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Sonnenkollektoren, Solarthermie

<p>Sonnenkollektoren: Klimafreundlich dank regenerativer Energiequelle</p><p>So erzeugen Sie Wärme aus Sonnenenergie für Ihr Zuhause</p><p><ul><li>Installieren Sie Sonnenkollektoren, wenn Sie Platz auf Ihrem Dach haben.</li><li>Nutzen Sie Förderprogramme und beachten Sie gesetzliche Vorgaben.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Sonnenkollektoren (Solarthermie) erwärmen Brauchwasser und können zusätzlich zur Heizungsunterstützung genutzt werden. Das spart wertvolle Ressourcen (Öl und Gas) und vermeidet umwelt- und klimaschädliche Emissionen.</p><p><strong>Sonnenkollektoren installieren:</strong>&nbsp;In Frage kommen Dachausrichtungen von Ost über Süd bis West. Bei Ost- oder Westausrichtung wird mehr Kollektorfläche benötigt. Eine Anlage zur Warmwassererzeugung braucht pro Person 1 bis 1,5 m2&nbsp;Kollektorfläche und für vier Personen ca. 300 Liter Speicher. Sie liefert übers Jahr ca. 60&nbsp;% des benötigten Warmwassers. 6 m2&nbsp;Fläche erzeugen ca. 2.000 kWhth/Jahr. Dies spart ungefähr 495 kg Treibhausgase ein (⁠UBA⁠ 2019). Die Investitionskosten für eine Solarthermieanlage, die mittels Flachkollektoren die Brauchwassererwärmung unterstützt, liegen die Anlagenkosten zwischen ca. 4.000-6.000 EUR. Vakuumröhrenkollektoren liefern eine bessere Energieausbeute, dabei sind jedoch die Kollektoren teurer. Die Rentabilität der Anlage hängt von Gebäudezustand, derzeitigem Heizsystem und Brennstoffpreisen ab. Eine genaue individuelle Planung und eine Auswertung der Energieverbräuche ist unerlässlich. Sie umfasst die Themen:</p><p>Eine herstellerunabhängige Energieberatung bieten z.B. viele Verbraucherzentralen an. Hilfreiche Online-Beratungstools und einen Renditerechner finden Sie bei den Links.</p><p><strong>Förderprogramme und gesetzliche Verpflichtungen:</strong> In bestehenden Gebäuden sind kombinierte Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung im Rahmen der <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/">Bundesförderung für effiziente Gebäude</a>&nbsp;förderfähig. Sonnenkollektoren sind eine Möglichkeit, die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Bei manchen Anlagengrößen und Gebäudearten gibt es Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Daher sollte beim örtlichen Bauamt nachgefragt werden.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>unten Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung, oben Solarkollektoren zur Wärmeerzeugung</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong>&nbsp;Der Anteil der Solarthermie an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland betrug im Jahr 2022 ca. 5 %. Das entspricht einer solarthermisch erzeugten Wärmemenge von ca. 9.733 GWh. Damit wurden ca. 2,6 Millionen Tonnen Treibhausgase (CO2-Äquivalente) vermieden, wobei die Herstellung der Anlagen und Betriebsstoffe bereits berücksichtigt sind. Ebenso werden ca. 1.175 Tonnen versauernde Stoffe (SO2-Äquivalente) eingespart (⁠UBA⁠ 2023 &amp; 2018). Die Wärmeerzeugung durch Sonnenkollektoren hat aus Umweltsicht viele Vorteile gegenüber Biomasseverfeuerung: keine Flächenkonkurrenz zum Nahrungsmittelanbau und keine Abgase im Betrieb. Allerdings kann Solarwärme nur einen Teil des Energiebedarfs für Warmwasser und Raumwärme decken.