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Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" beschlossen

Das Bundeskabinett beschloss am 1. Februar 2017 auf Vorschlag des Verkehrsministeriums und des Umweltministeriums das Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland". Ziel ist es, verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen zu investieren und damit neue Akzente in Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung zu setzen. Das Bundesprogramm bietet für jene Wasserstraßen eine Zukunftsperspektive, die nicht mehr für den Güterverkehr benötigt werden: sogenannten Nebenwasserstraßen mit einer Länge von circa 2800 Kilometern. Auch im verkehrlich intensiv genutzten Kernnetz der Bundeswasserstraßen werden Renaturierungsmaßnahmen für den Aufbau eines bundesweiten Biotopverbunds durchgeführt. Zur Umsetzung des Bundesprogramms werden ein Zeitraum von 30 Jahren und ein jährlicher Investitionsbedarf von 50 Millionen Euro angesetzt. Gemeinsam mit den Akteuren vor Ort werden regionale Entwicklungskonzepte erarbeitet.

[Blaues Band Deutschland] Modellprojekt "Uferrenaturierung Laubenheim", Vermessungsdaten 2017

Geodatensatz zur Vermessung des Uferbereichs des Projektgebietes als Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen. Folgende Messmethoden wurden vorgegeben: RTK-DGPS für Passpunktbestimmung am Ufer, Drohnenbefliegung des Uferbereichs, tachymetrische Vermessung der Anlagen. Datenübergabe als plausibilisierte xyz-Koordinatendate (als Punktwolke und im Raster von 1m x 1m), Pläne mit hinterlegtem Orthofoto sowie Abschlussbericht. Aufarbeitung der Datensätze in eine Geodatabase bzw. mxd-Projekt erfolgte durch Ref. U4 (Zugriff siehe Ressourcen)-

BfN Schriften 548 - Anleitung für die Erfassung und Bewertung des Auenzustandes an Flüssen. Band 1: Grundlagen und Vorgehensweise

Seit der erstmaligen Erfassung und Bewertung des Zustandes der Flussauen in Deutschland durch BRUNOTTE et al. (2009) findet der Auenzustand in verschiedenen landes- und bundesweiten Zusammenhängen Anwendung. So ist der Auenzustand einer der Indikatoren der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (BMUB 2015) und ist künftig auch für die Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland" vor-gesehen (BMVI & BMUB 2017). Verschiedene Bundesländer greifen auf die Ergebnisse des Auenzustandsberichts zurück, beispielsweise für die Berichterstattung zum Hochwasserschutz.

