30 Gemessener Parameter: Sehr wirksames Herbizid und Wirkstoff zahlreicher Pflanzenschutzmittel Probenart: 24h-Sammelurin Eine ideale Matrix für das Human-Biomonitoring, weil mit dem Urin Chemikalien und/oder deren Metabolite ausgeschiedenen werden, die zuvor in direktem Kontakt mit dem Organismus standen. Messungen im Urin können somit zuverlässige Aussagen über die interne Belastung des Menschen liefern. Probenahmegebiet: Greifswald Hanse- und Universitätsstadt in einer dünn besiedelter Region im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns.

Umweltprobenbank Nr. 7009: Glyphosat / 24h-Sammelurin / Münster

Anzahl der Proben: 6 Gemessener Parameter: Sehr wirksames Herbizid und Wirkstoff zahlreicher Pflanzenschutzmittel Probenart: 24h-Sammelurin Eine ideale Matrix für das Human-Biomonitoring, weil mit dem Urin Chemikalien und/oder deren Metabolite ausgeschiedenen werden, die zuvor in direktem Kontakt mit dem Organismus standen. Messungen im Urin können somit zuverlässige Aussagen über die interne Belastung des Menschen liefern. Probenahmegebiet: Münster Bedeutende Universitätsstadt sowie Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum in Nordrhein-Westfalen.

Konzeptstudie zu Entwicklungsmöglichkeiten eines umweltverträglicheren Rodentizids

Im Zuge der vorliegenden Konzeptstudie wurde zuerst ein Anforderungskatalog mit 21 Kriterien erstellt, anhand dessen die Eignung potentieller Wirkstoffe für eine wirksame und umweltverträglichere Nagetierbekämpfung abgeschätzt werden kann. Anschließend wurden Methoden ermittelt, die unter anderem über physiologische oder biochemische Systeme eine erhöhte Zieltierspezifität (Selektivität) von Rodentiziden ermöglichen und somit die Gefahr von Primär- und Sekundärvergiftungen von Nicht-Zieltieren verringern können. Um kurzfristig umsetzbare Stragien zur Verbesserung der Umwelteigenschaften von Rodentiziden aufzuzeigen, wurden zunächst in der Humanmedizin bereits eingesetzte blutgerinnungshemmende oder -fördernde Substanzen ermittelt, die bessere Umwelteigenschaften als die aktuell verwendeten Antikoagulanzien aufweisen und diese möglicherweise ersetzen könnten. Dabei erwiesen sich unter den Antikoagulanzien Dicoumarin und Dabigatranetexilat, bei den gerinnungsfördernden Medikamenten 4-(Aminomethyl)benzoesäure und Tranexamsäure als besonders vielversprechend. Des Weiteren könnten die Wirksamkeit und Umwelteigenschaften der derzeit als Biozide genehmigten Rodentizide kurzfristig verbessert werden, wenn reine Enantiomere anstelle der bisherigen Isomerengemische der Wirkstoffe hergestellt werden würden. Zusätzlich kann durch Mikroverkapselung der Wirkungseintritt von Rodentiziden verzögert werden. Wirkstoffe, wie 2-Fluoressigsäure oder Natriumhexafluorosilikat, die aufgrund ihrer akuten Wirkung und der damit verbundenen Köderscheu derzeit nicht (mehr) als Rodentizide eingesetzt werden, aber gute Umwelteigenschaften aufweisen, könnten so wieder in Betracht gezogen werden. Mittelfristig können bekannte Wirkstoffe durch Modifikation verbessert werden, z.B. durch die Einführung funktioneller Gruppen, die die Abbaubarkeit erhöhen und/oder das Bioakkumulationsrisiko senken. Das größte Optimierungspotential birgt letztlich die komplette Neuentwicklung eines Wirkstoffs, bei der die oben genannten Kriterien bereits beim Design beachtet werden, allerdings ist diese langfristige Strategie mit dem höchsten Entwicklungsaufwand verbunden. Quelle: Forschungsbericht

Auf Vorschlag der EU wird Endosulfan als POP in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen

Für den chemischen Wirkstoff Endosulfan wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot in Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Das beschloss die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, die vom 25. bis 29. April 2011 in Genf stattfand. Das Verbot tritt mit mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Bisher wird Endosulfan für die Schädlingsbekämpfung verwendet, insbesondere beim Anbau von Tee, Kaffee, Soja und Baumwolle. Endosulfan ist die Nummer 22 auf der Liste der Schadstoffe der Stockholmer Konvention.