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Das Gebäudeenergiegesetz schreibt den Einsatz von 65&nbsp;% erneuerbarer Energien ab 2024 im Neubau vor, ab Mitte 2026 sukzessive auch für Bestandsgebäude. Dafür eignet sich auch Solarthermie. Für Solarthermie-Hybridheizungen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen sind 0,07 m2&nbsp;Kollektorfläche pro m2&nbsp;beheizter Nutzfläche und für Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen 0,06 m2 Kollektorfläche notwendig; die restliche Heizung muss dann mindestens 60 % erneuerbare Brennstoffe nutzen (GEG 2023: § 71h). Die Bundesländer können höhere Anteile vorschreiben. Über die <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/">Bundesförderung für effiziente Gebäude</a>&nbsp;können Solaranlagen im Bestand gefördert werden. Allerdings nur, wenn die Sonnenkollektoren auch zur Heizungsunterstützung beitragen.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong>&nbsp;Die neu installierte Kollektorfläche ist seit einigen Jahren rückläufig. Ihren Höhepunkt hatte sie im Jahr 2012, in dem ca,1,2 Mio. m2&nbsp;zugebaut wurden. Im Jahr 2022 wurden ca. 91.000 neue Solarthermieanlagen installiert, dieser Zubau entspricht ca. 710.000 m² damit wuchs in Deutschland die insgesamte installierte Solarkollektorfläche auf 22,1 Mio. m² an (BSW 2023). Der Endkundenumsatz lag 2022 bei ca. 930 Mio. Euro (nach einem Maximum in 2008 mit 1,7 Mrd. Euro) (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ 2023).</p><p>Entsorgung von Solarthermiemodulen / Solarkollektoren</p><p><strong>Hinweis:</strong> Die Demontage und fachgerechte Entsorgung von Solarkollektoren wird in den allermeisten Fällen durch einen Handwerksbetrieb erfolgen. Andernfalls beachten Sie bitte das sich grundsätzlich die Vorschriften für die Entsorgung bestimmter Abfälle von Bundesland zu Bundesland und sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden können.</p><p>Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die örtliche Abfallbehörde bzw. Abfallbehörde des Bundeslandes zu wenden – auch für die Frage der fachgerechten Entsorgung in Ihrem Kreis / Ihrer Region.</p><p><strong>Solarthermiemodule / -kollektoren ohne elektrische Funktionen zur reinen Wärme / Warmwassererzeugung </strong>können z.B. bei den kommunalen Wertstoffhöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt werden – eine Pflicht zur Rücknahme besteht allerdings nicht, auch können Gebühren für die Entsorgung anfallen. Auch manche Hersteller (oder Installateure) nehmen auf freiwilliger Basis alte Solarthermiemodule / -kollektoren zurück. Bei Solarthermiemodulen / -kollektoren, die den "Blauen Engel" als Umweltkennzeichen besitzen, verpflichten sich die Hersteller in der Regel zu Rücknahme und Entsorgung.</p><p><strong>Solarflüssigkeit:</strong>&nbsp;Bitte beachten Sie, dass in den Solarkollektoren noch Solarflüssigkeit (z.B. 1,2-Propylenglycol) enthalten sein kann. Diese ist oftmals ein ⁠Gemisch⁠ aus 1,2-Propylenglycol und Wasser und ggf. weiteren Inhaltsstoffen. Alte Solarflüssigkeit für Solarkollektoren darf nicht einfach über das Abwasser, die Kanalisation, noch sonst wie in der Umwelt entsorgt werden.<br>Solarflüssigkeit sollte vor der Entsorgung aus dem Kollektor entfernt werden und kann z.B. bei einer Schadstoffsammelstelle oder am kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden.</p><p>Reine&nbsp;<strong>Photovoltaik-/ Solarmodule (PV-Module) die nur der Stromerzeugung dienen</strong>, sind Elektrogeräte und müssen nach den Vorgaben des ElektroG entsorgt werden. Das gilt auch für Hybridmodule bzw. Kombinationsmodule aus Photovoltaik und Solarthermie ("Solar-Hybridkollektor", "Hybridkollektor"), zur gleichzeitigen Strom- und Wärme- / Warmwassererzeugung. Mehr Informationen dazu auf der ⁠UBA⁠-Umwelttippseite zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/alte-elektrogeraete-richtig-entsorgen">Entsorgung von Elektroaltgeräten</a>.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Themenseiten:</p><p>Quellen</p>