Renaturierung von Bundeswasserstraßen ist künftig Bundessache

Renaturierung von Bundeswasserstraßen ist künftig Bundessache Der Bund übernimmt nun auch Verantwortung bei der Renaturierung der Bundeswasserstraßen. Dafür wurde das Bundeswasserstraßengesetz geändert. Es ist eine Chance, erstmals wasserwirtschaftliche, verkehrliche und touristische Anforderungen aus einer Hand zu planen. Die großen Flüsse in Deutschland sind die Lebensadern in der Landschaft mit wichtigen Regulations- und Pufferfunktionen. Ihre intensive Umgestaltung für Schifffahrt und Hochwasserschutz hat die Gewässerökosysteme an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Die Flüsse müssen wieder naturnäher werden, sie müssen Entwicklungsraum zurückerhalten damit sich ihr ökologischer Zustand nachhaltig verbessert. Mit der Verbesserung ihres Potenzials Wasser in Auen zu speichern würden sie auch wieder mehr zur Klimaanpassung beitragen und widerstandsfähiger gegenüber klimabedingten Veränderungen werden. Dafür setzt sich das Umweltbundesamt u.a. im Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ ein. Zu den Bundeswasserstraßen zählen alle großen Flüsse Deutschlands und einige mehr (auch Kanäle), zum Beispiel Rhein, Mosel, Main, Neckar, Donau, Elbe, Saale, Weser, Oder und Ems. Mit dem neuen Gesetz, das am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist, übernimmt der Bund nun hoheitlich auch solche Aufgaben, die der ökologischen ⁠ Gewässerentwicklung ⁠ an Bundeswasserstraßen dienen. Damit kann die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes künftig nicht nur bei Unterhaltungsprojekten, sondern auch beim größeren Ausbau und bei Renaturierungen im Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ in ökologischer Hinsicht aktiv werden und der Jahre währenden Verschlechterung des ökologischen Zustands entgegenwirken. Dies war bislang aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Der Bund war in der Vergangenheit nur für gute Schifffahrtsbedingungen und für den Wasserabfluss an den Bundeswasserstraßen zuständig, nicht aber für Renaturierungsmaßnahmen, die im Verantwortungsbereich der Länder lagen. Diese wiederum sahen den Bund als Verursacher des schlechten Naturzustands der Wasserstraßen auch für die Renaturierung in der Pflicht. Daraus resultierte ein fast völliger Stillstand aller Renaturierungsbemühungen – auf Kosten des Gewässerschutzes. Mit dem neuen Gesetz verbindet sich die Erwartung, Renaturierungsmaßnahmen zur Verbesserung der gewässerstrukturellen Bedingungen nun endlich auch an den großen Flüssen in Deutschland durchzuführen. Dafür wollen Bund und Länder effizienter zusammenarbeiten. Als erster Schritt sollten die Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ intensiv genutzt werden, um die Renaturierungspotenziale an den Bundeswasserstraßen erschließen zu können. Langfristig gibt die vom Bundesumweltministerium erarbeitete „Nationale Wasserstrategie“ einen Handlungsrahmen vor, wie Vorsorge für eine nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen, gesunde Gewässer, einen funktionsfähigen Wasserhaushalt und den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt getroffen werden kann. Im „Blauen Band Deutschland“ aufeinander abgestimmte Projekte umsetzen Das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ ist eine gemeinsame Initiative vom Bundesumwelt- und Bundesverkehrsministerium, das 2017 mit dem Ziel gestartet ist, einen ⁠ Biotopverbund ⁠ von nationaler Bedeutung zu schaffen und den Wasserstraßen durch Renaturierung eine neue Entwicklungsperspektive zu geben. Dafür stehen jährlich Mittel in Höhe von 50 Mio. € zur Verfügung. Damit Renaturierungen an Bundeswasserstraßen und ihren Auen langfristig zu einer Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands führen, müssen viele Gewässernutzungen und Interessen einbezogen und Renaturierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Die großen Flüsse müssen dabei als überregionale, ökologische Einheit verstanden werden. Das Umweltbundesamt bringt in dieses Programm die integrative Sicht und seine Fachexpertise aus anderen Umweltbereichen ein. Es engagiert sich somit gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (⁠ BfN ⁠), der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (⁠ BImA ⁠) im Blauen Band. Gewässerschutz an Bundeswasserstraßen endlich voranbringen In den letzten beiden Jahrhunderten wurden die großen Flüsse in Deutschland für unterschiedliche Nutzungen ausgebaut, begradigt, aufgestaut oder in ihrem Lauf festgelegt. Überschwemmungsflächen wurden vom Fluss abgekoppelt. Sie können deshalb vielen Lebewesen keinen Lebensraum mehr bieten, Nähr- und Schadstoffe nicht mehr zurückhalten und vor Hochwasser schützen.  Diese Defizite drücken sich insbesondere im schlechten ökologischen Potenzial der Bundeswasserstraßen aus. Kaum ein Flussabschnitt erreicht die Note „gut“, obwohl diese vor mehr als 20 Jahren, mit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Ziel wurde. Renaturierungsmaßnahmen, die dem Fluss eigenen Entwicklungsraum zurückgeben können, um so die natürlichen Lebensbedingungen am und im Gewässer zu verbessern, wurden an Bundeswasserstraßen bisher kaum umgesetzt. Dies liegt einerseits an den langfristig geregelten, vielfältigen Nutzungsinteressen – insbesondere für ihre Funktion als Transportweg – und andererseits an der bisherigen Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen Ländern und dem Bund.