EG-Pflanzenschutzpaket tritt in Kraft

Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT-Stoffe – persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Die neuen Regularien zum Pflanzenschutz sind seit dem 24. November 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Neues Fachinstitut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut nimmt Arbeit auf

Am 1. April 2016 nahm das neue Institut für Bienenschutz im Julius Kühn-Institut seine Arbeit auf. Honigbienen und Wildbienen zu schützen, ihre Lebens- und Ernährungsgrundlagen zu erhalten und zu verbessern sowie die Bienenvölker gesund und vital zu erhalten, sind wichtige Anliegen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des zugehörigen Julius Kühn-Instituts (JKI). Das Institut für Bienenschutz ist in Braunschweig angesiedelt mit einer Außenstelle in Berlin, die vor allem für die genaue Analytik von Pflanzenschutzmitteln oder Wirkstoffen zuständig ist. Am Institut ist die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen angesiedelt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 57 Abs. 2 Nr.11) hat das JKI die Aufgabe, Bienen auf Schäden durch die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel zu untersuchen.

Deutsches Trinkwasser erhält Testnote „sehr gut“

Grenzwertüberschreitungen bleiben seltene Einzelfälle Grenzwertüberschreitungen sind bei allen größeren Wasserwerken die Ausnahme. Beispiel Nitrat: Im Grundwasser tritt es teilweise in hohen Konzentrationen auf. Im Trinkwasser werden die Grenzwerte aber nicht mehr überschritten. Auch bei fast allen mikrobiologischen und chemischen Qualitätsanforderungen werden die strengen rechtlichen Vorgaben zu mehr als 99 Prozent eingehalten. Zu diesen Ergebnissen kommt der aktuelle Bericht zur Trinkwasserqualität des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA). Der Bericht wertet die Jahre 2008 bis 2010 aus. Er basiert auf den Meldungen der Bundesländer an das BMG und das UBA. Jochen Flasbarth, UBA-Präsident: „Trinkwasser in Deutschland kann man ohne Bedenken zu sich nehmen. Die qualitativen Eigenschaften bekommen nach wie vor ausschließlich Bestnoten.“ Als Lebensmittel Nummer eins muss Trinkwasser hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt diese verbindlich vor. Es darf keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten und muss „rein und genusstauglich“ sein. Bei ein bis drei Prozent der hier erfassten Überwachungsmessungen in den Jahren 2008 bis 2010 kam es zu Grenzwertüberschreitungen. Hierbei handelt es sich um Ausnahmen. Sie gehen auf einzelne Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln zurück oder betreffen coliforme Bakterien. In beiden Fällen stammen die Proben aber nicht aus dem Wasserhahn sondern von Wasserwerken und direkt aus dem Rohrnetz. 99 Prozent aller Trinkwasserproben aus dem Wasserhahn waren in diesen Fällen nicht zu beanstanden. Für Nitrat bestätigen die neuen Daten den bereits in den Jahren davor beobachteten rückläufigen Trend. Während die Grenzwertüberschreitung von Nitrat im Jahr 1999 bei 1,1 Prozent lag, sank sie 2010 auf nahezu null Prozent. Dass auch der Nitratgehalt im Grundwasser oder in Gewässern mit gleicher Tendenz abgenommen hat, lässt sich aus diesem Trend jedoch nicht schließen. Reduziert werden konnte der Nitratgehalt im Trinkwasser vor allem durch weiterreichende Aufbereitungsmaßnahmen sowie durch die Mischung mit weniger belastetem Wasser. Grenzwertüberschreitungen bei Blei kommen dagegen nicht aus dem Wasserwerk, sondern aus bleihaltigen Leitungen und Armaturen, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht erfüllen. Das ist auch meist die Ursache, wenn Überschreitungen bei Kupfer, Nickel und Cadmium auftreten. Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom jeweiligen Qualitätskriterium ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So sind zum Beispiel viele coliforme Bakterien für den Menschen nicht infektiös, aber ihr Auftreten im Trinkwasser zeigt eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und gegebenenfalls vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. In Deutschland basiert der Bericht auf den Meldungen der Bundesländer an das ⁠ BMG ⁠ und ⁠ UBA ⁠. Berichtspflichtig sind die ca. 2360 Wasserversorgungen (einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes und der häuslichen Trinkwasser-Installation). Die Wasserversorgungen geben durchschnittlich jeweils mehr als 1000 Kubikmeter Wasser am Tag ab oder beliefern mehr als 5000 Personen. Zusammen verteilen sie etwa vier Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an ca. 90 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung. Weitere Informationen über die Trinkwasserbeschaffenheit im Versorgungsgebiet bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher bei dem zuständigen Gesundheitsamt oder dem jeweiligen Wasserversorger.