Ressortforschungsplan 2024, Geruchs- und emissionsarme Innenraumprodukte - Untersuchungen und Ableitung von Bewertungskriterien zur Intensität, Hedonik und Zumutbarkeit von Gerüchen zur Weiterentwicklung des Blauen Engels

1. Viele Fußbodenbeläge auf Basis von Linoleum und Kautschuk, die im 'Vorgängerprojekt' gemäß DIN ISO 16000-28 untersucht wurden, weisen hohe Geruchswerte in Bezug auf die empfundene Intensität auf. Da es nicht Ziel des Blauen Engels ist, Produkte auf Basis natürlicher Rohstoffe auszuschließen, der Geruch jedoch beim Ansetzen des vorläufigen Beurteilungsmaßstabes des AgBB von 7 pi ein Ausschlusskriterium wäre, sollen diese Produkte weiter untersucht werden. Im Rahmen des 'Vorgängerprojekts wird der Vorschlag unterbreitet, die problematischen Produkte im DE-UZ 120 bis auf Weiteres von der Geruchsbewertung auszunehmen. Sie würden damit den Blauen Engel weiterhin erhalten können, jedoch ohne die Auszeichnung 'geruchsarm'. Im nächsten Schritt (neues Projekt) soll ein Vorschlag erarbeitet werden, wie eine Bewertung der Produkte erfolgen kann. 2. Holzbasierte Fußbodenbeläge (DE-UZ 176) weisen wie auch andere Holzprodukte häufig eine neutrale oder sogar positive Hedonik auf (ca. 0 . . . 1). Üblicherweise werden Bauprodukte mit einer negativen Hedonik (ca. -0,5 . . . -2,0) bewertet. Im Rahmen des aktuellen Projektes und der daran angekoppelten Promotion zeigte sich, dass sich die eher positiv empfundene Hedonik auf die Bewertung der empfundenen Intensität auswirkt. Dieses Phänomen soll näher untersucht werden, um eine Bewertung holzbasierter Produkte zukünftig besser zu gewährleisten. Bei beiden Forschungsthemen spielt die Zumutbarkeitsschwelle eine bisher nicht hinreichend untersuchte Rolle. Zusätzlich soll im Projekt auch untersucht werden, welchen Einfluss die Auswahl der Probanden hat.

Weiterentwicklung des Produktportolios des Umweltzeichens Blauer Engel - Rahmenvorhaben 2023

Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Ein Schwerpunkt wird auf IKT-Produkten liegen (u.a. Computer, Server, gewerbliche Router, Netzwerkkomponenten). Die weitere Konkretisierung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt in der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Beschlüsse der Jury Umweltzeichen. Die Ergebnisse tragen auch dazu bei, hohe ökologische Standards in Form von Benchmarks in anderen Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes national und auf europäischer Ebene, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Neben der Entwicklung neuer Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen stehen regelmäßig Aktualisierungen bestehender Vergabekriterien an (www.blauer-engel.de/de/fuer-unternehmen/vergabekriterien). Methodisch ist die Integration von bilanzierenden Indikatoren kontinuierlich weiterzuverfolgen, insbesondere die Energie-/Klimabilanz von Produkten und Dienstleistungen. Ebenso gilt es die Operationalisierung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft (Langlebigkeit, Rezyklierbarkeit, Recyclateinsatz) bei den untersuchten Produkten und Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Output des Vorhabens sind Neue Umweltzeichen und weiterentwickelte, bestehende Vergabekriterien

Ressortforschungsplan 2024, Beurteilung endokriner Wirkungen von Bauprodukten in der Umwelt