Fach und Förderprogramme Aktionsprogramm Gewässerlandschaften: Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften

Mit dem „Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften“ der Wasserwirtschafts- und Naturschutzverwaltung sollen die landesweiten Bemühungen zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung der heimischen Bach- und Flusslandschaften deutlich verstärkt werden. Neben allgemeinen Informationen zum Aktionsprogramm finden Sie auf dieser Seite auch Das Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften Das Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften Mit dem Fachprogramm geht das Umweltministerium den Weg einer integrierten Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen. Dazu werden die verschiedenen Aktivitäten von Wasserwirtschaft und Naturschutz bei der Gewässer- und Auenentwicklung und des vorsorgenden Hochwasserschutzes gezielt fachübergreifend zusammengeführt und zukünftig deutlich stärkere auenbezogene Akzente bei der Umsetzung gesetzt. Das grundlegende Ziel dabei ist es, Synergien zwischen Naturschutz und Wasserwirtschaft möglichst effektiv zu nutzen – damit in Gewässerlandschaften auch zusammenwächst, was zusammengehört. Im Einzelnen sollen mit dem Programm auch die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben in den heimischen Gewässerlandschaften (insbesondere EG-WRRL und Natura 2000-RL) gesteigert und die Maßnahmenumsetzung intensiviert werden. Damit leistet das Programm zudem einen Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds. Auch Synergien mit den Zielen des Moorschutzes , des Bodenschutzes sowie des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung fließen in die Entwicklung der niedersächsischen Gewässerlandschaften zunehmend mit ein. Dabei baut das Programm auf den vorhandenen Fachgrundlagen und langjährigen Erfahrungen der Fließgewässerentwicklung auf. Es zeigt auf, welche Renaturierungsmaßnahmen in Gewässerlandschaften geeignet sein können – und wie die verschiedenen Förderinstrumente und -programme von Naturschutz und Wasserwirtschaft optimal genutzt und gezielt aufeinander abgestimmt werden können. Barnstedt-Melbecker Bach Die landesweite Programmkulisse des Aktionsprogramms stützt sich im Wesentlichen auf die Kulisse der prioritären Gewässer nach der EG- Wasserrahmenrichtlinie, für die eine räumliche Abgrenzung ihrer Auen durchgeführt wurde. Ebenso einbezogen in die Kulissendarstellung wurden ausgewählte Gebiete von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sowie bestimmte Gebiete der Hochwasservorsorge mit besonderem Handlungsbedarf. Damit wurde 2016 erstmals eine gemeinsame „blau-grüne“ Gebietskulisse von Wasserwirtschaft und Naturschutz für die Maßnahmenumsetzung in Niedersachsen vorgelegt. Das Prinzip: Eine Landschaft – eine Kulisse – ein Programm: Synergien praktisch. Eine eine ein Als zentraler Bestandteil des Aktionsprogramms wurde ein einheitlicher Maßnahmenkatalog zur Entwicklung und Gestaltung von Gewässerlandschaften erarbeitet (und 2024 aktualisiert). Darin sind auch geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen integriert. Die hier aufgeführten Einzelmaßnahmen spiegeln das relevante Spektrum der grundsätzlich sinnvollen Maßnahmen der Gewässer- und Auenentwicklung wider (--> Maßnahmenkatalog ). Das Aktionsprogramm wendet sich an alle Fachverwaltungen und Planungsträger von Naturschutz und Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft der verschiedenen Verwaltungsebenen, Unterhaltungsverbände, Stiftungen, Vereine und Verbände – und an alle anderen Institutionen und Personen, die an der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen mitwirken. Förderrichtlinien Förderrichtlinien Im Maßnahmenkatalog des Aktionsprogramms sind potenziell geeignete Entwicklungsmaßnahmen für Gewässer und Auen zusammengestellt. Diesen Maßnahmen werden jeweils die möglichen Förderinstrumente zugeordnet, die für die Umsetzung und Finanzierung der aufgeführten Maßnahmen grundsätzlich in Frage kommen können. Dies sind insbesondere: Richtlinie Hochwasserschutz im Binnenland – HWS (ELER) Richtlinie Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt - BiolV (ELER) Richtlinie Netzwerke und Kooperationen zur Landschaftspflege– NuK (ELER) Richtlinie Landschaftswerte 2.0 (EFRE) Förderung Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes – GAK Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten: Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten: Richtlinie „Binnenfischerei und Aquakultur“ Richtlinie Klimafolgenanpassung Wasserwirtschaft LEADER (in anerkannten LEADER-Regionen) Zuwendungen für integrierte ländliche Entwicklung (ZILE) chance.natur - Bundesförderung Naturschutz (Naturschutzgroßprojekte) Bundesprogramm Biologische Vielfalt Landesmittel für Pflege und Entwicklung (von NSG und Natura 2000-Gebieten) EU-Finanzierungsinstrument LIFE Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ (Förderprogramm Auen) BINGO-Umweltstiftung Naturschutzstiftungen der Landkreise (untere Naturschutzbehörden) Richtlinie Natürlicher Klimaschutz in Kommunen – NaK (KTF) Sonstige Initiativen und Finanzierungsmöglichkeiten: Sonstige Initiativen und Finanzierungsmöglichkeiten: Gewässerallianz Niedersachsen Ökologische Stationen in Niedersachsen Förderung durch Stiftungen in Niedersachsen (Uni Oldenburg) www.stiftungen.org Open Rivers Programme Kontaktpersonen zum Aktionsprogramm Kontaktpersonen zum Aktionsprogramm Programmbegleitung und fachliche Beratung werden durch den NLWKN und die entsprechenden Kontaktpersonen in den Fachgeschäftsbereichen von Wasserwirtschaft und Naturschutz sichergestellt. Sie übernehmen eine „Lotsenfunktion“ für die Umsetzung des Aktionsprogramms vor Ort. Sie sind die fachlich kompetente Anlaufstelle für Fragen der Gewässer- und Auenentwicklung, kennen regionale Gewässerlandschaften, bieten Beratung aus einer Hand und unterstützen z. B. bei der Suche nach relevanten Fördermöglichkeiten. Für die Antragsverfahren sind der NLWKN und die N-Bank zuständig. Kontakt fachlich/inhaltlich zu den Förderprogrammen: Förderprogramme im Bereich Wasserwirtschaft (NLWKN) Förderprogramme im Bereich Naturschutz (NLWKN)

