Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
ID: 5255 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft linksrheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 3. Planänderung bezieht sich darauf im Bereich der SL211_0+570 eine neue Wasserableitung (Einleitstelle Nr. 5318A) als Ersatz für den Wegfall der Einleitstellen Nrn. 5262, 5282 und 5284 einzurichten. Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2
ID: 4863 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der rund 70 Kilometer lange Abschnitt NRW1 beginnt im Bereich der Städte Bad Bentheim im Landkreis Grafschaft Bentheim und Ochtrup im Kreis Steinfurt. Die planfestgestellte Trasse verläuft zunächst in Richtung Süden westlich der Autobahn 31 bis auf Höhe von Gronau-Epe. Nordwestlich von Heek verlässt sie diese Bündelung und schwenkt in Richtung Südwesten. Die Trasse umgeht Ahaus-Wessum westlich, Ahaus-Ottenstein östlich, führt anschließend östlich an Vreden vorbei und quert die Berkel. Östlich des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden und nahe der Grenze zu den Niederlanden behält die Trasse die Richtung westlich von Südlohn bis in das Stadtgebiet von Borken bei. Dort passiert sie östlich Borken-Burlo sowie südöstlich Rhede und quert die Bocholter Aa. Anschließend zieht sich die Trasse weiter in Richtung Westen und südlich an Bocholt vorbei. Der Abschnitt endet nördlich von Hamminkeln-Dingden auf der Grenze der Kreise Borken und Wesel. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.10.2023 Datum der Entscheidung: 25.02.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw1) • per E-Mail an Beteiligung1@BNetzA.de (Betreff: Vorhaben 1, Abschnitt NRW1) • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 802, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 1, Abschnitt NRW1). Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://www.amprion.net Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt zudem gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 17.01.2024 Eröffnungsdatum der Auslegung 18.12.2023 Enddatum der Auslegung 17.01.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Wettringen Ort der Erörterung Bürgerhalle Wettringen Unter den Linden 6a 48493 Wettringen Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Erörterungstermin war am 2. und 3. Juli 2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.02.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 18.12.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/de.html?cms_gruppe=bbplg&cms_nummer=1 Entscheidung über Zulassung
Die Rhegio Natur GmbH, als Tochterunternehmen der Stadtwerke Rhede beabsichtigt an der Stauanlage mit Wasserkraftnutzung „Krechting“ an der Bocholter Aa den Neubau eines Wasserrades. Das Wasserrad soll vorrangig in Zeiten geringer Wasserführung das Energiepotenzial besser ausnutzen, wenn die Triebwassermenge für den Betrieb der bestehenden Wasserkraftschnecke zu gering. Die Zuflussregulierung zum Wasserrad soll der Bestandssituation entsprechend oberwassergesteuert und im Abgleich mit der Steuerung der Wehranlage und Wasserkraftschnecke erfolgen. Mit der Einhaltung des Stauziels bleibt die bestehende Fischaufstiegsanlage vorrangig beaufschlagt. Das Projekt mit der Zielsetzung der energetischen Standortoptimierung wird unter der Bezeichnung „Twin Power“ mit Unterstützung des Mechatronik-Instituts Bocholt im Fachbereich Maschinenbau der Westfälischen Hochschule durchgeführt.
ID: 5253 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Scherm¬beck – Osterath) festgelegt. Der ca. 33,5 km lange Abschnitt NRW2 startet an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft die Trasse in südöstliche Richtung, südlich von Borken und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Auf dem Stadtgebiet von Rees quert sie die Autobahn 3. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt die Trasse dann in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft die Trasse nach Westen. Im weiteren Verlauf quert sie zwischen Rees und Xanten-Obermörmter bei Rhein-km 834 den Rhein mittels eines Dükers. Sie verläuft linksrheinisch weiter, östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel. Der Antrag auf 2. Planänderung bezieht sich auf eine Anpassung des Leitungsverlaufs zwischen SL204_1+000 und SL205_0+200 zur kürzeren Querung des dortigen Waldes an. Innerhalb des Waldes verläuft die planfeststellte Trasse bislang entlang eines Waldweges (Beltinghof). Weitere Informationen: nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2 Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderung gemäß § 18 Abs. 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 76 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Abschlussdatum: 30.09.2025 UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Vorhabenträger Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nrw2