Ökotoxische und mutagene Wirkungen von Bauprodukten können bereits zuverlässig anhand harmonisierter Testmethodik (CEN/TS 17459) beurteilt werden. Diese Methodik wird bereits erfolgreich bei der Vergabe des Blauen Engels eingesetzt (bisher in den Produktgruppen Pflastersteine, Dachbahnen und Dachsteine). Aktuell fehlt die Möglichkeit, die endokrinen Wirkungen von Bauprodukten gleichzeitig mit den ökotoxischen und mutagenen Wirkungen zu bewerten. Dieser Aspekt sollte mit Hilfe eines Projekts anhand experimenteller Untersuchungen in die Methodik ergänzt werden. Die bereits vorhandenen YES- und YAS-Tests (ggf. weitere vorhandene Tests) für endokrine Wirkungen sollten auf ihre Eignung und Aussagefähigkeit bei Bauprodukteluaten getestet werden. Bei den Untersuchungen sind sowohl Kurzzeiteluate (24 h) als auch Langzeiteluate (64 d) gemäß harmonisierter Auslaugtests CEN/TS 16637-2 / CEN/TS 16637-3 zu untersuchen. Um einen Überblick zu gewinnen, sind diverse Bauproduktgruppen mit Regen- oder Sickerwasserkontakt in der Anwendung vom Interesse. Basierend auf bisherige Ergebnisse zur Ökotoxizität (UBA-Veröffentlichung Texte 151/2022) sind drei Produktgruppen auszuwählen (z.B. Dachbahnen, Fugenmörtel und Kunstrasensysteme). Zusätzlich zu Screening-Tests und Produktprüfungen sollte ein Ringversuch durchgeführt werden mit dem Ziel, qualifizierte Labore für den Blauen Engel für die Durchführung von Ökotox-Tests inklusive des YES- und YAS-Tests zu identifizieren. Als Ergebnis werden zusätzlich zum Abschlussbericht eine peer reviewed -Veröffentlichung, eine veröffentlichte Prüfanleitung und eine Liste von geeigneten Prüfinstituten erwartet.

Ressortforschungsplan 2024, Bewertung und Operationalisierung von Sozialstandards im produktbezogenen Umweltschutz, besonders beim Umweltzeichen Blauer Engel und für die öffentlichen Beschaffung

Das Vorhaben reagiert darauf, dass 'grüne' und 'faire' Produkte und 'grüne' und 'faire' Beschaffung zunehmend gemeinsam diskutiert und von Verbraucher*innen und Beschaffenden zusammengedacht werden. Daher ist es an Umweltbundesamt sowohl im Bereich der (freiwilligen und verpflichtenden) Produktkennzeichnung als auch der Beschaffung erforderlich, ein klares und aktuelles Bild davon zu haben, was mit den verschiedenen, sich dynamisch weiter entwickelnden Ansätzen und Instrumenten zur Berücksichtigung von Sozialkriterien erreicht werden soll und kann, um diese ggf. in die eigenen Arbeiten zu integrieren. Das Vorhaben dient dazu, einen umfassenden Überblick über Sozialstandards und -audits und Tools zur Lieferkettenkommunikation in verschiedenen Produktbereichen zu erhalten, diese zu typisieren und ein verallgemeinerbares Vorgehen zur Identifizierung glaubwürdiger und sozial anspruchsvolle Standards und Audits zu entwickeln. Es soll konkrete Formulierungsvorschläge für den Produktstandard Blauer Engel und für Ausschreibungsempfehlungen liefern, auch bzgl. der Umsetzung des Sorgfaltspflichtengesetzes. Zudem sollen auch die Grenzen der vorhandenen Instrumente im produktbezogenen Umweltschutz analysiert und Bedingungen für eine sinnvolle Umsetzung und Integration definiert werden.Weiterhin soll das Vorhaben untersuchen, ob und wenn ja wie viel teurer Produkte sind, die nach ökologischen und/oder sozialen Standards zertifiziert sind und welcher Anteil davon auf die Umsetzung der ökologischen und sozialen Anforderungen zurückzuführen ist. Es soll geprüft werden, wie im Rahmen staatlicher Förderungen (Ausstattung von Sozialwohnungen, Sozialhilfe, Sachkostenzuschüsse etc.) Produkte gefördert werden können, die Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette erfüllen.