Kulisse des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland"

Übersichtskarte der Bundeswasserstraßen und Auen, die Teil der Kulisse des Bundesprogramms "Blaues Band Deutschland" sind.

Teilindikator Artenvielfalt und Landschaftsqualität - Binnengewässer

Der Indikatorverlauf für die Binnengewässer weist über die letzten Jahre hinweg Schwankungen auf, zeigt jedoch keinen statistisch signifikanten Trend im Zeitraum 2009-2019. Um die Bestände der Indikatorarten zu vergrößern und das Ziel für 2030 zu erreichen, spielen Maßnahmen zur Renaturierung von Flüssen und Auen, die im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland verstärkt durchgeführt werden sollen, eine wichtige Rolle für die zukünftige Entwicklung dieser Lebensräume. Die Wiederherstellung und Redynamisierung von naturnahen Auen einschließlich einer naturnahen Gewässerdynamik muss weiter gestärkt werden. Darüber hinaus muss in vielen Gewässern als Voraussetzung für eine hohe biologische Vielfalt die Feinsediment- und Nährstofffracht weiter reduziert werden.

Oder-Fischsterben: Eingeleitetes Salz führte zur Massenvermehrung giftiger Alge

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt Expertenbericht geht von menschengemachter Umweltkatastrophe aus Die wahrscheinlichste Ursache für das Fischsterben in der Oder ist ein sprunghaft gestiegener Salzgehalt, der gemeinsam mit weiteren Faktoren für eine massive Vermehrung einer für Fische giftigen Brackwasseralge geführt hat. Das geht aus dem Bericht der deutschen Expertengruppe hervor, der heute veröffentlicht wurde. Die Brackwasseralge Prymnesium parvum erzeugt eine giftige Substanz, die für Fische und andere Wasserorganismen tödlich ist. Gleichzeitig mussten die Experten mangels verfügbarer Informationen offenlassen, was die Ursache für den unnatürlich hohen Salzgehalt war. Unklar ist auch, wie die Brackwasseralge, die normalerweise in Küstengewässern vorkommt, ins Binnenland geraten ist. Die Ergebnisse des polnischen Berichts wurden gestern in Warschau vorgestellt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Das Fischsterben in Oder ist eine gravierende Umweltkatastrophe. Sie wurde durch menschliche Aktivitäten verursacht, das ist ein zentrales Ergebnis der Untersuchungen: Salzeinleitungen sind nach Ansicht der Fachleute die Ursache für das Fischsterben. Der hohe Salzgehalt in der Oder und weitere Faktoren führten zu einer massiven Vermehrung einer Brackwasseralge. Das Gift dieser Alge war für die Fische tödlich. Diese verheerende Wirkungskette ist für die Fachleute am wahrscheinlichsten. Dennoch bleiben Fragen offen. Neben der Ermittlung der Ursachen steht vor allem die Regeneration der Oder im Vordergrund. Das Bundesumweltministerium wird betroffene Regionen unterstützen, z. B. um alle Umweltschäden zu analysieren und die Renaturierung voranzutreiben. Ausbaumaßnahmen an der Oder stehen einer erfolgreichen Regeneration entgegen. Daher suche ich den Austausch mit meiner polnischen Kollegin, um für dieses Verständnis zu werben und um gemeinsame nächste Schritte zu vereinbaren. Mit der Überarbeitung des Warn- und Alarmplans für die Oder wurde bereits begonnen. Klar ist auch: Das Fischsterben ist nicht nur ein Problem der Oder. Angesichts der Klimakrise ist ernsthaft zu prüfen, was wir unseren Flüssen in Zukunft noch zumuten können. Wir müssen die Einleitungen von Stoffen, z. B. aus Kläranlagen, in Flüsse überprüfen und reduzieren. Das werde ich mit den Bundesländern im November diskutieren.“ Lilian Busse, ⁠ UBA ⁠-Vizepräsidentin und Leiterin der deutschen Delegation: „Unsere Hypothese können wir erst abschließend bestätigen, wenn auch der Untersuchungsbericht aus Polen ausgewertet ist. Wichtig ist es, die ⁠ Resilienz ⁠ des Ökosystems Fluss-⁠ Aue ⁠ im ⁠ Klimawandel ⁠ weiter zu stärken. In Zeiten des Klimawandels mit langen niederschlagsfreien Perioden und hohen Temperaturen überlasten die vielfältigen Nutzungen unsere Flüsse. Die EU-⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ fordert einen guten Zustand der Gewässer und enthält ein Verschlechterungsverbot. Ein naturnäherer, guter Zustand würde die Widerstandsfähigkeit der Flüsse stärken und gleichzeitig den Schutz vor Hoch- und Niedrigwasser verbessern. Die dafür notwendigen Maßnahmen müssen nun so schnell wie möglich umgesetzt werden.