Regeln für Biozide noch lückenhaft

Zum Schutz der Umwelt: weniger Biozid Die Regelungen zum Einsatz von Bioziden sollen präziser und verbindlicher werden. Die Risiken dieser Substanzen, die zum Beispiel in Holz- oder Insektenschutzmitteln enthalten sind, wurden lange unterschätzt. Die bestehende EU-Biozid-Verordnung erfasst bisher nur das Inverkehrbringen von Biozidprodukten, nicht aber, wie diese verwendet werden dürfen. Neue Regeln dafür könnten sich an den bestehenden Vorgaben für Pflanzenschutzmittel orientieren. In Deutschland befinden sich über 30.000 Produkte auf dem Markt. Sie dienen vor allem dazu, Schadorganismen außerhalb der Landwirtschaft zu bekämpfen. Auf einem internationalen Workshop in Berlin berät das UBA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 31. März und 01. April 2014 mit Vertretern und Vertreterinnen der EU-Kommission, Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Industrie und NGOs aus zwölf europäischen Ländern, wie man den Einsatz von Bioziden – falls er überhaupt erforderlich ist – dauerhaft umweltgerecht gestalten kann. Zu möglichen Maßnahmen gehören Verkaufsbeschränkungen für bestimmte Produkte oder Anwendungsverbote in besonders sensiblen Naturräumen wie Natur- und Wasserschutzgebieten. Biozide sind Substanzen, die schädliche Organismen wie beispielsweise Insekten, Schiffsbewuchs oder Schimmelpilze abwehren oder töten oder Materialien wie Holz vor schädlichen Organismen schützen sollen. Sie sind häufig giftig und beeinträchtigen nicht nur Schadorganismen, sondern auch Lebewesen im Boden oder in Gewässern. Sie gelangen bei ihrer Anwendung in die direkte Umgebung von Menschen und in die Umwelt. Deshalb bergen sie ein Risiko für Mensch und Umwelt. Die bestehende EU-Biozidverordnung VO 528/2012 regelt zwar, wie Biozide in Verkehr gebracht werden dürfen. Spezifische Anforderungen an ihre Verwendung fehlen aber. Dies bestätigt nun auch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des ⁠ UBA ⁠, das die Hydrotox GmbH, Ökopol GmbH und das Öko-Institut e.V. durchgeführt haben. Um einen dauerhaft umweltgerechten Einsatz der Biozide zu garantieren, sollte die EU-Biozidverordnung weiterentwickelt werden, und zwar analog zur EU-Richtlinie 2009/128/EG für ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠. Diese sieht einen Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung vor. Da die Wirkstoffe von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln teilweise identisch sind, kann man sich daran orientieren. Mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die mit der Verwendung von Bioziden verknüpft sind, könnten sich dadurch verringern oder gänzlich vermeiden lassen. Berücksichtigt werden muss, dass Biozide in sehr verschiedenen Bereichen eingesetzt werden: zum Beispiel zur Desinfektion, zum Schutz von Fassaden, um den Pflanzenbewuchs bei Schiffen zu verhindern und Nagetiere zu bekämpfen. Daher favorisiert das Umweltbundesamt produktspezifische Regelungen. In einer weiteren Studie für das UBA werden derzeit konkrete Vorschläge erarbeitet, um Risiken bei der Anwendung von Bioziden zu minimieren. In einem internationalen Workshop des Umweltbundesamtes in Berlin, an dem Experten aus zwölf Ländern am 31. März und 01. April 2014 teilnehmen, werden diese diskutiert und weiterentwickelt. In Anlehnung an die geltenden Regelungen für Pflanzenschutzmittel sollen unter anderem folgende Maßnahmen konkretisiert werden: Ein Schwerpunkt-Thema innerhalb des laufenden Vorhabens ist der Einsatz von Bioziden zum Schutz von Fassaden. Auch für diese Anwendung muss die Information der Anwenderinnen und Anwender von Bioziden vor Ort verbessert werden. Deshalb hat sich spontan eine Arbeitsgruppe mit Experten aus Forschung, Industrie, Nichtregierungsorgansiationen und Behörden gebildet und Merkblätter entwickelt. Darin erhalten verschiedene Anwendergruppen wie Architekten, Bauplaner, Maler und Heimwerker hilfreiche Tipps, wie man umweltschonend mit den Fassadenschutzmitteln umgehen und ihren Einsatz auch vermeiden kann.

1 2 3 4 574 75 76