Bei Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) wurden in Niederschlägen aus Regen und Staubpartikeln zahlreiche Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte, so genannte Metaboliten, nachgewiesen. Die Substanzen wurden an allen acht Messstationen, die sowohl nah an landwirtschaftlichen Flächen als auch fern davon installiert wurden, gefunden. Das LANUK hat über drei Jahre zwischen 2021 bis 2023 Proben gesammelt und unter 100 möglichen Schadstoffen und ihren Metaboliten 52 Pflanzenschutzmittel nachgewiesen. Die Ergebnisse bestätigen die Erkenntnisse aus Studien in anderen Bundesländern. LANUK-Präsidentin Elke Reichert erklärte: „Wir weisen mit dieser Untersuchung eine landesweite Verteilung der Substanzen über einen atmosphärischen Transport nach. In fast allen Monaten wurden Pflanzenschutzmittel in gesammelten Niederschlägen aus Regen und Staubpartikeln gefunden. Auch an landwirtschaftsfernen Messstationen gibt es demnach Einträge, die in der Regel nicht aus dem direkten Umfeld stammen, sondern offensichtlich über weitere Strecken verbreitet worden sind.“ Neben den Einträgen im Frühjahr und Sommer, in denen Pflanzenschutzmittel hauptsächlich angewendet werden, habe man auch im Herbst und Winter an allen Messstationen Wirkstoffe gefunden. Für die Messstationen wurden vier Orte in der Nähe von landwirtschaftlichen Flächen ausgewählt, in Bocholt, im Kreis Gütersloh, in Essen und Langenfeld sowie vier landwirtschaftsferne Standorte im Bergischen Land, Egge, Eifel und im Rothaargebirge. Im Ergebnis wurden mehr Wirkstoffe in der Nähe von landwirtschaftlichen Flächen nachgewiesen, aber auch an Orten, die im Umkreis von fünf Kilometern keine Ackerfläche aufwiesen, fand das LANUK Pflanzenschutzmittel und ihre Metaboliten. Für die Studie wurden an den acht Messstationen eigens konstruierte Niederschlagssammler installiert, die monatlich die nassen und trockenen Niederschläge (Staub) sammelten. Im LANUK-Labor erfolgte die Bestimmung des Volumens und die Untersuchung der Proben. Nachgewiesen wurden landesweit 52 Pflanzenschutzmittel und ihre Abbauprodukte aus verschiedenen Wirkstoffklassen. Dabei handelt es sich um vier Insektizide, 23 Herbizide und zehn Herbizid-Metaboliten sowie 13 Fungizide und zwei Fungizid-Metaboliten. An den Messpunkten wurden zwischen Ende April und September zusätzlich standardisierte Graskulturen in Containern aufgebaut, um nachzuweisen, ob sich Schadstoffe aus der Luft auch später in den Pflanzen wiederfinden. 2023 wurden an allen Messstationen Pflanzenschutzmittel bzw. ihre Metabolite in den Graskulturen nachgewiesen. Die einzelnen Wirkstoffe sind für bestimmte Anwendungsgebiete und Kulturen zugelassen. 85 Prozent der in dieser Studie ermittelten Pflanzenschutzmittel sind für den professionellen landwirtschaftlichen Gebrauch vorgesehen. Ein Eintrag dieser Wirkstoffe aus der privaten Anwendung in Klein- und Hausgärten ist an den untersuchten Standorten demnach auszuschließen. Verglichen mit den ausgebrachten Mengen werden zwar nur geringe Mengen von Pflanzenschutzmitteln an den Messpunkten eingetragen, sie müssen sich jedoch über weite Strecken auch in Gebiete von Nordrhein-Westfalen, in denen keine oder nur sehr wenige Ackerflächen als mögliche Herkunftsflächen vorhanden sind, verteilen. Welche Einflüsse diese Stoffeinträge auf die belebte Umwelt und damit auch die Biodiversität außerhalb der Anwendungsflächen haben kann, muss noch in weiteren Studien untersucht werden. Zum Fachbericht: https://www.lanuk.nrw.de/publikationen/publikation/eintrag-von-pflanzenschutzmitteln-in-landwirtschaftsfernen-gebieten-in-nordrhein-westfalen zurück
Bei der Haupttätigkeit der Pergan GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-554008-500-0267354-0100) handelt es sich um Herstellung sauerstoffhaltiger KW (NACE-Code: 20.14 - Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien). Weitere Nebentätigkeiten beinhalten: Herstellung von metallorganischen Verbindungen. Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Bei der Haupttätigkeit der J.B. Schlachthof GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-554008-554-0008839-0001) handelt es sich um Schlachthöfe (NACE-Code: 10.11 - Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Bei der Haupttätigkeit der Deponie Bocholt-Lankern , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/arb-2020-554008-500-0877095) handelt es sich um Deponien > 10 t/d Aufnahmekapazität oder > 25.000 t Gesamtkapazität (NACE-Code: 96.09 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a. n. g.). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Bei der Haupttätigkeit der Kleinheßeling Klaus , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-554008-554-9964690-0001) handelt es sich um Intensivhaltung oder -aufzucht von Mastschweinen (NACE-Code: 01.46 - Haltung von Schweinen). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Inland, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 93 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 11 |
| Land | 47 |
| Weitere | 18 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 42 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 20 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 16 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 72 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 87 |
| Offen | 73 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 161 |
| Englisch | 13 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 72 |
| Keine | 27 |
| Webseite | 64 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 97 |
| Lebewesen und Lebensräume | 161 |
| Luft | 24 |
| Mensch und Umwelt | 156 |
| Wasser | 73 |
| Weitere | 142 |