“ Die schnell angestiegene Salzkonzentration in der Oder sowie die Sonneneinstrahlung begünstigten das rasante Wachstum der Algenart Prymnesium parvum. Laut Bericht der deutschen Expertinnen und Experten ist dies durch zahlreiche deutsche Wasserproben und Satellitenaufnahmen belegt. Mit mikroskopischen und molekularbiologischen Untersuchungen konnte diese Brackwasseralge und das von ihr gebildete Algengift Prymnesin eindeutig identifiziert werden. Noch unklar ist, wie die Alge, die eigentlich im salzhaltigen Brackwasser in Küstennähe vorkommt, ihren Weg in die Oder gefunden hat. Dass Gewässer teils zu hohe Salzgehalte aufweisen, ist auch aus anderen Flüssen in Deutschland bekannt. Der Salzgehalt der Werra etwa ist seit Jahrzehnten deutlich zu hoch, was an Salzeinleitungen aus dem Kalibergbau liegt. Warum aber der Salzgehalt in der Oder nun so schnell und derart stark angestiegen ist, müssen die polnischen Untersuchungsergebnisse zeigen. Die Autorinnen und Autoren des deutschen Berichts sind einer Vielzahl von Hypothesen für die Ursache des Fischsterbens nachgegangen. Infolgedessen erscheint den Fachleuten das Zusammenspiel von hohem Salzgehalt und massiver Vermehrung der giftigen Brackwasseralge in dem ohnehin durch die Klimakrise bereits gestressten Gewässer als die wahrscheinlichste Ursache. Andere Ursachen für das Fischsterben haben sich als wenig wahrscheinlich erwiesen. So untersuchte die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) das Oderwasser auf Schwermetalle und mit der so genannten Non-Target-Analytik auf mehr als 1.200 potentiell schädliche Chemikalien. Dabei wurden zwar viele Verbindungen in der Oder nachgewiesen, diese können aber zumindest einzeln nicht zu einem Massensterben führen. Ungewöhnlich hohe Konzentrationen wurden auch für einige Verbindungen nachgewiesen, die die durch Salz verursachte Algenblüte zwar begünstigt, aber das Fischsterben nicht ausgelöst haben können. Um Spätfolgen zu vermeiden, muss laut der Expertengruppe sichergestellt werden, dass sich die Alge nicht erneut in der Oder sowie anderen Flüssen vermehrt. UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse: „Wir müssen vermeiden, dass sich die Brackwasseralge in Flüssen wie Werra oder Elbe ausbreitet. Außerdem sollten wir die Genehmigungen für das Einleiten von Chemikalien und salzhaltigen Wassers auf den Prüfstand stellen.“ Die bei den Untersuchungen an der Oder eingesetzte Non-Target-Analytik ist vielversprechend. Ihr Einsatz wird am Rhein bereits erprobt. Das Fischsterben in der Oder bietet auch Anlass, die Warn- und Alarmpläne der großen Flüsse zu überprüfen und anzupassen. Die Renaturierung der Oder als Lebensraum seltener Arten und als Quelle wichtiger ⁠ Ökosystemleistungen ⁠ für die Menschen vor Ort wird künftig eine wichtige Aufgabe sein. Das Bundesumweltministerium treibt daher aktuell den Start eines Vorhabens im Rahmen des Bundesnaturschutzfonds voran. Dieses Vorhaben soll die Schäden des Ökosystems erfassen, die natürliche Regeneration verfolgen und Grundlagen für effektive Renaturierungsmaßnahmen legen. Fischer an der Oder werden aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse bei der Projektumsetzung eine wichtige Rolle spielen und würden dann für ihre Leistungen auch bezahlt. Betroffen von den Algengiftstoffen war auch der seltene baltische Stör. Diese Art war in Europa bereits ausgestorben und sollte im Rahmen eines seit 2006 laufenden Wiederansiedlungsvorhabens in der Oder wieder heimisch werden. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist nun durch die Oderkatastrophe stark gefährdet. Das ⁠ BMUV ⁠ beabsichtigt kurzfristig, dieses Störprojekt in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg finanziell zu unterstützen, um vor allem durch einen Nachbesatz von Jungstören die entstandenen Schäden zu mindern. Das BMUV wird bereits laufende Aktivitäten der Länder und Initiativen Dritter zur Planung und Umsetzung von Maßnahmen an der Oder im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland (Förderprogramm Auen) weiter unterstützen und voranbringen. Anknüpfungspunkte sind u. a. die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) in Auftrag gegebene „Machbarkeitsstudie Blaues Band - Pilot Oder“ und erste Ideen der Umweltverbände für die Maßnahmenumsetzung. Des Weiteren wird derzeit ein „Aktionsprogramms Oder“ geprüft, das vorrangig auf die Renaturierung der Flusslandschaft Oder ausgerichtet sein soll. Bundesumweltministerin Steffi Lemke und ihre polnische Kollegin Anna Moskwa hatten Mitte August die Einrichtung einer deutsch-polnischen Expertengruppe zur Aufklärung der Ursachen der Oderkatastrophe eingesetzt. Die Expertengruppe war je zur Hälfte mit Experten aus Deutschland und Polen besetzt worden. Das Umweltbundesamt leitete die deutsche Delegation, die auch den heute veröffentlichten Bericht verfasst hat. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde hat maßgeblich an der Erstellung des Berichts mitgewirkt. Des Weiteren waren unter anderem Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Landesämter Teil der deutschen Delegation. Die polnische Seite hatte einen wissenschaftlichen Bericht beauftragt, der parallel veröffentlicht wurde. Mit Veröffentlichung der Berichte endet die Aktivität der deutsch-polnischen Arbeitsgruppe.