Nachhaltige Fluide in elektrisch-hydraulischen Kompaktaggregaten, Teilvorhaben 2: Entwicklung eines nachhaltigen Fluids für elektrisch-hydraulische Kompaktaggregate

Nachhaltige Fluide in elektrisch-hydraulischen Kompaktaggregaten, Teilvorhaben 1: Wechselwirkungen und Adaptionsbedarfe zwischen Fluid und Kompaktaggregat

Entwicklung einer selbstpolierenden Schiffsbeschichtung aus biologisch abbaubaren Formulierungsbestandteilen, Vorhaben: Biologischer Abbau und Ökotoxizität neuentwickelter Beschichtungen für ökologischen Bewuchsschutz

Ressortforschungsplan 2024, Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für Matratzen und Möbel für das Umweltzeichen Blauer Engel und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)

Mit dem Blauen Engel werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich hohe Ansprüche an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche, insbesondere im Innenraum eingesetzte Produkte im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Weiterentwickelt werden für die innenraumrelevanten Produktgruppen Matratzen und Polstermöbel unter anderem Kriterien zur Bestimmung von Umweltentlastungspotenzialen, zur Verbesserung der Innenraumluftqualität, für geeignete Rücknahme und Wiederverwertungssysteme und für die Verwendung bestimmter Rohstoffe oder Recyclingmaterialien. Eine Konkretisierung der zu bearbeitenden Standards erfolgt entsprechend politisch prioritärer Ziele sowie Schwerpunktsetzungen der Jury Umweltzeichen im Rahmen der Leistungsbeschreibung. Ergänzend wird methodisch die Integration von bilanzierenden Footprint-Indikatoren angestrebt. Für Bauprodukte sind hierzu Informationslücken aus Environmental Product Declarations zu identifizieren und für ausgewählte Produkte zu schließen. Die Ergebnisse der Lebenszyklusanalysen sollen dazu beitragen, hohe ökologische Produktstandards in Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Zusätzlich zu den nationalen Standards sollen für die oben genannten Produktgruppen Vorschläge zur Ausgestaltung europäischer Regelungen, einschließlich horizontaler Regelungen, erarbeitet werden, die in den europäischen Prozess der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte eingespeist werden können.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Elektrofahrräder (Pedelecs 25)

Elektrofahrräder sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto. Im Vergleich zum Auto sind Elektrofahrräder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Ein Elektrofahrrad belastet zwar die Umwelt stärker als ein herkömmliches Fahrrad ohne Elektromotor, aber die relativ geringen negativen Umwelteffekte von Elektrofahrrädern werden deutlich aufgewogen, wenn dadurch Fahrten mit dem Auto ersetzt werden. Trotz ihres positiven Beitrags zum Mobilitätsverhalten sind aber auch Elektrofahrräder mit einer Umweltbelastung bei Herstellung, Nutzung und Entsorgung verbunden. Insbesondere werden für die Herstellung der Akkus nicht zu vernachlässigende Mengen an Energie und Ressourcen aufgewendet. Der Beschaffungsleitfaden für Elektrofahrräder enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen, um Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einzubeziehen. Grundlage für diese Kriterien sind das Umweltzeichen Blauer Engel für Elektrofahrräder DE-UZ 197 (Ausgabe Juni 2015), die aktuelle EU-Batterieverordnung und aktuelle DIN-Norm-Standards. Der Blaue Engel DE-UZ 197 ist ausgelaufen. Somit können keine Produkte mehr zertifiziert werden. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

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