Fachkonzept Nationaler Biotopverbund Gewässer und Auen

Das Projekt "Fachkonzept Nationaler Biotopverbund Gewässer und Auen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planungsbüro Koenzen - Wasser und Landschaft Dr. Uwe Koenzen durchgeführt. Aufbauend auf den Ergebnissen der Fachstudie BBD ist mit dem in diesem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E- Vorhaben) zu erstellenden Fachkonzept 'Nationaler Biotopverbund Gewässer und Auen' ein fachlich begründeter Vorschlag zur Methodik für die Auswahl von zielführenden Maßnahmentypen auszuarbeiten, mit dem Ziel, einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung an Bundeswasserstraßen und in ihren Auen zu entwickeln. Die fachlich-konzeptionelle Aufstellung von Kriterien und einer Systematik als Grundlage für die spätere Auswahl und Priorisierung von Maßnahmen und Projekten hat im Hinblick auf die Wiederherstellung gewässer- und auentypspezifischer Prozesse und Strukturen und deren Lebensgemeinschaften zu erfolgen. Mit diesem Vorgehen wird die Auswahl von Aktivitäten und Fördermaßnahmen des Bundes durch die Fachgruppe 'Blaues Band Deutschland' fachlich vorbereitet.

Mainstreaming Ecological Restoration of freshwater-related ecosystems in a Landscape context: INnovation, upscaling and transformation

Das Projekt "Mainstreaming Ecological Restoration of freshwater-related ecosystems in a Landscape context: INnovation, upscaling and transformation" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Biologie, Arbeitsgruppe Aquatische Ökologie durchgeführt. Veranlassung Renaturierungsmaßnahmen sind häufig zu kleinräumig und zu schlecht vernetzt, um einen ausreichenden Beitrag zur ökologischen Optimierung der Gewässer leisten zu können. Außerdem stößt die Umsetzung häufig auf Widerstände, insbesondere wenn Schlüsselsektoren wie Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr und Energieversorgung nicht aktiv daran beteiligt werden. Renaturierung kann aber nur gelingen, wenn sie den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen gleichermaßen gerecht wird. Das Bestreben ist daher, möglichst multifunktionale und gesellschaftlich breit akzeptierte sowie funktional zusammenhängende und ausreichend große Renaturierungsmaßnahmen an Flüssen, Auen und Feuchtgebieten umzusetzen. Hierzu ist Wissen notwendig, welche Maßnahmentypen effektiv dazu beitragen können, welche Rahmenbedingungen am erfolgversprechendsten sind und wie der öffentliche, wirtschaftliche und private Sektor zur Umsetzung naturbasierter Lösungen stärker integriert und motiviert werden kann. Ziele - Aufzeigen von Best-practice-Maßnahmen in Bezug auf Renaturierungserfolge, Synergien, Beteiligung der Gesellschaft, Governance-Rahmen oder Finanzierungsmöglichkeiten - Ermittlung von Kriterien und Mechanismen zur Übertragung erfolgreicher Renaturierungsansätze z.B. in andere Länder oder auf größere Raumeinheiten - Ermittlung von Möglichkeiten zur Beseitigung von Hindernissen, z.B. technischer, politischer, finanzieller und verwaltungstechnischer Art - Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen an Flüssen, in Auen, in Feuchtgebieten - Vorschläge zur Veränderung öffentlicher und privater Handelsweisen mit dem Ziel des ‘restoration mainstreaming’ Die Gewässersysteme in Europa befinden sich in einem kritischen Zustand und die Auswirkungen des Klimawandels verschärfen sich. MERLIN untersucht die Schlüsselfaktoren erfolgreicher Renaturierung, da der dringende Bedarf besteht, die besten und effektivsten Verfahren für die Wiederherstellung von Bächen, Flüssen, Mooren und Feuchtgebieten voranzutreiben. Naturbasierte Lösungen haben dabei das Potenzial, die biologische Vielfalt zu fördern, den Klimawandel zu bekämpfen und gleichzeitig für Wirtschaft und Gesellschaft von Nutzen zu sein. Flüsse und insbesondere die Bundeswasserstraßen und ihre Auen spielen eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung dieses ambitionierten Zieles. MERLIN verbindet 45 europäische Partner und wird von der Universität Duisburg-Essen koordiniert. Im durch die EU geförderten Projekt MERLIN zur Renaturierung von Flüssen und Feuchtgebieten untersucht die BfG, wie Maßnahmen des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland zur Erfüllung der Ziele des europäischen Green Deal beitragen können.

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